0068/2019
Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung am 31.01.2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3751 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 0068/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung am 31.01.2019 AN/1570/2018 - Baumkontrolle nach Stürmen Dieses Jahr haben wir in Köln und auch in Nippes einen extrem heißen Sommer erlebt. In anderen Landstrichen Deutschlands kam es dagegen zu kräftigen Stürmen und Gewitter und Starkregen. Auf- grund der fehlenden Regenfälle im Bezirk können Baumschäden aufgetreten sein, die die Standfes- tigkeit der Bäume beeinträchtigen und auch zu Gefährdungen durch herabfallende Äste führen kön- nen. Mit einer verstärkten Anzahl heftiger Stürme, wie dem zuletzt im Januar 2018 wütenden Sturm- tief Friederike, muss aufgrund des Klimawandels auch für Köln und damit auch für Nippes gerechnet werden. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind in Nippes nach dem letzten Sturm flächendeckend alle Bäume an Straßen und in Parks auf gefährliche Schäden hin kontrolliert worden? 2. An wie vielen Bäumen wurden welche Schäden ggf. festgestellt? 3. Welche Maßnahmen wurden ggf. ergriffen? 4. Welche präventiven Maßnahmen trifft die Verwaltung, um Bäume ggf. zu stabilisieren und vor Sturmschäden zu schützen, damit sie erhalten werden können? Antwort der Verwaltung: zu 1.: Nach besonderen Witterungsereignissen wird der öffentliche Baumbestand in der Betreiberverantwor- tung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen entsprechend dem Stand der Technik (FLL- Baumkontrollrichtlinie) mittels einer zusätzlichen Baumkontrolle auf offensichtliche Mängel der Ver- kehrssicherheit kontrolliert. zu 2.: Eine eigenständige Erfassung von Schäden nach besonderen Witterungsereignissen erfolgt in der Regel nicht. Nur bei massiven Verlusten am öffentlichen Baumbestand mit einer wahrscheinlichen öffentlichen Förderung auf Landes- oder Bundesebene zur Ersatzpflanzung des Bestandes ist eine separate Erfassung geplant. Für das Frühjahr/Sommer ist eine solche, für die Erfassung des Umfanges der Baumverluste nach dem Trockensommer 2018 vorgesehen. 2 Die Verluste am öffentlichen Baumbestand durch die beiden Januarstürme (Friederike und Burglind) waren im Stadtbezirk Nippes gering. Die Schäden am öffentlichen Baumbestand durch den Trocken- sommer 2018 können erst nach dem Blattaustrieb 2019 bis in den Sommer 2019 erfasst werden. zu 3.: Bei Feststellung eines Mangels der Stand- oder Bruchsicherheit des Baumbestandes wird die Ver- kehrssicherheit wieder hergestellt. Dies kann von einer einfachen Entfernung von Bruchholz, ober Kroneneinkürzungen nach Ast- bzw. Stämmlingsausbrüchen bis hin zur Fällung von z.B. teilentwur- zelten Bäumen reichen. In den meisten Fällen ist eine Entfernung von an- bzw. gebrochenen Ästen in der Krone notwendig. zu 4.: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen pflanzt im Straßenraum Bäume entsprechend der Kölner Straßenbaumliste nach. In dieser ist ein hohes Arten und Sortenspektrum enthalten, um eine hohe Biodiversität zu erhalten und gleichzeitig Baumarten zu pflanzen die mit Trocken- und Hitze- stress vor allem an extrem Standort „Straße“ gut zu Recht kommt. Die Kölner Straßenbaumliste wird im Rahmen eines Straßenbaumtestes der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz, welche dem Deutschen Städtetag zuarbeitet) regelmäßig fortgeschrieben. In waldartigen Grünanlagen finden auch forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Be- stände statt. In den reinen Forstbeständen wird nach den Vorgaben der Forsteinrichtung und der FSC- Zertifizierung der Wald bewirtschaftet bzw. gepflegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0068/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.01.2019
- Erstellt
- 07.01.2019 16:09