AN/0297/2018
Analyse verschiedener Kleinrammbohrungen (KRB) aus dem Kalkberg
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Reker, Ausschussvorsitzender Struwe Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 26.02.2018 AN/0297/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Analyse verschiedener Kleinrammbohrungen (KRB) aus dem Kalkberg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Umwelt und Grün am 08. März 2018 zu setzen. Einleitung: Gegenstand der bisherigen Untersuchungen der Kalkbergdeponie im Auftrag der Stadt Köln als Eigentümerin war vorrangig die Frage nach der Standfestigkeit des sogenannten Kalkbergs. Hierfür wurden sogenannte Kleinrammbohrungen (KRB) durchgeführt, Bohrproben entnommen und zum überwiegenden Teil nur bodenmechanisch beurteilt. Von den insgesamt 26 genommenen Bodenproben für das statische Gutachten von GFP (Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung) im Jahr 2017 wurden lediglich zwei Bodenproben chemisch analysiert. Zum einen die Bodenprobe aus der Kleinrammbohrung 38 und zum anderen die in unmittelbarer Nähe der Bohrung 38 entnommene Bodenprobe 38a. Letztere zur Verifizierung des Untersuchungsergebnisses der Bohrprobe 38. Die durch ihren Geruch auffälligen Teilsequenzen der Bohrkerne wurden bei der Untersuchung ausgespart. Beschluss: 1) Die Stadt Köln entnimmt ihrem Probenlager folgende Rückstellproben aus dem so genannten Kalkberg und lässt diese chemisch analysieren: KRB3, KRB4, KRB7, KRB23, KRB26, KRB27, KRB30, KRB34 und KRB37. Die Analyse soll nach demselben Verfahren und in demselben Umfang der stofflichen Analyse, wie es bei den untersuchten Abschnitten der KRB38 sowie KRB38a der Fall war, durchgeführt werden. Im unmittelbaren Anschluss an die Untersuchungen sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden. 2) Die Stadt Köln untersucht die bisher noch nicht untersuchten Abschnitte der Bohrproben 38 und 38a und veröffentlicht die Ergebnisse im unmittelbaren Anschluss an die Untersuchung. Begründung: Mit dem Erwerb der Kalkbergdeponie 2011 übernahm die Stadt Köln auch die Verantwortung für die mit ihr verbundenen Gefahren und Auswirkungen für Menschen und Umwelt (Altlastrisiko). Bereits auf Basis der oben genannten chemischen Bohrkernanalysen wurden zahlreiche umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe festgestellt. Auch die deutlich erhöhten Cyanidwerte wurden dort gemessen. Wohlbemerkt geschah dies bereits bei den geruchlich unauffälligeren Teilsequenzen der Bohrkerne. Vor diesem Hintergrund sind die derzeitigen Maßnahmen der Haldensanierung zur Stabilisierung des Kalkbergs nicht unabhängig von der Frage nach den enthaltenen Umweltgiften zu betrachten und vorzunehmen. Die bisherigen chemischen Untersuchungen sind allerdings für die Beantwortung der Frage nach den umwelt- und gesundheitsschädlichen Risiken unzureichend. Aus unserer Sicht ist es absolut unverständlich und in keiner Weise nachvollziehbar, wie es möglich sein soll, eine allen bekannte Altlast zu sanieren, ohne eine konkrete Vorstellung von den damit verbundenen Risiken zu haben. Neben den Risiken für die Gesundheit der Einwohner*innen und den Erhalt der Umwelt ist dieses Vorgehen auch mit unabsehbaren finanziellen Risiken, sowie einem großen Vertrauensverlust bei den Menschen dieser Stadt verbunden. Die hier von uns geforderten Untersuchungen sind zwingend erforderlich, um eine faktenbasierte und hinreichende Grundlage für weitere Entscheidungen zu treffen. Überfällig sind sie schon lange. Wir fordern daher baldige sowie auch bestmögliche Klarheit über die im Kalkberg enthaltenden Giftstoffe und das für alle Menschen in dieser Stadt. gez. gez. Michael Weisenstein Hamide Akbayir Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Grün
Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift des UG vom 24.04.18
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Anlage 1 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 17.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 24.04.2018 öffentlich 2.1 Antrag der Fraktion Die Linke betreffend Analyse verschiedener Kleinrammbohrungen (KRB) aus dem Kalkberg AN/0297/2018 2.1.1 Kalkberg Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Analyse verschie- dener Kleinrammbohrungen (KRB) aus dem Kalkberg 0816/2018 von der Verwaltung zurückgezogen 2.1.2 Kalkberg Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Analyse verschie- dener Kleinrammbohrungen (KRB) aus dem Kalkberg 1276/2018 7.3 Detailuntersuchung des Grundwassers im Umfeld des Kalkbergs Gefährdungsabschätzung aller Wirkungspfade zur Altlast Kalkberg 0780/2018 RM Frau Frebel bemerkt kritisch, dass das Gutachten bereits seit Dezember 2017 vorliege und die Verwaltung noch im März mitgeteilt habe, dass vom Kalkberg keine Gefahr ausgehe. Tatsächlich seien jedoch lt. aktueller Mitteilung Schadstoffe im Grundwasser vorhanden, die von verschiedenen Orten kämen. Das bedeute, dass deren Beseitigung mit technischen Mitteln nicht zu beheben sei. Sie möchte wissen, welche Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien und wie die Gesundheit der Anwohner/Innen zu schützen sei. Frau Brammen-Petry informiert darüber, dass die Umweltverwaltung seit 3 bis 4 Jah- ren Untersuchungen durchführe, um die Gefahren für das Grundwasser zu ermitteln. Sie bestätigt, dass es mehrere identifizierte Quellen gebe. Die Hauptquelle für die Cyanide im Grundwasser liege unterhalb des Kalkbergs. Dort seien vor Jahrzehnten mehrere Gruben mit Materialien verfüllt worden, die Cyanid enthielten. Diese Gruben befänden sich im Grundwasserschwankungsbereich und die Cyanide haben sich aus dem Grundwasserschwankungsbereich nach unten verlagert und werden mit dem Grundwasserstrom mitgenommen. Das Grundwasser werde noch lange Jahre regelmäßig untersucht. Man gehe aber davon aus, dass keine „bösen Überraschungen“ zu erwarten seien. Geplant sei, das Grundwasser halbjährlich mit unterschiedlichem Parameterumfang zu untersuchen. Wenn der Kalkberg stabilisiert und abgedichtet sei, bestehe keine Gefahr für Men- schen, da sie außer an der Südböschung nicht mehr mit seinem Inhalt in Kontakt kommen können. Aber auch hier könne man Gefahren ausschließen. In dem Zu- sammenhang stünden noch Oberbodenuntersuchungen aus. Für eine Gefährdungsabschätzung seien die Untersuchungen abgeschlossen. SE Frau Lange begrüßt die Grundwasseruntersuchungen. Laut Gutachter seien vier Quellen für die Cyanidbelastungen möglich, so dass die ursächliche Quelle anschei- nend noch nicht genau festgestellt worden sei. Daher reiche es der Fraktion Die Lin- ke nicht, dass bisher nur 2 der umfangreich durchgeführten Bohrungen untersucht worden seien. Die Anwohnerinnen und Anwohner sorgten sich zu Recht, da der Berg offen liege, Winde den Staub verwehten und bisher kaum Berieselungen stattgefunden hätten. Frau Lange fragt, wie dies in Zukunft gehandhabt werde, wenn Trockenheit herrsche und warum das gesamte Grün entfernt worden sei. Außerdem stehe im Gutachten etwas über „Kuppenentwässerung“. Frau Lange bit- tet, dies genauer zu erläutern. Frau Brammen-Petry betont, es sei Stand der Technik, das Grundwasser direkt zu untersuchen, wenn Gefahren im Grundwasser befürchtet werden. Man habe historische Daten ausgewertet und den Grundwasserschwankungsbereich durch einen zugelassenen Sachverständigen untersuchen lassen, sodass mit großer Sicherheit gesagt werden könne, dass die Grundwasserbelastungen aus den Berei- chen unterhalb des Kalkbergs kommen. Das Trinkwasser sei nicht betroffen, da im Bereich der Cyanidfahne keine Nutzung und Grundwasserentnahme erfolge. Die Verwehung von Staub habe in der Vergangenheit nicht immer 100 %-ig verhin- dert werden können, man werde dies aber erneut an die verantwortliche Stelle wei- tergeben. Auch die Nachfrage zu den Gründen für die Entfernung des Grünbewuch- ses werde man an die zuständige Stelle weiterleiten. Die Kuppe des Kalkberges besaß eine Lehmabdeckung, die man im Zuge der Bau- maßnahme Hubschrauberbetriebsstation teilweise durch eine Kunststoffbahn ersetzt habe. Im Zuge der Haldenstabilisierung durch das Amt für Brücken und Stadtbahn- bau werde nun die Entwässerung neu geordnet. Anfallendes Niederschlagswasser wird in zwei Versickerungsanlagen eingeleitet, so dass das gesamte Niederschlags- wasser in die entsprechenden Versickerungsanlagen entwässert werde. SB Herr Dr. Albach spricht sich ebenfalls für eine schnelle Abdichtung aus, da die Konzentration von Cyanid im Grundwasser ohne Abdichtung inzwischen wieder so hoch sei, dass sichergestellt werden müsse, dass das Grundwasser für niemanden zugänglich sei. Er möchte wissen, wie die Untersuchungs-Brunnen gesichert sind und spricht die Situation des Baugebietes in Mülheim-Süd an, in dem ebenfalls sichergestellt werden müsse, dass bei Ausschachtungsarbeiten keine Gefahr durch das vergiftete Grund- wasser bestehe. Herr Dr. Albach fragt, wer hierfür verantwortlich zeichne. SB Herr Becker vermisst im Gutachten eine Aussage über die Gefährdungsabschät- zung zu den Cyanidwerten und bittet, den Unterschied zwischen Gramm pro Tag und Milligramm pro Liter zu erklären. Frau Brammen-Petry erläutert, dass die Bezeichnung g/Tag eine Fracht sei, also der Anteil, der tatsächlich pro Tag „unterwegs“ sei und dass mit mg/l die Konzentration gemeint sei. Eine Gefährdung für die Menschen sei nicht vorhanden, weil diese nicht in Kontakt mit dem Grundwasser kämen. Die 27 Grundwassermessstellen seien mit einer Sebakappe und einem Sechskant- schlüssel gesichert und der Flurabstand zum Grundwasser betrage rund 8 Meter, so dass man ohne entsprechendes Werkzeug und Hilfsmittel nicht an das Wasser komme. Auch in Mülheim-Süd betrage der Flurabstand 8 bis 10 Meter, so dass mit einer normalen Unterkellerung keine Gefahr bestehe. Wenn im Rahmen der Bau- maßnahme zu befürchten sei, dass dort im Grundwasserbereich gebaut werde, wer- de üblicherweise eine Wasserhaltung betrieben und das Wasser abgepumpt oder ferngehalten. Außerdem werde das Umweltamt bei allen Baumaßnahmen im Bereich Mülheim-Süd beteiligt. RM Herr Brust verweist auf Seite 3 der Mitteilung unten, in der es heiße, dass auf der Westböschung keine Kunststoffabdeckung, sondern nur eine mineralische Abdichtung erfolge. Er habe gedacht, dass der gesamte Kalkberg mit Kunststoff abgedichtet wer- de. Frau Brammen-Petry antwortet, dass in diesem Bereich mit der Stabilisierung der Halde begonnen worden und das damalige Mittel der Wahl eine Oberflächenabdich- tung aus Lehm gewesen sei. Für die weiteren Bauabschnitte sei auf Kunststoff um- geschwenkt worden, was aus Sicht des Umweltamtes gleichwertig gewesen sei. Auf Nachfrage von Herrn Brust, warum jetzt laut Ratsvorlage die Südböschung wieder geöffnet werden soll, um sie mit einer Kunststoffbahn abzudichten, erklärt Frau Bram- men-Petry, dass die verschiedenen Bereiche unterschiedlich zu betrachten seien. Für den ersten Bauabschnitt der Stabilisierung an der Westböschung habe man bin- digen Boden benutzt, um die Oberfläche abzudichten. Nord- und Ostböschung werde mit Kunststoffdichtungsbahn abgedichtet. Dies sei, wenn man deponietechnische Maßstäbe von heute setze, Stand der Technik. Die Südböschung sei vor circa 15 Jahren abgeflacht worden. Hier werde zurzeit ge- prüft, ob sie die heutigen Anforderungen an die Standsicherheit erfülle. Nach jetzigen Untersuchungen der Umweltverwaltung sei die Südböschung damals unvollständig mit bindigem Boden abgedichtet worden. RM Frau Welcker wendet ein, dass man auch vor 20 Jahren hätte wissen müssen, wie eine langfristige Abdeckung einer Deponie erfolgen müsse. Für sie sei nicht nachvoll- ziehbar, weshalb nicht bereits damals mit einer Kunststoffbahn abgedichtet worden sei. Frau-Brammen Petry nimmt dazu Stellung und beantwortet weitere Nachfragen hin- sichtlich der Abdichtung. Sie informiert darüber, dass es eine bodenschutzrechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem damaligen Eigentümer gegeben habe, 0,5 m bindigen Boden auf die Kuppe und die Südböschung aufzubringen. Als der Ankauf des Kalkbergs in Frage stand, sei die Qualität der Kuppenabdichtung von der Umweltverwaltung ge- prüft worden und sie war so wie damals vereinbart. Da die Südböschung bewachsen gewesen sei, konnte dort ohne Rodungsmaßnahmen nicht geprüft werden. Jetzt ha- be sich im Zuge der Stabilitätsprüfungen die Gelegenheit ergeben, die Qualität der Abdichtung an der Südböschung zu überprüfen und man habe festgestellt, dass zwar teilweise bindiger Boden vorhanden sei, aber keine flächendeckende Lehmabdich- tung. Frau Brammen-Petry verweist auf die Aussage in der Mitteilung, welcher Anteil des Grundwasserschadens aus der Südböschung komme und ob diese so bleiben kön- ne, wie sie sei. Es seien Bodenuntersuchungen und daraus wiederum eine Sicker- wasserprognose durchgeführt worden. Es ergab sich ein Anteil von 2 bis 4 % der gesamten Cyanid-Fracht im Grundwasser. Daraus lasse sich nicht ableiten, dass eine Oberflächenabdichtung der Südböschung vor dem Hintergrund Grundwasserge- fahr erforderlich sei. Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die mündlichen Ausführungen von Frau Brammen-Petry und die umgedruckte Mitteilung der Verwaltung zu TOP 7.3 zur Kenntnis. SE Frau Lange kommt auf den Antrag der Fraktion Die Linke zu sprechen. Sie schließt aus den Aussagen von Brammen-Petry, dass eher auf der Nordseite die Ge- fahrenquelle zu finden sei und betrachte es als sicherer, wenn noch an gezielten Stellen chemisch untersucht werde, was Inhalt des Berges sei. Daher möchte die Fraktion Die Linke den Antrag aufrechterhalten. SB Herr Dr. Albach möchte den Antrag erweitern um die Untersuchungen von Cya- nat, pH-Wert und Wassergehalt. RM Herr Brust entgegnet, dass es fachlich keinen Sinn mache, noch weitere Unter- suchungen durchzuführen. Die Konsequenzen blieben die gleichen, nämlich den Kalkberg so bald wie möglich abzudecken und das Grundwasser dauerhaft zu unter- suchen, um Veränderungen schnell feststellen zu können. Herr Brust begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, die Bohrungen 1 und 3 zu analysieren. Er schlägt namens der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vor, noch die Bohrkerne 26, 30, 34, 37 und die Reste von 38 a dazu zu nehmen, um den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass nichts vertuscht werden soll. Frau Brammen-Petry wendet sich an Herrn Dr. Albach und weist darauf hin, dass im Rahmen der Stabilitätsuntersuchungen der Wassergehalt untersucht worden sei. Ob der Wassergehalt dieser nun schon länger lagernden Proben noch aussagekräftig sei, sei zweifelhaft. PH-Werte werden immer untersucht und hinsichtlich Cyanat, wis- se sie nicht, ob dies der Rahmenvertrag abdecke bzw. ob hier eine Aussagekraft vorhanden sei. Es schließen sich weitere detaillierten Anfragen und Diskussionen über die Untersu- chung verschiedener Bohrkerne an, zu denen Frau Brammen-Petry ausführlich Stel- lung nimmt. Beigeordneter Herr Dr. Rau betont, es sei das Ziel, die Gesundheit der Menschen um den Kalkberg herum zu gewährleisten. Daher empfehle er, bei einer Antragstel- lung hinsichtlich weiterer Analysen zu bedenken, inwieweit die Kenntnis über die Analyseergebnisse die Verwaltung zum Handeln befähige. Herr Peschen bietet an, kurzfristig die Sprecher oder Vertreter der Fraktionen ins Umweltamt einzuladen und anhand der Karten zu den Bohrungen Gespräche über die Nachuntersuchungen zu führen, einen Konsens zu finden und dies schriftlich festzuhalten. Das Angebot trifft im Ausschuss auf große Zustimmung. RM Frau Akbayir legt Wert darauf, dass die Fraktionen in Kontakt bleiben, um den Antrag eventuell noch weiter zu vervollständigen. Sie betont nochmal ausdrücklich die Kernbohrung 38. Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe hält fest, dass zunächst der Antrag vertagt wird, die ausgetauschten Argumente den Ausschussmitgliedern zur Verfügung ge- stellt werden und nach dem Termin im Umweltamt die Möglichkeit für ein gemeinsa- mes Vorgehen bestehe. SB Herr Dr. Albach regt an, auch einen Vertreter / eine Vertreterin der entsprechen- den Bürgerinitiative zu dem Fachgespräch einzuladen Diese Anregung trifft im Ausschuss ebenfalls auf Zustimmung. Beschluss: Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung die Fraktionen und zusätzlich eine/n Vertreter/in der entsprechenden Bürgerinitiative zu einem Fachge- spräch einlädt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0297/2018
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 26.02.2018
- Erstellt
- 26.02.2018 14:35