1133/2025
Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramm Chorweiler 2017 – Sanierungsmaßnahme Weichselring
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 09.05.2025 1133/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 Verkehrsausschuss 24.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramm Chorweiler 2017 – Sanierungsmaßnahme Weichselring hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für für das Haushaltsjahr 2025 Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 07.09.2017 das Straßen- und Rad- wegeunterhaltungsprogramm im Kölner Stadtgebiet beschlossen (Vorlagen-Nr.: 1021/2017) und die Verwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen beauftragt. Teil des Erhaltungsprogramms ist u.a. die Maßnahme Weichselring im Abschnitt zwischen Mercator- straße und Stockholmer Allee in Köln-Chorweiler. Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten für die Straßensanierungsmaßnahme Weichselring auf rd. 2.700.000 € brutto. Nach der Submission wurde die Maßnahme in 2022 mit einer Auftragssumme für den Stra- ßenbau in Höhe von rd. 3.380.000 € beauftragt. Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu Mehr- mengen, Nachträgen und zusätzlich erforderlichen Leistungen. Diese beziffern sich insgesamt auf rd. 910.000 €. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Straßenbau in Höhe von rd. 4.290.000 € abzurechnen: Hinzu kommen weitere Kosten für Baugrunduntersuchungen, Kanalvoruntersuchung, Sinkkas- tenleitungssanierung, Schlussvermessung etc. in Höhe von rd. 180.000 €. Damit belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. 4.470.000 €. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Maßnahmenkosten von ursprünglich 2.700.000 € um 1.770.000 € auf 4.470.000 €. Diese Kostenerhöhungen sind durch folgende Ursachen begründet: Die Maßnahme wurde 2017 beschlossen. Inflationsbedingt sowie durch die beschränkten Ka- pazitäten der bauausführenden Firmen und die Ukrainekrise sind die Baupreise bereits bis 2022 deutlich angestiegen (gem. Baupreisindex NRW rd. 40,2% in diesem Zeitraum). 2 Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal- len: 1. Mehrleistungen für Änderung der Verkehrsführung und für die Umleitung für Radfah- rende aufgrund der Anforderung der Straßenverkehrsbehörde im Bauabschnitt 1 und 2 unter Berücksichtigung der Mobilitätswende. 2. Mehrkosten aufgrund von Erschwernissen beim Plattenaufbruch durch Wurzeln im 2. Bauabschnitt. 3. Materialänderung beim Buskap durch geänderte Vorgaben. 4. Zusätzliche Kosten für die Lichtsignalanlage aufgrund geänderter Vorgaben und Anfor- derungen der Verkehrssicherung durch die Straßenverkehrsbehörde. 5. Stillstandkosten der Baustelle aufgrund interner städtischen Klärungen zur Verkehrssi- cherung. 6. Herstellung einer Asphaltarmierung aufgrund des schlechten Fahrbahnuntergrunds zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit in mehreren Bauabschnitten. 7. Herstellung der Beschilderung, welche in der Ausschreibung nicht berücksichtigt wurde. 8. Zusätzliche erforderliche Entwässerungsrinne zur Verbesserung der Straßenentwäs- serung. 9. Zusätzliche und geänderte Leistungen aufgrund technischer Vorgaben für das Fräsen auf dem Brückenbauwerk und aufgrund des schlechten Untergrunds im Bauabschnitt 7 u. 8. 10. Zusätzliche Leistung aufgrund von vorgefundenem hydraulisch gebundenem Material unter den Gehwegplatten, welches zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt war. 11. Mehrleistungen wegen unzureichendem Restfahrbahnaufbau (nicht tragfähig) nach dem Fräsen. In mehreren Abschnitten musste die Fahrbahn im Vollausbau wiederher- gestellt werden. 12. Mehrkosten durch die Änderung der Verkehrssicherung bedingt durch die Mehrleistun- gen für den erforderlich gewordenen Vollausbau im Bauabschnitt 10 und 11. 13. Erweiterung des Baufelds im Kreuzungsbereich an der Merianstraße. Zusätzliche Er- neuerung der Fahrbahndecke aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands. 14. Mehrkosten für eine zusätzliche Verkehrssicherung für die Fahrbahnsanierung im Kreuzungsbereich. Die hierfür eingereichten Nachträge Nr. 1 bis 11 sind verhandelt und beauftragt (rd. 650.000 €). Die Nachträge Nr. 12 und 13 (rd. 225.000 €) befinden sich aktuell in der Prüfung. Der Nachtrag Nr. 14 in Höhe von rd. 35.000 € wurde mündlich angekündigt aber noch nicht eingereicht. Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor. Straßenbaubeiträge Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus. Die Straßensanierungsmaßnahme Weichselring ist Gegenstand der 284. KAG-Maßnahmen- satzung vom 25.02.2023. Gemäß § 2 Abs. 3 der Straßenbaubeitragssatzung ist der beitrags- fähige Aufwand nach den für die jeweilige Ausbaumaßnahme tatsächlich entstandenen Auf- wendungen zu ermitteln. Die vorgenannten Kostensteigerungen werden daher voraussichtlich zu einer entsprechenden Erhöhung der zu erhebenden Straßenbaubeiträge gegenüber der damaligen Schätzung führen. Die Baumaßnahme wurde am 19.09.2022 begonnen und wird im 2. Quartal 2025 abgeschlos- sen. Finanzierung Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 4.470.000 € wurden bisher rd. 4.128.000 € verausgabt. Die in 2025 noch benötigten investiven Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 342.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teil- planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-6-1069 – Weichselring (Mercatorstr. - Stockholmer Allee) im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung. 3 Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Für die in den Jahren 2025 und 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 89.400 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) entsprechende Finanzmittel bereit. Dabei wird für das Jahr 2025 nur ein an- teiliger Abschreibungsbetrag abhängig vom Datum der Fertigstellung bzw. Verkehrsfreigabe aufwandswirksam gebucht. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro- duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Stockholmer Allee
- Merianstraße
- Mercatorstraße
- Weichselring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1133/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 09.05.2025
- Erstellt
- 15.04.2025 09:54