3653/2017
Mitteilung zu den Leitprojekten des Dezernats für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 29.11.2017 3653/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.12.2017 Mitteilung zu den Leitprojekten des Dezernats für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Im Zusammenhang mit einer immer stärkeren zielbezogenen Ressourcenplanung soll durch soge- nannte „Leitprojekte“ die strategische Ausrichtung der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanung gestärkt und noch besser erkennbar werden. Durch die Anmeldung von sogenannten „Leitprojekten“ im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 haben die Dezernate die Möglichkeit erhalten, explizit über das Tagesgeschäft hinausgehende Inno- vations-, Veränderungs- und Ausbauprojekte im Haushalt 2018 zu verankern, die in besonderer Wei- se eine Antwort auf die strategischen Herausforderungen unserer Stadt geben und ihre Zukunftsfä- higkeit im Sinne von Nachhaltigkeit/Resilienz stärken. Wegen der gleichzeitig notwendigen Sparsamkeit wurde das Budget für Leitprojekte pro Dezer- nat/Jahr auf 3 Mio. € begrenzt. Zu beachten ist, dass die jetzt zusätzlich in die Finanzierung aufgenommen Leitprojekte die bereits im Haushalt verankerten Projekte und Schwerpunkte der Verwaltung nur ergänzen und insofern nur ei- nen Teilbereich der strategischen Ausrichtung abbilden können. Eine konsistente Verknüpfung und Darstellung von Gesamtstrategie, dezernats- und amtsbezogenen Strategien sowie strategischen Leitprojekten soll durch das übergreifende Projekt zur Stadtstrategie „Perspektiven 2030“ erreicht werden. Das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur steht vor dem Hintergrund einer zukunftsorien- tierten Verkehrsplanung vor besonderen strategischen Herausforderungen, um den Erfordernissen einer wachsenden Stadt nachzukommen. Als Antwort hierauf wurden im Sinne des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ zur Herstellung einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur folgende Leitprojekte definiert: 1. Aufbau einer modernen Verkehrstechnik einschließlich einer gemeinsamen Tunnel- und Ver- kehrsleitzentrale Zur Verbesserung des Verkehrsflusses und Vermeidung eines Verkehrskollapses, aber auch zur Reduzierung der Schadstoffbelastung wird die vorhandene Verkehrstechnik (Lichtsignalanlagen, Verkehrsleit- und Wegweisungssysteme) modernisiert, eine leistungsfähige Verkehrs- und Tun- nelleitzentrale im 24/7-Stunden-Betrieb aufgebaut und die Tunneltechnik entsprechend der Richt- linien für die Ausstattung und den Betrieb von Tunnelanlagen ertüchtigt. Hierfür sind im Hpl. 2018 in den beiden Teilplänen 1201 - Straßen, Wege, Plätze – und 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – im Ergebnishaushalt Aufwandsermächtigungen in Höhe von 406.300 € und in der Finanzplanung Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 9.000.000 € vor- gesehen. Dieser Finanzbedarf ist in entsprechender Höhe in den jährlichen Haushaltsansätzen 2 der Mittelfristplanung 2019 bis 2021 fortgeführt. 2. Werterhalt und Steigerung des Infrastrukturvermögens Um den vorhandenen Sanierungsstau abzubauen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das straßenräumliche Erscheinungsbild zu verbessern, werden im Hpl. 2018 in den beiden Teilplänen 1201 - Straßen, Wege, Plätze – und 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – im Ergebnis- haushalt zusätzliche Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.790.000 € und in der Finanzpla- nung zusätzliche Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.260.000 € für die Unterhaltung und Generalinstandsetzung von Straßen, Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken bereit gestellt. Dieser Finanzbedarf ist in entsprechender Höhe in den jährlichen Haushaltsansätzen der Mittelfristplanung 2019 bis 2021 fortgeführt. 3. Umweltverbund (Funktionserhalt und gleichzeitige Attraktivitätssteigerung des ÖPNV sowie För- derung des Fahrradverkehrs) Um das im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ ausgewiesene Ziel der deutlichen Verschiebung von Verkehrsanteilen weg vom motorisierten Individualverkehr (33 %) hin zum Umweltverbund (67 %) zu erreichen, wird einerseits der ÖPNV durch die Herstellung von Barrierefreiheit, die Verlänge- rung von Bahnsteigen, den Neubau sowie der Unterhaltung von Stadtbahnstrecken spürbar aus- gebaut und andererseits das Radwegenetz nachhaltig generalinstand gesetzt. Hierfür sind im Hpl. 2018 in den beiden Teilplänen 1201 - Straßen, Wege, Plätze – und 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – im Ergebnishaushalt Aufwandsermächtigungen in Höhe von 800.000 € und in der Finanzplanung Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.450.000 € vor- gesehen. Dieser Finanzbedarf ist in entsprechender Höhe in den jährlichen Haushaltsansätzen der Mittelfristplanung 2019 bis 2021 fortgeführt. Gez. BG Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3653/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.11.2017
- Erstellt
- 23.11.2017 14:37