0128/2022
Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6544 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/501/2 Vorlagen-Nummer 01.02.2022 0128/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 08.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.02.2022 Anfrage AN/0020/2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion betreffend „Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)„ Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Rat der Stadt Köln haben zur Reform des Flücht- lingsaufnahmegesetzes (FlüAG) folgende Fragen gestellt: 1. Hat es Gespräche zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln bezüglich der Finanzierung für die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten und Geflüchteten gegeben? 2. Ergeben sich für Köln mit der Reform des FlüAG Entlastungen? Falls ja, an welchen Stellen? 3. Geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Novellierung des FlüAG eine auskömmliche Finan- zierung für die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten und Geflüchteten gegeben ist? 3.1. Wird erwartet, dass bei sogenannten „Neugeduldeten“ die einmalige Zahlung in Höhe von 12.000 € pro geduldeter Person ausreichend ist, um die Kosten der Versorgung und Unter- bringung aller geduldeter Personen im Mittelwert zu decken? Über welchen Zeitraum lässt sich damit die Versorgung kostendeckend finanzieren? 3.2. Für Geduldete, die vor dem 01.01.2021 einen Duldungsstatus erlangt haben, soll innerhalb von vier Jahren eine Ausgleichszahlung erfolgen, die auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt wird (2021 und 2022 jeweils 175 Mio. Euro, 2023 und 2024 jeweils 100 Mio. Euro). Auf wel- che Höhe belaufen sich die Ausgleichszahlungen des Landes im jeweiligen Jahr an die Köl- ner Kommune und wieviel Prozent der eigentlichen Kosten können dadurch refinanziert wer- den? Welche Auswirkung hat es für Köln, dass bei den Ausgleichszahlungen nur diejenigen Personen in den Blick genommen werden, die von 2018 bis 2020 einen Duldungsstatus er- halten haben? 3.3. Wie viel Prozent der eigentlichen Kosten für Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und Geduldeten werden aktuell durch das Land NRW getragen? Antwort der Verwaltung: Zu Frage1 Die Stadt Köln war auf verschiedene Arten in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Zum einen 2 war Köln eine der Kommunen, die für das zugrundeliegende Gutachten von Prof. Lenk Daten geliefert haben, zum anderen hatte der Beigeordnete für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln im Landtag die Gelegenheit zur Stellungnahme. Darüber hinaus erfolgten mehrfach schriftliche Stellung- nahmen über den Städtetag NRW. Die Position der Stadt Köln hat jedoch nur bedingt im Gesetz Be- rücksichtigung gefunden. Zu Frage 2 Finanzielle Entlastungen ergeben sich aus allen Änderungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Gesetzes über Ausgleichszahlungen für geduldete Personen. Dies betrifft folgende Positionen: Erhöhung der monatlich pauschalierten Landeszuweisung von bislang 866 Euro pro Person und Monat auf nun 1.125 Euro pro Person und Monat Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro für neue Geduldete und die anteilige Zahlung aus den Ausgleichszahlungen für sog. Bestandsgeduldete (siehe Antwort zu Frage 3.2). Zu Frage 3 Eine auskömmliche Finanzierung wird auch durch die Novellierung nicht erreicht. Grund hierfür ist zum einen, dass bereits die Pauschale nicht auskömmlich ist (pro Person entstehen Aufwendungen von ca. 18.000 Euro p.a. [Stand 2019]) und zum anderen dadurch, dass das FlüAG nach wie vor die langjährig Geduldeten ausklammert. Diese Personengruppe macht in Köln jedoch die größte Gruppe der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus. Die Transferleistungen werden nun erstmals teilweise durch die Ausgleichszahlungen für geduldete Personen refinanziert. Personen, die ihre Duldung be- reits vor 2018 erhalten haben, werden jedoch nicht berücksichtigt. Zu Frage 3.1 Die Einmalzahlung von 12.000 Euro ist nicht kostendeckend. Die Stadt Köln hat pro Person jährli- che Aufwendungen von durchschnittlich 18.000 Euro. Die Pauschale ist daher nur kostendeckend, wenn die betreffende Person spätestens nach acht Monaten ausreist oder anderweitig aus dem Kreis der AsylbLG-Leistungsberechtigten ausscheidet. Ein Aufenthalt von mehr als acht Monaten nach Erteilung der Duldung geht finanziell zu Lasten der Stadt Köln. Zu Frage 3.2 Die Stadt Köln erhält für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 6.005.245 Euro. In den Jahren 2023 und 2024 wird der Anteil an den jeweils 100 Mio. Euro bei gleichbleibender Quote von gut 3,43 % 3.431.569 Euro betragen. Die Kosten für die Personen, die ihre Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes im Zeitraum 2018-2020 erhalten haben, beliefen sich dagegen im Jahr 2021 auf ca. 31,2 Mio. Euro (18.000 Eu- ro x 1.734 Personen). Dies entspricht in etwa einer Refinanzierungsquote von 19,2 %. Da die Kosten in den Jahren 2022-2024 noch nicht feststehen, kann die Refinanzierungsquote für diese Jahre noch nicht angegeben werden. Sie wird aber voraussichtlich sinken, insbesondere im Hinblick darauf, dass das Land NRW in den Jahren 2023 und 2024 jeweils nur noch 100 Mio. Euro statt 175 Mio. Euro bereitstellt. Auswirkungen der Begrenzung auf die Jahre 2018-2020 ergeben sich dahingehend, dass die Per- sonen, die ihre Duldung vor dem 01.01.2018 erhalten haben, außer Acht bleiben. Für sie erfolgt keinerlei Refinanzierung durch das Land NRW. Dies betrifft in Köln (Stand 2020) in etwa 4.000 Personen, für die jährlich bei gleichbleibenden Fallzahlen Aufwendungen in Höhe von ca. 72 Mio. Euro (18.000 € x 4.000 Personen) entstehen. Diesen gegenüber stehen 1.734 Personen, die bei der Ausgleichszahlung berücksichtigt werden. Zu Frage 3.3 Unter Berücksichtigung der Verbesserungen durch die FlüAG-Reform und die Ausgleichszahlung für Leistungsberechtigte mit Duldungen aus den Jahren 2018-2020 werden rückwirkend für das Jahr 2021 ca. 26,5 % aller Kosten (ca. 118,7 Mio. Euro, , vorläufiger Wert, der sich durch den noch ausstehenden Jahresabschluss 2021 verändern kann), die der Stadt Köln für Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und Geduldeten entstehen, vom Land NRW refinanziert. Diese Quote wird in den nächsten Jahren weiter sinken, weil der Personenkreis der sog. 3 Bestandsgeduldeten, für die das FlüAG nach wie vor keine Landesbeteiligung vorsieht, weiter wachsen wird. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0128/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.02.2022
- Erstellt
- 11.01.2022 15:05