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V/0436/2008

Überführung der Städtischen Bühnen Münster in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung

Vorlagen 16.05.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 17.06.2008, TOP 4.10

Ergänzungsvorlage V/0436/2008/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 bis 3 -2008-05-19

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0436/2008/1

5305 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0436/2008/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Göbel 
Ruf: 
492 11 01 
E-Mail: 
 Goebel@stadt-muenster.de   Datum: 
 18.06.2008  
 
Betrifft 
 
Überführung der Städtischen Bühnen Münster in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 28.03.2007 (V/0019/2007) werden die Städtischen 
Bühnen Münster ab der Spielzeit 2008/09 und damit ab dem 01.09.2008 nach den Vorschrif-
ten über Eigenbetriebe im Sinne des § 107 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (= eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung) geführt.   
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Überführung der Städtischen Bühnen Münster in eine 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit der Zielsetzung erfolgt, durch ein gestärktes Selbstver-
ständnis das wirtschaftliche Handeln der Städtischen Bühnen Münster zu fördern, ohne we-
sentliche Kontrollmöglichkeiten des Rates und seiner Gremien einzuschränken. Ferner wird 
den Besonderheiten eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres Rechnung ge-
tragen.   
 
3. Die Betriebssatzung wird in der anliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen. Mit dem In-
krafttreten der Betriebssatzung tritt die Organisationsordnung für die Städtischen Bühnen 
Münster vom 10.12.2003 außer Kraft.   
 
4. Der Rat beschließt, die Aufgaben eines Betriebsausschusses gemäß § 114 Absatz 2 Satz 
2 GO NRW in Verbindung mit § 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Kulturausschuss 
zu übertragen. Der Personalrat der Städtischen Bühnen Münster benennt der/dem für Kultur 
zuständigen Beigeordneten eine/n Vertreter/in der Mitarbeiter/innen der Städtischen Bühnen 
Münster, die/der regel mäßig an den Sitzu ngen des Kulturausschu sses teilnehmen kann, 
wenn dieser in seiner Funktion als Betr iebsausschuss Angelegenheiten der Städtischen 
Bühnen Münster behandelt.   
 
5. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster vom 20.12.1995 (zuletzt geändert durch  
Beschluss des Rates am 12.12.2007) erhält die in der Anlage 2 aufgeführte Fassung.      
 
V/0436/2008/1

- 2 - 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
• der am 17.05.2006 unter kameralen Bedingungen beschlossene jährliche städtische 
Zuschuss (4. Finanzformel) bis zur Spielzeit 2009/10 auch in der veränderten Rechts- 
und Organisationsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung weiterhin gilt.  
 
• auch die Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsverfahren des Bühnen-
bewirtschaftungsplanes in der veränderten Rechts- und Organisationsform einer ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung weiterhin im Grundsatz bis einschließlich der Spiel-
zeit 2009/10 gelten. 
 
• die ergänzenden Aufwendungen für die Städtischen Bühnen Münster aufgrund der 
Umstellung auf das doppische Rechnungswesen einschließlich der Leistungsver-
rechnungen u. a. mit dem Immobilienmanagement und dem IT-Management mit der 
Vorlage des endgültigen Wirtschaftsplans und der Eröffnungsbilanz 2008/2009 be-
rücksichtigt werden (siehe Ratsbeschluss vom 12.03.2008 zum Wirtschaftsplan der 
Spielzeit 2008/2009).    
 
neu: 
 
• bei der Umstellung der Städtischen Bühnen Münster auf eine eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung auch eine effektive Kostenrechung aufgebaut und weiterge-
führt wird, um bei Wahrung der künstlerischen Freiheit eine betriebswirtschaft-
liche Steuerung zu ermöglichen. , 
 
7. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass  
 
• durch Überführung der Stellen der tariflich Beschäftigten (Produktgruppe 0407) in 
die Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der städtische Stellen-
plan zum 01.09.2008 um 190,17 Stellen vermindert wird. (Die Planstellen der Be-
amten werden ab diesem Zeitpunkt gesondert ausgewiesen). 
 
• die Stellenübersicht entsprechend dem vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 
2008/2009 (Vorlage V/0050/2008) 188,61 Planstellen für tarifliche Beschäftigte ent-
hält. Ergänzend wird aufgrund organisatorischer Veränderungen 1,00 Stelle EGr. 8 
(VergGr. Vc/Vb) nach EGr. 9 (IVb) gehoben (Anlage 3). 
 
8. Die Städtischen Bühnen Münster werden im Beteiligungs-Portfolio der Stadt Münster dem 
Steuerungs-Cluster I (Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget) gem. 
Ratsbeschluss vom 22.05.2002 und der Informationskategorie B (halbjährlich) gem. Ziffer 
8.2 der "Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster" zugeordnet.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bereits in der Ratsvorlage V/0019/2007 ausgeführt wurde, 
dass unabhängig von der Rechts- und Organisationsform die Beibehaltung des abweichenden 
Wirtschaftsjahres zu Mehraufwand in Höhe von 130.000 € führt.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Finanzierung wurde in der oben genannten Ratsvorlage dargestellt.  
 
 
 
 
V/0436/2008/1

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Begründung: 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat  in seiner Sitzung am 
17.06.2008 die Ergänzung des Beschlusspunktes 6 (siehe Fettdruck) beschlossen. Die Verwaltung 
schließt sich diesem Beschluss an und schlägt dem Rat vor, die Vorlage in der ergänzten Fassung 
zu beschließen.  
 
 
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann 
 
 
 
 
 
  
V/0436/2008/1

Beschlussvorlage

14637 Zeichen

V/0436/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Überführung der Städtischen Bühnen Münster in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.06.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
11.06.2008 Kulturausschuss Vorberatung 
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 28.03.2007 (V/0019/2007) werden die Städtischen 
Bühnen Münster ab der Spielzeit 2008/09 und damit ab dem 01.09.2008 nach den Vorschrif-
ten über Eigenbetriebe im Sinne des § 107 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (= eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung) geführt.   
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Überführung der Städtischen Bühnen Münster in eine 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit der Zielsetzung erfolgt, durch ein gestärktes Selbstver-
ständnis das wirtschaftliche Handeln der Städtischen Bühnen Münster zu fördern, ohne we-
sentliche Kontrollmöglichkeiten des Rates und seiner Gremien einzuschränken. Ferner wird 
den Besonderheiten eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres Rechnung ge-
tragen.   
 
3. Die Betriebssatzung wird in der anliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen. Mit dem In-
krafttreten der Betriebssatzung tritt die Organisationsordnung für die Städtischen Bühnen 
Münster vom 10.12.2003 außer Kraft.   
 
4. Der Rat beschließt, die Aufgaben eines Betriebsausschusses gemäß § 114 Absatz 2 Satz 
2 GO NRW in Verbindung mit § 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Kulturausschuss 
zu übertragen. Der Personalrat der Städtischen Bühnen Münster benennt der/dem für Kultur 
zuständigen Beigeordneten eine/n Vertreter/in der Mitarbeiter/innen der Städtischen Bühnen 
Münster, die/der regel mäßig an den Sitzunge n des Kulturausschusse s teilnehmen kann, 
wenn dieser in seiner Funktion als Betr iebsausschuss Angelegenheiten der Städtischen 
Bühnen Münster behandelt.   
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0436/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Etienne 
Ruf: 
492-1114 
E-Mail: 
Etienne@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0436/2008 
5. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster vom 20.12.1995 (zuletzt geändert durch  
Beschluss des Rates am 12.12.2007) erhält die in der Anlage 2 aufgeführte Fassung.      
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
• der am 17.05.2006 unter kameralen Bedingungen beschlossene jährliche städtische 
Zuschuss (4. Finanzformel) bis zur Spielzeit 2009/10 auch in der veränderten Rechts- 
und Organisationsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung weiterhin gilt.  
 
• auch die Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsverfahren des Bühnen-
bewirtschaftungsplanes in der veränderten Rechts- und Organisationsform einer ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung weiterhin im Grundsatz bis einschließlich der Spiel-
zeit 2009/10 gelten. 
 
• die ergänzenden Aufwendungen für die Städtischen Bühnen Münster aufgrund der 
Umstellung auf das doppische Rechnungswesen einschließlich der Leistungsver-
rechnungen u. a. mit dem Immobilienmanagement und dem IT-Management mit der 
Vorlage des endgültigen Wirtschaftsplans und der Eröffnungsbilanz 2008/2009 be-
rücksichtigt werden (siehe Ratsbeschluss vom 12.03.2008 zum Wirtschaftsplan der 
Spielzeit 2008/2009).

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V/0436/2008 
 
7. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass  
 
• durch Überführung der Stellen der tariflich Beschäftigten (Produktgruppe 0407) in 
die Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der städtische Stellen-
plan zum 01.09.2008 um 190,17 Stellen vermindert wird. (Die Planstellen der Be-
amten werden ab diesem Zeitpunkt gesondert ausgewiesen). 
 
• die Stellenübersicht entsprechend dem vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 
2008/2009 (Vorlage V/0050/2008) 188,61 Planstellen für tarifliche Beschäftigte ent-
hält. Ergänzend wird aufgrund organisatorischer Veränderungen 1,00 Stelle EGr. 8 
(VergGr. Vc/Vb) nach EGr. 9 (IVb) gehoben (Anlage 3). 
 
8. Die Städtischen Bühnen Münster werden im Beteiligungs-Portfolio der Stadt Münster dem 
Steuerungs-Cluster I (Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget) gem. 
Ratsbeschluss vom 22.05.2002 und der Informationskategorie B (halbjährlich) gem. Ziffer 
8.2 der "Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster" zugeordnet.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bereits in der Ratsvorlage V/0019/2007 ausgeführt wurde, 
dass unabhängig von der Rechts- und Organisationsform die Beibehaltung des abweichenden 
Wirtschaftsjahres zu Mehraufwand in Höhe von 130.000 € führt.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Finanzierung wurde in der oben genannten Ratsvorlage dargestellt.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Aktuelle Beschlusslage  
 
Mit der Vorlage V/0019/2007 hat der Rat am 28.03.007 zur Rechts- und  Organisationsform der 
Städtischen Bühnen Münster folgenden Beschluss gefasst:  
 
„1.  Die in der Begründung dargestellten unterschiedlichen Organisations- und 
Rechtsformen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen werden zur Kenntnis 
genommen. 
 
2.  Die Städtischen Bühnen Münster sollen zukünftig (ab der Spielzeit 
2008/2009) in der Organisationsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
geführt werden. 
 
3.  Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten 
und durchzuführen, damit die Aufgaben der Städtischen Bühnen Münster in 
einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab dem 01.09.2008 erfüllt werden 
können. 
 
4.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Umstellung des Rech-
nungswesens das abweichende Wirtschaftsjahr - rechtsformunabhängig - zu 
Mehraufwand von ca. 130.000 € führt.“

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V/0436/2008 
Ferner hat der Rat bereits auf der Grundlage der Vorlage V/0050/2008 am 12.03.2008 den ersten 
Wirtschaftsplan (Spielzeit 2008/09) für die Städtischen Bühnen Münster als eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung beschlossen.      
 
Die Verwaltung stellt mit dieser Vorlage alle noch ausstehenden Gestaltungsfragen im Rahmen 
der Überführung der Städtischen Bühnen Münster in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung zur 
Entscheidung. Im Wesentlichen geht es dabei um die Inhalte der Betriebssatzung, vor allem mit 
ihren Regelungen zu der Struktur und den Aufgaben eines Betriebssausschusses und einer Be-
triebsleitung.     
 
Die Bestellung der Betriebsleitung erfolgt mit einer separaten, nicht-öffentlichen Vorlage (Vorlage 
V/0452/2008).  
 
 
2. Formale Entscheidung und Begründung (Beschlussziffern 1 und 2)  
 
Mit Beschlussziffer 1 wird die bereits am 28.03.2007 vom Rat beschlossene Absicht formal umge-
setzt, die Städtischen Bühnen zum 01.09.2008 (ab der Spielzeit 2008/09) in eine eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung zu überführen. Die in Beschlussziffer 2 zusammengefasste Begründung für 
die Wahl der Rechts- und Organisationsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist in der 
Ratsvorlage V/0019/2007 vom 23.02.2007 ausführlich gegeben worden.  
 
 
3. Betriebssatzung und Betriebsausschuss (Beschlussziffern 3 und 4)   
 
Eigenbetriebe werden nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für das Land 
Nordrhein-Westfalen und der jeweiligen Betriebssatzung geführt (siehe § 114 GO NRW). Dies gilt 
grundsätzlich auch für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen. Rechtliche Grundlagen einer Be-
triebssatzung sind die §§ 7, 107 Absatz 2 und 114 der GO NRW in Verbindung mit der EigVO 
NRW. Die Betriebssatzung enthält Vorschriften über den Namen, den Betriebsgegenstand und –
zweck der Einrichtung, die Zusammensetzung und Zuständigkeit ihrer Organe, die Rechte und 
Pflichten der Betriebsleitung sowie die Gestaltung der Betriebsführung und Rechnungslegung. 
 
Betriebszweck und –gegenstand wurden bewusst einfach und konkret formuliert. Es geht um den 
Betrieb der Städtischen Bühnen Münster einschließl ich des  Sinfonieorchesters Münster, wie er 
sich heute darstellt.   
 
Generalintendant und Verwaltungsdirektorin sollen gemeinsam die Betriebsleitung bilden. General-
intendant, Generalmusikdirektor und Verwaltungsdirektorin behalten ihre bisherigen Rechte und 
Pflichten auch in der neuen Rechts- und Organisationsform. Dieses gewährleisten die Betriebssat-
zung und die entsprechend neu gefasste verwaltungsinterne Dienstanweisung.  Beide Regelungen  
lösen die bislang geltende Organisationsordnung und die derzeitige Dienstanweisung zur Spielzeit 
2008/09 ab. 
 
Durch die Übertragung der Aufgaben eines Betriebsausschusses auf den Kulturausschuss wird 
vermieden, die Gesamtzahl der Ausschüsse des Rates zu erhöhen. Außerdem fördert dies eine 
reibungslose Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in der laufenden Legislaturperiode.  
 
Grundsätzlich gibt § 114 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit der Wahlordnung für Eigenbetriebe 
vor, dass bei mehr als 50 Beschäftigten ein Drittel der Ausschussmitglieder aus Beschäftigten des 
Eigenbetriebes bestehen muss. Diese Vorschrift ist jedoch nicht zwingend auch für eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtungen anzuwenden. Es wird sogar die Rechtsauffassung vertreten, dass eine 
Beteiligung von Arbeitnehmervertretern/innen an Betriebsausschüssen eigenbetriebsähnlicher 
Einrichtungen überhaupt nicht zulässig sei. Aus diesen, aber auch aus inhaltlichen Gründen wird 
vorgeschlagen, eine Beteiligung von Arbeitnehmervertretern/innen wie bei den eigenbetriebsähnli-

- 5 - 
V/0436/2008 
chen Einrichtungen citeq und Münster Marketing auch hier nicht  vorzusehen. Gleichwohl sollte zur 
Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit einer/m vom Personalrat benannten Vertre-
ter/in der Mitarbeiter/innen der Städtischen Bühnen Münster eine Teilnahme an entsprechenden 
Ausschusssitzungen ermöglicht werden. Grundsätzlich kann damit der/dem Vertreter/in der Mitar-
beiter/innen die Möglichkeit eingeräumt werden, zu Tagesordnungspunkten eigenständig Stellung 
zu beziehen.  
 
Die Aufgaben eines Betriebsausschusses beinhalten die in § 4 der Betriebssatzung aufgeführten 
Beratungs- und Entscheidungszuständigkeiten. Bei letzteren handelt es sich um Vergabeentschei-
dungen, so dass in Vergabeangelegenheiten der Städtischen Bühnen Münster der Kulturaus-
schuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss an die Stelle des Vergabeausschusses tritt. Die 
Wertgrenzen (Mindestgrenzen) sind angehoben worden, um der gewünschten betrieblichen Flexi-
bilität Rechnung tragen zu können - aber auch im Hinblick auf die voraussichtliche Sitzungshäufig-
keit des Kulturausschusses. Mit einer generellen Wertgrenze (Höchstgrenze) für Vergaben ab 
200.000 € wird eine Zuständigkeit des Hauptausschusses bzw. Rates definiert.   
 
 
4. Finanzformel und endgültiger Wirtschaftsplan (Beschlussziffer 6) 
 
Für die Städtischen Bühnen Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein 
Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Finanz- und Vermögensplan und der Stel-
lenübersicht, aufzustellen. Durch den Wirtschaftsplan wird der bisherige Bühnenbewirtschaftungs-
plan abgelöst. Mit dem vom Rat am 12.03.2008 beschlossenen Wirtschaftplan 2008/09 sind die 
Grundaussagen der bestehenden und unter kameralen Bedingungen beschlossenen 4. Finanz-
formel nicht berührt, d. h., diese und auch die Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaf-
tungsverfahren des Bühnenbewirtschaftungsplanes bleiben bis einschließlich der Spielzeit 2009/10 
im Kern weiter bestehen.  
 
Die ergänzenden Aufwendungen für die Städtischen Bühnen Münster aufgrund der Umstellung auf 
das doppische Rechnungswesen einschließlich der Leistungsverrechnungen u.a. mit dem Immobi-
lienmanagement und dem IT-Management werden mit der Vorlage des endgültigen Wirtschafts-
plans und der Eröffnungsbilanz 2008/09 im Herbst 2008 berücksichtigt. 
 
 
5. Stellenplan und –übersicht (Beschlussziffer 7)  
 
Gem. § 17 Abs. 1 S. 1 EigVO hat die Stellenübersicht die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen 
für Arbeitnehmer einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung zu enthal-
ten. Daher die in der Produktgruppe 0407 ausgewiesenen 190,17 Planstellen im städtischen Stel-
lenplan. Der (vorläufige) Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2008/2009 (Vorlage V/0050/2008) sieht 
die Einsparung von 1,56 Planstellen vor, so dass die Stellenübersicht insgesamt 188,61 Planstel-
len enthält. 
 
Die Überführung der Städtischen Bühnen in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung macht den 
Einsatz eines/r Bilanzbuchhalters/-in (EGr. 9) erforderlich. Dafür wird eine vorhandene Stelle aus 
dem Verwaltungsbereich (EGr. 8) verwendet und der Stellenwert angepasst. 
 
Die Stellen der Beamten der Städtischen Bühnen werden gem. § 17 Abs. 1 S. 2 EigVO weiterhin 
[gesondert] im städtischen Stellenplan geführt, in  der Stellenübersicht der Städtischen Bühnen 
jedoch nachrichtlich angegeben. 
 
 
6. Beteiligungsmanagement (Beschlussziffer 8)

- 6 - 
V/0436/2008 
Nach Ziffer 4 der vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 13.12.2000 beschlossenen 
„Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster“ (Rahmenrichtlinie) gilt die Rahmenrichtlinie 
sinngemäß auch für alle Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Anstalten des öf-
fentlichen Rechts und Zweckverbände, soweit keine übergeordneten Regelungen entgegen ste-
hen. Die Rahmenrichtlinie ist ab dem 01.09.2008 auch für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Städtischen Bühnen Münster gültig.  
 
Aus Gründen einer einheitlichen und effizienten Steuerung wird auf der Basis von Informationska-
tegorien differenziert nach dem Einfluss, der Bedeutung sowie dem Risiko einer einzelnen Beteili-
gung seit dem 01.01.2001 stufenweise ein Konzern-Berichtswesen in der Stadt Münster einge-
führt. Dabei sind die einzelnen Beteiligungen verpflichtet, dem Amt für Finanzen und Beteiligungen 
- Beteiligungsmanagement - hinsichtlich der Informationen für die Konzernberichterstattung zu 
zuarbeiten.  
 
Mit der Zuordnung in die Informationskategorie „B“ wird eine halbjährliche Berichtspflicht von den 
Städtischen Bühnen Münster festgelegt. Nach Einführung des Konzern-Berichtswesens und ersten 
Erfahrungen mit dem neuen Berichtswesen sind perspektivisch Zielvereinbarungen zu erarbeiten 
und in einem sog. „Management-Kontrakt“ zwischen der Stadt Münster und der eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtung zu fixieren. 
 
Ein/e Vertreter/in des Beteiligungsmanagements wird regelmäßig an den Sitzungen des Kulturaus-
schusse teilnehmen, wenn dieser in seiner Funktion als Betriebsausschuss Angelegenheiten der 
Städtischen Bühnen Münster behandelt.  
 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann 
 
3 Anlagen

Anlage 1 bis 3 -2008-05-19

21112 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0436/2008 
  1 
 
Entwurf der  
Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
„Städtische Bühnen Münster“ 
 
 
Betriebssatzung der Stadt Münster  
für die  
"Städtische Bühnen Münster" 
 
vom xx.xx.2008 
(Amtsblatt der Stadt Münster 2008 S.xx) 
  
Aufgrund der §§ 7, 41, 107 und 114 der Gemeindeordn ung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachun g vom 16.10.2007, zuletzt geän- 
dert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-
Reformgesetz – vom 09.10.2007 (GV NRW 2007, S. 380) , in Verbindung mit der Eigenbe- 
triebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( EigVO) in der Fassung von Art. 16 des 
Gesetzes vom 16.11.2004 (GV NRW 2004, S. 644 mit Be r. GV 2005, S.15)  hat der Rat der 
Stadt Münster am xx.xx.2008 folgende Betriebssatzung beschlossen: 
 
§ 1 
Name des Betriebes 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt den Namen "Städtische Bühnen Münster". 
 
§ 2 
Betriebszweck und –gegenstand, Gemeinnützigkeit 
 
(1) Die „Städtische Bühnen Münster“, im folgenden a ls Einrichtung bezeichnet, werden als 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung auf der Grundlage  der gesetzlichen Vorschriften, der Be- 
stimmungen dieser Betriebssatzung und der Rahmenreg elungen für Beteiligungen der 
Stadt Münster geführt. 
 
(2) Zweck und Gegenstand der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe 
ist die Förderung des kulturellen Lebens durch den Betrieb der Städtische Bühnen Münster. 
Das Sinfonieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes. Die Einrichtung kann zur Erfül- 
lung des Betriebszwecks sowohl eigene Leistungen er stellen, als auch die Bestrebungen 
und Aktivitäten Dritter unterstützen. Der Betriebsz weck ist im Rahmen der gesamtstädti- 
schen Zielsetzung der Stadt Münster, individueller Zielvereinbarungen sowie unter Beach- 
tung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung zu erfüllen. 
 
(3) Die/Der Oberbürgermeister/in regelt die Zusamme narbeit der Ämter und Einrichtungen 
der Verwaltung mit der Einrichtung. 
 
(4) Die Einrichtung verfolgt ausschließlich und unm ittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne 
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgab enordnung. Sie ist selbstlos tätig und 
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche  Zwecke. Mittel der Einrichtung dürfen nur 
für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es  darf keine Person durch Ausga- 
ben, die dem Zweck der Einrichtung fremd sind, oder  durch unverhältnismäßig hohe Vergü- 
tungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufheb ung der Einrichtung oder bei Wegfall 
ihres bisherigen Zwecks hat die Stadt Münster ihr V ermögen, soweit es den Wert der Sach- 
und Kapitaleinlagen übersteigt, ausschließlich für die Förderung der Kunst und Kultur zu 
verwenden.

Anlage 1 zur Vorlage V/0436/2008 
  2 
 
§ 3 
Generalintendant/in, Generalmusikdirektor/in,  
Verwaltungsdirektor/in 
 
(1) Die Betriebsleitung der Einrichtung im Sinne de r EigVO NW bilden die/der Generalinten- 
dant/in und die/der Verwaltungsdirektor/in. Die Ein richtung wird von der Betriebsleitung 
selbständig geleitet, soweit nicht durch Gemeindeor dnung, Eigenbetriebsverordnung oder 
diese Satzung etwas anderes bestimmt ist. 
 
(2) Die/Der Generalintendant/in leitet die Einricht ung in künstlerischer Hinsicht einschließ- 
lich der Werbung. Sie/Er ist als Intendant/in Repräsentant/in der Einrichtung. Näheres regelt 
eine Dienstanweisung. 
 
(3) Die/Der Verwaltungsdirektor/in leitet die Einrichtung in wirtschaftlicher Hinsicht. Sie/Er ist 
für die Führung der Verwaltungsgeschäfte der Einrichtung verantwortlich, soweit nicht ande- 
re Einrichtungen und Ämter der Stadtverwaltung Müns ter sachlich zuständig sind. Näheres 
regelt eine Dienstanweisung. 
 
(4) Der/Dem Generalmusikdirektor/in obliegt die kün stlerische Leitung des Städtischen Sin- 
fonieorchesters. Näheres regelt eine Dienstanweisung. 
 
(5) Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bet riebsleitung entscheidet die/der zu- 
ständige Beigeordnete für Kultur abschließend.    
 
                 
§ 4 
Betriebsausschuss 
 
(1) Der Rat der Stadt Münster überträgt die Aufgabe n eines Betriebsausschuss dem Kultur- 
ausschuss des Rates der Stadt Münster.   
 
(2) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angele genheiten, die ihm durch die Gemein- 
deordnung und die Eigenbetriebsverordnung übertrage n sind unter Beachtung der Be- 
schlüsse des Rates und des Hauptausschusses (hier i nsbesondere deren Zielvorgaben) 
sowie in finanzrelevanten Angelegenheiten im Rahmen  der Ansätze des Wirtschaftsplanes. 
Folgende Zuständigkeiten werden auf den Betriebsausschuss übertragen: 
 
1. Entscheidungszuständigkeiten: 
 
 a.  Grundausrichtung und Leitorientierung der Städtisch en Bühnen Münster un
  ter Wahrung des Intendanzprinzips     
 
 b.  Vergaben und Verträge bei einem Wert von mehr als 50.000 Euro und weni-
  ger als 200.000 Euro 
 
2. Beratungszuständigkeiten: 
 
 Angelegenheiten der 
Einrichtung  mit besonderer Bedeutung  
 
(3) Unterhalb der in Absatz 2 genannten Mindestgren ze entscheidet die Betriebsleitung. 
Oberhalb der genannten Höchstgrenze entscheidet der  Hauptausschuss bzw. der Rat nach 
der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
(4) Der Betriebssausschuss entscheidet in den Angel egenheiten, die der Beschlussfassung 
des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit kein en Aufschub duldet. In Fällen äußerster 
Dringlichkeit kann die/der Oberbürgermeister/in mit  der/dem Vorsitzenden des Betriebsaus- 
schusses bzw. seiner/m Stellvertreter/in entscheide n. § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NRW

Anlage 1 zur Vorlage V/0436/2008 
  3 
gelten entsprechend. 
 
(5) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung de s Betriebsausschusses unterliegen, 
entscheidet, falls die Angelegenheit keinen Aufschu b duldet, die/der Oberbürgermeister/in 
mit der/dem Ausschussvorsitzenden oder einem andere n dem Ausschuss angehörenden 
Ratsmitglied. § 60 Absatz 2 GO NRW gilt entsprechend. 
 
(6) Im Benehmen mit der/dem Beigeordneten für Kultu r unterrichten Generalintendant/in, 
Generalmusikdirektor/in und Verwaltungsdirektor/in den Betriebsausschuss laufend über 
alle wesentlichen Pläne und Vorgänge.  
 
(7) Der Betriebsausschuss ist vor der Wahl der/des Generalintendanten/in und Generalmu- 
sikdirektorin/s und der Ernennung der/des Verwaltungsdirektorin/s anzuhören. 
 
§ 5 
Rat 
 
Der Rat entscheidet in allen Angelegenheiten, die i hm durch die Gemeindeordnung NRW, 
die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung v orbehalten sind, sowie in allen Ange- 
legenheiten von besonderer Bedeutung, soweit hierfü r nicht nach dieser Satzung ein ande- 
res Organ zuständig ist. § 4 dieser Satzung bleibt unberührt.  
 
§ 6 
Oberbürgermeister/in 
 
(1) Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltung sführung kann die/der Oberbürgermeis- 
ter/in der Betriebsleitung Weisungen erteilen. Die/ Der Oberbürgermeister kann Weisungen 
in Form von Geschäfts- und Dienstanweisungen erteilen. 
 
(2) Die geltenden Dienst- und Geschäftsanweisungen sowie Dienstvereinbarungen der 
Stadt Münster bleiben für die Einrichtung verbindli ch, solange diese Satzung keine abwei- 
chenden Regelungen enthält oder die/der Oberbürgerm eister/in keine abweichenden Rege- 
lungen erlässt. 
 
(3) Vorlagen an den Betriebsausschuss sind von der Betriebsleitung zu unterzeichnen. Vor- 
lagen an den Hauptausschuss und an den Rat sind von  der/dem zuständigen Beigeordne- 
ten für Kultur zu unterzeichnen. Die jeweils erford erlichen Mitzeichnungen richten sich nach 
den verwaltungsinternen Vorschriften der Stadt Münster. 
 
(4) Ist die Betriebsleitung der Auffassung, nach pf lichtgemäßem Ermessen die Verantwor- 
tung für die Durchführung einer Weisung nach Absatz  1 nicht übernehmen zu können und 
führt ein Hinweis auf entgegenstehende Bedenken der  Betriebsleitung nicht zu einer Ände- 
rung der Weisung, so hat sie sich an den Betriebsau sschuss zu wenden. Wird keine Über- 
einstimmung zwischen dem Betriebsausschuss und der/ dem Oberbürgermeister/in erzielt, 
so ist die Entscheidung des Hauptausschusses herbeizuführen. 
 
§ 7 
Informationspflichten 
 
(1) Die Betriebsleitung hat den Betriebsausschuss, der/den Kämmerer/in und der/den für 
die Einrichtung zuständigen Beigeordneten für Kultu r mindestens halbjährlich über die Ent- 
wicklung der Erträge und Aufwendungen und über die Einhaltung des Erfolgsplans sowie 
über die Abwicklung des Investitionsplans schriftli ch zu unterrichten (Zwischenberichte). 
Vorgaben des Konzernberichtswesens hinsichtlich Inh alt, Form und Frist der Berichte sind 
zu beachten. Planabweichungen sind von der Betriebsleitung schriftlich zu erläutern. 
 
(2) Die Betriebsleitung hat der/den Kämmerer/in ode r der/den sonst für das Finanzwesen 
Verantwortlichen rechtzeitig und umfassend über den  Entwurf des Wirtschaftsplanes und

Anlage 1 zur Vorlage V/0436/2008 
  4 
des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte, die Er gebnisse der Betriebsstatistik und der 
Kostenrechnung zu informieren und ihr/ihm die entsp rechenden Unterlagen zu zuleiten; sie 
hat ihr/ihm ferner auf Anforderung alle sonstigen f inanzwirtschaftlichen Auskünfte zu ertei- 
len. 
 
(3) Die Betriebsleitung hat  
 
 a.  die/den Oberbürgermeister/in in wichtigen Ange legenheiten der Städtischen 
  Bühnen Münster rechtzeitig zu unterrichten und ih r/ihm auf Verlangen Aus
  kunft zu erteilen und 
 
 b.  der/den für die Einrichtung zuständigen Beigeo rdneten für Kultur laufend ü
  ber alle wesentlichen Angelegenheiten der Einrich tung zu unterrichten und 
  ihr/ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen. 
 
§ 8 
Personalangelegenheiten 
 
(1) Die/Der Oberbürgermeister/in ist Dienstvorgesetzte/r der Dienstkräfte der Einrichtung.   
 
(2) Bei den Städtischen Bühnen Münster sind in der Regel Arbeitnehmer/innen zu beschäf- 
tigen. 
 
(3) Arbeitnehmer/innen werden durch die/den Oberbür germeister/in in der Regel auf Vor- 
schlag der Betriebsleitung eingestellt, höhergruppi ert und entlassen. Ausnahmen und Ver- 
fahren regelt eine Dienstanweisung. 
 
(4) Die bei der Einrichtung eingesetzten  Beamten/i nnen werden im Stellenplan der Stadt 
Münster geführt und in der Stellenübersicht den Ein richtung nachrichtlich angegeben. Die 
der Stadt Münster entstehenden Personalaufwendungen  werden durch die Einrichtung er- 
stattet. 
 
(5) Die Beteiligung des Personalrates richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmun- 
gen des Landespersonalvertretungsgesetzes und einer  Dienstanweisung. Die Interessen 
der Beschäftigten werden vom örtlichen Personalrat der Einrichtung und dem Gesamtper- 
sonalrat der Stadtverwaltung Münster vertreten. 
 
§ 9 
Vertretung 
 
(1) Die Betriebsleitung vertritt die Stadt Münster in Angelegenheiten der Einrichtung, die 
ihrer eigenen Entscheidung oder der Entscheidung de s Betriebsausschusses unterliegen. 
In den übrigen Angelegenheiten der Einrichtung vert ritt die/der Oberbürgermeister/in bzw. 
die/der für die Einrichtung zuständige Beigeordnete für Kultur die Stadt Münster. 
 
(2) Die Betriebsleitung unterzeichnet rechtswirksame Schreiben unter dem Namen  
 
"Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Städtische Bühnen Münster". 
 
Die Betriebsleitung unterzeichnet ohne Angabe eines  Vertretungsverhältnisses, wenn die 
Angelegenheit ihrer Entscheidung unterliegt, die üb rigen Dienstkräfte "Im Auftrag". In den 
Angelegenheiten, die der Entscheidung anderer Organ e unterliegen und in denen die Be- 
triebsleitung mit der Vertretung beauftragt wird, i st unter Angabe des Vertretungsverhältnis- 
ses zu unterzeichnen. 
 
(3) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der B eauftragten sowie der Umfang ihrer

Anlage 1 zur Vorlage V/0436/2008 
  5 
Vertretungsbefugnis werden von der Betriebsleitung im Amtsblatt der Stadt Münster öffent- 
lich bekanntgemacht. 
 
§ 10 
Wirtschaftsjahr 
 
Das Wirtschaftsjahr beginnt am 01.09. jeden Jahres und endet am 31.08. des jeweiligen 
Folgejahres.  
 
§ 11 
Stammkapital 
 
Das Stammkapital der Einrichtung wird auf 50.000 Euro festgelegt. 
 
§ 12 
Wirtschaftsplan, Finanzplan 
 
(1) Die Einrichtung hat vor Beginn eines jeden Wirt schaftsjahres einen Wirtschaftsplan und 
eine mittelfristige Finanzplanung aufzustellen. Der  Wirtschaftsplan besteht aus dem Er- 
folgsplan, dem Investitionsplan, dem Finanzplan sow ie der Stellenübersicht. Als mittelfristi- 
ge Finanzplanung ist eine fünfjährige Investitions- , Finanzierungs- und Erfolgsrechnung zu 
erstellen. Für die Erstellung von Wirtschaftsplan u nd mittelfristiger Finanzplanung gelten die 
gesetzlichen Vorschriften. Vorgaben des Konzernberi chtswesens hinsichtlich Inhalt, Form 
und Frist der Berichte sind zu beachten. 
 
(2) Ausgaben für verschiedene Vorhaben des Vermögen splans, die sachlich zusammen- 
hängen, sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgabe n für Einzelvorhaben des Vermö- 
gensplanes, die 10% des Ansatzes im Vermögensplan u nd mindestens 25.000 Euro über- 
schreiten, bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses. 
 
§ 13 
Jahresabschluss, Lagebericht, Erfolgsübersicht 
 
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von drei 
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Bet riebsleitung aufzustellen. Die/Der 
Kämmerer/in oder die/der für die Finanzen Verantwortliche ist rechtzeitig zu beteiligen.  
 
Unmittelbar nach Aufstellung hat eine Prüfung unter umfassender Beachtung des § 106 GO 
NRW von einer/m Wirtschaftsprüfer/in oder einer Wir tschaftsprüfungsgesellschaft zu erfol- 
gen. Die Beauftragung erfolgt gem. § 106 Abs. 2 GO NRW. Die Wahrnehmung des Vor- 
schlagsrechts der Stadt Münster gegenüber der Gemei ndeprüfungsanstalt für die Auswahl 
der/des Wirtschaftsprüfers/in oder der Wirtschaftsp rüfungsgesellschaft nach § 106 Abs. 2 
Satz 3 GO NRW erfolgt durch das Amt für Finanzen un d Beteiligungen im Einvernehmen 
mit dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision.  
 
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolg sübersicht sind zusammen mit dem 
Prüfungsergebnis über die/den Oberbürgermeister/in dem Betriebsausschuss sowie dem 
Rat vorzulegen. Die Zuständigkeiten des Amtes für W irtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
(AWR) werden darüber hinaus nicht berührt. An der S chlussbesprechung über die Prüfung 
der/des Wirtschaftsprüfers/in oder der Wirtschaftsp rüfungsgesellschaft sollen das Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision und das Amt  für Finanzen und Beteiligungen betei- 
ligt werden. 
 
§ 14 
Inkrafttreten 
Die Satzung tritt am 01.09.2008 in Kraft.

Anlage 2 zur Vorlage V/0436/2008 
 
 
 
 
 
 
„7. Kulturausschuss  
 
7.1 Beratungszuständigkeiten  
 
7.1.1  Kulturelle Angelegenheiten und ihre strategi sche Entwicklung, Festle-
gung von Zielvorstellungen und Leitorientierungen f ür die kommunale 
Kulturpolitik  
 
7.1.2  Angelegenheiten der kulturellen Vermittlung  
 
7.1.3  Angelegenheiten der Städtischen Bühnen Münst er mit besonderer 
Bedeutung 1 
 
7.2 Entscheidungszuständigkeiten  
 
7.2.1 Grundausrichtung und Leitorientierung der Kul turinstitute in städti- 
scher Trägerschaft sowie der Förderung der freien K ulturarbeit im 
Rahmen der Haushaltsmittel  
 
7.2.2 Städtische Bühnen 
 
 
- Grundausrichtung und Leitorientierung der Städtis chen Bühnen 
Münster unter Wahrung des Intendanzprinzips  
 
- Vergaben und Verträge der Städtischen Bühnen Müns ter bei einem 
Wert von mehr als 50.000 Euro und weniger als 200.000 Euro 1 
 
7.2.3 Kunst im öffentlichen Raum, sofern keine Ents cheidungszuständigkeit 
bei den Bezirksvertretungen gegeben ist (überbezirkliche Bedeutung)  
 
7.2.4 Richtlinien für die Produktions- und Konzepti onsförderung für freie 
Theater  
 
7.2.5 Besetzung des Kuratoriums für Förderung freie r Theater  
 
7.2.6  Zustimmung zu Entscheidungen des Kuratoriums  freier Theater  
 
7.2.7  Besetzung der Jury zur Vergabe von Atelierrä umen im Speicher II  
 
7.2.8  Zustimmung zu den Entscheidungen der Jury zu r Vergabe von Atelier-
räumen im Speicher II „ 
                                                      
1 neuer Textabschnitt ergänzt

Anlage  3 zur  Vorlage V/0436/2008 
Stellenübersicht der Städt. Bühnen Münster 200 8/200 9
Tariflich Beschäftigte 
Verwaltung 
9 V04b                    
V04b/05b 4,00 3,00 3,00 
9V V05bgD                        
V05bmD 1,00 1,00 1,00 
8 V05c                         
V05b/05c 11,00 12,00 12,00 
7 L06/07a 27,00 27,00 27,00 1 x ku G06 
6
V06b              
V06b+Zul                    
V06b+V06bZul                           
V05c/06b                           
Kr04/05a                                
L05/06a 
30,50 30,50 30,50 
5
V06b/07                        
V07                        
L04/05a 
29,82 31,38 29,82 
4 L03/04a 3,52 3,52 3,52 
3
V07/08                    
V09/07                              
L02/03a 
6,71 6,71 6,71 
2 L01/01a 3,56 3,56 3,06 
Summe 117,11 118,67 116,61 
Orchester 
SV SV 5,00 5,00 5,00 
TVK B TVK B 62,00 62,00 62,00 
8 V05c                         
V05b/05c 1,00 1,00 1,00 
5
V06b/07                        
V07                        
L04/05a 
2,50 2,50 2,50 
3
V07/08                    
V09/07                              
L02/03a 
1,00 1,00 1,00 
Summe 71,50 71,50 71,50 
Insgesamt 
188,61 190,17 188,11 
nachrichtl.:  Auszubildende 3,00 3,00 3,00 
nachrichtlich: Beamte 
BesGr Zahl der Stellen 
200 8/0 9
darunter 
ausgesondert 
Zahl der Stellen 
200 7/0 8
Ist-Besetzung 
am 30.06.200 7 Bemerkungen 
Höherer Dienst 
A15 1,00 1,00 1,00 1,00 
Gehobener Dienst 
A12 1,00 0,00 1,00 
0,00 
A11 3,00 0,00 2,00 3,00 
A10 0,00 0,00 1,00 1,00 
Zwischensumme 4,00 0,00 4,00 4,00 
Mittlerer Dienst 
A08 1,00 0,00 1,00 1,00 
A07 1,00 0,00 1,00 1,00 
Insgesamt 7,00 1,00 7,00 7,00 
Ist-Besetzung 
am 30.06.200 7 Bemerkungen EntgGr (VergGr/ LohnGr)   
vormals 
Zahl der Stellen 
200 8/0 9
Zahl der Stellen 
200 7/0 8

Anlage 2 zur Vorlage V/0436/2008 
 
 
 
 
 
 
„7. Kulturausschuss  
 
7.1 Beratungszuständigkeiten  
 
7.1.1  Kulturelle Angelegenheiten und ihre strategi sche Entwicklung, Festle-
gung von Zielvorstellungen und Leitorientierungen f ür die kommunale 
Kulturpolitik  
 
7.1.2  Angelegenheiten der kulturellen Vermittlung  
 
7.1.3  Angelegenheiten der Städtischen Bühnen Münst er mit besonderer 
Bedeutung 1 
 
7.2 Entscheidungszuständigkeiten  
 
7.2.1 Grundausrichtung und Leitorientierung der Kul turinstitute in städti- 
scher Trägerschaft sowie der Förderung der freien K ulturarbeit im 
Rahmen der Haushaltsmittel  
 
7.2.2 Städtische Bühnen 
 
 
- Grundausrichtung und Leitorientierung der Städtis chen Bühnen 
Münster unter Wahrung des Intendanzprinzips  
 
- Vergaben und Verträge der Städtischen Bühnen Müns ter bei einem 
Wert von mehr als 50.000 Euro und weniger als 200.000 Euro 1 
 
7.2.3 Kunst im öffentlichen Raum, sofern keine Ents cheidungszuständigkeit 
bei den Bezirksvertretungen gegeben ist (überbezirkliche Bedeutung)  
 
7.2.4 Richtlinien für die Produktions- und Konzepti onsförderung für freie 
Theater  
 
7.2.5 Besetzung des Kuratoriums für Förderung freie r Theater  
 
7.2.6  Zustimmung zu Entscheidungen des Kuratoriums  freier Theater  
 
7.2.7  Besetzung der Jury zur Vergabe von Atelierrä umen im Speicher II  
 
7.2.8  Zustimmung zu den Entscheidungen der Jury zu r Vergabe von Atelier-
räumen im Speicher II „ 
                                                      
1 neuer Textabschnitt ergänzt

Anlage  3 zur  Vorlage V/0436/2008 
Stellenübersicht der Städt. Bühnen Münster 200 8/200 9
Tariflich Beschäftigte 
Verwaltung 
9 V04b                    
V04b/05b 4,00 3,00 3,00 
9V V05bgD                        
V05bmD 1,00 1,00 1,00 
8 V05c                         
V05b/05c 11,00 12,00 12,00 
7 L06/07a 27,00 27,00 27,00 1 x ku G06 
6
V06b              
V06b+Zul                    
V06b+V06bZul                           
V05c/06b                           
Kr04/05a                                
L05/06a 
30,50 30,50 30,50 
5
V06b/07                        
V07                        
L04/05a 
29,82 31,38 29,82 
4 L03/04a 3,52 3,52 3,52 
3
V07/08                    
V09/07                              
L02/03a 
6,71 6,71 6,71 
2 L01/01a 3,56 3,56 3,06 
Summe 117,11 118,67 116,61 
Orchester 
SV SV 5,00 5,00 5,00 
TVK B TVK B 62,00 62,00 62,00 
8 V05c                         
V05b/05c 1,00 1,00 1,00 
5
V06b/07                        
V07                        
L04/05a 
2,50 2,50 2,50 
3
V07/08                    
V09/07                              
L02/03a 
1,00 1,00 1,00 
Summe 71,50 71,50 71,50 
Insgesamt 
188,61 190,17 188,11 
nachrichtl.:  Auszubildende 3,00 3,00 3,00 
nachrichtlich: Beamte 
BesGr Zahl der Stellen 
200 8/0 9
darunter 
ausgesondert 
Zahl der Stellen 
200 7/0 8
Ist-Besetzung 
am 30.06.200 7 Bemerkungen 
Höherer Dienst 
A15 1,00 1,00 1,00 1,00 
Gehobener Dienst 
A12 1,00 0,00 1,00 
0,00 
A11 3,00 0,00 2,00 3,00 
A10 0,00 0,00 1,00 1,00 
Zwischensumme 4,00 0,00 4,00 4,00 
Mittlerer Dienst 
A08 1,00 0,00 1,00 1,00 
A07 1,00 0,00 1,00 1,00 
Insgesamt 7,00 1,00 7,00 7,00 
Ist-Besetzung 
am 30.06.200 7 Bemerkungen EntgGr (VergGr/ LohnGr)   
vormals 
Zahl der Stellen 
200 8/0 9
Zahl der Stellen 
200 7/0 8

Beratungsverlauf (5)

03.06.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2008 Kulturausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0436/2008
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37