V/0385/2008
Inselbogen , Ausbau der Stichstraße - Baubeschluss
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Beschlussvorlage
4943 Zeichen
V/0385/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Inselbogen , Ausbau der Stichstraße Baubeschluss Beratungsfolge 20.05.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausbau der Stichstraße Inselbogen erfolgt auf der Grundlage des Lageplanes Reg. Nr. 9770 vom 26.11.2007. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Ausbau Kosten in Höhe von ca. 90.000 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan in der Produktgruppe 1201 wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er- neuerung 2008 90.000 Insgesamt: 90.000 Vorlagen-Nr.: V/0385/2008 Auskunft erteilt: Frau Scholte Ruf: 492 66 45 E-Mail: Scholte@stadt-muenster.de Datum: 30.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0385/2008 Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Investitionsmaßnahme 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2008 44.800 Insgesamt: 44.800 Begründung: Gemäß Offenlegungsbeschluß der BV-Mitte vom 22.01.2008 hat die Ausführungsplanung in der Zeit vom 11.02. bis 11.03. öffentlich ausgelegen. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorge- tragen. Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine Breite von ca . 5,00 m. Die Fläche ist unterteilt in einen ca. 1,30 m breiten Gehweg und eine ca. 3,70 m breite Fahrbahn. Gehweg und Fahrbahn sind mit einer einreihigen Rinne und Hochbord voneinander getrennt. Der heutige Ausbau der Straße entspricht nicht ihrer Nutzung. Der Gehweg wird zu 100 % als Parkraum genutzt, so dass die Fußgänger auf die Fahrbahn gedrängt werden. Die Straße soll nach dem Kanalbau niveaugleich ausgebaut werden. Weiterhin soll sie mit dem Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden. In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken nur in den ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die geplanten Parkflächen sind jeweils auf der hausabgewandten Seite vorgesehen, somit sind die Eingänge frei zugänglich. Damit die maximale Anzahl an Parkflächen genutzt werden kann, bekommt der vorhandene priva- te Spielplatz (WGM) im Kurvenbereich einen neuen Zugang. Die geplanten Parkflächen haben eine Breite von 1,80 m. Daran schließt sich eine 2-reihige Ent- wässerungsrinne an. Anschließend steht eine ca. 2,90 m breite Verkehrsfläche zur Verfügung. Um den Bereich auch optisch hervorzuheben, wird der komplette Verkehrsraum gepflastert. Die Park- flächen werden mit grauem Verbundsteinpflaster befestigt. Die Rinne wird mit 16/16/14 Steinen gebaut. Die übrige Verkehrsfläche wird mit anthraziten Betonsteinpflaster gepflastert. Der Kurven- bereich soll mit gerumpeltem Pflaster gebaut werden, hierdurch soll die Aufmerksamkeit auf den Zugang des Spielplatzes gelenkt werden und als Erinnerung des Verkehrsberuhigten Bereichs dienen. Mit dem Kanalbau kann im Frühsommer 2008 begonnen werden. Die anschließenden Straßen- bauarbeiten werden im Herbst 2008 beendet. Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW: In Verbindung mit den umfangreichen Kanalbauarbeiten werden die vorhandene Fahrbahn und der einseitige Gehweg aufgenommen und als verkehrsberuhigter Bereich mit besonders farbig ge- kennzeichneten Parkflächen neu hergestellt. Dabei wird gleichzeitig eine Verbesserung in der Straßennutzung und im Straßenaufbau erzielt. Diese Verbesserungen sind beitragsauslösend i. S. d. Straßenbaubeitragsrechts. Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung der Stichstraße Inselbogen als verkehrsberuhigter Bereich mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. - 3 - V/0385/2008 Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich beitragsfähige Kosten in Höhe von vor- aussichtlich 56.000 €. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten übernehmen dem- nach etwa 44.800 € (80 %) an Straßenbaubeiträgen. Bei der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten wurden die Kostenersparnisse im Rahmen der ge- meinsamen und abgestimmten Bauarbeiten Kanalbau/Straßenbau beitragsmindernd berücksich- tigt. Der Verteilerwert pro m² vervielfältige Grundstücksgröße beträgt voraussichtlich 6,89 €. Ein durch- schnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von 450 m², zweigeschossig bebaut, (Vervielfälti- ger 1,3) muss mit einer Beitragsbelastung in Höhe von ca. 4.000 € rechnen. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung gez. Schultheiß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Inselbogen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0385/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37