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V/0385/2008

Inselbogen , Ausbau der Stichstraße - Baubeschluss

Vorlagen 15.05.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 10.06.2008, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4943 Zeichen

V/0385/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Inselbogen , Ausbau der Stichstraße 
Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.05.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Ausbau der Stichstraße Inselbogen erfolgt auf der Grundlage des Lageplanes Reg. Nr. 9770 vom 
26.11.2007.  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Ausbau Kosten in Höhe von ca. 90.000 € entstehen. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan in der Produktgruppe 1201 wie folgt veranschlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er-
neuerung 
 
 
2008 
 
 
90.000 
 
 
 
Insgesamt: 90.000  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0385/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Scholte 
Ruf: 
492 66 45 
E-Mail: 
Scholte@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0385/2008 
Einzahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen  
Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen und 
ähnlichen Entgelten 
Investitionsmaßnahme 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 
 
2008 
 
44.800 
 
 
Insgesamt: 44.800  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß Offenlegungsbeschluß der BV-Mitte vom 22.01.2008 hat die Ausführungsplanung in der 
Zeit vom 11.02. bis 11.03. öffentlich ausgelegen. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorge-
tragen.  
 
Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine Breite von ca . 5,00 m. Die Fläche ist unterteilt in einen ca. 
1,30 m breiten Gehweg und eine ca. 3,70 m breite Fahrbahn. Gehweg und Fahrbahn sind mit einer 
einreihigen Rinne und Hochbord voneinander getrennt. Der heutige Ausbau der Straße entspricht 
nicht ihrer Nutzung. Der Gehweg wird zu 100 % als Parkraum genutzt, so dass die Fußgänger auf 
die Fahrbahn gedrängt werden.  
 
Die Straße soll nach dem Kanalbau niveaugleich ausgebaut werden. Weiterhin soll sie mit dem 
Verkehrszeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden. In verkehrsberuhigten 
Bereichen ist das Parken nur in den ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die geplanten Parkflächen 
sind jeweils auf der hausabgewandten Seite vorgesehen, somit sind die Eingänge frei zugänglich. 
Damit die maximale Anzahl an Parkflächen genutzt werden kann, bekommt der vorhandene priva-
te Spielplatz (WGM) im Kurvenbereich einen neuen Zugang.  
 
Die geplanten Parkflächen haben eine Breite von 1,80 m. Daran schließt sich eine 2-reihige Ent-
wässerungsrinne an. Anschließend steht eine ca. 2,90 m breite Verkehrsfläche zur Verfügung. Um 
den Bereich auch optisch hervorzuheben, wird der komplette Verkehrsraum gepflastert. Die Park-
flächen werden mit grauem Verbundsteinpflaster befestigt. Die Rinne wird mit 16/16/14 Steinen 
gebaut. Die übrige Verkehrsfläche wird mit anthraziten Betonsteinpflaster gepflastert. Der Kurven-
bereich soll mit gerumpeltem Pflaster gebaut werden, hierdurch soll die Aufmerksamkeit auf den 
Zugang des Spielplatzes gelenkt werden und als Erinnerung des Verkehrsberuhigten Bereichs 
dienen.  
 
Mit dem Kanalbau kann im Frühsommer 2008 begonnen werden. Die anschließenden Straßen-
bauarbeiten werden im Herbst 2008 beendet. 
 
Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW: 
 
In Verbindung mit den umfangreichen Kanalbauarbeiten werden die vorhandene Fahrbahn und der 
einseitige Gehweg aufgenommen und als verkehrsberuhigter Bereich mit besonders farbig ge-
kennzeichneten Parkflächen neu hergestellt. Dabei wird gleichzeitig eine Verbesserung in der 
Straßennutzung und im Straßenaufbau erzielt. Diese Verbesserungen sind beitragsauslösend i. S. 
d. Straßenbaubeitragsrechts.  
 
Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung der Stichstraße Inselbogen als verkehrsberuhigter 
Bereich  mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten.

- 3 - 
V/0385/2008 
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich beitragsfähige Kosten in Höhe von vor-
aussichtlich 56.000 €. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten übernehmen dem-
nach etwa 44.800 € (80 %) an Straßenbaubeiträgen. 
 
Bei der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten wurden die Kostenersparnisse im Rahmen der ge-
meinsamen und abgestimmten Bauarbeiten Kanalbau/Straßenbau beitragsmindernd berücksich-
tigt. 
 
Der Verteilerwert pro m² vervielfältige Grundstücksgröße beträgt voraussichtlich 6,89 €. Ein durch-
schnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von 450 m², zweigeschossig bebaut, (Vervielfälti-
ger 1,3) muss mit einer Beitragsbelastung in Höhe von ca. 4.000 € rechnen. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
In Vertretung 
 
gez. Schultheiß

Beratungsverlauf (1)

10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Orte (1)

  • Inselbogen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0385/2008
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37