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AN/1671/2018

Anfrage ob Fluggesellschaften der kuwaitischen Airline (Kuwait Airways) am FlughafenKöln/Bonn sich verweigert haben israelische Passagiere zu transportieren

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 21.11.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 26.11.2018, TOP 4.3

Herr Bayrakcioglu - Anfrage_Verweigerung_des_Transportes_von_Israelis

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Herr Bayrakcioglu - Anfrage_Verweigerung_des_Transportes_von_Israelis

4704 Zeichen

Köln, 20. November 2018 
 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Köln 
Herrn Keltek 
 
 
An die 
Geschäftsstelle des Integrationsrates der Stadt Köln 
Herrn Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium  Datum der Sitzung  
Integrationsrat 04.12.2017 
 
 
Anfrage: ob Fluggesellschaft der kuwaitischen Airline (Kuwait Airways) in Flughafen 
Köln/Bonn, sich verweigert hat, israelische Passagiere zu transportieren  
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
Ich habe vor ca. 1 Jahr (04.12.2017) eine ähnliche mündliche Anfrage gestellt und bis heute keine 
Antwort bekommen. Daher bitte ich Sie, die Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Integrationsrates zu setzen. 
 
Ich bitte die Verwaltung der Stadt Köln zu überprüfen, ob Fluggesellschaft der kuwaitischen Airline 
(Kuwait Airways) in Flughafen Köln/Bonn sich verweigert hat, israelische Passagiere zu 
transportieren  und wie viele israelische Passagiere betroffen waren.  
Ich bitte die Verwaltung um Detaillierte Information darüber.  
 
Begründung: 
Wie Sie auch wissen, die kuwaitische Airline (Kuwait Airways) verweigert israelische Passagiere zu 
transportieren. Kein arabischer Rassismus auf deutschem Boden! 
 
Ich bin davon überzeugt, wir Alle im Kölner Integrationsrat fühlen uns den Prinzipien von Toleranz und 
gegenseitiger Achtung verpflichtend. Kulturelle Vielfalt, die unserer Stadt einen besonderen Charakter 
verleiht, wollen wir fördern. Dafür stehen wir!   
 
Ich setze mich für ein Miteinander ein, statt für ein Gegeneinander!  
Diskriminierung, Rassismus, Radikalismus und Antisemitismus jeglicher Art kollidieren mit den 
Prinzipien meiner Grund- und Menschenrechte und haben bei mir kein Platz! 
 
Auf Antisemitismus, und nur darauf, basiert auch die Tatsache, dass sechzehn mehrheitlich 
muslimische Länder Israelis die Einreise verbieten. In acht Ländern dürfen sogar Menschen nicht 
einreisen, die einen israelischen Stempel im Pass haben. 
 
Für Ihr Bemühen und Verständnis bedanken wir uns recht herzlich.  
Mit freundlichen Grüßen  
 
Nebil Bayrakcioglu (Liste GK) 
 
 
 
 
Nebil Bayrakcioglu (Liste GK)

Hintergrundinformation: 
Quelle / Links: 
https://www.koeln-bonn-airport.de/unternehmen/governance-kodex.html 
StartseiteUnternehmenGovernance Kodex 
Public Corporate Governance Kodex 
 
Die Flughafen Köln Bonn GmbH ist ein Unternehmen im  Eigentum der Gesellschafter Stadt Köln, 
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH des Landes NRW (Land NRW), des Bundes, der 
Stadtwerke Bonn (Stadt Bonn), des Rhein-Sieg-Kreises und des Rheinisch- Bergischen Kreises. Die 
drei Hauptgesellschafter der FKB haben eigene Grundsätze der guten Unternehmensführung „Public 
Corporate Governance Kodex“ (PCGK) entwickelt. Die Versammlung sämtlicher Gesellschafter hat 
am 12.12.2014 diesen Kodex als für die FKB geltend beschlossen. Der CGK dient der Information der 
Kunden, Lieferanten, Kreditgeber oder sonstiger Geschäftspartner und der Mitarbeiter über die 
Grundsätze der guten Unternehmensführung, die in der FKB angewendet werden. 
 
Quelle / Links: 
https://www.koeln-bonn-airport.de/unternehmen/unternehmensfuehrung.html 
 
Aufsichtsrat 
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat setzt sich aus 
zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Den 
Gesellschaftern der Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes 
Nord-Rhein-Westfalen mbH und Stadt Köln stehen paritätisch je drei Sitze, den übrigen 
Gesellschaftern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der 
Gesellschafterversammlung gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach § 4 
Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. 
Vorsitzender des Aufsichtsrats  
Bundesminister a.D. Prof. Kurt Bodewig 
Sven Schwarzbach  
1. stellvertretender Vorsitzender 
Jochen Ott  
2. stellvertretender Vorsitzender 
Ministerialdirektorin Dr. Martina Hinricher  
3. stellvertretende Vorsitzende 
Gesellschafter/-anteile  
Bundesrepublik Deutschland 30,94 Prozent 
Land Nordrhein-Westfalen 30,94 Prozent 
Stadt Köln 31,12 Prozent 
Stadt Bonn 6,06 Prozent 
Rhein-Sieg-Kreis 0,59 Prozent 
Rheinisch Bergischer Kreis 0,35 Prozent 
 
 
OLG – Urteil:  
https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/olg-frankfurt-bestaetigt-kuwait-airways-muss-
keine-israelis-fliegen-57459794.bild.html  
 
Unser Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) droht Airline mit Konsequenzen 
Wegen Diskriminierung von Juden 
Knallhart-Ultimatum 
an Kuwait Airways 
https://www.bild.de/politik/inland/antisemitismus/kuwait-airways-55209542.bild.html

Beratungsverlauf (1)

26.11.2018 Integrationsrat
TOP 4.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1671/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
21.11.2018
Erstellt
21.11.2018 12:11