AN/1671/2018
Anfrage ob Fluggesellschaften der kuwaitischen Airline (Kuwait Airways) am FlughafenKöln/Bonn sich verweigert haben israelische Passagiere zu transportieren
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Herr Bayrakcioglu - Anfrage_Verweigerung_des_Transportes_von_Israelis
4704 Zeichen
Köln, 20. November 2018 An den Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Köln Herrn Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates der Stadt Köln Herrn Vetter Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 04.12.2017 Anfrage: ob Fluggesellschaft der kuwaitischen Airline (Kuwait Airways) in Flughafen Köln/Bonn, sich verweigert hat, israelische Passagiere zu transportieren Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, Ich habe vor ca. 1 Jahr (04.12.2017) eine ähnliche mündliche Anfrage gestellt und bis heute keine Antwort bekommen. Daher bitte ich Sie, die Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsrates zu setzen. Ich bitte die Verwaltung der Stadt Köln zu überprüfen, ob Fluggesellschaft der kuwaitischen Airline (Kuwait Airways) in Flughafen Köln/Bonn sich verweigert hat, israelische Passagiere zu transportieren und wie viele israelische Passagiere betroffen waren. Ich bitte die Verwaltung um Detaillierte Information darüber. Begründung: Wie Sie auch wissen, die kuwaitische Airline (Kuwait Airways) verweigert israelische Passagiere zu transportieren. Kein arabischer Rassismus auf deutschem Boden! Ich bin davon überzeugt, wir Alle im Kölner Integrationsrat fühlen uns den Prinzipien von Toleranz und gegenseitiger Achtung verpflichtend. Kulturelle Vielfalt, die unserer Stadt einen besonderen Charakter verleiht, wollen wir fördern. Dafür stehen wir! Ich setze mich für ein Miteinander ein, statt für ein Gegeneinander! Diskriminierung, Rassismus, Radikalismus und Antisemitismus jeglicher Art kollidieren mit den Prinzipien meiner Grund- und Menschenrechte und haben bei mir kein Platz! Auf Antisemitismus, und nur darauf, basiert auch die Tatsache, dass sechzehn mehrheitlich muslimische Länder Israelis die Einreise verbieten. In acht Ländern dürfen sogar Menschen nicht einreisen, die einen israelischen Stempel im Pass haben. Für Ihr Bemühen und Verständnis bedanken wir uns recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen Nebil Bayrakcioglu (Liste GK) Nebil Bayrakcioglu (Liste GK) Hintergrundinformation: Quelle / Links: https://www.koeln-bonn-airport.de/unternehmen/governance-kodex.html StartseiteUnternehmenGovernance Kodex Public Corporate Governance Kodex Die Flughafen Köln Bonn GmbH ist ein Unternehmen im Eigentum der Gesellschafter Stadt Köln, Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH des Landes NRW (Land NRW), des Bundes, der Stadtwerke Bonn (Stadt Bonn), des Rhein-Sieg-Kreises und des Rheinisch- Bergischen Kreises. Die drei Hauptgesellschafter der FKB haben eigene Grundsätze der guten Unternehmensführung „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) entwickelt. Die Versammlung sämtlicher Gesellschafter hat am 12.12.2014 diesen Kodex als für die FKB geltend beschlossen. Der CGK dient der Information der Kunden, Lieferanten, Kreditgeber oder sonstiger Geschäftspartner und der Mitarbeiter über die Grundsätze der guten Unternehmensführung, die in der FKB angewendet werden. Quelle / Links: https://www.koeln-bonn-airport.de/unternehmen/unternehmensfuehrung.html Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Den Gesellschaftern der Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nord-Rhein-Westfalen mbH und Stadt Köln stehen paritätisch je drei Sitze, den übrigen Gesellschaftern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach § 4 Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Vorsitzender des Aufsichtsrats Bundesminister a.D. Prof. Kurt Bodewig Sven Schwarzbach 1. stellvertretender Vorsitzender Jochen Ott 2. stellvertretender Vorsitzender Ministerialdirektorin Dr. Martina Hinricher 3. stellvertretende Vorsitzende Gesellschafter/-anteile Bundesrepublik Deutschland 30,94 Prozent Land Nordrhein-Westfalen 30,94 Prozent Stadt Köln 31,12 Prozent Stadt Bonn 6,06 Prozent Rhein-Sieg-Kreis 0,59 Prozent Rheinisch Bergischer Kreis 0,35 Prozent OLG – Urteil: https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/olg-frankfurt-bestaetigt-kuwait-airways-muss- keine-israelis-fliegen-57459794.bild.html Unser Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) droht Airline mit Konsequenzen Wegen Diskriminierung von Juden Knallhart-Ultimatum an Kuwait Airways https://www.bild.de/politik/inland/antisemitismus/kuwait-airways-55209542.bild.html
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1671/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 21.11.2018
- Erstellt
- 21.11.2018 12:11