1507/2022
Zur Entwicklung des Helene-Weber-Platzes als zukünftigen Gesamtschulstandort
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Chancen und Risiko
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Kurt-Tucholsky-Schule • Aktuell 3-zügige Hauptschule/ rund 400 Schüler*innen (Richtwert: 432 SuS) • Zunächst 35 Anmeldungen im SJ 2022/23 (Kapazität: 72 SuS) – Stand 08.03.2022 • Eingangsklasse 2-zügig • Ab Jahrgangsstufe 7 Anstieg der Schülerzahlen durch Schulformwechsler • Durchschnittliche Aufnahme von ca. 8 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen pro Jahrgang Neue Gesamtschule • 4/4-zügige Gesamtschule /Sek I: 684 Schulplätze u. Sek II: 234 Schulplätze • 108 Schulplätze in den Eingangsklassen • Heterogene Schülerschaft: • Drittelregelung: 36 Schüler*innen pro Schulform (Haupt- und Realschule, Gymnasium) • Aufnahme von 12 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernens • Keine Schulformwechsler • Erweiterungsbau notwendig! Dezernat für Bildung, Jugend und Sport - IV/ 2 Schulentwicklungsplanung Pro • Schaffung von jeweils über 200 zusätzlicher Schulplätze in der Sek I und der Sek II • Hohe Nachfrage an Gesamtschulplätzen • Entlastung der umliegenden Realschule, des Gymnasiums und der Katharina-Henoth-Gesamtschule (Kalk) • Weniger Schulformwechsler • Direkte Übergangsmöglichkeit in eine gymnasiale Oberstufe • Bessere Ausnutzung des bestehenden Standortes • Ein-Standort-Lösung Kontra • Größere System- und Klassengröße (4 Züge/ 27 SuS pro Klasse) • Mögliche Belastung der verbliebenden Hauptschule im Stadtbezirk Kalk (Adolph-Kolping-Schule) • Insgesamt sinkt die Kapazität von Hauptschulplätzen von 144 auf 107 (72 Anmeldungen im SJ 22/23) • Weniger Kapazität für Schulformwechsel ab Klasse 7 • Beengte Raumsituation bei doppelter Standortnutzung • Ggf. ein Jahr ohne Aufnahme neuer Schüler*innen • Personaltransfer (kein Automatismus) • Erweiterungsbau notwendig! Dezernat für Bildung, Jugend und Sport - IV/ 2 Schulentwicklungsplanung
Stellungnahme Bezirksregierung_Kurt-Tucholsky-Hauptschule
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2 Vi Bezirksregierung Köln, 50606 Köin m Stadt Köln im Dezernat IV Eing 50679 Köln t Schulentwicklungsplanung; Errichtung von Gesamtschulen durch eine veränderte Nutzung von bestehenden Schulstandorten; Hier: Überlegungen zur Errichtung einer Gesamtschule am Standort der Kurt-Tucholsky-Hauptschule Sehr geehrte Damen und Herren, zu den derzeitigen Überlegungen des Schulträgers, am Standort der Kurt- Tucholsky-Hauptschule eine Gesamtschule zu errichten, erfolgte seitens meines Dezernates 41 bereits ein erster Austausch. Im Rahmen unserer digitalen Besprechung am 31.01.2022 hatten wir das Thema ebenfalls kurz angesprochen. In meiner E-Mail vom 11.02.2022 hatte ich Ihnen eine in der Abteilung abgestimmte Stellungnahme zugesagt, die ich Ihnen nachstehend zur Kenntnis gebe. Eingangs möchte ich nochmals darauf hinweisen, ‘dass der verschiedentlich verwendete Begriff „Weiterentwicklung der Kurt- Tucholsky-Hauptschule zur Gesamtschule“ irreführend sein kann und nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Errichtung einer Gesamtschule am Standort der Hauptschule setzt deren Auflösung voraus, eine „Weiterentwicklung“ ist daher nicht möglich. Die Bezirksregierung unterstützt die vom Schulträger verfolgte Aktivität, die Anzahl der Gesamtschulplätze deutlich zu erhöhen. Nicht zuletzt die seit Jahren vorliegenden Anmeldeüberhänge erfordern hier eine zeitnahe Umsetzung. Auf mein Schreiben vom 29.06.2021 nehme ich insofern Bezug. Hierin hatte ich auch darauf hingewiesen, dass gerade bei der Aufgabe von Schulplätzen anderer Schulformen zugunsten weiterer Gesamtschulplätze darauf geachtet werden muss, dass das spezifische Angebot dieser Schulen durch eine Gesamtschule auch aufgefangen werden kann. Auf den wichtigen Anteil insbesondere der Schulform Hauptschule am Bildungserfolg und der Bildungsgerechtigkeit innerhalb STRATEH Eu A PAACH 10727772 Datum: (2.03.2022 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 48.02-Köln Auskunft erteilt: Herr Marx peter.marx@bezreg- koeln.nrw.de Zimmer: C 234 Telefon: (0221) 147 - 2552 Fax: (0221) 147 - 4831 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchstermine nur nach telefonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Datum: .03.2022 des Schulangebots der weiterführenden Schulen in der Stadt Köln hatte seite 2 von 2 ich ebenfalls hingewiesen. Diese leistet einen wertvollen Beitrag in den Bereichen Integration und Inklusion. Insbesondere die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Kölner Grundschulen nimmt jährlich weiter zu. Alle Hauptschulen (und nahezu alle Realschulen) sind Schulen des Gemeinsamen Lernens und stellen grundsätzlich drei Schulplätze (und zum Teil deutlich mehr) für diese Kinder zur Verfügung. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolgt in der Gesamtschule im vorgezogenen Auswahlverfahren, d.h. es werden nicht mehr als drei Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufgenommen. so, dass die Überhänge von den Realschulen und Hauptschulen getragen werden. Ebenfalls bislang noch unverzichtbar ist die Schulform Hauptschule, um den Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erprobungsstufe und in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen von anderen Schulformen zu ermöglichen. Die Ihnen vorliegende Stellungnahme der Kurt-Tucholsky-Schule weist ebenfalls auf die Bedeutung dieser Schulform in der Schullandschaft hin und wird von mir aus schulfachlicher Sicht bestätigt. Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass durch eine „Umnutzung“ von Schulformen zwar dem mangelnden Angebot an Gesamtschulplätzen Rechnung getragen werden kann, dem aber parallel bestehenden steigenden Bedarf an Schulplätzen wird dadurch nicht begegnet. Dieser muss daher dringend durch die Schaffung von zusätzlichem Schulraum gedeckt werden. Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme SL Kurt-Tucholsky-Hauptschule
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Köln, den 03.02.2022
Die Zukunft der Kurt-Tucholsky-Schule Köln
Eine Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021
„Eine Gesamtschule für Neubrück“
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des Schulstandortes
2. Die Schüler*innen*1 der Kurt-Tucholsky-Schule
2.1 Sozioökonomisch benachteilige Schüler*innen
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte
2.3 Geflüchtete Schüler*innen
2.4 Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf und chronischen Krankheiten
3. Was diese Schüler*innen brauchen
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leistet
5. Resümee und Schlussplädoyer
6. Literatur
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des
Schulstandortes
Die Kurt -Tucholsky-Schule liegt im Kölner Stadtteil Neubrück. Dies ist ein östlicher
Stadtteil von Köln im rechtsrheinischen Stadtbezirk Kalk. Der nördlich des Heumarer
Dreiecks gelegene Stadtteil grenzt im Nordosten mit dem Rather Kirchweg an den
Stadtteil Brück, mit der Grünfläche östlich des Neubrücker Rings an den Stadtteil
Rath/Heumar, im Südwesten mit der Rösrather Straße und der Bundesautobahn an
Ostheim und mit der Grünanlage im Westen an den Stadtteil Merheim.
In Neubrück gibt es zwei Grundschulen: Die Städtische Grundschule Europaring sowie
die James-Krüss-Grundschule. Seit dem Umzug der Kurt-Tucholsky-Schule aus dem
Schulzentrum Ostheim nach Neubrück im Jahr 2007 , sind die nächstgelegenen
weiterführenden Schulen das Heinrich-Heine-Gymnasium und die Albert-Schweitzer-
Realschule, die beide im Schulzentrum Ostheim verblieben sind.
Die Kurt -Tucholsky-Schule ist die nächstgelegene Hauptschule für die Stadtteile
Brück, Merheim, Ostheim und Rath/Heumar. Sie wird im Schuljahr 20 20/21 von ca.
1 Im Folgenden verwenden wir das Gendersternchen, um alle Menschen anzusprechen und
um eine inklusive und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.
Personenbezeichnungen, die ausschließlich Frauen oder ausschließlich Männer betreffen,
bleiben geschlechtsspezifisch.
400 Schüler*innen besucht und bietet eine gebundene Ganztagsbetreuung der Klasse
fünf bis Klasse zehn.
Folgt man dem Standorttypenkonzept für faire Vergleiche bei Lernstanderhebungen,
das „einen differenzierten Blick auf vorhandene sozialräumliche Unterschiede der
Schulstandorte ermöglichen soll“ (Vgl. Referat Standardüberprüfung: Neues
Standorttypenkonzept. 2011) ist die Kurt -Tucholsky-Schule dem Standort -Typ fünf
zuzuordnen.
2. Schüler*innen der Kurt-Tucholsky-Schule
Sowohl im aktuellen Bildungsdiskurs als auch im Alltag aller Schulen in Deutschland
ist Heterogenität in den letzten Jahren zu einem Schlüsselbegriff geworden. Vor allem
in Bezug auf internationale und sozialökonomische familiäre Hintergründe sowie auf
das individuelle Lernpotential jedes einzelnen (bildungssprachliche Fähigkeiten,
Intelligenz, Vorwissen) zeichnet sich die Schülerschaft der Kurt -Tucholsky-Schule
jedoch durch Heterogenität in einem besonderen Maße aus. (Vgl. für eine Defin ition
der Dimensionen von Heterogenität Gronostaj/Vock 2017, S. 9) Zudem besteht die
Schülerschaft vielfach aus Schüler*innen, die diversen Herausforderungen ausgesetzt
sind, um die alltäglichen Anforderungen des Lebens zu bewältigen. Folgt man noch
einmal der Beschreibung der Standorttypen von Schulen in NRW, beträgt der
Migrationsanteil an einer Schule des Standortes fünf mehr als 40 Prozent. Der Anteil
der SG BII Empfänger sowie der Anteil Arbeitsloser im Schulumfeld ist sehr hoch.
Vier Dimensionen, die den Alltag unserer Schüler*innen prägen und für ihre
Zukunftsperspektiven entscheidend sind , sollen in dieser Stellungnahme eine
Betrachtung finden . Sie verdeutlichen das Ausmaß der Heterogenität an unserer
Schule und stellen die Hera usforderungen für Lehrer*innen und andere
Mitarbeiter*innen im Kontext Schule sowie für die Schüler*innen heraus.
1) Sozioökonomisch benachteiligte Schüler*innen
2) Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte
3) Dabei in besonderem Maße: geflüchtete Schüler*innen
4) Die Schüler*innen, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder
chronische Krankheiten haben
2.1 Sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen
Als sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen sollen hier Kinder definiert werden,
die in Bezug auf die Höhe des Einkommens der Eltern, in Bezug auf zukunftsrelevante
Fragen (Wie „Hat das Kind ein eigenes Zimmer?“, „Können die Eltern das Kind bei den
Hausaufgaben unterstützen?“, „Wie viele Bücher gibt es in dem Haushalt?“, „Hat das
Kind zwei Elternanteile ?“, „Wächst es in gesunden Familienstrukturen auf ?“)
benachteiligt sind und dadurch, das haben unter anderem die Ergebnisse der letzten
PISA-Studie 2018 gezeigt, geringe Chancen beim Zugang zu schulis cher Bildung
haben.
Sichtbar wird die sozialökonomische Benachteiligung unserer Schüler*innen durch
eine Arbeitslosenquote von 14,5 Prozent in Ostheim und 13,9 Prozent in Neubrück im
Jahr 2018 (bei etwa acht Prozent in Köln; Vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 21.06.2018).
Sichtbar wird sie durch Darstellungen unserer Schüler*innen, die davon erzählen, dass
sie ein Zimmer mit vier Geschwister n teilen, die Heizungen in der Wohnung erst im
Januar angestellt werden oder sie in der Familie dafür verantwortlich sind , Termine
beim Amt wahrzunehmen oder Formulare auszufüllen . Sichtbar wird sie auch in
Presseberichten über die „Gernsheimer Straße“ in Ostheim, in denen von Eltern
berichtet wird, die ihre Kinder zu Tode prügeln. (Vgl. Kölner Stadtanzeiger 2007)
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte
Wie unter anderen Gronostaj/Vock verdeutlichen, wird – neben dem
sozialökonomischen Status einer Familie – der Migrationshintergrund von
Schüler*innen als bedeutsam für den Bildungserfolg diskutiert. (Vgl. Gronostaj/Vock
S. 22) Während in Deutschland der Migrationsanteil ( als eine Person mit
Migrationsanteil wird hier eine Person definiert, wenn sie selbst oder mindestens ein
Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist ; Vgl. die Daten von
Statista 2021) im Januar 2022 bei 26,7 Prozent liegt, fallen an der Kurt -Tucholsky-
Schule über 90 Prozent der Kinder unter die Definition der Personen mit
Migrationsanteil. Diese Kinder haben ganz unterschiedliche geografische Wurzeln ,
kulturell geprägte Hintergründe und Glaubensrichtungen . Sie sprechen häufig zu
Hause eine andere Sprache als Deutsch. Auf die daraus resultierenden Defizite in der
Bildungssprache und in der Lesekompetenz angemessen zu reagieren, ist zur
Routine-Aufgabe von Lehrer*innen unserer Schule geworden.
2.3 Geflüchtete Kinder und Jugendliche
In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von geflüchteten Kindern an unsere Schule
gekommen. Derzeit haben wir Kapazitäten für die Beschulung und Förderung von 72
Schüler*innen, die akut aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und in Deutschland eine
neue Heimat finden sollen. Sie haben neue Facetten – und neue Herausforderungen
– in den Schulalltag gebracht.
Diese Kinder haben häufig eine strapaziöse und traumatisierende Flucht aus
Kriegsgebieten hinter sich. Einige haben dabei Elternteile verloren oder sie sind für sie
nicht erreichbar. Sie kommen in ein ihnen unbekanntes, neues System und haben
teilweise noch nie eine Schule besucht. Eine Vielzahl der Kinder kann bei der Ankunft
an unserer Schule nicht lesen und schreiben. Für diese Kinder ist häufig zunächst die
Alphabetisierung und im Folgenden das Erlernen der deutschen Sprache elementar
für ihre Zukunft. Aber auch psychologische und lebenspraktische Betreuung ist für
diese Schüler*innen relevant.
2.4 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder chronischen
Krankheiten
Seit der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts im Schuljahr 2012/2013 arbeiten
wir an unserem Ziel, eine inklusive Schule für alle Kinder zu schaffen.
Derzeit besuchen 45 Kinder mit Unterstützungsbedarf die Kurt -Tucholsky-Schule.
Durch die Zuwanderung kriegstraumatisierter Kinder ist davon auszugehen, dass sich
diese Zahl noch weiter erhöht.
3. Was diese Schüler*innen brauchen
Dass die hier skizzierte Schülerschaft besondere Unterstützung dabei braucht, Ziele
im Kontext Schule (aber auch im privaten Umfeld) zu erreichen, ist durch die gegebene
Darstellung sicher bereits nachvollziehbar geworden, soll jedoch an dieser Stelle noch
weiter erläutert werden.
Die Schüler*innen unserer Schule brauchen…
… eine besondere schulische Förderung und individuell auf ihr en Lernstand
angepasste Differenzierung.
… individuelle Betreuung auf schulischer, aber auch auf privater Ebene.
… all das, was hinter dem Ver sprechen eines multiprofessionellen Teams steht ,
nämlich Bezugspersonen, die professionell auf ihre Probleme eingehen können :
Lehrer*innen und Sonderpädago*innen zum Beispiel, Wegeberater*innen,
Lernbegleiter*innen, Therapeut*innen und Sozialpädago*innen. Menschen, die mit
ihnen lesen lernen und sie zum Arbeitsamt begleiten, die Verständnis für ihre Situation
haben. Menschen, die ihnen die Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen,
die sie brauchen, um ihre Potentiale entfalten zu können.
Vor allem bra uchen unserer Schüler*innen, so unsere Meinung, dafür kleine,
überschaubare Räume, in denen sie ankommen und agieren können.
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leisten kann
„Die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen, die im Leistungsvermögen, in ihren
physischen oder psychischen Voraussetzungen, im Sozialverhalten, in ihren sozio -
kulturellen und ökonomischen Lebenslagen sehr differieren, ist anspruchsvoll“,
schreiben Gronostaj/Vock. (Gronostaj/Vock 2017, S. 15) Eine hohe Anzahl von
Schüler*innen, die au fgrund ihrer Lebenssituation in ökonomischer und sozialer
Hinsicht keiner verheißungsvollen Zukunft entgegens ehen, macht den praktischen
Umgang mit dieser Heterogenität in unseren Augen noch herausfordernder.
Unser Fokus ist es dabei zum einen, die Indivi dualität jedes einzelnen zu nutzen und
fruchtbar zu machen. Zum anderen ist es jeden Tag aufs Neue unser Ziel, unseren
Schüler*innen Chancengleichheit zu ermöglichen.
Mit der Umsetzung der Inklusion und dem damit verbundenen Anspruch der Teilhabe
aller Schüler*Innen an Kultur, Unterrichtsgegenständen und Gemeinschaft an der Kurt-
Tucholsky-Schule, wird diesem Anspruch Rechnung getragen.
Ein bedeutender Vorteil unserer Schule ist zudem die überschaubare Größe des
Systems. Die Schüler*innen kennen nicht nu r ihre Klassenkamerad *innen, sondern
auch die Schüler*innen zwei Jahrgänge über ihnen. Sie sind an ihre
Klassenlehrer*innen, die sie meist von Klasse fünf bis zehn beglei ten, gewöhnt und
mit ihnen vertraut . Sie grüßen die Hausmeisterin und die Schulsekretärin. Die
Konzentration auf die Schaffung kleiner Klassen ermöglicht sowohl individuelle
Förderung als auch schulische und persönliche Entfaltung in einem vertrau ten
Rahmen.
Davon ausgehend, dass Sprachkompetenz eine Schlüsselqualifikation für die
Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und eine der wichtigsten Voraussetzungen für
den schulischen und beruflichen Erfolg ist, werden Schüler*innen, die nach
Deutschland geflüchtet sind, an der Kurt -Tucholsky-Schule nach einem eigenen
Sprachförderkonzept, welches die Schule explizit für die Sprachförderschüler*innen
entwickelt hat, und das differenzierten Unterricht für Kinder in der Alphabetisierung bis
zum Sprachniveau B2 umfasst, unterrichtet . Ergänzt wird die Sprachförderung durch
eine Schreibwerkstatt, deren Ergebnisse in einem Buchprojekt veröffentlicht werden,
sowie durch die ehrenamtliche Unterstützung durch Lesementoren.
Zusätzlich zu den Standardelementen im Rahmen der Landesinitiative „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA : Potenzialanalyse, die Arbeit mit
einem Portfolioinstrument, Berufsfelderkundungen, Praktika) haben wir im Rahmen
der Berufsorientierung weitere Angebote in unserem Schulprogramm, um den
Jugendlichen nach der Schulzeit den Übergang zwischen Schule und Ber uf zu
erleichtern. Dabei hat die Vernetzung zwischen Inner- und außerschulischen Partnern
eine wesentliche Bedeutung. Viele externe Mitarbeiter kommen aus der beruflichen
Praxis und können unsere Schüler individuell und in einem engen Austausch mit den
Klassenlehrer*innen beraten. Unser Wahlpflicht -Angebote in den Jahrgängen neun
und zehn sind inhaltlich an berufliche Inhalte gekoppelt, sodass in Kleingruppen die
notwendigen Schlüsselqualifikationen trainiert werden können. Für Schüler*innen mit
schwacher Lernmotivation bieten wir zudem gezielte Beratung und Betreuung für eine
sinnvolle und realistische Anschlussperspektive nach der Schule an. Ein weiterer
Punkt, der uns im Bereich Berufsorientierung auszeichnet und den Schüler*innen die
Möglichkeit gibt, si ch frühzeitig auch mit ihren Stärken im praktischen Bereich
auseinanderzusetzen und eine Zukunftsperspektive zu entwickeln, sehen wir in der
Tatsache, dass ab Stufe acht die Klassenlehrer *innen und Teams den Fokus der
Schüler*innen auf die Berufsorientierung lenken. Sowohl in Deutsch als auch in
Arbeitslehre-Wirtschaft sind Bausteine wie Bewerbungstraining, das Kennenlernen
unterschiedlicher Berufsfelder oder die Erarbeitung von Problemlösekompetenzen bei
alltagspraktischen Aufgaben Grundpfeiler unserer schulinternen Curricula. Der hohe
Stellenwert der Fächer Arbeitslehre-Technik und Arbeitslehre -Hauswirtschaft gibt
unseren Schüler*innen – neben den Wahlpflichtfächern und AGs – weitere
Möglichkeiten, ihre praktischen Kompetenzen im handwerklichen beziehungsweise
hauswirtschaftlichen Bereich kennenzulernen, ausbilden oder zu erweitern.
Elementar für das Gelingen unserer Arbeit ist eine Vernetzung mit externen
Partner*innen, mit dem Jugendamt, Therapeut *innen und anderen
Kooperationspartner*innen (wie zum Beispiel dem Bürgerverein oder dem
Jugendzentrum ENBE in Neubrück). Durch diese gewachsenen Strukturen und die
Möglichkeit, in einem kleinen System persönlich, direkt und transparent zu
kommunizieren, können wir der Aufgabe, Schüler*innen u nd ihre Eltern zu
unterstützen, gerecht werden.
Relevant ist aber auch die Zusammenarbeit mit unserem Ganztagsträger, der
Katholischen Jugendagentur Köln, im gebundenen Ganztag. Dadurch können wir den
Kindern sowohl kontinuierliche, verlässliche Betreuung und vertrauensvolle
Ansprechpartner*innen (ergänzend zu Lehre r*innen, Sonderpädago*innen,
Sozialpädago*innen und MPTler*innen) als auch ein anspruchsvolles, kreatives und
motivierendes Freizeitprogramm anbieten. Seit der Förderung von Bildungsangeboten
in den Ferien durch die Corona-Pandemie, können wir diese Zuwendung auch in den
Ferien gewährleisten.
5. Resümee und Schlussplädoyer
Es ist nicht unsere Absicht, in dieser Stellungnahme Position gegen die Gesamtschule
als zukunftsgerichtetes und nachhaltiges Schulsystem zu beziehen. Keinesfalls
möchten wir die Gesamtschule als „nicht geeignete Schulform“ beschreiben.
Wir möchten jedoc h deutlich machen, dass in Neubrück und der Umgebung
Schüler*innen leben, die eine intensive Form der Förderung und Bindung , ein
Wachsen in einem kleinen System benötigen – die von einer Gesamtschule in
angestrebter Größe unseres Erachtens nicht geleistet werden kann . Die enge
Beziehungsarbeit in den Lerngruppen mit einem stabilen, mul tiprofessionellen
Team, der direkte, niedrigeschwellige Austausch mit den Klassenlehrer *innen, dem
Stufenteam sowie internen und externen Partnern in unserem überschaubaren System
Schule, gibt unseren Schüler*innen einen starken Halt und Orientierung.
Wir haben Sorge, dass die Gr öße der angestrebten Gesamtschule und die damit
verbundene Anonymität unsere Schüler*innen nicht fördert, sondern überfordert.
Unser Interesse ist es daher, unsere Schule – mit kleineren Klassen, einem
gebundenen Ganztag , engmaschigen und praxisorientierten
Berufsfindungsangeboten sowie der Möglichkeit individueller Zuwendung – bestehen
zu lassen und weiter zu verbessern.
Mit dieser Stellungnahme möchten wir unseren Schüler*innen eine Stimme und eine
Lobby geben. Und sie darin unterstützen, einen gleichberechtigten, fairen Start in die
Zukunft zu haben. „Die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen“ lautet ein
bekanntes Zitat des Dalai Lama . Wir denken, dass die Kinder , die unsere Schule
besuchen, durch die hier skizzierten Möglichkeiten und gemeinsam mit uns die
Kompetenzen entwickeln können, die sie brauchen, um diese Gesellschaft mündig,
tatkräftig und selbstbestimmt mitgestalten zu können.
Verfasst von dem Kollegium der Kurt-Tucholsky-Schule
6. Literatur
Sarah Beierle, Carolin Hoch, Birgit Reißig (2019): Schule in benachteiligten sozialen
Lagen. Untersuchungen zum aktuellen Forschungstand mit Praxisbeispielen.
Deutsches Jugendinstitut.
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/DJI_Abschlussbericht_Brennpunktschulen.pdf
Abgerufen am 27.01.2022
Beltermann, Eric (21.06.2018): Arbeitslosigkeit in Köln. In: Kölner Stadtanzeiger.
https://www.ksta.de/interaktiv/arbeitslosigkeit-in-koeln-wie-viele-menschen-in-den-veedeln-ohne-
arbeit-sind-30653994?cb=1643285634316&
Abgerufen am 27.01.2022
Isaac, Kevin (2011): Neues Standorttypenkonzept.
https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_11-
12/Amtsblatt_SchuleNRW_06_11_Isaac-Standorttypenkonzept.pdf
Abgerufen am 27.01.2022
Morchner Tobias und Stinauer, Tim (23.02.2007): Eine verlorene Generation. Kölner
Stadtanzeiger.
https://www.ksta.de/eine-verlorene-generation-13268992
Abgerufen am 27.01.2022
Vock, Miriam und Gronastaj, Anna (2017): Umgang mit Heterogenität in Schule und
Unterricht.
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/13277.pdf
Abgerufen am 27.01.2022
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 12.05.2022 1507/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Zur Entwicklung des Helene-Weber-Platzes als zukünftigen Gesamtschulstandort Hintergrund Die SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hat am 28.08.21 einen Antrag zur Umnutzung des Schulstandortes Helene-Weber-Platzes für eine 4-zügigen Gesamtschule gestellt. Dieser lautete: „Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat der Stadt Köln und den Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgenden Beschluss zu fassen: Die Kurt-Tucholsky-Hauptschule am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück wird in eine vier- zügige Gesamtschule umgewandelt. Die notwendigen baulichen Erweiterungen sind auf dem Schulgrundstück und der angrenzenden Brachfläche zu realisieren. Sollte die Fläche nicht ausreichen, ist z.B. die Adolph-Kolping-Schule in Köln-Kalk als Teilstandort zu realisieren. Die Weiterbeschäftigung des aktuellen Lehrkörpers an der neuen Gesamtschule ist sicherzustel- len.“ Die Behandlung des Antrages ist zu Beginn der Sitzung vom 02.09.2021 zurückgestellt worden, da die CDU-Fraktion zunächst eine Stellungnahme der Verwaltung wollte. Diese erfolgte durch eine Be- antwortung in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021. Aus der BV-Sitzung ergab sich folgender Auftrag an die Verwaltung: „Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung, in einen Dialog mit der Schulvertretung (El- tern und Schülervertretung) der Kurt Tucholsky Schule zu treten. Der Dialog soll die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des Schulstandortes erörtern und ggf. Empfehlungen für die politi- schen Beschlüsse plus Gremien entwickeln und sollte für eine Weiterentwicklung die Zusam- menlegung von Schulen oder mehreren Schulstandorten vorgesehen werden, so sind alle ent- sprechenden Schulen mit einzubinden und die Ergebnisse des Dialoges sind der Bezirksver- tretung Kalk im Rahmen eines Fachgespräches im I Quartal 2022 zu präsentieren. Die anwesende Fachverwaltung sagt zu, den beschriebenen Kommunikationsprozess anzu- stoßen und über das Ergebnis zu berichten sowie die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen der Bezirksvertretung zu beantworten.“ In der Zwischenzeit konnten sowohl Stellungnahmen der Schulleitung der Kurt -Tucholsky- Hauptschule als auch der Bezirksregierung Köln eingeholt werden. Beides liegt der Mitteilung als Anlage bei. Das geforderte Fachgespräch wurde am 04.04.2022 in der Fraktionsvorsitzendenbespre- chung der Bezirksvertretung Kalk durchgeführt. In diesem Fachgespräch ist ebenfalls eine schulent- wicklungsplanerische Einschätzung erfolgt, welche mit einem Vorschlag aus der Verwaltung ab- schloss. Am 07.04.2022 wurde folgender Beschluss in der Bezirksvertretung Kalk positiv entschieden: „Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat der Stadt Köln und den Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgenden Beschluss zu fassen: 2 Die Kurt -Tucholsky-Hauptschule am Helene -Weber-Platz in Köln -Neubrück wird auslaufend geschlossen. Zeitgleich wird am gleichen Standort eine 4-zügige Gesamtschule errichtet. Der notwendige Erweiterungsbau ist am gleichen Standort zu realisieren. Die Schulverwaltung wird gebet en in Gesprächen mit der Bezirksregierung darauf hinzuwir- ken, dass eine größtmögliche Anzahl des aktuellen Lehrkörpers an der neuen Gesamtschule am Helene-Weber-Platz weiterbeschäftigt wird.“ Im Folgenden greift die Verwaltung den positiv beschiedenen Antrag der Bezirksregierung auf und nimmt zur aktuellen Thematik Stellung und beschreibt das weitere Vorgehen bei dem Vorhaben einen neuen Gesamtschulstandort am Helene-Weber-Platz zu entwickeln. Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruk- tur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Gesamtschul- und Gymnasialplät- zen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange dauern, führen dazu, dass dem akuten Wunsch nach Gesamtschulplätzen nicht entsprochen werden kann und es regel- mäßig zu vermehrten Ablehnungen kommt. Die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens im Kontext des Übergangs auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2022/23 zeigen, dass knapp 1.000 Schü- ler*innen nach der Anmeldung an einer Gesamtschule aus Kapazitätsgründen eine Ablehnung erhiel- ten. Auch an der Kat harina-Henoth-Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk kam es zu 298 Anmeldungen bei einer Aufnahmekapazität von 162 Schüler*innen. In Folge dessen werden 136 Kinder eine Ableh- nung für einen Schulplatz an der einzigen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk erhalten. Auch die Fort- schreibung des Schulentwicklungsplans 2020 sieht weitere Gesamtschulstandorte im Stadtbezirk Kalk vor, die teilweise jedoch nicht kurzfristig realisierbar sind. Die Gesamtschule des Erzbistums Köln, als einem Baustein für zusätzliche (Gesamt-)Schulplätze im Stadtbezirk Kalk, wird voraussichtlich zum Schuljahr 2024/25 ihren Betrieb aufnehmen können. Um zeitnah weitere zusätzliche Gesamtschulplätze im Kölner Raum zu schaffen, müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, wie beispielweise die Erweiteru ng bestehender Standorte oder die Umnutzung bestehender Schulstandorte, welche weniger dem Elternwahlverhalten entsprechen. Letzteres zeigt sich an der aktuellen politischen Diskussion um den Helene -Weber-Platz, wo aktuell eine Hauptschule betrieben wird. Die Kurt-Tucholsky-Schule (HS) weist relativ stabile Schüler*innenzahlen auf. In den letzten Schuljah- ren konnten an der dreizügig festgelegten Schule zumindest durchweg zwei Eingangsklassen gebil- det werden. Ab der Jahrgangsstufe 7 steigt die Zahl der Schüler*innen durch Schulformwechsel von anderen Schulen an, sodass ab dann drei Klassen je Jahrgangsstufe gebildet werden. Insgesamt wird die Schule seit vielen Schuljahren von konstant rund 400 Schüler*innen besucht und ist daher aus schulrechtlicher Sicht nicht von einer Schulschließung bedroht, da die Anzahl der Schüler*innen nach wie vor über der erforderlichen Mindestschüler*innenzahl liegt. Im aktuell laufenden Anmelde- verfahren zum kommenden Schuljahr 2022/23 verzeichnen die Kurt -Tucholsky-Schule mit St and 08.03.2022 zunächst 35 Anmeldungen (inklusive Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen). Es ist zu erwarten, dass bis zu den Sommerferien und zum Schulstart weitere Anmeldungen bei den Haupt- schulen eingehen, sodass die Zahl der neuen Fünftklässler*innen vor aussichtlich höher ausfallen wird. Trotz der relativ stabilen Schüler*innenzahlen zeigt dieses Schulwahlverhalten deutlich, dass der Elternwunsch weniger die Schulform Hauptschule vorsieht. Erfahrungsgemäß wählen viele Schü- ler*innen, die im Anmeldeverfahre n an den Gesamtschulen keinen Platz erhalten haben, letztlich dann eine Hauptschule. 3 Der Schulstandort Helene-Weber-Platz wird aktuell durch eine dreizügige Hauptschule genutzt. Dies entspricht bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schüler*innen ein Gesamtschülerpotential von 432 Schüler*innen über alle Jahrgänge. Bei einer Umnutzung des Schulstandortes durch beispielwei- se eine 4/4-zügige Gesamtschule mit einem Klassenfrequenzrichtwert von 27 Schüler*innen könnten in der Sek I 648 Schüler*innen einen S chulplatz erhalten. Für die angedachte 4-zügige gymnasiale Oberstufe würden zusätzlich 234 Plätze zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife zusätzlich im Stadtbezirk Kalk geschaffen werden. Folglich könnte die bessere Ausnutzung des bestehenden Ge- bäudes (unter Berücksichtigung eines Erweiterungsbaus für die Sek II) durch zusätzlich benötigte Schulplätze erzielt werden. Zusätzlich würden sich die Plätze im gemeinsamen Lernen erhöhen, da eine Aufnahme von 12 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in allen Jahrgä ngen vorgesehen ist. Aktuell nimmt die Kurt-Tucholsky-Schule durchschnittlich ca. 8 Schüler*innen im Gemeinsamen Ler- nen pro Jahrgang auf. Neben der Erhöhung von Gesamtschulplätzen und der allgemeinen Schaffung von 200 zusätzlichen Schulplätzen in der Sek undarstufe I und Sekundarstufe II würde eine Entlastung der umliegenden Albert-Schweizer-Schule (RS), des Heinrich -Heine-Gymnasiums und der bereits angesprochenen Katharina-Henoth-Gesamtschule erfolgen. Dies könnte bereits für das kommende Anmeldeverfahren einen positiven Effekt haben. Ein weiterer Vorteil wäre die Reduktion von Schulformwechslern, da das System Gesamtschule bereits alle Schulformen vorsieht und es somit nicht zu einem Wechsel in eine andere Schule kommt. Neben den Vorteilen einer Umnutzu ng des Schulstandortes zu einem Gesamtschulstandort sollten die Nachteile nicht unerwähnt bleiben. Durch die Errichtung einer Gesamtschule bei gleichzeitig aus- laufender Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule würde eine vorübergehende Doppelnutzung des Standortes für fünf Jahre erfolgen. Bevor alle Klassen der bestehenden Kurt -Tucholsky-Schule aus dem System herausgewachsen sind, wird wahrscheinlich eine beengte Raumsituation vorzufinden sein, da Büroräume, Lehrerzimmer und das Sekretariat für beide Schulen vo rgehalten werden müs- sen. Die Adolph-Kolping-Schule wäre die letzte Hauptschule im Stadtbezirk, sodass eine mögliche Belas- tung entstehen könnte, insbesondere durch Schulformwechsler ab der Klasse 7. Während durch die Gesamtschulen weniger Schulformwechsel erfolgen, ist noch nicht vollständig abzusehen, ob die ver- bliebenen Schulformwechsel aus den Realschulen durch die bestehende Adolph-Kolping-Schule auf- gefangen werden können. Gegebenenfalls müsste die Schüler*innen in den angrenzenden Stadtbe- zirken beschult werden. Ein Schulformwechsel auf eine Gesamtschule in den späteren Jahrgängen ist aufgrund des Verzichts auf Differenzierung nach Schulformen und damit verbundenen geringen Fluktuation von Schüler*innen in der Regel nicht möglich. Der Personaltransfer des aktuellen Lehrpersonals der Kurt-Tucholsky-Schule ist zudem nicht automa- tisiert. Die Bezirksregierung Köln äußert sich dazu wie folgt: „Es wird keinen „Personaltransfer“ von der Haupt - in die Gesamtschule geben können. Das Prozedere ist so, dass die Hauptschule auslaufend-schließend von Jahr zu Jahr entsprechend der Bedarfsreduzierung Personal zur Versetzung freigibt. Hierfür wird der Bezirksregierung jährlich ein sog. Stufenplan vorgelegt. Dieser ist u.a. Grundlage für die erforderlichen Perso- nalmaßnahmen (Versetzungen etc.) durch die Bezirksregierung. Wo dieses Personal zum Einsatz kommt, wird bedarfsgerecht im Rahmen der Versetzungsverfahren jeweils geprüft und entschieden. Vereinzelt werden Lehrkräfte ggfs. dann nach entsprechender Versetzung an dem Standort Helene-Platz an der Gesamtschule zum Einsatz kommen können.“ Problematisch könnte sich die rechtzeitige Umsetzung des Neubaus für die Sekundarstufe II der neu- en Gesamtschule gestalten, da mit Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 23/24 der Neu- oder Interimsbau nach 6 Jahren, zum 01.08.2029, fertiggestellt sein muss, damit die Schüler*innen in die Oberstufe übergehen können. Ein zeitlicher Puffer besteht dabei mangels Interimsoptionen nicht. 4 Weiteres Vorgehen der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, den Schulstandort Helene-Weber-Platz als neuen Gesamtschulstandort zu entwickeln. Hierfür wird die auslaufende Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule bei gleichzeitiger Errichtung einer Gesamtschule mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II schnellstmöglich, besten- falls zum Schuljahr 2023/24 beabsichtigt. Die Verwaltung strebt die Fertigstellung des Erweiterungsbaus für die Sek II und der Sporthalle zum Schuljahresbeginn 2029/30 an. Hierfür wurde die Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste veran- lasst und eine aktualisierte Standort- und Raumanalyse (Machbarkeitsstudie) für die Entwicklung ei- ner 4/4-zügigen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz mit Neubau für die Sek II auf der anliegenden „Brachfläche“ beauftragt. Entsprechend soll eine Beschlussvorlage im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 22. August 2022 beraten und im 8. September 2022 dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Rösrather Straße
- Gernsheimer Straße
- Zeughausstraße 2
- Helene-Weber-Platz
- Rather Kirchweg
- Appellhofplatz
- Europaring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1507/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 03.05.2022 16:23