Mandari Insight

1507/2022

Zur Entwicklung des Helene-Weber-Platzes als zukünftigen Gesamtschulstandort

Mitteilung Ausschuss 12.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 24.10.2022

Chancen und Risiko

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Stellungnahme Bezirksregierung_Kurt-Tucholsky-Hauptschule

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Stellungnahme SL Kurt-Tucholsky-Hauptschule

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Mitteilung Ausschuss

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Chancen und Risiko

1756 Zeichen

Kurt-Tucholsky-Schule
• Aktuell 3-zügige Hauptschule/ rund 400 Schüler*innen 
(Richtwert: 432 SuS)
• Zunächst 35 Anmeldungen im SJ 2022/23 (Kapazität: 
72 SuS) – Stand 08.03.2022
• Eingangsklasse 2-zügig
• Ab Jahrgangsstufe 7 Anstieg der Schülerzahlen 
durch Schulformwechsler
• Durchschnittliche Aufnahme von ca. 8 
Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen pro 
Jahrgang
Neue Gesamtschule
• 4/4-zügige Gesamtschule /Sek I: 684 Schulplätze u. Sek 
II: 234 Schulplätze
• 108 Schulplätze in den Eingangsklassen
• Heterogene Schülerschaft:
• Drittelregelung: 36 Schüler*innen pro Schulform 
(Haupt- und Realschule, Gymnasium)
• Aufnahme von 12 Schüler*innen im Gemeinsamen 
Lernens
• Keine Schulformwechsler
• Erweiterungsbau notwendig!
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport - IV/ 2 
Schulentwicklungsplanung

Pro
• Schaffung von jeweils über 200 zusätzlicher Schulplätze in der 
Sek I und der Sek II
• Hohe Nachfrage an Gesamtschulplätzen
• Entlastung der umliegenden Realschule, des Gymnasiums und 
der Katharina-Henoth-Gesamtschule (Kalk)
• Weniger Schulformwechsler
• Direkte Übergangsmöglichkeit in eine gymnasiale Oberstufe
• Bessere Ausnutzung des bestehenden Standortes
• Ein-Standort-Lösung
Kontra
• Größere System- und Klassengröße (4 Züge/ 27 SuS pro Klasse)
• Mögliche Belastung der verbliebenden Hauptschule im 
Stadtbezirk Kalk (Adolph-Kolping-Schule)
• Insgesamt sinkt die Kapazität von Hauptschulplätzen von 144 auf 107 (72 
Anmeldungen im SJ 22/23)
• Weniger Kapazität für Schulformwechsel ab Klasse 7
• Beengte Raumsituation bei doppelter Standortnutzung
• Ggf. ein Jahr ohne Aufnahme neuer Schüler*innen
• Personaltransfer (kein Automatismus)
• Erweiterungsbau notwendig!
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport - IV/ 2 
Schulentwicklungsplanung

Stellungnahme Bezirksregierung_Kurt-Tucholsky-Hauptschule

4316 Zeichen

2 Vi

Bezirksregierung Köln, 50606 Köin m

Stadt Köln im
Dezernat IV Eing
50679 Köln t

Schulentwicklungsplanung;

Errichtung von Gesamtschulen durch eine veränderte Nutzung von
bestehenden Schulstandorten;

Hier: Überlegungen zur Errichtung einer Gesamtschule am Standort der
Kurt-Tucholsky-Hauptschule

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den derzeitigen Überlegungen des Schulträgers, am Standort der Kurt-
Tucholsky-Hauptschule eine Gesamtschule zu errichten, erfolgte seitens
meines Dezernates 41 bereits ein erster Austausch. Im Rahmen unserer
digitalen Besprechung am 31.01.2022 hatten wir das Thema ebenfalls
kurz angesprochen.

In meiner E-Mail vom 11.02.2022 hatte ich Ihnen eine in der Abteilung
abgestimmte Stellungnahme zugesagt, die ich Ihnen nachstehend zur
Kenntnis gebe.

Eingangs möchte ich nochmals darauf hinweisen, ‘dass der
verschiedentlich verwendete Begriff „Weiterentwicklung der Kurt-
Tucholsky-Hauptschule zur Gesamtschule“ irreführend sein kann und
nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Errichtung einer
Gesamtschule am Standort der Hauptschule setzt deren Auflösung
voraus, eine „Weiterentwicklung“ ist daher nicht möglich.

Die Bezirksregierung unterstützt die vom Schulträger verfolgte Aktivität,
die Anzahl der Gesamtschulplätze deutlich zu erhöhen. Nicht zuletzt die
seit Jahren vorliegenden Anmeldeüberhänge erfordern hier eine zeitnahe
Umsetzung. Auf mein Schreiben vom 29.06.2021 nehme ich insofern
Bezug.

Hierin hatte ich auch darauf hingewiesen, dass gerade bei der Aufgabe
von Schulplätzen anderer Schulformen zugunsten weiterer
Gesamtschulplätze darauf geachtet werden muss, dass das spezifische
Angebot dieser Schulen durch eine Gesamtschule auch aufgefangen
werden kann. Auf den wichtigen Anteil insbesondere der Schulform
Hauptschule am Bildungserfolg und der Bildungsgerechtigkeit innerhalb

STRATEH Eu A PAACH
10727772

Datum: (2.03.2022
Seite 1 von 2

Aktenzeichen:
48.02-Köln

Auskunft erteilt:
Herr Marx

peter.marx@bezreg-
koeln.nrw.de

Zimmer: C 234

Telefon: (0221) 147 - 2552
Fax: (0221) 147 - 4831

Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln

DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz

Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8

Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr

Besuchstermine nur nach
telefonischer Vereinbarung

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Landesbank Hessen-Thüringen
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DE59 3005 0000 0001 6835 15
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USt-ID-Nr.: DE 812110859

poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Köln

Datum:

.03.2022

des Schulangebots der weiterführenden Schulen in der Stadt Köln hatte seite 2 von 2

ich ebenfalls hingewiesen. Diese leistet einen wertvollen Beitrag in den
Bereichen Integration und Inklusion. Insbesondere die Zahl der
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf in den Kölner Grundschulen nimmt jährlich weiter
zu. Alle Hauptschulen (und nahezu alle Realschulen) sind Schulen des
Gemeinsamen Lernens und stellen grundsätzlich drei Schulplätze (und
zum Teil deutlich mehr) für diese Kinder zur Verfügung. Die Verteilung
der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf erfolgt in der Gesamtschule im vorgezogenen
Auswahlverfahren, d.h. es werden nicht mehr als drei Schülerinnen und
Schüler pro Klasse aufgenommen. so, dass die Überhänge von den
Realschulen und Hauptschulen getragen werden.

Ebenfalls bislang noch unverzichtbar ist die Schulform Hauptschule, um
den Schulformwechsel in die Hauptschule nach der Erprobungsstufe und
in die höheren Jahrgänge der Hauptschulen von anderen Schulformen zu
ermöglichen.

Die Ihnen vorliegende Stellungnahme der Kurt-Tucholsky-Schule weist
ebenfalls auf die Bedeutung dieser Schulform in der Schullandschaft hin
und wird von mir aus schulfachlicher Sicht bestätigt.

Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass durch eine
„Umnutzung“ von Schulformen zwar dem mangelnden Angebot an
Gesamtschulplätzen Rechnung getragen werden kann, dem aber parallel
bestehenden steigenden Bedarf an Schulplätzen wird dadurch nicht
begegnet. Dieser muss daher dringend durch die Schaffung von
zusätzlichem Schulraum gedeckt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme SL Kurt-Tucholsky-Hauptschule

17815 Zeichen

Köln, den 03.02.2022  
Die Zukunft der Kurt-Tucholsky-Schule Köln 
Eine Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2021 
„Eine Gesamtschule für Neubrück“ 
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des Schulstandortes  
2. Die Schüler*innen*1 der Kurt-Tucholsky-Schule  
2.1 Sozioökonomisch benachteilige Schüler*innen  
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte  
2.3 Geflüchtete Schüler*innen  
2.4 Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf und chronischen Krankheiten  
3. Was diese Schüler*innen brauchen  
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leistet 
5. Resümee und Schlussplädoyer  
6. Literatur  
1. Geografische Ausgangslage und Betrachtung des 
Schulstandortes 
Die Kurt -Tucholsky-Schule liegt im Kölner Stadtteil Neubrück. Dies ist ein östlicher 
Stadtteil von Köln im rechtsrheinischen Stadtbezirk Kalk. Der nördlich des Heumarer 
Dreiecks gelegene Stadtteil grenzt im Nordosten mit dem Rather Kirchweg an den 
Stadtteil Brück, mit der Grünfläche östlich des Neubrücker Rings an den Stadtteil 
Rath/Heumar, im Südwesten mit der Rösrather Straße und der Bundesautobahn an 
Ostheim und mit der Grünanlage im Westen an den Stadtteil Merheim.  
In Neubrück gibt es zwei Grundschulen: Die Städtische Grundschule Europaring sowie 
die James-Krüss-Grundschule. Seit dem Umzug der Kurt-Tucholsky-Schule aus dem 
Schulzentrum Ostheim nach Neubrück  im Jahr 2007 , sind die nächstgelegenen 
weiterführenden Schulen das Heinrich-Heine-Gymnasium und die Albert-Schweitzer-
Realschule, die beide im Schulzentrum Ostheim verblieben sind.  
Die Kurt -Tucholsky-Schule ist die nächstgelegene Hauptschule für die Stadtteile 
Brück, Merheim, Ostheim und Rath/Heumar. Sie wird im Schuljahr 20 20/21 von ca. 
                                                           
1 Im Folgenden verwenden wir das Gendersternchen, um alle Menschen anzusprechen und 
um eine inklusive und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. 
Personenbezeichnungen, die ausschließlich Frauen oder ausschließlich Männer betreffen, 
bleiben geschlechtsspezifisch.

400 Schüler*innen besucht und bietet eine gebundene Ganztagsbetreuung der Klasse 
fünf bis Klasse zehn.  
Folgt man dem Standorttypenkonzept für faire Vergleiche bei Lernstanderhebungen, 
das „einen differenzierten Blick auf vorhandene sozialräumliche Unterschiede der 
Schulstandorte ermöglichen soll“  (Vgl. Referat Standardüberprüfung: Neues 
Standorttypenkonzept. 2011) ist die Kurt -Tucholsky-Schule dem Standort -Typ fünf 
zuzuordnen.   
2. Schüler*innen der Kurt-Tucholsky-Schule 
Sowohl im aktuellen Bildungsdiskurs als auch im Alltag aller Schulen in Deutschland 
ist Heterogenität in den letzten Jahren zu einem Schlüsselbegriff geworden. Vor allem 
in Bezug auf internationale  und sozialökonomische familiäre Hintergründe sowie auf 
das individuelle Lernpotential jedes einzelnen (bildungssprachliche Fähigkeiten, 
Intelligenz, Vorwissen) zeichnet sich die Schülerschaft der Kurt -Tucholsky-Schule 
jedoch durch Heterogenität in einem besonderen Maße aus.  (Vgl. für eine Defin ition 
der Dimensionen von Heterogenität  Gronostaj/Vock 2017, S. 9) Zudem besteht die 
Schülerschaft vielfach aus Schüler*innen, die diversen Herausforderungen ausgesetzt 
sind, um die alltäglichen Anforderungen des Lebens zu bewältigen. Folgt man noch 
einmal der Beschreibung der Standorttypen von Schulen in NRW, beträgt der 
Migrationsanteil an einer Schule des Standortes fünf mehr als 40 Prozent. Der Anteil 
der SG BII Empfänger sowie der Anteil Arbeitsloser im Schulumfeld ist sehr hoch.  
Vier Dimensionen, die den Alltag unserer Schüler*innen prägen und für ihre 
Zukunftsperspektiven entscheidend sind , sollen in dieser Stellungnahme eine 
Betrachtung finden . Sie verdeutlichen das Ausmaß der Heterogenität an unserer 
Schule und stellen die Hera usforderungen für Lehrer*innen und andere 
Mitarbeiter*innen im Kontext Schule sowie für die Schüler*innen heraus.  
1) Sozioökonomisch benachteiligte Schüler*innen  
2) Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte 
3) Dabei in besonderem Maße: geflüchtete Schüler*innen  
4) Die Schüler*innen, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder 
chronische Krankheiten haben

2.1 Sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen 
Als sozialökonomisch benachteiligte Schüler*innen sollen hier Kinder definiert werden, 
die in Bezug auf die Höhe des Einkommens der Eltern, in Bezug auf zukunftsrelevante 
Fragen (Wie „Hat das Kind ein eigenes Zimmer?“, „Können die Eltern das Kind bei den 
Hausaufgaben unterstützen?“, „Wie viele Bücher gibt es in dem Haushalt?“, „Hat das 
Kind zwei Elternanteile ?“, „Wächst es in gesunden Familienstrukturen auf ?“) 
benachteiligt sind und dadurch, das haben unter anderem die Ergebnisse der letzten 
PISA-Studie 2018 gezeigt, geringe Chancen beim Zugang zu schulis cher Bildung 
haben.  
Sichtbar wird die sozialökonomische Benachteiligung unserer Schüler*innen durch 
eine Arbeitslosenquote von 14,5 Prozent in Ostheim und 13,9 Prozent in Neubrück im 
Jahr 2018 (bei etwa acht Prozent in Köln; Vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 21.06.2018). 
Sichtbar wird sie durch Darstellungen unserer Schüler*innen, die davon erzählen, dass 
sie ein Zimmer mit vier Geschwister n teilen, die Heizungen in der Wohnung erst im 
Januar angestellt werden  oder sie in der  Familie dafür verantwortlich sind , Termine 
beim Amt wahrzunehmen oder Formulare auszufüllen . Sichtbar wird sie auch in 
Presseberichten über die „Gernsheimer Straße“ in Ostheim, in denen von Eltern 
berichtet wird, die ihre Kinder zu Tode prügeln. (Vgl. Kölner Stadtanzeiger 2007)  
2.2 Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte 
Wie unter anderen Gronostaj/Vock verdeutlichen, wird – neben dem 
sozialökonomischen Status einer Familie – der Migrationshintergrund von 
Schüler*innen als bedeutsam für den Bildungserfolg diskutiert. (Vgl. Gronostaj/Vock 
S. 22) Während in Deutschland der Migrationsanteil ( als eine Person mit 
Migrationsanteil wird hier eine Person definiert, wenn sie selbst oder mindestens ein 
Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist ; Vgl. die Daten von 
Statista 2021) im Januar 2022 bei 26,7 Prozent liegt, fallen an der Kurt -Tucholsky-
Schule über 90 Prozent  der Kinder unter die Definition der Personen mit 
Migrationsanteil. Diese Kinder haben ganz unterschiedliche geografische Wurzeln , 
kulturell geprägte Hintergründe  und Glaubensrichtungen . Sie sprechen häufig zu 
Hause eine andere Sprache als Deutsch. Auf die daraus resultierenden Defizite in der 
Bildungssprache und in der Lesekompetenz angemessen zu reagieren, ist zur 
Routine-Aufgabe von Lehrer*innen unserer Schule geworden.

2.3 Geflüchtete Kinder und Jugendliche 
In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von geflüchteten Kindern an unsere Schule 
gekommen. Derzeit haben wir Kapazitäten für die Beschulung und Förderung von 72 
Schüler*innen, die akut aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und in Deutschland eine 
neue Heimat finden sollen.  Sie haben neue Facetten – und neue Herausforderungen 
– in den Schulalltag gebracht.  
Diese Kinder haben häufig eine strapaziöse und traumatisierende Flucht aus 
Kriegsgebieten hinter sich. Einige haben dabei Elternteile verloren oder sie sind für sie 
nicht erreichbar. Sie kommen in ein ihnen unbekanntes, neues System und haben 
teilweise noch nie eine Schule besucht. Eine Vielzahl der Kinder kann bei der Ankunft 
an unserer Schule nicht lesen und schreiben. Für diese Kinder ist häufig zunächst die 
Alphabetisierung und im Folgenden das Erlernen der deutschen Sprache elementar 
für ihre Zukunft. Aber auch psychologische und lebenspraktische Betreuung ist für 
diese Schüler*innen relevant.  
2.4 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder chronischen 
Krankheiten 
Seit der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts im Schuljahr 2012/2013 arbeiten 
wir an unserem Ziel, eine inklusive Schule für alle Kinder zu schaffen.  
Derzeit besuchen 45 Kinder mit Unterstützungsbedarf die Kurt -Tucholsky-Schule. 
Durch die Zuwanderung kriegstraumatisierter Kinder ist davon auszugehen, dass sich 
diese Zahl noch weiter erhöht.  
 3. Was diese Schüler*innen brauchen 
Dass die hier skizzierte  Schülerschaft besondere Unterstützung dabei braucht, Ziele 
im Kontext Schule (aber auch im privaten Umfeld) zu erreichen, ist durch die gegebene 
Darstellung sicher bereits nachvollziehbar geworden, soll jedoch an dieser Stelle noch 
weiter erläutert werden.

Die Schüler*innen unserer Schule brauchen…  
… eine besondere schulische Förderung und individuell auf ihr en Lernstand 
angepasste Differenzierung.  
… individuelle Betreuung auf schulischer, aber auch auf privater Ebene.  
… all das, was hinter dem Ver sprechen eines multiprofessionellen Teams steht , 
nämlich Bezugspersonen, die professionell auf ihre Probleme eingehen können : 
Lehrer*innen und Sonderpädago*innen  zum Beispiel,  Wegeberater*innen, 
Lernbegleiter*innen, Therapeut*innen und Sozialpädago*innen. Menschen, die mit 
ihnen lesen lernen und sie zum Arbeitsamt begleiten, die Verständnis für ihre Situation 
haben. Menschen, die ihnen die Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen, 
die sie brauchen, um ihre Potentiale entfalten zu können.  
Vor allem bra uchen unserer Schüler*innen, so unsere Meinung, dafür kleine, 
überschaubare Räume, in denen sie ankommen und agieren können.  
4. Was die Kurt-Tucholsky-Schule leisten kann 
„Die pädagogische Arbeit mit jungen Menschen, die im Leistungsvermögen, in ihren 
physischen oder psychischen Voraussetzungen, im Sozialverhalten, in ihren sozio -
kulturellen und ökonomischen Lebenslagen sehr differieren, ist anspruchsvoll“, 
schreiben Gronostaj/Vock. (Gronostaj/Vock  2017, S. 15) Eine hohe Anzahl von 
Schüler*innen, die au fgrund ihrer Lebenssituation in ökonomischer und sozialer 
Hinsicht keiner verheißungsvollen Zukunft entgegens ehen, macht den praktischen 
Umgang mit dieser Heterogenität in unseren Augen noch herausfordernder.  
Unser Fokus ist es dabei zum einen, die Indivi dualität jedes einzelnen zu nutzen und 
fruchtbar zu machen. Zum anderen ist es jeden Tag aufs Neue unser Ziel, unseren 
Schüler*innen Chancengleichheit zu ermöglichen.  
Mit der Umsetzung der Inklusion und dem damit verbundenen Anspruch der Teilhabe 
aller Schüler*Innen an Kultur, Unterrichtsgegenständen und Gemeinschaft an der Kurt-
Tucholsky-Schule, wird diesem Anspruch Rechnung getragen.

Ein bedeutender Vorteil unserer Schule ist zudem die überschaubare Größe des 
Systems. Die Schüler*innen kennen nicht nu r ihre Klassenkamerad *innen, sondern 
auch die Schüler*innen zwei Jahrgänge über ihnen. Sie sind an ihre 
Klassenlehrer*innen, die sie meist von Klasse fünf bis zehn beglei ten, gewöhnt und 
mit ihnen vertraut . Sie grüßen die Hausmeisterin und die Schulsekretärin. Die 
Konzentration auf die Schaffung  kleiner Klassen ermöglicht sowohl individuelle 
Förderung als auch schulische und persönliche Entfaltung in einem vertrau ten 
Rahmen.  
Davon ausgehend, dass Sprachkompetenz eine Schlüsselqualifikation für die 
Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und eine der wichtigsten Voraussetzungen für 
den schulischen und beruflichen Erfolg ist, werden  Schüler*innen, die nach 
Deutschland geflüchtet sind,  an der Kurt -Tucholsky-Schule nach einem eigenen 
Sprachförderkonzept, welches die Schule explizit für die Sprachförderschüler*innen 
entwickelt hat, und das differenzierten Unterricht für Kinder in der Alphabetisierung bis 
zum Sprachniveau B2 umfasst, unterrichtet . Ergänzt wird die Sprachförderung durch  
eine Schreibwerkstatt, deren Ergebnisse in einem Buchprojekt veröffentlicht werden, 
sowie durch die ehrenamtliche Unterstützung durch Lesementoren.  
Zusätzlich zu den Standardelementen im Rahmen der Landesinitiative „Kein 
Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA : Potenzialanalyse, die Arbeit mit 
einem Portfolioinstrument, Berufsfelderkundungen, Praktika) haben wir im Rahmen 
der Berufsorientierung weitere Angebote in unserem Schulprogramm, um den 
Jugendlichen nach der Schulzeit den Übergang zwischen Schule und Ber uf zu 
erleichtern. Dabei hat die Vernetzung zwischen Inner- und außerschulischen Partnern 
eine wesentliche Bedeutung. Viele externe Mitarbeiter kommen aus der beruflichen 
Praxis und können unsere Schüler individuell und in einem engen Austausch mit den 
Klassenlehrer*innen beraten. Unser Wahlpflicht -Angebote in den Jahrgängen neun 
und zehn sind inhaltlich an berufliche Inhalte gekoppelt, sodass in Kleingruppen die 
notwendigen Schlüsselqualifikationen trainiert werden können. Für Schüler*innen  mit 
schwacher Lernmotivation bieten wir zudem gezielte Beratung und Betreuung für eine 
sinnvolle und realistische Anschlussperspektive nach der Schule an. Ein weiterer 
Punkt, der uns im Bereich Berufsorientierung auszeichnet und den Schüler*innen die 
Möglichkeit gibt, si ch frühzeitig auch mit ihren Stärken im praktischen Bereich 
auseinanderzusetzen und eine  Zukunftsperspektive zu entwickeln, sehen wir in der

Tatsache, dass ab Stufe acht die Klassenlehrer *innen und Teams den Fokus der 
Schüler*innen auf die Berufsorientierung lenken. Sowohl in Deutsch als auch in 
Arbeitslehre-Wirtschaft sind Bausteine wie Bewerbungstraining, das Kennenlernen 
unterschiedlicher Berufsfelder oder die Erarbeitung von Problemlösekompetenzen bei 
alltagspraktischen Aufgaben Grundpfeiler unserer schulinternen Curricula. Der hohe 
Stellenwert der Fächer Arbeitslehre-Technik und Arbeitslehre -Hauswirtschaft gibt 
unseren Schüler*innen – neben den Wahlpflichtfächern und AGs – weitere 
Möglichkeiten, ihre praktischen Kompetenzen im handwerklichen beziehungsweise 
hauswirtschaftlichen Bereich kennenzulernen, ausbilden oder zu erweitern.  
Elementar für das Gelingen unserer Arbeit ist eine Vernetzung mit externen 
Partner*innen, mit dem Jugendamt, Therapeut *innen und anderen 
Kooperationspartner*innen (wie zum Beispiel dem Bürgerverein oder dem 
Jugendzentrum ENBE in Neubrück). Durch diese gewachsenen Strukturen und die 
Möglichkeit, in einem kleinen System persönlich, direkt und transparent zu 
kommunizieren, können wir der Aufgabe, Schüler*innen u nd ihre  Eltern zu 
unterstützen, gerecht werden.  
Relevant ist aber auch die Zusammenarbeit mit unserem Ganztagsträger, der 
Katholischen Jugendagentur Köln, im gebundenen Ganztag. Dadurch können wir den 
Kindern sowohl kontinuierliche, verlässliche Betreuung  und vertrauensvolle 
Ansprechpartner*innen (ergänzend zu Lehre r*innen, Sonderpädago*innen, 
Sozialpädago*innen und MPTler*innen) als auch ein anspruchsvolles, kreatives und 
motivierendes Freizeitprogramm anbieten. Seit der Förderung von Bildungsangeboten 
in den Ferien durch die Corona-Pandemie, können wir diese Zuwendung auch in den 
Ferien gewährleisten.  
5. Resümee und Schlussplädoyer 
Es ist nicht unsere Absicht, in dieser Stellungnahme Position gegen die Gesamtschule 
als zukunftsgerichtetes und nachhaltiges Schulsystem zu beziehen. Keinesfalls 
möchten wir die Gesamtschule als „nicht geeignete Schulform“ beschreiben.

Wir möchten jedoc h deutlich machen, dass in Neubrück und der Umgebung 
Schüler*innen leben, die eine intensive Form der Förderung  und Bindung , ein 
Wachsen in einem kleinen System benötigen  – die von einer Gesamtschule in 
angestrebter Größe unseres Erachtens nicht geleistet werden kann . Die enge  
Beziehungsarbeit in den Lerngruppen mit einem stabilen, mul tiprofessionellen 
Team, der direkte, niedrigeschwellige Austausch mit den Klassenlehrer *innen, dem 
Stufenteam sowie internen und externen Partnern in unserem überschaubaren System 
Schule, gibt unseren Schüler*innen einen starken Halt und Orientierung.  
Wir haben Sorge, dass die Gr öße der angestrebten Gesamtschule und die damit 
verbundene Anonymität unsere Schüler*innen nicht fördert, sondern überfordert.  
Unser Interesse ist es  daher, unsere Schule – mit kleineren Klassen, einem 
gebundenen Ganztag , engmaschigen und praxisorientierten 
Berufsfindungsangeboten sowie der Möglichkeit individueller Zuwendung – bestehen 
zu lassen und weiter zu verbessern. 
Mit dieser Stellungnahme möchten wir unseren Schüler*innen eine Stimme und eine 
Lobby geben. Und sie darin unterstützen, einen gleichberechtigten, fairen Start in die 
Zukunft zu haben. „Die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen“ lautet ein 
bekanntes Zitat des Dalai Lama . Wir denken, dass  die Kinder , die unsere Schule 
besuchen, durch die hier skizzierten Möglichkeiten  und gemeinsam mit uns  die 
Kompetenzen entwickeln können, die sie brauchen, um diese Gesellschaft mündig, 
tatkräftig und selbstbestimmt mitgestalten zu können.   
Verfasst von dem Kollegium der Kurt-Tucholsky-Schule  
 
6. Literatur  
Sarah Beierle, Carolin Hoch, Birgit Reißig (2019): Schule in benachteiligten sozialen 
Lagen. Untersuchungen zum aktuellen Forschungstand mit Praxisbeispielen. 
Deutsches Jugendinstitut.  
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/DJI_Abschlussbericht_Brennpunktschulen.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022

Beltermann, Eric (21.06.2018): Arbeitslosigkeit in Köln. In: Kölner Stadtanzeiger.  
https://www.ksta.de/interaktiv/arbeitslosigkeit-in-koeln-wie-viele-menschen-in-den-veedeln-ohne-
arbeit-sind-30653994?cb=1643285634316& 
Abgerufen am 27.01.2022 
 
Isaac, Kevin (2011): Neues Standorttypenkonzept.  
https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_11-
12/Amtsblatt_SchuleNRW_06_11_Isaac-Standorttypenkonzept.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022  
 
Morchner Tobias und Stinauer, Tim (23.02.2007): Eine verlorene Generation. Kölner 
Stadtanzeiger.  
https://www.ksta.de/eine-verlorene-generation-13268992 
Abgerufen am 27.01.2022  
 
Vock, Miriam und Gronastaj, Anna (2017): Umgang mit Heterogenität in Schule und 
Unterricht.  
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/13277.pdf 
Abgerufen am 27.01.2022

Mitteilung Ausschuss

12323 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 12.05.2022 
 1507/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
 
Zur Entwicklung des Helene-Weber-Platzes als zukünftigen Gesamtschulstandort 
Hintergrund 
Die SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hat am 28.08.21 einen Antrag zur Umnutzung des 
Schulstandortes Helene-Weber-Platzes für eine 4-zügigen Gesamtschule gestellt. Dieser lautete: 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat der Stadt Köln und den Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung folgenden Beschluss zu fassen:  
Die Kurt-Tucholsky-Hauptschule am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück wird in eine vier-
zügige Gesamtschule umgewandelt. Die notwendigen baulichen Erweiterungen sind auf dem 
Schulgrundstück und der angrenzenden Brachfläche zu realisieren. Sollte die Fläche nicht 
ausreichen, ist z.B. die Adolph-Kolping-Schule in Köln-Kalk als Teilstandort zu realisieren. Die 
Weiterbeschäftigung des aktuellen Lehrkörpers an der neuen Gesamtschule ist sicherzustel-
len.“ 
 
 
Die Behandlung des Antrages ist zu Beginn der Sitzung vom 02.09.2021 zurückgestellt worden, da 
die CDU-Fraktion zunächst eine Stellungnahme der Verwaltung wollte. Diese erfolgte durch eine Be-
antwortung in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021. Aus der BV-Sitzung ergab sich 
folgender Auftrag an die Verwaltung: 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung, in einen Dialog mit der Schulvertretung (El-
tern und Schülervertretung) der Kurt Tucholsky Schule zu treten. Der Dialog soll die weiteren 
Entwicklungsmöglichkeiten des Schulstandortes erörtern und ggf. Empfehlungen für die politi-
schen Beschlüsse plus Gremien entwickeln und sollte für eine Weiterentwicklung die Zusam-
menlegung von Schulen oder mehreren Schulstandorten vorgesehen werden, so sind alle ent-
sprechenden Schulen mit einzubinden und die Ergebnisse des Dialoges sind der Bezirksver-
tretung Kalk im Rahmen eines Fachgespräches im I Quartal 2022 zu präsentieren.  
Die anwesende Fachverwaltung sagt zu, den beschriebenen Kommunikationsprozess anzu-
stoßen und über das Ergebnis zu berichten sowie die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen 
der Bezirksvertretung zu beantworten.“ 
 
In der Zwischenzeit konnten sowohl Stellungnahmen der Schulleitung der Kurt -Tucholsky-
Hauptschule als auch der Bezirksregierung Köln eingeholt werden. Beides liegt der Mitteilung als  
Anlage bei. Das geforderte Fachgespräch wurde am 04.04.2022 in der Fraktionsvorsitzendenbespre-
chung der Bezirksvertretung Kalk durchgeführt. In diesem Fachgespräch ist ebenfalls eine schulent-
wicklungsplanerische Einschätzung erfolgt, welche mit einem Vorschlag aus der Verwaltung ab-
schloss. Am 07.04.2022 wurde folgender Beschluss in der Bezirksvertretung Kalk positiv entschieden: 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat der Stadt Köln und den Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung folgenden Beschluss zu fassen:

2 
 
Die Kurt -Tucholsky-Hauptschule am Helene -Weber-Platz in Köln -Neubrück wird auslaufend 
geschlossen. Zeitgleich wird am gleichen Standort eine 4-zügige Gesamtschule errichtet. Der 
notwendige Erweiterungsbau ist am gleichen Standort zu realisieren.  
Die Schulverwaltung wird gebet en in Gesprächen mit der Bezirksregierung darauf hinzuwir-
ken, dass eine größtmögliche Anzahl des aktuellen Lehrkörpers an der neuen Gesamtschule 
am Helene-Weber-Platz weiterbeschäftigt wird.“ 
 
 
 
Im Folgenden greift die Verwaltung den positiv beschiedenen Antrag der Bezirksregierung auf und 
nimmt zur aktuellen Thematik Stellung und beschreibt das weitere Vorgehen bei dem Vorhaben einen 
neuen Gesamtschulstandort am Helene-Weber-Platz zu entwickeln. 
 
 
Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln 
in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruk-
tur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Gesamtschul- und Gymnasialplät-
zen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange dauern, führen dazu, 
dass dem akuten Wunsch nach Gesamtschulplätzen nicht entsprochen werden kann und es regel-
mäßig zu vermehrten Ablehnungen kommt. Die  Ergebnisse des Anmeldeverfahrens im Kontext des 
Übergangs auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2022/23 zeigen, dass knapp 1.000 Schü-
ler*innen nach der Anmeldung an einer Gesamtschule aus Kapazitätsgründen eine Ablehnung erhiel-
ten. Auch an der Kat harina-Henoth-Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk kam es zu 298 Anmeldungen 
bei einer Aufnahmekapazität von 162 Schüler*innen. In Folge dessen werden 136 Kinder eine Ableh-
nung für einen Schulplatz an der einzigen Gesamtschule im Stadtbezirk Kalk erhalten. Auch die Fort-
schreibung des Schulentwicklungsplans 2020 sieht weitere Gesamtschulstandorte im Stadtbezirk 
Kalk vor, die teilweise jedoch nicht kurzfristig realisierbar sind. 
Die Gesamtschule des Erzbistums Köln, als einem Baustein für zusätzliche (Gesamt-)Schulplätze im 
Stadtbezirk Kalk, wird voraussichtlich zum Schuljahr 2024/25 ihren Betrieb aufnehmen können. 
Um zeitnah weitere zusätzliche Gesamtschulplätze im Kölner Raum zu schaffen, müssen weitere 
Maßnahmen getroffen werden, wie beispielweise die Erweiteru ng bestehender Standorte oder die 
Umnutzung bestehender Schulstandorte, welche weniger dem Elternwahlverhalten entsprechen. 
Letzteres zeigt sich an der aktuellen politischen Diskussion um den Helene -Weber-Platz, wo aktuell 
eine Hauptschule betrieben wird.  
 
Die Kurt-Tucholsky-Schule (HS) weist relativ stabile Schüler*innenzahlen auf. In den letzten Schuljah-
ren konnten an der dreizügig festgelegten Schule zumindest durchweg zwei Eingangsklassen gebil-
det werden. Ab der Jahrgangsstufe 7 steigt die Zahl der Schüler*innen durch Schulformwechsel von 
anderen Schulen an, sodass ab dann drei Klassen je Jahrgangsstufe gebildet werden. Insgesamt 
wird die Schule seit vielen Schuljahren von konstant rund 400 Schüler*innen besucht und ist daher 
aus schulrechtlicher Sicht nicht von einer Schulschließung bedroht, da die Anzahl der Schüler*innen 
nach wie vor über der erforderlichen Mindestschüler*innenzahl liegt. Im aktuell laufenden Anmelde-
verfahren zum kommenden Schuljahr 2022/23 verzeichnen die Kurt -Tucholsky-Schule mit St and 
08.03.2022 zunächst 35 Anmeldungen (inklusive Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen). Es ist zu 
erwarten, dass bis zu den Sommerferien und zum Schulstart weitere Anmeldungen bei den Haupt-
schulen eingehen, sodass die Zahl der neuen Fünftklässler*innen vor aussichtlich höher ausfallen 
wird. Trotz der relativ stabilen Schüler*innenzahlen zeigt dieses Schulwahlverhalten deutlich, dass 
der Elternwunsch weniger die Schulform Hauptschule vorsieht. Erfahrungsgemäß wählen viele Schü-
ler*innen, die im Anmeldeverfahre n an den Gesamtschulen keinen Platz erhalten haben, letztlich 
dann eine Hauptschule.

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Der Schulstandort Helene-Weber-Platz wird aktuell durch eine dreizügige Hauptschule genutzt. Dies 
entspricht bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schüler*innen ein Gesamtschülerpotential von 
432 Schüler*innen über alle Jahrgänge. Bei einer Umnutzung des Schulstandortes durch beispielwei-
se eine 4/4-zügige Gesamtschule mit einem Klassenfrequenzrichtwert von 27 Schüler*innen könnten 
in der Sek I 648 Schüler*innen einen S chulplatz erhalten. Für die angedachte 4-zügige gymnasiale 
Oberstufe würden zusätzlich 234 Plätze zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife zusätzlich im 
Stadtbezirk Kalk geschaffen werden. Folglich könnte die bessere Ausnutzung des bestehenden Ge-
bäudes (unter Berücksichtigung eines Erweiterungsbaus für die Sek II) durch zusätzlich benötigte 
Schulplätze erzielt werden. Zusätzlich würden sich die Plätze im gemeinsamen Lernen erhöhen, da 
eine Aufnahme von 12 Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in allen Jahrgä ngen vorgesehen ist. 
Aktuell nimmt die Kurt-Tucholsky-Schule durchschnittlich ca. 8 Schüler*innen im Gemeinsamen Ler-
nen pro Jahrgang auf.  
 
Neben der Erhöhung von Gesamtschulplätzen und der allgemeinen Schaffung von 200 zusätzlichen 
Schulplätzen in der Sek undarstufe I und Sekundarstufe II würde eine Entlastung der umliegenden 
Albert-Schweizer-Schule (RS), des Heinrich -Heine-Gymnasiums und der bereits angesprochenen 
Katharina-Henoth-Gesamtschule erfolgen. Dies könnte bereits für das kommende Anmeldeverfahren 
einen positiven Effekt haben. Ein weiterer Vorteil wäre die Reduktion von Schulformwechslern, da das 
System Gesamtschule bereits alle Schulformen vorsieht und es somit nicht zu einem Wechsel in eine 
andere Schule kommt.  
 
Neben den Vorteilen einer Umnutzu ng des Schulstandortes zu einem Gesamtschulstandort sollten 
die Nachteile nicht unerwähnt bleiben. Durch die Errichtung einer Gesamtschule bei gleichzeitig aus-
laufender Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule würde eine vorübergehende Doppelnutzung des 
Standortes für fünf Jahre erfolgen. Bevor alle Klassen der bestehenden Kurt -Tucholsky-Schule aus 
dem System herausgewachsen sind, wird wahrscheinlich eine beengte Raumsituation vorzufinden 
sein, da Büroräume, Lehrerzimmer und das Sekretariat für beide Schulen vo rgehalten werden müs-
sen. 
 
Die Adolph-Kolping-Schule wäre die letzte Hauptschule im Stadtbezirk, sodass eine mögliche Belas-
tung entstehen könnte, insbesondere durch Schulformwechsler ab der Klasse 7. Während durch die 
Gesamtschulen weniger Schulformwechsel erfolgen, ist noch nicht vollständig abzusehen, ob die ver-
bliebenen Schulformwechsel aus den Realschulen durch die bestehende Adolph-Kolping-Schule auf-
gefangen werden können. Gegebenenfalls müsste die Schüler*innen in den angrenzenden Stadtbe-
zirken beschult werden. Ein Schulformwechsel auf eine Gesamtschule in den späteren Jahrgängen 
ist aufgrund des Verzichts auf Differenzierung nach Schulformen und damit verbundenen geringen 
Fluktuation von Schüler*innen in der Regel nicht möglich.   
 
Der Personaltransfer des aktuellen Lehrpersonals der Kurt-Tucholsky-Schule ist zudem nicht automa-
tisiert. Die Bezirksregierung Köln äußert sich dazu wie folgt: 
„Es wird keinen „Personaltransfer“ von der Haupt - in die Gesamtschule geben können. Das 
Prozedere ist so, dass die Hauptschule auslaufend-schließend von Jahr zu Jahr entsprechend 
der Bedarfsreduzierung Personal zur Versetzung freigibt. Hierfür wird der Bezirksregierung 
jährlich ein sog. Stufenplan vorgelegt. Dieser ist u.a. Grundlage für die erforderlichen Perso-
nalmaßnahmen (Versetzungen etc.) durch die Bezirksregierung. Wo dieses Personal zum 
Einsatz kommt, wird bedarfsgerecht im Rahmen der Versetzungsverfahren jeweils geprüft und 
entschieden. Vereinzelt werden Lehrkräfte ggfs. dann nach entsprechender Versetzung an 
dem Standort Helene-Platz an der Gesamtschule zum Einsatz kommen können.“ 
 
Problematisch könnte sich die rechtzeitige Umsetzung des Neubaus für die Sekundarstufe II der neu-
en Gesamtschule gestalten, da mit Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 23/24 der Neu- oder 
Interimsbau nach 6 Jahren, zum 01.08.2029, fertiggestellt sein muss, damit die Schüler*innen in die 
Oberstufe übergehen können. Ein zeitlicher Puffer besteht dabei mangels Interimsoptionen nicht.

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Weiteres Vorgehen der Verwaltung 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Schulstandort Helene-Weber-Platz als neuen Gesamtschulstandort 
zu entwickeln. Hierfür wird die auslaufende Schließung der Kurt -Tucholsky-Schule bei gleichzeitiger 
Errichtung einer Gesamtschule mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II schnellstmöglich, besten-
falls zum Schuljahr 2023/24 beabsichtigt. 
Die Verwaltung strebt die Fertigstellung des Erweiterungsbaus für die Sek II und der Sporthalle zum 
Schuljahresbeginn 2029/30 an. Hierfür wurde die Aufnahme in die Schulbaumaßnahmenliste veran-
lasst und eine aktualisierte Standort- und Raumanalyse (Machbarkeitsstudie) für die Entwicklung ei-
ner 4/4-zügigen Gesamtschule am Standort Helene -Weber-Platz mit Neubau für die Sek II auf der 
anliegenden „Brachfläche“ beauftragt. 
Entsprechend soll eine Beschlussvorlage im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 22. August 
2022 beraten und im 8. September 2022 dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

24.10.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Rösrather Straße
  • Gernsheimer Straße
  • Zeughausstraße 2
  • Helene-Weber-Platz
  • Rather Kirchweg
  • Appellhofplatz
  • Europaring

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Details

Aktenzeichen
1507/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.05.2022
Erstellt
03.05.2022 16:23