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V/0061/2016

"Mit Rücksichtnahme und Freude schwimmen“ - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2015

Vorlagen 25.01.2016

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 25.02.2016, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0061/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Mit Rücksichtnahme und Freude schwimmen“ - Antrag der FDP-Fraktion vom 01.12.2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den städtischen Hallenbädern Mitte, Ost und Hiltrup wird weiterhin während der Familie n-
badzeiten jeweils eine Bahn für ambitionierte Schwimmerinnen und Schwimmer zur Verfügung 
gestellt.  
 
2. In den Hallenbädern Wolbeck, Roxel und Kinderhaus werden weiterhin Unterteilungen inne r-
halb der Schwimmbecken grundsätzlich nicht vorgenommen. 
 
3. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Mit ihrem politischen Antrag vom 01.12.2015 beantragt die FDP -Fraktion, während der allgeme inen 
Öffnungszeiten vormittags bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr in allen s tädtischen Hallenbädern jeweils 
drei Schwimmbahnen für ambitionierte Schwimmerinnen und Schimmern mit Markierungsleine 
(„Schnellschwimmbahnen“) abzuteilen.  
 
Die städtischen Hallenbäder haben gewollt den Charakter familienorientierter Freizeiteinrichtu ngen, 
die auch dem Breitensport, jedoch weniger dem Leistungssport dienen. Deshalb unterbreitet das 
Sportamt mit ihnen der gesamten Bürgerschaft ein breit gefächertes Angebot. Es soll gleic hermaßen 
die Bedürfnisse von Familien mit und ohne Kinder, von Personen , die „nur baden wollen“ , sowie von 
Nichtschwimmern wie auch (nachgelagert) von ambitionierten Schwimmerinnen und Schwimmern, 
aufgreifen und die unterschiedlichen Interessenlagen in einem ausgewogenen Verhältnis berücksic h-
tigen. Das gelingt während der all gemeinen Öffnungszeiten dadurch, dass die Beckennutzung wei t-
gehend „ungeregelt“, also ohne besondere Unterteilung der Schwimmb ecken ermöglicht wird, auch 
um hinreichende Möglichkeiten für „nicht organisiert“ Schwimmende/Badende/Nichtschwimmer vo r-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0061/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0061/2016 
zuhalten. Zu beachten ist auch, dass für leistungsorientierte Schwimmerinnen und Schwimmer im 
Rahmen des Vereinsschwimmens, für das auskömmliche Kontingente in allen Hallenbädern eing e-
richtet sind, Möglichkeiten eines zielgerichteten Schwim mtrainings bestehen (Hinweis: Das trifft nur 
für Vereinsmitglieder zu, nicht aber für vereinsungebu ndene Schwimmer). In einzelnen Hallenbädern 
wird während des Familienbades bereits jetzt eine Abtrennung von sog. Schnellschwimmbahnen vo r-
genommen. Auf diesen Bahnen stimmen sich die Schwimmerinnen und Schwimmer durchgängig 
untereinander ab und nehmen insofern auf unte rschiedliche Potenziale (Schnelligkeit, Schwimmstil 
etc.) Rücksicht. Das örtliche Personal nimmt in diesem Rahmen Wünsche und Anregungen entgegen, 
so dass flexibel auf di e jeweiligen örtlichen Verhältnisse reagiert werden kann. Die derzeitigen Reg e-
lungen finden insgesamt Zuspruch und werden nur sehr selten kritisiert.     
  
Weitere allgemeine Anmerkungen:  
 
Die gewünschte Abtrennung dreier Bahnen, die nach dem politischen Antrag unterschiedlich ausge-
prägte Leistungspotenziale berücksichtigen soll, würde die Entscheidung, „wer auf welche Bahn darf“, 
zunächst den Nutzerinnen und Nutzern überlassen. Fraglich ist, ob das bereits jetzt erfolgreich prakti-
zierte, aber nur auf eine  Bahn bezogene Arrangement der Nutzerinnen und Nutzer in abgestufter 
Form auch auf drei Bahnen funktioniert. Das angenommene Leistungsgefälle dürfte sehr groß sein, 
die Einschätzung/Bewertung, wer in welche „Kategorie“ gehört, dürfte unterschiedlich und ev tl. kont-
rovers ausfallen. Ein evtl. erforderliches Intervenieren des Personals nach möglichen Einwänden ei n-
zelner Nutzer und Nutzerinnen könnte aufgrund der knappen Personalressourcen nicht geleistet we r-
den.  
Im Vergleich zur Gesamtheit der Besucher sind nur äußerst wenige Badegäste als leistungsorientierte 
Schwimmer zu bezeichnen. Eine weitaus größere Zahl an Badegästen sind Schwimmeri nnen und 
Schwimmer, die problemlos außerhalb abgetrennter Bahnen im Becken – neben den freizeitorientier-
ten Nutzerinnen und Nutzern - schwimmen. Auch vor diesem Hintergrund sollte das „Familienbad“, so 
die Bezeichnung der Bädernutzung außerhalb der Schul - und Vereinszeiten, weiterhin ein Nebene i-
nander – und keine Trennung – unterschiedlicher Nutzungsverhalten ermöglichen. Es k ommt hinzu, 
dass aufgrund des demografischen Wandels der Anteil älterer Badegäste stetig zunimmt. Diese Gä s-
te halten sich eher im „freien“ Becken auf, als auf geregelten Bahnen.     
 
Situation in den einzelnen Hallenbädern:  
 
Die Möglichkeiten, Änderungen der bisherigen Praxis herbeizuführen, sind badbezogen zu betrac h-
ten, weil in den einzelnen Bädern Größe, Anzahl und Beschaffenheit der Becken unterschiedlich sind 
(Kombibecken, Becken mit und ohne Hubboden, zusätzliches Lehrschwimmbecken oder nicht etc.) 
und der Besucherandrang und die Besucherstruktur sich unterscheiden. Für alle Halle nbäder gilt, 
dass die Becken 25 m lang sind.  
 
Hallenbad Mitte:  
 
Das Hallenbad verfügt u.  a. über ein Schwimmerbecken und über ein Lehrschwimmbecken.  Das 
Schwimmerbecken ha t fünf Bahnen. Dort ist bereits jetzt ganztägig eine Schnellschwimmbahn 
eingerichtet, die nicht besonders gekennzeichnet ist. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen, die 
Auslastung dieser Bahn gut. Weil der insgesamt hohe Besucherandrang des Bades sich nicht nur auf 
die ambitionierten Schwimmerinnen und Schwimmer bezieht, sondern insbesondere auch auf die 
Besucherinnen und Besucher, die sich frei im Becken bewegen wollen, würde eine Erweit erung des 
Angebotes von abgetrennten Schnellschwimmbahnen eine Einsc hränkung des allgemeinen 
Schwimmens zur Folge haben. Zu berücksichtigen ist, dass zeitweise die Sprunganlage, für die ein 
separates Becken nicht zur Verfügung steht, freigegeben wird, um auch dieses Angebot zu unterbre i-
ten, so dass die Bewegungsmöglichkeiten im Schwimmerbecken bereits dadurch eingeschränkt sind. 
Darüber hinaus wird das Becken nicht durch eine Querleine in einen Nichtschwimmer - und einen 
Schwimmerbereich unterteilt, so dass auch außerhalb der abgetrennten Bahn ein „Bahnschwimmen“ 
möglich ist.

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Hallenbad Ost:  
 
Das Hallenbad verfügt über ein Schwimmerbecken und ein Lehrschwimmbecken. Das große B ecken 
mit seinen fünf Bahnen wird als Kombibecken genutzt. D. h., dass dort eine Querleine eingezogen ist, 
die das Becken in einen Schwimmer - und einen Nichtschwimmerbereich unterteilt.  Durch den Hu b-
boden kann die Wassertiefe je nach Nutzungsschwerpunkt variabel geregelt werden. Auch im Hallen-
bad Ost ist bereits jetzt eine Schnellschwimmbahn eingerichtet und gekennzeichnet. Sie wird alle r-
dings durch d ie Querleine unterbrochen, was von den „Schnellschwimmern“ jedoch akzeptiert wird. 
Aufgrund des Warmbadetages und des Angebotes von Wassergymnastikkursen ist das Becken do n-
nerstags nur eingeschränkt nutzbar, so dass an diesem Tag die Schnellschwimmbahn nic ht einge-
richtet ist. Aufgrund des insgesamt hohen Besucherandrangs des Bades ist eine weitere Einschrä n-
kung des allgemeinen Schwimmbetriebs durch eine Abtrennung weiterer Schnellschwimmbahnen 
nicht zielführend. 
 
Hallenbad Hiltrup: 
 
Das Hallenbad verfügt üb er ein Schwimmerbecken (ohne Trennung von Nichtschwimmer - und 
Schwimmerbereich durch eine Querleine) mit fünf Bahnen und ein Lehrschwimmbecken. Es ist b e-
reits jetzt ganztägig eine Schnellschwimmerbahn abgetrennt und gekennzeichnet. Die Au slastung 
dieser Bahn ist gut, eine bahninterne Abstimmung der Schwimmerinnen und Schwimmer erfolgt, so 
dass ein weiterer Bedarf (der zu Lasten des allgemeinen Schwimmbetriebs ginge) an der Abtrennung 
von weiteren Schnellschwimmerbahnen nicht festgestellt werden kann. Weil e ine Querleine nicht g e-
spannt ist, kann auch außerhalb der abgetrennten Bahn „Bahnschwimmen“ stattfinden.   
 
Hallenbad Roxel: 
 
Das Hallenbad verfügt lediglich über ein Becken mit nur vier  Bahnen und einem Hubboden. Das B e-
cken wird als Kombibecken (mit Querl eine; Trennung Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich) ge-
nutzt. In den relativ geringfügigen Familienbadzeiten („Schul - und Vereinsbad“) kommen viele Fam i-
lien mit Kindern, Jugendliche und ältere Gäste ins Hallenbad. Die derzeitige Unterteilung stellt für die  
Berücksichtigung aller Interessenlagen die optimale Lösung dar. Zu berücksichtigen ist auch hier, wie 
im Hallenbad Mitte, dass zeitweise die Sprunganlage, für die ein separates Becken nicht zur Verf ü-
gung steht, freigegeben wird, um auch dieses Angebot zu unterbreiten, so dass die Bewegungsmög-
lichkeiten im einzig vorhandenen Becken in diesen Zeiten bereits eingeschränkt sind. Eine Abtre n-
nung von Schnellschwimmbahnen würde die allgemeine freizeitorientierte Nu tzung durch Familien, 
Kinder und Jugendliche deutlich einschränken.   
 
Hallenbad Wolbeck:  
 
Das Hallenbad verfügt nur über ein Becken mit nur vier Bahnen. Bereits jetzt wird regelmäßig, j eweils 
in Abhängigkeit des Besucherandrangs das Becken längs zweigeteilt, so dass hierdurch eine 
„Schwimmerhälfte“ und eine Nichtschwimmer- und Kinderhälfte“ (unter den Besuchern befinden sich 
zahlreiche Familien mit Kindern) mit je zwei – nicht unterteilten - Bahnen entsteht. Diese Beckenauf-
teilung ist mit Blick auf die Besucherstruktur eine optimale Lösung. Der Platz für Schnellschwimmer in 
der einen Hälfte reicht aufgrund des insgesamt moderaten Besucherandrangs auf jeden Fall aus, 
Abstimmungsprobleme mit „Normalschwimmern“ sind nicht bekannt und ergeben sich  auch aufgrund 
des reichlich vorhandenen Platzes nicht. Eine Ausweitung des Schwimmerbereichs würde den Fam i-
lienbereich einschränken und auf eine Bahn reduzieren, was auch wegen des geringen Umfangs an 
allgemeinen Öffnungszeiten („Schul- und Vereinsbad“) nicht zielführend wäre.    
 
Hallenbad Kinderhaus: 
 
Die Nutzugs möglichkeiten nach der Sanierung werden mit denen vor der Schließung im Juli 2014 
vergleichbar sein. Das Hallenbad verfügt über ein Schwimmerbecken (ohne Querleine, nur für 
Schwimmer) mit nur vier Bahnen  und über ein Lehrschwimmbecken. Aufgrund des Nutzerv erhaltens 
kann ein Bedarf an der Abtrennung von Schnellschwimmbahnen nicht festgestellt werden, entspr e-

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chende Nachfragen haben sich bislang nicht ergeben. Ein leistungsorientiertes Schwimmen ist in aller 
Regel im gesamten Becken möglich. Der allgemeine Sch wimmverkehr würde aufgrund der geringen 
Größe des Beckens unangemessen eingeschränkt.  
 
Hinweise zur Benutzung von Schwimmflossen: 
 
Schwimmflossen sind Hilfsmittel von dem ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko anderer 
Nutzer ausgeht. Zudem können andere Badegäste durch sie  behindert werden. Daher sind besonde-
re Regelungen für den Einsatz von Schwimmflossen erforderlich.  
Aufgrund der Schilderung der Unterschiedlichkeit der einzelnen Bäder (Beckengröße, Nutzung smix, 
Besucherandrang etc.) gibt es keine einheitliche, auf alle Bäder bezogene Regelung zur Nutzung von 
Schwimmflossen, sondern badbezogene, die vor Ort in Abhängigkeit temporärer Rahmenbedingu n-
gen durch das örtliche Personal angepasst und somit nutzerbezogen variabel ausg estaltet werden 
können. Im Einzelnen gilt für die Schwimmerbecken folgendes:  
 
Hallenbad Mitte: 
Grundsätzlich sind weder auf der abgetrennten Bahn, noch im restlichen Becken Schwimmflossen 
zugelassen (hohes Besucheraufkommen, auch auf der Schwimmbahn). 
 
Hallenbad Ost: 
Das Fl ossenschwimmen ist grundsätzlich auf der abgetrennten Bahn, nicht jedoch im restlichen 
Schwimmerbecken zulässig 
 
Hallenbad Hiltrup:  
Im Schwimmerbecken sind Schwimmflossen grundsätzlich nicht erlaubt. 
 
Hallenbad Roxel: 
Die Nutzung von Schwimmflossen ist na ch Absprache mit dem örtlichen Personal erlaubt, wenn es 
das Besucheraufkommen zulässt. 
 
Hallenbad Wolbeck:  
Die Nutzung von Schwimmflossen ist nach Absprache mit dem örtlichen Personal erlaubt, wenn es 
das Besucheraufkommen zulässt.  
 
Hallenbad Kinderhaus:  
Die Nutzung von Schwimmflossen ist auf einer (nicht abgetrennten) Bahn nach Absprache mit dem 
örtlichen Personal erlaubt, wenn es das Besucheraufkommen zulässt.  
 
Ergebnis/Zusammenfassung: 
 
Hallenbäder Mitte und Ost:  
Es ist bereits eine Schnellschwimmb ahn vorhanden. Eine Ausdehnung ist wegen des insgesamt h o-
hen Besucherandrangs (beide Bäder haben nach dem Bäderkonzept den Schwerpunkt Öffentlic h-
keitsbad) nicht vorzunehmen, weil das eine unerwünschte Einschränkung der Möglichkeiten im B e-
cken führen würde. 
 
Hallenbad Hiltrup:  
Die eine eingerichtete Schnellschwimmbahn reicht aus, deren Auslastung ist angemessen, eine 
Überbeanspruchung ist nicht feststellbar, so dass eine Einschränkung des Familienbades durch we i-
tere Schnellschwimmbahnen nicht gerechtfertigt wäre. 
 
Hallenbad Kinderhaus: 
Zwar sind zwei Becken vorhanden, das Schwimmerbecken ist jedoch mit vier Bahnen recht klein. 
Eine Nachfrage nach einer Schnellschwimmbahn lag bislang nicht vor, wohl auch, weil die „freien“ 
Schwimmmöglichkeiten im gesamten Becken als ausreichend angesehen werden.

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Hallenbäder Wolbeck und Roxel:  
Es ist nur ein Becken vorhanden, dessen Nutzungsmöglichkeiten nicht durch abgetrennte Bahnen 
eingeschränkt werden sollte. Der Besucherandrang ist insgesamt überschaubar, so dass auch jetzt 
schon ein zielgerichtetes Schwimmen im Becken gewährleistet ist. Wegen des Schwerpunktes 
„Schul- und Vereinsbad“ stehen nur vergleichsweise wenige öffentliche Zeiten zur Verfügung.  
 
Fazit:  
 
Änderungen bei der Abtrennung von Schnellschwimmbahnen sol lte es nicht geben. Es bleibt bei den 
eingezogenen Schwimmbahnen in den Hallenbädern Mitte, Ost und Hiltrup im bisherigen U mfang. In 
den Hallenbädern Kinderhaus, Roxel und Wolbeck werden auch weiterhin keine Schwimmbahnen 
abgetrennt. Das örtliche Personal kann jeweils situationsabhängig abweichende Entscheidungen tref-
fen – und somit Besucherwünschen nachkommen. Die badbezogenen Regelungen zum Flosse n-
schwimmen sollen beibehalten werden. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

25.02.2016 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0061/2016
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37