V/0721/2010
Ärztliche Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst
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Berichtsvorlage
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V/0721/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Ärztliche Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst - Freigabe von Honorarmitteln - Beratungsfolge 18.11.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 24.11.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) hat im Rahmen der Bera- tung zum Haushalt 2010 in seiner Sitzung am 24.02.2010 beschlossen, dem Ausschuss für Per- sonal, Recht und Ordnung zu empfehlen, die Honorarmittel für die Erbringung ärztlicher Leistun- gen im Sozialpsychiatrischen Dienst ab 2010 um jährlich 20.000 € aufzustocken (vgl. TOP 7.7, Ziffer 2a der Niederschrift über die Sitzung vom 24.02.2010). Mit dem Beschluss des Rates über den Haushaltsplan 2010 wurde diese Summe im Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste – zusätzlich ab 2010 bereit gestellt. Die Freigabe dieses Betrages wurde vom ASGAf von der Vorlage und Verabschiedung eines Konzeptes abhängig gemacht. Dieses wird nachfolgend vorgelegt. Die Verwaltung beabsichtigt, das Konzept nach der Beratung in den beiden Ausschüssen umzusetzen. Konzept für die Erbringung ärztlicher Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst 1.) 15.000 € für den Bereich Kinder- und Jugendliche Durch die bereitgestellten Mittel sollen mehr Leistungen in den folgenden Bereichen er- bracht werden: 1 a.) Es sollen mehr diagnostische Hausbesuche bei psychisch auffälligen Minderjährigen durchgeführt werden, die im gesundheitlichen Regelversorgungssystem nicht (mehr) ankommen. Kinder und Jugendliche, die sich emo- tional und sozial zurückziehen, Schulvermeidung zeigen und Abhängigkeitsstrukturen Vorlagen-Nr.: V/0721/2010 Auskunft erteilt: Herr Dr. Gollmer Frau Dr. Siemer-Eikelmann Ruf: 492-5350 / 492-5358 E-Mail: GollmerE@stadt-muenster.de Siemer-Eikelmann@stadt- muenster.de Datum: 03.11.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0721/2010 entwickeln (z. B. riskanter PC-Konsum) sind ebenso wie Multiproblem-Familien mit kom- plexem Hilfebedarf im besonderen Maße auf die aufsuchende familienorientierte Dia- gnostik und Unterstützung des Gesundheitsamtes angewiesen. Eine medizinische Beur- teilung zur Klärung der weiteren Hilfen ist meist unumgänglich. Da (zeitintensive) fachärztliche Hausbesuche bislang ausschließlich vom Gesundheitsamt angeboten werden, kommt es hier - mit den bisherigen fachärztlichen Ressourcen - immer wieder zu Engpässen. Umsetzung: Mit den bereit gestellten Honorarmitteln sollen ärztliche Honorarkräfte im Umfang von ca. vier Stunden pro Woche für diesen Aufgabenbereich beauftragt werden. Damit sind Kos- ten in Höhe von ca. 7.000 € pro Jahr verbunden. 1 b.) Die Mitwirkung bei gutachterlichen Aufgaben zur Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII) soll gesichert werden. Bislang werden bereits umfassende fachärztliche Gutachten für verschiedene interne und externe Auftraggeber (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, LWL, Amt für Schule und Weiterbildung, Familiengericht, Vormundschaftsgericht, AMS u. a.) erstellt. Insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII wächst der Be- darf hinsichtlich kinder- und jugendpsychiatrischer Bewertungen kontinuierlich. Durch eine verbindliche Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurden be- reits Synergieeffekte durch monatliche Fallrücksprachen genutzt und Standardisierungen vorgenommen. Die wachsenden Gutachtenansprüche hierdurch aber nicht alleine aufge- fangen werden. Mindestens 120 gerichtsverwertbare Gutachten pro Jahr sind aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien erforderlich. Umsetzung: Mit den bereit gestellten Honorarmitteln sollen dur ch ärztliche Honorarkräfte jährlich ca. 35 - 40 Gutachten gem. § 35 a SGB VIII erstellt werden, Damit sind Kosten in Höhe von ca. 7.000 € verbunden. 1c.) Gesamtbewertung: Zusammen werden für die beiden o.g. Tätigkeitsbereiche Honorarmittel in Höhe von ca. 14.000 € eingesetzt. Die genaue Höhe ist noch abhängig von den noch exakt zu vereinba- renden Honorarsätzen. Daher wird an dieser Stelle auch nicht der gesamte Ansatz von 15.000 € fest verplant. Mit den bereit gestellten Honorarmitteln können die bisherigen Aufgaben im Sozialpsychi- atrischen Dienst, Bereich Kinder und Jugendlic he, erhalten und die Mehrleistungen (siehe oben) zusätzlich erbracht werden. Ferner kann durch die Honorartätigkeit gewährleistet werden, dass sich die festangestell- ten Mitarbeiterinnen (eine Fachärztin in Vollzeit, zwei Sozialarbeiterinnen in Teilzeit) mit wichtigen neuen Aufgaben (kinderpsychiatrische Schulsprechstunde, präventives Ge- sundheitsprojekte in einer Grundschule) befassen können. Da sich der ärztliche Nachwuchsmangel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie noch ekla- tanter zeigt als in der Erwachsenenpsychiatrie ist es nicht wahrscheinlich, dass mehrere erfahrene Kolleginnen aus den umliegenden Fachkliniken als Honorarärzte zur Verfügung stehen werden. Deshalb erscheint es sinnvoll, eine ärztliche Honorartätigkeit auf ein bis zwei Fachkräfte zu fokussieren. Auf diese Weise können auch gezielter und nachhaltiger die bislang entwickelten und bewährten Kooperationsstrukturen im Arbeitsfeld gesichert werden. 3 V/0721/2010 2.) 5.000 € für den Bereich Erwachsene Durch die Tätigkeit der bisher gewonnenen HonorarärztInnen im Aufgabenfeld der Er- wachsenenpsychiatrie ergeben sich im Sozialpsychiatrischen Dienst sehr positive Auswir- kungen auf die Zusammenarbeit mit den psychiatrischen Kliniken und ihren Ambulanzen für die Einzelfallarbeit und die Psychiatri ekoordination. Für den Bereich Erwachsenenpsy- chiatrie soll daher diese Arbeitsform auch weiterhin ermöglicht werden. Durch den zunehmenden Ärztemangel – auch in Münster - wird es aber zukünftig immer schwieriger werden, qualifizierte ärztliche MitarbeiterInnen für diese Nebentätigkeit zu fin- den. Um auch weiterhin externe Ärzte für die Nebentätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes gewinnen und halten zu können, sollte das Honorar ange- hoben werden, zurzeit 30 € / Std. Die verleibenden 5000.- € sollten primär dafür verwen- det werden, die genauen Modalitäten wird die Verwaltung noch erarbeiten. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0721/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37