Mandari Insight

V/0721/2010

Ärztliche Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst

Vorlagen 24.09.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 24.11.2010, TOP 4

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

6405 Zeichen

V/0721/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ärztliche Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst 
- Freigabe von Honorarmitteln - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.11.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
24.11.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) hat im Rahmen der Bera-
tung zum Haushalt 2010 in seiner Sitzung am 24.02.2010 beschlossen, dem Ausschuss für Per-
sonal, Recht und Ordnung zu empfehlen, die Honorarmittel für die Erbringung ärztlicher Leistun-
gen im Sozialpsychiatrischen Dienst ab 2010 um jährlich 20.000 € aufzustocken (vgl. TOP 7.7, 
Ziffer 2a der Niederschrift über die Sitzung vom 24.02.2010). Mit dem Beschluss des Rates über 
den Haushaltsplan 2010 wurde diese Summe im Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste – 
zusätzlich ab 2010 bereit gestellt. 
 
Die Freigabe dieses Betrages wurde vom ASGAf von der Vorlage und Verabschiedung eines 
Konzeptes abhängig gemacht. Dieses wird nachfolgend vorgelegt. Die Verwaltung beabsichtigt, 
das Konzept nach der Beratung in den beiden Ausschüssen umzusetzen. 
 
 
Konzept für die Erbringung ärztlicher Leistungen im Sozialpsychiatrischen Dienst
 
 
  
1.)  15.000 € für den Bereich Kinder- und Jugendliche 
  
 Durch die bereitgestellten Mittel sollen mehr Leistungen in den folgenden Bereichen er-
bracht werden: 
 
 
1 a.) Es sollen mehr diagnostische Hausbesuche 
bei psychisch auffälligen Minderjährigen durchgeführt werden, die im gesundheitlichen 
Regelversorgungssystem nicht (mehr) ankommen. Kinder und Jugendliche, die sich emo-
tional und sozial zurückziehen, Schulvermeidung zeigen und Abhängigkeitsstrukturen 
Vorlagen-Nr.: 
V/0721/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Gollmer 
Frau Dr. Siemer-Eikelmann 
Ruf: 
492-5350 / 492-5358 
E-Mail: 
GollmerE@stadt-muenster.de 
Siemer-Eikelmann@stadt-
muenster.de 
Datum: 
03.11.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0721/2010 
 
entwickeln (z. B. riskanter PC-Konsum) sind ebenso wie Multiproblem-Familien mit kom-
plexem Hilfebedarf im besonderen Maße auf die aufsuchende  familienorientierte Dia-
gnostik und Unterstützung des Gesundheitsamtes angewiesen. Eine medizinische Beur-
teilung zur Klärung der weiteren Hilfen ist meist unumgänglich.  
Da (zeitintensive) fachärztliche Hausbesuche bislang ausschließlich vom Gesundheitsamt 
angeboten werden, kommt es hier - mit den bisherigen fachärztlichen Ressourcen - immer 
wieder zu Engpässen.  
 
Umsetzung: 
Mit den bereit gestellten Honorarmitteln sollen ärztliche Honorarkräfte im Umfang von ca. 
vier Stunden pro Woche für diesen Aufgabenbereich beauftragt werden. Damit sind Kos-
ten in Höhe von ca. 7.000 € pro Jahr  verbunden. 
 
 
1 b.) Die Mitwirkung bei gutachterlichen Aufgaben zur Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB 
VIII) soll gesichert werden.  
 Bislang werden bereits umfassende fachärztliche Gutachten für verschiedene interne und 
externe Auftraggeber (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, LWL, Amt für Schule 
und Weiterbildung, Familiengericht, Vormundschaftsgericht, AMS u. a.) erstellt.  
 Insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII wächst der Be-
darf hinsichtlich kinder- und jugendpsychiatrischer Bewertungen kontinuierlich. Durch eine 
verbindliche Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurden be-
reits Synergieeffekte durch monatliche Fallrücksprachen genutzt und Standardisierungen 
vorgenommen. Die wachsenden Gutachtenansprüche hierdurch aber nicht alleine aufge-
fangen werden.  Mindestens 120 gerichtsverwertbare Gutachten pro Jahr sind aus Sicht 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien erforderlich. 
 
 Umsetzung:  
Mit den bereit gestellten Honorarmitteln sollen dur ch ärztliche Honorarkräfte jährlich ca. 
35 - 40 Gutachten gem. § 35 a SGB VIII erstellt werden, Damit sind Kosten in Höhe von 
ca. 7.000 € verbunden. 
  
 
1c.) Gesamtbewertung: 
 
Zusammen werden für die beiden o.g. Tätigkeitsbereiche Honorarmittel in Höhe von ca. 
14.000 € eingesetzt. Die genaue Höhe ist noch abhängig von den noch exakt zu vereinba-
renden Honorarsätzen. Daher wird an dieser Stelle auch nicht der gesamte Ansatz von 
15.000 € fest verplant. 
 
Mit den bereit gestellten Honorarmitteln können die bisherigen Aufgaben im Sozialpsychi-
atrischen Dienst, Bereich Kinder und Jugendlic he, erhalten und die Mehrleistungen (siehe 
oben) zusätzlich erbracht werden.   
Ferner kann durch die Honorartätigkeit gewährleistet werden, dass sich die festangestell-
ten Mitarbeiterinnen (eine Fachärztin in Vollzeit, zwei Sozialarbeiterinnen in Teilzeit) mit 
wichtigen neuen Aufgaben (kinderpsychiatrische Schulsprechstunde, präventives Ge-
sundheitsprojekte in einer Grundschule) befassen können. 
 
Da sich der ärztliche Nachwuchsmangel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie noch ekla-
tanter zeigt als in der Erwachsenenpsychiatrie ist es nicht wahrscheinlich, dass mehrere 
erfahrene Kolleginnen aus den umliegenden Fachkliniken als Honorarärzte zur Verfügung 
stehen werden. Deshalb erscheint es sinnvoll, eine ärztliche Honorartätigkeit auf ein bis 
zwei Fachkräfte zu fokussieren. Auf diese Weise können auch gezielter und nachhaltiger 
die bislang entwickelten und bewährten Kooperationsstrukturen im Arbeitsfeld gesichert 
werden.

3 
V/0721/2010 
 
 
2.) 5.000 € für den Bereich Erwachsene  
  
 Durch die Tätigkeit der bisher gewonnenen HonorarärztInnen im Aufgabenfeld der Er-
wachsenenpsychiatrie ergeben sich im Sozialpsychiatrischen Dienst sehr positive Auswir-
kungen auf die Zusammenarbeit mit den psychiatrischen Kliniken und ihren Ambulanzen 
für die Einzelfallarbeit und die Psychiatri ekoordination. Für den Bereich Erwachsenenpsy-
chiatrie soll daher diese Arbeitsform auch weiterhin ermöglicht werden. 
 
 Durch den zunehmenden Ärztemangel – auch in Münster - wird es aber zukünftig immer 
schwieriger werden, qualifizierte ärztliche MitarbeiterInnen für diese Nebentätigkeit zu fin-
den. Um auch weiterhin externe Ärzte für die Nebentätigkeit im Sozialpsychiatrischen 
Dienst des Gesundheitsamtes gewinnen und halten zu können, sollte das Honorar ange-
hoben werden, zurzeit 30 € / Std. Die verleibenden 5000.- € sollten primär dafür verwen-
det werden, die genauen Modalitäten wird die Verwaltung noch erarbeiten.   
 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

18.11.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.11.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 4 Bericht
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0721/2010
Typ
Vorlagen
Datum
24.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37