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AN/0266/2018

Mehr Platz für den Fußverkehr in der Maybachstrasse, Antrag GUT

Antrag nach § 3 BV1 (GUT) 22.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.04.2018, TOP 5.1.6

Antrag nach § 3 (GUT BV1)

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Antrag nach § 3 (GUT BV1)

1321 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0266/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 
 
Mehr Platz für den Fußverkehr in der Maybachstrasse, Antrag GUT 
 
Die BV Innenstadt möge beschließen: 
Das Gehwegparken auf der Südseite der Maybachstraße zwischen Bremer Straße und Ritterstraße wird 
auf die Fahrbahn verlegt. 
Die Mittelstreifenmarkierung (gestrichelte Linie) wird, wie im Teilstück zwischen Am Krümpchenshof und 
Bremer Straße schon geschehen, entfernt. 
Begründung: 
Die Maybachstraße ist für den MIV eine Sackgasse, welche nur aus der Bremer Straße angefahren werden 
kann. Lediglich der Radverkehr ist Durchgangsverkehr. Die extreme Fahrbahnbreite lässt ein südseitiges 
Fahrbahnparken ohne weiteres zu. Es fallen keine Parkplätze weg. Von daher ist es nicht hinzunehmen, 
dass der für Kölner Verhältnisse geräumige Bürgersteig für den Fußverkehr von parkenden KFZ unnötig 
verengt wird. 
Fotos: 
Maybachstraße / Ecke Ritterstraße. Südliche Seite hier links. 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Mail: Thomas Geffe@Stadt-Koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
 
Maybachstraße / Ecke Bremer Straße. Südliche Seite hier rechts.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Maybachstraße
  • Bremer Straße
  • Ritterstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0266/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (GUT)
Datum
22.02.2018
Erstellt
22.02.2018 11:36