Mehr Platz für den Fußverkehr in der Maybachstrasse, Antrag GUT
Antrag nach § 3 BV1 (GUT) AN/0266/2018 vom 22.02.2018
Stand: Am 19.04.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (GUT BV1)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0266/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 Mehr Platz für den Fußverkehr in der Maybachstrasse, Antrag GUT Die BV Innenstadt möge beschließen: Das Gehwegparken auf der Südseite der Maybachstraße zwischen Bremer Straße und Ritterstraße wird auf die Fahrbahn verlegt. Die Mittelstreifenmarkierung (gestrichelte Linie) wird, wie im Teilstück zwischen Am Krümpchenshof und Bremer Straße schon geschehen, entfernt. Begründung: Die Maybachstraße ist für den MIV eine Sackgasse, welche nur aus der Bremer Straße angefahren werden kann. Lediglich der Radverkehr ist Durchgangsverkehr. Die extreme Fahrbahnbreite lässt ein südseitiges Fahrbahnparken ohne weiteres zu. Es fallen keine Parkplätze weg. Von daher ist es nicht hinzunehmen, dass der für Kölner Verhältnisse geräumige Bürgersteig für den Fußverkehr von parkenden KFZ unnötig verengt wird. Fotos: Maybachstraße / Ecke Ritterstraße. Südliche Seite hier links. Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Mail: Thomas Geffe@Stadt-Koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - Maybachstraße / Ecke Bremer Straße. Südliche Seite hier rechts.
Beratungsverlauf
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19.04.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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