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V/0307/2017

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten

Vorlagen 12.04.2017

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.06.2017, TOP 3.11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2638 Zeichen

V/0307/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten  
hier: Antrag des TuS Hiltrup 1930 e. V./Anschaffung eines Rasenmähers 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
08.06.2017 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem TUS Hiltrup 1930 e. V. wird für die Beschaffung eines Rasenmähers ein 50 %iger städtischer   
Zuschuss von 634,87 € gewährt: 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
2017 - 
Zeile 15 Transferaufwendungen - 634,87 
 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinse i-
genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Ger ä-
ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden.  
 
Ziffer 5.5.3, 2. Absatz der Richtlinie besagt, dass eine Ersatzbeschaffung von Sportstättenpfleg e-
geräten innerhalb eines Zeitraumes möglich ist, der im Ei nzelfall durch die jeweils normale G e-
brauchsdauer der Pflegegeräte bestimmt wird.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0307/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Bußwolder 
Ruf: 
492-5213 
E-Mail: 
Busswolder@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0307/2017 
 
 
Der Sportverein TUS Hiltrup 1930 e.V. beantragt die Gewährung eines städtischen Zuschusses für 
die Ersatzbeschaffung eines Time Master Rasenmähers zur ordnungsgemäßen Pfl ege der Grü n-
streifen der Speckbrettplätze in Hiltrup Ost. Zwei Firmen haben ein Angebot unterbreitet. Eine Fi r-
ma hat die Unterlagen nicht zurückgesandt. Die Firma Stavermann GmbH hat das preisgünstigste 
Angebot unterbreitet. 
 
Der alte Rasenmäher ist auf Gr und des Alters (15 Jahre) und der hohen Inanspruchnahme so d e-
fekt, dass eine erneute umfangreiche Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist 
und der Vereinsvorstand sich daher zu einer notwendigen Ersatzbeschaffung entschloss. 
 
Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Stavermann GmbH auf 
1.269,73 €. (städt. Zuschuss = 50 % = 634,87 €). 
 
Hinweis 
 
Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegege-
räten nicht mehr gewährt.  
 
Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag und empfiehlt dem antragsstellenden Sportverein 
einen städtischen Zuschuss von 50 % der Anschaffungskosten zu gewähren.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2017 Sportausschuss
TOP 3.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0307/2017
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37