V/0307/2017
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
2638 Zeichen
V/0307/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten hier: Antrag des TuS Hiltrup 1930 e. V./Anschaffung eines Rasenmähers Beratungsfolge 04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 08.06.2017 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem TUS Hiltrup 1930 e. V. wird für die Beschaffung eines Rasenmähers ein 50 %iger städtischer Zuschuss von 634,87 € gewährt: II. Finanzielle Auswirkungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 2017 - Zeile 15 Transferaufwendungen - 634,87 Begründung: Allgemeines Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinse i- genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Ger ä- ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Ziffer 5.5.3, 2. Absatz der Richtlinie besagt, dass eine Ersatzbeschaffung von Sportstättenpfleg e- geräten innerhalb eines Zeitraumes möglich ist, der im Ei nzelfall durch die jeweils normale G e- brauchsdauer der Pflegegeräte bestimmt wird. Vorlagen-Nr.: V/0307/2017 Auskunft erteilt: Herr Bußwolder Ruf: 492-5213 E-Mail: Busswolder@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0307/2017 Der Sportverein TUS Hiltrup 1930 e.V. beantragt die Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Time Master Rasenmähers zur ordnungsgemäßen Pfl ege der Grü n- streifen der Speckbrettplätze in Hiltrup Ost. Zwei Firmen haben ein Angebot unterbreitet. Eine Fi r- ma hat die Unterlagen nicht zurückgesandt. Die Firma Stavermann GmbH hat das preisgünstigste Angebot unterbreitet. Der alte Rasenmäher ist auf Gr und des Alters (15 Jahre) und der hohen Inanspruchnahme so d e- fekt, dass eine erneute umfangreiche Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist und der Vereinsvorstand sich daher zu einer notwendigen Ersatzbeschaffung entschloss. Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Stavermann GmbH auf 1.269,73 €. (städt. Zuschuss = 50 % = 634,87 €). Hinweis Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegege- räten nicht mehr gewährt. Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag und empfiehlt dem antragsstellenden Sportverein einen städtischen Zuschuss von 50 % der Anschaffungskosten zu gewähren. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0307/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37