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V/0134/2024

Baumaßnahme - Baubeschluss Regenrückhaltebecken Hiltruper Straße / Am Sandbach -

Vorlagen 29.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 11.06.2024, TOP 6.18

Beschlussvorlage

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Anlage 1 V_0134_2024_Baumßanahme_Baubeschluss_Regenrückhaltebecken_Hiltruper Straße_Am Sandbach_Lageplan

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Anlage 3 V_0134_2024_Baumßanahme_Baubeschluss_Regenrückhaltebecken_Hiltruper Straße_Am Sandbach

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Anlage 2 V_0134_2024_Baumßanahme_Baubeschluss_Regenrückhaltebecken_Hiltruper Straße_Am Sandbach

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6181 Zeichen

V/0134/2024 
V/0134/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahme - Baubeschluss Regenrückhaltebecken Hiltruper Straße / Am Sandbach - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität  und Tiefbau aufgestellten Planung für das Regenrückhaltebecken, sowie 
der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die entwässerungstechnische Neubaumaßnahme Kosten 
in Höhe von ca. 500.000 € für den Kanalbau anfallen. Einnahmen aus Beiträgen werden nicht erwar-
tet. 
Diese Maßnahme wird gänzlich aus Abwassergebühren finanziert. Sie ist zuwendungsfähig in Form 
von zinsverbilligten Darlehn. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
0013 Anforderungen aus Einlei-
tungserlaubnissen 
   
Auszahlungen   2024 50.000  
   2025 130.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
29.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Böger 
Telefon: 492-6620 
Boeger@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0134/2024 
   2026 320.000  
Summe aller Auszah-
lungen 
   500.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
Die Maßnahme wird im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK 7. Fortschreibung 2021 – 2026) unter 
der Maßnahmenart A10 – Regenwasserrückhaltung mit der Nr. 2.1.127 geführt. 
Die hier aufgeführte Maßnahme trägt zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung u nd 
Nachhaltigkeitsstrategie bei: 
 
 
 
  
  
  
 
 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 
3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" (Vorlage V/0669/2019) 
 Kapitel 2.1 „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die bi-
ologische Vielfalt ist verbessert: Maßnahme U2 „Fließgewässer- und Oberflächenge-
wässerschutz“  
 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzept es 
der Stadt Münster (Vorlage V/0799/2019) 
 Maßnahme S2 a) „Wassersensible Stadtentwässerung: Verbesserung des Nieder-
schlagsrückhalts im Siedlungsraum“  
 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das Regenwasser aus dem südwestlichen Siedlungsbereich von Wolbeck wird aktuell ohne Rückhal-
tung auf Höhe der abgebundenen Hiltruper Straße in den Sandbach eingeleitet. Im Rahmen der Neu-
beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis für diese Gewässereinleitung forderte die untere Was-
serbehörde den Bau eines Rückhaltebeckens zur  Drosselung der Einleitungswassermenge in den 
Sandbach um, den mit der Einleitung erzeugten hydraulischen Stress für das Gewässer zu reduzie-
ren. Diese Belastung wird durch das geplante Regenrückhaltebecken (RRB) auf ein gewässerverträg-
liches Maß reduziert. 
 
Die Ausgestaltung erfolgt als naturnahes Erdbecken mit geschwungenen Böschungen und wechseln-
den Böschungsneigungen. Die Beckentiefe beträgt 2,0 m. Das Becken wird mit einem 1,25 m hohen 
Zaun versehen, um ein unbefugtes Betreten zu vermeiden und um Gefähr dungen für kleine Kinder 
aus der zukünftigen benachbarten Siedlung auszuschließen. Der Wasserstand im Becken wird max. 
1,0 m betragen. 
Um das Becken harmonisch in die Landschaft einzupassen wurde neben den technischen Planungen 
ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) aufgestellt. Das Rückhaltebecken wird als extensive

- 3 - 
V/0134/2024 
Grünlandfläche angelegt und mit einer geeigneten Saatgutmischung eingedeckt. Im Norden des Be-
ckens entsteht entlang der Grenze eine Strauchgruppe, die als strukturschaffendes Element di ent. 
Durch die Anpflanzung mit gebietseigenen Gehölzen entsteht Ganz - oder Teillebensraum, sowie 
Nahrungsbiotope für Tiere und Pflanzen. Die Bilanzierung im Rahmen des LBP kommt zu einer posi-
tiven Entwicklung für das Gebiet mit +2,385 Punkten. 
Auf Grund des hohen anstehenden Grundwasserstands ist eine Abdichtung mit Bentonitmatten un-
terhalb der Sohle notwendig. Für den Zulauf des Beckens wird von der Bestandskanalisation in der 
„kleinen“ Hiltruper Straße ein neuer Kanal Richtung Rückhaltebecken verlegt. Das Rückhaltevolumen 
des Beckens beträgt 1000  m³. Die Ableitung erfolgt gedrosselt über das Drosselbauwerk mit 30 l/s 
über die bereits bestehende Einleitungsstelle in den Sandbach. Der nicht mehr benötigte Abschnitt 
der Kanalisation wird verdämmt.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Mit der Erstellung der Ausschreibung wird nach Baubeschluss begonnen. Der Baubeginn ist nach 
aktuellem Stand im 2. Quartal 2025 geplant. Die Bauzeit wird voraussichtlich 12 Monate betragen.  
Eine witterungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen werden. 
 
Die verkehrlichen Auswirkungen werden als sehr gering eingeschätzt, da die wesentlichen Arbeiten 
auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgeführt werden. Während des Baus für die An-
schlussarbeiten in der „kleinen Hiltruper Straße“ wird die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke 
sichergestellt. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse 
 
Gemäß des Förderbereiches 4.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für eine zu-
kunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW) können für den Bau dieses 
RRBs zinsgünstige Darlehn für 50% der Investitionskosten in Anspruch genommen werden. 
 
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen 
 
Für den Bau des RRBs ist eine Netzanzeige nach § 57.1 Landeswassergesetz NRW erforderlich. Die 
Einleitungsstelle muss neu nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes beantragt werden. Beide Verfah-
ren befinden sich in der Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde. 
 
 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Der Flächenkauf ist bereits erfolgt. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
Anlage A

- 4 - 
V/0134/2024 
Anlage 1: Lageplan RRB 
Anlage 2: Detailzeichnung Auslaufbauwerk 
Anlage 3: Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage 1 V_0134_2024_Baumßanahme_Baubeschluss_Regenrückhaltebecken_Hiltruper Straße_Am Sandbach_Lageplan

124 Zeichen

Schnitt B-B

NHN + 35,00 m

vorh. Höhen

gepl. Höhen

RODL22I6
0.3261
508

‚Amt für Mobilität
und Tiefbau

südl. Am Sandbach

Anlage 3 V_0134_2024_Baumßanahme_Baubeschluss_Regenrückhaltebecken_Hiltruper Straße_Am Sandbach

72551 Zeichen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

zum Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens

bearbeitet für:

bearbeitet von:

Am Sandbach in Wolbeck

Stadt Münster

Amt für Mobilität und Tiefbau
Albersloher Weg 33
48155 Münster

öKon GmbH

Liboristr. 13

48155 Münster

Tel.: 0251/13 30 28 13
Fax: 0251/13 30 2819

25. März 2024

Landschaftsplanung « Umweltverträglichkeit

öKon GmbH, Münster Seite 2 rm

Inhaltsverzeichnis

1 Vorhaben und Zielsetzung

2 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen

2.1
2.2
2.3
2.4 Hydrogeologie, Oberflächengewässer.
2.5 Potenziell Natürliche Vegetation
2.6 Planerische Vorgaben....

Lage des Untersuchungsgebiets, Naturräumliche Einordnung

2.6.1 Regionalplan
2.6.2 Flächennutzungsplanung
2.6.3 Landschaftsplan......
2.6.4 Bebauungsplan ........
2.6.5 _Grünsystem der Stadt Münster
3 Bestehende Schutzgebiete, Schutzausweisungen......uuusannssnnonnnonnunnnnnnnnnnnunmnnnnnnnnn 9

3.1 Natura 2000-Gebiete
3.2 Naturschutzgebiete
3.3 Landschaftsschutzgebiete
3.4 _ Geschützte Biotope nach $ 30 BNATSCHG und $ 42 LNATSCHG NRW.
3,5  Alleenkataster NRW
3.6 _Geschützte Landschaftsbestandteile...
3,7 Naturdenkmale .....
3.8 Biotopkataster NRW....

3.9 Biotopverbundfläche .....snnrsnsonnnnunnonnnnunnununnunzununnunnunnnnannunnnnunnunnnnnnnnnunnnennnnnnnnnnnnnunnnnennannanannnnnnn
4 Ökologische Bestandsaufnahme und Bewertung des Ist-Zustands unse 11
41 Biotoptypen, Flächennutzung......uurssensonnnnunzunnnnunnunnanannunnnnunnunnunnnnonnunsnennunnnnunnnnnunnnnennannnnannannnn 11

4.2 Planungsrelevante Arten
4.3 Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes ....
4.4 Vorhandene Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft / Vorbelastungen ....

5 Bewertung des Eingriffs - Konfliktanalyse

5.1 Bau- und anlagebedingte Auswirkungen ..
5.2 Betriebsbedingte Auswirkungen
5.3 Bewertung bezüglich der abiotischen Faktoren ..

5.3.1 Klima/Luft.....
5.3.2 Fläche / Boden.
5.3.3 Wasser

öKon GmbH, Münster Seite 3

5.4 Bewertung des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild / Ermittlung des
Kompensationsbedarfs / -überschusses .....nnuanennonnononnunnnnunnunnunnnnunnunnnnennunnnnunnnnnunnnnennannnannannnn
5.4.1 Auswirkungen der Flächenversiegelung / Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ...
5.4.2 Auswirkungen auf planungsrelevante Arten ....
5.4.3 Landschaftsästhetische Beurteilung

6 Konfliktminderung........uussssssrsonneannsnnnnennonnnannunnnnnnnannnnnnennnsnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnannnnannnnnnnnn 19
7 Unvermeidbare Beeinträchtigungen .......uusrnnenonennnennnnnnnnonunnnennnnnnnnsnnnnnennnnnnn nun 20

8 Gestaltungsmaßnahmen

81 G1: Anlage eines extensiv bewirtschafteten Grünlandes
8.1.1 Zielsetzung
8.1.2 Beschreibung der Maßnahme .
8.1.3 Pflegekonzept

8.2 G2: Pflanzung einer Strauchgruppe

8.

8.

8.

3

2.1 Zielsetzung
2.2 Beschreibung der Maßnahme ....
2.3 Pflegekonzept

8 Zeitlicher Ablauf der Maßnahmen

9 Zusammenfassung ...zurssnssnnannnonnenunsnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnnnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnannnannnn nn 24

10 Literatur ....esennsnnsnennnnnnennnnnnnennnnnnennnnnenennnnannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnn nenne 26

11 Anhang: Empfehlung Regiosaatgutmischung

Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets
Abb. 2: Biotopverbundsfläche im Untersuchungsgebiet

Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Bodenschichtung im Bereich der Baumaßnahme

Tab. 2: Eingriffs- / Ausgleichsbilanz

Tab. 3: Pflanzliste / -bedarf für die Strauchgruppe........ueersseeesssessnnnnsnnensnnnennnennnnnnnnnnen nn nen nenn 22
Anlagen
Karte 1: Biotoptypen Ausgangszustand / Flächennutzung ........uneesenrssneennneennnnen nennen (1: 500)

Karte 2: Biotoptypen Planzustand.......uesrssesersseennnnennnnennennennnnennnnennnnnnennennnnnnnnnennnnnnnn ann (1: 500)

öKon GmbH, Münster Seite 4 rm
1 Vorhaben und Zielsetzung

Die Stadt Münster plant südwestlich des Stadtteils Wolbeck im Bereich Hiltruper Straße bzw. Am
Sandbach die Anlage eines naturnahen Regenrückhaltebeckens (RRB) im Außenbereich. Es wird
auf dem Flurstück 2562, Flur 2, Gemarkung Angelmodde, auf einer Ackerfläche angelegt.

Das Regenwasser aus dem südwestlichen Siedlungsbereich von Wolbeck wird aktuell ohne
Rückhaltung auf Höhe der abgebundenen Hiltruper Straße in den Sandbach eingeleitet. Im
Rahmen der Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis für diese Gewässereinleitung,
forderte die Untere Wasserbehörde den Bau eines Rückhaltebeckens zur Drosselung der
Einleitungswassermenge in den Sandbach, um den mit der Einleitung erzeugten hydraulischen
Stress für das Gewässer zu reduzieren. Diese Belastung wird durch das geplante
Regenrückhaltebecken auf ein gewässerverträgliches Maß reduziert.

Das Becken soll als Trockenbecken mit technischem Ein- und Auslaufbauwerk erstellt werden. Die
Zuleitung, sowie die gedrosselte Ableitung erfolgen über einen DN 700 Kanal in den Sandbach.
Die Errichtung des Drosselbauwerks ist am südöstlichen Rand des Regenrückhaltebeckens
vorgesehen. Das Einstauvolumen beträgt 1.000 m?. Für das Becken ist eine Abdichtung mit
Bentonitmatten und Erdauflast notwendig. Die Ausgestaltung erfolgt als naturnahes Erdbecken mit
geschwungenen Böschungen und wechselnden Böschungsneigungen. Die Beckentiefe beträgt
2,0 m. Das Becken wird mit einem 1,25 m hohen Zaun versehen, um ein unbefugtes Betreten zu
vermeiden und um Gefährdungen für kleine Kinder aus der zukünftigen benachbarten Siedlung
auszuschließen. Der Wasserstand im Becken wird max. 0,7 m betragen.

Für den Zu- und Ablauf des Beckens werden von der Bestandskanalisation in der Hiltruper Straße
zwei neue Kanäle verlegt.

Der Beckenentwurf wurde im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) Münster abgestimmt.
Für das Vorhaben ist ein wasserrechtlicher Antrag erforderlich.

m vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die von dem Vorhaben ausgehen-
den Einflüsse auf die abiotische Umwelt sowie auf Naturhaushalt und Landschaft untersucht. Für
die Einschätzung der Auswirkungen des Eingriffs auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
ist es erforderlich, das Naturpotenzial (biotische und abiotische Faktoren) sowie die derzeitige
Funktion des Geländes für die anthropogene Nutzung festzustellen.

Die ökologische Bestandsaufnahme (Ist-Zustand) bildet die Grundlage für die Berechnung des
Kompensationsbedarfs aus landschaftsökologischer Sicht sowie für die Erarbeitung von
Maßnahmen zum Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen (88 14 17 BNATSCHG und NRW
88 30-31 LNATSCHG).

2 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen

2.1 Lage des Untersuchungsgebiets, Naturräumliche Einordnung

Das Regenrückhaltebecken ist auf dem Grundstück Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück
2562, auf einer Ackerfläche am südwestlichen Ortsrand von Wolbeck geplant. Der Anschluss der
Zu- und Ableitung in das örtliche Wassernetz erfolgt randlich auf dem Grundstück 997, Flur 12,
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel unter der Hiltruper Straße.

Als Untersuchungsgebiet wurde ein 20 m-Puffer um das Regenrückhaltebecken gewählt, sodass
alle Eingriffsflächen und die angrenzenden Strukturen erfasst wurden. Das Regenrückhaltebecken
umfasst eine Fläche von 2.815 m?, das Untersuchungsgebiet 7.586 m?.

Die Geländehöhen liegen im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens bei etwa 52,5 m NN.

öKon GmbH, Münster

TAN AIR 7
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Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets
(© Land NRW (2024) Datenlizenz Deutschland - DTK- Version 2.0 (www.govdata.de/di-de/by-2-0)

Landschaftsräumlich gehört das Gebiet zur „Wolbecker Sandlössebene“ (LR-Illa-051), die zum
Naturraum „Kernmünsterland“ gehört. Das ausgedehnte, fast ebene Gebiet der Wolbecker
Sandlössebene östlich von Münster zieht sich in westlicher Richtung von Wolbeck bis Everswinkel
und umschließt im Süden Sendenhorst. Die Ebene neigt sich leicht von 54 m üÜNN im Westen auf
75 m üNN im Osten. Angel und Werse durchschneiden den Raum (LINFOS).

2.2 Klima

Das Untersuchungsgebiet ist dem gemäßigt maritimen Klima des Euatlantikums zuzurechnen. Es
gehört damit zum nordwestdeutschen humiden Klimabereich mit meist feuchten, kühlen Sommern
und milden, regenreichen Wintern.

Das J ahresmittel der Lufttemperatur (gemittelte Werte der Messjahre 1991-2020) liegt bei 10,5°C.
Die Monatsmittel betragen im J anuar 2,8°C, im August 18,8°C. Die Niederschlagshöhen liegen bei
etwa 745 mmj/a. Sie fallen über das gesamte J ahr recht gleichmäßig verteilt. Die höchste Nieder-
schlagshöhe ist im Juli und Dezember mit 73 mm und die niedrigste im April mit 41 mm
verzeichnet. Die Anzahl der Starkniederschlagstage liegt mit 1O mm pro Tag und Jahr bei 19
Tagen, mit 20 mm pro Tag und Jahr bei 3 Tagen und mit 30 mm pro Tag und Jahr bei 0 Tagen
(KLIMAATLAS NRW).

Gemäß dem KLIMAATLAS NRW liegt im Plangebiet aufgrund der großflächigen Ackerfläche
Freilandklima vor. Freilandklimatope sind im Allgemeinen als gut durchlüftete klimatische Einheiten
anzusehen, innerhalb derer der normale Temperatur- und Feuchteverlauf stattfinden kann.
Generell besitzen sie ein starkes Kaltluftbildungspotenzial, das benachbarten besiedelten oder
versiegelten Flächen zum Luftaustausch dienen kann.

öKon GmbH, Münster Seite 6 rm

2.3 Boden

Der Untergrund wird im Untersuchungsgebiet aus Schluff bis Ton und vereinzelt Blöcken der
Grundmoräne (Mittelpleistozän) überlagert von Fein- bis Mittelsand als Schmelzwassersand
(Mittelpleistozän) gebildet (IS GK 100).

Insgesamt sind im Untersuchungsgebiet zwei Bodentypen vertreten (IS BK50):

e Pseudogley-Podsol (sP8) großflächig im Untersuchungsgebiet und nahezu gesamten
Eingriffsbereich,

e Gley (G5) entlang der Südostgrenze des Untersuchungsgebietes, teilweise bis unter den
überplanten Graben im Bereich der Ackerauffahrt.

Tab. 1: Bodentypen im Plangebiet

Kürzel | Bodentyp, geologische | Bodenart / Eigenschaften*
Kennzeichnung*

pG8 Podsol-Gley, z.T. Gley-Podsol Sandböden; klein- bis großflächige Vorkommen auf der Niederterasse der Ems
Aus Niederterassensand (Pleistozän), häufig und Werse; Acker, z.Z. Grünland; geringer Ertrag, unsicher; Bearbeitbarkeit
mit geringmächtiger Flugsandauflage zeitweilig durch hohen Grundwasserstand erschwert; geringe Sorptionsfähigkeit;
(Pleistozän, Holozän) bei tiefem Grundwasserstand geringe bis mittlere nutzbare Waserkapazität;

meist hohe Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser 4-8 dm unter Flur, häufig
abgesenkt, örtlich Ortsteinbildung; für landwirtschaftliche Nutzung
entwässerungsbedürftig.

65 Gley Lehmige und schluffige Sandböden; verbreitet klein- bis mittelflächig in
Bachtälern, Niederungen und auf Terassenebenen; Grünland, nicht immer
trittfest, z.T. Acker; mittlerer Ertrag, jedoch unsicher; Bearbeitbarkeit z.T. durch
Vernässung erschwert; meist mittlere Sorptionsfähigkeit; bei tieferen oder
abgesenkten Grundwasserständen meist hohe nutzbare Wasserkapazität; meist
mittlere Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser 4-8 dm unter Flur, häufig tiefer
abgesenkt; bei landwirtschaftlicher Nutzung entwässerungsbedürftig

aus Niederterrassensand (Pleistozän), oder
sandig-lemigen Bachablagerungen (Holozän),
über Niederterrassensand (Pleistozän),
darunter stellenweise Geschiebelehm
(Pleistozän) oder Gesteine der Oberkreide

* Gemäß GEOLOGISCHES LANDESAMT1991

Die Bewertung der Schutzwürdigkeit der vorliegenden Böden erfolgt unter Berücksichtigung der im
Bodenschutzgesetz (BBODSCHG) definierten natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen.
Als Grundlagen der Bewertung dient die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW (IS BK50), die
folgende wesentliche Teilfunktionen des Bodens betrachtet:

«e Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,

«e  Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte,

«e Reogler- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit,

e Recglerfunktion des Bodens für den Wasserhaushalt im 2-Meter-Raum

sowie zusätzlich über die gemäß BBoDScHG gesetzlich zu schützenden Bodenfunktionen
hinaus Böden mit einer hohen Erfüllung der
e Funktion für den Klimaschutz als Kohlenstoffspeicher und Kohlenstoffsenke.

Bewertet wird mittels einer 5-stufigen Werteskala (von 1 bis 5), wobei die Wertstufe 1 einer sehr
geringen, die Stufe 2 einer geringen, die Stufe 3 einer mittleren und die Stufe 4 einer hohen sowie
Stufe 5 einer sehr hohen Funktionserfüllung entsprechen. Böden mit hoher und sehr hoher
Funktionserfüllung werden als schutzwürdig bewertet.

Die Bodentypen im Untersuchungsgebiet sind laut der Karte der schutzwürdigen Böden NRW (IS
BK50) sowie im Umweltkataster des GEOPORTAL STADT MÜNSTER nicht als schutzwürdig bewertet.

Gemäß der ergänzenden Bodenuntersuchung des Beratenden Ingenieurs für Geotechnik Dipl.-Ing.
Karl UMPFENBACH (2023) liegt im Bereich der Baumaßnahme ein vertikal wie horizontal
wechselnder Bodenaufbau vor. Grundsätzlich lässt sich folgende Schichtung festhalten:

öKon GmbH, Münster Seite 7

Tab. 1: Bodenschichtung im Bereich der Baumaßnahme

Die humose Deckschicht des bisher landwirtschaftlich genutzten Geländes besteht aus einer
rd. 0.40-0,65 (i. M. 0,50) m dicken Oberbodenschicht (Mutterboden).

Es folgen zunächst Mittelsande mit wechselnd hohen Anteilen an schluffigen Beimengungen.
Ab ca. 1,1 - 1,4 m Tiefe unter Geländeniveau beginnt der Übergang zu Grobschluffen und
Grobschluff-Feinsand-Gemischen mit lagen- und linsenförmigen Einschaltungen mehr oder
weniger schluffiger Fein- bis Mittelsande.

Ab etwa 2,6 / 4,7 m Tiefe unter GOK folgen mächtigere, meist schwach schluffige Sandabla-
gerungen, die ab Tiefen von 6,75 — 8,45 m bis über die Bohrendtiefe hinaus von schwach
tonigen Schluffen unterlagert werden.

(Quelle: UMPFENBACH 2023)

Die vorliegenden Sande liegen überwiegend im feinsandigen Mittelsandbereich mit schwach
schluffigen Anteilen (Bodengruppe SU*. Es kommen aber auch stark schluffige Sande und
Grobschluffe (Bodengruppe UL) vor. Letztere gehören zu den leicht plastischen Schluffen und die
im Grundwasserbereich liegenden Sandschichten geraten ab einem gewissen Schluffanteil bei
Anschnitt leicht ins Fließen (UMPFENBACH 2023).

2.4 Hydrogeologie, Oberflächengewässer
Grundwasser

Gemäß dem Fachinformationssystem ELWAS liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich des
Grundwasserkörperss „Münsterländer Oberkreide (Sendenhorst/Beckum)“. Der Kluft-
Grundwasserleiter der Oberkreide ist von sehr geringer bis geringer Durchlässigkeit geprägt. Die
im Untergrund anstehenden Ton- und Tonmergelsteine des Kernmünsterlandes sind wenig
ergiebig. Aufgelagert sind Kalkmergelsteine mit etwas besseren Durchlässigkeiten. Weite Bereiche
werden durch Grundmoränen bedeckt. Vereinzelt finden sich Auflagerungen quartärer Sedimente,
die lokal Porengrundwasserleiter mit mäßigen Durchlässigkeiten bilden. In weiten Teilen führt der
Grundwasserkörper jedoch nur sehr geringe Mengen Wasser. Der mengenmäßige Zustand des
Grundwasserkörpers wird als gut bewertet, der chemische als schlecht. Die Zielerreichung eines
guten Zustandes in 2027 wird sowohl für den chemischen wie für den mengenmäßigen als nicht
gefährdet eingestuft (Monitoringzyklus 2013-2018) (MUNV NRW).

Der hauptsächlich im Eingriffsbereich vorliegende Pseudogley-Podsol wird in der Bodenkarte von
Nordrhein-Westfalen (IS BK50) der Grundwasserstufe 0 (ohne Grundwasser) zugeordnet. Für den
geringfügig randlich streifenden Gley liegt die Grundwasserstufe 3 (Flurabstände vom 8 bis 13 dm)
vor.

Zufolge der ergänzenden Bodenuntersuchung (UMPFENBACH 2023) fallen die Grundwasserstände
von der Nordseite des Beckens zur Süd- und Ostseite hin ab. Als Bemessungswasserstand wird
daher ein Mittelwert von 51,85 m üNN angesetzt.

Die jährliche Grundwasserneubildung wird für den Zeitraum 1991-2020 im Untersuchungsgebiet
mit 231 mm/a angegeben (KLIMAATLAS NRW).

Oberflächengewässer

Zwischen der überplanten Ackerfläche und dem Stichabzweig der Hiltruper Straße im Süden des
Untersuchungsgebietes befindet sich ein nicht im GEOPORTAL STADT MÜNSTER verzeichneter
straßenbegleitender Entwässerungsgraben. Der Graben liegt randlich innerhalb des
Eingriffsbereiches des Vorhabens.

Das Untersuchungsgebiet liegt weder in einem Wasserschutz- noch in einem
Überschwemmungsgebiet (WASSERSCHUTZGEBIETE NRW, ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE NRW).

öKon GmbH, Münster Seite 8 rm

2.5 Potenziell Natürliche Vegetation

Nach KowARIK (1987) ist die heutige Potenziell Natürliche Vegetation (PNV) „eine rein gedanklich
vorzustellende, (...) gegenwärtigen Standortbedingungen entsprechende höchstentwickelte Vege-
tation, bei deren Konstruktion neben den natürlichen Ausgangsbedingungen auch nachhaltige
anthropogene Standortveränderungen mit Ausnahme derjenigen zu berücksichtigen sind, die (...)
im Zuge eines gedachten Regenerationszyklus auszugleichen wären.“ Die PNV kann für
Bewertungsaufgaben sowie zur Ableitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen herangezo-
gen werden, sofern die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit beachtet werden (KAISER 1996). Bei der
Ableitung von Entwicklungszielen ist zu beachten, dass die PNV immer die höchstentwickelte
Vegetation benennt und damit alle vorgeschalteten Sukzessionsstadien außer Acht lässt, die aber
in naturschutzfachliche Überlegungen einbezogen werden müssen (KAISER 1996). Der Name der
Kartierungseinheit ist damit als Symbol für alle über eine Sukzessionsreihe mit Schlussgesellschaft
verbundenen Einheiten aufzufassen.

Die Zuordnung der PNV wurde der thematischen Karte der Potenziellen Natürlichen Vegetation
entnommen (BFN 2013).

Im Untersuchungsgebiet ist sie dem Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex mit
Pfeifengras-Buchen-Stieleichenwald zuzuordnen. Der planar-kolline Hainbuchen-Buchenwald-
Komplex der mäßig bodensauren Feuchtstandorte findet sich auf stau- und grundwasserfeuchten
Lehmböden, die oft von einer sandigen Schicht überlagert werden. Bodentypen sind überwiegend
Pseudogleye. Vereinzelt kommen Übergänge zu Gley-Böden vor. Der führende Sternmieren-
Stieleichen-Hainbuchenwald wird u.a. zusammengesetzt aus mesotraphenten Arten wie Große
Sternmiere (Stellaria holostea), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Flattergras (Milium
effusum), neben der Gruppe der Feuchtezeiger wie Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa),
Hexenkraut (Circaea lutetiana) und einer Anzahl acidophiler, anspruchsloser Arten wie Wald-
Geißblatt (Lonicera periclymenum) und Schattenblume (Maianthemum bifolium). Wo die
Feuchtigkeit der Böden im ansteigenden Gelände nachlässt, gewinnt die Buche an
Konkurrenzkraft und es erfolgt der Übergang zum deutlich artenärmeren Pfeifengras-Buchen-
Stieleichenwald (BFN 2013).

2.6 Planerische Vorgaben

2.6.1 Regionalplan

Im Regionalplan Münsterland ist der Standort des Regenrückhaltebeckens als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt (BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER).

2.6.2 Flächennutzungsplanung

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt den beplanten Bereich als
Flächen für die Landwirtschaft dar. Im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets werden die als
Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Wald dargestellten Bereiche von einem
Landschaftsschutzgebiet überlagert. Der Siedlungsbereich im Osten des Gebietes ist als
Wohnbaufläche gekennzeichnet und die brachliegende Ackerparzelle im westlichen
Untersuchungsgebiet bereits als Gewerbegebiet verzeichnet (GEOPORTAL STADT MÜNSTER).

2.6.3 Landschaftsplan

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Grenzen des Landschaftsplan 1 „Werse“, der seit 1987
rechtskräftig ist (GEOPORTAL STADT MÜNSTER) und ist dem

Entwicklungsziel 1-1.1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig
ausgestatteten Landschaft“ zugeordnet.

öKon GmbH, Münster Seite 9 rm

Südlich im Untersuchungsgebiet bis zur gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich das
Landschaftsschutzgebiet 1-2.2.1 „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker
Tiergarten“ zugehörig, für das nachstehender Schutzgegenstand angegeben wird:

„Die Schutzausweisung ist erforderlich nach 8 21 a - c LG. Das Gebiet zeichnet sich durch die
vielfältige landschaftliche Struktur aus; insbesondere spielt der Wechsel verschiedener
Nutzungsformen (Acker, Grünland, Wald) sowie die reichhaltige Gliederung mit Wallhecken,
Hecken, kleineren und größeren Feldgehölzen und Wäldern, die durchweg einen hohen
Laubholzanteil aufweisen, eine bedeutende Rolle. In diesem Gebiet liegt eine Vielzahl von
unterschiedlich geprägten wertvollen Biotopen mit zahlreichen, z. T. gefährdeten Arten der Flora
und Fauna. Dieser, als Münsterländische Parklandschaft charakterisierte Raum ist zu erhalten.
Des weiteren sind die prägenden Gewässer Ems, Werse und Angel sowie die übrigen zahlreichen
morphologisch und ökologisch bedeutenden Nebenbäche, in Teilabschnitten mit Mäandern und
Altarmen sowie Klein- und Stillgewässern landschaftlich wertvolle Elemente und daher im Bestand
zu sichern. Die überwiegend land- und forstwirtschaftliche Nutzung soll als Primärnutzung erhalten
bleiben. Besonderer Wert ist dabei auf die Beibehaltung der Grünlandnutzung in Auenbereichen zu
legen. Die Erholungsnutzung ist als Sekundärnutzung den zuvor genannten überlagert und als
ruhige, landschaftsbezogene Form zu ermöglichen.“

Das Landschaftsschutzgebiet wird von der Planung nicht berührt.

2.6.4 Bebauungsplan

Das Plangebiet des Regenrückhaltebeckens befindet sich im Außenbereich angrenzend an den
Ortsrand des Stadtteils Wolbeck in Münster.

Nördlich des Beckens wird aktuell angrenzend ein Baugebiet im Rahmen der Ergänzungssatzung
für den Bereich „Angelmodde - Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach“ ausgewiesen und die im
Außenbereich liegende Fläche dazu dem Innenbereich zugeordnet Für das
Regenrückhaltebecken wird kein Bebaungsplan aufgestellt und es verbleibt im Außenbereich.

Westlich angrenzend befindet sich der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 588 „Angelmodde -
Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck“. Östlich auf der gegenüberliegenden Seite der
Hiltruper Straße befindet sich der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 335 „Wolbeck — Hiltruper
Straße / Zumbuschstraße / Wallfahrtskottenweg / Am Sandbach“.

2.6.5 Grünsystem der Stadt Münster

Das Grünsystem stellt einen Teil der Grünordnung der STADT MÜNSTER (2012) dar. Im Plan
Grünsystem / Freiraumkonzept sind neben den Grünringen und -zügen der Stadt Vorrangflächen
zur Freiraumsicherung dargestellt. Der Standort des Regenrückhaltebeckens befindet sich
hiernach innerhalb des Grünzuges „Lütkenbeck-Lodenbach“ und ist als Freifläche, die zur
Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulässt, gekennzeichnet.

3 Bestehende Schutzgebiete, Schutzausweisungen

Informationen zu Schutzgebieten und Schutzausweisungen sind, soweit nicht anders angegeben,
dem wms-Server LINFOS entnommen.

3.1 Natura 2000-Gebiete

FFH-Gebiete und / oder EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) werden von der Planung nicht
berührt.

öKon GmbH, Münster Seite 10 rm

3.2 Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind im Bereich des Eingriffs oder benachbart nicht ausgewiesen.

3.3 Landschaftsschutzgebiete

Das Landschaftsschutzgebiet „LSG-Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker
Tiergarten“ (LSG-3912-0014) ragt südlich in das Untersuchungsgebiet, bleibt von den
Eingriffsflächen jedoch unberührt. Eine Beschreibung des Schutzgegenstandes findet sich in
Kapitel 2.6.3.

3.4 Geschützte Biotope nach $ 30 BNATSCHG und $ 42 LNATSCHG NRW

Gesetzlich geschützte Biotope nach $ 30 BNatSchG und $ 42 LNATSCHG NRW sind im
Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen.

3.5 Alleenkataster NRW
m Alleenkataster NRW sind innerhalb des Eingriffsbereichs keine Alleen verzeichnet.

Unabhängig von der Erfassung der Alleen im Alleenkataster sind alle Alleen an öffentlichen oder
privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen nach 8 41 LNATSCHG gesetzlich geschützt.

m Untersuchungsgebiet sind keine Alleebäume vorhanden.

3.6 Geschützte Landschaftsbestandteile

Bei gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen nach $ 39 LNATSCHG NRW handelt es sich
über die ggfs. im Landschaftsplan getroffenen Festsetzungen hinaus um folgende Elemente in der
Landschaft:

1. mit öffentlichen Mitteln geförderte Anpflanzungen für Zwecke des Naturschutzes und der
Landschaftspflege außerhalb des Waldes und im Außenbereich im Sinne des
Bauplanungsrechts,

2. Hecken ab 100 m Länge im Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts und Wallhecken
sowie

3. Anpflanzungen, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach $ 15 Absatz 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes festgesetzt wurden und im Kompensationsflächenverzeichnis
nach $ 34 Absatz 1 Satz 1 zu erfassen sind.

Im GEOPORTAL STADT MÜNSTER werden keine Kompensationsflächen im Eingriffsbereich
aufgeführt. Es befinden sich keine Hecken oder weitere Anpflanzungen im Eingriffsbereich.

3.7 Naturdenkmale
m GEOPORTAL STADT MÜNSTER sind keine Naturdenkmale im Untersuchungsgebiet ausgewiesen.

3.8 Biotopkataster NRW
nnerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine im Biotopkataster geführten Flächen.

3.9 Biotopverbundfläche

Die Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung „Forst "Tiergartenheide"“ (VB-MS-4011-003)
reicht bis an die Hiltruper Straße im südlichen Untersuchungsgebiet. Die Baugrube für die
Ableitung und den Anschluss an das örtliche Wassernetz ragt geringfügig in die
Biotopverbundfläche. Da sich an dieser Stelle jedoch lediglich Straßenbegleitgrün befindet, das

öKon GmbH, Münster Se, u

nach dem Eingriff wiederherzustellen ist, ist von keinen Beeinträchtigungen auf die
Biotopverbundfläche auszugehen.

Untersuchungsgebiet

Abb. 2: Biotopverbundsfläche im Untersuchungsgebiet
(© Land NRW (2024) Datenlizenz Deutschland - DOP- Version 2.0 (www.govdata.de/di-de/by-2-0; LINFOS;)

4 Ökologische Bestandsaufnahme und Bewertung des Ist-Zustands

4.1 Biotoptypen, Flächennutzung

Um die potenzielle Gefährdung vorhandener Biotopstrukturen durch das Vorhaben einschätzen zu
können, ist zunächst der ökologische Ist-Zustand des Untersuchungsgebiets zu ermitteln. Die
Bestandsaufnahme erfolgte am 18.12.2023 (s. Karte 1).

Die Eingriffsflächen befinden sich hauptsächlich auf einer intensiv genutzten Ackerfläche. Ein
naturferner Graben zur angrenzenden vollversiegelten Hiltruper Straße wird teilweise überplant.
Südlich führt eine teilversiegelte Zufahrt von der Straße auf den Acker. Auf der
gegenüberliegenden Straßenseite schließt sich ein Straßenrain an.

Im Untersuchungsgebiet setzt sich die Ackerfläche nach Norden fort, im Westen grenzen eine
Ackerbrache sowie ein Gehölzstreifen aus Erlen mit mittlerem Baumholz an. Randlich finden sich

öKon GmbH, Münster Seite 12 rm

im Südwesten heimische Gehölzbestände mit mittlerem Baumholz, im Süden schließt sich hinter
einer Hainbuchenschnitthecke ein feuchtes Grünland an und im Osten finden sich die Garten- und
Stellplatzflächen der ersten Wohnhäuser von Wolbeck.

Die Einteilung und Codierung der Biotope bzw. ihrer Funktion als Lebensraum im Eingriffsbereich
erfolgt in Anlehnung an die Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in
NRW (LANUV NRW 2021).

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach dem Bewertungsverfahren der Stadt Münster. Neben
den biotischen Faktoren werden hierbei die abiotischen Faktoren Boden, Wasser, Klima,
Gefährdungsgrad sowie der Raumwert, der aus der Bedeutung im Grünsystem der Stadt Münster
resultiert, bewertet. Die Wertigkeiten der einzelnen Biotope werden in Kapitel 5.3.1 in der Eingriffs-
/ Ausgleichbilanz ermittelt und aufgeführt.

4.2 Planungsrelevante Arten

Grundsätzlich können bei Eingriffsplanungen geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sein.
Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, Anhang I, VS RL und Anhang IV, FFH RL) sowie
national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 8 44
Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG) (Besonderer Artenschutz).

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein-
Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter „planungsrelevanter Arten“
getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungspraxis zu reduzieren (KIEL 2015).

Bei den betroffenen Biotoptypen handelt es sich ausschließlich um die überplante Ackerfläche und
geringfügig den angrenzenden Graben, die Straße und ein Straßenrain. Die Ackerfläche ist zu
klein und zu nah an hohen Vertikalstrukturen, als dass eine Habitateignung für am Boden brütende
Feldvogelarten anzunehmen wäre. Für weitere potenziell am Siedlungsrand von Wolbeck
vorkommende planungsrelevante Arten werden deren Habitate nicht direkt berührt. Insgesamt
liegen keine Hinweise auf eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des $ 44
BNatSchG für das Vorhaben vor.

4.3 Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes

Das geplante Vorhaben befindet sich im Übergang vom Siedlungsbereich von Wolbeck und dem
land- und forstwirtschaftlich genutzten Außenbereich. Die Landschaft im Untersuchungsgebiet wird
hauptsächlich von der offenen Ackerfläche mit relativ geringer Größe dominiert, die sich nach
Norden fortsetzt, nach Westen aber in eine Brache übergeht. Der südliche Bereich ist durch ein
Grünland, aber vor allem durch Gehölze (z.T. in Privatgärten) entlang des Sandbaches und der
Hiltruper Straße geprägt. Im Osten deutet sich mit versiegelten Flächen und Gartenflächen der
beginnende Siedlungsbereich von Wolbeck an. Durch die nördlich verlaufende Hiltruper Straße
(Kreisstraße 37) und dem sich dort ebenfalls anschließenden Siedlungsbereich liegen insgesamt
keine weiten Sichtbeziehungen vor.

4.4 Vorhandene Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft / Vorbelastungen

Bei der Bewertung der Auswirkungen eines Eingriffs auf die Schutzfunktionen und -potenziale des
Untersuchungsgebietes muss die vorhandene Grundbelastung berücksichtigt werden. Diese
spiegelt sich in der Beschreibung des ökologischen Ist-Zustands wider, da die bestehende
Situation eines Raumes immer auch aus den Belastungen seiner Potenziale und Ressourcen
resultiert. Folgende Beeinträchtigungen und Störungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild
liegen im Gebiet vor:

«e  Intensivlandwirtschaft mit hohen Nähr- und Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser,

e Veränderung der natürlichen Bodenverhältnisse durch Bodenbearbeitung und Erosion,

öKon GmbH, Münster Seite 13 rm

«e Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes durch Entwässerungsmaßnahmen, Ausbau
und Vorfluterfunktion von Acker- und Straßengräben (offene Drainage),

«e Biotopzerschneidung, Verinselung und Isolation von potenziell wertvollen Biotopstrukturen
durch intensive landwirtschaftliiche Nutzung und gebietsbegrenzende oder -durchquerende
Verkehrswege,

«e  Flächenversiegelung / Verdichtung durch Wirtschaftswege, Straßen und Bebauung im weiteren
Umfeld,

e Emissionsbelastungen (Lärm, Geruch) durch die Bewirtschaftung der landwirtschaftliche
Produktionsflächen und

e Lärmimmissionsvorbelastung durch die nördlich des Untersuchungsgebietes verlaufende
Kreisstraße 37 (Hiltruper Straße).

5 Bewertung des Eingriffs - Konfliktanalyse

5.1 Bau- und anlagebedingte Auswirkungen

Während der Bauzeit und durch die Anlage sind im direkten Eingriffsbereich folgende
Auswirkungen des Vorhabens zu bemerken:

«e Beseitigung und Veränderung von Biotopen,

e Bodenverdichtung, Teilversiegelung von Flächen,

e Zerstörung der gewachsenen Bodenhorizontierung sowie Veränderung der Bodenbiozönose
durch Bodenbewegung oder -aushub und

e Herabsetzung der Grundwasserneubildung durch die Abdichtung des Bodens mit
Bentonitmatten und Teilversiegelung mit Schotterrasen und Wasserbausteinen.

Daneben wirken die Emissionen durch die Baustelle (z.B. Lärm, Staub) auch über den direkten
Eingriffsbereich hinaus, werden aber relativ geringfügig sein.

5.2 Betriebsbedingte Auswirkungen

Es sind keine erheblichen negativen Auswirkungen durch den Betrieb des Regenrückhaltebeckens
zu erwarten. Die Auswirkungen beschränken sich auf Wartungs- bzw. Pflegearbeiten am Becken
und den Zu- und Abläufen. Hierzu zählt z.B. die regelmäßige Mahd des anzulegenden
Extensivgrünlandes, die dazu dient, das Aufkommen von Gehölzen im Regenrückhaltebecken zu
verhindern.

5.3 Bewertung bezüglich der abiotischen Faktoren

Während für die Bereiche Landschaftsökologie und Landschaftsästhetik verschiedene schema-
tisierte Bewertungsverfahren zur Abschätzung der Kompensationsflächen und -maßnahmen
vorliegen, können die Auswirkungen auf die abiotischen Faktoren nur funktional-beschreibend
dargestellt werden.

5.3.1 Klima/Luft

Kleinräumig können geringfügige Aufheizungseffekte durch die oberflächliche Teilversiegelung
auftreten, die im Vergleich zum restlichen Bereich mesoklimatisch unbedeutsam sein werden. Vom
Umbau der Fläche mit der Anlage von Grünland auf der Erdauflast auf den Bentonitmatten sind

öKon GmbH, Münster Seite 14 rm

keine negativen Auswirkungen auf Klima bzw. Luft zu erwarten. Luftaustauschbahnen werden
nicht beeinträchtigt.

5.3.2 Fläche / Boden

Die Beurteilung des Bodens erfolgt im Hinblick auf die im Bodenschutzgesetz (BBODSCHG)
definierten natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen sowie ihre Empfindlichkeiten
gegenüber Eingriffen. Die Erfassung und Berücksichtigung des Bodens wird anhand der Karte der
schutzwürdigen Böden von NRW im Maßstab 1:50.000 (BK 50) durchgeführt, soweit keine
anderen großmaßstäblichen Bodenkartierungen vorliegen. Böden mit hohen und sehr hohen
Funktionsausprägungen sind schutzwürdig.

In der Karte der schutzwürdigen Böden NRW (IS BK50) sowie im Umweltkataster des GEOPORTAL
STADT MÜNSTER sind die vorliegenden Bodentypen nicht als schutzwürdig ausgewiesen.

Zufolge der ergänzenden Bodenuntersuchung (UMPFENBACH 2023) ist eine natürliche
Dichtungsschicht mit ausreichender Dicke nicht oder nur teilweise vorhanden. Bei einer
Sohlenlage von 50,85 m üNN reicht das Regenrückhaltebecken ca. 1,0 m tief ins Grundwasser
ein. Zur Abdichtung wird daher der Einbau von Bentonitmatten empfohlen. Als stabilisierende
ständige Einwirkung ist eine verdichtete Erdauflast aufzubringen. Für diese Dichtungsschicht zur
Auftriebssicherheit ist eine Vertiefung des Erdbeckens um mind. 1,40 m auf 49,45 m üNN
notwendig. Zweckmäßigerweise können hierfür die beim Bodenaushub anfallenden
Sandschluffgemische nach Zwischenlagerung wieder eingebaut werden. Falls eine Abtrocknung
des eventuell zu feuchten Bodens durch Sonneneinstrahlung nicht möglich ist, muss der Boden
durch Beimischung von etwas Kalk verdichtbar gemacht werden.

Die Abdichtung mit Bentonitmatten ist zumindest als Teilversiegelung des Bodens zu werten, da
sie das Regenrückhaltebecken vom Untergrund und vom Grundwasser entkoppeln. Die
Aufbringung einer Erdauflast und Anlage von Grünland mindern aber die oberflächlichen
Auswirkungen. Die Fläche des Regenrückhaltebeckens mit Grünland bemisst sich auf 2.143 m? (s.
Karte 2). Weitere 33 m? werden innerhalb des Regenrückhaltebeckens durch eine
Schotterrasenrampe (27 m?) und Wasserbausteine am Zu- und Ablauf (4 m? + 2 m?) zusätzlich
auch oberflächlich teilversiegelt. Außerhalb des Regenrückhaltebeckens entfallen ca. 319 m? auf
die teilversiegelte Aufstellungsfläche für Wartungsarbeiten mit Schotterrasen (312 m?) sowie auf
die Wasserbausteine der geplanten Dammscharte als Notüberlauf (7 m?). Bei Abzug der
ausgehobenen Teilversiegelung im Bereich der Ackerzufahrt bemisst sich die neue
Teilversiegelung im Gebiet auf 2.495 m?.

Das Drosselbauwerk stellt eine neue Vollversiegelung von 13 m? dar.
Bodenaushub

Für die Anlage des Regenrückhaltebeckens wird der bestehende Ackerboden auf 7.586 m? von
der Böschungsoberkante bei 51.85 m üNN bis zu 2,4 m tief auf 49,45 m üNN für die Auslage der
Bentonitmatten ausgehoben. Zudem werden für die Verlegung der Leitung auf einer Breite von
mind. 2m Baugruben bis zum örtlichen Wassernetz ausgehoben, zwischengelagert und nach
Leitungsverlegung wieder eingebracht. Nach Angaben der Vorhabenträgerin werden insgesamt ca.
750 m? Oberboden und ca. 2.500 m? Unterbodenboden abgetragen. Ein Teil des Bodenaushubes
wird für die Erdauflast wieder eingebracht.

Um erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu vermeiden, werden Vermeidungs- und
Minderungsmaßahmen in Kapitel 6 beschrieben.

5.3.3 Wasser

Gemäß der Planzeichnung wird das Regenrückhaltebecken mit einer Einstauhöhe von 0,7 m auf
51.55 müNN ein Volumen von 1.000 m? fassen können. Es ist ein gedrosselter Ablauf von
Qar.max. = 30 I/s vorgesehen.

öKon GmbH, Münster Seite 15 rm

Der Anschluss des Regenrückhaltebeckens ist an das unter der Hiltruper Straße verlaufende
örtliche Wassernetz geplant. Der Zulauf erfolgt im Nordosten und der Ablauf über ein
Drosselbauwerk im Südosten. Die im Rahmen der Baumaßnahmen zu verlegenden neuen
Leitungen vom Wassernetz bis ins Regenrückhaltebecken queren den Acker umfassenden
Graben. Dieser wird auf der östlichen Seite des Regenrückhaltebeckens verfüllt und darauf
Schotterrasen, Wasserbausteine sowie extensives Grünland geplant. Die bisherige Ackerzufahrt
und dortige Verrohrung des Grabens im Süden des Regenrückhaltebeckens wird entfernt und als
Graben ausgestaltet. Es handelt sich um kein Verbandsgewässer.

Die Sohle des Regenrückhaltebeckens reicht ca. 1,0 m tief ins Grundwasser. Zur Abdichtung ist
die Einbringung von Betonitmatten unterhalb der Sohle und bis in die Böschung hinein auf einer
Geländehöhe von 49,45 müNN und an den Seiten bis über den anstehenden Bemessungs-
Grundwasserstand von 51,85 m üNN geplant. Auf diese wird eine verdichtete Endauflast von ca.
1,4 m aufgebracht, sodass die Sohle des Beckens bei 50,85 m üNN liegt. Die Erdauflast wird mit
Drainagen im Bereich der Beckensohle entwässert.

Im Rahmen des Vorhabens wird nicht in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete
eingegriffen.

Durch die Abdichtung und Teilversiegelung des Gebietes wird die Grundwasserneubildungsrate
geringfügig herabgesetzt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind
jedoch nicht zu erwarten.

5.4 Bewertung des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild / Ermittlung des
Kompensationsbedarfs / -überschusses

5.4.1 Auswirkungen der Flächenversiegelung / Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach dem Bewertungsverfahren der STADT MÜNSTER (0.) .).
Die einzelnen Kriterien werden anhand von Beurteilungsmaßstäben und Messwerten bewertet.
Der spezielle Wertfaktor jedes einzelnen Biotoptypes wird entsprechend seiner individuellen
Ausprägung und Bedeutung innerhalb des Raumes über insgesamt 8 abiotische, 12 biotische
Faktoren sowie unter Berücksichtigung der Kriterien Gefährdung, Ersetzbarkeit und seiner
grünordnerischen Bedeutung innerhalb des Stadtgebietes ermittelt. Um die Subjektivität beim
Bewertungsvorgang weitgehend zu minimieren und um eine Orientierungshilfe zu geben, werden
bei einigen Kriterien (biotische Faktoren) verschiedene Biotoptypen einzelnen Wertstufen
beispielhaft zugeordnet.

Das Bewertungsverfahren ermöglicht es, anhand einer vergleichenden Bewertung von Bestand
und Planung die Eingriffsintensität jeder Maßnahme zu bestimmen und den aus dem Eingriff
resultierenden Kompensationsbedarf abzuleiten.

Die Addition und gewichtete Durchschnittsberechnung aller 23 Einzelbewertungskriterien führt zur
jeweiligen Wertstufenermittlung (ökologischer Wert) eines Biotop- bzw. Nutzungstypes. Durch die
Multiplikation von ermittelter Wertstufe (WS) und Fläche (m?) erhält man die ökologischen
Werteinheiten (WE) eines Biotop- bzw. Nutzungstypes. Die Summe aller Werteinheiten (WE) im
Untersuchungsraum stellt den rechnerisch ermittelten ökologischen Gesamtwert des
Bewertungsraumes und somit die bilanzierungsfähige Berechnungsgröße zur Ermittlung des
Eingriffs dar.

Für den Eingriffsbereich wird hauptsächlich von Pseudogley-Podsol (sP8) als vorkommenden
Bodentyp ausgegangen. Aufgrund der überwiegend im feinsandigen Mittelsandbereich mit
schwach schluffigen Anteilen vorliegenden Sande (s. Kapitel 2.3) werden im Bewertungsverfahren
schwach lehmige Sande (SI) als Bodenart angesetzt. Nur im Bereich der Teilversiegelung im
Ausgangszustand bzw. des Grabens im Planzustandes liegt Gley (G5) mit lehmigen Sanden (IS)
vor.

öKon GmbH, Münster Seite 16 rm

Bei der Bewertung des Ausgangs- und des Planzustandes (s. Karten 1 und 2 in den Anlagen)
ergeben sich aus der Multiplikation der Fläche jedes Biotoptyps mit dem jeweiligen ermittelten
Biotopwert Gesamtwerte für den Ausgangs- und den Planzustand, durch die das Ausmaß der
Kompensationsbedarfes bzw. -überschusses verdeutlicht wird (s. Tab. 2).

Der bilanzierte Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von 3.126 m?. Im Rahmen des Anlage des
Regenrückhaltebeckens wird in geringwertige Biotope eingegriffen, die durch ihre Lage im
Grünsystem (Raumwert) z.T. bis zu mittleren Wertigkeiten aufgewertet werden.

Die Ackerfläche wird durch ein neu anzulegendes höherwertiges, extensiv bewirtschaftetes
Grünland im Bereich des Regenrückhaltebeckens und der umliegenden Fläche sowie einer
Strauchgruppenpflanzung an der Westseite überplant.

Detaillierte Beschreibungen der Gestaltungsmaßnahmen G1 und G2 finden sich in Kapitel 8:
«e G1: Anlage eines extensiv bewirtschafteten Grünlandes
«e G2: Pflanzung einer Strauchgruppe

Für den Bereich des Regenrückhaltebeckens wird eine Kombination aus Versiegelung im
Untergrund (aufgrund der den größten Teil abdichtenden Bentonitmatten) und extensivem
Grünland zur Ermittlung der Biotopwertstufe angesetzt.

nnerhalb des Regenrückhaltebeckens werden 29 m? durch eine Schotterrasenrampe und
geringfügig Flächen am Zu- und Ablauf mit Wasserbausteinen auch oberflächlich teilversiegelt.
Außerhalb des Regenrückhaltebeckens entfallen ca. 319m? auf die teilversiegelte
Aufstellungsfläche für Wartungsarbeiten mit Schotterrasen sowie auf die Wasserbausteine der
geplanten Dammscharte als Notüberlauf. Das Drosselbauwerk stellt eine Vollversiegelung von
13 m? dar. Die bislang teilversiegelte Ackerzufahrt wird durch die Grabenöffnung auf 25 m?
entsiegelt.

Für die Verlegung der Zu-/Ableitung und Neubau des Drosselbauwerkes wird für die temporären
Baugruben im Bereich der Ackerfläche, des Grabens (im Bereich, wo dieser verfüllt wird), der
vollversiegelten Hiltruper Straße und geringfügig einem Straßenrain in den Boden eingegriffen. Die
Straße und der Straßenrain sind als solche wiederherzustellen.

In einem schmalen Streifen außerhalb der Zaunanlage wird durch die Aufgabe der Acker- bzw.
Grabennutzung von der Entwicklung eines schmalen Straßenrains ausgegangen. Außerhalb der
Eingriffsflächen wurden diese nicht in die Bilanzierung einbezogen.

öKon GmbH, Münster Seite 17

Tab. 2: Eingriffs- / Ausgleichsbilanz

Bewertungsobjekt: RRB Sandbach
Bewertung Ausgangszustand
Bearbeiter: öKon Datum: März 2024
Biotoptypen 8 5
& 5
£ c
= 3 v © °
Wertkriterien 2 fg € 3 €
2 |o|5|#|ä
m 3.126 R alaIr|m
Seltenheit des Bodentyps 5 5 1 2 5
3 Natürlichkeit des Bodenprofiles 5 3 1 2 5
& [Pufferfunktion des Bodens 4 4 1 2 4
S Natürliches ökolog. Entwicklungs potential 4 3 1 2 4
8 Wasserschutzfunktion 2 3
5 5 Bedeutung für die Grundw asserneubildung 8 1 2 8
3 Y Bedeutung für die Wasserrückhaltung 7 3 1 2 7
F 5 Selbstreinigungskraft von Gewässern
ä Abhängigkeit des Biotoptyps vom Wasserhaushalt| 3 8 1 1 4
E Bedeutung für die Kaltluftproduktion 3 8 1 1 5
= Bedeutung für den Klimaausgleich 4 8 1 2 5
B Bedeutung für die Lufthygiene 2 2 1 1 3
Summe I 47 44 10 17 53
Mittelwert 1x 2 8,55 | 9,78 | 2,00 | 3,40 | 9,64
Seltenheit des Biotoptyps 2 3 - - 4
z Natürlichkeitsgrad 3 3 1 2 4
® Strukturvielfalt des Biotoptyps 4 4 1 2 4
8 Artenvielfalt 2 4 1 1 2
3 Artenschutzw ert
F Vielfalt von Biotoptypen im Untersuchungsraum 5 5 5 5 5
ä Bedeutung im Biotopverbund 3 4 1 1 4
[. Einbindung (Hemerobie der Nachbarbiotope) 5 3 4 2 3
"= _ [summe ı 24 | 26 |ı3 | ı3 | 26
Mittelwert Ilx 3 10,29 | 11,14 | 6,50 | 6,50 | 11,14
3 Gefährdungsgrad 3 4 - - 3
E 2 |Ersetzbarkeit 2|3]Jı]J ı] 3
5 3 Summe Ill 5 7 1 1 6
= Mittelw ert Ill x 3 7,50 | 10,50 | 3,00 | 3,00 | 9,00
= x Bedeutung im Grünsystem 10 10 1 1 10
® 3° Iwertv x2 2|l2l2|2|»
Gesamtwert Ausgangszustand 14.403

öKon GmbH, Münster

Seite 18

Bewertungsobjekt: RRB Sandbach

Bewertung P lanzustand

Biotoptypen

Bearbeiter: öKon

Datum: März 2024

IV.
Raumw
ert

Bedeutung im Grünsystem

WertV x2

sl: | >
“ |Ee_|2®
® I52|« 8 Ss_
€ Y vles|2 €
3 5/0 2|8
ss JE2|£2<|8 >
s3läs|32
) <
g Z|ual272
s|538|25|828 =
8 J88|88|8&|<s 2
2 =<lo9|,8| 2 5 a I
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2 l23|52|15315|e| = Se:
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Wertkriterien Faire 83 8 21:3/3[8|%& h
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Ss jJe2lzeBlicl)s Je lJala 65
Fläch A Ei R 1a e In
ache 3.126
in qm
Seltenheit des Bodentyps 5 - - 2 5 4 1 5 1
3 Natürlichkeit des Bodenprofiles 5 2 1 2 6 3 1 3 1
& |Pufferfunktion des Bodens 4 - - 2 4 5 1 4 1
S Natürliches ökolog. Entwicklungs potential 6 7 3 1 4 1
S
8 Wasserschutzfunktion 3 4 - 3 -
5 5 Bedeutung für die Grundw asserneubildung 8 7 - 1 7 1
3 R Bedeutung für die Wasserrückhaltung 7 8 3 1 7 1
F > Selbstreinigungskraft von Gewässern
3 Abhängigkeit des Biotoptyps vom Wasserhaushalt| 4 1 1 1 5 8 1 4 1
3 Bedeutung für die Kaltluftproduktion 8 9 1 1 5 8 1 5 1
= Bedeutung für den Klimaausgleich 7 8 1 2 7 8 1 5 1
B Bedeutung für die Lufthygiene 4 3 1 1 7 2 1 3 1
Summe I 61 34 15 17 65 44 10 50 10
Mittelwert 1x 2 11,09| 9,71 | 4,29 | 3,40 | 11,82 | 9,78 | 2,00 | 9,09 | 2,00
Seltenheit des Biotoptyps 9 - 4 -
< Natürlichkeitsgrad 5 1 4 1
S
a Strukturvielfalt des Biotoptyps 4 1 4 1
8 _lArtenvielfalt 4 1 2 1
3 Artenschutzw ert
F Vielfalt von Biotoptypen im Untersuchungsraum 5 5 5 5
3 Bedeutung im Biotopverbund 1 4 1
je]
& Einbindung (Hemerobie der Nachbarbiotope) 4 3 4
"= [Summe ı »|sIsIsI2ej|a]|ıs | 26 | 13
Mittelw ertIlx 3 14,57 | 13,00 | 7,50 | 7,50 | 18,00 | 11,57) 6,50 | 11,14| 6,50
eg Gefährdungsgrad 6 6 - - 5 4 - 3 -
g S |Ersetzbarkeit 5 4 2 2 6 3 1 3 1
53 Summen un|lol2jJ2Jujsjıfelı
= [Mittel ertilix 3 [ 6.00 | 6,00 |

10 10 1 1

ZJEZENEN

KEIESIETIETIE DENN

Gesamtwert Planzustand

16.788]

öKon GmbH, Münster Seite 19 rm

Bewertungsobjekt: RRB Sandbach .
Bilanz
Bearbeiter: öKon Datum: März 2024
Ausgangszustand 14.403
Planzustand 16.788
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) .385
(Gesamtw ert Planzustand - Gesamtw ert Ausgangszustand)

Aus der Gegenüberstellung von Ausgangszustand und Planzustand wird ersichtlich, dass durch
den geplanten Eingriff ein Biotopwertüberschuss von 2.385 Punkten verbleibt.

5.4.2 Auswirkungen auf planungsrelevante Arten

Es wird von keinen negativen Auswirkungen der Planung auf planungsrelevante Arten
ausgegangen. Eine Verletzung der Verbotstatbestände des $ 44 BNATSCHG kann mit
hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

5.4.3 Landschaftsästhetische Beurteilung

Im Gebiet bestehen bereits im aktuellen Zustand kaum weite Sichtbeziehungen. Durch das auf der
nördlichen Seite derselben Ackerfläche geplante Baugebiet, wird der Standort des
Regenrückhaltebeckens nur noch lokal von der angrenzenden Wohnbebauung und dem südlichen
Ausläufer der Hiltruper Straße einsehbar sein.

Bei der überplanten Fläche handelt es sich hauptsächlich um intensiv genutztes Ackerland mit
geringer landschaftsästhetischer Bedeutung. Das Regenrückhaltebecken selbst stellt keinen
höhenwirksamen Eingriff dar und auch der Zaun ist mit 1,25 m recht niedrig bemessen. Die Anlage
von extensivem Grünland auf einem Großteil der Fläche stellt eine Aufwertung im Vergleich zur
Ackerfläche dar. An der Westseite erfolgt mit einer Strauchgruppenpflanzung eine Einbindung an
die angrenzenden Strukturen.

Insgesamt sind eher positive Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.

6 Konfliktminderung

Boden

Im Rahmen von Baumaßnahmen können unterschiedliche Bodenbeeinträchtigungen auftreten, die
zu Veränderung der physikalischen Bodeneigenschaften und somit zur Beeinträchtigung der
natürlichen Bodenfunktionen sowie nachhaltiger Einschränkung der Folgenutzung des Bodens
führen können. Zu vermeiden sind insbesondere die Beeinträchtigungen durch:

Verdichtungen (Beeinträchtigung des Bodengefüges),
Erosion und Stoffausträgen,

Vermischung unterschiedlicher Bodensubstrate,
Beimengungen technogener Substrate sowie
Kontamination mit Schadstoffen.

Zur Vermeidung und Minderung der negativen Auswirkungen während der Bauausführung, inkl.
der Erschließungsmaßnahmen, sind folgende Maßnahmen zu beachten (vgl. BUNDESVERBAND
BODEN 2013 und LANUV NRW 2009):

e Ausführung der Baumaßnahme soweit möglich bei trockener Witterung, Beachtung der
Umlagerungseignung und Bearbeitbarkeit / Befahrbarkeit gemäß DIN 19731 und
DIN 18915,

«e Befahrung ungeschützter Böden mit bodenschonenden Laufwerken (z.B. Raupenfahrzeuge
statt Radfahrzeuge) bzw. nach vorherigem Auslegen von Fahrplatten,

öKon GmbH, Münster Seite 20 rm

e Ausweisen von Tabuflächen (Baustelleneinrichtungsplan mit Baubedarfs- und Tabu-
flächen),

e getrennter Ausbau und Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden unter Beachtung der
DIN 19731 und DIN 18915 (Oberbodenmieten mit max. 2 m Mietenhöhe, Unterboden-
mieten mit i.d.R. max. 4m Mietenhöhe, Ansaat der Mieten bei längerer Standzeit),

e Der Oberboden ist nach Möglichkeit in der näheren Umgebung der Planung unter
Beachtung des $ 12 BBoDScHV wieder einzubauen. Die Möglichkeiten der Aufbringung
sowie die Art und Weise sind rechtzeitig vor Baubeginn mit der Unteren
Bodenschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

«e Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung baulich temporär genutzter Böden (z.B.
Lager-, Arbeits- und Bewegungsflächen).

Ausgehobener Mutterboden ist im Sinne der DIN 18300 in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor
Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Eine Bodenverdichtung ist zugunsten der
Vegetationsentwicklung und (außerhalb des Regenrückhaltebeckens) Flächenversickerung zu
vermeiden.

7 Unvermeidbare Beeinträchtigungen

Durch die Anlage des Regenrückhaltebeckens einschließlich der baulichen Zuwegungen
entstehen trotz konfliktmindernder Maßnahmen folgende unvermeidbare bau- und anlagebedingte
Beeinträchtigungen:

«e Veränderung von Biotopen,

«e  Geringfügige Herabsetzung der Grundwasserneubildung durch Neufteil)versiegelung,

«e Veränderungen der Bodenstruktur durch Einbringung von Bentonitmatten, Verdichtung,
Umlagerung bzw. Zerstörung der gewachsenen Bodenschichten sowie Bodenverlust durch
Abtransport aufgrund der Erdarbeiten. Diese Auswirkungen sind nur begrenzt zu
reduzieren, z.B. durch möglichst schmale Baugruben während der Bauzeit.

e Neue (Teil)versiegelung im Bereich der Bentonitmatten, der Aufstellungsfläche für
Wartungsarbeiten, der Rampe, der eingebrachten Wasserbausteine und des
Drosselbauwerks.

«e Lärm-, Licht-, Staub- und Schadstoffemissionen während der Bauzeit.

8 Gestaltungsmaßnahmen

Zur naturnahen Gestaltung des Regenrückhaltebeckens sind folgende Maßnahmen im Plangebiet
vorgesehen:

«e G1: Anlage eines extensiv bewirtschafteten Grünlandes
«e G2: Pflanzung einer Strauchgruppe
Der Planzustand ist der Karte 2 zu entnehmen.

8.1 G1: Anlage eines extensiv bewirtschafteten Grünlandes
8.1.1 Zielsetzung

Durch die Anlage von Grünland soll die naturnahe Gestaltung des Regenrückhaltebeckens
erfolgen und eine extensive Bewirtschaftung ermöglicht werden.

öKon GmbH, Münster Seite 21 rm

Extensivgrünland unterscheidet sich von Acker im Wesentlichen durch eine ganzjährig vorhandene
und meist relativ geschlossene Pflanzendecke. Diese wird von Gräsern gemeinsam mit einem
hohen Anteil von krautigen Pflanzen gebildet. Durch den deutlich höheren Anteil an Farn- und
Blütenpflanzen innerhalb von extensivem Grünland im Vergleich zu Intensivgrünland oder Acker,
entsteht eine ökologisch höhere Wertigkeit dieser Flächen, die wiederum Lebensgrundlage für
viele Insekten darstellen. Entscheidend für faunistische Vorkommen sind: Vielfältigkeit der
Biotopelemente, artenreiche Krautschicht, kleinräumige Differenzen in der Vegetationshöhe, alte
Pflanzenteile, hohe Stängel, Blüten und Fruchtstände.

8.1.2 Beschreibung der Maßnahme

Auf der bisherigen Ackerfläche wird im Bereich des Regenrückhaltebeckens und der umliegenden
Fläche ein extensiv bewirtschaftetes Grünland auf einer Fläche von ca. 2.143 m? angelegt. Hierfür
ist eine geeignete Saatgutmischung auszusähen. Auch wenn eine entsprechende
Bodenbearbeitung im Bereich des Schotterrasens und der Wasserbausteine (zusammen 352 m?)
nicht möglich ist, sollte dort ebenfalls locker Saatgut ausgebracht werden, sodass ein Bewuchs
initiiert wird.

Bei der Einsaat ist gemäß $ 40 BNATSCHG gebietseigenes Saatgut (Regio-Saatgut)! zu
verwenden. Es ist der Produktionsraum 1 „Nordwestdeutsches Tiefland“ bzw. das
Ursprungsgebiet 2 „Westdeutsches Tiefland mit unterem Weserbergland“ zu wählen.

Es wird z.B. die Saatmischung „Feuchtwiese“ der Firma Saaten Zeller GmbH & Co. KG
(Ortsstr. 25, 63928 Eichenbühl-G uggenberg) in der Saatstärke: 3 - 5 g/m?; in den Böschungslagen
bis 7 g/m? empfohlen. Die Mischung besteht aus 70% Gräsern und 30% Kräutern und
Leguminosen und eignet sich für feuchte bis nasse Standorte sowie zur Entwicklung einer
hochstaudenreichen Feuchtwiese im Uferbereich (s. Kapitel 11).

Die Bodenvorbereitung ist gemäß den Angaben des Saatgutherstellers vorzunehmen.

Wenn Saatgutmischungen anderer Hersteller verwendet werden, ist auf gebietseigenes Regio-
Saatgut mit einer vergleichbaren Artenzusammensetzung zurück zu greifen. Im Anhang ist die
Zusammensetzung der Samenmischung aufgeführt.

8.1.3 Pflegekonzept

Die Fläche ist 1- bis 2-mal pro Jahr zu mähen. Um die Pflanzenartenvielfalt und den
nsektenreichtum zu fördern, sind eine sehr frühe Mahd Ende Mai / (Anfang J uni) und eine späte
Mahd im September / (Oktober) durchzuführen. Bei Auftreten von problematischen
Dominanzbestandbildnern (z.B. Jakobsgreiskraut) kann in Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde nach Bedarf die Pflege zur Bekämpfung solcher Dominanzbestände
angepasst werden. Das Mahdgut ist von der Grünlandfläche zu entfernen.

Die Fläche ist nur zu extensiven Bewirtschaftungs- und Wartungszwecken zu betreten oder zu
befahren.

Düngung und Kalkung einschließlich organischer Düngung sind nicht zulässig.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Insektizide, Fungizide, Herbizide und Wuchsstoffe), gleich
in welcher Form, ist nicht erlaubt.

1 Als Regio-Saatgut bezeichnet man das Saatgut von Wildpflanzen, das in definierten Herkunftsräumen gewonnen und in
bestimmten Produktionsräumen ohne züchterische Veränderungen für räumlich festgelegte Einsatzgebiete vermehrt wird. Es
garantiert eine regionale Herkunft.

öKon GmbH, Münster Seite 22 = .i

8.2 G2: Pflanzung einer Strauchgruppe

8.2.1 Zielsetzung

Zur Schaffung eines Strukturelements ist westlich des geplanten Regenrückhaltebeckens eine
Strauchgruppe anzupflanzen.

Strauchgruppen zeichnen sich durch vielfältige ökologische Funktionen aus. Sie dienen als Ansitz-
und Singwarte, bieten Tieren Deckung und Schutz vor Witterung und Fressfeinden, dienen
verschiedenen Tieren als Ganz- oder Teillebensraum oder auch als Nahrungsbiotop und erhöhen
insgesamt die Vernetzungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten sowohl von Tieren als auch von
Pflanzen. Sie schützen vor Wind und tragen zur Verbesserung des Klimas bei, indem sie
Luftschadstoffe filtern, die Luftfeuchtigkeit erhöhen und sommerliche Temperaturen durch
Beschattung und Transpirationskühlung herabsetzen.

8.2.2 Beschreibung der Maßnahme

Entlang der Nordgrenze des Plangebietes ist eine Strauchgruppe auf einer Fläche von ca. 34 m?
zu pflanzen.

Für die Anpflanzungen sind nur gebietseigene Gehölze? aus dem Vorkommensgebiet 1
(Norddeutsches Tiefland) zu verwenden.

Der Abstand zwischen den zu pflanzenden Gehölzen sollte 1m betragen. Im Anschluss an die
äußeren Pflanzen ist 1 m Abstand für die Entwicklung eines krautigen Saumes zu belassen.

Die Hecke ist als Mischpflanzung anzulegen, bei der die einzelnen Gehölzarten in Gruppen von
jeweils 2-3 Stück je Art zu pflanzen sind.

Tab. 3: Pflanzliste / -bedarf für die Strauchgruppe

Pflanzenart Pflanzenart Anzahl für
deutscher Name wissenschaftl. Name 34 m?
Roter Hartriegel Cornus sanguinea 5
Weißdorn Crataegus monogyna 3
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus 3
Schlehe Prunus spinosa 3
Ohr-Weide Salix aurita 7
Sal-Weide Salix caprea 7
Schwarzer Holunder Sambucus nigra 3
Gemeiner Schneeball Viburnum opulus 3
Summe 34

Pflanzgrößen: verpflanzte Sträucher

ohne Ballen, 60/100 cm, mindestens 3-5 TR
BdB-Qualität (FLL 2020)

Pflanzabstand: Imxim

2 Um die Verwendung einheimischer Gehölze aus regionaler Herkunft (gebietseigene Herkünfte) zu fördern,
dürfen seit dem 02.03.2020 nach $ 40 BNatSchG künstlich vermehrte Pflanzen in der freien Natur nur noch
dann ohne Genehmigung ausgebracht werden, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden
Vorkommensgebiet haben. Im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012) sind für das
gesamte Bundesgebiet 6 Vorkommensgebiete ausgewiesen worden, die als räumlicher Bezug für die
Produktion und Ausbringung gebietseigener Gehölze dienen.

öKon GmbH, Münster Seite 23 rm

8.2.3 Pflegekonzept

Die Fertigstellungspflege ist gemäß DIN 18916 durchzuführen. Die Gehölze sind in den ersten
zwei J ahren frei zu schneiden. Unerwünschter Aufwuchs ist durch mechanische Maßnahmen zu
beseitigen. Auf chemische Mittel ist zu verzichten (DIN 18919).

Die Strauchgruppe bedarf ansonsten jahrelang kaum einer Pflege. Sie ist allerdings etwa alle 10-
15 J ahre auf den Stock zu setzten, um eine Überalterung und einen Rückgang der Strauchschicht
zu vermeiden. Der erste Rückschnitt darf frühestens nach 10 Jahren erfolgen. Dabei ist der
Bestand ca. 20 cm über dem Boden abzusägen. Diese Maßnahme sollte je teilweise erfolgen, da
sie einen erheblichen Eingriff in die Lebensgemeinschaft darstellt. Derartige Maßnahmen sind
nach $ 39 BNATSCHG nur im Winter vorzunehmen. Das Schnittgut ist mit Ausnahme einzelner
kleiner Totholzhaufen vollständig aus dem Bestand zu entfernen.

Falls nach drei Jahren ein 25 %-iger Ausfall der Gehölze zu verzeichnen ist, ist durch eine
Nachpflanzung die Bestandssicherung zu gewährleisten.

Die Anpflanzungen sind in den ersten fünf Standjahren intensiv zu kontrollieren und bei
Trockenheit zu wässern.

8.3 Zeitlicher Ablauf der Maßnahmen

Die Aussaat des Grünlandes ist erst nach Abschluss der Bauarbeiten am Regenrückhaltebecken
inkl. Ausbringung der Bentonitmatten und Erdauflast möglich und sollte danach zum
frühestmöglichen Zeitpunkt gemäß Herstellerangaben der Saatgutmischung erfolgen.

Die Pflanzung der Strauchgruppe sollte ebenfalls nach Abschluss der Bauarbeiten am
Regenrückhaltebecken in der nächsten Pflanzperiode (November bis März) erfolgen.

öKon GmbH, Münster Seite 24 rm
9 Zusammenfassung

Die Stadt Münster plant westlich des Stadtteils Wolbeck im Bereich Hiltruper Straße bzw. Am
Sandbach die Anlage eines naturnahen Regenrückhaltebeckens (RRB) im Außenbereich. Es wird
auf dem Flurstück 2562, Flur 2, Gemarkung Angelmodde, auf einer Ackerfläche angelegt.

Das Becken soll als Trockenbecken mit technischem Ein- und Auslaufbauwerk erstellt werden. Die
Zuleitung, sowie die gedrosselte Ableitung erfolgen über einen DN 700 Kanal in den Sandbach.
Die Errichtung des Drosselbauwerks ist am südöstlichen Rand des Regenrückhaltebeckens
vorgesehen. Das Einstauvolumen beträgt 1.000 m?. Für das Becken ist eine Abdichtung mit
Bentonitmatten und Erdauflast notwendig. Für den Zu- und Ablauf des Beckens werden von der
Bestandskanalisation in der Hiltruper Straße zwei neue Kanäle verlegt.

m Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurden die von dem Vorhaben des
Regenrückhaltebecken ausgehenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Einflüsse auf die
abiotische und biotische Umwelt untersucht. Die Geländeaufnahme und die Auswertung dieser
Daten liefern die Basis für anschließende Abwägungsprozesse, in denen Maßnahmen zum Ersatz
oder Ausgleich bei geschädigtem Natur- und Landschaftshaushalt erarbeitet werden.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Landschaftsplans 1 „Werse“. Im Grünsystem der Stadt Münster
befindet sich der Standort des Regenrückhaltebeckens innerhalb des Grünzuges „Lütkenbeck-
Lodenbach“ und ist als Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche
Entwicklung zulässt, gekennzeichnet. Eine Baugrube ragt geringfügig in die Biotopverbundfläche
mit besonderer Bedeutung „Forst "Tiergartenheide"“ (VB-MS-4011-003). Da sich an dieser Stelle
jedoch lediglich Straßenbegleitgrün befindet, ist von keinen Beeinträchtigungen auf die
Biotopverbundfläche auszugehen.

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach dem Bewertungsverfahren der Stadt Münster. Neben
den biotischen Faktoren werden hierbei die abiotischen Faktoren Boden, Wasser, Klima,
Gefährdungsgrad sowie der Raumwert, der aus der Bedeutung im Grünsystem der Stadt Münster
resultiert, bewertet.

Der bilanzierte Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von 3.126 m?. Im Rahmen der Anlage des
Regenrückhaltebeckens wird in geringwertige Biotope eingegriffen, die durch ihre Lage im
Grünsystem (Raumwert) z2.T. bis zu mittleren Wertigkeiten aufgewertet werden. Dabei handelt es
sich hauptsächlich um eine Ackerfläche, aber auch um den umlaufenden Graben, eine
teilversiegelte Ackerzufahrt, die vollversiegelte Hiltruper Straße und geringfügig den angrenzenden
Straßenrain.

Zu Gestaltung sind im und um das Regenrückhaltebecken folgende Maßnahmen vorgesehen:
e G1: Anlage eines extensiv bewirtschafteten Grünlandes,
«e G2: Pflanzung einer Strauchgruppe

Aus der Gegenüberstellung von Ausgangszustand und Planzustand wird ersichtlich, dass mit der
zumindest oberirdisch naturnahen Gestaltung des Regenrückhaltebeckens der geplante Eingriff
ausgeglichen wird. Es ergibt sich ein rechnerischer Überschuss von 2.385 Punkten.

Die Abdichtung mit Bentonitmatten ist zumindest als Teilversiegelung des Bodens zu werten, da
sie das Regenrückhaltebecken vom Untergrund und vom Grundwasser entkoppeln. Die
Aufbringung einer Erdauflast und Anlage von Grünland mindern aber die oberflächlichen
Auswirkungen. Innerhalb des Regenrückhaltebeckens werden durch eine Schotterrasenrampe und
Wasserbausteine am Zu- und Ablauf zusätzlich auch oberflächlich Flächen teilversiegelt.
Außerhalb des Regenrückhaltebeckens werden die Aufstellungsfläche für Wartungsarbeiten die
geplanten Dammscharte als Notüberlauf teilversiegelt. Bei Abzug der ausgehobenen
Teilversiegelung im Bereich der Ackerzufahrt bemisst sich die neue Teilversiegelung im Gebiet auf
2.495 m?. Das Drosselbauwerk stellt eine neue Vollversiegelung von 13 m? dar.

öKon GmbH, Münster Seite 25 rm

Insgesamt werden ca. 750 m? Oberboden und ca. 2.500 m? Unterbodenboden für die Anlage des
Regenrückhaltebeckens abgetragen. Ein Teil des Bodenaushubes wird für die Erdauflast wieder
eingebracht. Zudem werden für die Verlegung der Leitung auf einer Breite von mind. 2m
Baugruben bis zum örtlichen Wassernetz ausgehoben, zwischengelagert und nach
Leitungsverlegung wieder eingebracht. Zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen
während der Bauausführung, inkl. der Erschließungsmaßnahmen, sind Maßnahmen gemäß DIN
19731, DIN 18915 und DIN 18300 zu beachten.

Die für den Anschluss des Regenrückhaltebeckens an das Örtliche Wassernetz zu verlegenden
neuen Leitungen queren den Acker umfassenden Graben. Dieser wird auf der östlichen Seite des
Regenrückhaltebeckens verfüllt und darauf Schotterrasen, Wasserbausteine sowie extensives
Grünland geplant. Die bisherige Ackerzufahrt und dortige Verrohrung des Grabens im Süden des
Regenrückhaltebeckens wird entfernt und als Graben ausgestaltet. Es handelt sich um kein
Verbandsgewässer. Durch die Abdichtung mit Bentonitmatten und Teilversiegelung des Gebietes
wird die Grundwasserneubildungsrate geringfügig herabgesetzt. Erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind jedoch nicht zu erwarten.

Im Hinblick auf das Landschaftsbild und das Klima sind keine negativen Auswirkungen zu
erwarten.

Ebenso werden keine Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten erwartet.

Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
verbleiben keine nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft durch
das geplante Vorhaben.

öKon GmbH, Münster Seite 26 rm
10 Literatur

BFN (2013): Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands - Band Il
Kartierungseinheiten. BfN Skripten 349. Bonn - Bad Godesberg.

BMU (2012) (Hrsg.): Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze. Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). J] anuar 2012. Berlin.

BUNDESVERBAND BODEN (2013): Bodenkundliche Baubegleitung BBBLeitfaden für die Praxis. BVB-
merkblatt. Band 2. Erich Schmidt Verlag. Berlin.

DIN 18300 (2016): VOB Vergabe — und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVT) - Erdarbeiten.

N 18915 (2017): Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten.

N 18916 (2016): Vegetationstechnik im Landschaftsbau — Pflanzen und Pflanzarbeiten.

N 18919 (2016): Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen.

N 19731 (2023): Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial. Deutsches Institut für
Normung e.V., Normenausschuss Wasserwesen, Berlin.

LL (2020): TL-Baumschulpflanzen — Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen
(Gütebestimmungen). April 2020. Bonn.

GEOLOGISCHES LANDESAMT (Hrsg.) (1991): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1: 50.000, Blatt
L 4112 Warendorf. Krefeld.

KAISER, T. (1996): Die potentielle natürliche Vegetation als Planungsgrundlage im Naturschutz. In:
Natur und Landschaft 71: 435-439.

KıeL, E-F. (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfllen - Einführung -.
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/mediaj/einfuehrung_
geschuetzte_arten.pdf. Stand: 15.12.2015.

KOwaRIkK, I. (1987): Kritische Anmerkungen zum theoretischen Konzept der potentiellen natürlichen
Vegetation mit Anregungen zu einer zeitgemäßen Modifikation. In: Tuexenia 7: 53-67,
Göttingen.

LANUV NRW (2009): Bodenschutz beim Bauen. Recklinghausen.

LANUV NRW (2021): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Stand J uni 2021.
Recklinghausen.

STADT MÜNSTER (o.].): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach $ 14 BNatschG
und $39 LNatSchG NRW im Stadtgebiet von Münster. Münster.

STADT MÜNSTER (2012): Grünordnung. Grünsystem Freiraumkonzept. Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit. Fortschreibung 2012. Münster.

UMPFENBACH, Karl (2023): Ergänzende Bodenuntersuchung zur Errichtung eines
Regenrückhaltebeckens für das Baugebiet Hiltruper Straße / Am Sandbach (2. Bericht). Stand
13.10.2023. Münster.

WMS--Server - Web Map Service

IS BK50: wms-Dienst zur Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50 000;
http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?; abgerufen am 11.01.2024.

IS GK 100: wms-Dienst zur Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1: 100 000 (IS GK
100); http://www.wms.nrw.de/gd/GK100?VERSION= 1.3.0&8SERVICE=
WMS&REQUEST=GetCapabilities&; abgerufen am 11.01.2024.

LINFOS: Der WMS LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung

(LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc.

öKon GmbH, Münster Seite 27 rm

http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabil
ities&version=1.1.1&, abgerufen am 11.01.2024.

ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE NRW: wms-Dienst der Überschwemmungsgebiete des Landes
Nordrhein-Westfalen; URL: _ http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/uesg?;
abgerufen am 11.01.2024.

WASSERSCHUTZGEBIETE NRW: wms-Dienst der Wasserschutzgebiete des Landes Nordrhein-
Westfalen; http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/ wsg?; abgerufen am
11.01.2024.

Internetquellen

BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER: Regionalplan Münsterland https://www.bezreg-muenster.de/de/re-
gionalplanung/regionalplan/index.html, abgerufen am 11.01.2024.

GEOPORTAL STADT MÜNSTER: https://www.stadt-muenster.de/geoportal, angerufen am 11.01.2024.

KLIMAATLAS NRW: Klimaatlas Nordrhein-Westfalen des Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW); URL: http://www.klimaatlas.nrw.de/;
abgerufen am 11.01.2024.

MUNV NRW Fachinformationssystem ELWAS mit dem Auswertewerkzeug ELWAS-WEB:
http://www.elwasweb.nrw.de, abgerufen am 11.01.2024.

Rechtsquellen - in der derzeit gültigen Fassung

BBODSCHG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung
von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz)

BBODScHV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

BNATSCHG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-
Richtlinie)

LNATSCHG NRW Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-
gesetz NRW)

VS-RL Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.

November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(Vogelschutzrichtlinie)

Dieser Landschaftspflegerische Begleitplan wurde von der Unterzeichnerin nach bestem Wissen
und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt.

(T. Schlager)
M.Sc. Landschaftsökologie

öKon GmbH, Münster

Seite 28

11 Anhang: Empfehlung Regiosaatgutmischung

Regiosaatgutmischung Feuchtwiese
70% Gräser / 30% Kräuter & Leguminosen
HK 2 / UG 2- Westdeutsches Tiefland mit Unterem

Weserbergland
nach Regiozert®

Saatstärke: 3 - 5 g/m?; in Böschungslagen bis 7 q/m? + zusätzlich

Ammensaat von 2 g/m?

Gräser %o
‚Agrostis capillaris Rot-Straußgras 5,0
Alopecurus pratensis Wiesen-Fuchsschwanz 2,5
Anthoxanthum odoratum Ruchgras 7,5
Bromus hordeaceus Weiche Trespe 7,5
Cynosurus cristatus Kammagras 5,0
Festuca pratensis Wiesen-Schwingel 2,5
Festuca rubra subsp. rubra Rot-Schwingel 10,0
Luzula campestris Feld-Hainsime 1,0
Poa palustris Sumpf-Rispe 14,0
Poa pratensis Wiesen-Rispe 10,0
Poa trivialis Gew. Rispe 5,0
Leguminosen
Lathyrus pratensis Wiesen-Platterbse 1,0
Lotus pedunculatus Sumpf-Hornklee 0,5
Trifolium pratense Rot-Klee 0,5
Vicia cracca Vogel-Wicke 1,0
Kräuter
Achillea millefolium Gew. Schafgarbe 1,0
Achillea ptarmica Sumpf-Schafgarbe 2,0
Cardamine pratensis Wiesen-Schaumkraut 0,2
Centaurea cyanus Kornblume 3,5
Filipendula ulmaria Echtes Mädesüß 1,5
Galium album Weißes Labkraut 2,0
Heracleum sphondylium Wiesen-Bärenklau 0,5
Lychnis flos-cuculi Kuckucks-Lichtnelke 2,8
Lysimachia vulgaris Gew. Gilbweiderich 1,0
osotis scorpioides Sumpf-Vergissmeinnicht 1,5
Plantago lanceolata pitz-Wegerich 2,5
Prunella vulgaris Gew. Braunelle 1,0
Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß 1,5
Rumex acetosa Wiesen-Sauerampfe 1,5
Scorzoneroides autumnalis Herbst-Löwenzahn 1,0
Silene dioica Rote Lichtnelke 3,0
Stellaria graminea Gras-Sternmiere 0,5
Summe 100,0

Vorbehaltlich ausreichende Saatgutverfügbarkeit. Ein Angebot zur aktuell lieferfähigen Saatgutmischung
können Sie unter anfrage@saaten-zeller.de anfordern.

Stadt Münster
Amt für Mobilität und Tiefbau
Albersloher Weg 33
48155 Münster

au eines Regenrückhaltebeckens
Am Sandbach in Wolbeck

Biotoptypen Ausgangszustand
/ Flächenn n

Biotoptypen
BER BA Flächiges Kleingehölz
Bun BD3 Gehölzstreifen
BD5 Schnitthecke
E22] EC Feuchtwiese
2777 FN, wf4a Graben, bedingt naturfern
DO] HA, aci Acker, intensiv
HBO Ackerbrache
EZ HJO Garten
DL] HCO Rain, Straßenrand
EZ V,me2 Vollversiegelte Flächen, Asphalt- und Beton

V,mf1 Teilversiegelte Flächen, Schotter

Weitere Planzeichen
EZ Untersuchungsgebiet
EI Regenrückhaltebecken

&XXJ Aufstellfläche für Wartungsarbeiten und Rampe
(Schotterrasen)

Dammscharte und Zu-/Ablauf
(Wasserbausteine)

BEE Drosselbauwerk

EZ Zu-/Ableitung
U Baugrube

ROSS Grabenverfüllung
[72723 Grabenöffnung

EN Zaun

(c) Land NRW (2024) Datenlizenz Deutschland - DTK & DOP - Version 2.0 (www.govdata.deldl-delby-
Maßstab
öKon Angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH
Liboristr. 13

48155 Münster
Tel: 0251 / 13 30 28 13

Fax: 0251 / 13 30 28 19
Mail: oekon@oekon.de & -

Münster, März 2024

Stadt Münster
Amt für Mobilität und Tiefbau
Albersloher Weg 33
48155 Münster

u eines Regenrückhaltebeckens
Am Sandbach

Biotoptypen Planzustand

Biotoptypen
BER BA Flächiges Kleingehölz

gu BDO Strauchgruppe
[Gestaltungsmaßnahme G2]

BD3 Gehölzstreifen
BD5 Schnitthecke

EZ] EA3 extensiv bewirtschaftetes Grünland
[Gestaltungsmaßnahme G1]

EC Feuchtwiese
E22] FN, wf4a Graben, bedingt naturfern
DI] HA, aci Acker, intensiv
HBO Ackerbrache
Es HJO Garten
U] HC0 Rain, Straßenr:
EZ HN Drosselbauwerk
EZ] V,me2 Vollversiegelte Flächen, Asphalt- und Beton

V,mf1  Teilversiegelte Flächen,
Schotter und Wasserbausteine

Weitere Planzeichen
UT Untersuchungsgebiet
Ca Regenrückhaltebecken

EA Zaun

(c) Land NRW (2024) Datenlizenz Deutschland - DTK & DOP - Version 2.0 (www.govdata.de/di-de/by-2-0)

öKon Angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH
Liboristr. 13

48155 Münster

Tel: 0251 / 13 30 28 13

Fax: 0251 / 13 30 28 19
Mail: oekon@oekon.de & -

Münster, März 2024

Anlage 2 V_0134_2024_Baumßanahme_Baubeschluss_Regenrückhaltebecken_Hiltruper Straße_Am Sandbach

138 Zeichen

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Anlage A

1723 Zeichen

Anlage A zur V/0134/2024 
Kurzüberblick 
Im Bereich Hiltruper Straße / Am Sandbach wird ein Regenrückhaltebecken in das Bestandsnetz 
integriert. Die derzeit ungedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers in den Sandbach stellt 
eine hohe hydraulische Belastung für das Gewässer dar. Der dadurch entstehende hydraulische 
Stress wird durch das Rückhaltebecken auf ein gewässerverträgliches Maß reduziert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Teilziel der Maßnahme ist es das Gewässer zu schützen. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung vom 2.Quartal 2025 – 2.Quartal 2026 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 500.000 €  zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 
 
Abwasserbeseitigung 
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (2)

14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Liboristraße 13
  • Hiltruper Straße
  • Zumbuschstraße
  • Wallfahrtskottenweg
  • Am Sandbach
  • Albersloher Weg 33
  • Kreuzbach
  • Tiergarten
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0134/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.02.2024
Erstellt
20.02.2024 11:42