1997/2024
Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2025
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Anlage 5 Vermögensplan BHK 2025
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Beihilfekasse der Stadt Köln Vermögensplan 2025 Mittelherkunft Euro 1. Zuführung von der Beihilfekasse 0 2. Abschreibungen 25.000 25.000 Mittelverwendung Euro 1. Beschaffung von Inventar 25.000 2. Sonstige Vermögensausgaben 0 25.000 Anlage 5
Anlage 1 Stellenplan BHK 2025
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Beamte Soll 2024 Soll 2024 Soll 2025 BGr. A 13_21 1,00 1,00 A 12 1,30 1,30 0,30 0,30 A 11* 1,00 1,30 0,30 A 10 0,75 0,75 (1 Tzst.) 0,75 0,75 A 9_12AZ 3,00 3,00 A 9_12 11,50 11,50 (3 Tzst.) A 8 14,00 14,00 32,55 32,85 1,05 1,35 Beschäftigte Soll 2024 Soll 2024 Soll 2025 Entgeltgruppe AT-B 2 0,20 0,20 0,20 0,20 E 11 1,00 1,00 E 10 2,50 2,50 1,50 1,50 E 9c 1,00 1,00 E 9a 1,50 1,50 (1 Tzst.) E 8* 2,30 2,00 0,30 E 7 0,40 0,40 0,40 0,40 E 4 0,60 0,60 0,60 0,60 9,50 9,20 3,00 2,70 Nachrichtlich: Hiervon Stellen(-anteile), die im Querschnitt von 1100 für die Beihilfekasse tätig sind* Stellen der Beihilfekasse* Beihilfekasse der Stadt Köln Stellenplan zum Wirtschaftsjahr 2025 *) siehe Erläuterungen zum Stellenplan 2025 der Beihilfekasse Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Soll 2025 Soll 2025 Laufbahngruppe 2, 1 Einstiegsamt Anlage 1 1 Erläuterungen zum Stellenplan 2025 der Beihilfekasse Der Stellenplan wird ab dem Wirtschaftsplan 2024 in einer vollständig überarbeiteten Darstellung verfasst. Im Stellenplan des Haushalts der Stadt Köln wird 1100 als gesamte Dienststelle dargestellt und unterteilt sich nicht in Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse. In der Dienststelle 1100 gibt es in den Bereichen 1100 und 1100/1 Stellen, deren Tätigkeiten sowohl für die Zusatzversorgungkasse als auch für die Beihilfekasse erbracht werden (sogenannte Querschnittsaufgaben). Es werden alle Stellen(-anteile) mit dem Anteil im Stellenplan der jeweiligen Kasse dargestellt, der der jeweiligen Kasse kostentechnisch zugeordnet ist. Somit kommen die Querschnittsstellen sowohl im Stellenplan der Beihilfekasse als auch der Zusatzversorgungskasse vor. Nachrichtlich werden zudem die Anteile des Querschnitts separat dargestellt. Zudem wird die Anzahl der Stellen(-anteile) des Vorjahres dargestellt. Änderungen von Finanzierung oder Stellenbewertung im Stellenplan Änderungen im Querschnitt Bewertung Alt Bewertung Neu Begründung EG 8 (A 8)) A 11 (EG 10) Stellenbewertung aufgrund Aufgabenveränderung bei 1100/1 (Anteil Beihilfekasse 0,3) Anlage 1 2
Anlage 2 Erfolgsplan BHK 2025
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Beihilfekasse der Stadt Köln Erfolgsplan 2025 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ergebnis 2023 Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 38.479.758 35.541.644 28.786.500 b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 21.247.083 19.059.118 18.182.213 c) Abwicklung für fremde Rechnung 22.187.739 20.119.816 16.975.871 d) Erstattung Beihilfen 315.000 250.000 308.680 e) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 1.263.576 1.135.950 1.082.858 f) Sonstige betriebliche Erträge 11.800 4.500 13.654 g Kostenerstattung Gebietszentrum 422.321 413.393 410.238 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 62.000 60.000 52.124 Summe Erträge 83.989.277 76.584.421 65.812.138 3. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungs- empfänger*innen 37.153.233 34.172.055 30.627.756 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 20.514.626 18.324.679 17.197.902 c) Abwicklung für fremde Rechnung 22.187.739 20.119.816 16.975.871 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2.383.548 2.208.208 1.944.746 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 803.531 931.962 803.499 c) Sonstiger Personalaufwand 2.000 2.500 2.146 5. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 25.000 25.000 24.237 b) Sonstige Abschreibungen 1.000 1.000 936 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 308.000 311.000 300.616 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 64.000 59.500 54.822 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 269.900 144.900 138.279 d) Bürobedarf 36.500 36.500 30.129 e) Sonstige Aufwendungen 240.200 247.300 233.822 Summe Aufwendungen 83.989.277 76.584.421 68.334.762 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit 0 0 -2.522.623 8. Erträge aus Verlustübernahme 0 Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 -2.522.623 Anlage 2
Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung BHK 2025
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Beihilfekasse der Stadt Köln Ergebnisplanung 2023 bis 2028 Erträge und Aufwendungen Ansatz 2028 Ansatz 2027 Ansatz 2026 Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ansatz 2023 Ergebnis 2023 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 42.005.175 40.849.218 39.728.470 38.479.758 35.541.644 28.786.534 28.786.500 b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 23.193.725 22.555.482 21.936.630 21.247.083 19.059.118 17.237.180 18.182.213 c) Abwicklung für fremde Rechnung 24.245.200 23.539.000 22.853.400 22.187.739 20.119.816 15.800.644 16.975.871 d) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 340.000 315.000 250.000 240.000 308.680 e) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 1.400.000 1.300.000 1.200.000 1.263.576 1.135.950 972.294 1.082.858 f) Sonstige betriebliche Erträge 5.000 5.000 5.000 11.800 4.500 3.000 13.654 g) Kostenerstattung Gebietszentrum 338.200 338.200 338.200 422.321 413.393 403.688 410.238 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 50.000 50.000 50.000 62.000 60.000 0 52.124 Summe Erträge 91.597.300 88.986.900 86.451.700 83.989.277 76.584.421 63.443.339 65.812.138 3. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 40.598.300 39.415.800 38.267.800 37.153.233 34.172.055 27.552.751 30.627.756 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte*innen u. Beschäftigte 22.416.900 21.764.000 21.130.100 20.514.626 18.324.679 16.498.399 17.197.902 c) Abwicklung für fremde Rechnung 24.245.200 23.539.000 22.853.400 22.187.739 20.119.816 15.800.644 16.975.871 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2.492.400 2.455.600 2.419.300 2.383.548 2.208.208 1.835.137 1.944.746 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 840.200 827.800 815.600 803.531 931.962 875.329 803.499 c) Sonstiger Personalaufwand 2.000 2.000 2.000 2.000 2.500 400 2.146 5. Abschreibungen a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen- stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 26.500 26.000 25.500 25.000 25.000 25.000 24.237 b) Sonstige Abschreibungen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 15.000 936 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV 326.900 320.500 314.200 308.000 311.000 341.780 300.616 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 67.900 66.600 65.300 64.000 59.500 60.700 54.822 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 286.400 280.800 275.300 269.900 144.900 157.400 138.279 d) Bürobedarf 38.700 37.900 37.200 36.500 36.500 20.000 30.129 e) Sonstige Aufwendungen 254.900 249.900 245.000 240.200 247.300 260.800 233.822 Summe Aufwendungen 91.597.300 88.986.900 86.451.700 83.989.277 76.584.421 63.443.339 68.334.762 7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0 8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 0 -2.522.623 Anlage 4
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 1997/2024 Freigabedatum 22.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2025 fest. Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2025 die Finanzierung mit einem Umla- gesatz von 7,90 % für Beihilfen Beamt*innen 0,15 % für Pflegeversicherung Beamt*innen 0,02 % für Beihilfen Beschäftigte der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversiche- rung, Jahressonderzahlung) und einem Gesamtbetrag von 38.479.800 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen. Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 03.02.2025 Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, der aus Erfolgs- plan, Vermögensplan und Stellenplan besteht. Außerdem legt die Kasse ihrer Haushaltsfüh- rung eine mittelfristige Finanzplanung zugrunde. Die Finanzkalkulation und die Umlagefinan- zierung sind ebenfalls im Wirtschaftsplan dargestellt. Bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Kasse sind die Vorschriften der Ei- genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden. Über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln entscheidet der Rat der Stadt Köln. Der für das Jahr 2025 erstellte Wirtschaftsplan einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenplan ist als Anlage beigefügt. Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der ein- zelnen Ansätze sowie die Ermittlung der Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan verwiesen. Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2028 wird ebenfalls auf die Anlagen verwiesen. Anlagen Anlage 1 – Stellenplan BHK 2025 Anlage 2 – Erfolgsplan BHK 2025 Anlage 3 – Erläuterungen BHK 2025_3 Anlage 4 – Mittelfristige Finanzplanung BHK 2025 Anlage 5 – Vermögensplan BHK 2025
Anlage 3 Erläuterungen BHK 2025_4
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/ 2 Beihilfekasse der Stadt Köln Anlage 3 Wirtschaftsplan 2025 - Erläuterungen zum Erfolgsplan Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in ih- rer Fassung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln geführt. Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Sat- zung die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden. Der Wirtschaftsplan 2025 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2024 in Ver- bindung mit der für das Wirtschaftsjahr 2025 – gemäß den Erfahrungen des laufenden Jahres und der vergangenen Jahre - zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. Hie- rin sind auch die Aufwendungen für Versorgungsempfänger*innen berücksichtigt, die den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften zuge- ordnet sind und deren Dienstherrin die Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Personal- und Verwaltungsmanagement rechnet die Aufwendungen im Nachhinein mit den Eigenbe- trieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften ab. Die Kalkulation für die Abwicklung für fremde Rechnung – die Aufwendungen für Leh- rer*innen und die Beihilfeberechtigten der Gemeinde Nettersheim – wird seit dem Wirt- schaftsplan 2022 mit ausgewiesen. Die Aufwendungen (Kalkulation für 2025 in Höhe von 22,2 Mio. Euro) werden in voller Höhe vom Land NRW und von der Gemeinde Net- tersheim erstattet Die Positionen im Erfolgsplan 2025 im Einzelnen: Erträge: Zu 1. a) und b) Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der Auf- wendungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – f und 2. Er beträgt für das Wirtschaftsjahr 2025 insgesamt 59.726.841 Euro. Der Anteil der Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger*innen am Gesamtvolumen der für das Wirtschaftsjahr 2025 kalkulierten Beihilfeaufwendungen be- trägt rund 64,43 %, der für aktive Beamt*innen und Beschäftigte rund 35,57 %. Hieraus ergibt sich ein Umlagebedarf für Versorgungsempfän- ger*innen in Höhe von 38.479.757.67 Euro, für aktive Beamt*innen und Beschäftigte in Höhe von 21.247.083,22 Euro. Zu 1. c) Die Abwicklung auf fremde Rechnung beinhal tet die Beihilfefestsetzungen für die Lehrer*innen der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen. Die Beihilfen werden durch die Beihilfekasse ausgezahlt und im gleichen Um- fang vom Land NRW erstattet. Außerdem sind hier die Beihilfen für die Beihilfeberechtigten der Gemeinde Nettersheim enthalten, die in vollem Umfang von dort erstattet werden. Zu 1. d) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es si ch um Schadensersatzan- sprüche gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Opfer- entschädigungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entsprechend dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Anlage 3 Zu 1. e) Es handelt sich um die erwartete Kosteners tattung aufgrund der Fallkos- tenpauschalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrer*innen sowie der nicht am Umlageverfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Ei- gengesellschaften und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. Aufgrund des großen Anteils an den gesamten Anträgen müssen für die Bearbeitung der Beihilfen für Lehrer*innen gesonderte Ressourcen vorge- halten werden. Zur Kostendeckung werden ab 01.01.2025 pro bearbeite- ten Fall 28,00 Euro (Vorjahr 29,00 Euro) berechnet. Für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen für nicht am Umlageverfahren teilnehmenden Eigen- betriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften werden ab 01.01.2025 pro Bearbeitungsvorgang 26,00 Euro (Vorjahr 27,00 Euro) berechnet. Für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim werden die mit separatem Vertrag vereinbarten 25,00 Euro pro bearbeitetem Fall erhoben. Zu 1. f) Dieser Posten enthält die sonstigen betrie blichen Erträge, die nicht unter die übrigen Positionen fallen. Zu 1. g) Hier wird die erwartete Refinanzierung für das Gebietszentrum ausgewie- sen. Diese richtet sich nach den Personal- und Sachkosten für das Gebiet- szentrum anhand den von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Ver- waltungsmanagement (KGSt) veröffentlichten durchschnittlichen Kosten. Die in 2024 erwarteten Einnahmen decken die tatsächlichen Ausgaben in voller Höhe ab. Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird ü ber ein Girokonto bei der Sparkasse KölnBonn abgewickelt. Eine Guthabenverzinsung erfolgt wieder seit Mai 2023 nach Jahren mit Negativzinsen. Aufwendungen: Zu 3. a) und b) Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versor- gungsempfänger*innen und aktiven Beamt*innen und Beschäftigten auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2024 erfolgten beziehungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen. Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2024 anfallenden Ausgabe- volumen wurde für das Jahr 2025 für Versorgungsempfänger*innen eine Kostensteigerung in Höhe von 10,0 %, für aktive Beamt*innen und Be- schäftigte eine Kostensteigerung in Höhe von 7,5 % hinzugerechnet. Hierbei wurde eine anhaltende, stark steigende Anzahl der Beihilfefälle und den damit verbundenen Aufwendungen berücksichtigt. Der demo- grafische Wandel, der zu einem Anstieg der Zahl der Versorgungsemp- fänger*innen führen wird, wurde ebenfalls einkalkuliert. Zu 3. c) Hierbei handelt es sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für fremde Rechnung auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2024 er- folgten beziehungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen . Da es sich um Beihilfefestsetzungen für aktive Lehrer*innen handelt, wurde eine Kostensteigerung analog der aktiven Beamt*innen und Beschäftig- ten der Stadt Köln in Höhe von 7,5 % hinzugerechnet. Anlage 3 Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Perso nalaufwand für die Dienst- stelle 1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für - die Geschäftsführung 1100 (anteilig) - der Beamt*innen und Beschäftigten der Beihilfekasse (1100/3) - und anteilig der mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Perso- nen der Abteilung Finanzen und Verwaltung (1100/1) In 2024 wurden 11 neue Stellen beantragt. Im Wirtschaftsplan 2025 wer- den 5 Stellen für ein halbes Jahr in der Personalkostenaufstellung aufge- nommen und in der Kalkulation berücksichtigt. Auch bei einer Genehmi- gung von 11 Stellen könnten diese in 2025 aufgrund von Kapazitätseng- pässen in der Einarbeitung voraussichtlich nur anteilig besetzt und ein- gearbeitet werden. Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden Gehaltssteigerungen in Höhe von 3,6 % berücksichtigt. Bei den Beamt*innen wurde ebenfalls eine Erhöhung der Vorjahresbesoldung um 10,50% einkalkuliert, dies re- sultiert aus einer kumulierten Erhöhung zu 11/24 um 4,76 % und zu 02/25 um weitere 5,5 %. Im Stellenplan 2025 ist zum Zeitpunkt der Erstellung eine 1,0-Stelle un- besetzt und mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt. Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Be- amt*innen seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den monatlichen Bezügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Son- derzahlung weiterhin in einer Summe mit dem Gehalt für den Monat No- vember. Für die leistungsorientierte Bezahlung sind 2,25 % der Jahresbesoldung beziehungsweise der Jahresgehälter vorgesehen. Es erfolgte eine ent- sprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation des Personalaufwan- des. Zu 4. b) und c) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, Zusatzversorgung und Beihilfen für die für die Beamt*innen und Be- schäftigen der Beihilfekasse (1100/3) sowie anteilig der Geschäftsfüh- rung und der mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Personen der Abteilung Finanzen und Verwaltung (1100/1). Die Position beinhaltet zudem die vom Personal- und Verwaltungsmanagement kalkulierten Zu- führungen zu den Personalrückstellungen für die zukünftigen Versor- gungsempfänger*innen der Beihilfekasse in Höhe von insgesamt 410.000,00 Euro Zu 5. a) und b) Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände und auf Forderungen ausgewiesen. Zu 6. a) bis e) Es handelt sich um den zu erwartenden Verwaltungs- und sonstigen Auf- wand für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden Auf- wand innerhalb der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienststelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Aufwendun- gen im laufenden Wirtschaftsjahr 2024. Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausge wiesen. Anlage 3 Ermittlung der Umlagen: Versorgungsempfänger*innen und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen liegen in der Hochrech- nung für 2024 unter dem Ansatz für 2024 (0,6 Mio. Euro) und die Pflegeaufwendungen et- was über dem Ansatz (0,34 Mio. Euro). Die Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte lie- gen leicht unter dem Ansatz 2024 (0,13 Mio. Euro). Zur Berechnung der erwarteten Beihil- feaufwendungen wurde für 2025 eine Kostensteigerung von 10,0 % angenommen. Dabei wurden die weiterhin stark ansteigenden Fallzahlen berücksichtigt. Das für 2024 prognos- tizierte Jahresergebnis wurde um diesen Prozentsatz erhöht. Nach dem Wirtschaftsplan 2025 ergibt sich für die Versorgungsempfänger*innen ein Um- lagebedarf in Höhe von insgesamt 38.479.757,67 Euro. Hiervon entfallen entsprechend dem jeweiligen Anteil am Gesamtvolumen 74,35 % auf die Beihilfen für Versorgungsemp- fänger*innen, 17,78 % auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfänger*innen und 7,87 % auf die ehemaligen Beschäftigten. Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 28.609.700,00 Euro für Beihilfen Versorgungsempfänger*innen (Vorjahr: 26.752.200,00 Euro) 6.841.700,00 Euro für Beihilfen Pflege Versorgungsempfänger*innen (Vorjahr 5.889.300,00 Euro) 3.028.400,00 Euro für ehemalige Beschäftigte (Vorjahr 2.900.200,00 Euro). Aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Für die aktiven Beamt*innen liegen die für 2024 zu erwartenden Beihilfeaufwendungen um ca. 0,75 Mio. Euro über dem Planwert für 2024. Für die Beschäftigten wird der Planwert um ca. 42.000 Euro unterschritten und die Aufwendungen für die Pflege erhöhen sich um voraussichtlich 0,52 Mio. Euro . Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2024 eine Kostensteige- rung von 7,5 % angenommen. Der für 2024 prognostizierte Betrag wurde um diesen Pro- zentsatz erhöht (siehe hierzu Punkt 3 b). Die Beihilfeumlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte bemessen sich gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der von der Dienst- herrin zu zahlenden Besoldung ohne Mehrarbeit für die Beamt*innen beziehungsweise der von der Arbeitgeberin zu zahlenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozial- versicherungsbeiträge und Jahressonderzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berech- nung des Umlagesatzes wurden die zu erwartenden Personalkosten zugrunde gelegt. Be- rechnungsgrundlage hierzu waren die Kalkulationen des Personal- und Verwaltungsmana- gements für den gesamtstädtischen Haushalt 2025 sowie die eigene Hochrechnung auf- grund der Umlagezahlung für den Monat August 2024. Daraus ergibt sich für Beihilfen an aktive Beamt*innen eine Anhebung des Umlagesatzes auf 7,90 % sowie eine Erhöhung für die Pflegeversicherung auf 0,15 %. Der Umlagesatz für die beihilfeberechtigten Beschäftigten verringert sich auf 0,02 %. Der für 2025 geltende Umlagesatz von 7,90 % liegt annähernd bei dem Durchschnittswert von 7,77 % der ver- gangenen letzten 10 Jahre. Anlage 3 Ab dem 01.01.2025 ergeben sich folgende Umlagesätze: 7,90 % für Beihilfen Beamt*innen (Vorjahr 7,73 %) 0,15 % für Pflegeversicherung Beamt*innen (Vorjahr 0,13 %) 0,02 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,03 %) Bei der Erstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr kommt es im Ver- gleich zum städtischen Kernhaushalt regelmäßig zu Abweichungen. Diese resultieren daraus, dass der städtische Kernhaushalt zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt als der Wirtschaftsplan der Beihilfekasse aufgestellt wird und so- mit unterschiedliche Werte (Umlagesätze, geschätzte Gesamtpersonalkosten) zu- grunde gelegt werden. Eventuell auftretende Defizite werden im Rahmen der Bewirtschaftung ausgeglichen. Des Weiteren beinhalten die Umlagesätze der Beihilfekasse auch die Beamt*innen und Beschäftigten der Eigenbetriebe, die nicht im städtischen Kernhaushalt abgebil- det werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1997/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.01.2025
- Erstellt
- 20.06.2024 10:14