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AN/1842/2021

Polizeibüros statt dringend benötigter Gesamtschulplätze

Dringlichkeitsantrag BV8 (Linke) 01.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.09.2021, TOP 7.16

Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV8)

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Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV8)

12912 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.09.2021 
AN/1842/2021 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 TOP 7.16 
 
Polizeibüros statt dringend benötigter Gesamtschulplätze - Komplott am Walter-
Pauli-Ring? 
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 01.09.2021 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie höflich darum, den 
folgenden Dringlichkeitsantrag noch auf die Tagesordnung der kommenden 6. Sitzung 
der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 
02.09.2021 zu nehmen. 
 
Einleitung: 
Am 29.10.2015 beschloss die Bezirksvertretung Kalk einstimmig dass die Verwaltung, 
Kaufverhandlungen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) 
aufnehmen soll, mit dem Ziel auf dem Kalker Gelände eine Gesamtschule zu errichten. 
Am 27.11.2015 berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger -groß angelegt- über den aktuellen 
Bedarf an Schulplätzen und die umfangreichen Planungen der Stadt Köln, um den 
Bedarf künftig decken zu können. Die im Betreff bennate Fläche wurde hierbei bereits 
berücksichtigt. 
Am 31.12.2015 berichtet diesmal der Express hinsichtlich der Nachfrage zur Nutzung 
des Grundstücks für einen Busbahnhof. Hierbei wird der Geschäftsführer der Rats-
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Jörg Frank, zitiert, dieses Gelände sei „als 
Reserve für Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungsbau“ gedacht. 
Am 03.03.2016 teilte die Verwaltung der Kalker Bezirksvertretung mit, dass „die 
Gebäudew irtschaft in einem Gespräch mit der Stellvertretenden Leitung der 
Niederlassung Köln des BLB im Dezember 2015 die – mündliche – Auskunft [erhalten 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
habe - Anm. d. Verf.], dass das Land an einem Verkauf für Schulzw ecke an die Stadt 
Köln interessiert sei. Die letztendliche Entscheidung liege allerdings beim 
Finanzministerium NRW.“ 
Gleichzeitig teilte die Verwaltung mit, dass sie beabsichtigte, ein detailliertes 
Lärmgutachten zu beauftragen, um aus verkehrslärmfachlicher Sicht abschließend 
Klarheit zu erhalten, ob das besagte Grundstück als Schulstandort geeignet sei. Ein 
solches liegt indes der Politik bis heute nicht vor. 
Am Montagabend des 26. Februars 2018 wurde Markus Greitemann der von Bernd 
Petelkau (CDU) ausgesuchte Kandidat, vom Rat der Stadt Köln zum neuen 
Dezernenten für Stadtentwicklung, Bauen und Planen gewählt. Dazu reichten die 
Stimmen des schwarz-grünen Ratsbündnisses und der FDP. Die Fraktionen von SPD 
und LINKE sowie die Ratsgruppen GUT und Bunt (ehemals Piraten) enthielten sich. 
Der CDU-Politiker Greitemann, der sich viele Jahre in der Kommunalpolitik im 
Sauerland, der Heimat Friedrich Merz‘ engagierte und bis zu seinem Amtsantritt in Köln 
CDU-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Attendorn (55km entfernt von Brilon) war, 
sagte nach seiner Wahl, dass ihn der angesichts jahrelanger Versäumnisse im 
Wohnungs- und Schulbau schwierigen Job des Baudezernenten zu übernehmen, in 
keiner Weise abschrecke. 
Am 13.09.2018 beschloss die Bezirksvertretung 8 (Kalk) einstimmig bei Enthaltung der 
Grünen und der LINKEN unter TOP 7.5 einen Antrag (AN/1170/2018) von SPD und 
CDU „zur baldigen Nutzung des Grundstücks am Walter-Pauli-Ring in Kalk-West als 
Standort für eine neue Gesamtschule für Kalk statt Interimslösungen für die TH Deutz“. 
Damit wurde die Verwaltung, insbesondere die Oberbürgermeisterin sowie der 
Baudezernent und die Schuldezernentin aufgefordert, mit den zuständigen 
Landeministerien, dem BLB und der TH Deutz Gespräche zu führen mit dem Ziel, doch 
noch auf dem Gelände gegenüber dem Polizeipräsidium Köln am Walter-Pauli-Ring in 
Kalk West eine künftige Nutzung als Standort einer neuen Gesamtschule statt 
Interimslösungen im Zuge des Neubaus der TH Deutz zu realisieren. 
Sollte auf eine Interimslösung tatsächlich nicht völlig verzichtet werden können, sollte 
geprüft werden, ob sich nicht beide Vorhaben auf dem Gelände realisieren lassen. Auch 
sollte dann geprüft werden, ob bereits jetzt vertraglich eine spätere Nutzung als 
Schulfläche festgeschrieben werden könnte mit der Folge, dass dann die langwierigen 
mehrjährigen Planungen für eine Schule bereits während einer Interimsnutzung 
durchgeführt werden könnten. 
Am 09.03.2020 stellte Herr Kockerbeck eine mündliche Anfrage zum Thema 
"Gesamtschule Kalk" im Ausschuss Schule und Weiterbildung:  
Herr Kockerbeck, Fraktion DIE LINKE, fragt nach dem Stand der Verhandlungen 
mit dem Land zu der Fläche gegenüber dem Polizeipräsidium Kalk. Speziell, ob 
es eine Äußerung der Landesregierung gebe, wann das Grundstück zu haben 
wäre. Bisher sei diese Fläche als Ausweichfläche für die TH-Sanierung 
vorgehalten worden. Er fragt, ob es eine Aussage gebe, in welchem Jahr die 
Stadt Köln voraussichtlich diese Fläche ankaufen könne, um die für den Bau der 
Gesamtschule Kalk zu nutzen.

- 3 - 
Herr Pfeuffer antwortet, dass es bisher keine Aussage dazu gibt. Daher bestehe 
die Frage, ob es einen Standort gibt, der schneller zur Verfügung stünde als das 
Grundstück am Walter-Pauli-Ring. In Vorbereitung auf unvorhergesehene 
Entwicklungen würde diese Fläche als Schulreservegrundstück aber nicht 
aufgegeben. 
(Auszug aus der Niederschrift) 
Am 24.08.2021 veröffentlichte der Kölner Stadtanzeiger um 19:47 online einen Artikel 
unter dem Titel: „Kein Platz für neue Gesamtschule – Polizei baut auf Grundstück in 
Kalk“. Dieser war in der Druckausgabe der Zeitung am 25.08.2021 auf Seite 23 zu 
finden. Darin legt der Kölner Stadtanzeiger ein nicht hinnehmbares Fehlverhalten des 
Beigeordneten für Planen und Bauen (früher auch Stadtentwicklung), Markus 
Greitemann offen. 
Offensichtlich war Herr Greitemann nicht nur nicht gewillt, politische Entscheidungen 
umzusetzen, sondern auch nicht gewillt seinen persönlichen Kenntnis- beziehungsweise 
Verhandlungsstand mit seinem Parteifreund und Landesfinanzminister, Lutz 
Lienenkämper MdL (2009-2010 Landesbauminister) zum Landesgrundstück am Walter-
Pauli-Ring mit Politik, Öffentlichkeit und nicht einmal mit der Stadtverwaltung zu teilen.  
Nicht zu fassen: Das Land weigert sich seit vielen Jahren, der Stadt das große 
Grundstück in Kalk zu verkaufen: für eine Gesamtschule, die das Land dann betreibt! In 
den umliegenden Stadtteilen fehlt dringend eine Gesamtschule. Seit Langem setzen DIE 
LINKE und andere sich für diese ein. 
Das Land versprach vor Jahren wenigstens, es wolle an die Stadt verkaufen - aber erst 
später. Übergangsweise wolle es dorthin die Technische Hochschule auslagern, wenn 
deren Neubau entsteht. 
Jetzt kommt heraus, dass der städtische Baudezernent 
Greitemann schon seit Mitte 2019 Bescheid wusste, dass das Land die Fläche nun doch 
nicht verkauft. Innenminister Reul will dort weitere Gebäude für das Polizeipräsidium 
bauen. Rat und Bildungsverwaltung erfuhren von diesen neuen Plänen des Landes wie 
oben beschrieben erst vergangene Woche aus der Presse. 
 
So gingen weite Teile der Stadtverwaltung, die Politik und die Öffentlichkeit bis zum 
Erscheinen des Artikels, davon aus, dass das Land das Grundstück als Ausweichfläche 
für die Sanierung des benachbarten Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums der 
Technischen Hochschule Köln benötige. So hieß es in einer Vorlage für die Politik, 
deshalb könne man nicht direkt darauf zugreifen, werde das Areal aber später kaufen. 
Während sich Landesinnenminister Herbert Reul (ebenfalls CDU) für den Ausbau seiner 
Polizei bereits ins Fäustchen lachte. Denn das Land hatte den Kölner Baudezernenten 
bereits darüber informiert, dass es das Grundstück keineswegs veräußern wolle, 
sondern für den Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums benötige. 
Die Geheimniskrämerei ging so weit, dass das Presseamt der Stadtverwaltung offiziell 
angab, die Stadt sei nicht in die Planungen für die Erweiterung des Polizeipräsidiums 
einbezogen worden. Die Polizei widerspricht dieser offiziellen Darstellung der Stadt, hier

- 4 - 
übergangen worden zu sein und teilt mit, Die Stadtspitze sei seit Beginn der 
Planungen 2019 [!] informiert gewesen. 
In einem weiteren Artikel des Kölner Stadtanzeigers am 27.08.2021 verteidigte sich 
Greitemann indem er auf eine Vorlage aus dem Stadtentwicklungsausschuss aus dem 
Jahr 2020 verwies, in der er angeblich der Politik mitgeteilt habe, dass man das 
Grundstück nicht bekommen könne. 
Auf die schriftliche Bitte an den persönlichen Referenten des Beigeordneten (Freitag, 
27. August 2021 10:53), diese Vorlage herauszusuchen, gab es hierzu zwar eine 
Zusage, die Vorlage selbst aber wurde der Politik bis heute, 01.09.2021 10:08, nicht zur 
Verfügung gestellt. Es ist also davon auszugehen, dass es eine solche doch nicht gibt. 
Da es weder am Tag der Veröffentlichung noch am Folgetag eine Gegendarstellung in 
der veröffentlichenden Zeitung noch eine gegendarstellende Pressemeldung der Stadt 
Köln oder des Dezernats gab, müssen wir davon ausgehen, dass die Recherche des 
Kölner Stadtanzeigers korrekt ist und Herr Beigeordneter Greitemann  
a) in seiner Gegenwart die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vom Rat 
unter falschen Voraussetzungen beschließen ließ,  
b) sowie weder den Dezernenten für Bildung, Jugend und Sport, Robert 
Voigtsberger (SPD),  
c) noch die Oberbürgermeisterin,  
d) noch die Politik darüber informierte,  
dass das Grundstück nicht mehr zur Verfügung stünde.  
Kurzum er kam mehren seiner Pflichten als Beigeordneter der Stadt Köln nicht nach und 
beging augenscheinlich Fehlverhalten im Dienst.  
Nach § 77 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. § 47 Beamtenstatusgesetz begeht ein 
Beamter ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. 
Ein städtischer Beigeordneter ist ein so genannter Wahlbeamter für den dies unserer 
Auffassung nach ebenso gelten müsste. Mögliche Disziplinarmaßnahmen sind im 
Disziplinargesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesdisziplinargesetz - LDG 
NRW) geregelt. Dort steht unter anderem: "Wer durch ein Dienstvergehen das 
Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem 
Beamtenverhältnis zu entfernen." 
Beschluss: 
Daher möge die Bezirksvertretung Kalk wie folgt beschließen: 
1. Die Beigeordneten Greitemann und Voigtsberger haben der Bezirksvertretung 
Kalk persönlich und detailliert in der nächsten Sitzung der BV darzulegen, wie die 
Verhandlungen mit dem Land zum Ankauf des Geländes verliefen, zu denen die 
Politik sie verpflichtete und wer, wen, wann in welcher Form über den 
Verhandlungsstand informierte.

- 5 - 
2. Frau Oberbürgermeisterin möchte der Bezirksvertretung Kalk in geeigneter Form 
darlegen, in welchem Umfang sie das Vertrauen in den Beigeordneten 
Greitemann auf Grund dessen Dienstvergehens verloren hat.   
 
3. Frau Oberbürgermeisterin hat auf Basis des Fehlverhaltens im Dienst und des 
verlorenen Vertrauens, die notwendigen Disziplinarmaßnahmen gegen den 
Beigeordneten Greitemann in die Wege zu leiten. 
 
4. Die Verwaltung möge die Kalker und alle Bezirksvertretungen der Stadt Köln 
darüber informieren, wie diese ein Fehlverhalten im Dienst parlamentarisch oder 
juristisch selbst sanktionieren können oder wie dieses in die Wege geleitet 
werden kann. 
 
5. Die Stadtverwaltung hat zu prüfen und auszuschließen, dass es sich bei diesem 
Vorgang, um eine geplante Aktion der CDU-geführten Landesregierung unter 
Armin Laschet gegen einen unliebsamen SPD-Beigeordneten und Sohn von 
Harry Kurt Voigtsberger (der von 1989 bis 1999 ein Gegenspieler Armin Laschets 
im Aachener Stadtrat war) handelt, um diesem später politische Erfolgslosigkeit 
vorwerfen zu können? 
 
6. Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Kalk die Ergebnisse des von der 
Verwaltung 2016 angekündigten detaillierten Lärmgutachtens zum Grundstück 
bis zur nächsten Sitzung vorzulegen und die entstandenen Kosten auszuweisen. 
Sollte es dieses Lärmgutachten entgegen der damaligen Ankündigung doch nicht 
geben, ist zu begründen, warum.

- 6 - 
 
Begründung:  
Diese Beschlüsse sind nötig, um endgültige Klarheit in die Abläufe innerhalb der 
Verwaltung und das Verhalten des Beigeordneten zu bekommen. Außerdem darf 
solches Verhalten, wenn es denn sanktionsfähig ist, nicht ungestraft durchgelassen 
werden. 
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Der Vorgang auf den sich der Antrag bezieht, wurde erst am 24.08.2021 öffentlich, also 
nach dem regulären Antragsschluss. 
Da die Angelegenheit schnellstmöglicher Aufklärung bedarf, ist der Antrag dennoch 
dringlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Sachstandsbericht BV

4334 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1842/2021
Stand: 16.04.2024 
Sachstandsbericht  
Polizeibüros statt dringend benötigter Gesamtschulplätze - Komplott am Walter-Pauli-
Ring? 
Beschlüsse: 
Beschluss zu 1. 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
1. Der Beigeordnete Greitemann hat der Bezirksvertretung Kalk persönlich und detailliert 
in der nächsten Sitzung der BV darzulegen, wie die Verhandlungen mit dem Land zum 
Ankauf des Geländes verliefen, zu denen die Politik ihn verpflichtete und wer, wen, 
wann in welcher Form über den Verhandlungsstand informierte. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
  
Beschluss zu 2. 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
2. Frau Oberbürgermeisterin möchte der Bezirksvertretung Kalk in geeigneter Form dar-
legen, in welchem Umfang sie das Vertrauen in den Beigeordneten Greitemann auf 
Grund dessen Dienstvergehens verloren hat.   
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion Die LINKE. und die Bezirksvertreterin Dickas (Die PARTEI) 
bei Enthaltung des Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) abgelehnt. 
Beschluss zu 3. 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
3. Frau Oberbürgermeisterin hat auf Basis des Fehlverhaltens im Dienst und des verlore-
nen Vertrauens, die notwendigen Disziplinarmaßnahmen gegen den Beigeordneten 
Greitemann in die Wege zu leiten. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung der Bezirksvertreterin Dickas (Die 
PARTEI) abgelehnt. 
Beschluss zu 4. 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:

2 
 
4. Die Verwaltung möge die Kalker und alle Bezirksvertretungen der Stadt Köln darüber 
informieren, wie diese ein Fehlverhalten im Dienst parlamentarisch oder juristisch 
selbst sanktionieren können oder wie dieses in die Wege geleitet werden kann. 
Abstimmergebnis: 
Mehrheitlich gegen Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung der Bezirksvertreterin Dickas (Die 
PARTEI) abgelehnt. 
Beschluss zu 5. 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
5. Die Stadtverwaltung hat zu prüfen und auszuschließen, dass es sich bei diesem Vor-
gang, um eine geplante Aktion der CDU-geführten Landesregierung unter Armin La-
schet gegen einen unliebsamen SPD-Beigeordneten und Sohn von Harry Kurt Voigts-
berger (der von 1989 bis 1999 ein Gegenspieler Armin Laschets im Aachener Stadtrat 
war) handelt, um diesem später politische Erfolgslosigkeit vorwerfen zu können?  
Abstimmergebnis: 
Mehrheitlich gegen Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung der Bezirksvertreterinnen Grube (Frak-
tion 90/ Die Grünen) und Dickas (Die PARTEI) abgelehnt. 
Beschluss zu 6. 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
6. Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Kalk die Ergebnisse des von der Verwaltung 
2016 angekündigten detaillierten Lärmgutachtens zum Grundstück bis zur nächsten 
Sitzung vorzulegen und die entstandenen Kosten auszuweisen. Sollte es dieses Lärm-
gutachten entgegen der damaligen Ankündigung doch nicht geben, ist zu begründen, 
warum. 
Abstimmergebnis: 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und bei Enthaltung des Bezirksvertreters Winkler (AfD) 
zugestimmt. 
Abschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über den so geänderten Antrag 
abstimmen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt: 
 Der Beigeordnete Greitemann hat der Bezirksvertretung Kalk persönlich und detailliert 
in der nächsten Sitzung der BV darzulegen, wie die Verhandlungen mit dem Land zum 
Ankauf des Geländes verliefen, zu denen die Politik ihn verpflichtete und wer, wen, 
wann in welcher Form über den Verhandlungsstand informierte. 
 Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Kalk die Ergebnisse des von der Verwaltung 
2016 angekündigten detaillierten Lärmgutachtens zum Grundstück bis zur nächsten 
Sitzung vorzulegen und die entstandenen Kosten auszuweisen. Sollte es dieses Lärm-
gutachten entgegen der damaligen Ankündigung doch nicht geben, ist zu begründen, 
warum. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Sachstand: 
Aus Sicht des Dezernates Planen und Bauen (VI) ist die Sache erledigt. Eine Erläuterung zum 
Sachstand wurde der Bezirksvertretung 8 (Kalk) als Mitteilung (Session-Nr. 4319/2021) vorge-
legt und in der Sitzung am 10.03.2022 zur Kenntnis genommen.

3 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
erledigt 
Nächste Schritte: 
erledigt 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
erledigt

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Walter-Pauli-Ring

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Details

Aktenzeichen
AN/1842/2021
Typ
Dringlichkeitsantrag BV8 (Linke)
Datum
01.09.2021
Erstellt
01.09.2021 09:55