AN/1842/2021
Polizeibüros statt dringend benötigter Gesamtschulplätze
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Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV8)
12912 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.09.2021 AN/1842/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 TOP 7.16 Polizeibüros statt dringend benötigter Gesamtschulplätze - Komplott am Walter- Pauli-Ring? Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. vom 01.09.2021 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie höflich darum, den folgenden Dringlichkeitsantrag noch auf die Tagesordnung der kommenden 6. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 02.09.2021 zu nehmen. Einleitung: Am 29.10.2015 beschloss die Bezirksvertretung Kalk einstimmig dass die Verwaltung, Kaufverhandlungen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) aufnehmen soll, mit dem Ziel auf dem Kalker Gelände eine Gesamtschule zu errichten. Am 27.11.2015 berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger -groß angelegt- über den aktuellen Bedarf an Schulplätzen und die umfangreichen Planungen der Stadt Köln, um den Bedarf künftig decken zu können. Die im Betreff bennate Fläche wurde hierbei bereits berücksichtigt. Am 31.12.2015 berichtet diesmal der Express hinsichtlich der Nachfrage zur Nutzung des Grundstücks für einen Busbahnhof. Hierbei wird der Geschäftsführer der Rats- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Jörg Frank, zitiert, dieses Gelände sei „als Reserve für Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungsbau“ gedacht. Am 03.03.2016 teilte die Verwaltung der Kalker Bezirksvertretung mit, dass „die Gebäudew irtschaft in einem Gespräch mit der Stellvertretenden Leitung der Niederlassung Köln des BLB im Dezember 2015 die – mündliche – Auskunft [erhalten Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - habe - Anm. d. Verf.], dass das Land an einem Verkauf für Schulzw ecke an die Stadt Köln interessiert sei. Die letztendliche Entscheidung liege allerdings beim Finanzministerium NRW.“ Gleichzeitig teilte die Verwaltung mit, dass sie beabsichtigte, ein detailliertes Lärmgutachten zu beauftragen, um aus verkehrslärmfachlicher Sicht abschließend Klarheit zu erhalten, ob das besagte Grundstück als Schulstandort geeignet sei. Ein solches liegt indes der Politik bis heute nicht vor. Am Montagabend des 26. Februars 2018 wurde Markus Greitemann der von Bernd Petelkau (CDU) ausgesuchte Kandidat, vom Rat der Stadt Köln zum neuen Dezernenten für Stadtentwicklung, Bauen und Planen gewählt. Dazu reichten die Stimmen des schwarz-grünen Ratsbündnisses und der FDP. Die Fraktionen von SPD und LINKE sowie die Ratsgruppen GUT und Bunt (ehemals Piraten) enthielten sich. Der CDU-Politiker Greitemann, der sich viele Jahre in der Kommunalpolitik im Sauerland, der Heimat Friedrich Merz‘ engagierte und bis zu seinem Amtsantritt in Köln CDU-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Attendorn (55km entfernt von Brilon) war, sagte nach seiner Wahl, dass ihn der angesichts jahrelanger Versäumnisse im Wohnungs- und Schulbau schwierigen Job des Baudezernenten zu übernehmen, in keiner Weise abschrecke. Am 13.09.2018 beschloss die Bezirksvertretung 8 (Kalk) einstimmig bei Enthaltung der Grünen und der LINKEN unter TOP 7.5 einen Antrag (AN/1170/2018) von SPD und CDU „zur baldigen Nutzung des Grundstücks am Walter-Pauli-Ring in Kalk-West als Standort für eine neue Gesamtschule für Kalk statt Interimslösungen für die TH Deutz“. Damit wurde die Verwaltung, insbesondere die Oberbürgermeisterin sowie der Baudezernent und die Schuldezernentin aufgefordert, mit den zuständigen Landeministerien, dem BLB und der TH Deutz Gespräche zu führen mit dem Ziel, doch noch auf dem Gelände gegenüber dem Polizeipräsidium Köln am Walter-Pauli-Ring in Kalk West eine künftige Nutzung als Standort einer neuen Gesamtschule statt Interimslösungen im Zuge des Neubaus der TH Deutz zu realisieren. Sollte auf eine Interimslösung tatsächlich nicht völlig verzichtet werden können, sollte geprüft werden, ob sich nicht beide Vorhaben auf dem Gelände realisieren lassen. Auch sollte dann geprüft werden, ob bereits jetzt vertraglich eine spätere Nutzung als Schulfläche festgeschrieben werden könnte mit der Folge, dass dann die langwierigen mehrjährigen Planungen für eine Schule bereits während einer Interimsnutzung durchgeführt werden könnten. Am 09.03.2020 stellte Herr Kockerbeck eine mündliche Anfrage zum Thema "Gesamtschule Kalk" im Ausschuss Schule und Weiterbildung: Herr Kockerbeck, Fraktion DIE LINKE, fragt nach dem Stand der Verhandlungen mit dem Land zu der Fläche gegenüber dem Polizeipräsidium Kalk. Speziell, ob es eine Äußerung der Landesregierung gebe, wann das Grundstück zu haben wäre. Bisher sei diese Fläche als Ausweichfläche für die TH-Sanierung vorgehalten worden. Er fragt, ob es eine Aussage gebe, in welchem Jahr die Stadt Köln voraussichtlich diese Fläche ankaufen könne, um die für den Bau der Gesamtschule Kalk zu nutzen. - 3 - Herr Pfeuffer antwortet, dass es bisher keine Aussage dazu gibt. Daher bestehe die Frage, ob es einen Standort gibt, der schneller zur Verfügung stünde als das Grundstück am Walter-Pauli-Ring. In Vorbereitung auf unvorhergesehene Entwicklungen würde diese Fläche als Schulreservegrundstück aber nicht aufgegeben. (Auszug aus der Niederschrift) Am 24.08.2021 veröffentlichte der Kölner Stadtanzeiger um 19:47 online einen Artikel unter dem Titel: „Kein Platz für neue Gesamtschule – Polizei baut auf Grundstück in Kalk“. Dieser war in der Druckausgabe der Zeitung am 25.08.2021 auf Seite 23 zu finden. Darin legt der Kölner Stadtanzeiger ein nicht hinnehmbares Fehlverhalten des Beigeordneten für Planen und Bauen (früher auch Stadtentwicklung), Markus Greitemann offen. Offensichtlich war Herr Greitemann nicht nur nicht gewillt, politische Entscheidungen umzusetzen, sondern auch nicht gewillt seinen persönlichen Kenntnis- beziehungsweise Verhandlungsstand mit seinem Parteifreund und Landesfinanzminister, Lutz Lienenkämper MdL (2009-2010 Landesbauminister) zum Landesgrundstück am Walter- Pauli-Ring mit Politik, Öffentlichkeit und nicht einmal mit der Stadtverwaltung zu teilen. Nicht zu fassen: Das Land weigert sich seit vielen Jahren, der Stadt das große Grundstück in Kalk zu verkaufen: für eine Gesamtschule, die das Land dann betreibt! In den umliegenden Stadtteilen fehlt dringend eine Gesamtschule. Seit Langem setzen DIE LINKE und andere sich für diese ein. Das Land versprach vor Jahren wenigstens, es wolle an die Stadt verkaufen - aber erst später. Übergangsweise wolle es dorthin die Technische Hochschule auslagern, wenn deren Neubau entsteht. Jetzt kommt heraus, dass der städtische Baudezernent Greitemann schon seit Mitte 2019 Bescheid wusste, dass das Land die Fläche nun doch nicht verkauft. Innenminister Reul will dort weitere Gebäude für das Polizeipräsidium bauen. Rat und Bildungsverwaltung erfuhren von diesen neuen Plänen des Landes wie oben beschrieben erst vergangene Woche aus der Presse. So gingen weite Teile der Stadtverwaltung, die Politik und die Öffentlichkeit bis zum Erscheinen des Artikels, davon aus, dass das Land das Grundstück als Ausweichfläche für die Sanierung des benachbarten Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums der Technischen Hochschule Köln benötige. So hieß es in einer Vorlage für die Politik, deshalb könne man nicht direkt darauf zugreifen, werde das Areal aber später kaufen. Während sich Landesinnenminister Herbert Reul (ebenfalls CDU) für den Ausbau seiner Polizei bereits ins Fäustchen lachte. Denn das Land hatte den Kölner Baudezernenten bereits darüber informiert, dass es das Grundstück keineswegs veräußern wolle, sondern für den Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums benötige. Die Geheimniskrämerei ging so weit, dass das Presseamt der Stadtverwaltung offiziell angab, die Stadt sei nicht in die Planungen für die Erweiterung des Polizeipräsidiums einbezogen worden. Die Polizei widerspricht dieser offiziellen Darstellung der Stadt, hier - 4 - übergangen worden zu sein und teilt mit, Die Stadtspitze sei seit Beginn der Planungen 2019 [!] informiert gewesen. In einem weiteren Artikel des Kölner Stadtanzeigers am 27.08.2021 verteidigte sich Greitemann indem er auf eine Vorlage aus dem Stadtentwicklungsausschuss aus dem Jahr 2020 verwies, in der er angeblich der Politik mitgeteilt habe, dass man das Grundstück nicht bekommen könne. Auf die schriftliche Bitte an den persönlichen Referenten des Beigeordneten (Freitag, 27. August 2021 10:53), diese Vorlage herauszusuchen, gab es hierzu zwar eine Zusage, die Vorlage selbst aber wurde der Politik bis heute, 01.09.2021 10:08, nicht zur Verfügung gestellt. Es ist also davon auszugehen, dass es eine solche doch nicht gibt. Da es weder am Tag der Veröffentlichung noch am Folgetag eine Gegendarstellung in der veröffentlichenden Zeitung noch eine gegendarstellende Pressemeldung der Stadt Köln oder des Dezernats gab, müssen wir davon ausgehen, dass die Recherche des Kölner Stadtanzeigers korrekt ist und Herr Beigeordneter Greitemann a) in seiner Gegenwart die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vom Rat unter falschen Voraussetzungen beschließen ließ, b) sowie weder den Dezernenten für Bildung, Jugend und Sport, Robert Voigtsberger (SPD), c) noch die Oberbürgermeisterin, d) noch die Politik darüber informierte, dass das Grundstück nicht mehr zur Verfügung stünde. Kurzum er kam mehren seiner Pflichten als Beigeordneter der Stadt Köln nicht nach und beging augenscheinlich Fehlverhalten im Dienst. Nach § 77 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. § 47 Beamtenstatusgesetz begeht ein Beamter ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Ein städtischer Beigeordneter ist ein so genannter Wahlbeamter für den dies unserer Auffassung nach ebenso gelten müsste. Mögliche Disziplinarmaßnahmen sind im Disziplinargesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesdisziplinargesetz - LDG NRW) geregelt. Dort steht unter anderem: "Wer durch ein Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen." Beschluss: Daher möge die Bezirksvertretung Kalk wie folgt beschließen: 1. Die Beigeordneten Greitemann und Voigtsberger haben der Bezirksvertretung Kalk persönlich und detailliert in der nächsten Sitzung der BV darzulegen, wie die Verhandlungen mit dem Land zum Ankauf des Geländes verliefen, zu denen die Politik sie verpflichtete und wer, wen, wann in welcher Form über den Verhandlungsstand informierte. - 5 - 2. Frau Oberbürgermeisterin möchte der Bezirksvertretung Kalk in geeigneter Form darlegen, in welchem Umfang sie das Vertrauen in den Beigeordneten Greitemann auf Grund dessen Dienstvergehens verloren hat. 3. Frau Oberbürgermeisterin hat auf Basis des Fehlverhaltens im Dienst und des verlorenen Vertrauens, die notwendigen Disziplinarmaßnahmen gegen den Beigeordneten Greitemann in die Wege zu leiten. 4. Die Verwaltung möge die Kalker und alle Bezirksvertretungen der Stadt Köln darüber informieren, wie diese ein Fehlverhalten im Dienst parlamentarisch oder juristisch selbst sanktionieren können oder wie dieses in die Wege geleitet werden kann. 5. Die Stadtverwaltung hat zu prüfen und auszuschließen, dass es sich bei diesem Vorgang, um eine geplante Aktion der CDU-geführten Landesregierung unter Armin Laschet gegen einen unliebsamen SPD-Beigeordneten und Sohn von Harry Kurt Voigtsberger (der von 1989 bis 1999 ein Gegenspieler Armin Laschets im Aachener Stadtrat war) handelt, um diesem später politische Erfolgslosigkeit vorwerfen zu können? 6. Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Kalk die Ergebnisse des von der Verwaltung 2016 angekündigten detaillierten Lärmgutachtens zum Grundstück bis zur nächsten Sitzung vorzulegen und die entstandenen Kosten auszuweisen. Sollte es dieses Lärmgutachten entgegen der damaligen Ankündigung doch nicht geben, ist zu begründen, warum. - 6 - Begründung: Diese Beschlüsse sind nötig, um endgültige Klarheit in die Abläufe innerhalb der Verwaltung und das Verhalten des Beigeordneten zu bekommen. Außerdem darf solches Verhalten, wenn es denn sanktionsfähig ist, nicht ungestraft durchgelassen werden. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit Der Vorgang auf den sich der Antrag bezieht, wurde erst am 24.08.2021 öffentlich, also nach dem regulären Antragsschluss. Da die Angelegenheit schnellstmöglicher Aufklärung bedarf, ist der Antrag dennoch dringlich. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r
Sachstandsbericht BV
4334 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/VI/1
Vorlagen-Nummer
AN/1842/2021
Stand: 16.04.2024
Sachstandsbericht
Polizeibüros statt dringend benötigter Gesamtschulplätze - Komplott am Walter-Pauli-
Ring?
Beschlüsse:
Beschluss zu 1.
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
1. Der Beigeordnete Greitemann hat der Bezirksvertretung Kalk persönlich und detailliert
in der nächsten Sitzung der BV darzulegen, wie die Verhandlungen mit dem Land zum
Ankauf des Geländes verliefen, zu denen die Politik ihn verpflichtete und wer, wen,
wann in welcher Form über den Verhandlungsstand informierte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss zu 2.
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
2. Frau Oberbürgermeisterin möchte der Bezirksvertretung Kalk in geeigneter Form dar-
legen, in welchem Umfang sie das Vertrauen in den Beigeordneten Greitemann auf
Grund dessen Dienstvergehens verloren hat.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion Die LINKE. und die Bezirksvertreterin Dickas (Die PARTEI)
bei Enthaltung des Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) abgelehnt.
Beschluss zu 3.
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
3. Frau Oberbürgermeisterin hat auf Basis des Fehlverhaltens im Dienst und des verlore-
nen Vertrauens, die notwendigen Disziplinarmaßnahmen gegen den Beigeordneten
Greitemann in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung der Bezirksvertreterin Dickas (Die
PARTEI) abgelehnt.
Beschluss zu 4.
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
2
4. Die Verwaltung möge die Kalker und alle Bezirksvertretungen der Stadt Köln darüber
informieren, wie diese ein Fehlverhalten im Dienst parlamentarisch oder juristisch
selbst sanktionieren können oder wie dieses in die Wege geleitet werden kann.
Abstimmergebnis:
Mehrheitlich gegen Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung der Bezirksvertreterin Dickas (Die
PARTEI) abgelehnt.
Beschluss zu 5.
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
5. Die Stadtverwaltung hat zu prüfen und auszuschließen, dass es sich bei diesem Vor-
gang, um eine geplante Aktion der CDU-geführten Landesregierung unter Armin La-
schet gegen einen unliebsamen SPD-Beigeordneten und Sohn von Harry Kurt Voigts-
berger (der von 1989 bis 1999 ein Gegenspieler Armin Laschets im Aachener Stadtrat
war) handelt, um diesem später politische Erfolgslosigkeit vorwerfen zu können?
Abstimmergebnis:
Mehrheitlich gegen Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung der Bezirksvertreterinnen Grube (Frak-
tion 90/ Die Grünen) und Dickas (Die PARTEI) abgelehnt.
Beschluss zu 6.
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
6. Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Kalk die Ergebnisse des von der Verwaltung
2016 angekündigten detaillierten Lärmgutachtens zum Grundstück bis zur nächsten
Sitzung vorzulegen und die entstandenen Kosten auszuweisen. Sollte es dieses Lärm-
gutachten entgegen der damaligen Ankündigung doch nicht geben, ist zu begründen,
warum.
Abstimmergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und bei Enthaltung des Bezirksvertreters Winkler (AfD)
zugestimmt.
Abschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über den so geänderten Antrag
abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt:
Der Beigeordnete Greitemann hat der Bezirksvertretung Kalk persönlich und detailliert
in der nächsten Sitzung der BV darzulegen, wie die Verhandlungen mit dem Land zum
Ankauf des Geländes verliefen, zu denen die Politik ihn verpflichtete und wer, wen,
wann in welcher Form über den Verhandlungsstand informierte.
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Kalk die Ergebnisse des von der Verwaltung
2016 angekündigten detaillierten Lärmgutachtens zum Grundstück bis zur nächsten
Sitzung vorzulegen und die entstandenen Kosten auszuweisen. Sollte es dieses Lärm-
gutachten entgegen der damaligen Ankündigung doch nicht geben, ist zu begründen,
warum.
Status in Bearbeitung
erledigt
Sachstand:
Aus Sicht des Dezernates Planen und Bauen (VI) ist die Sache erledigt. Eine Erläuterung zum
Sachstand wurde der Bezirksvertretung 8 (Kalk) als Mitteilung (Session-Nr. 4319/2021) vorge-
legt und in der Sitzung am 10.03.2022 zur Kenntnis genommen.
3
Aktueller Bearbeitungsstand:
erledigt
Nächste Schritte:
erledigt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
erledigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalker Hauptstraße 247
- Walter-Pauli-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1842/2021
- Typ
- Dringlichkeitsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 01.09.2021
- Erstellt
- 01.09.2021 09:55