3203/2019
Anregungen der „Initiative für ein lebenswertes Mülheim“ vom 07.08.2019
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Eingabe nach § 24 GO - 57 Maßnahmen für Mülheim - Initiative für ein lebenswertes Mülheim
16279 Zeichen
Initiative für ein lebenswertes Mülheim
c/o Karin Lorra-Giese
Bergisch Gladbacher Str. 2
51065 Köln
An den Bezirksbürgermeister BV9 Köln-Mülheim
Herrn Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, 07.08.2019
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die Initiative für ein lebenswertes Mülheim stellt folgende Anträge an die
Bezirksvertretung:
Die Bezirksvertretung möge beschließen
1. Durchgangsverkehr raus aus Mülheim
Begründung:
« Der Durchgangsverkehr verursacht sowohl eine hohe
Gesundheitsgefährdung durch sehr hohe Schadstoffbelastung der Luft an
den Straßen Clevischer Ring, Pfälzischer Ring, Frankfurter Straße,
Bergisch Gladbacher Str. und ihren Ausweichstraßen als auch durch
Lärmbelästigung 24 Stunden täglich.
Siehe Anlagen: Statistiken 2019, Schwebstaub PM10 und Stickstoffdioxid
NO2 auf dem Clevischen Ring — Aktuell zeichnet sich ab, dass durch die
teilweise Sperrungen der Brücke die Schadstoffbelastungen erheblich
zurückgehen.)
« Ein ausreichender 6 — 8spuriger Autobahnring ist vorhanden.
Erste Maßnahmen:
1. Tempo 30 auf allen Durchgangsstraßen, insbesondere auf der Berliner Str., der
Bergisch Gladbacher Str., der Frankfurter Str. und auf dem Clevischen Ring
2. Beibehaltung der Fahrbahnsperrungen, die zwecks Sanierung der Mülheimer
Brücke erfolgreich durchgeführt wurden. Zweispuriger Autoverkehr auf dem
Clevischen Ring und der Mülheimer Brücke: je eine Spur in jede Richtung soll für
den Busschnellverkehr und die Radfahrer freigehalten werden.
3. Schließung der Schleichwege, insbesondere über den Rendsburger Platz
4. Ebenerdiger Übergang von der Genovevastr./Frankfurter Str. über den
Clevischen Ring zur Buchheimer Str. für Fußgänger und Radfahrer
5. Umsetzung des Shared Space Prinzips auf der Frankfurter Straße
2. Ausbau des ÖPNV und des Fahrradnetzes
Begründung:
Reduzierung der Gesundheitsgefährdung wie Punkt 1 „Durchgangsverkehr
raus aus Mülheim“
« Verbesserung des Stadtteilklimas
« Mehr Raum für Fußgänger, Radfahrer, Grünflächen und Stadtgrün
* Sicherstellung der klimagerechten Mobilität aller Menschen innerhalb des
Stadtteils als auch mit anderen Stadtteilen
Erste Maßnahmen:
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Teilung der Fahrspuren Düsseldorfer Straße/Clevischer Ring auf eine
Fahrspur für verstärkten ÖPNV und Fahrräder sowie eine Fahrspur für den
Individualverkehr je Richtung.
Bau der rechtsrheinischen Stadtbahn von Leverkusen über Flittard,
Stammheim, Mülheim, Deutz-Mülheimer- Straße mit Anschluss des
neuen Wohngebietes Mülheim-Süd zum Bahnhof Deutz, Deutzer Hafen bis
Porz
Bau der Ringbahn über Frankfurter Straße nach Vingst und Porz
Wiederherstellung der in den 60er Jahren gekappten Verbindungen nach
Opladen (Linie O), Leverkusen-Schlebusch (Linie 4), Bergisch-Gladbach
(Linie 18), und des zweiten S-Bahngleises (S 11) nach Bergisch-Gladbach,
verbunden mit der Sperrung der Berliner Straße und der Bergisch-
Gladbacher-Straße für den Durchgangsverkehr. Erweiterung und Neubau von
Park-and-Ride-Plätzen in Opladen, Leverkusen-Wiesdorf, Leverkusen-
Schlebusch und in Bergisch-Gladbach um Pendler auf Straßenbahn und S-
Bahn umzulenken.
Umfassenden Ausbau der oberirdischen Straßenbahnen und Buslinien mit
vollwertigen Langzügen und Bahnstationen mit entsprechenden Längen.
Ein Fahrradnetz das Mülheim mit der Stadt und dem Umland verbindet.
* Radschnellweg Leverkusen — Mülheim — Deutz - Porz mit Radweg von der
Bruder Klaus Siedlung zum Radschnellweg Clevischer Ring .
« Radschnellweg Bergisch Gladbach — Köln Hbf
« Radschnellweg Bergisch Gladbacher Str. bis Nippes / Ehrenfeld
* Radroute über die Mülheimer Brücke mit je einer Fahrspur auf der Brücke
Fahrradstraße Dünnwald - Berliner Straße - Mülheimer‘Brücke Errichtung
einer Fahrradstation am Mülheimer Bahnhof als zentrale Umsteigestation für
Pendler mit Rad, der Stadtbahn, S-Bahn und DB
Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, It. Stadt Köln schon genehmigt und
budgetiert seit 2016
Die schnelle Umstellung von Autostraßen zu Fahrradstraßen erfolgt durch
neue Beschilderung und Markierung auf bestehenden Straßen - umfassende
Reparatur beschädigter Radwege - Beseitigung von Schlaglöchern und
Wurzelwuchs, Schließung von Fuß- und Radweglücken; breite mit
Piktogrammen versehende durchgehende Radwege.
10. Zur Sicherheit aller zu Fuß Gehenden sind unzureichende Bürgersteige zu
erneuern und zu verbreitern, fehlende sind zu bauen. Nicht zuletzt geht es um
den besonderen Schutz für Kinder, Behinderte und Senioren.
11. Einrichtung einer Busspur auf der B8 und Expressbuslinien in Mülheim
2
12.Neu- und Ausbau von Park & Ride Stationen an Bus-, S-Bahn und Stadtbahn
Endstationen des ÖPNV .
13.Bau einer S-Bahn-Station Berliner Straße
14.Durchsetzung des Parkverbots auf Geh- und Radwegen: Verstöße gegen die
StVO sind durch Verhängen von Bußgeldern, bei illegal abgestellten Autos auf
Bürgersteigen / Radwegen durch Abschleppen zu ahnden.
15. Anschluß der Bruder Klaus Siedlung mit Radwegen an die Radwege Berliner
Straße und am Clevischer Ring
16.mehr Fahrradtrassen, die nicht durch Markierungen von der Straße getrennt
sind, sondern eigenständig verlaufen
3. Barrierefreier Öffentlicher Raum
Begründung:
° Senioren, Behinderte, Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen und
Radfahrer sollen sich gefahrlos und ohne Hindernisse im öffentlichen
Raum bewegen dürfen.
Erste Maßnahmen:
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Der Wiener Platz muss wieder ein ebenerdiger und begrünter Erlebnisraum und
„Gute Stube“ für Mülheimer und Besucher werden. In der Zwischenzeit muss die
KVB verpflichtet werden, für durchgängig funktionierende Rolltreppen und
Fahrstühle zu sorgen.
Regelmäßige konsequente Kontrolle und Beseitigung von Stolperfallen auf allen
Gehwegen, Radwegen, Plätzen und Überwegen
Austausch des Pflasters auf dem Wiener Platz gegen senioren- und
behindertengerechten Belag
Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden,
da diese It. Architekt Schmitz unnötig sind.
4. Mülheim als Ort des Guten Lebens
Begründung:
„Städte sind für Menschen da, nicht für Autos. Eine nachhaltige Stadt ist vor allem
eine menschenfreundliche Stadt“, so Jahn Gel, der als einflussreichster
Stadtplaner der Welt gilt.
D. Mi zusätzliche Maßnahmen neben der Verhinderung des Durchgangsverkehrs:
Reduzierung des Mülls und der Falschparker auf den Gehwegen
Reduzierung der Kriminalität im öffentlichen Raum und Gewerbebereich
(Drogenhandel, Geldwäsche, Prostitution)
Reduzierung von Angsträumen
Reduzierung der Ghettoisierung einzelner Straßenzüge
Förderung guter Aufenthalts-, Luft- und Klimaqualität im öffentlichen Raum
Förderung von Angeboten für Kinder und Senioren
Förderung von gepflegtem öffentlichen Grün
Reduzierung von überbelegten, ungepflegten Immobilien, teilweise mit
größerem Sanierungsbedarf
* Förderung des nachbarschaftlichen Friedens
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« Erweiterung der Integrationsmaßnahmen für Neuzugezogene
Erste Maßnahmen:
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8.
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Erhalt der Klinik Holweide
2. Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr.
3.
4. adäquate Präsenz von qualifiziertem, angemessen entlohntem
Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind
Ordnungspersonals (Ordnungsamt/Polizei) und dem Notdienst der AWB
insbesondere am Wiener Platz, Bahnhofgegend, Stadtgarten, Mülheim Süd bis
einschließlich Mülheim Nord, Berliner Straße/Seitenstraßen an 7 Tagen pro
Woche je 24 Stunden — Darüber hinaus die Garantie einer jederzeit telefonischen
Erreichbarkeit des Ordnungspersonals, verbunden mit der Garantie eines
zeitnahen Erscheinens am Einsatzort
Konsequentes Einschreiten bei allen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparker,
nicht genehmigte Leuchtreklame, Geschäftsauslage auf dem Gehweg, Wildmüll,
Wildpinkeln, ...) durch Bußgeldbescheide/Abschleppen
Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem
Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität,
Hochschulen...)
Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims (KSTA vom
10.07.2019)
Stadtteilkümmerer (siehe Projekt Lindenthal)
Ausweitung des Projekts "Hallo Nachbar Dankeschön" auf ganz Mülheim
10. Reduzierung bestehender Wettbüros, Spielhallen und Shisha Bar; konsequente
Verhinderung von Neuzulassungen mit allen juristischen Mitteln: Auflösung des
„Bermudadreiecks“ Frankfurter Str./Ecke Lasallestr./Ecke Elisabeth-Breuer-Str.
(Schulen / Spielhallen / Wettbüros / Pfandleihhaus / Goldankäufe / Shishabar /
Metadonausgabe / Flüchtlingsunterkunft)
11. Intensive Hilfen für die vielen Obdachlosen, Bettler, Drogenabhängigen auf den
0.g Straßen und Plätzen, Unterführungen, Seitenstraßen, Parks
12.Maßnahmen gegen beginnende Ghettobildung im Sozialraum Mülheim, z.B.
Schützenhofstr., Wallstraße/Ecke Buchheimer Str. und Adamstr./Ecke
Buchheimer Str.
13. Rotation der Methadon-Ausgabe in regelmäßigem Turnus in andere Stadtteile als
Köln-Mülheim
14. Schattenspendende Bäume auf allen Spielplätzen
15.Mehr Seniorentreffpunkte, besonders am Mülheimer Bahnhof
16. Verstärkte Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete, wie z.B. Anlernen der
Müllvermeidung und Mülltrennung, Vermittlung der Vorstellung von Sonntags-,
Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe...
17.vor Kitas und Schulen autofreie Zonen
18. großzügige und sichere Aufstellflächen an ÖPNV-Stellen
19. öffentliche und gepflegte Toiletten
20.Neue Grillordnung im Stadtgarten, z.B. Anlage eines Grillplatzes entfernt von
Wohnstraßen
5. Schaffung/Erhaltung von bezahlbarem lebenswerten Wohnraum
Begründung:
* Mangel an bezahlbarem VYohnraum und Sozialwohnungen. Da über 50%
der Kölner einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben,
reicht trotz erhöhter Bautätigkeit in diesem Segment die Anzahl der
preisgebundenen Wohnungen nicht aus. Jährlich fallen mehr Wohnungen
aus der meist nur 15-jährigen sozialen Bindung heraus als neu errichtet
werden. Das geschieht bei steigendem Zuzug nach Mülheim und bei
sinkender Verfügbarkeit von Bauland überhaupt und insbesondere von
preisgünstigem Bauland.
* Gegenwirken der Vernichtung vorhandenen Wohnraums
* Mangelnde Fürsorge für leerstehenden, überbelegten und falsch genutzten
und wegen Baumängeln gesundheitsgefährdenden Wohnraum
* Entgegenwirken von stadtteil-, sozialraum- und klimaschädigenden
verdichtenden Hochbauten
* Vergrößerungen und Erhaltung von Frischluftschneisen zur Verringerung
von städtischen Wärmeinseleffekt um innerstädtische
Temperaturerhöhungen zu vermeiden
Erste Maßnahmen:
1.
2.
3.
9.
Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim
Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2.
OG und schrittweise Sanierung des Gebäudes
Bau von ausreichend sozial gefördertem Wohnraum auch für Obdachlose und
Geflüchtete in einem gesunden und stabilen sozialen Umfeld durch die Stadt
selbst und nicht durch von der Stadt geförderte private Unternehmer. Nur so
könnten die sozialen Mieten solange bestehen, wie die Stadt sie braucht. Zu
welchen Problemen die unkontrollierte Einschaltung privater Unternehmer
führt, ist an den Beispielen Esen und Füngeling ersichtlich.
Gerechte Verteilung von Bedürftigen und Problemgruppen entsprechend der
Leistungsfähigkeit und der Stabilität des Umfeldes und des jeweiligen
Stadtteils
Stärkung der Baugenossenschaften und Baugruppen durch zur Verfügung
gestellte preiswerte städtische Baugrundstücke für neue Sozialwohnungen
und günstige Mietwohnungen (unter 10 €/qm)
Keine weitere Verdichtung im Innenblockbereich, im Grün- und
Erholungsbereich und in den Belüftungszonen
Keine Vernichtung von Wohnraum, insbesondere Erhalt der Siedlung Egonstr.
Konsequentes Einschreiten gegen Verwahrlosung, Überbelegung und
Leerstand von Wohnraum, ebenso wie Zweckentfremdung von Wohnraum,
z.B. durch Airbnb
1 Vollzeit-Sozialarbeiter und 1 Hausmeister für maximal 70 Personen/1 Haus
10.Kluge Durchmischung der Bewohner eines sozial geförderten Wohnbaus,
dazu gehören in Regelmäßigkeit verteilt deutsch und englisch sprechende
oder vielsprachige Studenten, und gut deutsch und englisch sprechende alte
und junge Mieter, mit und ohne Behinderung
11.Milieuschutzsatzung
12. Verlängerung der aktuell bis 2020 geltenden Mietpreisbremse um weitere 5
Jahre und Abschaffung der vielen Ausnahmeregelungen als mietrechtliche
Forderung an die Bundesregierung und Bundestag
Insbesondere bitten wir um unverzügliche Umsetzung:
Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim (5.1.)
Erhalt der Klinik Holweide (4.1.)
Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr. (4.2.)
Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind (4.3.)
Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden,
da diese It. Architekt Schmitz unnötig sind. (3.4.)
Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, It. Stadt Köln schon genehmigt und
budgetiert seit 2016 (2.8.)
Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem
Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität,
Hochschulen,...) (4.6.)
Durchgangsverkehr raus aus Mülheim (1.1. - 1.5.)
Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims, KSTA vom
10.07.2019 (4.7.)
Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2. OG
und schrittweise Sanierung des Gebäudes (5.2.)
Sofern die Bezirksvertretung keine Beschlüsse fassen kann, möge die
Bezirksvertretung beschließen:
„Die Bezirksvertretung fordert den Rat der Stadt Köln auf, entsprechende
Beschlüsse zu fassen.“
Darüber hinaus erbitten wir in der Geschäftsführung der Bezirksvertretung ein
Rederecht für die „Initiative für ein lebenswertes Mülheim“.
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Karin Lorra-Giese
Im Namen der Initiative für ein lebenswertes Mülheim
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3203/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregungen der „Initiative für ein lebenswertes Mülheim„ vom 07.08.2019 hier: Maßnahmen für Mülheim in der Federführung von Dezernat V Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe, deren Anregungen sie bei Be- wohnern des Stadtteils Köln-Mülheim gesammelt hat. Die folgenden Anregungen der Petentin werden aus den in der Begründung aufgeführten Gründen zurückgewiesen, auch wenn grundsätzliches Verständnis für die Intention des Anliegens besteht: 4.1 Mangels Möglichkeit, eine verbindliche Zusicherung zu machen. 4.2 Aus rechtlichen Gründen mangels Zuständigkeit der Stadt Köln 4.9 Mangels Aktualität der Fragestellung 4.13 Aus fachlichen und praktischen Gründen 5.1 Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen 5.2 Aus wirtschaftlichen Gründen 5.4 Aus rechtlichen Gründen 5.5 Aus rechtlichen Gründen 5.7 Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen 5.9 Aus fachlichen Gründen 5.12 Aus rechtlichen Gründen mangels Zuständigkeit der Stadt Köln Den Begehren folgender Anregungen der Petentin wird dem Grundsatz nach zugestimmt. Die Umset- zung der Anregungen erfolgt bereits laufend durch die Verwaltung der Stadt Köln, so dass es keines gesonderten Beschlusses mit einer Handlungsaufforderung bedarf: Eine vollständige Beseitigung von wiederkehrenden und dauerhaften Problemlagen wie Obdachlosigkeit und Zweckentfremdung von Wohnraum kann nicht umgesetzt werden. 4.11 4.15 5.3 5.8 5.10 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 2 Begründung: Die Petentin Frau Karin Lorra-Giese hat als Sprecherin der „Initiative für ein lebenswertes Mülheim“ in ihrem Schreiben vom 07.08.2019 beantragt, dass die Bezirksvertretung Mülheim den Rat auffordert, zahlreiche Beschlüsse zur Umsetzung erster Maßnahmen für den Stadtteil Mülheim zu fassen. Fol- gende Maßnahmen aus v. g. Schreiben werden unter der Federführung von Dezernat V wie folgt be- wertet: 4.1 Erhalt der Klinik Holweide 4.2 Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastraße 4.9 Ausweitung des Projektes „Hallo Nachbar Dankeschön“ auf ganz Mülheim 4.11 Intensive Hilfen für die vielen Obdachlosen, Bettler, Drogenabhängigen auf den o.g. Straßen und Plätzen, Unterführungen, Seitenstraßen und Parks 4.13 Rotation der Methadon-Ausgabe in regelmäßigen Turnus in andere Stadtteile als Köln- Mülheim 4.15 Mehr Seniorentreffpunkte, besonders am Mülheimer Bahnhof 5.1 Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim 5.2 Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2. OG und schritt- weise Sanierung des Gebäudes 5.3 Bau von ausreichend sozial geförderten Wohnraum auch für Obdachlose und Geflüchtete in einem gesunden und stabilen sozialem Umfeld durch die Stadt selbst und nicht durch die Stadt geförderte private Unternehmer. Nur so können soziale Mieten solange bestehen, wie die Stadt sie braucht. Zu welchen Problemen die unkontrollierte Einschaltung privater Unter- nehmer führt ist an den Beispielen Esen und Füngeling ersichtlich. 5.4 Gerechte Verteilung der Bedürftigen und Problemgruppen entsprechend der Leistungsfähig- keit und Stabilität des Umfeldes und des jeweiligen Stadtteils 5.5 Stärkung der Baugenossenschaften und Baugruppen durch zur Verfügung gestellte preiswerte städtische Baugrundstücke für neue Sozialwohnungen und günstige Mietwohnungen (unter 10 €/qm) 5.7 Keine Vernichtung von Wohnraum, insbesondere Erhalt der Siedlung Egonstraße 5.8 Konsequentes Einschreiten gegen Verwahrlosung, Überbelegung und Leerstand von Wohn- raum, ebenso wie Zweckentfremdung von Wohnraum, z.B. durch Airbnb. 5.9 Ein Vollzeit-Sozialarbeiter und ein Hausmeister für maximal 70 Personen/1 Haus 5.10 Kluge Durchmischung der Bewohner eines sozial geförderten Wohnungsbaus, dazu gehören Regelmäßigkeit verteilt deutsch und englisch sprechende oder vielsprachige Studenten, und gut deutsch und englisch sprechende alte und junge Mieter, mit und ohne Behinderung. 5.12 Verlängerung der aktuell bis 2020 geltenden Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre und Ab- schaffung der vielen Ausnahmeregelungen als mietrechtliche Forderung an die Bundesregie- rung und Bundestag. Die Verwaltung begründet ihre Beschlussvorschläge zu den vorgenannten Punkten wie folgt: 4.1 Die Klinik Holweide ist ein Standort der Kliniken der Stadt Köln gGmbH, welche sich derzeit in einem Sanierungs- und Umstrukturierungsprozess befindet. In dessen Rahmen wurde auch eine Schließung der Klinik Holweide andiskutiert. Da es sich bei der Sanierung jedoch um ei- nen laufenden komplexen Entscheidungsprozess im Unternehmen unter Beteiligung des Lan- des NRW und der Stadt Köln handelt und noch keine abschließende Entscheidung gefällt wurde, kann zum Erhalt der Klinik Holweide derzeit keine verbindliche Aussage seitens der Verwaltung getroffen werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kran- kenhausleistungen wird letztlich durch die Landeskrankenhauspläne sichergestellt, die vom Land NRW auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und des Kranken- hausgestaltungsgesetz NRW (KHGG) erstellt werden. Die Anregung ist daher zurückzuwei- sen. 4.2 Die ärztliche Versorgung und der ärztliche Notdienst - und damit die Einrichtung und der Be- trieb von Notfallpraxen - sind in Teil des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereini- gung nach § 75 Absatz 1 SGB V geregelt. Zuständig für den Regierungsbezirk Köln ist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Die Stadtverwaltung hat hier daher keine direkte Ein- 3 flussmöglichkeit. Die Anregung ist aus rechtlichen Gründen mangels Zuständigkeit der Stadt Köln zurückzuweisen. 4.9 Die Finanzierung der Maßnahme „Hallo Nachbar, danke schön“ des Umwelt- und Verbrau- cherschutzamtes der Stadt Köln für Mülheim-Nord ist im Rahmen des Förderprogramms „Starke Veedel – starkes Köln“ bis Ende 2020 gesichert. Die Rahmenbedingungen einer zeitli- chen Fortführung und räumlichen Ausdehnung über Mülheim-Nord hinaus sind nach einer Evaluierung des Erfolgs der laufenden Maßnahme verwaltungsintern noch abzustimmen. Die Anregung ist derzeit mangels aktuellen Handlungsbedarf zurückzuweisen. 4.11 Die Stadt Köln beschäftigt in verschiedenen Ämtern Straßensozialarbeiter/innen, die sich um die Bedarfe von Obdachlosen, bettelnden Personen und Drogenabhängigen vor Ort kümmern, insbesondere Sozialarbeiter/innen des ASC (Aufsuchendes Sucht-Clearing) (Gesundheitsamt) Jugendstreetworker/innen (Amt für Kinder, Jugend und Familie) Wohnungslosenstreetworker/innen (Amt für Soziales und Senioren) Streetworker/innen für obdachlose Südosteuropäer (Amt für Soziales und Senioren) mit besonderen Sprachkenntnissen Seit 2017 sind die Träger Diakonie Michaelshoven und der Benedikt Labre e.V. mit der Durch- führung von Streetwork für obdachlose Menschen in Köln beauftragt. Ende 2018 wurde Streetwork um zwei weitere Stellen für Menschen ohne Sozialleistungsansprüche aufgestockt, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Betteln sicherstellen. Die Streetworker/innen suchen die Szeneplätze auf, an denen sich die Betroffenen regelmä- ßig aufhalten, sprechen sie aktiv an, informieren sie über bestehende Hilfeangebote und moti- vieren sie, diese zeitnah anzunehmen. Im Stadtteil Mülheim stellen zentrale Plätze, wie insbesondere der Wiener Platz, einen bevor- zugten Aufenthaltsort von obdachlosen Menschen dar, die durch ihr abweichendes soziales Verhalten (Drogen- und Alkoholkonsum sowie Betteln) auffallen. Der größere Anteil der Men- schen, die dort Alkohol konsumieren, ist jedoch nicht wohnungslos und hält sich nur tagsüber auf der Straße auf. Das Gesundheitsamt plant in Ergänzung zur täglichen Präsenz der ASC- Sozialarbeiter für den Wiener Platz weitere Drogenhilfeangebote. Außerdem bietet die Stadt Köln ein sehr breitgefächertes Hilfesystem für wohnungslose Men- schen an. Die Hilfeangebote richten sich nach den Bedarfen der Zielgruppe vor Ort und be- rücksichtigen einen niederschwelligen Zugang, um eine rege Inanspruchnahme zu gewähr- leisten. Über acht Kontakt- und Beratungsstellen, die überwiegend in der Innenstadt angesie- delt sind, können obdachlose Menschen vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren eine Grundversorgung erhalten, bestehend aus Hygieneangebot (WC, Duschen), Essen, Kleider- kammer und medizinischer Grundversorgung. Diese humanitäre Hilfe soll einer Verelendung der Menschen entgegenwirken. Außerdem besteht ein Beratungsangebot, um weitere Per- spektiven, z.B. eine Unterbringung oder soziale Unterstützungsleistungen anzubieten. Hierbei gibt es spezielle Angebote für Drogenabhängige, psychisch Kranke und alkoholabhängige Menschen. Für obdachlose Menschen aus Südosteuropa wird darüber hinaus eine spezielle Notunterkunft vorgehalten. 4.13 In der Stadt Köln befinden sich vier Substitutionsambulanzen (drei in der Innenstadt und eine in der Bergisch Gladbacher Straße in Mülheim) sowie 16 niedergelassene Ärzte im gesamten Stadtgebiet, die Substitution anbieten, davon eine Praxis in Mülheim in der Elisabeth-Breuer- Straße. Die Substitutionsbehandlung mit Drogenersatzstoffen ist eine medizinische Regelversorgung, bei der der Patient üblicherweise einmal täglich die Praxis aufsuchen muss, um sein Substitut einzunehmen. Es ist wichtig, dieses ärztliche Angebot stabil dezentral in der Stadt vorzuhal- ten, und zwar dort, wo der Bedarf besteht. Eine durch verschiedene Stadtteile rotierende Me- thadonausgabe ist daher nicht zielführend. Die Anregung ist daher aus fachlichen und praktischen Gründen zurückzuweisen. 4.15 Im Jahre 2001 wurde durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren das Angebot der Senio- renNetzwerke eingeführt und seitdem kontinuierlich ausgebaut. In einem SeniorenNetzwerk treffen sich Seniorinnen und Senioren aus einem Stadtteil. Das Ziel dieser Treffen ist, dass 4 sich die Menschen im Stadtteil begegnen und für sich und andere aktiv werden. Das Senio- renNetzwerk für den Stadtteil Mülheim wird vom AWO Kreisverband Köln e.V. betrieben. Des- sen Aktivitäten sind auf der Internetseite http://seniorennetzwerke- koeln.de/stadtteile/muelheim/ verzeichnet. 5.1 Bei der Behelfsheimsiedlung Egonstraße in Köln-Stammheim handelt es sich um ehemalige Munitionsbaracken, die 1947/48 als Notunterkünfte/Behelfsheime hergerichtet wurden. Mehre- re dieser Behelfsheime wurden in letzter Zeit an die Stadt Köln als Vermieter zurückgegeben. Die Bauten wurden im Laufe der Jahrzehnte ohne Baugenehmigung und statische Prüfung baulich verändert und ergänzt, so dass sie teilweise einsturzgefährdet sind. Der Zustand der Wasserleitungen, der Elektroanlagen, der Heizung und der Dächer widerspricht jeglichen technischen und bauordnungsrechtlichen Standards für Bestandsgebäude, so dass eine Neu- vermietung durch die Stadt ausscheidet. Eine Sanierung der maroden Bauten, die nie als Wohnbauten errichtet wurden, kommt auch angesichts der durchfeuchteten schlechten Bau- substanz sowohl unter baulichen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht in Be- tracht. Ein Abriss der Gebäude ermöglicht keine Neubebauung, weil aufgrund der Nähe zum Groß- klärwerk Stammheim bauplanungsrechtlich Wohnneubebauung unzulässig ist. Der städtische Flächennutzungsplan sieht daher dort nur noch Grünfläche vor. Im Rahmen eines sozialverträglichen Rückbaus der Siedlung wurde den verbleibenden Mie- tern das Zugeständnis gemacht, bis zu ihrem freiwilligen Auszug in den bestehenden Gebäu- den zu verbleiben. Die Situation der Behelfsheimsiedlung Egonstraße wurde seitens der Verwaltung in der Mittei- lungsvorlage 0154/2018 für die Bezirksvertretung Mülheim (Sitzung am 05.03.2018) ausführ- lich dargestellt: Die Anregung ist daher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen zurückzuweisen. 5.2 Das unter Denkmalschutz stehende städtische Wohngebäude Bergisch Gladbacher Str. 1006, 51069 Köln, mit sieben Wohneinheiten wurde vom Amt für Wohnungswesen zur Unterbrin- gung wohnungsloser Familien genutzt. Um eine Nutzung für Wohnzwecke in Zukunft zu ge- währleisten, ist eine umfangreiche Sanierung des gesamten Hauses erforderlich. Ferner sind Auflagen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Eine Sanierung ist für die Stadt Köln nicht wirtschaftlich. Die Verwaltung beabsichtigt daher, ein nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Hierzu wird es eine Veröffentlichung der nachfolgend dargestellten Konditio- nen sowie der Anforderungen an die Beschreibung der jeweiligen Idee auf der städtischen In- ternetseite (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/grundstueck- immobilien/index.html ) geben. Die Interessenten, die sich bereits an die Liegenschaftsverwal- tung gewandt hatten, werden zudem schriftlich über das Verfahren informiert. Bezüglich der Nutzung kommen hier in Betracht z.B. geförderter Wohnungsbau, soziale Bera- tungs- und Unterstützungsangebote und/oder gewerbliche Nutzungen, bei denen der soziale Aspekt überwiegt. Weiter muss sich der Bewerber verpflichten, das Gebäude unter Beachtung der Vorgaben des Denkmalschutzes innerhalb einer noch festzulegenden Frist herzurichten. Die Bewerber werden aufgefordert, ihr Konzept darzustellen, zu erklären, ob und ggf. wie eine Kooperation mit dem seit Jahren im Erdgeschoss des Gebäudes ansässigen Bürgerverein möglich ist sowie ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorzulegen. Die Anregung ist daher aus wirtschaftlichen Gründen zurückzuweisen. 5.3 Das Amt für Wohnungswesen baut laufend öffentlich geförderten Wohnraum im Kölner Stadt- gebiet, um die Wohnungsmarktsituation in Köln zu verbessern. Es sind unter anderem in der Schönrather Straße und der Berliner Straße in Köln-Mülheim öffentlich geförderte Wohnungen in Planung, und zwar einmal 24 und einmal 18 Wohneinheiten. Insgesamt sind derzeit 272 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Planung. Die Kapazitäten an finan- ziellen Mitteln und Personal für den Bau öffentlich geförderter Wohnungen durch die Stadt Köln sind jedoch begrenzt, so dass auf private Investoren im sozialen Wohnungsbau nicht verzichtet werden kann. Die Bewilligung von Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau er- folgt nach gesetzlichen Vorgaben und ohne Ansehen der Person. 5 5.4 Es besteht gemäß Art.11 Abs.1 Grundgesetz das Recht eines Bundesbürgers auf Freizügig- keit im gesamten Bundesgebiet. Es können daher nicht Menschen nach ihrer Angewiesenheit auf staatliche Transferleistungen oder nach persönlichen Problemen wie Alkohol- oder Dro- gensucht das Wohnen in bestimmten Stadtvierteln verboten werden oder sie angewiesen werden, sich in bestimmten Stadtvierteln niederzulassen. Es kann seitens der Stadt Köln le- diglich durch die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnraum mit dem Konzept der integ- rativen Belegung (sog. Drittelbelegung) mit Mietern mit Wohnberechtigungsschein auf eine soziale Durchmischung der Bevölkerung hingewirkt werden. Die Anregung ist daher aus recht- lichen Gründen zurückzuweisen. 5.5 Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 unter der Vorlage Nr. 1775/2016 einen für ganz Köln und damit auch für Mülheim geltenden Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke gefasst. Darin wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergabe städtischer Grund- stücke an den folgenden Zielsetzungen auszurichten: Schaffung von bezahlbaren Wohnraum Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Organisationsformen, zum Beispiel Studie- rende, Menschen mit Behinderung, anerkannte Flüchtlinge, Genossenschaften, Bau- gruppen, Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klimaan- passung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau Baugrundstücke können von der Stadt aufgrund § 90 Gemeindeordnung NRW in der Regel nur zum Verkehrswert und nicht vergünstigt veräußert werden. Die Anregung ist daher aus rechtlichen Gründen zurückzuweisen. 5.7 Es wird auf die Begründung der Ablehnung des inhaltlich gleichen Antrags 5.1 verwiesen. 5.8 Im Bereich der Wohnungsaufsicht, zuständig für Wohnungsmängel, Verwahrlosung und Über- belegung, liegen im Stadtbezirk Mülheim dem Amt für Wohnungswesen derzeit 46 offene Fäl- le vor. Seit 2014 wurden 286 Wohnungsaufsichts-Verfahren in Mülheim eröffnet. Der Bezirk Mülheim steht damit, was die Tätigkeit der Wohnungsaufsicht angeht, an der Spitze der Stadtbezirke. 258 Verfahren wurden bereits abgeschlossen und es wurden 31 wohnungsauf- sichtliche Anordnungen (i.d.R. zur Mängelbeseitigung) erlassen. Die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen geht im gesamten Stadtgebiet und damit auch in Mülheim Hinweisen auf leerstehende Mietwohnungen und nicht genehmigte Kurzzeit-Vermietungen von Wohnungen an Touristen nach (Zweckentfremdung von Wohn- raum). Im diesem Bereich sind seit Erlass der Wohnraumschutzsatzung für den Stadtbezirk Mülheim 80 Antragseingänge und 88 Verfahren zur Ahndung von Verstößen zu verzeichnen. 110 Verfahren sind bereits beendet. Damit liegt Mülheim im Vergleich mit den anderen Stadt- bezirken im mittleren Bereich. Die Wohnungsaufsicht wurde in diesem Jahr personell auf 15 Stellen aufgestockt. Die Stadt Köln kommt damit der erhobenen Forderung zum konsequenten Einschreiten bereits jetzt nach. 5.9 Der aktueller Betreuungsschlüssel von Mitarbeitern des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen für Geflüchtete beträgt in den regulären Einrichtungen 1:80. Dieser hat sich in der Vergangenheit bewährt. Eine ausreichende Präsenz sozialer Fachkräfte als Ansprech- personen vor Ort ist damit sichergestellt. Außerdem existiert in den meisten Unterbringungs- standorten eine Heimleitung des sozialen Trägers als Ansprechpartner. Zusätzlich wird seitens der Stadt Köln ein finanzielles Budget zur Unterstützung von pädago- gischen Projekten und Angeboten für Geflüchtete zur Verfügung gestellt. Das Maß der not- wendigen Betreuung ist abhängig von den Wohnbedingungen und der Personenstruktur der Geflüchteten innerhalb einer Einrichtung. Der Soziale Dienst ist hier flexibel, sofern sich er- höhter Betreuungsbedarf abzeichnet. Die Betreuung der Geflüchteten ist ein laufendes Ge- schäft der Verwaltung. Die Anregung ist daher aus fachlichen Gründen zurückzuweisen. 6 5.10 Der Studentenanteil an der Mülheimer Bevölkerung ist angesichts der Lage der Kölner Uni- versität im linksrheinischen Lindenthal gering. Studenten mit geringen finanziellen Mitteln wer- den vorwiegend vom Kölner Studentenwerk untergebracht. Der Anteil an Studentinnen und Studenten mit Wohnberechtigungsschein ist ebenfalls überschaubar, so dass an diese meist keine Wohnungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau vermietet werden. Studen- tische Bewerbungen für Sozialwohnungen werden gern berücksichtigt, wenn die Vorausset- zungen vorliegen. Allerdings kann keine gezielte Vergabe von Wohnungen an Studenten nach Sprachkenntnissen erfolgen. Die Vergabe der Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau er- folgt meist durch Wohnungsbaugesellschaften wie der GAG Immobilien AG und nicht durch die Stadt Köln. Es wird jedoch durchaus eine integrative Belegung von verschiedenen Alters- stufen und sozialen Milieus angestrebt, damit die Mieterschaft sich gegenseitig sozial stabili- siert. 5.12 Es ist gerade eine neue Kappungsgrenzenverordnung des Landes NRW zum 01.06.2019 in Kraft getreten, welche auf der Ermächtigung in § 558 Abs.3 Bürgerliches Gesetzbuch beruht, in bestimmten Gebieten eine Absenkung der Kappungsgrenze für Wohnraummieten einzufüh- ren. Die Vermietung von Wohnraum im Stadtgebiet Köln unterliegt danach weiterhin der im Gesetz definierten Kappungsgrenze. Diese Regelung läuft zum 29.06.2020 aus. Die Verwal- tung unterstützt das Anliegen der Initiative zur Aufrechterhaltung der Kappungsgrenze in Köln, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Positionierung der Verwaltung zur Abschaffung von vielen Ausnahmeregelungen als mietpolitische Forderung an die Bundesre- gierung ist wegen der mangelnden Bestimmtheit des Antrags leider nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (25)
- Bergisch Gladbacher Straße 2
- Schönrather Straße
- Berliner Straße 14
- Frankfurter Straße 2
- Genovevastraße 4
- Buchheimer Straße 13
- Gladbacher Straße
- Elisabeth-Breuer-Straße
- Schützenhofstraße
- Wallstraße
- Adamstraße
- Wiener Platz 2a
- Pfälzischer Ring
- Mülheimer Brücke
- Ebertplatz
- Deutz-Mülheimer Straße
- Düsseldorfer Straße
- Rendsburger Platz 4
- Clevischer Ring 16
- Michaelshoven
- Egonstraße 5
- Straße 10
- Straße 14
- Straße 13
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3203/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.10.2019
- Erstellt
- 11.09.2019 14:55