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Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu Alkoholverboten

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0938/2022 vom 21.03.2022

Stand: Am 21.03.2022 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 21.03.2022 0938/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 21.03.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu Alkoholverboten im öffentlichen Raum In der 10. Sitzung des Hauptausschusses am 10. Januar 2022 fragte Ratsmitglied Christian Joisten (SPD-Fraktion) zu Tagesordnungspunkt 7.3. nach dem aktuellen Sachstand des Alkoholkonsum- und Verkaufsverbots sowie der zukünftigen Beteiligung des Rates. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bereits seit Jahren verstärkt sich vor allem bei schönem Wetter der Trend, die Freizeit gemeinsam im Freien zu verbringen. Teilweise bis tief in die Nacht halten sich Menschen im öffentlichen Raum auf. Es handelt sich um einen Trend, der in vielen Großstädten zu verzeichnen ist und der auch negative Seiten hat: Müll und Verunreinigung, Scherben und Lärm bis nach Mitternacht. Hinzu kommen Straf- taten, wie Auseinandersetzungen und Drogendelikte. Da von den Feiernden oft auch Alkohol konsumiert wird, ist in der Vergangenheit häufig über zeitlich begrenzte Alkoholkonsum- und Alkoholverkaufsverbote diskutiert und diese auch von der Stadtver- waltung geprüft worden. Die Prüfung hat eindeutig ergeben, dass die Rechtslage bislang weder ein Alkoholkonsumverbot, noch ein Alkoholverkaufsverbot ermöglichen. Auch wurde ein entsprechendes Verbot für die Duisbur- ger Innenstadt im Jahr 2018 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für nicht rechtmäßig erklärt. Frau Stadtdirektorin Andrea Blome hatte daher im Januar angeregt, hierfür eine Ermächtigungsgrund- lage auf Landesebene zu schaffen. Sollte es zu einer entsprechenden Gesetzesänderung kommen, wird der Rat darüber unterrichtet. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 21.03.2022

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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