Mandari Insight

0938/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu Alkoholverboten

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 21.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2022, TOP 2.1.9

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

1832 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer  21.03.2022 
 0938/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 21.03.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu Alkoholverboten im öffentlichen Raum 
In der 10. Sitzung des Hauptausschusses am 10. Januar 2022 fragte Ratsmitglied Christian Joisten 
(SPD-Fraktion) zu Tagesordnungspunkt 7.3. nach dem aktuellen Sachstand des Alkoholkonsum- und 
Verkaufsverbots sowie der zukünftigen Beteiligung des Rates. 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Bereits seit Jahren verstärkt sich vor allem bei schönem Wetter der Trend, die Freizeit gemeinsam im 
Freien zu verbringen. Teilweise bis tief in die Nacht halten sich Menschen im öffentlichen Raum auf. 
 
Es handelt sich um einen Trend, der in vielen Großstädten zu verzeichnen ist und der auch negative 
Seiten hat: Müll und Verunreinigung, Scherben und Lärm bis nach Mitternacht. Hinzu kommen Straf-
taten, wie Auseinandersetzungen und Drogendelikte. 
 
Da von den Feiernden oft auch Alkohol konsumiert wird, ist in der Vergangenheit häufig über zeitlich 
begrenzte Alkoholkonsum- und Alkoholverkaufsverbote diskutiert und diese auch von der Stadtver-
waltung geprüft worden.  
 
Die Prüfung hat eindeutig ergeben, dass die Rechtslage bislang weder ein Alkoholkonsumverbot, 
noch ein Alkoholverkaufsverbot ermöglichen. Auch wurde ein entsprechendes Verbot für die Duisbur-
ger Innenstadt im Jahr 2018 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für nicht rechtmäßig erklärt. 
 
Frau Stadtdirektorin Andrea Blome hatte daher im Januar angeregt, hierfür eine Ermächtigungsgrund-
lage auf Landesebene zu schaffen.  
 
Sollte es zu einer entsprechenden Gesetzesänderung kommen, wird der Rat darüber unterrichtet. 
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

21.03.2022 Hauptausschuss
TOP 2.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0938/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
21.03.2022
Erstellt
16.03.2022 16:47