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A-O/0009/2013

Schülerspezialverkehr beibehalten

Antrag an die BV Ost 27.05.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 20.06.2013, TOP 3.2

Originalantrag A-O/0009/2013

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Originalantrag A-O/0009/2013

2194 Zeichen

A-O/0009/2013 
Antrag an die Bezirksvertretung Münster-Ost 
23.05.2013 
Schülerspezialverkehr beibehalten 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen: 
Der Rat der Stadt Münster wird zu nachfolgendem Beschluss aufgefordert: 
1. Der Konsolidierungsbeschluss Nr. 117 "Einstellung des Schülerspezialverkehrs" 
zum Haushalt 2013 wird aufgehoben. Die bisherige Regelung wird beibehalten. 
2. Mit dem Haushalt 2014 werden die notwendigen finanziellen Mittel wieder zur 
Verfügung gestellt. 
BÜNDNIS 90 ^_ 
DIE GRÜNEN 
V .7 
tCAL MUNSTER 
Fraktion in der BV Münster-Ost 
Reinerskamp 58 
48157 Münster 
0176 800 933 52 
sellerberg@citykom. net 
Begründung: 
Der Konsolidierungsbeschluss (Nr. 117 „Einstellung des Schülerspezialverkehrs") lautet: „Die 
Einsparung soll erzielt werden, jedoch nicht durch eine Einstellung des 
Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eltern und 
Schulen. Wie schon zu den Haushaltsberatungen 2011 per Antrag gefordert, sollen Wege 
gefunden werden, die Eltern stärker an den Beförderungskosten zu beteiligen. Darüber 
hinaus müssen nun endlich die Gespräche mit den jeweiligen Schulen geführt werden, um 
z.B. durch Betreuungsmodelle die Zahl der Fahrten deutlich zu reduzieren." 
Wie in einem Gespräch mit Vertretern der Elternschaftenn und der Schulleitungen am 8.Mai 
2013 dargelegt, hat die Verwaltung trotz intensiver Bemühungen keine Lösung für den o.g. 
Beschluss gefunden. Weder lassen sich durch Angebotsverdichtung/Reduzierung von 
Fahrten und Betreuungsmodelle "wesentliche Einsparungen" erzielen noch wurde eine 
Möglichkeit für eine "geeignete Einbeziehung" von Eltern und Schulen gefunden. 
Hieraus schließt die Verwaltung nun, dass nur noch eine Variante übrig bliebe: den 
Schülerspezialverkehr komplett einzustellen. Dies würde jedoch eine völlig unerwartete 
zusätzliche Belastung der betroffenen Familien mit z.Z. durchschnittlich 105,-€ monatlich, 
in der Spitze bis zu 308,- € pro Kind bedeuten. 
Um diese Härten, die den Prinzipien des Zusammenlebens in der Flächenstadt Münster 
widersprechen, zu vermeiden, muss der Konsolidierungsbeschluss aufgehoben werden. 
Gez.: Jörn Möltgen Renate Paschert Meinolf Seilerberg

Beratungsverlauf (1)

20.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Reinerskamp 58

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Details

Vorlagen-Nr.
A-O/0009/2013
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
27.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37