A-O/0009/2013
Schülerspezialverkehr beibehalten
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Originalantrag A-O/0009/2013
2194 Zeichen
A-O/0009/2013 Antrag an die Bezirksvertretung Münster-Ost 23.05.2013 Schülerspezialverkehr beibehalten Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen: Der Rat der Stadt Münster wird zu nachfolgendem Beschluss aufgefordert: 1. Der Konsolidierungsbeschluss Nr. 117 "Einstellung des Schülerspezialverkehrs" zum Haushalt 2013 wird aufgehoben. Die bisherige Regelung wird beibehalten. 2. Mit dem Haushalt 2014 werden die notwendigen finanziellen Mittel wieder zur Verfügung gestellt. BÜNDNIS 90 ^_ DIE GRÜNEN V .7 tCAL MUNSTER Fraktion in der BV Münster-Ost Reinerskamp 58 48157 Münster 0176 800 933 52 sellerberg@citykom. net Begründung: Der Konsolidierungsbeschluss (Nr. 117 „Einstellung des Schülerspezialverkehrs") lautet: „Die Einsparung soll erzielt werden, jedoch nicht durch eine Einstellung des Schülerspezialverkehrs, sondern durch geeignete Einbeziehung der Eltern und Schulen. Wie schon zu den Haushaltsberatungen 2011 per Antrag gefordert, sollen Wege gefunden werden, die Eltern stärker an den Beförderungskosten zu beteiligen. Darüber hinaus müssen nun endlich die Gespräche mit den jeweiligen Schulen geführt werden, um z.B. durch Betreuungsmodelle die Zahl der Fahrten deutlich zu reduzieren." Wie in einem Gespräch mit Vertretern der Elternschaftenn und der Schulleitungen am 8.Mai 2013 dargelegt, hat die Verwaltung trotz intensiver Bemühungen keine Lösung für den o.g. Beschluss gefunden. Weder lassen sich durch Angebotsverdichtung/Reduzierung von Fahrten und Betreuungsmodelle "wesentliche Einsparungen" erzielen noch wurde eine Möglichkeit für eine "geeignete Einbeziehung" von Eltern und Schulen gefunden. Hieraus schließt die Verwaltung nun, dass nur noch eine Variante übrig bliebe: den Schülerspezialverkehr komplett einzustellen. Dies würde jedoch eine völlig unerwartete zusätzliche Belastung der betroffenen Familien mit z.Z. durchschnittlich 105,-€ monatlich, in der Spitze bis zu 308,- € pro Kind bedeuten. Um diese Härten, die den Prinzipien des Zusammenlebens in der Flächenstadt Münster widersprechen, zu vermeiden, muss der Konsolidierungsbeschluss aufgehoben werden. Gez.: Jörn Möltgen Renate Paschert Meinolf Seilerberg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Reinerskamp 58
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-O/0009/2013
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 27.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37