V/0565/2012
Bildungs- und Teilhabepaket, Erfahrungsbericht über die leistungsrechtliche Aufgabenwahrnehmung
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Anlage - Statistik Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
3028 Zeichen
Sozialamt Statistik Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) Stand: 31.07.2012 Tabelle 1: Personen mit Zugangsrecht zu BuT-Leistungen (Berechtigte dem Grunde nach), Stichtag: 30.06.2012 Personen SGB II Wohngeld / Kinderzuschlag SGB XII §§ 2, 3 AsylbLG Gesamt 0 - < 18 J. 7.013 2.485 133 236 9.867 Schülerinnen u. Schüler zw. 18 und < 25 Jahren* 416 39 15 15 485 Gesamt 7.429 2.524 148 251 10.352 * SGB II: realer Wert (Quelle: Jobcenter); Wohngeld: übertragener Anteil der Schüler/innen zw. 18 und < 25 J. an allen Personen der Altersgruppe im Rechtskreis SGB II ( ≈ 17,6 %), übrige Rechtskreise: eigene Erhebungen. nachrichtlich: Personen zwischen 18 und < 25 Jahren insgesamt 2.367 220 62 66 2.715 Tabelle 2: Zahl der tatsächlich leitstungsbeziehenden Personen nach Rechtskreisen Monat SGB II Wohngeld / Kinderzuschlag SGB XII §§ 2, 3 AsylbLG Gesamt Juni 2012 2.047 1.763 16 40 3.866 Juli 2012 1.798 1.688 16 40 3.542 Tabelle 3: Gewährte Einzelleistungen im Monat Juli 2012 nach Rechtskreisen BuT-Leistung SGB II Wohngeld / Kinderzuschlag SGB XII §§ 2, 3 AsylbLG Gesamt Ausflüge, mehrtägige Fahrten 201 181 4 8 394 Schulbedarf 0 146 0 0 146 Schülerbeförderung 02002 Lernförderung 26 28 0 0 54 Mittagessen 1.449 973 11 35 2.468 Teilhabe 803 840 3 5 1.651 Gesamt 2.479 2.170 18 48 4.715 nachrichtlich: Berechtigte, die mindestens eine Leistung in Anspruch genommen haben SGB II Wohngeld / Kinderzuschlag SGB XII §§ 2, 3 AsylbLG Gesamt bis 31.07.2012 4.415 3.470 63 146 8.094 Blatt 1 Sozialamt Statistik Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) Stand: 31.07.2012 Tabelle 4: Anträge vom 01.01.2012 bis 31.07.2012 nach Rechtskreisen und Einzelleistungen BuT-Leistung SGB II Wohngeld / Kinderzuschlag SGB XII §§ 2, 3 AsylbLG Gesamt Ausflüge, mehrtägige Fahrten 1.447 753 7 22 2.229 Schulbedarf 3 1.330 1 1 1.335 Schülerbeförderung 69 37 0 0 106 Lernförderung 724 283 1 12 1.020 Mittagessen 2.361 1.474 7 35 3.877 Teilhabe 1.212 1.115 5 7 2.339 Gesamt 5.816 4.992 21 77 10.906 Tabelle 5: Ablehnungen/zurückgezogene Anträge vom 01.01.2012 bis 31.07.2012 nach Rechtskreisen und Einzelleistungen BuT-Leistung SGB II Wohngeld / Kinderzuschlag SGB XII §§ 2, 3 AsylbLG Gesamt Ausflüge, mehrtägige Fahrten 101 139 0 0 240 Schulbedarf 6 60 0 0 66 Schülerbeförderung 34 24 0 0 58 Lernförderung 84 60 0 0 144 Mittagessen 109 84 0 0 193 Teilhabe 77 42 0 0 119 Gesamt 411 409 0 0 820 Tabelle 6: Ausgaben vom 01.01.2012 bis 31.07.2012 BuT-Leistung SGB II Wohngeld / Kinderzuschlag SGB XII §§ 2, 3 AsylbLG Gesamt Ausflüge, mehrtägige Fahrten 171.818 € 64.173 € 5.866 € 5.377 € 247.234 € Schulbedarf 97.941 € 55.678 € 3.430 € 5.960 € 163.009 € Schülerbeförderung 0 € 865 € 0 € 0 € 865 € Lernförderung 30.129 € 10.733 € 1.175 € 0 € 42.038 € Mittagessen 262.435 € 219.176 € 6.566 € 1.281 € 489.457 € Teilhabe 35.277 € 40.299 € 894 € 451 € 76.922 € Gesamt 597.601 € 390.924 € 17.930 € 13.069 € 1.019.524 € Tabelle 7: Finanzierung: Einnahmen aus der erhöhten Bundesbeteiligung zum 15.06.2012 1.140.576 € zum 15.07.2012 1.321.166 € Blatt 2
Berichtsvorlage
18362 Zeichen
V/0565/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Bildungs- und Teilhabepaket; Erfahrungsbericht über die leistungsrechtliche
Aufgabenwahrnehmung
Beratungsfolge
05.09.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
12.09.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
18.09.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) hat der Gesetzgeber auch B edarfe für Bildung
und Teilhabe von Kindern, Jugen dlichen und jungen Erwachsenen in den Rechtskreisen des
SGB II, des SGB XII sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) anerkannt (das sog. Bi l-
dungs- und Teilhabepaket). Darüber hinaus werden Bildungs - und Teilhabeleistungen entspr e-
chend der gesetzlichen Reg elungen im SGB XII zumindest auch für einen Teil der Kinder und
Jugendlichen aus Familien erbracht, die Leistungen nach dem Asylb ewerberleistungsgesetz (§ 2
AsylbLG) beziehen.
Anlass für die Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen war das Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts vom 9. Februar 2010 (BVerfGE, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010), das das seinerzeit ge l-
tende Verfahren zur Ermittlung insbesondere der abgeleiteten Regellei stungen nach dem SGB II
im Hinblick auf die Gewährleistung des Anspruchs auf ei n menschenwürdiges Existenzminimum
unter mehreren Gesichtspunkten monierte. So bemängelte das Gericht, dass ein Mindestmaß an
Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben nicht gewährleistet ist. Ferner
sah das BVerfG insbesondere bei schulpflichtigen Kindern einen zusätzlichen Bedarf, der no t-
wendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten, wie etwa die „Beschaffung von
Lernmitteln“ oder ein „kostenloses Angebot von Nachhilfeunterricht“ , beinhaltet. Zur Ausgesta l-
tung der Bedarfsdeckung hat sich das BVerfG in seinem Urteil dagegen nicht geäußert.
Vorrangiges Ziel des Bildungs- und Teilhabepakets ist es, Kindern einkommensschwacher Fami-
lien die Möglichkeit zu geben, Lern - und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen, um ihnen s o-
mit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Die Regelungen zu den Leistungen
für Bildung und Teilhabe sind nach der Veröffentlichung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Herr Koch
Ruf:
492-5062
E-Mail:
KochHJ@stadt-muenster.de
Datum:
03.08.2012
Öffentliche Berichtsvorlage
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am 29. März 2011 im Bundesgesetzblatt teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getre-
ten und umfassen folgende Leistungen:
Eintägige Schulausflüge (Kita-Ausflüge) sowie mehrtägige Klassenfahrten (Kita-Fahrten),
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
Notwendige Ausgaben für Schülerbeförderung,
Übernahme von Kosten für eine zusätzliche, außerschulische Lernförderung,
Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in den Schulen, Kindertage s-
stätten sowie in der Kindertagespflege,
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Die leistungsrechtliche Säule de s Bildungs- und Teilhabepakets wird durch die Einrichtung z u-
sätzlicher Stellen im Bereich Schulsozialarbeit in städtischer und freier Trägerschaft ergänzt. Die
Aufgaben der Schulsozialarbeit im Aufgabenzusammenhang des Bildungs - und Teilhabepakets
betreffen insbesondere die Vermittlung von Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Informat i-
on (s. § 4 Abs. 2 SGB II ), die Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern, die
Einwerbung von zusätzlichen finanziellen Mitteln z.B. für Folgekosten einer Vereinsmitglied-
schaft, die Vernetzung mit vorhandenen Strukturen der Jugend - und Schulsozialarbeit sowie die
ergänzende berufliche Orientierung und Begleitung des Übergangs von Schule und B eruf (s.
auch Vorlage V/0728/2011: Umsetzung des Projektes Schulsoz ialarbeit im Rahmen des Bi l-
dungs- und Teilhabepakets).
2. Situation in Münster
2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis
Zur Einführung des Bildungs - und Teilhabepakets gehörten insgesamt 11.561 Kinder, Jugendl i-
che und junge Erwachsene über alle Rechtskreise zum anspruchsberechtigten Personenkreis.
Personen mit Zugangsrecht zu BuT-Leistungen (Berechtigte dem Grunde nach)
Personen SGB II Wohngeld /
Kinderzuschlag SGB XII § 2
AsylbLG
§ 3
AsylbLG 1 Gesamt
0 - < 18 J. 6.394 3.460 146 40 218 10.258
Schülerinnen
u. Schüler
zw. 18 und <
25 Jahren
540 729 15 4 15 1.303
Gesamt 6.934 4.189 161 44 233 11.561
Zum Stand der letzten Erhebung am 31.05.2012 betrug die Zahl der Anspruchsberechti gten
10.952. Rückläufige Berechtigtenzahlen verzeichnet insbesondere der Rechtskreis BKGG, wä h-
rend die Zahl der Berechtigten im Rechtskreis SGB II zugenommen hat.
1 Die Teilhabemöglichkeit für Kinder, die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG beziehen, wurde erst mit
Ratsbeschluss vom 09.07.2011 eröffnet, nachdem das Ministerium für Inneres und Kommun ales NRW
per Erlass, im Vorgriff auf eine Reform des AsylbLG, die Leistungsgewährung ins Ermessen des ko m-
munalen Trägers gestellt hat.
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Personen mit Zugangsrecht zu BuT-Leistungen (Berechtigte dem Grunde nach); 31.05.2012
Personen SGB II
Wohngeld /
Kinder-
zuschlag
SGB XII § 2 AsylbLG § 3 AsylbLG Gesamt
0 - < 18 J. 7.173 2.687 139 39 210 10.248
Schülerinnen
u. Schüler zw.
18 und < 25
Jahren
427 244 17 4 12 704
Gesamt 7.600 2.931 156 43 222 10.952
2.2 Zuständigkeiten
Zuständiger Träger der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Leistung sberechtigte nach dem
SGB II, dem SGB XII und dem A sylbLG ist der kommunale Träger: Nach dem Prinzip der Lei s-
tungsgewährung aus einer Hand erfolgt die Aufgabenerl edigung für Leistungsberechtig te nach
dem SGB II im Jobcenter Münster mit Ausnahme der Abrechn ung der Gutscheine für Lernförd e-
rung, für das gemeinschaftliche Mi ttagessen sowie für die Leistungen zur Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben. Diese Aufgabe wird für alle Rechtskreise im Sozialamt wahrgeno mmen.
Für die Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII und dem AsylbLG erfolgt die gesamte Aufg a-
benwahrnehmung im Sozialamt.
Im Rechtskreis des BKGG führen die Länder die Aufgabe als eigene Angelegenheit aus. Durch
Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2011 ist die Zuständigkeit auf die
Kreise und kreisfreien Städte übertragen worden. Bei der Stadt Münster erfolgt die Aufgabe n-
wahrnehmung im Sozialamt.
2.3 Leistungserbringung
Von den Leistungen für den Schulbedarf abgesehen ist die Leistungsgewährung durch das Sach-
und Dienstleist ungsprinzip geprägt (Gutschein oder Direktzahlung an den Lei stungsanbieter).
Eine nachträgliche Erstattung kann jedoch in bestimmten Fällen erfolgen, soweit bereits Sach -
und Dienstleistungen selbst beschafft und bezahlt wurden.
Eine Überweisung (auch rückwirkend) unmittelbar z.B. an die Eltern ist danach möglich, wenn die
Einhaltung der Form- und Verfahrensvorschriften eine rechtzeitige Bedarfsdeckung nicht ermö g-
licht (z.B. der Vereinsbeitrag wurde bereits abg ebucht, der Kita-Ausflug bereits gezahlt oder eine
Anzahlung für die Klassenfahrt musste bereits geleistet werden).
Auch werden beide Erbringungswege (Gutschein oder Direktzahlung) nebeneinander e röffnet,
wenn dem keine besonderen Gründe entgegenstehen. Dies kommt vor allem in denjenigen Fä l-
len zum Tragen, in denen ein Leistungsanbieter keine Gutscheine akze ptiert und das berechtigte
Kind nur bei diesem Anbieter die Teilhabe in Anspruch nehmen will.
2.4 Inanspruchnahme
Bis Ende April 2011 waren aus allen Rechtskreisen für 705 Kinder 1.050 Anträge eingegangen.
Die meisten Anträge betrafen die Kostenübernahme für das Mittagessen, Kla ssenfahrten sowie
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Nachdem alle Leistungsberechtigten durch nochma-
lige Anschreiben über die neuen Leistungsmöglichkeiten infor miert wurden, auch die Presse hat-
te noch einmal berichtet, kam es zu einem spürbaren Anstieg der Nachfrage.
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Die kommunalen Träger haben den gesetzlichen Auftrag (§ 4 Abs. 2 Satz 2 SGB II) darauf hi n-
zuwirken, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu geeignete n vorhandenen Angeboten der g e-
sellschaftlichen Teilhabe erhalten (s. Ziffer 1). Neben den Schulsozialarbe itern/innen nimmt auch
das Sozialamt die Aufgabe wahr, den Kreis der Vereine und anderer Anbieter laufend zu erwe i-
tern, die im Rahmen des Bildungs - und Teilhabepakets mit der Stadt Münster zusammenarbe i-
ten. Dazu wurden die Kontakte zu Leistungsanbietern und Multiplikatoren mit folgenden Erge b-
nissen intensiviert:
Von den beim Stadtsportbund organisierten Vereinen ermöglichen bisher 52 int eressierten
Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an den Sportangeboten
Aus dem Bereich des Deutschen Tonkünstlerverbandes bieten bisher 42 Lehrer Instrumental-
Unterricht an.
Neben Tanz - und Musikschulen sowie Familienbildungsstätten gewährleisten vor allem die
Träger der Jugendhilfe in allen Bereichen der Teilhabe den Zugang zu ihrem Angebot.
Um eine Nachhaltigkeit bei der Nachfrage zu festigen erfolgte des Weiteren:
die Teilnahme an Arbeitskreistreffen und an Jahreshauptversammlungen,
in Zusammenarbeit mit den vor Or t zuständigen Trägern in den Stadtteilen Coerde, Kinde r-
haus, Gievenbeck und Berg Fidel die Durchführung von Informationsveranstaltungen für E l-
tern bzw. Multiplikatoren,
Informationsweitergabe bezüglich des Paketes Lernförderung u. a. über Dienstbesprechu n-
gen der Schulleiter/innen.
Weiterhin werden die Anträge zu den Leistungen in den beteiligten Ämtern entweder bei persön-
licher Vorsprache der Berechtigten ausgehändigt oder im Rahmen der Weiterbewilligung der la u-
fenden Leistungen mit versandt.
Das überwiegend an Einzelleistungen orientierte Antragsverfahren des Bildungs - und Teilhabe-
pakets kann gleichwohl mit Hürden verbunden sein, die die Realisierung der Ansprüche im ko n-
kreten Einzelfall beeinträchtigen können. Die Schulen und Kindertageseinrichtungen wir ken da-
her ebe nfalls auf die Inanspruchnahme der Leistungen hin. Lehrer/innen und Erzieher/innen
sprechen Eltern gezielt an und unterstützen sie bei den Anträgen. Hier konnten vor allem die seit
Anfang 2012 im Rahmen des Bildungspakets eingesetzten Schulsoz ialarbeiter/innen für Entla s-
tung sorgen. Ferner haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände inzwischen Änderun-
gen im Ve rwaltungsverfahren verabredet: Neben der Möglichkeit der Kostenerstattung an die
Eltern bei zuvor selbst beschafften Dienstleistunge n wird insbesondere der Globalantrag für Ve r-
einfachung sorgen, der im jeweiligen Antragsverfahren ausg ehändigt wird. Einen Überblick über
die bisher gewährten Einzelleistungen gibt die nachfolgende Tabelle:
2 Die Leistung für den persönlichen Schulbedarf (pro Schuljahr 100 €) wird in 2 Raten als Geldleistung
erbracht.
Gewährte Einzelleistungen vom 01.04.2011 bis 31.05.2012 nach Rechtskreisen
SGB II
Wohngeld/
Kinder-
zuschlag
SGB XII § 2
AsylbLG
§ 3
AsylbLG Gesamt
Ausflüge, mehrtägige
Fahrten 1.916 1.091 23 8 21 3.059
Schulbedarf 2 6.664 3.229 171 82 294 10.440
Schülerbeförderung 5 10 0 0 0 15
Lernförderung 679 247 2 0 5 933
Mittagessen 4.406 2.622 26 9 70 7.133
Teilhabe 2.386 2.029 16 4 11 4.446
Gesamt 16.056 9.228 238 103 401 26.026
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2.5 Besonderheiten bei der Einzelleistung „Lernförderung“
Während die Angebote zu den Einzelleistungen regelmäßig durch externe Anbieter erfolgen, hat
die Verwaltung für die Leistungsbereitstellung im Bereich der Lernförderung ein Verfahren entw i-
ckelt, das auf eine möglichst bedarfsgenaue Förderung der berechtigten Schülerinnen und Sch ü-
ler in enger Anbindung an die Schule ausgerichtet ist. Ausgangspunkt war die Überlegung, die
Möglichkeiten des Bildungspakets einerseits im Sinne der Berechtigten unkompliziert und effektiv
umzusetzen, andererseits die Hilfen zu konzen trieren und so eng an die Schule anzubinden,
dass ein leichter Zugang und vor allem eine Rückkopplung zwischen schulischer und außerschu-
lischer Förderung gewährleistet ist.
Dieser Ansatz einer schulnahen Lernförderung wurde in Abstimmung mit den Sch ulen wie auch
den beteiligten Stellen innerhalb der Verwaltung entwickelt und wird seit August 2011 umgesetzt.
Dabei wird auf die Erfahrungen der schulpsycholog ischen Beratungsstelle der Stadt Münster
(hier insbesondere über das Angebot einer „Lernwerkstatt“ für Kinder und Jugendl iche mit b e-
sonderen Schwierigkeiten im Bereich Deutsch und Mathematik) aufgesetzt.
Über das Amt für Schule und Weiterbildung - Schulpsychologie - werden an fast allen münste r-
schen Schulen Förderangebote organisiert. Damit findet der größte Teil der Lernf örderung als
außerschulische Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Schule in der Schule statt. Die Schu l-
psychologie berät dabei u. a. Schulen, ist in den Bewilligungsprozess eingebunden und unte r-
stützt ggf. bei der Suche nach geeigneten Förderkräften. Auf die se Weise konnte die Kommun i-
kation zwischen Schule und den beteiligten kommunalen Institutionen deutlich verbessert we r-
den. So konnte z.B. auch die Antragsstellung für die Lernförderung durch die enge und frühzeit i-
ge Kooperation vereinfacht werden.
Weitere positive Effekte:
Schulisches Lernen und Lernförderung werden stärker miteinander verzahnt und k önnen im
Lernort Schule leichter wahrgenommen werden
Grundschüler: kurze Beine, kurze Wege
Sekundarschüler: Sicherung der Teilnahme an der Fördermaßnahme (ko mmen bei exter-
nen Angeboten häufig gar nicht an)
Vermeidung von Lernzeiten nach einem Ganztag ( sinnvolle Lernzeiten)
Qualitätssicherung der Lernförderangebote (Fortbildung, Fachberatung, Qualitätsstandards)
Rückkopplung an schulpsychologische Angebote bei schwierigen Einzelfällen
Die Koordination, Organisation und Administration in der Regie der schulpsychologischen Ber a-
tungsstelle des Amtes für Schule und Weiterbildung erfolgt durch ein Team mit einer psycholog i-
schen und einer sozialpädagogischen Fachkraft sowie einer Verwaltungskraft. Bis zum Schulja h-
resende wurden ca. 15.000 Stunden Lernförderung für insgesamt 700 Schüler aus 67 Schulen
organisiert. Schwerpunkte waren dabei die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch und Sachku n-
de.
Da die Lernförderung bisher, bis auf Einzelfälle, gemäß den gesetzlichen Besti mmungen nur bei
Versetzungsgefährdung gewährt wurde, hat die Verwaltung beim Ministerium für Arbeit, Integr a-
tion und Soziales NRW angeregt, auch in den Fällen, in denen eine Versetzung automatisch e r-
folgt, so insbesondere in der Erprobungsstufe, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen
(nicht ausreichende Leistungen) Lernförderung zuzulassen. Die dazu Ende Juli 2012 eingega n-
gene Arbeitshilfe wird ab Schuljahresbeginn 2012/2013 umgesetzt.
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3. Finanzierung und Revision
Die mit den gesetzlichen Änderungen verbundenen Kosten der Kommunen für die Leistungsau s-
gaben in den Rechtskreisen SGB II und BKGG werden über eine erhöhte Bu ndesbeteiligung an
den Kosten der Unterkunft ausgeglichen. Für die Jahre 2011 und 2012 beträgt dieser Wert pa u-
schal 5,4 Prozentpunkte 3. In 2013 erfolgt erstmalig für das laufende Jahr rückwirkend eine A n-
passung und somit ein Ausgleich der tatsächlichen Ausgaben. Bis zum 31.05.2012 ist ein B etrag
von insgesamt 1.662.769 € verau sgabt worden. Auf das Kalenderjahr 2012 entfallen davon
733.818 €.
Offen ist derzeit die Frage, ob bereits für das Jahr 2012 in 2013 eine rückwirkende Anpa ssung
erfolgt. Aus den zurzeit geltenden Rechtsvorschriften geht dies jedoch nicht hervor. Aus Verla ut-
barungen des Landes sowie Presseerklärungen des Bundes sind jedoch Hinweise zu entne h-
men, dass von dort bereits eine Revision für das Jahr 2012 ang estrebt wird. Eine verbindliche
Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hierzu steht bislang jedoch aus.
4. Ausblick
Ungeachtet der geltenden Rechtslage bestehen in Politik und in der praktischen sozialen bzw.
Bildungsarbeit nach wie vor unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf die Form der Lei s-
tungserbringung. Die bereits umgesetzten und weitere perspektivische Verfahrensvereinfachu n-
gen sind aus Sicht der Verwaltung vernünftige A nsätze, Berechtigten die Inanspruchnahme der
Leistungen zu erleichtern. Eine auf mittlere Sicht jedenfalls nicht auszuschließende Neuorienti e-
rung des Gesetzes hin sichtlich der Form der Leistungsg ewährung sollte den Gesichtspunkt der
Zielgenauigkeit der Leistungen gleichwohl nicht ausblenden.
Die Frage nach dem Anteil der Berechtigten, die eine oder mehrere Leistungen des Bi ldungs-
und Teilhabepakets in Anspruch n ehmen, an allen Personen, die die betreffenden Leistungen in
Anspruch nehmen könnten, ist, angesichts der Verfa hrensdifferenzierung nach Leistungen auf
vs. ohne Antrag, nach einmaligen vs. laufenden (Einzel -)Leistungen sowie zum Teil spezifischer
Leistungsvoraussetzungen (z. B. Lernförderung) nicht präzise zu beantworten. Die bisherigen
Erfahrungen und die Bewilligungspraxis deuten gleichwohl darauf hin, dass die Leistungen für
Bildung und Teilhabe, ihre Zugangsvoraussetzungen und ihr Verfahren heute einen breiten Be-
kanntheitsgrad aufweisen und von vielen Leistungsberechtigten tatsächlich in Anspruch geno m-
men werden. Hierzu haben die ausgiebige Information, Beratung, M otivation und begleitende
Unterstützung bei der Antragstellung seitens der Bildungsinstitut ionen, der Sozialarbeit und der
leistungsgewährenden Stellen der Verwaltung maßgeblich beigetragen, Aktivitäten, die die Ve r-
waltung fortsetzen wird.
Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung den Ausschuss für Soziales, G esundheit und
Arbeitsförderung weiterhin regelmäßig informieren.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen: Statistik „Bildung und Teilhabe“ Juli 2012
3 Für 2011 belief sich der Betrag auf ca. 2,54 Mio. €; der Umfang für 2012 ist zurzeit noch nicht b eziffert.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0565/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.07.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37