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Bericht über die Arbeit der Familienberatungsstellen 2017

Mitteilung Ausschuss 1589/2018 vom 23.05.2018

Stand: Am 12.06.2018 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/5110 Vorlagen-Nummer 23.05.2018 1589/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 Bericht über die Arbeit der Familienberatungsstellen 2017 Die Familienberatungsst ellen in Köln in freier und kommunaler Trägerschaft wurden durch Rats u- chende 2017 in 7.316 Fällen in Anspruch genommen. Über Jahre zeigt sich eine gleich bleibend h o- he Klientenzahl. Die Bestandzahl im Allgemeinen Sozialen Dienst beim Amt für Kinder, Jugend und Familien für Hilfen zur Erziehung ( HzE) und Trennungs - und Scheidungsberatung betrug zum Ja h- resende 11.354 Hilfefälle. Trotz einer zunehmenden Verdichtung und Komplexität der Arbeit ergaben sich für Kölner Bürg e- rinnen und Bürger erfreulich kurze Wartezeiten. - 70% der Anmeldungen erhielten innerhalb von 14 Tagen den ersten Termin , 91% waren in- nerhalb eines Monats in Beratungsprozesse eingebunden. - 82% der Beratungen haben unter neun Monaten gedauert und 53% hatten eine Beratung s- dauer von unter drei Monaten. - 77 % der Beratungen wurden erfolgreich abgeschlossen. In den Familienberatungsstellen wird außer auf Deutsch in über 16 verschiedenen Sprachen mut- tersprachlich entsprechend der Kölner Stadtgesellschaft beraten. Zusätzlich werden Sprach - und Kul- turmittler eingesetzt. Die Analyse der statistischen Daten ergibt, dass die Familienberatungsstellen überproportional sozial und ökonomisch belastete Familien mit ihren Angeboten erreichen: - Bei fast der Hälfte der Anmeldungen (48%) sind Trennung und Scheid ung und damit ei n- hergehende Problemkonstellationen die Anmeldegründe. - Etwa 23 % der Klientinnen und Klienten sind Alleinerziehende. - Ca. 41% der angemeldeten Familien haben einen Migrationshintergrund. - Etwa 23% der Familien leben überwiegend von Transferleistungen. Der Anteil von ökon o- misch prekären Arbeitsverhältnissen ist höher einzuschätzen. Eine PLZ -basierte Überprüfung der Inanspruchnahme der verschiedenen Beratungsstellen ergibt, dass Familien aus allen Stadtgebieten erreicht wurden und Familien aus Stadtgebieten mit beson- ders hohen sozioökonomischen Belastungen überdurchschnittlich vertreten waren. Bezogen auf die erweiterten Aufgaben im Rahmen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (§§ 8a, 8b SGB8; §4 KKG)), übernehmen, neben den Fachkräften im Jugen damt (GSD), die Familienber a- tungsstellen die Beratung als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zu Risikoeinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung. 2 Darüber hinaus stellen die Familienberatungsstellen vielfältige Kooperationen mit Schulen, Fami- lienzentren (z. Z. bestehen Kooperationen mit 125 Familienzentren ), Netzwerken, „Frühe Hilfen“, etc. zur Verfügung. Im Kontext der Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“ gem. 3 Abs. 4 KKG - Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wirken die Fa milienberatungsstellen i n- nerhalb der bezirklichen Netzwerke aktiv mit. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 12.06.2018

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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