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1589/2018

Bericht über die Arbeit der Familienberatungsstellen 2017

Mitteilung Ausschuss 23.05.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 12.06.2018, TOP 8.5.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3015 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/5110 
 
Vorlagen-Nummer 23.05.2018 
 1589/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 
 
Bericht über die Arbeit der Familienberatungsstellen 2017 
Die Familienberatungsst ellen in Köln in freier und kommunaler Trägerschaft wurden durch Rats u-
chende 2017 in 7.316 Fällen in Anspruch genommen. Über Jahre zeigt sich eine gleich bleibend h o-
he Klientenzahl. Die Bestandzahl im Allgemeinen Sozialen Dienst beim Amt für Kinder, Jugend  und 
Familien für Hilfen zur Erziehung ( HzE) und Trennungs - und Scheidungsberatung betrug zum Ja h-
resende  11.354 Hilfefälle.  
 
Trotz einer zunehmenden Verdichtung und Komplexität der Arbeit  ergaben sich für Kölner Bürg e-
rinnen und Bürger erfreulich kurze Wartezeiten. 
 
- 70% der Anmeldungen erhielten innerhalb von 14 Tagen den ersten Termin , 91% waren in-
nerhalb eines Monats in Beratungsprozesse eingebunden. 
 
- 82% der Beratungen haben unter neun Monaten gedauert und 53% hatten eine Beratung s-
dauer von unter drei Monaten. 
 
- 77 % der Beratungen wurden erfolgreich abgeschlossen. 
 
In den Familienberatungsstellen wird außer auf Deutsch in über 16 verschiedenen Sprachen  mut-
tersprachlich entsprechend der Kölner Stadtgesellschaft beraten. Zusätzlich werden Sprach - und Kul-
turmittler eingesetzt. 
 
Die Analyse der statistischen Daten ergibt, dass die  Familienberatungsstellen überproportional 
sozial und ökonomisch belastete Familien mit ihren Angeboten erreichen: 
 
- Bei fast der Hälfte der Anmeldungen (48%) sind Trennung und Scheid ung und damit ei n-
hergehende Problemkonstellationen die Anmeldegründe.  
- Etwa 23 % der Klientinnen und Klienten sind Alleinerziehende. 
- Ca. 41% der angemeldeten Familien haben einen Migrationshintergrund. 
- Etwa 23% der Familien leben überwiegend von Transferleistungen. Der Anteil von ökon o-
misch prekären Arbeitsverhältnissen ist höher einzuschätzen. 
 
Eine PLZ -basierte Überprüfung der Inanspruchnahme der verschiedenen Beratungsstellen ergibt, 
dass Familien aus allen Stadtgebieten erreicht wurden und Familien aus Stadtgebieten mit beson-
ders hohen sozioökonomischen Belastungen überdurchschnittlich vertreten waren. 
 
Bezogen auf die erweiterten Aufgaben im Rahmen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (§§ 8a, 
8b SGB8; §4 KKG)), übernehmen, neben den Fachkräften im Jugen damt (GSD), die Familienber a-
tungsstellen die  Beratung als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zu Risikoeinschätzungen bei 
Kindeswohlgefährdung.

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Darüber hinaus stellen die Familienberatungsstellen vielfältige Kooperationen mit Schulen, Fami-
lienzentren (z. Z. bestehen Kooperationen mit 125 Familienzentren ), Netzwerken, „Frühe Hilfen“, 
etc. zur Verfügung. 
 
Im Kontext der Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen  und Familienhebammen“ 
gem. 3 Abs. 4 KKG - Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wirken die Fa milienberatungsstellen i n-
nerhalb der bezirklichen Netzwerke aktiv mit. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

12.06.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1589/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.05.2018
Erstellt
14.05.2018 11:04