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3195/2020

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen in einer Anfrage gem § 4 der GO des Rates (DS Nr. AN/1076/2020 ) mehrere Fragen zum Thema „Sexueller Missbrauch in Kitas und Schulen und Jugendeinrichtungen“ und bitten um Antwort in de

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.12.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.01.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

15628 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 23.11.2020 
 3195/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 
 
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen in einer Anfrage gem § 4 der 
GO des Rates (DS Nr.  AN/1076/2020 ) mehrere Fragen zum Thema „Sexueller Missbrauch in 
Kitas und Schulen und Jugendeinrichtungen" und bitten um Antwort in den oben genannten 
Ausschüssen. 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
Frage 1: In welchen Schulen gibt es bereits Schutzkonzepte und wie werden sie umgesetzt? 
Durch die Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde wird hierzu folgendes ausgeführt: 
§42 Abs. 6 SchulG: „Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem An-
schein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig 
über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. 
Konkrete Leitlinien für Schule sind in dem sogenannten Notfallordner festgeschrieben. 
Sowohl die Bezirksregierung Köln als Dienststelle (Dezernat 47) als auch die Stadt Köln als Schulträ-
ger (schulpsychologischer Dienst) haben für Schulen jeweils einen Leitfaden zum Thema Kinder-
schutz herausgegeben. In diesen Leitfäden werden konkret mögliche Szenarien dargestellt um eine 
höchstmögliche Handlungssicherheit zu gewährleisten. 
Das Jugendamt der Stadt Köln hat 2018 eine neue Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz in 
der Schule herausgegeben und den Schulleitungen vorgestellt. Die Kooperationsvereinbarung regelt 
das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Inwieweit das genaue Vorgehen für einzelne 
Systeme konkretisiert worden ist, obliegt der Verantwortung der Schulleitung. Grundsätzlich kann 
davon ausgegangen werden, dass der Schutz der Schülerinnen und Schüler eines der primären An-
liegen von Schulleitung ist.  
Nach meinem Kenntnisstand als Fachberatung Kinderschutz der BR Köln haben sich seit 2018 eher 
Grundschulen sowie Förderschulen, sowohl in städtischer Trägerschaft als auch die Förderschulen 
des LVR, auf den Weg gemacht und gemeinsam mit den Trägern des offenen Ganztags Schutzkon-
zepte entwickelt. Besonders aktiv im GS Bereich sind dabei konfessionelle Schulen.  
Es besteht ein gutes Fortbildungsangebot für alle Lehrkräfte und Schulleitungen beim 
schulspychologischen Dienst der Stadt Köln.“  
 
Die städtische Schulpsychologie sowie die städtische Familienberatung nimmt wie folgt Stel-
lung: 
Bisher sind drei Schulen durch den Schulpsychologischen Dienst bei der Entwicklung von Schutzkon-
zepten gegen sexualisierte Gewalt begleitet worden. Eine weitere Schule hat eine Beratung bzw. Be-
gleitung für die Schutzkonzeptentwicklung angefragt. Durch die Corona-Pandemie wurde der Termin 
verlegt. 
Es ist nicht durchgängig öffentlich, wie viele Schulen in Köln ein dezidiertes Schutz-Konzept gegen 
sexualisierte Gewalt vorhalten. Manche Schulen haben ein internes Konzept, das nicht nach außen 
(Website, Eltern) kommuniziert wird und manche haben es auf ihrer Homepage eingestellt. 
Vielen Schulen ist der Ablauf in Kinderschutzfällen durch die Kooperationsvereinbarung mit dem Ju-

2 
 
gendamt bekannt, ohne dass dezidiert auf sexualisierte Gewalt abgehoben wird. Zusätzlich gibt es 
die sog. blauen Mappen „Kein Raum für Missbrauch“ in den Schulen, die vom Ministerium für Schule 
und Bildung NRW den Schulleitungen zur Verfügung gestellt wurden. Dort sind Hilfe und Hinweise 
zum fachlichen Vorgehen zusammen gestellt. Alle Kölner Schulen haben feste Ansprechpart-
ner*innen im Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln und konnten und können  zur o.g. Proble-
matik immer kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Der Schulpsychologische Dienst wird zuneh-
mend von Schulen in der Unterstützung bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung an-
gefragt. 
 
Alle Fachteams haben 
- in den Teams Familienberatung jeweils eine  
- und beim Schulpsychologischen Dienst zwei spezifisch geschulte Fachkolleg*innen , als so-
genannte „insofern erfahrene Kinderschutzfachkräfte“, die zu Fragen des Kinderschutzes (ein-
zelfallbezogen und einzelfallübergreifend) zusätzlich hinzu gezogen werden. 
 
Die Familienberatung und der Schulpsychologische Dienst verfügt zusätzlich über eine koordinieren-
de Kinderschutzfachkraft, die u.a. für einzelfallbezogene und sytemberaterische Aspekte zur Verfü-
gung steht.  
 
Frage 2: Wie beurteilt die Verwaltung die Situation in den Offenen Ganztagsschulen sowie 
Kitas und der Tagespflege? Wie kann hier – sofern erforderlich- die Kompetenz weiter 
gefördert werden? Ist der Bedarf an Angeboten der Qualifizierung und Sensibilisierung 
ausreichend? 
 
Beantwortung aus der Sicht des Sachgebietes Offener Ganztag im Amt für Schulentwicklung. 
Die in den Offenen Ganztagsschulen eingesetzten Träger der freien Jugendhilfe sind in den Schutz-
auftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a Sozialgesetzbuch VIII einbezogen. Die Träger haben in 
der Regel entsprechende Kindesschutzkonzepte, welche auch regelmäßige Fortbildungen des Mitar-
beiterpersonals beinhalten. Größere Träger haben zumeist eigene Kinderschutzfachkräfte.  
In der „Vereinbarung zur Kooperation im Minderjährigenschutz“ des Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie mit den Kölner Schulen sind Aufgaben von Schule und Jugendamt im vorliegenden Kontext 
niedergelegt, wobei u.a. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ganztags als handelnde Personen 
benannt sind.  
Der Fachbereich Ganztag des Amtes für Schulentwicklung hat in den vergangenen Jahren mehrfach 
Fortbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung für das Personal der offenen Ganztagsschulen 
durchgeführt, wodurch eine weitere Sensibilisierung für das Thema und die Kompetenz zum Umgang 
damit in der Praxis gefördert wurden. 
Das Thema Kindeswohlgefährdung inkl. sexueller Missbrauch wird aktuell in Zusammenhang mit Of-
fenen Ganztagsschulen genauer von hiesiger Seite betrachtet. Ob die vorhandenen Angebote zur 
Qualifikation und Prävention ausreichend sind, kann allerdings aktuell noch nicht bewertet werden. 
 
 
Beantwortung aus Sicht der Abteilung Kinder- und Jugendförderung für den Arbeitsbereich 
der offenen Kinder-und Jugendarbeit 
 
Im Rahmen der erweiterten Bundeskinderschutzgesetze nach §§ 8a und 72 a SGB VIII wurden seit 
2012 Vereinbarungen sowie die Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten mit allen Trägern und 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit abgeschlossen. Allerdings ist es nach 8 Jahren 
Umsetzung der Bundeskinderschutzgesetze dringend notwendig, eine Bilanzierung intern als auch 
mit allen Beteiligten vorzunehmen. Daher ist für 2021 ein Fachtag geplant, um die vorhandenen 
Schutzmaßnahmen zu beleuchten und eventuell „Blinde Flecken“ ausfindig machen zu können. An-
hand der Ergebnisse sollte bedarfsgerecht an dem Verfahren nachjustiert und Korrekturen vorge-
nommen werden, damit Kinder und Jugendliche besser geschützt sind.  
Im Fortbildungsprogramm des Jugendamtes werden Mitarbeitende der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit 1x jährlich fortwährend zum Thema Kindeswohlgefährdung geschult.  
Derzeit ist die Teilnahme von Trägern/Mitarbeitenden an der Qualifizierungs- und Sensibilisierungs-
maßnahme freiwillig. Daher wäre die Ausweitung der vom Jugendamt angebotenen Fortbildungs-
maßnahme von einem auf mindestens zwei Tage im Jahr sowie eine verpflichtende Teilnahme daran,

3 
 
sehr wichtig. Zusätzlich sollten die Träger und Einrichtungen unter Beteiligung der Kinder- und Ju-
gendliche jährlich stattfinde Projekttage/Aktionen zum Thema „Schutz von Kind und Jugendlichen vor 
dem sexuellen Missbrauch“ durchführen.  
Nach der Förderrichtlinie und dem Leistungsvertrag müssen die Träger ein aktuelles institutionelles 
Schutzkonzept vorlegen. Bei der Erstellung dieser Schutzkonzepte erhalten sie von der Kommune 
fachliche Beratung und Fortbildung. 
Ebenso wird zu jedem Anerkennungsverfahren nach § 75 SGB VIII von den Antragstellern die Vorla-
ge erweiterter Führungszeugnisse angefordert. 
Neben der Vereinbarung nach §§ 8a und 72a SGB VIII wurde der Schutzauftrag zusätzlich durch ein 
einheitliches Handlungskonzept konkretisiert.  
Zwischen Jugendamt und dem Sportamt gibt es eine gemeinsame Vereinbarung im Rahmen des 
Bildungspakets „soziale und kulturelle Teilhabe“. Alle Anbieter erhalten eine separate Leistungsver-
einbarung.  
 
Beantwortung aus Sicht der Abteilung Tagesbetreuung für Kinder für die Kindertagesstätten 
in städtischer Trägerschaft. 
Für die Kindertageseinrichtungen wurden im vergangenen Jahr die Leitlinien für Kinderrechte im Kon-
text des Qualitätshandbuches entwickelt und verbindlich eingeführt. In diesem Zusammenhang wer-
den in allen Kindertageseinrichtungen die Kinderrechte ständig diskutiert. Dies führt u.a. auch zu ei-
ner stetigen Sensibilisierung der Beschäftigten in Fragen wie sexualisierter Gewalt. 
Seit Jahren wird für die Leitungskräfte eine Fortbildung „Kindeswohlgefährdung“ in Zusammenarbeit 
mit dem Kinderschutzbund angeboten. 
Die Teilnehmerzahl ist aufgrund vg. Diskussion in den Kindertageseinrichtungen erheblich angestie-
gen. Trotz Corona werden in diesem Jahr 60-80 Führungskräfte aus den Kindertageseinrichtungen 
geschult. 
Die Abteilung Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung beabsichtigt künftig diese Fortbildung thema-
tisch auf den Bereich „Kinderrechte und Kinderschutz innerhalb der Kindertageseinrichtung“ auszu-
weiten und Leitungen, ständige Vertretungen und neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 
einer Teilnahme zu verpflichten. 
In akuten Fällen erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit externen Fachleuten, dem ASD/GSD und 
anderen internen Beratungsstellen. 
Bei allen Maßnahmen steht zunächst der präventive Gedanke im Vordergrund. Ziel ist jedoch, das 
Beschwerdemanagement für Eltern, Kinder und Beschäftigte weiter auszubauen und zu qualifizieren. 
 
Frage 3:Welchen Bedarf sieht die Verwaltung im Bereich der Beratung und Unterstützung von 
Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern, auch, um der sexuellen Gewalt im Internet zu 
begegnen? 
 
Stellungnahme aus Sicht der städtischen Schulpsycholgie 
Hier fehlt es aus unserer Sicht an Informationen für alle Ebenen, hier müsste mehr Prävention statt-
finden. 
- Zunächst auf der Ebene der Kinder und Jugendlichen. 
Beispiel: 
Intime Fotos und Videos, die freiwillig oder im gegenseitigen Austausch gemacht werden, ge-
hen in Klasse oder Schule viral. 
- Information über die gesetzl. Bestimmungen für alle beteiligten Institutionen. 
- Information und Bereitstellung von Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die in 
den Schulen gezielt im Kontext von pädagogischen Konzepten oder/und integriert in den 
Schutzkonzepten regelmäßig durchgeführt werden. 
- Information für Lehrkräfte zum Umgang damit (Ablauf – s.o. Schutzkonzepte innerhalb von 
Schulen). 
- Information und Aufklärung für Eltern, besonders wenn Kinder unter 14 Jahre sind, dabei soll-
ten die Präventionsangebote an die etablierten Beratungsinstitutionen in Köln angebunden 
sein. 
 
Aus unserer Sicht ist das Thema „Cybergrooming“ noch nicht allgemein im Bewusstsein. 
Auch das Thema „Konsum von Pornographie“ durch Kinder und Jugendliche sowie die Weiterleitung

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an Gleichaltrige sollte mehr Öffentlichkeit erfahren. Hier ist auch die Erziehungsverantwortung der 
Eltern gefragt. 
 
Frage 4:Gibt es in Köln ausreichend Angebote zur Bearbeitung erlittener Traumata? 
 
In Köln gibt es eine ganze Reihe von Angeboten und Beratungsstellen, die Trauma Bearbeitungen 
anbieten. Daneben gibt es niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiaterische Praxen , die 
Traumatherapie im Portfolio haben und entsprechend in Anspruch genommen werden. 
 
Frage 5: Wie beurteilt die Verwaltung die vorhandenen Präventionsangebote? Wo gibt es 
Nachsteuerungsbedarf? 
 
Prävention vor sexualisierter Gewalt ist eine dauerhaft angelegte gesellschaftliche Aufgabe, bei der 
alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Organisationen, die mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbe-
fohlenen zu tun haben bzw. arbeiten, stetig zu dem Thema sensibilisiert und aufgeklärt werden müs-
sen. Die Jugendverwaltung verfolgt mit großem Interesse die Planung von Maßnahmen auf Landes-
ebene, die sich aus der Aufarbeitung der Fälle um Lüdge und Bergisch Gladbach ergeben. Sollten 
sich hieraus Konsequenzen für das Handeln in Köln ergeben, werden diese aufgegriffen. 
Durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie können in Umsetzung der Aufgaben, die sich zum 
Thema Prävention im Kontext sexuellem Missbrauch/Kinderschutz aus dem SGB VIII ergeben, er-
gänzend zu den vorgenannten Stellungnahmen bereits jetzt folgende Schwerpunkte benannt werden: 
- Kooperationsvereinbarungen: Mit allen Kindertagestätten, allen Schulen, allen Angebotsträ-
gern von Erziehungshilfen, allen Trägern des betreuten Wohnens, allen Gemeinschaftseinrich-
tungen für Flüchtlinge, allen Trägern von Angeboten in der Kinder- und Jugendförderung wer-
den Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz abgeschlossen. 
Ausblick: Damit die damit verbundenen Verpflichtungen im Bewusstsein bleiben, sind die 
Kooperationspartner in der Verantwortung, diese intern in ihren Einrichtungen regelmäßig zu 
thematisieren und zu aktualisieren. 
Eine Ausweitung des Kreises, mit dem eine Vereinbarung abgeschlossen werden sollte, um 
Sportvereine, Feuerwehr und Jugendreiseanbieter wird geprüft. 
 
- Qualitätsentwicklung: In der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz werden un-
ter der Geschäftsführung des Jugendamtes regelmäßig Informationen untereinander ausge-
tauscht, Leitfäden zur Zusammenarbeit entwickelt und Standards der Zusammenarbeit abge-
stimmt. 
Ausblick: Die AG Kinderschutz leistet einen hohen Beitrag zur Benennung von Fachstan-
dards und der Umsetzung in die Praxis. Das Gremium sollte entsprechend von allen beteilig-
ten Akteuren genutzt werden. 
 
- Beratungsstellen: Neben der Bearbeitung von Kinderschutzfällen durch die Dienste des Ju-
gendamtes, fördert die Jugendverwaltung städtische und nichtstädtische Familien- und Fach-
beratungsstellen, die alle neben der Einzelfallberatung präventive Kinderschutzangebote in 
Form von Fortbildungen, Fachveranstaltungen und sonstigen Angeboten in Kindertagesstät-
ten, Schulen und anderen Einrichtungen anbieten.  
Ausblick: Gerade zu den Themen „sexueller Missbrauch“ unter Peers, „Cybergrooming“ und 
schädliche Nutzung des Internets sollten die Beratungsstellen ihre Präventionsangebote un-
tereinander abstimmen bzw. zusätzliche Bedarfe analysieren und Lösungen entwickeln. 
Im Zuge der Umstellung der Fördersystematik für die Beratungsstellen ( DS Nr: 1399/2020 ) 
werden die Fördermittel für den Kinderschutzbund und Zartbitter Köln e.V. ab dem Haushalts-
jahr 2021 erhöht. Damit einher geht eine Ressourcenverstärkung zum Thema „Prävention bei 
sexualisierter Gewalt“. 
 
- Schulsozialarbeit: Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind in Köln an 86 Grundschulen und 73 
weiterführenden Schulen vertreten. Die Schulsozialarbeit ist vorwiegend präventiv ausgerich-
tet und die Mitarbeitenden sind in Schutzkonzepte der Schulen eingebunden. In der Fach-
dienststelle werden regelmäßig Schulungen und Fortbildungen vermittelt. In diesem Jahr fand

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eine Ringvorlesung zum Thema Kinderschutz mit 4 Veranstaltungen an der Technischen 
Hochschule und u. a. auch in Kooperation mit dem Jugendamt statt. 
Ausblick: Durch den Arbeitsbereich sollten weitergehende Bedarfe analysiert und gegenüber 
dem Schulbereich benannt werden.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

18.01.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2021 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3195/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.12.2020
Erstellt
02.11.2020 12:37