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3833/2023

Beantwortung der Anfrage AN/1883/2023 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Mülheim zu " Ruhende Baustelle in Höhenhaus

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.11.2023, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3955 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3833/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1883/2023 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der 
Bezirksvertretung Mülheim zu "Ruhende Baustelle in Höhenhaus" 
Inhalt der Anfrage: 
  
Zwischen dem Schlebuscher Weg und dem Birkenweg in Höhenhaus befinden sich mehrere 
leerstehende, verrammelte Mehrparteienhäuser der LEG. Vor dem Hintergrund der sich ver-
schärfenden Wohnungsnot stellen sich folgende Fragen: 
 
1. Wie ist der Sachstand? 
2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, auf die Eigentümerin einzuwirken? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. 
 
Die LEG Rheinland Köln GmbH (LEG) ist im Stadtteil Höhenhaus im Bereich des Schlebuscher 
Wegs Eigentümerin von mehr als 200 Wohnungen. Die 43 Häuser, verteilt über ein Areal von 
rund vier Hektar, werden aktuell nicht mehr zeitgemäß genutzt. Die Anforderungen an zeitge-
mäße Wohnverhältnisse und insbesondere die Wohnbedürfnisse für Familien und ältere Men-
schen sind dort nur unzureichend berücksichtigt. Ein nachhaltiger Umweltschutz mit der spar-
samen und effizienten Nutzung von Energie ist dort nicht mehr gegeben. Auch unter wohnungs-
wirtschaftlichen Aspekten ist die Nutzung nicht mehr nachhaltig. 
 
Es handelt sich um mehrere Häuserblocks entlang des Schlebuscher Wegs zwischen Schabe-
ner Weg, Birkenweg, Im Rottfeld und der Grünanlage entlang des Donauwegs.  
 
Die Häuser und Wohnungen sind in den 1960er Jahren erbaut worden. Sie weisen einen hohen 
Sanierungsbedarf und Instandhaltungsstau auf. Zentrale Heizungsanlagen fehlen, das Lei-
tungsnetz für Elektro, Wasser und Abwasser ist veraltet, Wärmedämmungen sind nicht vorhan-
den und auch die Balkone sind sanierungsbedürftig. Die Wohnflächen sind für heutige Verhält-
nisse zu klein, die Grundrisse nicht mehr zeitgemäß und auch die Barrierefreiheit ist nicht ge-
geben.  
 
Um eine zukunftsfähige Nutzung des Areals zu gewährleisten, wurden 2018 verschiedene Op-
tionen geprüft. Weder eine durchgreifende Modernisierung im Bestand, noch Teilabrisse mit 
Neubauten innerhalb vorhandener Gebäude haben sich dabei als realistische Planungsvarian-
ten erwiesen. Als Ergebnis sollten zunächst ein flächendeckender Abbruch der vorhandenen 
Gebäude und der Neubau neuer Wohnhäuser erfolgen.

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Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses Vorhabens zu schaf-
fen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Die Verwaltung hatte diesbezüglich eine ausführliche 
Beschlussvorlage vorgelegt, mit der das Bebauungsplanverfahren für einen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel "Quartier Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus" ein-
geleitet wurde. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung im Mai 2019 zugestimmt 
(Vorlage 0973/2019). 
 
Auf der Grundlage des Einleitungsbeschlusses hat am 30.10.2019 die Verwaltung eine Geneh-
migung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen erteilt. Von dieser Ge-
nehmigung ist jeglicher Wohnraum betroffen, der als Ausweichfläche für Zwischenumzüge im 
Rahmen der Neugestaltung des Quartiers vorgesehen ist. Die Genehmigung ist befristet bis 
zum Abschluss des Gesamtbauprojektes, längstens jedoch bis zum 31.07.2027. 
 
Die Vorhabenträgerin hat Ende 2022 mitgeteilt, dass die bisherigen Planungen für das Quartier 
aus wirtschaftlichen Gründen neu überdacht werden müssen. Dazu liegen verschiedene Opti-
onen vor. Sie hat in diesem Zusammenhang die Verwaltung gebeten, das Bebauungsplanver-
fahren zunächst ruhend zu stellen. 
 
Die Verwaltung ist sowohl intern als auch mit der Vorhabenträgerin derzeit in einem intensiven 
Austausch, inwieweit das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann. Die Bezirksvertre-
tung wird zu gegebener Zeit über die weitere Entwicklung informiert.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3833/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.11.2023
Erstellt
20.11.2023 12:18