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AN/0428/2017

1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017

SPD Änderungsantrag nach § 13 13.03.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.03.2017

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2006 Zeichen

An die Vorsitzende des Hauptausschusses  
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.03.2017 
 
AN/0428/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 13.03.2017 
 
1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung 
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
des Hauptausschuss am 13.03.2017 zu setzen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird 
wie folgt ergänzt: 
 
 
Beschluss: 
1. Die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
für das Jahr 2017 (Amtsblatt Nr. 48 vom 07.12.2016) wird aufgehoben. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich darauf hinzuwirken, dass sich die vom 
Rat angeregte erweiterte Konsensrunde konstituiert und auf Basis der aktuellen Er-
kenntnisse einen Verfahrensvorschlag für das Offenhalten von Verkaufsstellen an 
Sonntagen zu entwickeln. Die Verwaltung wirkt über die beteiligten kommunalen Ver-
bände darauf hin, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse der Konsensrunde in den 
Erstellungsprozess des Handlungsleitfadens für die Kommunen einfließen und dieser 
zügig verfasst wird. Die Verwaltung stellt zudem sicher, dass auf Grundlage der Kon-
sensrunde und des Handlungsleitfaden für die Kommunen zeitnah ein neues Verfah-
ren erstellt und kommuniziert wird, um den Beteiligten Planungs- und Rechtssicher-
heit zu geben. Die Bezirksvertretungen sind in das Verfahren frühzeitig und in geeig-
neter Form einzubinden.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich in der Sitzung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

13.03.2017 Hauptausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0428/2017
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
13.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27