AN/0428/2017
1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Änderungsantrag nach § 13
2006 Zeichen
An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.03.2017 AN/0428/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 13.03.2017 1. Änderungsverordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschuss am 13.03.2017 zu setzen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: Beschluss: 1. Die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 (Amtsblatt Nr. 48 vom 07.12.2016) wird aufgehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich darauf hinzuwirken, dass sich die vom Rat angeregte erweiterte Konsensrunde konstituiert und auf Basis der aktuellen Er- kenntnisse einen Verfahrensvorschlag für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zu entwickeln. Die Verwaltung wirkt über die beteiligten kommunalen Ver- bände darauf hin, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse der Konsensrunde in den Erstellungsprozess des Handlungsleitfadens für die Kommunen einfließen und dieser zügig verfasst wird. Die Verwaltung stellt zudem sicher, dass auf Grundlage der Kon- sensrunde und des Handlungsleitfaden für die Kommunen zeitnah ein neues Verfah- ren erstellt und kommuniziert wird, um den Beteiligten Planungs- und Rechtssicher- heit zu geben. Die Bezirksvertretungen sind in das Verfahren frühzeitig und in geeig- neter Form einzubinden. - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich in der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0428/2017
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 13.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27