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AN/1006/2023

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Longericher Straße

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 15.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.06.2023, TOP 8.1.2

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2607 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.05.2023 
AN/1006/2023 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Longericher Straße 
- Antrag der SPD - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Auf der nördlichen bzw. nordöstlichen Seite der Longericher Straße wird in Fahrtrichtung 
Longerich ein durchgehender Fahrradstreifen bzw. Fahrradweg eingerichtet vom Einmün-
dungsbereich des Schieferburger Weges bis zum Ende der Auffahrrampe hinter dem Ein-
mündungsbereich der Unterführung zur Etzelstraße. 
 
2. Auf der südlichen bzw. südwestlichen Seite der Longericher Straße wird in Fahrtrichtung 
Bilderstöckchen ein Fahrradstreifen eingerichtet im gesamten Einmündungsbereich der Un-
terführung Etzelstraße bis zur Straße Am Bilderstöckchen. 
 
3. Der Grundstückseigentümer des auf der nördlichen/nordöstlichen Seite gelegenen Grund-
stückes zwischen der Straße am Bilderstöckchen und der Unterführung Etzel-straße soll 
von der Stadtverwaltung aufgefordert werden, in einer kurzen angemessenen Zeit den dort 
vorhandenen von diesem besagten Grundstück aus zugewucherten Fußweg wieder auf 
seine ursprüngliche Breite zu bringen. 
 
4. Im Einmündungsbereich der Unterführung von der Etzelstraße auf die Longericher Straße 
sollen Richtungshinweisschilder für Radfahrende aufgestellt werden.

- 2 - 
Begründung: 
 
Die Longericher Straße ist eine beliebte Verbindung von Bilderstöckchen aus Richtung Nord-
friedhof und auch der Schulweg für die Schüler*innen zur Gesamtschule. Darüber hinaus ist 
dieser Bereich ein Teil des Radwegenetzes. 
 
Aufgrund der herrschenden unübersichtlichen und damit gefährlichen Verkehrssituation im Ein-
mündungsbereich der Unterführung ist es dringend erforderlich, an dieser Stelle dort für Ver-
kehrssicherheit zu sorgen. 
 
Bereits in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde durch eine Bürgereingabe darauf hin-
gewiesen, dass es mit der Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger*innen auf der 
Longericher Straße nicht zum Besten steht. Wie die Verwaltung schon im Vorfeld einer Ent-
scheidung in der Bezirksvertretung über die Bürgereingabe mitgeteilt hat, ist eine Verlängerung 
der Strecke mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 aus verkehrsrechtlicher Sicht 
nicht möglich. Trotzdem ist es eine Verpflichtung der Politik, hier die Verkehrssicherheit zu er-
höhen: 
 
 
 
gez. Müller    gez. Traud

Sachstandsbericht BV

3118 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1006/2023
Stand: 11.03.2026 
Sachstandsbericht  
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Longericher Straße 
- Antrag der SPD - 
Beschluss: 
 
1. Auf der nördlichen bzw. nordöstlichen Seite der Longericher Straße wird in Fahrtrichtung 
Longerich ein durchgehender Fahrradstreifen bzw. Fahrradweg eingerichtet vom Einmün-
dungsbereich des Schiefersburger Weges bis zum Ende der Auffahrrampe hinter dem 
Einmündungsbereich der Unterführung zur Etzelstraße. 
2. Auf der südlichen bzw. südwestlichen Seite der Longericher Straße wird in Fahrtrichtung 
Bilderstöckchen ein Fahrradstreifen eingerichtet im gesamten Einmündungsbereich der 
Unterführung Etzelstraße bis zur Straße Am Bilderstöckchen. 
3. Der Grundstückseigentümer des auf der nördlichen/nordöstlichen Seite gelegenen Grund-
stückes zwischen der Straße am Bilderstöckchen und der Unterführung Etzel-straße soll 
von der Stadtverwaltung aufgefordert werden, in einer kurzen angemessenen Zeit den 
dort vorhandenen von diesem besagten Grundstück aus zugewucherten Fußweg wieder 
auf seine ursprüngliche Breite zu bringen. 
4. Im Einmündungsbereich der Unterführung von der Etzelstraße auf die Longericher Straße 
sollen Richtungshinweisschilder für Radfahrende aufgestellt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1:  
Auf der Longericher Straße verkehrt die KVB Linie 121. Für den Begegnungsfall und für aus-
reichende Überholabstände zwischen Bus und Radverkehr auf einem Fahrradschutzstreifen 
ist die Straßenbreite nicht ausreichend, sodass das Autoparken auf der Fahrbahn in diesem 
Abschnitt vollständig entfallen müsste. Unter den bestehenden Rahmenbedingungen sieht die 
Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt von weiteren Planungen eines Fahrradschutzstreifens ab. 
Die Verwaltung wird die Furten des in beiden Fahrtrichtungen freigegebenen Gehweges neu 
markieren, um so die Sichtbarkeit des Radverkehrs zu verbessern. Der Radverkehr hat dann 
weiterhin die Wahlfreiheit zwischen dem freigegebenen Gehweg und der Fahrbahn, auf der in 
weiten Teilen Tempo 30 angeordnet ist.  
Zu 2:

2 
 
Aufgrund des bestehenden Querschnittes ist eine Einrichtung von Schutzstreifen für den Rad-
verkehr nicht möglich.  
Zu 3: 
Der Grundstückseigentümer wurde zum Pflanzenrückschnitt aufgefordert. Dieser Aufforde-
rung kam er umgehend nach. Aktuell sind der Stadtverwaltung im betreffenden Bereich keine 
vergleichbaren Beschwerden bekannt. 
 
Zu 4: 
Im Einmündungsbereich der Longericherstraße zum Tunnel unter dem ICE-Werk, im Tunnel-
bereich selber und auf der anderen Seite im Kreuzungsbereich zur Etzelstraße werden 
Schutzstreifen für den Radverkehr angelegt. Zudem werden in den Knotenpunkten Optimie-
rungen umgesetzt um dem Radverkehr insbesondere das Linksabbiegen zu erleichtern. Für 
diese Maßnahme wurde Ende 2024 ein Baubeschluss eingeholt, die Umsetzung soll im Jahr 
2026 erfolgen.  
 
Nächste Schritte: 
Im nächsten Schritt sollen die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
4. Quartal 2026

Beratungsverlauf (1)

01.06.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1006/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
15.05.2023
Erstellt
16.05.2023 17:07