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Unterrichtung des Rates über die Anzeige der Gesamtabschlüsse 2010 und 2018 gem. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 1346/2022 vom 02.05.2022

Stand: Am 05.05.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/200/3 Vorlagen-Nummer 02.05.2022 1346/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 02.05.2022 Rat 05.05.2022 Unterrichtung des Rates über die Anzeige der Gesamtabschlüsse 2010 und 2018 gem. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse NRW In seiner Sitzung am 14.12.2021 hat der Rat der Stadt Köln unter Tagesordnungspunkten 10.10 und 10.11 (Vorlagen-Nr. 4091/2021 und 4088/2021) die Gesamtabschlüsse 2010 und 2018 auf der Grundlage der Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und dem damit verbundenen ver- sagten Testat für den Gesamtabschluss 2010 und dem eingeschränkten Testat für den Gesamtab- schluss 2018 bestätigt. Die Gesamtabschlüsse 2010 und 2018 wurden am 16.12.2021 der Bezirksregierung Köln gemäß § 96 Abs. 2 in Verbindung mit § 116 GO NRW förmlich angezeigt. Aufgrund der Erleichterungsvorschrift des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse waren der förmlichen Anzeige des Gesamtabschlusses 2018 die Gesamtab- schlüsse 2011 bis 2017 jeweils in aufgestellter und von der Oberbürgermeisterin bestätigter Entwurfs- fassung beigefügt. Nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse ist der Rat über die Anzeige bei der Bezirksregierung zu unterrichten. Dem wird mit dieser Vorlage Rech- nung getragen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2022

    Finanzausschuss

    TOP 6.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 05.05.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 7.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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