1892/2017
Neue Erdgaspreise für die Liegenschaften der Stadt Köln ab 01.01.2018
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Mitteilung Ausschuss
2842 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 29.06.2017 1892/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.07.2017 Neue Erdgaspreise für die Liegenschaften der Stadt Köln ab 01.01.2018 Etwa 62 % des gesamten Heizenergiebedarfs der städtischen Gebäude wird mit Erdgas gedeckt. Für diese Menge in etwa 750 Abnahmestellen mussten nun neue Lieferbedingungen gefunden werden, da der derzeit gültige Liefervertrag mit Datum 31.12.2017 ausläuft. Am 22.09.2016 hat der Rat die Gebäudewirtschaft beauftragt, ein Vergabeverfahren durchzuführen und anschließend einen Vertrag abzuschließen (2708/2016). Die erforderliche europaweite Aus- schreibung wurde mit Hilfe eines Fachberaters von Februar bis April 2017 durchgeführt. Zum Sub- missionstermin am 06.04.2017 lagen lediglich zwei Angebote vor, was bei der ausgeschriebenen Leistung als relativ geringes Interesse des Marktes zu bewerten ist. Das neben dem vom lokalen Lie- feranten RheinEnergie AG vorgelegte weitere Angebot enthielt jedoch eine vergaberechtlich nicht zulässige Änderung der Vergabeunterlagen und musste daher von der weiteren Berücksichtigung ausgeschlossen werden. Somit erging der Zuschlag zum zweiten Mal nach einer öffentlichen Aus- schreibung an die RheinEnergie AG, die damit der Gaslieferant aller städtischen Liegenschaften bleibt. Gegenstand der Ausschreibung war eine Liefermenge von rund 172 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Der Lieferant kauft diese Erdgasmenge an der Leipziger Energiebörse zu den dort an vier fest- gelegten Terminen gehandelten Konditionen in jeweils Viertel-Tranchen. Der daraus gemittelte Ener- giepreis für die Erdgasbelieferung des Folgejahrs wird nach dem letzten Trancheneinkauf Ende No- vember festgelegt. Da der Gaspreis somit bei Angebotsabgabe nicht feststeht, war ausschlaggeben- des Kriterium für die Vergabeentscheidung die Handelsmarge des Lieferanten, das heißt der Auf- schlag, den der Bieter für Lieferung, Netznutzung, Messleistung, Abrechnung, Verbrauchs- und Rechnungsdatenlieferung sowie die Gewinnerwirtschaftung erhebt. Diese Handelsmarge bleibt über die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2020 sowie die optionale einmalige Verlängerung um ein Jahr kon- stant. Das Ergebnis sieht wie folgt aus: Handelsmarge RE neu: Los 1 = 0,86 €/ MWh (Registrierende Leistungsmessung, für 25% der Gesamtmenge) Los 2 = 0,88 €/ MWh (Standardlastprofil, für 75% der Gesamtmenge) Handelsmarge RE alt (bis 31.12.2017): Los 1 = 1,76 €/MWh Los 2 = 1,60 €/MWh Nach einer ersten Einschätzung wird ein stabiler weiterer Preisverlauf erwarten. Die mit der Aus- schreibung erzielte Reduzierung der Handelsmarge um etwa 50 % gleicht dabei in etwa die gegen- über dem noch laufenden Vertrag leicht gestiegenen Börsenpreise aus. gez. Höing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1892/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27