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1892/2017

Neue Erdgaspreise für die Liegenschaften der Stadt Köln ab 01.01.2018

Mitteilung Ausschuss 29.06.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 03.07.2017, TOP 7.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2842 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  29.06.2017 
 1892/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.07.2017 
Neue Erdgaspreise für die Liegenschaften der Stadt Köln ab 01.01.2018 
Etwa 62 % des gesamten Heizenergiebedarfs der städtischen Gebäude wird mit Erdgas gedeckt. Für 
diese Menge in etwa 750 Abnahmestellen mussten nun neue Lieferbedingungen gefunden werden, 
da der derzeit gültige Liefervertrag mit Datum 31.12.2017 ausläuft.  
 
Am 22.09.2016 hat der Rat die Gebäudewirtschaft beauftragt, ein Vergabeverfahren durchzuführen 
und anschließend einen Vertrag abzuschließen (2708/2016). Die erforderliche europaweite Aus-
schreibung wurde mit Hilfe eines Fachberaters von Februar bis April 2017 durchgeführt. Zum Sub-
missionstermin am 06.04.2017 lagen lediglich zwei Angebote vor, was bei der ausgeschriebenen 
Leistung als relativ geringes Interesse des Marktes zu bewerten ist. Das neben dem vom lokalen Lie-
feranten RheinEnergie AG vorgelegte weitere Angebot enthielt jedoch eine vergaberechtlich nicht 
zulässige Änderung der Vergabeunterlagen und musste daher von der weiteren Berücksichtigung 
ausgeschlossen werden. Somit erging der Zuschlag zum zweiten Mal nach einer öffentlichen Aus-
schreibung an die RheinEnergie AG, die damit der Gaslieferant aller städtischen Liegenschaften 
bleibt.  
 
Gegenstand der Ausschreibung war eine Liefermenge von rund 172 Millionen Kilowattstunden pro 
Jahr. Der Lieferant kauft diese Erdgasmenge an der Leipziger Energiebörse zu den dort an vier fest-
gelegten Terminen gehandelten Konditionen in jeweils Viertel-Tranchen. Der daraus gemittelte Ener-
giepreis für die Erdgasbelieferung des Folgejahrs wird nach dem letzten Trancheneinkauf Ende No-
vember festgelegt. Da der Gaspreis somit bei Angebotsabgabe nicht feststeht, war ausschlaggeben-
des Kriterium für die Vergabeentscheidung die Handelsmarge des Lieferanten, das heißt der Auf-
schlag, den der Bieter für Lieferung, Netznutzung, Messleistung, Abrechnung, Verbrauchs- und 
Rechnungsdatenlieferung sowie die Gewinnerwirtschaftung erhebt. Diese Handelsmarge bleibt über 
die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2020 sowie die optionale einmalige Verlängerung um ein Jahr kon-
stant. 
 
Das Ergebnis sieht wie folgt aus: 
 
Handelsmarge RE neu:  
Los 1 = 0,86 €/ MWh (Registrierende Leistungsmessung, für 25% der Gesamtmenge) 
Los 2 = 0,88 €/ MWh (Standardlastprofil, für 75% der Gesamtmenge) 
 
Handelsmarge RE alt (bis 31.12.2017): 
Los 1 = 1,76 €/MWh 
Los 2 = 1,60 €/MWh 
 
Nach einer ersten Einschätzung wird ein stabiler weiterer Preisverlauf erwarten. Die mit der Aus-
schreibung erzielte Reduzierung der Handelsmarge um etwa 50 % gleicht dabei in etwa die gegen-
über dem noch laufenden Vertrag leicht gestiegenen Börsenpreise aus. 
 
gez. Höing

Beratungsverlauf (1)

03.07.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1892/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27