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2843/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Herder-Gymnasium Köln-Buchheim, Aktenzeichen 45/25

Mitteilung BV 25.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.12.2025, TOP 10.2.6

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe_geschwärzt

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Mitteilung BV

870 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2843/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Herder-Gymnasium Köln-Buchheim, 
Aktenzeichen 45/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4442 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 45/25 15.09.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Herder-Gymnasium Köln-Buchheim“, Aktenzei-
chen 45/25 
Sehr geehrter Herr     , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.03.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen von den zuständi-
gen Fachämtern einzuholen. Die nun vorliegenden Informationen gebe ich Ihnen 
nachfolgend gerne weiter: 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
„Die Kontrollen der betroffenen Bäume finden regelmäßig statt. Bäume in Schulen und 
Kitas haben einen engmaschigen Kontrollintervall von nur neun Monaten. Daher er-
achtet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen eine außerplanmäßige Kon-
trolle als nicht notwendig. 
Der Zustand der Kirschbäume ist aufgrund des Standortes und der vergangenen tro-
ckenen Jahre nicht ideal. Potenzial für konkrete Gefährdungen hat die letzte Kontrolle 
aber nicht ergeben.“ 
Amt für Schulentwicklung: 
„Da die „Kirschbaumfläche“ ursprünglich als Standort für den Containerbau im Rah-
men des Nachverdichtungsprogramms der Task Force Schulbau ausgewählt wurde, 
erfolgte eine Verlagerung der Fahrradständer in den Bereich des ehemaligen Lehrer-
parkplatzes. 
Nach der Umplanung Containerstandort auf die südliche Schulhoffläche, wurde ge-
prüft, inwiefern durch die beauftragte Firma für die Verlagerung der Fahrradständer

Seite 2/2 
auch für die Installation von Fahrradständern auf der „Kirschbaumfläche“ Zeitnah be-
auftragt werden konnte. Dies ist aus Kapazitätsgründen der Firma nicht möglich gewe-
sen. 
Daher wurde ein Angebot zur Installation von Fahrradständern eingeholt. Diese liegt 
für die Installation von insgesamt 50 Anlehnbügel für Fahrräder vor. 
Die Installation der Fahrradständer muss weder aufgrund gesetzlicher oder vertragli-
cher Verpflichtung noch wegen einer zwingenden Notwendigkeit zum jetzigen Zeit-
punkt umgesetzt werden. Auch ohne Fahrradanlehnbügel ist es grundsätzlich möglich 
Fahrräder, die über einen eigenen Fahrradständer verfügen, auf der Fläche abzustel-
len. Räder ohne eigenen Fahrradständer können auf der neuen Fahrradabstellfläche 
abgelehnt werden. 
Wegen der derzeitigen Haushaltslage musste die Realisierung des Projektes daher 
zunächst zurückgestellt werden.“ 
Gebäudewirtschaft: 
„Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln führt die Neubaumaßnahme am Herder-Gym-
nasium, den Erweiterungsbau mit einer Vielzahl von Fachingenieuren und Sachver-
ständigen durch. Hierzu zählen unter anderem Ingenieure für Geotechnik und der 
Baukonstruktion (Statiker), die auf die erwähnten Hochwasser-/Grundwassergefahren-
karten zurückgreifen. Zudem ist der alte „Rheinarm“ bekannt und wurde mit in der Pla-
nung berücksichtigt. An dieser Stelle möchte ich Sie auf unsere Internetpräsenz auf-
merksam machen Erweiterungsneubau für das Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium - 
Stadt Köln. Auch die in der Eingabe erwähnte Gasleitung ist der Verwaltung bekannt.“  
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Herrn     , unter der Telefonnummer 
0221/221-    oder per E-Mail: gebaeudewirtschaft@stadt-koeln.de und an das Amt für 
Schulentwicklung, Herrn     , unter der Telefonnummer 0221/221-     oder per E-Mail: 
schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe_geschwärzt

4890 Zeichen

Herrn 
Max Christian Derichsweiler 
Stellvertretender Bezirksbürgermeister 
im Stadtbezirk Köln-Mülheim 
Betr.: Herder-Gymnasium Köln-Buchheim 
Sehr geehrter Herr Derichsweiler, 
ich möchte mich mit einem ganz persönlichen Anliegen an Sie wenden. 
 
 
 
Das Herder-Gymnasium wurde mit der Einweihung des F-Traktes fünfzügig und wurde vor 
einigen Jahren ausersehen, weitere Schüler aufzunehmen, und deshalb sollten hierfür mehr­
geschossige Containergebäude errichtet werden. Als Standort hatte man u.a. den Abstell­
platz für Fahrräder links vom Haupteingang an der Kattowitzer Straße vorgesehen. Vor dem 
Beginn der Baumaßnahmen im Jahre 2000 hatte die Gebäudewirtschaft die Zahl der auf 
dem Schulhof abgestellten Schüler-Fahrräder ermitteln lassen und kam auf rund 300, bei ei­
ner Vierzügigkeit in der Sekundarstufe 1. Für die geplante Fünfzügigkeit musste man mit 
mehr Fahrrädern rechnen, und daher hatte ich veranlasst die grüne Wiese links vom Haut­
eingang - gegenüber dem F-Trakt - als Stellfläche für Fahrräder einzurichten; gleichzeitig 
wollte ich sie mit Hochstamm-Kirschbäumen be�f!anzt haben. Am besten lässt sich für Sie 
der fertige Zustand bei Google-Earth im Jahr 2010 nachvollziehen. Derselbe Ausschnitt im 
Jahr 2022 zeigt, dass einige der Kirschbäume verschwunden waren und nicht ersetzt wur­
den. 
Und exakt auf diesen Stellplatz wollten Gutmenschen bei der Gebäudewirtschaft ein mehrge­
schossiges Container-Gebäude platzieren und hatten wohl schon eine Baugenehmigung da­
für bekommen. Als Vorbereitung der Bauarbeiten wurden die Bügel zum Anschließen der 
Fahrräder demontiert, und als es ans Fällen der restlichen Kirschbäume ging, kam die Lokal­
presse ins Spiel: Es gab einen Aufstand und sogar der Herr Bezirksbürgermeister Norbert 
Fuchs erschien persönlich und gab dem anwesenden Baudezernenten der Stadt Köln die 
präzise Anweisung, sich für diesen Containerbau einen anderen Platz auf dem Schulgelände 
zu suchen. Herr Fuchs wird sich gewiss noch daran erinnern. 
Natürlich weiß heute niemand, dass genau unter diesem Standort seit Beginn der 1990er 
Jahre die Erdgas-Zuleitung für die Heizung des gesamten Altbau-Komplexes verläuft und 
man darüber niemals ein Gebäude errichten darf!

Jetzt komme ich mit meiner Bitte an Sie: 
Wie es bei der Stadtverwaltung leider üblich ist, wurden die abgeräumten Metallbügel für die 
Räder nicht wieder zurückgebracht - sie stehen mittlerweile woanders, auf ehemaligen Leh­
rer-Parkplätzen. Auch um die restlichen Kirschbäume scheint sich das Grünflächenamt nicht 
weiter zu kümmern. Daher habe ich die konkreten Fragen an Sie: 
• Können Sie Ihren politischen Einfluss soweit geltend machen, dass der zuständige
Bauminspektor im Grünflächenamt den vorhandenen Kirschbäumen eine außerplan­
mäßige Inspektion angedeihen lässt? Er wäre auch der Ansprechpartner für eine seit
Jahren notwendige Nachpflanzung.
• Können Sie Ihren politischen Einfluss bei der Gebäudewirtschaft geltend machen,
dass die umgesetzten Metallbügel für die Fahrräder durch neue ersetzt werden, die
unter die Kirschbäume montiert werden? Mit der anstehenden Sechszügigkeit wer­
den sie dringend gebraucht. Im Schularchiv gibt es vielleicht noch die alten Pläne.
Beim zweiten Problemkomplex bitte ich Sie nur prophylaktisch tätig zu werden: 
Die gesamte Siedlung Kattowitzer Straße ist in einen alten Rheinarm gebaut worden, zuletzt 
floss hier im Februar 1784 die sogenannte „Eisflut" auf Mülheim zu und hatte dort katastro­
phale Folgen. 
Die aktuellen Gefahrenkarten der Stadt Köln für die Grundhochvvasser zeigen, dass bei ei­
nem mittleren Ereignis der vordere und der hintere Schulhof des Herder-Gymnasiums unter 
Wasser stehen. In den Jahren 1993 und 1995 war es zwar nicht so weit gekommen, aber 
das ansteigende Grundwasser führte dazu, dass der C-Trakt mit der doppelstöckigen Turn­
halle unter Auftrieb geriet, die Bodenplatte brach, und seither stand in der unteren Gymnas­
tikhalle Grundwasser. Aus statischen Gründen durfte es nicht abgepumpt werden, um die 
Stabilität des gesamten Gebäudeteils nicht zu gefährden. Aktuell wird - schon 30 Jahre spä­
ter, wir sind ja in Köln - an derselben Stelle eine neue Turnhalle gebaut, ebenfalls wieder 
sehr tief in den Rheinkies ausgekoffert. 
Hier kommt meine Bitte an Sie: 
Können Sie Ihren politischen Einfluss bei der Gebäudewirtschaft geltend machen, dass wirk­
lich durch entsprechende Gutachten sichergestellt ist, dass dieses relativ leichte neue Turn­
hallengebäude nicht ebenfalls beim nächsten mittleren oder gar starken Rheinhochwasser 
unter dem Einfluss von Auftriebskräften undicht oder gar unbrauchbar wird? Dann nämlich 
wären im wörtlichen Sinne wieder einmal Steuergelder versenkt worden. Sind die amtlichen 
Hochwassergefahrenkarten bei der Gebäudewirtschaft überhaupt bekannt? 
Gerne freue ich mich auf Ihre Rückmeldung zum gegebenen Zeitpunkt, 
mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2843/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.09.2025
Erstellt
23.09.2025 13:41