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0012/2020

Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Jahr 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.02.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.31

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7561 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/43 
 
Vorlagen-Nummer 
 0012/2020 
Freigabedatum 
27.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Jahr 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Stadtbibliothek mit der Umsetzung der folgenden Maßnahmen 
aus der Kulturentwicklungsplanung: 
 Einrichtung eines Bib-Youtube-Studios „Köln zeigt sich“ 
 Netzausbau in der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen 
 Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten in den Stadtteilbibliotheken  
im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung im Jahr 2020. 
 
Im Haushalt 2020/2021 stehen  Mittel für den Kulturentwicklungsplan zur Verfügung.  
Die drei Maßnahmen sollen mit insgesamt 70.000 € im Jahr 2020 aus diesem Budget finanziert wer-
den. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme      70.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische 
Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen. 
 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent-
wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei-
ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats-
beschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um drei Maßnahmen zum Ausbau der Stadtbiblio-
thek, s. KEP Seite 157: 
 
1. Einrichtung eines Bib-Youtube-Studios „Köln zeigt sich“ 
Wir richten in der Bibliothek eine fest installierte Kamera mit Hintergründen und voreingestell-
tem Licht ein – das Bib-Youtube-Studio. Optimal würde sich das Studio hinter einer Glaswand 
befinden, die Geräusche etwas abschirmt, aber das Geschehen im Studio sichtbar macht. Hier 
können Nutzer sich selbst filmen – zum Beispiel mit einer Buch- oder Medienrezension oder 
auch einem Beitrag für ihren eigenen Kanal oder ihre Webseite. Die Nutzer können das Bib-
Youtube-Studio auch für eigene kleine Produktionen nutzen. 
Damit demokratisieren wir Video-Publishing, da wir jeder Bürgerin und jedem Bürger die tech-
nischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen und einfachste Benutzeroberflächen schaffen.

3 
Außerdem machen wir alle Bibliotheks-Nutzer und Nutzerinnen neugierig und regen zu eige-
ner Kreativität an.  
 
Ca. Kostenschätzung für die Einrichtung und begleitende Workshops und Schulungen 
20.000,- € 
2. Netzausbau in der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen: 
Durch den Einsatz neuer und innovativer Technologien schafft die Stadtbibliothek die Infra-
struktur für weitere zukunftsweisende und serviceorientierte Anwendungen. Voraussetzung für 
den weiteren reibungslosen Betrieb der IT-Infrastruktur der Stadtbibliothek, die vielfältigen Ak-
tivitäten im MINT-Bereich ebenso wie im Umfeld der Digitalisierung ist die Optimierung der be-
stehenden Datennetze , bestehend aus der Datenverbindung zwischen den jeweiligen Stand-
orten sowie der Anbindung ans Internet. Die Bandbreiten der aktuellen Netzanbindung sowie 
das WLAN-Angebot sind für die vielfältigen digitalen Angebote nicht mehr ausreichend und 
müssen für die Erweiterung der digitalen Kultur- und Bildungsangebote optimiert werden.  
Dementsprechend soll der geplante Netzausbau folgende Maßnahmen umfassen: 
 Erhöhung der Bandbreite für die zentrale Internetanbindung auf 500 Mbit/s (bisher 100 
Mbit/s) 
 Erhöhung der Bandbreite für die 11 dezentralen Standorte auf 50 Mbit/s (bisher 10 Mbit/s) 
 Erweiterung des WLAN-Angebotes ergänzend zu den städtischen Hotspot Köln Access 
Points. Mit Hilfe der Erweiterung ist eine höhere Bandbreite möglich. Außerdem können 
die neuen WLAN-Verbindungen optimal auf die Bedürfnisse der Stadtbibliothek angepasst 
werden. So ist es zukünftig neben den umfangreichen MINT-Workshops auch möglich, 
Laptops, Ipads oder andere Geräte in der Bibliothek auszuleihen. Voraussetzung für bei-
des ist eine schnelle sowie flexibel nutzbare WLAN-Verbindung essentiell. 
Die Stadtteilbibliothek Rodenkirchen verfügt derzeit nicht über die notwendigen Voraussetzun-
gen zur Umsetzung der oben genannten Maßnahmen, da die dafür erforderliche Leitung ins 
Gebäude nicht vorhanden ist. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die Anbindung des Gebäudes 
durch die Fa. Netcologne derzeit nicht geplant. Bei Beibehaltung der derzeit verfügbaren 
Bandbreite i.H.v. 10Mbit/s können die in den nächsten Jahren geplanten Aktivitäten im MINT-
Bereich ebenso wie im Umfeld der Digitalisierung nicht umgesetzt werden. 
 
Ca. Kostenschätzung für die Anbindung des Standortes Rodenkirchen an das Glasfasernetz 
der Netcologne: 30.000 €  
3. Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten in den Stadtteilbibliotheken: 
Ladeschränke für elektronische Devices zur Selbstbedienung durch die Kundinnen und Kun-
den (z. B. Hublets) ermöglichen die Bereitstellung von Pads im öffentlichen Bereich. Sie sind 
durch RFID-Technologie mit einer Verbuchungsfunktion ausgestattet. Dies ermöglicht die Nut-
zung von Geräten, ohne über eine Ausgabe an der Theke an das Bibliothekspersonal gekop-
pelt zu sein. Durch den niederschwelligen digitalen Zugang für jedermann soll insbesondere 
die Chancengerechtigkeit erhöht werden. Es können beispielsweise altersgerechte Inhalte 
über Apps oder andere mobile Angebote zur Verfügung gestellt werden. Die unterschiedlichen 
Optionen für Ladeschränke müssen sondiert und im Rahmen eines passenden Vergabever-
fahrens konkrete Preise erfragt werden. Erst danach kann entschieden werden, welche 
Standorte in den Stadtteilbibliotheken in welchem Umfang (3-12 Geräte pro Ladeschrank) be-
dient werden können. Die Ladeschränke sind beispielsweise in Neubrück, Sülz, Ehrenfeld o-
der Bocklemünd einzusetzen.  
Ca. Kostenschätzung: 20.000 € für 1-2 Einheiten  
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von einmalig 70.000 € stehen im 
Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0416 – 41, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen- bereit.

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Die Mittel werden konsumtiv eingeplant. Wenn Planung und Vergabeverfahren konkrete Angaben 
möglich machen, wird gegebenenfalls ein investiver Anteil entsprechend umgeschichtet. 
 
Dringlichkeit: 
Die Umsetzung der Maßnahmen ist zum Großteil zeitaufwändig und zwingend mit anderen bereits 
laufenden Projekten zu verknüpfen. Die Verwendung der Mittel für die Maßnahmen wurde erst im 
Dezember im Lenkungskreis beraten und konnte nicht mehr fristgerecht vorgelegt werden. Bei einer 
Verschiebung in die nächste Sitzungsfolge wäre die Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen 
im Jahr 2020 nicht mehr gewährleistet.

Beratungsverlauf (3)

28.01.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0012/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.02.2020
Erstellt
07.01.2020 17:44