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Freigabe von Finanzmitteln aus der Verteilung der Kulturförderabgabe 2023/2024 – Institutionelle Förderung

Beschlussvorlage Ausschuss 0487/2023 vom 23.02.2023

Stand: Am 14.03.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 09.01.2024)

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    Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0487/2023 Stand: 09.01.2024 Sachstandsbericht Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 – Institutionelle Förderung Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel in Höhe von 285.000 Euro in 2023 und 385.000 Euro in 2024 im Teilergebnisplan des Kultur- amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Rahmen einer institutionellen Förderung: Zuschussnehmer*in Freigabe/ Zu- setzung 2023/2024 bisherige För- derhöhe neue Förderhöhe 2023/2024 Colonia Theater gGmbH (Sparte Theater) 100.000 € 920.000 € 1.020.000 € AfroTopia e.V./ Africologne Festival (Sparte Theater) 30.000 € 60.000 € 90.000 € ON – Neue Musik Köln e.V. / SPARK (Sparte Musik) 100.000 € (nur 2024) 218.608€ (2024) 318.608 € (nur 2024) FK Filmhaus Köln GmbH (Sparte Filmkul- tur) 80.000 € 50.000 € 130.000 € cologne on pop GmbH bzw. c/o pop Con- vention (Sparte Popkultur) 50.000 € 160.000 € 210.000 € TelevisorTroika GmbH bzw. Sound- Track_Cologne (Sparte Filmkultur) 25.000 € 43.000 € 68.000 € Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2 Der Beschluss wurde in 2023 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend verausgabt. Nächste Schritte: Die Förderung für Spark, nun: Orbit, soll für 2024 bewilligt bzw. im Rahmen des Betriebskos- tenzuschusses ausgezahlt werden. Anzumerken ist, dass die eigentliche institutionelle Förde- rung – ohne die Mittel für Orbit - von ON – Neue Musik Köln e.V. wegen des pausierenden Projektes „Zamus 2.0“ bis auf Weiteres auf 180.000€/p.a. begrenzt sind. Die anderen aufgeführten Förderungen werden wie schon in 2023 auch in 2024 umgesetzt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 03.12.2024
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    Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0487/2023 Stand: 25.06.2025 Sachstandsbericht Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 – Institutionelle Förderung Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel in Höhe von 285.000 Euro in 2023 und 385.000 Euro in 2024 im Teilergebnisplan des Kultur- amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Rahmen einer institutionellen Förderung: Zuschussnehmer*in Freigabe/ Zu- setzung 2023/2024 bisherige För- derhöhe neue Förderhöhe 2023/2024 Colonia Theater gGmbH (Sparte Theater) 100.000 € 920.000 € 1.020.000 € AfroTopia e.V./ Africologne Festival (Sparte Theater) 30.000 € 60.000 € 90.000 € ON – Neue Musik Köln e.V. / SPARK (Sparte Musik) 100.000 € (nur 2024) 218.608€ (2024) 318.608 € (nur 2024) FK Filmhaus Köln GmbH (Sparte Filmkul- tur) 80.000 € 50.000 € 130.000 € cologne on pop GmbH bzw. c/o pop Con- vention (Sparte Popkultur) 50.000 € 160.000 € 210.000 € TelevisorTroika GmbH bzw. Sound- Track_Cologne (Sparte Filmkultur) 25.000 € 43.000 € 68.000 € Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2 Der Beschluss wurde in 2023 und 2024 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend veraus- gabt. Die Förderung für Spark, nun: Orbit, wurde für 2024 bewilligt bzw. im Rahmen des Betriebs- kostenzuschusses ausgezahlt. Anzumerken ist, dass die eigentliche institutionelle Förderung – ohne die Mittel für Orbit - von ON – Neue Musik Köln e.V. wegen des pausierenden Projek- tes „Zamus 2.0“ bis auf Weiteres auf 180.000€/p.a. begrenzt ist. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0487/2023 Freigabedatum 23.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 – Institutionelle Förderung Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel in Höhe von 285.000 Euro in 2023 und 385.000 Euro in 2024 im Teilergebnisplan des Kultur- amtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Rahmen einer institutionellen Förderung: Zuschussnehmer*in Freigabe/ Zusetzung 2023/2024 bisherige Förderhöhe neue Förderhöhe 2023/2024 Colonia Theater gGmbH (Sparte Theater) 100.000 € 920.000 € 1.020.000 € AfroTopia e.V./ Africologne Festival (Sparte Theater) 30.000 € 60.000 € 90.000 € ON – Neue Musik Köln e.V. / SPARK (Sparte Musik) 100.000 € (nur 2024) 218.608€ (2024) 318.608 € (nur 2024) FK Filmhaus Köln GmbH (Sparte Filmkul- tur) 80.000 € 50.000 € 130.000 € cologne on pop GmbH bzw. c/o pop Con- vention (Sparte Popkultur) 50.000 € 160.000 € 210.000 € TelevisorTroika GmbH bzw. Sound- Track_Cologne (Sparte Filmkultur) 25.000 € 43.000 € 68.000 € Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 285.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 385.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30. September 2022 wurden im Rahmen der Kul- turförderabgabe (AN/1728/2022) für unterschiedliche Kulturbetriebe für 2023 und 2024 zu- sätzliche Fördermittel bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die nachfolgenden Positionen enthal- ten einen Haushaltsvermerk, dass die Freigabe durch den Fachausschuss zu erteilen ist. Bei den Freigabebeschlüssen dieser Vorlage handelt es sich um Betriebskostenzuschüsse (institutionelle Förderung). Die Mittel stammen aus verschiedenen Positionen des vorgenann- ten Beschlusses (siehe nachfolgend). Comedia Colonia Theater gGmbH: Freigabe von 100.000 Euro (2023/2024) Für das Theater Comedia sind im Haushalt 2023/2024 jeweils in 2023 und 2024 100.000 Euro zusätzlicher Fördermittel in der Position „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene (100.000 € zweckgebunden für Comedia Theater)“ vorgesehen. Mit dem Spielzeitbeginn 2020/21 vollzog das Comedia Theater die Transformation vom Kin- dertheater zu einem „Zentrum der Kultur für junges Publikum in Köln und NRW“. Stadt und Land hatten diesen Schritt aktiv begleitet, u. a durch eine Verdopplung der bisherigen Zu- schüsse. Das Ziel der gemeinsamen Anstrengungen sollte die Entstehung eines zukunftwei- senden Zentrums für junges Publikum sein, das Aspekte der demographischen Entwicklungen in Großstädten durch qualitativ gute und zeitgemäße Angebote partizipativer, integrativer und 3 inklusiver Kulturarbeit aufgreifen und außerdem die vorhandenen räumlichen Potentiale des größten Kölner Kindertheaters besser ausschöpfen sollte. Das bereits im Jahr 2017 von den Theatermachern vorgelegte Konzept zum Ausbau des Kin- derkulturzentrums konnte trotz deutlicher Verbesserung der finanziellen Situation dennoch nicht vollumfänglich umgesetzt werden, sodass nach wie vor Desiderate in Bezug auf die in- haltliche Arbeit, die personelle Ausstattung und die Möglichkeiten der besseren Honorierung von Mitarbeiter*innen und Künstler*innen bestehen. Der zugesetzte Betrag soll hier Abhilfe schaffen und das Haus in die Lage versetzen, die allgemeinen Kostensteigerungen besser zu kompensieren. Die institutionelle Förderung für die Comedia Colonia Theater gGmbH steigt somit in den Jah- ren 2023/2024 von 920.000 Euro auf jeweils 1.020.000 Euro an. AfroTopia e.V./ Africologne Festival: Freigabe von 30.000 Euro (2023/2024) Für AfroTopia e.V./ Africologne Festival sind im Haushalt 2023/2024 jeweils in 2023 und 2024 30.000 Euro zusätzliche Fördermittel in der Position „Fonds Festivals“ (teilweise Zweckbin- dung für Africologne) vorgesehen. Der im Januar 2016 gegründete Verein AfroTopia e.V. ist Träger des biennal stattfindenden „africologne Festivals“ sowie des „africologne Labels“, welches den transnationalen Austausch unterstützt und an der Stärkung eines afroeuropäischen Netzwerkes arbeitet. Das Festival fokussiert sich hingegen in zweijährigem Rhythmus auf die Präsentation zeitgenössischer afrikanischer Künste in Deutschland mit dem Schwerpunkt Köln und die darstellenden Künste. In den sechs Ausgaben bis 2021 sowie in zahlreichen Kooperationen mit internationalen Part- nern hat das Festival internationales Renommee gewonnen und sich dabei auch sukzessive für andere Sparten und für Diskursformate geöffnet. Durch Kooperationen mit den lokalen Partnern „Afrika Filmfest“ und „Stimmen Afrikas“ hat sich Köln zu einem weithin sichtbaren Zentrum für zeitgenössische afrikanische Kunst entwickelt. Als einziges Festival, das seinen Fokus auf die künstlerischen Entwicklungen in zahlreichen Ländern des afrikanischen Konti- nents lenkt, besitzt „africologne“ ein Alleinstellungsmerkmal. Um die internationale Arbeit auf angemessenem Niveau fortsetzen zu können, die aufgebauten Kontakte weiterhin pflegen zu können und afrikanische Spitzenproduktionen nach Deutschland einladen zu können, bedarf es einer deutlichen Erhöhung des Festivalbudgets. Die institutionelle Förderung für AfroTopia e.V./ Africologne Festival steigt somit in den Jahren 2023/2024 von 60.000 Euro auf jeweils 90.000 Euro an. ON – Neue Musik Köln e.V. / SPARK: Freigabe von 100.000 Euro (2024) Für das Festival SPARK (ON – Neue Musik Köln) sind im Haushalt 2023/2024 für 2024 100.000 Euro Fördermittel in der Position „Fonds Festivals“ (teilweise Zweckbindung für SPARK in 2024) vorgesehen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Kölner Komponist*innen, Regisseur*innen und Musiker*innen neue Ideen und künstlerische Konzepte für ein zeitgenössisches Musiktheater entwickelt, das die individuelle und gesellschaftliche Realität zum Gegenstand hat. Mit dem 2022 zum ersten Mal im Hinblick auf das künstlerische Profil und den Publikumszuspruch mit großem Erfolg durchgeführten Festival SPARK wird dem Genre des experimentellen Musik- theaters eine adäquate Plattform geboten und damit eine Lücke in der Festivallandschaft Kölns geschlossen. Veranstaltet wird das Festival von dem Verein ON – Neue Musik Köln e.V., der schon in der Vergangenheit die Zusammenarbeit von Künstler*innen unterschiedli- cher Disziplinen initiiert hat und mit dem Festival SPARK eine Kooperation zwischen der freien Szene und den Musikinstitutionen organisiert und eine Brücke zu den Nachbardiszipli- nen Tanz und Theater schlägt. Zur Fortführung des Festivals in 2024 soll der BKZ an den Verein ON um 100.000 Euro aufgestockt werden. Die institutionelle Förderung für ON – Neue Musik Köln steigt somit im Jahr 2024 von 218.608 Euro (vgl. Ratsbeschluss vom 03.02.2022 zur Vorlage 4324/2021 „zamus/SEM“) auf 318.608 Euro an. 4 FK Filmhaus GmbH: Freigabe von 80.000 Euro (2023/2024) Für die FK Filmhaus GmbH sind im Haushalt 2023/2024 jeweils in 2023 und 2024 80.000 Eu- ro aus der Position „Filmhaus“ zusätzliche Fördermittel vorgesehen. Seit Ende 2021 ist das Filmhaus Köln wieder öffentlich zugänglich und bietet ein vielfältiges und umfangreiches Programm aus kulturellem Filmprogramm, Festival-Screenings, Filmbil- dungs- und Filmvermittlungsangeboten, Symposien und Lectures sowie Formaten der Aus- und Weiterbildung für Filmschaffende. Akteur*innen der Filmkultur und interessierte Bür- ger*innen nutzen das Haus immer mehr und machen es nach und nach zu einem Ort der Be- gegnung und des Diskurses über die Filmkunst. Nach den Start- und Erprobungsjahren erge- ben sich für einen optimalen Spielstättenbetrieb Nachbesserungsbedarfe in der Personalaus- stattung des Hauses sowie Kostenerhöhungen durch allgemeine Kostensteigerungen. Damit die FK Filmhaus Köln GmbH ihr vom Rat beschlossenes Betreiberkonzept (Nr. 1843/2019) umsetzen kann, sollen die zugesetzten Mittel daher vor allem zur Deckung von Personalkos- ten verwendet werden; zum Beispiel im Bereich von Aufsichten und Technikbetreuung. Die institutionelle Förderung für die FK Filmhaus GmbH steigt somit in den Jahren 2023/2024 von 50.000 Euro auf jeweils 130.000 Euro an. cologne on pop GmbH bzw. c/o pop Convention: Freigabe von 50.000 Euro (2023/2024) Für die c/o pop Convention sind im Haushalt 2023/2024 jeweils in 2023 und 2024 50.000 Euro Fördermittel in der Position „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ (teilweise Zweckbindung für c/o pop Convention) vorgesehen. Die c/o pop Convention ist Bestandteil des c/o pop Festivals. Zur Planung und Durchführung des c/o pop Festivals erhält die cologne on pop GmbH eine institutionelle Förderung in Höhe von 160.000 Euro p.a. Diese wird in den Haushaltsjahren 2023/2024 um 50.000 Euro jährlich zur Bearbeitung des Themas c/o pop Convention aufgestockt. Um einen möglichst bedarfsgerechten Einsatz der Mittel aus der Kulturförderabgabe für die Umsetzung der c/o pop Convention zu gewährleisten, wurde ein Abstimmungsgespräch mit der cologne on pop GmbH geführt. Die bisher durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs- GmbH bereitgestellten Mittel zur Durchführung der c/o pop Convention sollen in Anknüpfung an die bisherige Verwendung für die Planung und operative Umsetzung dieses Branchentreffs verwendet werden. Dies meint den Einsatz der Mittel für Honorare für Speaker, weitere Hono- rarkräfte (Organisation, Technik u.a.), Raummieten und ähnliche Sachkosten. Die c/o pop Convention in Köln ist der erste Branchentreff des jeweiligen Jahres für die Mu- sikwirtschaft und kooperierende Branchen wie digitale Wirtschaft und Medien. In Keynotes, Panels und Workshops wird ein praxisnaher Blick in die Zukunft der Musikwelt geworfen. Es geht um Fragen wie: Wie können die Akteur*innen und Unternehmen der Musikwirtschaft die vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit meistern? Wie kann die Branche resistenter ge- gen künftige Krisen werden, und was ist dafür zu tun? Kurz: Wie kann man die Musikwirt- schaft zu einem besseren Ort für alle machen? Die institutionelle Förderung für die cologne on pop GmbH beträgt somit in den Jahren 2023/2024 jährlich 210.000 Euro. Televisor Troika GmbH SoundTrack_Cologne: Freigabe von 25.000 Euro (2023/2024) Für SoundTrack_Cologne sind im Haushalt 2023/2024 jeweils 25.000 Euro Fördermittel in der Position „Förderung Projekte Kreativwirtschaft“ (teilweise Zweckbindung für Sound- Track_Cologne) vorgesehen. SoundTrack_Cologne ist der internationale Fachkongress zu Musik in Film und Medien mit integriertem Musikfilmfestival (See The Sound). Veranstalterin ist die Televisor Troika GmbH. Laut Ratsbeschluss Nr. 2772/2021 erhält die Televisor Troika GmbH zur Planung und Durch- führung von SoundTrack_Cologne – schwerpunktmäßig für das Musikfilmfestival See The 5 Sound – eine Strukturförderung in der Sparte Filmkultur in Höhe von 43.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2025. Die Strukturförderung wird in den Haushaltsjahren 2023/2024 um 25.000 Euro jährlich aufgestockt. Nach Abstimmung mit der Zuschussnehmerin konnte geklärt werden, dass die bisher durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH bereitgestellten Mittel in ähnlicher Höhe wie hier als flexibler Beitrag zur Gesamtfinanzierung des Fachkongresses von Sound- Track_Cologne eingesetzt werden. Die Televisor Troika GmbH wird mit den zusätzlich bereit- gestellten Mitteln weiterhin so verfahren und diese zum Beispiel zur anteiligen Deckung von Personalkosten aufwenden. Die institutionelle Förderung für Televisor Troika GmbH beträgt somit in den Jahren 2023/2024 jährlich 68.000 Euro. Finanzierung: Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von 285.000 Euro in 2023 und 385.000 Euro in 2024 stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 -Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabe- vorbehalt des Fachausschusses. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen.

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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