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2765/2025

Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der weiterführenden städtischen Schulen zum Schuljahr 2026/27

Dringlichkeitsvorlage Rat 27.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.11.2025, TOP 10.7

Anlage 1 - Anmeldeverfahren im Übergang in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2026/2027

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Dringlichkeitsvorlage Rat

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Anlage 1 - Anmeldeverfahren im Übergang in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2026/2027

1110 Zeichen

Anlage 1 
06.02.2026 Ausgabe Halbjahreszeugnisse
06.02.-11.02.2026 Anmeldezeitraum vorgezogenes Verfahren an Gesamtschulen 
12.02.2026 Weiberfastnacht
16.02.2026 Rosenmontag
17.02.-19.02.2026 Aufnahme-Entscheidungen und zentraler Versand der Bescheide
23.02.-27.02.2026 Erster Anmeldezeitraum für Gymnasien, Real-, Haupt- und 
Förderschulen sowie Gesamtschulen mit freien Kapazitäten 
02.03.-05.03.2026 Aufnahme-Entscheidungen, Abstimmungskonferenz und zentraler 
Versand der Bescheide 
09.03.-13.03.2026 Zweiter Anmeldezeitraum für Schulen mit freien Kapazitäten
16.03.-19.03.2026 Aufnahme-Entscheidungen, Abstimmungskonferenz, zentraler Versand 
der Bescheide
23.03.-26.03.2026 weitere Anmeldemöglichkeit an Schulen mit freien Kapazitäten für 
Schüler*innen, die noch keine Schulplatz-Zusage erhalten haben. 
Versand der Bescheide durch die Schulen.
Anmeldeverfahren im Übergang in die Sekundarstufe I an städtischen 
Schulen zum Schuljahr 2026/2027
Das Anmeldeverfahren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
findet im gleichen Zeitraum statt; ist aber ein gesondertes Verfahren.

Dringlichkeitsvorlage Rat

4858 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlage-Nummer 
 2765/2025 
Freigabedatum 
 27.10.2025 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 
2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der weiterführenden städtischen Schulen 
zum Schuljahr 2026/27 
Gremium Datum 
Rat 06.11.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Organisation des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 
2026/27 erfordert eine kurzfristige Entscheidung zur Beantragung des vorgezogenen Verfah-
rens an den Gesamtschulen, damit der notwendige Antrag bei der oberen Schulaufsichtsbe-
hörde gestellt werden kann. 
Von der kurzfristigen Entscheidung über das vorgezogene Anmeldeverfahren ist die rechtzei-
tige Organisation des Anmeldeverfahrens und die Weitergabe der Informationen an die Schu-
len und Öffentlichkeit abhängig. Ab November finden die Informationsveranstaltungen an den 
weiterführenden Schulen statt, bei denen die Erziehungsberechtigten über den zeitlichen Ab-
lauf des Anmeldeverfahrens informiert werden.  
 
Auf Grund notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage 
in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung einzubringen. 
 
Beschluss: 
Für das Schuljahr 2026/27 wird die Beantragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für 
die Gesamtschulen bei der Bezirksregierung Köln beschlossen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
27.10.2025    i. V. Blome  Kienitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen 
in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) regeln das Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der 
weiterführenden Schulen. Sie legen den Beginn des Verfahrens auf den durch das Ministe-
rium bestimmten Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den 
Grundschulen fest. Im Schuljahr 2026/27 ist dies der 06.02.2026.  
Das vorgezogene Verfahren kann gemäß Zif. 1.1.2 zu § 1 VVzAPO-S I für eine Schulform auf 
Antrag des Schulträgers von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn 
Anmeldeüberhänge an Schulen dieser Schulform zu erwarten sind. Auf Grund des Schulplatz-
mangels bei den Gesamtschulen ist das vorgezogene Verfahren für diese Schulform geübte 
Praxis in Köln. Die Auswertung der Anmeldezahlen aus dem Verfahren 2025/26 zeigt weiter-
hin bestehende Anmeldeüberhänge an Gesamtschulen, die sich auf einige Stadtbezirke kon-
zentrieren. Insbesondere fehlen im rechtsrheinischen Stadtgebiet Gesamtschulplätze. Auch 
im Anmeldeverfahren 2026/27 erwartet die Verwaltung Anmeldeüberhänge an den Gesamt-
schulen, so dass an der bisherigen Praxis im kommenden Anmeldeverfahren festgehalten 
wird und der Antrag auf Durchführung eines vorgezogenen Verfahrens für die Gesamtschulen 
gestellt wird. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens 2026/27 werden die Zahlen ausgewer-
tet und die Situation für das Anmeldeverfahren 2027/28 neu bewertet.  
Das Anmeldeverfahren für alle übrigen Schulformen beginnt in der dritten Woche des Verfah-
rens. Vom 23. bis 27.02.2026 nehmen sie wie auch die Gesamtschulen mit freien Plätzen An-
meldungen entgegen.  
Die zweite Anmeldemöglichkeit schließt sich vom 09.-13.03.2026 für alle Schulen mit freien 
Kapazitäten an. 
Die Aufnahmeentscheidungen werden von den Schulleiter*innen getroffen. Bei einem Anmel-
deüberhang ziehen sie die vorher festgelegten Auswahlkriterien hinzu. Dadurch werden die 
Anmeldungen in allen Zeiträumen gleichbehandelt. 
Schüler*innen, die in einem Zeitraum keine Schulplatz-Zusage erhalten haben, können in der 
folgenden Anmeldemöglichkeit an einer Schule mit freien Kapazitäten derselben oder einer 
anderen Schulform anmeldet werden.  
Im letzten Jahr wurden erstmals keine Zweit- und Drittwünsche abgefragt bzw. aufgenommen 
(Beschluss zu Vorlage Nr. 2892/2024). Die positiven Auswirkungen der Änderung wurde in 
der Mitteilung über das Anmeldeverfahren (Vorlage Nr. 1253/2025) dargestellt.  
Im Evaluationsgespräch zum Anmeldeverfahren haben alle Beteiligten über positive Erfahrun-
gen berichtet. Auf Grund dieser positiven Auswirkung werden auch im Anmeldeverfahren zum 
Schuljahr 2026/27 keine Zweit- oder Drittwünsche abgefragt. 
 
Das Anmeldeverfahren für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
findet zeitgleich statt.  
Die Förderschulen nehmen die Anmeldungen in der ersten und zweiten Anmeldemöglichkeit 
im dreigliedrigen System entgegen. Andere Anmeldezeitpunkte sind mit der jeweiligen Förder-
schule abzustimmen.

Beratungsverlauf (1)

06.11.2025 Rat
TOP 10.7 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2765/2025
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
27.10.2025
Erstellt
10.09.2025 10:45