2765/2025
Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der weiterführenden städtischen Schulen zum Schuljahr 2026/27
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Anlage 1 - Anmeldeverfahren im Übergang in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2026/2027
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Anlage 1 06.02.2026 Ausgabe Halbjahreszeugnisse 06.02.-11.02.2026 Anmeldezeitraum vorgezogenes Verfahren an Gesamtschulen 12.02.2026 Weiberfastnacht 16.02.2026 Rosenmontag 17.02.-19.02.2026 Aufnahme-Entscheidungen und zentraler Versand der Bescheide 23.02.-27.02.2026 Erster Anmeldezeitraum für Gymnasien, Real-, Haupt- und Förderschulen sowie Gesamtschulen mit freien Kapazitäten 02.03.-05.03.2026 Aufnahme-Entscheidungen, Abstimmungskonferenz und zentraler Versand der Bescheide 09.03.-13.03.2026 Zweiter Anmeldezeitraum für Schulen mit freien Kapazitäten 16.03.-19.03.2026 Aufnahme-Entscheidungen, Abstimmungskonferenz, zentraler Versand der Bescheide 23.03.-26.03.2026 weitere Anmeldemöglichkeit an Schulen mit freien Kapazitäten für Schüler*innen, die noch keine Schulplatz-Zusage erhalten haben. Versand der Bescheide durch die Schulen. Anmeldeverfahren im Übergang in die Sekundarstufe I an städtischen Schulen zum Schuljahr 2026/2027 Das Anmeldeverfahren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet im gleichen Zeitraum statt; ist aber ein gesondertes Verfahren.
Dringlichkeitsvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlage-Nummer 2765/2025 Freigabedatum 27.10.2025 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der weiterführenden städtischen Schulen zum Schuljahr 2026/27 Gremium Datum Rat 06.11.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Die Organisation des Anmeldeverfahrens an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2026/27 erfordert eine kurzfristige Entscheidung zur Beantragung des vorgezogenen Verfah- rens an den Gesamtschulen, damit der notwendige Antrag bei der oberen Schulaufsichtsbe- hörde gestellt werden kann. Von der kurzfristigen Entscheidung über das vorgezogene Anmeldeverfahren ist die rechtzei- tige Organisation des Anmeldeverfahrens und die Weitergabe der Informationen an die Schu- len und Öffentlichkeit abhängig. Ab November finden die Informationsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen statt, bei denen die Erziehungsberechtigten über den zeitlichen Ab- lauf des Anmeldeverfahrens informiert werden. Auf Grund notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung einzubringen. Beschluss: Für das Schuljahr 2026/27 wird die Beantragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Gesamtschulen bei der Bezirksregierung Köln beschlossen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 27.10.2025 i. V. Blome Kienitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) regeln das Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der weiterführenden Schulen. Sie legen den Beginn des Verfahrens auf den durch das Ministe- rium bestimmten Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den Grundschulen fest. Im Schuljahr 2026/27 ist dies der 06.02.2026. Das vorgezogene Verfahren kann gemäß Zif. 1.1.2 zu § 1 VVzAPO-S I für eine Schulform auf Antrag des Schulträgers von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn Anmeldeüberhänge an Schulen dieser Schulform zu erwarten sind. Auf Grund des Schulplatz- mangels bei den Gesamtschulen ist das vorgezogene Verfahren für diese Schulform geübte Praxis in Köln. Die Auswertung der Anmeldezahlen aus dem Verfahren 2025/26 zeigt weiter- hin bestehende Anmeldeüberhänge an Gesamtschulen, die sich auf einige Stadtbezirke kon- zentrieren. Insbesondere fehlen im rechtsrheinischen Stadtgebiet Gesamtschulplätze. Auch im Anmeldeverfahren 2026/27 erwartet die Verwaltung Anmeldeüberhänge an den Gesamt- schulen, so dass an der bisherigen Praxis im kommenden Anmeldeverfahren festgehalten wird und der Antrag auf Durchführung eines vorgezogenen Verfahrens für die Gesamtschulen gestellt wird. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens 2026/27 werden die Zahlen ausgewer- tet und die Situation für das Anmeldeverfahren 2027/28 neu bewertet. Das Anmeldeverfahren für alle übrigen Schulformen beginnt in der dritten Woche des Verfah- rens. Vom 23. bis 27.02.2026 nehmen sie wie auch die Gesamtschulen mit freien Plätzen An- meldungen entgegen. Die zweite Anmeldemöglichkeit schließt sich vom 09.-13.03.2026 für alle Schulen mit freien Kapazitäten an. Die Aufnahmeentscheidungen werden von den Schulleiter*innen getroffen. Bei einem Anmel- deüberhang ziehen sie die vorher festgelegten Auswahlkriterien hinzu. Dadurch werden die Anmeldungen in allen Zeiträumen gleichbehandelt. Schüler*innen, die in einem Zeitraum keine Schulplatz-Zusage erhalten haben, können in der folgenden Anmeldemöglichkeit an einer Schule mit freien Kapazitäten derselben oder einer anderen Schulform anmeldet werden. Im letzten Jahr wurden erstmals keine Zweit- und Drittwünsche abgefragt bzw. aufgenommen (Beschluss zu Vorlage Nr. 2892/2024). Die positiven Auswirkungen der Änderung wurde in der Mitteilung über das Anmeldeverfahren (Vorlage Nr. 1253/2025) dargestellt. Im Evaluationsgespräch zum Anmeldeverfahren haben alle Beteiligten über positive Erfahrun- gen berichtet. Auf Grund dieser positiven Auswirkung werden auch im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/27 keine Zweit- oder Drittwünsche abgefragt. Das Anmeldeverfahren für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet zeitgleich statt. Die Förderschulen nehmen die Anmeldungen in der ersten und zweiten Anmeldemöglichkeit im dreigliedrigen System entgegen. Andere Anmeldezeitpunkte sind mit der jeweiligen Förder- schule abzustimmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2765/2025
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 27.10.2025
- Erstellt
- 10.09.2025 10:45