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0543/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Flusswärmepumpe für den Deutzer Hafen (202/2022 B)

Beschlussvorlage Ausschuss 13.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 11.05.2023, TOP 2.2

Anlage 4- Auszug aus der Niederschrift BV 1 v. 27.04.2023

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Anlage 1_DH_Bürgereingabe_Flusswaermepumpe

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Anlage 3- Weiteres Schreiben der Petenten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_DH_Eckpunktepapier_Klima

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Anlage 5_DH_Bürgereingabe_Flusswärmepumpe_Beantwortung von Fragen

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Anlage 4- Auszug aus der Niederschrift BV 1 v. 27.04.2023

4817 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 02.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.04.2023  
öffentlich 
4.5 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Flusswärmepumpe für den Deutzer 
Hafen (202/2022 B) 
0543/2023 
Ein Vertreter der Petenten (Klimawende Köln) stellt die Bürgereingabe vor. Er habe 
Zweifel, ob die Stadt Köln alles ihr Mögliche unternehme, um bei Neubauprojekten, 
wie dem Deutzer Hafen, die CO2-Emission so gering wie möglich zu halten. Seit März 
2022 versuche die Klimawende vergeblich eine Antwort auf die Frage zu erhalten, wie 
die Wärmeversorgung im Deutzer Hafen genau geplant sei. Nach einem Gespräch mit 
der Rheinenergie habe man den Eindruck eines nicht zu Ende gedachten Konzept-
entwurfs, der vorrangig den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz vorsehe 
und nur ein geringer Anteil an erneuerbarer Wärme vor Ort produziert werden soll. 
Das vorhandene Fernwärmenetz Innenstadt werde derzeit noch vollständig fossil be-
trieben, es gebe keinen soliden Transformationsplan aus zu 100 % erneuerbarer 
Wärme. Die Klimawende fordere ein solides durchdachtes Wärmeversorgungskon-
zept, welches auf erneuerbaren Energien basiert und klimaneutral sei. Eine Fluss-
wärmepumpe sei eine geeignete Option. Die Rheinenergie plane drei Flusswärme-
pumpen in Niehl. Im Deutzer Hafen könne eine Flusswärmepumpe mit einem deutlich 
besseren Effizienzgrad betrieben werden, da das Nahwärmenetz Deutzer Hafen mit 
lediglich 60 Grad Vorlauftemperatur geplant sei, statt der 130 Grad im Fernwärmenetz 
Innenstadt. Er bedauert, dass die Stadt Köln den im November 2022 eingereichten 
konkreten Vorschlag nicht genauer untersucht und beurteilt habe und bittet, heute 
nicht über die Bürgereingabe zu entscheiden, sondern das Wärmekonzept für den 
Deutzer Hafen abzuwarten. Erst danach könne über die Bürgereingabe entschieden 
werden, also ob eine Flusswärmepumpe im Deutzer Hafen realisiert oder eine andere 
versorgungssichere, effiziente, klimaneutrale und möglichst kostengünstige Wärme-
versorgung umgesetzt werden soll. Man sehe es als Standortvorteil für den Deutzer 
Hafen ein Nahwärmenetz zu planen, welches mit vor Ort gewonnener, erneuerbarer 
Wärme gespeist werde. Er bittet um Beantwortung der Fragen (Anlage 3) möglichst 
vor der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den.  
 
Herr Fischer, B90/Die Grünen, dankt der Klimawende Köln für die Eingabe und be-
grüßt das innovative, zukunftsweisende und nachhaltige Konzept. Die Flusswärme-
pumpe in Mannheim sei eine von fünf Flusswärmepumpen im Rahmen des Reallabors 
zur Energiewende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, welches

wegweisend vorangehe. Er teile die Ansicht, dass das Wärmekonzept für den Deutzer 
Hafen noch nicht hinreichend kommuniziert wurde. Die Überlegungen seien noch 
nicht sehr weit gediehen. Daher werde man dem Wunsch folgen und nicht abstimmen 
bis die Fachverwaltung Stellung dazu genommen habe.  
 
Frau Holzer-Henke, KlimaFreunde, weist auf den Gesetzesentwurf zu 65 % erneuer-
baren Energien im Heizungsbereich hin, der Anfang 2024 in Kraft treten soll. Dies be-
kräftige auch die Notwendigkeit. Sie unterstützt den Wunsch nach Beantwortung der 
Fragen.  
 
Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt, schlägt vor an den Beschlussvorschlag folgenden Satz 
anzufügen: „Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Ausschuss 
für Bürgerbeteiligung Anregungen und Beschwerden sowie den Petenten in einer Sitzung vor-
zustellen.“  
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, erklärt, dass der Vorschlag von Herrn Dr. Höver den Vor-
teil habe, dass Fachverwaltung und Rheinenergie wissen, dass das Ergebnis der Bezirksver-
tretung zeitnah vorzustellen sei. Bis dahin seien die Beteiligten regelmäßig über den Stand 
der Untersuchung zu informieren. 
 
Der Petent führt aus, dass über die Wärmeplanung öffentlich gesprochen und politisch 
beschlossen werden soll, damit die Entscheidung transparent sei.  
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Peten-
ten für die Eingabe. Die genaue Untersuchung und Ausarbeitung eines Energiekon-
zepts wird derzeit von RheinEnergie erarbeitet. Die Prüfung der Option einer Fluss-
wärmepumpe ist im Rahmen des weiteren Verfahrens bereits vorgesehen und wird im 
Sinne der Eingabe untersucht. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Bezirksvertre-
tung Innenstadt, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung Anregungen und Be-
schwerden sowie den Petenten in einer Sitzung vorzustellen. Bis dahin sind die 
Beteiligten regelmäßig über den Stand der Untersuchung zu informieren. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1_DH_Bürgereingabe_Flusswaermepumpe

6377 Zeichen

An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen,
an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden,
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün,
Stadtentwicklungsausschuss und
Rat der Stadt Köln
Bürger*innen-Anregung nach § 24 GO: Flusswärmepumpe für den Deutzer Hafen
Köln, der 29.11.2022
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Frau Abé und Frau Pakulat,
sehr geehrte Rats- und Ausschussmitglieder,
sehr gehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an den Rat,
wir möchten Sie bitten, sich dafür einzusetzen und zu beschließen, dass in dem städtebaulich 
bedeutenden Projekt ‚Deutzer Hafen‘ für die Wärmeversorgung eine ‚Flusswärmepumpe‘ errichtet 
wird, die den Wärmebedarf des Neubaugebietes abdeckt. Eine Flusswärmepumpe ist eine 
Großwärmepumpe, die die Wärme aus dem Rhein nutzt. Großwärmepumpen in Verbindung mit 
Wärmenetzen sind wichtige Schlüsselkomponenten für eine klimaneutrale und effiziente 
Wärmeversorgung in dichtbebauten Innenstadtbereichen.
Begründung: 
1) Die Stadt Köln will bis 2035 klimaneutral werden. Das schließt auch die Wärmeversorgung mit 
ein, die bisher einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch und an den CO2-Emissionen 
ausmacht. 
2) Nach unserer Kenntnis wird für den ‚Deutzer Hafen‘ ein Wärmenetz mit niedriger 
V orlauftemperatur geplant, was eine sehr gute V oraussetzung für eine Großwärmepumpe ist. Denn: 
je niedriger die V orlauftemperatur ist, um so effizienter ist die Wärmepumpe.
Die bestehende Fernwärmenetze werden derzeit mit 80 bis 135°C betrieben. Diese Temperaturen 
sind mit jeder regenerativen Wärmeerzeugung nur ineffizient und damit unwirtschaftlich zu 
erzeugen. Wenn nun bei einem neuen Quartier eine leicht zu erschließende Wärmequelle wie der 
- 1 -

Rhein vorhanden ist, ist es aus energetischer Sicht nicht sinnvoll, ein Niedertemperaturnetz an ein 
Hochtemperaturnetz anzuschließen.
3) Wenn die Wärme lokal erzeugt wird,  ist der Wärmeverlust geringer und es wird weniger Strom
für den Betrieb von Pumpen zur Verteilung der Wärme benötigt als in Fernwärmenetzen.
4) Wärmepumpen sind sehr effizient: aus jeder kWh Strom können, je nach Höhe der zu
erzeugenden Temperatur, ca. 3 bis 4 kWh Wärme erzeugt werden.
5) Es ist zwar richtig, dass die Investitionskosten für die Errichtung von Großwärmepumpen nicht
unerheblich sind, aber da der Rhein kostenlos große Mengen Wärme liefert – auch im Winter und
auch bei Niedrigwasser - ist die Wärmeversorgung mit Flusswärmepumpen kostengünstig.
Die Großwärmepumpen sollen natürlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (EE) betrieben
werden. Da die beschlossenen Ausbauziele der Bundesregierung sehr ambitioniert sind, wird der
EE-Anteil in der Stromversorgung automatisch immer höher (2030 sind 80 % angestrebt, 2035 ist
mit annähernd 100 % zu rechnen). Da schon heute die Stromkosten bei hohem EE-Anteil sinken, ist
perspektivisch mit einem sinkenden Strompreisniveau zu rechnen.
6) Wie alle Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen benötigen auch Großwärmepumpen Platz für die
Errichtung. Dieser Platzbedarf sollte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt und
notwendige Flächen für die Wärmeversorgung frühzeitig festgelegt werden. Dafür ist unserer
Meinung nach insbesondere der Infrastruktur-Bebauungsplan Deutzer Hafen [Bebauungsplan-
Entwurf Nr. 68439/03, Nummer der V orlage: 3195/2022
] sehr gut geeignet.
Hintergrund: Bisher hat die Wärmeversorgung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen keine 
große Rolle gespielt. Das wird sich ändern, spätestens wenn die ‚kommunale Wärmeplanung‘ 
verbindlich beschlossen ist und durch die Kommunen umgesetzt werden muss. 
Nach unserem Verständnis muss dann in der Planungsphase der Wärmebedarf der einzelnen 
Gebäude im geplanten Quartier abgeschätzt werden. Weiter muss in einem 
Wärmeversorgungskonzept dargelegt werden, mit welchen erneuerbaren Energien vor Ort die 
Wärme erzeugt werden kann bzw. welche Menge an klimaneutraler Wärme über die Fern- oder 
Nahwärme bereitgestellt werden muss. 
Wichtiger Hinweis
: Zurzeit ist eine Änderung des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) in Arbeit. 
Danach muss bei neu errichteten Gebäuden (und auch bei einem Heizungstausch) ab dem 
1.1.2024 die Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbarer Energie stammen! 
- 2 -

Das wird auch für die Gebäude im Deutzer Hafen gelten. Bisher ist nur geplant, eine Wärmepumpe 
zu installieren, die die Abwärme aus dem Abwasserkanal nutzt und damit ca. 11 % der benötigten 
Wärme erzeugt. Der Rest der benötigten Wärme soll aus dem vorhandenen Fernwärmenetz 
Innenstadt bezogen werden. Dieses Konzept erscheint uns nicht ausreichend bzw. zu ineffizient 
(Begründung siehe 2) oben).
Bisher plant die RheinEnergie (auch unabhängig vom ‚Deutzer Hafen‘) für 2024 die Errichtung 
einer Großwärmepumpe (ca. 50 MW) im Niehler Hafen. Nach unserer Kenntnis gibt es derzeit für 
die Wärmeerzeugung des Fernwärmenetzes Innenstadt eine installierte Wärmeleistung von 585 MW 
am Heizkraftwerksstandort Niehl und 190 MW am Heizwerk Südstadt. 
Wie genau die RheinEnergie bis 2035 die große Wärmemenge (ihrer insgesamt 1.656 MW 
installierter Wärmeerzeugungsleistung), die sie derzeit durch Erdgas und Braunkohle in ihren 
Heiz(kraft)werken und BHKWs erzeugt, durch erneuerbare Wärme bereitstellen will, wird u.a. 
Thema eines Gesprächs zwischen Klimawende Köln und RheinEnergie am 15.12.2022 sein. 
Das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2035 muss insbesondere bei der Realisierung 
von neuen Quartieren wie dem Deutzer Hafen berücksichtigt werden. Eine klimaneutrale 
Wärmeversorgung kann nur erreicht werden, wenn alle zur Verfügung stehenden Wärmequellen 
möglichst effizient genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
PS: Großwärmepumpen, die Flusswärme nutzen, sind keinesfalls unerprobte Neuheiten. In 
Mannheim wird 2023 mit 20 MW thermischer Leistung eine der größten Flusswärmepumpen 
Europas in Betrieb gehen. Heidelberg untersucht in einer Machbarkeitsstudie Flusswärmepumpen an 
sechs Standorten. Bis 2026 werden in Deutschland fünf Großwärmepumpen in existierende 
Fernwärmenetze integriert sein. In der Schweiz laufen bereits 35 Seewasser-Großwärmepumpen 
(Stand 2017). Die Stadt Stockholm hat bereits seit 1986 mit 180 MW die weltweit größte 
Meerwasser-Großwärmepumpe in ihr Fernwärmenetz integriert.
- 3 -

Anlage 3- Weiteres Schreiben der Petenten

5521 Zeichen

Ihre Beschlussvorlage 202/2022B bezüglich unserer Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: 
Flusswärmepumpe für den Deutzer Hafen
Köln, der 4. April 2023
Sehr geehrter Herr Derichsweiler, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, 
Sehr geehrter Herr Dr. Höver, 
Sehr geehrte Frau Herr,
vielen Dank, Herr Dr. Höver, für den Hinweis auf die im Ratsinformationssystem eingestellte 
Beschlussvorlage 202/2022B
. Zu dieser möchten wir Ihnen die folgende Rückmeldung geben. 
Mit dem aktuell vorliegenden Beschlusstext würde nur das beschlossen werden, was ohnehin schon 
gemacht wird. Mit Verlaub, das muss nicht beschlossen werden. 
Nach unserer Auffassung ist es unerlässlich 
I) abzuwarten, bis die RheinEnergie AG Ihre Wärmekonzept für den Deutzer Hafen
vorgelegt und im Ratsinformationssystem veröffentlicht hat.
II) Erst danach kann über unsere Bürgereingabe gemäß § 24 GO entschieden werden.
Also, ob eine Fluss-Wärmepumpe im Deutzer Hafen realisiert werden soll oder ob eine
andere, versorgungssichere, effiziente, klimaneutrale und möglichst kostengünstige
Wärmeversorgung umgesetzt werden soll. Der Beschluss-Text müsste entsprechend
angepasst werden.
Im Folgenden möchten wir auf den Begründungstext der Beschlussvorlage 202/2022B eingehen, 
der bei uns ein paar Fragen aufgeworfen hat:
1) Die RheinEnergie AG soll das Energiekonzept für den Deutzer Hafen erstellen.
- Wir würden sehr gern erfahren, was genau beauftragt wurde?
- Mit welchen Rahmenbedingungen und Eckdaten wird gerechnet (z.B. Fläche der Wohngebäude
und Nichtwohngebäude, Wärmebedarf, topografische Bedingungen, …)?
- Wann ist mit der Fertigstellung des Energiekonzepts zu rechnen?
- 1 -

- Ist es richtig, dass dieses dann Grundlage für die weiteren Bebauungspläne ist und dass vor der
Fertigstellung dieses Energiekonzeptes keine weiteren Bebauungspläne beschlossen werden
können?
2) Unserer Kenntnis nach wird ein Nahwärmenetz mit eine Betriebstemperatur von ca. 60 °C für
den Deutzer Hafen geplant. Wir gehen davon aus, dass kein neues Gasnetz verlegt wird.
Wir möchten an dieser Stelle nachfragen, ob es ein bestehendes Erdgasnetz im Deutzer Hafen gibt,
und, falls ja, ob die Absicht besteht, dieses zu entfernen?
Hintergrund: Der Betrieb eines fossilen Gasnetzes in einem Neubaugebiet widerspricht dem Kölner
Klimaneutralitätsziel und erscheint uns daher nicht sinnvoll.
3) Wie hoch wäre die zu erwartende Jahresarbeitszahl einer Flusswärmepumpe im Deutzer Hafen
(Nahwärmenetztemperatur 60°C) im Vergleich zu der Jahresarbeitszahl einer Flusswärmepumpe in
Niehl (Fernwärmetemperatur im Winter über 100°C)? Wie wäre die jeweilige Energiebilanz?
4) Wenn das Nahwärmenetz zur Absicherung der Wärmeversorgung im Bedarfsfall über eine
Kopplungsstelle an das Fernwärmenetz Innenstadt (Betriebstemperatur: ca. 100 bis 130 °C) der
RheinEnergie AG angeschlossen werden soll, wann und mit wie viel Wärmeübertragung pro Jahr ist
hier zu rechnen? Wie ist der „Bedarfsfall“ definiert?
5) Im dritten Absatz der Begründung wird von ‚energetischen Konzepten‘ der
Projektentwickler/Bauherren gesprochen. Um es besser verstehen zu können, möchten wir
nachfragen, wer jetzt die Wärmekonzepte erstellen soll? Die RheinEnergie? Die Eigentümer*innen?
Oder beide? Können Sie uns ggf. bitte die Abgrenzung darstellen?
6) Wir möchten gerne erfahren, wo später entschieden wird bzw. wer später entscheidet, welches
der Energiekonzepte umgesetzt werden soll?
7) Sehr wichtig erscheint uns auf die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-
städtischer Neubauvorhaben in Köln hinzuweisen, die auf die geplanten Gebäude im Deutzer Hafen
Anwendung finden. Dort wird der ‚K  FW-Effizienzhaus-40-EE-Standard   oder besser‘ gefordert. Das
bedeutet, dass mindestens 55 % der Wärme- und Kälteversorgung durch erneuerbare Energien
- 2 -

abgedeckt werden müssen. Nur wenn das nachweislich nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, 
sich an die Fernwärme anschließen zu lassen, wenn für diese ein Transformationsplan vorliegt.  
8) Wurde die Koordinationsstelle Klimaschutz an der Erstellung der Beschlussvorlage 202/2022B 
beteiligt? Falls nein, warum nicht, da sie doch eine der Stellen innerhalb der Stadtverwaltung ist, die 
sich qualifiziert zum Thema Wärmeversorgung äußern kann und die für die kommunale 
Wärmeplanung federführend verantwortlich ist?
Wir möchten an dieser Stelle anmerken, dass die RheinEnergie bisher kein solides Konzept für die 
Dekarbonisierung ihrer Fernwärme vorweisen kann und darauf spekuliert, auch größere Mengen 
Wasserstoff in ihren Kraftwerken einsetzen zu können. Bisher beträgt der Anteil an erneuerbaren 
Energien im Fernwärmenetz Innenstadt: Null Prozent! 
Auch wenn die drei geplanten Großwärmepumpen à 50 MW am Kraftwerksstandort Niehl ein 
großer Schritt in die richtige Richtung sind, werden diese nicht ausreichen, die für das KFW-
Effizienzhaus-40-EE-Standard geforderten 55 % bzw. die gerade im Gebäudeenergiegesetz GEG 
in Diskussion befindlichen 65 % Erneuerbare-Energien-Anteile im Fernwärmenetz Innenstadt zu 
erfüllen. Derzeit betreibt die RheinEnergie AG für das Fernwärmenetz Innenstadt fossile 
Kraftwerke mit einer Wärmeleistung von 775 MW (Heizkraftwerk Niehl: 585 MW und Heizwerk 
Südstadt: 190 MW). Wir sind daher sehr gespannt auf den Transformationsplan für das 
Fernwärmenetz-Innenstadt (Klimaneutral bis 2035!), welchen die RheinEnergie nach unserem 
Kenntnisstand bis Juni 2023 fertigstellen möchte. 
Für Rückfragen und ein Gespräch stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- 3 -

Beschlussvorlage Ausschuss

3686 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0543/2023 
Freigabedatum 13.03.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Flusswärmepumpe für den Deutzer Hafen (202/2022 
B)  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Peten-
ten für die Eingabe. Die genaue Untersuchung und Ausarbeitung eines Energiekon-
zepts wird derzeit von RheinEnergie erarbeitet. Die Prüfung der Option einer Fluss-
wärmepumpe ist im Rahmen des weiteren Verfahrens bereits vorgesehen und wird im 
Sinne der Eingabe untersucht.   
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 11.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Energiekonzept Deutzer Hafen wird durch die RheinEnergie erarbeitet. Die RheinEnergie 
beschäftigt sich intensiv mit der Technik von Großwärmepumpen für eine regenerative Wär-
meversorgung. So hat die Deutsche Energie-Agentur eine Großwärmepumpe des RheinEner-
gie-Tochterunternehmens AGO im November 2022 mit dem Energieeffizienzpreis ausge-
zeichnet. Die RheinEnergie plant noch in dieser Dekade den Einsatz von Groß- bzw. Fluss-
wärmepumpen in Köln, allen voran eine Anlage mit einer Leistung von 150 MW auf dem be-
stehenden Heizkraftwerksgelände im Niehler Hafen. Auch am Betriebsstandort Merkenich 
sieht die RheinEnergie eine solche Anlage vor, um erneuerbare Wärme für ihre Kunden zu 
erzeugen. 
 
Zum heutigen Zeitpunkt ist auf dem Areal der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deut-
zer Hafen eine Wärmeversorgung mit dezentralen Wärmepumpen ebenso möglich wie eine 
zentrale Lösung mit einer Flusswärmepumpe. Dies hängt ab von den Bedürfnissen der Inves-
toren und den energetischen Gegebenheiten je Baufeld sowie von den topografischen und 
genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz einer Flusswärmepumpe. Zur 
Absicherung der Wärmeversorgung sieht das Energiekonzept für den Deutzer Hafen in jedem 
Fall ein Fernwärmenetz mit abgesenktem Temperaturniveau vor. Dieses Netz kann zusätzlich 
Wärme dezentraler Wärmepumpen oder von Abwärmequellen ebenso aufnehmen wie Wärme 
einer möglichen Flusswärmepumpe. Damit bleibt das Energieversorgungskonzept für unter-
schiedliche Varianten der Wärmeversorgung offen. Alle Varianten zeichnet aus, dass sie die 
Voraussetzungen für eine weitgehend dekarbonisierte Wärmeversorgung erfüllen.  
 
Die planerische Qualifizierung der Baufelder erfolgt im Rahmen von Konzeptausschreibungen. 
Bei diesen werden auch die energetischen Konzepte der Projektentwickler/Bauherren für die 
einzelnen Baufelder auf ihren Beitrag zur Klimaneutralität bewertet. Diese können von der 
RheinEnergie realisiert werden. Damit ist es möglich, technische Innovationen zu realisieren, 
die heute noch nicht existieren. Derzeit wird von einer Entwicklung des Deutzer Hafens bis ca. 
2032 ausgegangen.  
 
RheinEnergie hat Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative „Klimawende Köln“ in ei-
nem Gespräch am 15.12.2022 den derzeitigen Stand der Planungen für die Wärmeversor-
gung im Deutzer Hafen erläutert.  
 
„Klimawende Köln“, RheinEnergie und Stadt Köln haben sich 2021 auf ein Eckpunktepapier 
zur Umsetzung einer beschleunigten klimaneutralen Energieversorgung in Köln verständigt 
(siehe Anlage 2). 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Eingabe gem. § 24 GO 
Anlage 2: Eckpunktepapier Klimaneutralität für Köln

Anlage 2_DH_Eckpunktepapier_Klima

72402 Zeichen

Eckpunkte einer nachhaltigen und dekarbonisierten Energieversorgung bis 2035 
Dokumentation des Dialogs März bis Juli 2021 
Klimaneutralität für Köln
unter Beteiligung der

1 
Eckpunktepapier zur Umsetzung einer beschleunigten klimaneutralen Energieversorgung in 
Köln, das als inhaltliche Grundlage für die Erarbeitung einer Beschlussvorlage für den Rat 
der Stadt Köln dient 
1. Präambel
Zum Hintergrund
Die Bürgerinitiative Klimawende Köln  strebt seit Beginn 2020 ein Bürgerbegehren im Rat der
Stadt Köln an, demzufolge die RheinEnergie und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030
nur Strom aus Erneuerbaren Energien liefern sollen. Dies soll den Vertrieb  und den Handel von
Strom umfassen. Mit den ca. 30.000 gesammelten Unterschriften bringt die Bürgerinitiative den
Wunsch vieler Kölner:innen nach einem engagierten Handeln für Klimaneutralität und einer De-
karbonisierung der Energieversorgung zum Ausdruck.
Die Umsetzung dieser Vorgabe hätte eine sehr weitgehende Veränderung der heutigen Stromer-
zeugungsstruktur der RheinEnergie zur Folge. Zurzeit beruht diese maßgeblich auf Heizkraftwer-
ken, die überwiegend mit fossilem Erdgas betrieben werden. Die RheinEnergie befindet sich als
kommunales Unternehmen und wichtiger Arbeitgeber zu 80 % im Eigentum der Stadt und über-
nimmt eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bürger: innen und Unternehmen der
Stadt Köln sowie der umliegenden Region. Innerhalb des Stadt werke Köln Konzerns leistet die
RheinEnergie nach Aussagen der Stadt Köln wichtige Beiträge insbesondere zur Finanzierung des
defizitären ÖPNV und des Bäderbetriebs sowie darüber hinaus zum städtischen Haushalt. Dabei
gewährleistet die RheinEnergie als Energie-Grundversorger jederzeit die technische Versorgungs-
sicherheit im Stadtgebiet. Sie folgt in ihrem unternehmerischen Handeln wirtschaftlichen Grunds-
ätzen und ist bei ihrer Betätigung von der Entwicklung der Energiemärkte und der energie - u
nd
k
limapolitischen Rahmenbedingungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene abhän-
gig.
Die Stadt Köln steht zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und möchte eine Vorreiterrolle
bei der Energiewende einnehmen. Der Kölner Rat hat 2019 einen Klimanotstandsb eschluss ge-
fasst, in dessen Folge die Stadt Köln einen Klimarat einberufen hat, in dem auch Klimawende Köln
und RheinEnergie mitwirken. Die Stadt ist mit dem Grundlagenbeschluss dazu verpflichtet, bei
allen ihren wesentlichen Entscheidungen die Wirkungen auf den Klimaschutz zu berücksichtigen
und die städtischen Klimaschutzaktivitäten voranzutreiben. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner
Sitzung am 24. Juni 2021 die Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln 
bis 2035 beschlossen. Au fgrund der Eigentümerstruktur an der RheinEnergie hat die Stadt Köln
einen wesentlichen Gestaltungseinfluss auf die Energieversorgung der Stadt.
Zur Zielsetzung
Klimawende Köln und RheinEnergie teilen das Grundverständnis, sich an den Zielen des Pariser
Klimaschutzabkommens zu orientieren. In Bezug auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
in Köln sind von beiden Akteuren bisher unterschiedliche Wege beschrieben worden, wie diese
Ziele erreicht werden sollen und was adäquate Beiträge für die Zielsetzung sind.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln einen Vermittlungsprozess initiiert und begleitete ihn
aktiv. Mit der Vermittlung hat sie den wissenschaftlichen Geschäftsführer des Wuppertal Instituts
für Klima, Umwelt, Energie, Prof. Dr. Manfred Fischedick, beauftragt. Ziel des Prozesses war u. a.,
sich gemeinsam über die jeweiligen Positionen und Zielsetzungen auszutauschen, konkrete Hand-
lungsmöglichkeiten in Köln zu diskutieren, bestehende Hemmnisse und die Möglichkeit zu deren
Überwindung zu erörtern und schließlich, die Möglichkeiten für einen Konsens im Sinne der Sache
abzuwägen sowie die Chancen einer gemeinsamen und konstruktiven Zielsetzung für den Klima-
schutz in Köln auszuloten.

2 
 
 
Auf der Basis der intensiven und zielorientierten Diskussionen der beteiligten Akteure 
1. ist ein gemeinsamer Orientierungsrahmen für eine beschleunigte Realisierung einer 
klimaneutralen Energieversorgung in Köln abgeleitet worden, 
2. sind seitens der RheinEnergie klare Ziele formuliert worden, welchen konkreten Beitrag sie 
zur Umsetzung leisten kann, 
3. ist skizziert worden, welche energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen dafür jeweils 
erforderlich sind und 
4. ist aufgezeigt worden, welche zusätzlichen Maßnahmen ganz konkret von der Stadt Köln 
ergriffen werden müssen, um die Umsetzung der Ziele möglich zu machen.  
 
Vor diesem Hintergrund dient das hier vorliegende Papier nicht nur als Ergebnisdarstellung des 
Vermittlungsprozesses, sondern auch als Grundlage für die Erarbeitung von Beschlussempfeh-
lungen für den Rat der Stadt Köln.  
Die Verständigung auf gemeinsame Zielsetzungen zweier zentraler Akteure der Stadtgesellschaft 
unter Einbezug der Stadtverwaltung, deren Konkretisierung und Nachverfolgbarkeit, soll auch als 
Signal verstanden werden, dass eine Bündelung aller Kräfte in Köln für einen Aufbruch zu einer 
beschleunigten Dekarbonisierung notwendig ist und sich auf alle Lebensbereiche (Energieversor-
gung, Wohnen, Mobilität, Wirtschaft/Gewerbe/Industrie, Konsum/Landwirtschaft) erstreckt . In 
die Umsetzung sollen auch die Bevölkerung, öffentliche Einrichtungen, Kirchen, Organisationen 
sowie Unternehmen bzw. Unternehmensstandorte in Köln mit eingebunden werden.    
 
2. Grundsätze des Eckpunktepapieres 
Klimawende Köln und RheinEnergie kommen überein, die Klimaschutzanstr engungen in Köln zu 
forcieren und gegenüber bisherigen Zielsetzungen zeitlich zu beschleunigen. Das zwischen Klima-
wende Köln und RheinEnergie erarbeitete Eckpunktepapier baut entsprechend auf fünf zentralen 
Prämissen auf, für die jeweils einvernehmliche Lösungen erarbeitet worden sind. 
2.1. Prämisse „Zielrichtung vorgeben“: Einigung auf ein langfristiges Zielsystem 
Klimawende Köln und RheinEnergie bekennen sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkom-
mens. Zielsetzung ist eine vollständige Dekarbonisierung der gesamten Strom- und Wärmeversor-
gung für Köln spätestens bis zum Jahr 2035. Bei degressiver Dekarbonisierung liegt dieser Minde-
rungspfad im Zielkorridor des 1,5  °C-Ziels. Vor diesem Hintergrund wird die RheinEnergie Maß-
nahmen ergreifen, damit CO
2-Emissionen in ihren Erzeugungsanlagen, gemäß ihrer Eigentumsan-
teile an diesen Anlagen (in Köln und darüber hinaus), sowie in den Energielieferungen für ihre 
Kund:innen (in Köln und darüber hinaus) bis spätestens 2035 vermieden werden. Entsprechend  
würde d ie vollständige Dekarbonisierung für alle RheinEnergie -Heizkraftwerke bis spätestens 
2035 vollzogen sein. Die Stromlieferung an die Privat- und Gewerbekunden wird die RheinEnergie 
bis Anfang 2022 und die Stromlieferung der Groß - und Sonderkunden bis Ende 2 035 dekarboni-
sieren. 
2.2. Prämisse „Fahrt aufnehmen“ – schneller Klimaschutzbeitrag: Verständigung auf einen klaren 
Fahrplan für konkrete Umsetzungsschritte für die nächsten drei bis fünf Jahre (2024 bzw. 2026)  
Klimawende Köln und RheinEnergie kommen wie folgt überein: Bei der Zielerreichung werden 
pragmatischen, konkreten und auf CO2-Minderung ausgerichteten Umsetzungsschritten in einem 
mittelfristigen Zeithorizont (d. h. im ersten Schritt bis 2024/26) – in Verbindung mit einem Über-
prüfungsmechanismus – eine besonders hohe Bedeutung zugemessen. Die Schritte umfassen 
Maßnahmen im Bereich des Ausbaus Erneuerbarer Energien ebenso wie Maßnahmen im Bereich 
der Dekarbonisierung der Strom - und Fernwärmebereitstellung. Hintergrund ist einerseits, auf-
grund der Bede utung kumulierter Emissionen für den Klimaschutz möglichst schnell zu einer

3 
 
Minderung zu kommen, und andererseits dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die energie - 
und klimapolitischen Rahmenbedingungen stetigen Veränderungen unterliegen und konkrete Pla-
nungen entsprechend mit höheren Unsicherheiten verbunden sind.   
2.3. Prämisse „Richtung halten und Pfad zur CO2-Neutralität skizzieren“: Darstellung eines Maß-
nahmenmixes, der längerfristig, d. h. bis zum Jahr 2035, umgesetzt werden soll und zu einer voll-
ständigen Dekarbonisierung der Strom- und Fernwärmeversorgung führt. 
2.4. Prämisse „Umsetzung verfolgen“: Einigung auf ein kontinuierliches (quantitatives) Monit o-
ring der Maßnahmen durch die RheinEnergie und transparente Offenlegung des Umsetzungsstan-
des. Klimawende Köln wird den Umsetzungsweg der RheinEnergie kritisch-konstruktiv begleiten. 
Dabei berücksichtigen beide den jeweils geltenden gesetzgeberischen Rahmen, die technologi-
schen Entwicklungen und die Entwicklung der wettbewerblich organisierten Energiemärkte. 
2.5. Prämisse „Rahmenbedingungen überprüfen und wenn nötig Anpassungen vornehmen“: Ei-
nigung auf konkrete Zeitpunkte (Überprüfungsschleifen), an denen d as bisher Erreichte kritisch 
reflektiert werden soll und (insbesondere bei Abweichungen von den formulierten Zielen) Anpas-
sungen für die Umsetzung weiterer konkreter Maßnahmen im Licht der bis dahin ggf. veränderten 
Rahmenbedingungen entwickelt werden sollen.  
 
Grundvoraussetzung: Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Köln die Umsetzung der Klima-
schutzmaßnahmen der RheinEnergie nach Kräften unterstützt, sofern dies in der Gestaltungsho-
heit der Stadt liegt. Stadt Köln und RheinEnergie wirken auf EU-, Bundes- und Landesgesetzgebung 
ein, Ausbauhemmnisse der E rneuerbaren Energien abzubauen und notwendige Fördermaßnah-
men zu schaffen. Gemeinsam starten sie Initiativen, um auf lokaler Ebene mit weiteren Akteuren 
die Kräfte zu bündeln und den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stadt voranzubringen.  
Dem Rat der Stadt wird seitens der RheinEnergie und Klimawende Köln entsprechend empfohlen, 
die Inhalte dieses Eckpunktepapieres im Rat der Stadt anzuerkennen und konkrete Maßnahmen, 
die im Rahmen dieses Eckpunktepapieres aufgezeigt worden sind, im o. g. Sinn zu beschließen.  
Mit der Umsetzung des Eckpunktepapieres wird die bisherige Zielsetzung der RheinEnergie (Road-
Map 2040) weiterentwickelt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsgremien. Ebenso wird 
die ursprüngliche Zielsetzung von Klimawende Köln, ein Bürgerbege hren in den Stadtrat einzu-
bringen, durch dieses Eckpunktepapier ersetzt, vorbehaltlich der Zustimmung ihres Plenums. 
Grundvoraussetzung für beide Seiten ist, dass der Rat der Stadt Köln die wesentlichen Inhalte 
dieser Verständigung beschließt. 
Aufgrund des großen Einflusses der übergeordneten energie- und klimapolitischen Rahmenbedin-
gungen sowie von Intensität und Geschwindigkeit der Verbesserung der Umsetzungsbedingungen 
auf lokaler Ebene, werden konkrete Zielvorgaben (z. B. in Bezug auf Ausbaukorridore Erneuerba-
rer Energien) im Folgenden für drei unterschiedliche Szenariopfade abgeleitet.  
 
Szenario 1 „Status Quo“ 
• Weitgehender Fortbestand der aktuellen Rahmenbedingungen (Szenario: Status Quo) 
 
Das Szenario geht davon aus, dass sich keine maßgeblichen Verän derungen an den beste-
henden Rahmenbedingungen ergeben (z. B. keine substanziellen Verbesserungen gegenüber 
dem EEG 2021). Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen hemmende n Faktoren auf lo-
kaler und nationaler Ebene bleibt weitgehend bestehen. Klimaschutzvorgaben zentraler Ak-
teure in der Stadt (z. B. Stadt Köln, Wohnungsbaugesellschaften) gehen über reine Absichts-
erklärungen nicht hinaus.

4 
 
Der Ausbau Erneuerbarer Energien durch private Investitionen wird durch freiwillige Maß-
nahmen seitens der RheinEnergie zwar unterstützt (z.  B. PV-Beratungszentrum), kann aber 
die vielfältigen Blockaden beim Ausbau der Ph otovoltaik (PV) im großstädtischen Bereich 
nicht entscheidend aufheben. 
 
Die CO2-Preise im europäischen Emissionshandelssystem schwanken im Zeitrahmen bis 2030 
zwischen 25 und 40 Euro/t CO 2. Die CO 2-Preise für Brennstoffe und Kraftstoffe steigen wie 
von der Bundesregierung geplant von 25 Euro/t CO 2 in 2021 bis 2025 auf 55 Euro/t CO 2 an, 
verbleiben dann aber auf diesem Niveau. 
 
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur kommt nur sehr langsam voran. Grüner Wasser-
stoff steht bis 2035 nicht zu wettbewerbsfähigen Preisen versorgungssicher zur Verfügung. 
 
Quintessenz: 
o Erneuerbare Energien: Der Ausbau Erneuerbarer Energien in Köln bleibt auf niedrigem 
Niveau und erhöht sich gegenüber dem Trend der letzten Jahre nur geringfügig. PV -
Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen können aufgrund der bestehenden 
Hemmnisse nicht erschlossen werden.  
o Fernwärme/KWK: Die RheinEnergie wird weiterhin fast ausschließlich Neubau -Quar-
tiere an die Fernwärme anschließen, der große Bestand an Geschosswohnungsbau mit 
fossilen Einzelfeuerungen bleibt unberührt (Nettozuwachs < 10 MW/a). Erdgas w ird 
der dominierende Energieträger in den KWK-Anlagen und somit auch für die Fernwär-
mebereitstellung bleiben. Einzelne EE-Wärmeeinbindungen (industrielle Abwärme, …) 
werden – soweit sie sich nach eingehender Prüfung als umsetzbar erweisen – realisiert.  
 
Szenario 2 „Konzertierte Aktion“ 
• Deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene. 
Auf der Ebene der Stadt Köln u.  a. durch eine breite Akteurs -Allianz, die in Köln den Umbau der 
Energieversorgung unterstützt. Dies  führt insbesondere im Bereich der Ph otovoltaik zu einer 
deutlichen Ausbaudynamik, nicht zuletzt durch die Bereitschaft vieler Akteure, ihre Dachflächen 
für den Ausbau der Photovoltaik zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht selbst Anlagen instal-
lieren wollen. Hinzu kommt eine positive Grundatmosphäre in der Stadt für die Nutzung Erneuer-
barer Energien. Dies schließt auch die breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Errichtung von 
PV-Freiflächen- und Windkraftanlagen ein. (Szenario: Konzertierte Aktion) 
 
Auf der nationalen Ebene werden zentrale hemmende Faktoren zentral angegangen. Dies um-
fasst für den Ausbau Erneuerbarer Energien z. B.  
o die verbesserte Ausgestaltung des Förderregimes für Erneuerbare Energien (EEG); unterstellt 
wird hier, dass die im April 2021 von Seiten der Bundesregierung für das Jahr 2022 einmalig 
beschlossene Erhöhung der PV- und Wind-onshore-Zubauzahlen verstetigt wird und das EE-
Ziel an der Stromerzeugung Deutschlands 2030 auf 70 % angehoben wird 
o die lineare Verteuerung von CO2-Emissionen nach dem BEHG über das Jahr 2026 hinaus 
o Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Ermöglichung von direktem Handel von PV-
Strom (Prosumermodell), sogenannter peer-to-peer-Handel von PV-Strom (EnWG) 
o konkrete Vorgaben und Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren unter Einbe-
ziehung Erneuerbarer Energien im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) und 
o Anpassungen im Mietrecht (erleichterte Bedingungen Mieterstrom, Elektromobilität) 
 
Auf lokaler Ebene werden seitens der Stadt Köln und anderer Akteure im Rahmen einer konzer-
tierten Aktion viele Hemmnisse abgebaut und der Ausbau Erneuerbarer Energien konstruktiv und 
aktiv b egleitet. Maßnahmen der Stadt unterstützen die verbesserten energiewirtschaftlichen

5 
 
Rahmenbedingungen auf der Bundesebene gezielt und fördern die Ausbaudynamik im Stadtge-
biet. Dies umfasst u. a. 
o die sehr weitgehende Nutzungsmöglichkeit geeigneter städtischer Immobilien für PV (Selbst-
verpflichtung der Stadt) 
o die Nutzungsmöglichkeit geeigneter städtischer Freiflächen für PV -Freiflächen, Floating-PV 
und Windkraft (dem vorausgegangen ist eine grundlegende politische Debatte bzgl. Flächen-
konkurrenzen) 
o Verstärkung niederschwelliger Fördermaßnahmen, z. B. im Bereich Mieterstrom in Bestands-
gebäuden 
o politisch-kommunikative Initiativen für Anreize zu  einem verstärkten PV-Ausbau in der ge-
samten Stadtgesellschaft (konzertierte Aktion) und  
o damit eine von einem breiten Akteurskreis (Stadt, Wohnungsbaugesellschaften, IHK, HWK, 
Hausbesitzerverein, …) getragene Bereitschaft, PV in der Stadt Köln auszubauen und dabei 
entweder selbst zu investieren oder Kooperationsangebote der RheinEnergie anzunehmen. 
 
Die CO2-Preise im europäischen Emissionshandelssystem erhöhen sich bis 2030 (entsprechend 
des Sustainable Development Szenarios 2018 der Internationalen Energieagentur) auf 90  Euro/t 
CO2.  
 
Der Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur kommt deutlich schneller voran. Grüner Wasserstoff 
steht 2035 zu wettbewerbsfähigen Preisen versorgungssicher zur Verfügung. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der auf Bundesebene verschärften Klimaschutzvorgaben (Anpassung 
Klimaschutzgesetz vom 12.05.2021) kommt es zu einer Verbesserung für die Umsetzung klima-
verträglicher Maßnahmen im Bereich der Nah- und Fernwärmeversorgung: Die Bundesregierung 
novelliert das Entgelte- & Umlagensystem umfassend (weitgehende Befreiung zu Zeiten system-
dienlicher hoher EE-Stromeinspeisung und deren Nutzung im Wärmesektor (Power-to-Heat/P2H 
und Großwärmepumpen/GWP), die Wärmelieferverordnung (WärmeLV), sodass auch der beste-
hende Geschosswohnungsbau an die Fernwärme angeschlossen werden kann und das Bundes-
programm effiziente Wärmenetze (BEW) setzt entsprechende Investitio ns- und Betriebsanreize 
für EE-Wärmeanlagen (Solarthermie, GWP, …). Das novellierte Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) er-
möglicht die Nutzung von EE -Strom in den Sektorkopplungs -Technologien P2H und GWP (CO
2-
Emissionsfaktoren müssen angepasst werden). 
 
Auf lokaler Ebene unterstützt die Stadt Köln den weiteren Anschluss an die Fernwärme sowohl in 
ihren eigenen Immobilien als auch bei Dritten durch entsprechende Kampagnen; bei der Erschlie-
ßung neuer Quartiere in der Nähe bestehender Fernwärmeleitungen wirkt die Stad t darauf hin, 
dass der Erschließungsträger der Fernwärme den Vorzug gibt, unter Nutzung von lokalen EE -Po-
tenzialen, wenn vorhanden. Bei sonstigen Quartieren sind effiziente dezentrale Nahwärmelösun-
gen anzustreben. 
 
Die Stadt Köln prüft, ob eigene Freiflächen für die Solarthermienutzung infrage kommen und un-
terstützt die Umsetzung solarthermischer Nutzung aktiv. Sie unterstützt die RheinEnergie auch in 
dem Fall, dass eine Tiefengeothermie- Studie erstellt wird, bzw. eine entsprechende Probeboh-
rung angestrebt wird. 
 
In Deutschland wird eine Wasserstoff-Infrastruktur aufgebaut und grüner Wasserstoff ab 2030 für 
den Einsatz im Bereich der Industrie (stoffliche Nutzung, Prozesswärmebereitstellung) sowie der 
Energiewirtschaft (insbesondere KWK-Anlagen) zur Verfügung stehen. Die im Jahr 2030 einsetz-
baren Mengen sind zunächst noch begrenzt, nehmen dann aber bis 2035 sehr deutlich zu und 
stehen dann nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen CO
2-Preise auch konkurrenzfähig zur Verfü-
gung.

6 
 
Quintessenz: 
o Erneuerbare Energien: Der Ausbau Erneuerbarer Energien in Köln erlebt einen massiven Auf-
schwung. Das EEG und die in 2021 gerade für den Bereich der Energiewirtschaft verschärften 
Klimaschutzziele (vgl. Sektorziele im Klimaschutzgesetz) ist auf Bundesebene die treibend e 
Kraft und sorgt zusammen mit lokalen Maßnahmen auch in Köln für einen dynamischen Aus-
bau. Auch PV-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen können erschlossen werden. Un-
terstellt man, dass es zu einem Ausbau der PV proportional zum Bevölkerungsanteil kommt, 
dann liegt dieser im Zeitraum 2021 bis 2035 bei rund 80 bis 100 MW/a. 
o Fernwärme/KWK: Der Fernwärmeausbau kommt insbesondere in dem brachliegenden Ver-
dichtungsgeschäft voran, vor allem entlang der Vorstreckungen der letzten Jahre, aber auch 
darüber hinaus; es ist mit einem FW-Netzanschlusszuwachs von deutlich > 20 MW (netto) zu 
rechnen. Die Fernwärmebereitstellung wird durch Nutzung von Solarthermie, industrieller  
Abwärme, EE-Strom in P2H u GWP, Klärschlamm und dem biogenen Anteil der RMVA zuneh-
mend erneuerbar und final ab ca. 2030 mithilfe von grünem Wasserstoff bis 2035 Schritt für 
Schritt vollständig dekarbonisiert. 
 
Szenario 3 „Klimaschutzoffensive“ 
• Sehr weitgehende Änderung der (förderlichen) Rahmenbedingungen auf allen Ebenen, d. h.  EU, 
Bund, Land, Kommunen, im Rahmen einer forcierten Umsetzung von Klimaschutzzielen (dies 
schließt u. a. noch einmal gegenüber dem Szenario „Konzertierte Aktion“ höhere CO 2-Preise ein 
sowie die frühe sichere und wettbewerbsfähige Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff)  (Szena-
rio: Klimaschutzoffensive). 
 
Gegenüber dem Szenario „Konzertierte Aktion“ kommt es noch einmal zu einer substan ziellen 
Verbesserung der Umsetzungsmöglichkeiten von Klimaschutzmaßnahmen auf nationaler und lo-
kaler Ebene. Maßgabe für alle Akteure ist der weitgehende Abbau aller Hemmnisse. Dadurch wird 
u. a. eine Ausbauoffensive im Bereich der Erneuerbaren Energien möglich und die Politik ergreift 
effektive Maßnahmen, um den Geschosswohnungsbau in Ballungsräumen massiv an die Fern-
wärme/KWK zu bringen (KWK -G, BEW, ….), soweit die Bedingungen dafür erfüllt sind, die Fern-
wärme vor Ort durch einen geeigneten Technologiemix effizient und CO
2-neutral bereitzustellen.  
 
Die CO2-Preise im europäischen Emissionshandelssystem erhöhen sich bis 2030 sehr deutlich und 
liegen bei 120 Euro/t CO 2. Im BEHG wird ab 2026 ein Handelssystem ohne Preiskorridor einge-
führt. 
 
Der Aufbau einer Was serstoffinfrastruktur kommt sehr schnell voran. Grüner Wasserstoff steht 
schon 2030 zu wettbewerbsfähigen Preisen versorgungssicher zur Verfügung. 
 
Quintessenz: 
o Erneuerbare Energien: durch die veränderten Rahmenbedingungen wird ein massiver Aus-
bau der Photovoltaik möglich. Auch die Potenziale der Windenergie können weitgehend aus-
geschöpft werden. Für die PV wird unterstellt, dass die vom Klimarat Köln formulierten Aus-
bauziele bis 203 0 erreicht werden (PV -Dachfläche: 1900 MW, PV -Freifläche: 520 MW, das 
entspricht ~ 190 MW/a Aufdach - und 50 MW/a Freiflächen- und Floating-PV) und auch da-
nach weitere substanzielle Zubauten möglich sind.  
 
o Fernwärme/KWK: Durch die frühzeitige Bereitstellung von preiswertem grünem Wasserstoff 
wird eine sehr frühzeitige finale Dekarbonisierung der Wärmebereitstellung (und KWK -
Stromerzeugung) erreicht, die aber durch energiewirtschaftlich erforderliche flankierende In-
vestitionen in EE-Sektorkopplungsinvestitionen begleitet werden muss (s. o.).

7 
 
3. Ausbau Erneuerbarer Energien 
 
Die RheinEnergie hat bzgl. des weiteren Ausbaus und Nutzung Erneuerbarer Energien in Köln 
folgende Optionen:  
- Beförderung des Ausbaus von PV-Aufdachanlagen im Bereich von Einfamilienhausbesitzern 
durch Motivation und Beratung,  
- Ausbau von PV-Aufdachanlagen im Gewerbe-/Industriebereich,  
- Ausbau von PV-Aufdachanlagen im Geschosswohnungsbau mittels Mieterstrom,  
- Ausbau von PV-Aufdachanlagen auf kommunalen Dächern,  
- Ausbau im PV-Freiflächen-Segment,  
- Errichtung von Windkraftanlagen, 
- Nutzung von Tiefengeothermie.  
Hinzu kommen Möglichkeiten der bundesweiten Errichtung von Anlagen durch die RheinEnergie, 
primär in den Bereichen PV-Freiflächen und Windkraftanlagen. 
Inwieweit konkrete Aktivitäten der RheinEnergie in diesen Segmenten möglich und umsetzbar sind, 
hängt in entscheidendem Maß von den nationalen energie - und klimapolitischen 
Rahmenbedingungen ab, aber auch ganz maßgeblich von den lokalen Gegebenheiten. Während die 
Diskussion der förderlichen bundesseitigen Maßnahmen bereits in der Beschreibung der Szenarien 
erfolgt (vgl. Kapitel 2) und hier nicht dupliziert werden soll, wird nachfolgend (Kapitel 3.1) zunächst 
zusammenfassend darauf eingegangen, welche unterstützenden Maßnahmen die Stadt ergreifen 
kann, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu ermöglichen respektive zu beschleunigen. Auf der 
Basis der jeweiligen Annahmen ergeben sich dann entsprechende Ausbaukorridore für die 
RheinEnergie, die in Kapitel 3.2 bis 3.5 dargestellt sind.  
 
3.1 Rahmenbedingungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien – Unterstützungsmöglichkeiten  
3.1.1 Übergeordneter energiewirtschaftlicher und klimapolitischer Rahmen 
Die aus heutiger Sicht limitierenden Faktoren (s. Szenariobeschreibung in Kap. 2) des EE -
Ausbaus sind der Grund dafür, warum in den Großstädten und Ballungsräumen  – im 
Unterschied zu ländlichen Räumen  – der Ausbau der Photovoltaik nicht bereits weiter 
fortgeschritten ist. Es ist zu erwarten, dass der Bundesgesetzgeber vor dem Hintergrund der 
europäischen Zielsetzungen und des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 
Ende April 2021 die Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien  bis 2 030 
deutlich verbessern wird. Entsprechende Annahmen sind in den Szenarien 2 und 3 getroffen 
worden. Dies betrifft u. a. insbesondere 
• die Ausgestaltung des Förderregimes für Erneuerbare Energien (EEG) 
• die Verteuerung von CO 2-Emissionen (CO 2-Preis) im Rahme n des Europäischen 
Emissionshandelssystems aber auch für den Gebäudesektor auf der Grundlage der 
nationalen Gesetzgebung (BEHG) 
• Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes (z. B. zur Ermöglichung von direktem Handel 
von PV-Strom (Prosumermodell), sogenannter peer-to-peer-Handel von PV-Strom) 
• konkrete Vorgaben und Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren unter 
Einbeziehung Erneuerbarer Energien (GEG). 
• Anpassungen im Mietrecht (Mieterstrom, Elektromobilität, Wärmelieferverordnung, …)

8 
 
3.1.2 Ausbaupotenziale in Köln und notwendige förderliche Rahmenbedingungen durch die  
Stadt Köln 
Ausbau der Photovoltaik in Köln 
Gemäß einer Studie des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) 
aus dem Jahr 2019 liegt das PV-Ausbaupotenzial auf Dächern in Köln bei ca. 3.800 MW und bei 
PV-Freiflächen bei rund 1.040 MW. Unberücksichtigt bei dieser Potenzialabschätzung sind 
mögliche Restriktionen, die eine Umsetzung behindern könnten wie komplexe 
Eigentumsverhältnisse, Investitionsbereitschaft, Dachstatik oder ein potenzieller 
Sanierungsbedarf des Daches sowie der Denkmalschutz. Im Bereich der Freiflächennutzung 
sind etwaige Nutzungskonkurrenzen nicht betrachtet worden. Auf der anderen Seite 
berücksichtigt die LANUV -Studie nicht die Möglichkeit, PV -Anlagen auch an Fassaden 
installieren zu können, was gerade im urbanen Kontext durchaus ein interessantes, wenngleich 
auch deutlich kleineres Zubaupotenzial erschließen lassen könnte. 
Der seit der Einführung des EEG im Jahre 2000 bis heute realisierte PV -Ausbau in Köln lag im 
Jahr 2020 insgesamt bei etwa 60 MW, d. h. aktuell sind gerade einmal etwas mehr als 1 % des 
grundsätzlichen Potenzials ausgeschöpft. Zur Hebung des o.  g. enormen Poten zials wird der 
Klimarat Köln der Kölner Politik verschiedene konkrete Maßnahmen vorschlagen, die heute 
noch bestehenden Hemmnisse abzubauen. Als Zielsetzung formuliert der Klimarat 50  % des 
Dachflächenpotenzials (1.900 MW) sowie 50 % des Freiflächenpotenzials (520 MW) bis  2030 
zu heben.  
Auf lokaler Ebene ergeben sich im aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmen zwar 
eingeschränkte, aber durchaus relevante Möglichkeiten, den Ausbau der Erneuerbaren 
Energien für die Energieversorgung in Köln zu beschleunigen . Im Rahmen diese s 
Eckpunktepapieres wird in den Szenarien 2 und 3 davon ausgegangen, dass die Stadt Köln 
diese Möglichkeiten vollständig aufgreift.  
 
Im Folgenden sind die wichtigsten Maßnahmen vor allem mit Blick auf PV-Dachflächen 
dargestellt: 
• Freigabe der Nutzung geeigneter städtischer Immobilien für PV-Dachanlagen 
• Verstärkung niederschwelliger Förderinitiativen, z. B. im Bereich Mieterstrom in 
Bestandsgebäuden  
• politisch-kommunikative Initiativen zur Anreizung eines verstärkten PV-Ausbaus in der 
gesamten Stadtgesellschaft  
• Initiierung einer konzertierten Aktion „PV-Ausbau in Köln“ mit dem Ziel, eine von einem 
breiten Akteurskreis (Stadt, RheinEnergie, Wohnungsbaugesellschaften, IHK, HWK, 
Hausbesitzerverein, …) getragene Bereitschaft in der Stadt generiert wird, PV in Köln 
auszubauen  
• Prüfung der Einführung einer Solarpflicht bei Neubau und Sanierung und Umsetzung im 
Rahmen der Möglichkeiten. 
 
Um das bestehende PV-Freiflächen-Potenzial zu heben,  
• ist vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand Stand 2019 eine 
öffentliche Diskussion über knappe Flächen und deren Nutzung zu führen, wobei der 
begrenzte bauliche Eingriff und die häufig erfolgende ökologische Aufwertung einer PV-
Freifläche (statt z. B. intensiver Landwirtschaft) zu berücksichtigen sind,  
• sind auf dieser Basis klare Entscheidungen seitens des Rates der Stadt Köln zu treffen, 
die den Investoren Planungssicherheit in Bezug auf die Flächennutzung geben,

9 
 
• ist der politische Wille zur Schaffung von Baurecht zur Umsetzung von PV-
Freiflächenanlagen im Kölner Stadtgebiet notwendig und  
• bedarf es einer Freigabe der Nutzung geeigneter städtischer Freiflächen für PV-
Freiflächenanlagen und Floating-PV.  
 
Windenergie-Ausbau in Köln: 
Das LANUV-Gutachten von 2013 weist ein Windkraftpotenzial im Stadtgebiet von Köln von 124 
MW aus. Bei einer Analyse der Flächenpoten ziale im Kölner Norden konnte die RheinEnergie 
entlang der Autobahn A57 ein mögliches realisierbares Windkraft potenzial von ca. 12 MW, 
unter Berücksichtigung eines 1.000 -Meter-Abstandes zur bewohnten Bebauung, 
identifizieren. Für den Ausbau der Windkraft im Fall einer Anpassung des 
Flächennutzungsplanes sieht die RheinEnergie eine gute Realisierungschance für das o.  g. 
etwaige Windkraftpotenzial. 
 
Dem Rat der Stadt Köln wird empfohlen, die dargestellten Möglichkeiten (s. a. die kommenden 
Vorschläge des Klimarates) gemeinsam mit der Stadtverwaltung zügig zu prüfen, zu beraten 
und durch entsprechende Beschlüsse umzusetzen.  
 
Von der Stadt Köln zu erfüllende Maßnahme 
Es wird vorgeschlagen, die vorhandene Vorrangzone aufzuheben und auf die Ausweisung von 
Konzentrationszonen zu verzichten  (die Schaffung von Außenbereichssatzungen ermöglich t 
Abstandsregelungen unter 1.000 Meter).  
 
Forderungen der Stadt Köln an das Land NRW: 
Soweit Entscheidungen von Seiten des Landes notwendig sind ( z. B. grundsätzliche Freigabe 
der Flächen entlang von Autobahnen für den PV -Ausbau) führt die Stadt Köln zielorientiert 
Gespräche mit dem Land NRW mit dem Ziel, dass die erforderlichen förderlichen 
Rahmenbedingungen seitens des Landes schnell geschaffen werden. 
- z. B. Schaffung einer Solarpflicht auf Landesebene nach dem Beispiel Hamburgs 
 
Forderungen der Stadt Köln an die Landes- und Bundesregierung: 
Die Stadt Köln nutzt ihre Einflussmöglichkeiten als größte Stadt in NRW (soweit sinnvoll auch 
im Verbund mit anderen Städten), auch auf der Landes- und Bundesebene für die Umsetzung 
förderlicher Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien  zu werben, auf 
konkrete Hemmnisse hinzuweisen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. 
 
3.2 Gesamtausbau der Erneuerbaren Energien in Köln 
Nachfolgende Tabelle stellt den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Köln in Abhängigkeit der 
drei betrachteten Szenarien dar. Dabei wird unterschieden zwischen dem Ausbau durch die 
RheinEnergie und dem Ausbau in der Stadt insgesamt, der auch von anderen Akteuren in Köln 
getragen wird.

10 
 
 
 
[MW] 2024 2026 2030 2035 
  Gesamt 
Anteil 
RE Gesamt 
Anteil 
RE Gesamt 
Anteil 
RE Gesamt 
Anteil 
RE 
Szenario 1 
        < 30 < 23      PV Dach 
 PV Freifläche         1 1     
  Wind 0 0     - -     
Szenario 2 
240   390   700 41      PV Dach 
 PV Freifläche     >100 ~ 100 >200 200     
 Wind         >12 12     
Szenario 3 
633   1055   1900 >41 2955    PV Dach 
 PV Freifläche 173   289   520 >200 809   
 Wind 21   34   62 >12 96   
 
3.3 PV-Ausbau in Köln 
Die RheinEnergie und die Stadtverwaltung bekennen sich ausdrücklich zu dem PV -Ausbauziel 
des Klimarat es Köln und werden dessen Umsetzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv 
unterstützen. Vor dem Hintergrund der jeweils geltenden energierechtlichen und -
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden sie dazu ihre Angebote, Instrumente und 
Initiativen zielgerichtet anpassen. Aktuell wird sich die RheinEnergie an der Hebung des o. g. PV-
Potenzials in den verschiedenen Sektoren unter Berücksichtigung der in den verschiedenen 
Szenarien skizzierten Rahmenbedingungen wie folgt aktiv einbringen: 
PV-Anlagen bis 100 kW 
Die RheinEnergie will aktiv dazu beitragen, das enorme PV-Potenzial vor Ort zu heben und wird 
bis zum Sommer 2021 ein Solarberatungszentrum („Treffpunkt Solar“) gründen. Der „Treffpunkt 
Solar“ soll in Kooperation mit der Stadt und der Handwerkskammer zu Köln als 
Gründungsmitglied alle PV -Interessenten technologisch, wirtschaftlich, mit Blick auf 
Fördermöglichkeiten und typische praktische Vorgehen sweisen beraten und in enger 
Zusammenarbeit mit dem Kölner Handwerk verstärkt private PV -Investitionen realisieren. 
Weitere Stakeholder wie die Verbraucherzentrale NRW, Sparkassen, etc. sollen eingebunden 
werden und als Kooperationspartner teilnehmen. Der erforderliche 
Wissenstransfer/Beratungsbedarf wird zu jeder Zeit sichergestellt.  
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH wird aufgefordert, zur Unterstützung des PV-Ausbaus den 
Zulassungsprozess/Beantragungsvorgang niederschwellig und digital weiterzuentwickeln und 
erforderliche Zählerwechsel kurzfristig umzusetzen. 
Die RheinEnergie erwartet , unter den heutigen Randbedingungen (Szenario 1) dadurch ein 
Drittel des bisherigen EE-Zubaus in diesem Segment von > 2 MW/a zusätzlich zu heben (mind.

11 
 
0,7 MW/a, bis 2030 mind. 6,5 MW). Der Ausbau der PV erfolgt in diesem Segment nicht durch 
die RheinEnergie, sondern durch private Investoren. Unter verbesserten energiewirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen (Szenarien 2 und 3) ergeben sich in Köln deutlich höhere Ausbauraten; so 
wird substanziell auch in diesem Segment dazu beigetragen, das vom Klimarat avisierte Ziel bis 
2030 zu erreichen (Szenario 3). 
 
 2024 2026 2030 2035 
Szenario 1 2,1 MW 3,5 MW 6,5 MW  
1.050 tCO2/a 1.750 tCO2/a 3.250 tCO2/a  
Szenario 2 >> 2,1 MW >> 3,5 MW >> 6,5 MW  
>1.050 tCO2/a >1.750 tCO2/a >3.250 tCO2/a  
Szenario 3 >>> 2,1 MW >>> 3,5 MW >>> 6,5 MW  
    
 
PV-Anlagen größer 100 kW 
Dieses Segment im zumeist größeren Gewerbebereich bearbeitet die RheinEnergie durch 
entsprechende Contracting -Angebote, die durch Eigenstromnutzung wirtschaftlich werden. 
Zahlreiche Gewerbetreibende realisieren diese PV -Anlagen auf eigene Verantwortung und  
scheiden damit für die RheinEnergie aus. 
Die RheinEnergie plant in diesem Segment unter den Bedingungen des Szenario 2 rund 
2,2 MW/a (bis 2030 mind. 19,8 MW) zu realisieren, wenn sich eine entsprechende 
Kundennachfrage einstellt.  
 2024 2026 2030 2035 
Szenario 1 < 6,6 MW < 11 MW < 19,8 MW  
    
Szenario 2 6,6 MW 11 MW 19,8 MW  
3.300 tCO2/a 5.500 tCO2/a 9.900 tCO2/a  
Szenario 3 > 6,6 MW > 11 MW > 19,8 MW  
    
 
Mieterstrom in der Wohnungswirtschaft 
Köln ist wie alle Großstädte durch einen großen Mieter - und Geschosswohnungsbauanteil 
geprägt. Laut einer Studie der TH Köln liegt in diesem Segment „Wohnen“ (inkl. EFH) die Hälfte 
des PV-Aufdachpotenzials in Köln. Um dieses Segment für den PV-Ausbau zu akquirieren, ist das 
Modell des sogenannten „Mieterstroms“ eine Möglichkeit.  
Bei dem aktuellen ordnungsrechtlichen Rahmen plant die RheinEnergie in diesem Segment nur 
wenige und daher nicht quantifizierbare PV-Mengen zu realisieren (Szenario 1). 
Wenn dieses Segment bundes - oder kommunalpolitisch (Gerüstprämie bei Bestandsbauten, 
Solarpflicht, siehe kommende Empfehlungen des Klimarates Köln) die notwendige verbesserte 
Förderung erfährt, wird die RheinEnergie  hierfür weitere Kapazitäten aufbauen (Szenario 2). 
Dadurch setzt sich die RheinEnergie eine Realisierung an PV -Anlagen von 0,8 MW/a (bis 2030 
mind. 7,2 MW) zum Ziel.

12 
 
 
 2024 2026 2030 2035 
Szenario 1   < 3 MW  
    
Szenario 2 2,4 MW 4 MW 7,2 MW  
1.200 tCO2/a 2.000 tCO2/a 3.600 tCO2/a  
Szenario 3 > 2,4 MW > 4 MW > 7,2 MW  
    
 
Dächer der Stadt Köln 
Die Stadt Köln verfügt über zahlreiche kommunale Dachflächen an Schulen und weiteren 
kommunalen Gebäuden. Deren energetische Nutzung wird in der Praxis oft durch Restriktionen wie 
Sanierungszustand und Denkmalschutz beeinträchtigt. Derzeit prüft die Gebäud ewirtschaft der 
Stadt Köln sämtliche ihrer Dachflächen auf eine PV -Eignung. Aufbauend auf den unterstützenden 
Maßnahmen der Stadt Köln und bei entsprechender Beauftragung setzt sich die RheinEnergie im 
Rahmen von Szenario 2 eine Realisierung von 1,6 MW/a (bis 2030 mind. 14,4 MW) zum Ziel.  
Vor dem Hintergrund der beauftragten Datenanalyse im Klimarat Köln und der jüngsten Ratsbe-
schlüsse zur Klimaneutralität der Stadt Köln wird das PV -Potenzial städtischer Gebäude bis Mitte 
2022 validiert. 
 2024 2026 2030 2035 
Szenario 1 <4,8 MW <8 MW <14,4 MW  
<2.400 tCO2/a <4.000 tCO2/a <7.200 tCO2/a  
Szenario 2 4,8 MW 8 MW 14,4 MW  
2.400 tCO2/a 4.000 tCO2/a 7.200 tCO2/a  
Szenario 3 > 4,8 MW > 8 MW > 14,4 MW  
>2.400 tCO2/a >4.000 tCO2/a >7.200 tCO2/a  
 
PV-Anlagen auf Freiflächen und Seen 
In Köln bestehen laut LANUV rund 1.040 MW PV -Potenzial auf Freiflächen, wobei Seen ( Floating-
PV) nicht berücksichtigt wurden. Bei de n aktuellen Rahmenbedingungen ist derzeit von keinem 
weiteren Ausbau der oben genannten Potenziale auszugehen (die 0,75 MW-PV-Freiflächen-Anlage 
in Köln-Weiden war mit ihrer kürzlichen Inbetriebnahme eine Ausnahme, da die StEB Köln über eine 
entsprechende g em. Flächennutzungsplan baurechtlich geeignete Fläche verfügte). Sofern im 
Rahmen der o.  g. politischen Abwägung zur Nutzungskonkurrenz der Flächen seitens der 
Kommunalpolitik eine ausreichende Ausweisung/Bereitstellung von Flächen zur Nutzung für PV -
Freiflächen und Floating-PV erfolgt, plant die RheinEnergie unter den Bedingungen von Szenario 2 
die Realisierung von 100 MW PV -Freifläche und 100 MW Floating -PV bis 2030. Unter zusätzlich 
verbesserten Rahmenbedingungen können weitere Anlagen durch die RheinEn ergie aber auch 
Dritte hinzukommen. Darüber hinaus wird eine Pilot -Anlage bzgl. Agri- PV (PV -Nutzung auf 
landwirtschaftlich genutzten Flächen) geprüft und möglichst realisiert.

13 
 
 
 2024 2026 2030 2035 
Szenario 1  1MW 1 MW 1 MW 1 MW 
    
Szenario 2  ~100 MW 200 MW  
  100.000 tCO2/a  
Szenario 3   500 MW 
inkl. Dritter 
 
  250.000 tCO2/a  
 
Solaroffensive Köln 
Gemeinsam mit der Stadt Köln, der HWK und weiteren Partnern steht die RheinEnergie bereit, zur 
Aktivierung aller potenziellen PV-Investoren und -Akteure eine Solaroffensive in Form einer breit 
angelegten, eigenständigen Informations - und Aktivierungskampagne ins Leben zu rufen. Diese 
Kampagne steht weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft aus Wirtschaft, Verbänden und 
Organisationen offen. Als Referenz dafür kann die „Kölner Gemeinschaftsinitiative“ anlässlich der 
in Bonn im Jahr 2017 durchgeführten Weltklimakonferenz dienen. RheinEnergie stellt dafür neben 
ihrem Know-how in Kommunikation und Marketing für die kommenden Jahr e bis 2025 finanzielle 
Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. 
 
Neue Geschäftsmodelle der RheinEnergie ergänzend zur Solaroffensive Köln 
Neben der Unterstützung des Ausbaus der PV in Köln erweitert die RheinEnergie auch ihr 
Engagement im Bereich des Angebotes von Energiedienstleistungen. Dafür entstehen sukzessive 
neue Geschäftsmodelle, die auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind,  Komponenten 
verbinden (z. B. PV-Ausbau mit der Nutzung von Elektromobilität und Energieeffizienzmaßnahmen 
im Gebäude) und die Energiewende in der Stadt insgesamt voranbringen. 
Bei steigendem Ausbau von dezentraler Erzeugung ergeben sich auch für die RheinEnergie Chancen 
für neue Geschäftsmodelle zum Beispiel durch Aufbau und Betrieb von Handelsplattformen für 
dezentral erzeugten Strom von Endkunde (Prosumer) zu Endkunde. Durch solche sogenannte peer-
to-peer Plattformen oder Community -Modelle können auch  Personen ohne eigene Dachflächen, 
z. B. Mieter, direkt dezentral erzeugten Strom beziehen. Hierfür ist jedoch eine Anpassung des 
energierechtlichen Rahmens notwendig.  
 
3.4 Windkraft-Ausbau in Köln 
Das LANUV-Gutachten von 2013 weist ein Windkraftpotenzial im Stadtgebiet von Köln von 124 
MW aus. Bei einer Analyse der Flächen potenziale im Kölner Norden konnte die RheinEnergie 
entlang der A57 ein mögliches realisierbares Windkraft potenzial von ca. 12 MW  (dies 
entspricht rund 18.000  t CO
2-Vermeidung pro Jahr ), unter Berücksichtigung eines 1.000  m-
Abstandes zur bewohnten Bebauung, identifizieren. Im Falle einer Anpassung des 
Flächennutzungsplanes, sieht die RheinEnergie eine gute Realisierungschance für das o.  g. 
Windkraftpotenzial. Weitere Windkraftp otenziale i n ähnlicher Größenordnung im Kölner 
Norden werden derzeit noch durch die RheinEnergie geprüft.

14 
 
 
 
3.5  Bundesweiter EE-Ausbau 
Die RheinEnergie hat in den letzten Jahren ihr EE -Erzeugungsportfolio schrittweise auf rund 
220 MW ausgebaut und plant bis 2030 ihr EE-Erzeugungsportfolio bundesweit um 200 MW zu 
steigern (inkl. der Wind - und PV -Freiflächen-Ausbauaktivitäten in Köln). Dabe i strebt die 
RheinEnergie den prioritären EE-Ausbau in Köln an und wird für jedes ausgebaute MW in Köln 
ihr Gesamtausbauziel um je 1 MW erhöhen. Wird die Zielmarke von 300 MW erreicht, 
tauschen sich Klimawende Köln und RheinEnergie über die mögliche Erweiterung aus. 
 
4. Dekarbonisierung der Stromlieferung 
Die RheinEnergie plant, die Stromlieferung für Privat - und Gewerbekunden ab 2022 vollständig 
auf Ökostrom umzustellen, etwa 15 %  ihrer Gesamtlieferung. Die Umstellung des Portfolios auf 
Ökostrom soll in einem mehrstufigen Vorgehen sowie für den überwiegenden Anteil der Kunden 
kostenneutral erfolgen und über Ökostromlabel zertifiziert werden: 
4.1 Die Lieferungen der Bestandskunden und der Grundversorgung erfolgen über 
Herkunftsnachweise (HKN) mit physischer Lieferung 1 aus Anlagen im west - und 
mitteleuropäischen Verbundnetz (sog. ENTSO -E-Regionen) – ohne Mehrkosten für den 
Kunden, ab Januar 2022. 
4.2 Angebote für künftige Neukunden sollen darüber hinaus mit einem noch festzulegenden 
Premium-Ökostromlabel zertifiziert we rden in Orientierung an renommierte 
Ökostromanbieter wie EW Schönau, Greenpeace Energy oder Lichtblick. Dabei werden 
Investitionen in neue Anlagen bzw. die Nutzung von Erzeugungsanlagen in gewissen 
Altersgrenzen sichergestellt – ebenfalls ohne Mehrkosten für den Kunden. 
4.3 Darüber hinaus soll das bereits bestehende qualitativ hochwertige Regionalstrom -Angebot 
weitergeführt und ausgebaut werden. Dabei werden Erzeugungsanlagen aus einem Umkreis 
von 50 km um Köln genutzt. Dies wird über das Regionalnachweisre gister des 
Umweltbundesamtes nachgewiesen. Hierfür wird wie bereits heute auch zukünftig ein 
angemessener Mehrpreis von den Kunden verlangt. 
Je nach Verfügbarkeit und Marktsituation sollen die Qualität und Quelle des Ökostroms angepasst 
bzw. erweitert werden, insbesondere durch eine sukzessive steigende Einbeziehung von PPA und 
dem weiteren Ausbau der eigenen Erzeugung.   
Heute entspricht die in eigenen EE-Anlagen produzierte Strommenge der RheinEnergie ungefähr 
20 % der Absatzmenge des Privat-  und Gewerbekundensegments. Der Anstieg dieses Anteils ist 
abhängig von den weiteren Ausbauaktivitäten (vgl. Kapitel 3) und kann bis  2030 auf bis zu 40  % 
anwachsen. Bei Realisierung dieser Ausbaupfade sowie entsprechender Marktentwicklung und 
vorhandenem Angebot im Bereich PPA wird eine vollständige Abdeckung des Privat - und 
 
1 Herkunftsnachweise (HKN) sind heute europäischer Standard. Sie bescheinigen, dass die Strommenge, die ein Kunde bezieht, in der ge-
nau gleichen Menge aus Erneuerbaren Energien erzeugt und dem Strommix zugeführt wurde. Die Verbindung des Strombezugs mit HKN 
mit physischer Lieferung ist das heute bei den großen am Markt tätigen renommierten Ökostromanbieter übliche Verfahren, wenn diese 
ergänzend zu ihrer Eigenstromerzeugung Strom am Markt beziehen. Im Unterschied zu „klassischen“ HKN, die auf einem getrennten Han-
del von HKN und Strommengen aufsetzen, handelt es sich hier um einen gemeinsamen (miteinander verknüpften) Bezug von HKN und 
Strommengen von einem Anlagenbetreiber. Doppelvermarktung dieses Stroms ist durch die eindeutige Zuordnung der HKN nicht möglich. 
EEG geförderte Anlagen können nicht zusätzlich Einnahmen über die Vermarktung von Herkunftsnachweisen erzielen. Der Bezugnahme auf  
Anlagen im west- und mitteleuropäischen Verbundnetz ist der Annahme geschuldet, dass zu erwarten ist, das HKN aus Anlagen in Deutsch-
land (wegen der nach wie vor starken Orientierung der Anlagenbetreiber am EEG) nicht in der notwendigen Menge zur Verfügung stehen 
werden.

15 
 
Gewerbestromportfolios über Eigenerzeugung und PPA bis 2030 e rreicht. Sofern die EE-Anlagen 
aufgrund von Nichtverfügbarkeiten (z. B. witterungsbedingt) nicht ausreichend Strom produzie-
ren, um den Bedarf zu decken, so wird die fehlende Strommenge zur Gewährleistung der Versor-
gungssicherheit durch Strommengen mit den gleichen Eigenschaften gedeckt (z. B. durch Ausstel-
lung von Herkunftsnachweisen und Zertifizierung durch unabhängige Gutachter).  
Die RheinEnergie bietet bereits heute im Geschäfts- bzw. Sondervertragskundensegment ihren 
Kund:innen konsequent verschiedene Ökostromqualitäten an. In diesem Segment befinden 
sich nahezu alle Kunden in Sonderverträgen inner- und außerhalb von Köln, die individuell zwi-
schen Kund:innen und RheinEnergie vereinbart werden. Die RheinEnergie bewirbt aktiv 
Ökostrom. Die Entscheidung für Ökostrom obliegt bis 2035 der Kundschaft. Im Zuge der wei-
teren Sensibilisierung für den Klimaschutz und de s Eintretens von Szenario 2  wird folgende 
Zusage gemacht:  
- RheinEnergie beliefert sämtliche Kund:innen spätestens ab 2035 mit 100 % erneuerbarem 
Strom 
- RheinEnergie beliefert Groß - und Sonderkunden ab 2030  so, dass alle Letz tverbraucher 
mind. 50 % der Menge als erneuerbaren Strom  erhalten. (ohne Privat- und Gewerbekun-
den, die schon ab Januar 2022) Für Letztverbraucher gilt dabei, dass der erneuerbare Strom 
der Qualität gemäß Abs. 4.1 oder besser (inkl. Strom gem. EEG) entsprechen soll. Für Wei-
terverteiler (wie z. B.  Stadtwerke) tauschen sich  Klimawende Köln und RheinEnergie  im 
Jahr 2026 vertraulich dazu aus, wie der energiewirtschaftliche, - rechtliche (EEG, …) und -
marktliche (PPA-Anteile, …) Ökostrombeschaffungsmarkt für das Sondervertragskunden -
Segment sich darstellt und verständigen sich  einvernehmlich auf ambitionierte und wirt-
schaftlich erreichbare Ökostromziele für dieses Segment. 
- Klimawende Köln wird sich über die Stadtgrenzen hinaus  und durch Öffentlichkeitsarbeit 
bei den Groß- und Sonderkunden dafür einsetzen , dass die gesamte Lieferung der Rhein-
Energie möglichst doch schon ab 2030 zu 100 % mit erneuerbarem Strom erfolgt. 
Die Liefermenge im Geschäfts - und Sondervertragssegment beträgt ca. 10 TWh pro Jahr 
(inkl. Belieferung von letztverbraucherabgabepflichtigen EVU) im Vergleich zu 1,7 TWh im 
Privat- und Gewerbekundensegment. 
 
5. Dekarbonisierung der Wärmeversorgung 
Die Transformation der Wärmeversorgung stellt eine weitere große Herausforderung der Energie-
wende dar. Dies liegt insbesondere an den multiplen Eigentümerstrukturen von Liegenschaften und 
Gebäuden, an dem Zustand sowie der geringen Sanierungsquote des Gebäude- und Wohnungsbe-
stands samt ihren Wärmeversorgungsinfrastrukturen und am wachsenden Strombedarf im Zuge 
der Sektorenkopplungen beim gleichzeitigen bundesweiten massiven Rückbau gesicherter Leistung 
auf der elektrischen Stromseite. 
 
5.1  Rahmenbedingungen der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung 
Für eine zügige Dekarbonisierung von verdichteten Ballungsräumen sind verbesserte politi-
sche Rahmenbedingungen für die weitere Vorstreckung und Verdichtung von Wärmenetzen 
sowie der Anbindung und Nutzung von Erneuerbaren Energiequellen zur Einspeisung in diese 
Netze erforderlich. Auf nationaler Ebene sind dies:

16 
 
 
Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV): 
Diese eigentlich dem Mieterschutz dienende Verordnung hat sich bundesweit zum Hemmnis 
zur weiteren Ablösung von fossilen Einzelfeuerungen durch effiziente Wärmenetze entwickelt 
und muss massiv novelliert oder gleich abgeschafft werden
2. 
 
Verabschiedung einer geeigneten Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW): 
Die BEW soll mittels Investitions- und Betriebskostenzuschüssen Erneuerbare Energietechno-
logien in Wärmenetze bringen und ist daher zeitnah sowie mit hinreichender finanzieller Aus-
stattung in geeigneter Form in Kraft zu setzen; in einer BEW können sowohl ein erforderliches 
Förderregime für Tiefengeothermie als auch die finanzielle Anbindungsunterstützung (inkl. 
„Ausfallbürgschaft“) von industrieller Abwärme verankert sein, klar zu regeln ist der Status von 
industrieller Abwärme als grüner Fernwärme
3. 
 
Novelle der Umlagen- und Abgabensystematik: 
Um zunehmend kostengünstigen EE- Strom mittels Sektorkopplung in die Wärmeversorgung 
zu bringen, ist die auf Bundesebene gesetzlich geregelte Abgaben- und Umlagensystematik des 
„hochbelasteten“ (erneuerbaren) Stroms massiv zu novellieren. 
 
Förderprogramm für den Wärmeleitungsausbau über 2030 hinaus: 
Um die Verdichtung im Bestand und den Ausbau am Rand des Fernwär menetzes zu ermögli-
chen, ist ein Förderprogramm für den Wärmeleitungsausbau über 2030 hinaus erforderlich. 
 
Zunehmende Verfügbarkeit von kostengünstigem grünem Wasserstoff: 
Spätestens in den 30er-Jahren wird ein schrittweiser Markthochlauf von zunächst marktnahem 
und später marktlichem grüne m Wasserstoff erwartet; dann kann die mit zahlreichen Maß-
nahmen begonnene Dekarbonisierung der Fernwärme finalisiert werden. Eine Investitionskos-
tenförderung von hocheffizienten grünen Wasserstoff-KWK-Technologien unterstützen den 
Markthochlauf. 
 
 
Unterstützende Maßnahmen der Stadt Köln: 
 
 Energieleitlinien der Stadt Köln für Gebäude 
Die Energieleitlinien der Stadt Köln für kommunale als auch nicht -kommunale Gebäude sind 
derart auszugestalten, dass CO2-arme Technologien eingesetzt werden, die eine klare Dekar-
bonisierungsperspektive bis 2035 aufweisen.  
 
Quartiersentwicklung 
Bei neuen Quartieren und Quartierssanierungen werden Wärmenetze der 4. Generation (Nie-
dertemperatur-Fernwärmenetze) installiert, was die Stadt im Rahmen der Bauleitplanung ak-
tiv begleitet. 
  
 
2 s. „Ein Gebäudekonsens für Klimaneutralität – Zehn Eckpunkte, wie wir bezahlbaren Wohnraum und Kli-
maneutralität in 2045 erreichen“ 06.2021; agora Energiewende  
3 Grüne Abwärme aus Industrieanlagen ist gekennzeichnet als unvermeidbare Abwärme, die keiner weiteren 
Nutzung zugeführt wird.

17 
 
Schaffung von Baurecht:  
Mittels geeigneter z. B.  Flächenausweisung für Solarthermie-Anlagen in der Nähe von beste-
henden Wärmenetzen durch Stadt Köln kann die erneuerbare Wärmeversorgung unterstützt 
werden, ebenso wie bei genehmigungsrechtlichen Fragestellungen, wie z. B. bei der Tiefenge-
othermie. 
 
Bauleitplanung: 
Bereits bei der Bauleitplanung und der festzulegenden Energieversorgung ist eine voraus-
schauende Sicht auf die lokal vorhandenen oder geplanten Versorgungsoptionen erforderlich, 
die perspektivisch durch Erneuerbare Energien  erfolgen soll. In der  Betrachtung müssen be-
nachbarte Quartiere und Flächen berücksichtigt werden. 
 
Sanierung im Bestand: 
Die Stadt unterstützt durch geeignete Maßnahmen ( z. B. direkte Ansprache der Eigentümer, 
Fördermittel, …) die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Bestand. 
Diese politischen Rahmenbedingungen/Veränderungen entsprechen Szenario 2. 
 
5.2  Effiziente und klimaneutrale Wärmeerzeugung 
Die RheinEnergie betreibt drei  große Fernwärmenetze, zahlreiche Nahwärmenetze und ver-
sorgt im Kölner Norden Industriekunden mit Prozessdampf. Die Wärme (Fernwärme und 
Dampf) wurde im Jahr 2020 zu rd. 94 % in KWK-Anlagen erzeugt, davon rd. 12 % bereits klima-
neutral durch den Bezug von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage
4 und den Betrieb ei-
gener Biogas-BHKW. Dadurch liegen die spez. CO2-Emissionen in der Wärme gegenüber fossi-
len Einzelfeuerungen bereits jetzt auf sehr niedrigem Niveau. Durch den Ausstieg aus der 
Braunkohleverbrennung (2025) und die Planung eines Wärmespeichers am Standort Merken-
ich erfolgen weitere konsequente Schritte zur Dekarbonisierung der Wärmeprodukte.  
Die Nutzung von erneuerbarem elektrischem Strom mittels Großwärmepumpen und Power -
to-Heat (PtH) ist in Planung. Die unter Kapitel 5.1 aufgezeigten Anpassungen werden zukünftig 
für einen CO2-reduzierenden Betrieb essenziell sein.  
Die RheinEnergie nutzt schon heute eine Vielzahl an unterschiedlichen Wärmeerzeugungs-
technologien. Von Holzpellets über Biomethan -BHKW bis Abwasserwärmepumpen betreibt 
die RheinEnergie deutschlandweit EE-Anlagen. Auch bei der Steuerung der Anlagen sucht die 
RheinEnergie neue Wege , um Energie optimal auszunutzen oder bereitzustellen, siehe Ab-
schnitt „KI“. 
Wo möglich, setzt die RheinEnergie Erneuerbare Energien  ein. In diesem Zug hat die Rhein-
Energie eigene Potenzialanalysen im Rahmen von Studien durchgeführt, aber auch veröffent-
lichte Studien ausgewertet und weiterverfolgt. Basierend auf diesen Analysen wurde n z. B. 
eine Suche nach geeigneten Flächen für Solarthermieanlagen gestartet, Eigentümer von Flä-
chen angesprochen und Gespräche mit Industriekunden für den Erwerb von Abwärme geführt. 
Dies sind noch laufende Projekte. 
Zur Dekarbonisierung der Wärme plant  die RheinEnergie k onkret den Kohleausstieg in Mer-
kenich bis 2025  durch Optimierung und Modernisierung der vorhandenen  GuD-KWK-Anlage 
sowie die optimierte Nutzung der Abwärme aus der angrenzenden Müllverbrennungsanlage.  
 
4  Durch den biogenen Anteil

18 
 
Die Klimawende Köln lehnt neue Investitionen in fossile Kraftwerke ab. Stattdessen sollte die  
RheinEnergie erneut mit Ford in Dialog treten, um eine klimaneutrale Wärme- und Dampfver-
sorgung für Ford ab 2025 zu planen und umzusetzen.  
Klimawende Köln und RheinEnergie vereinbaren, möglichst 2021 ein gemeinsames Gespräch mit 
Ford Land über die Möglichkeiten einer Erneuerbaren Energieversorgung der Ford-Standorte in 
Köln zu führen. 
Darüber hinaus plant die RheinEnergie den Bau von je einem Wärmespeicher im Netz Neue 
Stadt/Bocklemünd sowie Merheim, damit in allen drei großen Fernwärmenetzen ein energie-
wirtschaftlich optimal dimensionierter Speicher vorhanden ist. Dadurch können die aktuelle 
KWK-Erzeugungsstruktur in weiter optimierten Betriebszuständen gefahren und perspekti-
visch fluktuierende EE-Erzeugung verstärkt in das Wärmesystem integriert werden. Unter der 
Annahme der unter 5.1 genannten Rahmenbedingungen zu Szenario 2, plant die RheinEnergie 
die in  Abbildung 1 genannten weiteren Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärme bis 
2035.   
 
 
  
Abbildung 1 - Maßnahmenübersicht zur Dekarbonisierung der Wärme; die hier angegebenen Randbedingungen 1 – 
5 sind unter Kapitel 5.1 festgehalten 
 
Auf Basis der Annahmen von Szenario 2 zur zukünftigen Energiewirtschaft und deren Auswir-
kung auf die Erzeugungsanlagen der RheinEnergie erscheinen diese Maßnahmen  im Gesamt-
kontext sowohl im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit als auch auf die gesteckten Ziele als das 
Gesamtoptimum an Maßnahmen. So können sich durch Änderungen in der Energiewirtschaft, 
dem Investitionsbedarf sowie der Förderhöhe entsprechende inhaltliche und zeitliche Abwei-
chungen vom dargestellten Maßnahmenplan ergeben. Kurzfristig käme eine Solarthermie-An-
lage in Merheim sowie im weiteren Zeitverlauf verschiedene Großwärmepumpen und PtH-An-
lagen in den anderen beiden Fernwärmenetzen, synchron zu steigenden EE-Anteilen im Strom-
markt. Bis 2028 ist zudem die  Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage geplant. Da-
mit kann über das ganze Jahr gesehen die in der Anlage anfallende „überschüssige“ Energie 
sehr nachhaltig CO
2-neutral als Fernwärme eingespeist werden. Als finaler Baus tein ab 2030 
dient ein steigender marktnaher grüner Wasserstoffanteil von jährlich zusätzlichen rund 20 % 
der verbliebenen fossilen Wärmeerzeugung für diejenigen Zeiten, in denen kein ausreichen-
dendes erneuerbares Strom-Dargebot vorliegt. 2035 ist die Umstellung der KWK-Anlagen/aller  
(Heiz)-Anlagen auf 100 % grünen Wasserstoff abgeschlossen. In Szenario 3 erfolgen o.  g. Um-
stellungen in zeitlich kürzeren Schritten. In Szenario 1 erfolgen die voraussichtlichen

19 
 
Investitionen in die Wärmespeic her, Solarthermie und Klärschlammverbrennung, weitere  
Investitionen in Dekarbonisierungs-Technologien zeitlich verzögert. 
Tiefengeothermie-Potenziale bieten weitere Chancen zur Dekarbonisierung der Wärmeversor-
gung; RheinEnergie wird den Erfahrungsaustausch mit dem aktuell gestarteten Tiefengeother-
mieprojekt in Düsseldorf und Duisburg und den Austausch  mit dem Tiefengeothermie-Exper-
ten Prof. Bracke aktiv suchen (2021/22). Im Falle einer positiven Aussicht, wird ein entspre-
chendes Gutachten/Studie beauftragt (2022). Bei einem positiven Ergebnis wird die Rhein-
Energie, sofern genehmigungsrechtlich möglich, Tiefengeothermie in die Wärmeversorgung 
einbeziehen, möglichst bis 2030.  
Die RheinEnergie wird weiterhin aktiv nach industriellen und gewerblichen Abwärmequellen (-
> grüne Fernwärme) suchen und deren - wenn möglich – wirtschaftlichen Potenziale erschlie-
ßen. 
100 % dekarbonisierte Fernwärmeversorgung nach 2035 ist komplett darstellbar sowohl durch 
grüne H2-Kraft-Wärme-Kopplung (bei „Dunkelflaute“), als auch alternativ durch andere grüne 
Wärmequellen, z. B. Großwärmepumpen, Solarthermie, Power-to-Heat, tiefe Geothermie (bei 
ausreichender Verfügbarkeit von grünem Strom ist kein Betrieb der KWK-Anlagen notwendig). 
 
 
5.3  Fernwärmenetzausbau 
Sowohl aus ökonomischer als auch technischer Sicht ist im Geschosswohnungsbau eine flä-
chendeckende Dekarbonisierung auf Objektebene durch z. B. Wärmepumpen oder Solarther-
mie nur bedingt umsetzbar. Erforderliche Flächen sind knapp und teuer. Die vorhandene Wär-
menetzinfrastruktur und deren Ausbau ermöglicht eine Dekarbonisierung in einem technisch 
und ökonomisch wesentlich interessanteren Maßstab. Sie erlaubt die Kopplung verschiedens-
ter (EE-)Technologien, das Einsammeln von Abwärme und einen besseren Ausgleich von Last 
und Erzeugung. 
Mit jedem Anschluss von mit fossilen Energieträgern beheizten Bestandsgebäu den an das 
Fernwärmenetz wird CO2 eingespart. Aufgrund der Entfernung zwischen Fernwärmenetz und 
potenziellem Gebäude/Gebiet ist nicht jeder Anschluss wirtschaftlich darstellbar.  
Aufgrund der eingeführten CO2-Bepreisung, der verstärkten Kundenanfragen und der positiver 
eingestellten politischen Kulisse aktualisiert die RheinEnergie zurzeit ihre Fernwärmeausbaus-
trategie. Dabei spielt insbesondere bei Vorstreckungs - und Erschließungsmaßnahmen die 
Möglichkeit einer Verdichtung in der Bestandsbebauung entlang neuer Trassen eine wichtige 
Rolle (s. WärmeLV aus Kap. 5.1), um zu einer bezahlbaren umfassenden Dekarbonisierung zu 
gelangen. 
Quartiersweise ausgerichtete Sanierungsoffensive (dies erfordert eine konzertierte Aktion der 
Immobilieneigentümer, Mieter, Fördermittelgeber, Stadt, RheinEnergie, …) 
Klimawende Köln und RheinEnergie würden eine stadtweite konzertierte Gebäude -Sanie-
rungsoffensive, vergleichbar der beschriebenen Solaroffensive, begrüßen, die es der Rhein-
Energie ermöglichen wü rde, bestehende Wärmenetze abschnittweise so zu transformieren, 
dass eine energieeffizientere und CO
2-ärmere bzw. - freie Wärmeversorgung früher möglich 
wird. Wesentliche Akteure dabei wären die Stadt Köln, die Gebäudeeigentümer (z. B. Woh-
nungsgesellschaften), Mieterorganisationen und überkommunale Fördergeber. 
Dazu analysiert die RheinEnergie proaktiv ihre Fernwärmenetze  auf technische Machbarkeit 
und Voraussetzung für die Umsetzung von Subnetzen und Temperaturabsenkungen im Rah-
men einer Studie. Die in der Studie als wirtschaftlich (inkl. der Berücksichtigung von Fördermit-
teln) machbar festgestellten Maßnahmen werden sukzessive bis 2035 umgesetzt –  bis 2030 
dort, wo bis dahin möglich, mindestens auf die 3. Generation Fernwärmenetze (wenn möglich 
auf die 4. Generation). Verminderte Vorlauftemperaturen unterstützen das zukünftige EE -

20 
 
lastigere Wärmenetz ; entsprechend dem Fortgang der Gebäudesanierung und den techni-
schen Gegebenheiten verbessert die RheinEnergie die Energieeffizienz in ihren Wärmenetzen. 
Erstrebenswert wäre es, das komplette Fernwärmenetz auf die 4. Generation umzustellen. 
Sofern die technischen Anforderungen (Temperatur, …) erfüllt sind, ist die Einspeisung Dritter 
auf Basis erneuerbarer Wärme möglich. Abseits bestehender zentraler Wärmeversorgungssys-
teme schlägt RheinEnergie den Investoren Wärmeversorgungssysteme der 4. bis 5. Generation 
vor. 
 
bis Projekt Randbedingung Status CO2 
2021 Abgesenkte Vorlauftemperatur in Neu-
bau-Quartieren oder Erschließungen 
Berücksichtigung zukünftiger spez. 
CO2-Emissionen in den Energieleit-
linien für nicht- kommunale Ge-
bäude der Stadt Köln; Erschlie-
ßungszwang an die Nah- oder 
Fernwärme durch den Erschlie-
ßungsträger 
 
Idee 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2021 Prüfung Erdgas-BHKW (bis 2 MWel) 
auf Biomethan-Eignung 
Wirtschaftlichkeit Idee  
2021 Gemeinsame Studie zur Potenzialana-
lyse mit der StEB zu Abwasserwärme-
nutzung 
 Idee  
2021 Anpassung TAB1 an zukünftige niedri-
gere Temperaturen (damit Vorgabe an 
Flächenheizungen) 
 Umsetzung  
2022 Studie zu potenziellen Wärmespeicher-
Standorten im   Stadtgebiet 
 Idee  
2022 Umstellung eines FW-Netzzweiges auf 
Niedertemperatur in Kooperation mit 
der WoWi 
Fördermittel, WoWi, … Idee, Vor-
planung 
 
2022 Start SmartMeter-Rollout im Fernwär-
mebereich 
Passende Technik vorhanden Umsetzung  
2022 Analyse aller Fernwärmenetze auf 
technische Machbarkeit und Voraus-
setzung für die Umsetzung von Subnet-
zen und Temperaturabsenkungen im 
Rahmen einer Studie 
 Idee  
2024 enerko-Gutachten bzgl. ind. Abwärme 
und laufende Gespräche mit Großin-
dustrie 
 läuft  
2024 Produktentwicklung Motivationstarif 
zur Anreizung von Temperaturabsen-
kungen auf Kundenseite 
 Idee  
2025 Prüfung eines Fernwärmespeichers 
Merkenich 
KWK-G, … Vorprüfung 12.000 
2026 erwarteter marktgetriebener ange-
passter KW-Einsatz mit weniger Kon-
densationsstromerz. 
Markt  5-stellig 
2030 Kaltes Nahwärmenetz im Quartier 
Rondorf (Wasser-Wasser-WP) 
 Vorprüfung

21 
 
2030 Anbindung ind. Abwärme Förderung, WiRe   
2030 erwarteter marktgetriebener ange-
passter KW-Einsatz mit weniger Kon-
densationsstromerz. 
Markt  5-stellig 
2030 Prüfung CSP-Solarthermie-Anlage Mer-
kenich 
Flächenverfügbarkeit, WiRe, … Idee  
2035 erwarteter marktgetriebener ange-
passter KW-Einsatz mit weniger Kon-
densationsstromerz. 
Markt  6-stellig 
 
5.4  Energieeffizienz 
Die Flächenpotenziale in einer Großstadt wie Köln sind sehr begrenzt, weshalb der Energieef-
fizienz auch weiterhin eine große Bedeutung zukommt. Dabei spielen die Gebäude die Haupt-
rolle. Ohne Gebäudesanierungen mit großer Tiefe wird die Wärmewende nicht gelingen. Zum 
einen muss die Heizlast aufgrund des (noch) knappen EE-Angebots reduziert werden, und zum 
anderen muss die Wärmeverteilung in den Gebäuden dahingehend geändert werden, dass die 
Wärmebereitstellung mit geringeren Temperaturen erfolgen  kann. Diese dringend nötigen 
Umbaumaßnahmen kann die RheinEnergie nicht allein vornehmen und ist deshalb auf die 
Stadtgesellschaft, Immobilieneigentümer und Politik angewiesen. 
Im kleinen Maße müssen auch die Anlageneffizienz und die Energieeinsparungen bei der Ver-
teilung der Wärme gesteigert werden.  
 
Künstliche Intelligenz (KI) zur Steigerung der Anlageneffizienz 
Ziel dieses RheinEnergie-Projektes ist die Umstellung der Erz eugung von einer rein fühlerba-
sierten Bedarfserfassung auf eine Wärmebedarfsprognose auf Grundlage von KI-gestützten Si-
mulationen, welche die erwarteten Bedürfnisse beim Kunden errechne n. Somit können wei-
tere Attribute wie Sonneneinstrahlung, Verbrauchsver halten und Weitere s für die Bewirt-
schaftung berücksichtigt werden. Durch dieses Vorhaben werden mindestens 5 % der Kosten 
und somit auch CO
2 pro Jahr eingespart. Im Anschluss an den Piloten findet der Rollout für die 
KI über alle rund 400 Wärmeanlagen im Bestandsgeschäft statt. Der Rollout ist bereits gestar-
tet und geht bis März 2023. 
 
6. Dekarbonisierung des HKW Rostock 
Die RheinEnergie ist mit einem Anteil von 49,6 % am Steinkohleheizkraftwerk Rostock (KNG Kraft-
werks- und Netzgesellschaft mbH) beteiligt. Mehrheitsanteilseigner der KNG ist die EnBW AG. Das 
im Jahr 1994 in Betrieb gegangene Kraftwerk wird mit Steinkohle betrieben und verfügt über eine 
elektrische Leistung von 514 MW
e sowie eine Fernwärmeleistung von 300 MWth. Die Auskopplung 
der Wärme dient unter anderem der Wärmeversorgung der Stadt Rostock mittels des Wärmenet-
zes der Stadtwerke Rostock. Im Jahr 2020 hat die Anlage 1,2 TWh Strom und Wärme erzeugt und 
rd. 897 Tsd. t CO
2 emittiert. Sie ist über die gesetzlichen Regelungen zum Kohleausstieg (Kohle-
verstromungsbeendigungsgesetz 2020) erfasst und muss daher spätestens 2034 die Kohleverfeu-
erung einstellen. 
Das Steinkohle-HKW Rostock wird im realen Kraftwerkseinsatz zur Strom-, Wärmeerzeugung und  
Regelenergieerbringung durch die EnBW eingesetzt. Die RheinEnergie besitzt vertragliche Rechte 
zum Strombezug aus der in ihrem Eigentum befindlichen „Kraftwerksscheibe“, welche in Realität 
aus dem EnBW -Portfolio bedient werden. Das bedeutet für die mit dem Kraftwerksbetrieb ver-
bundenen CO
2-Emission Folgendes: Für den Fall, dass die RheinEnergie auf ihren Strombezug

22 
 
verzichtet, wird die Anlage gemäß dem Marktmechanismus weiterhin von EnBW vollumfänglich 
eingesetzt. Ein Bezugsverzicht der RheinEnergie hätte also keinen Einfluss auf die mit dem Betrieb 
der Anlage einhergehenden CO2-Emissionen. Schon nur aus diesem Grund wird deutlich, dass jede 
Vereinbarung der RheinEnergie zum eingeschränkten Betrieb oder zur vorzeitigen Stilllegung der 
Anlage nur im Einvernehmen mit der EnBW umsetzbar ist, die den Kraftwerkseinsatz steuert. 
Der Standort der Anlage im Rostocker Industriehafen eignet sich auch im bundesweiten Vergleich 
in besonderer Weise zur Umsetzung einer nationalen Wasserstoffstrategie. Im Jahr 2020 hat die 
Bundesregierung ihre erste Wasserstoffstrategie, die verschiedene Förderprogramme beinhaltet, 
als ganz wesentlichen Baustein zum Erreichen der CO
2-Neutralität verabschiedet und hierbei För-
dermittel von rund 9 Mrd. Euro ausgelobt. Mithilfe von Fördermitteln kann der Kraftwerksstand-
ort Rostock durch zeitnahen Aufbau einer Wasserstofferzeugung ausschließlich auf Basis regene-
rativer Energien auch sehr langfristig nach dem Regelbetrieb des Steinkohlekraftwerks (also nach 
der Stilllegung des Kraftwerkes) weiterhin für die strom- und wärmeseitige Versorgungssicherheit 
in Rostock bzw. im Nord-Osten Deutschlands sorgen. Als Input für die Wasserstofferzeugung eig-
net sich in erster Linie der in O ffshore-Windparks (Ostsee) erzeugte Stro m. Damit kommen als 
Lieferant sowohl bereits errichtete Windparks, aber auch noch zu errichtende Windparks infrage. 
Derzeit prüfen die Eigentümerinnen der Anlage mit unterschiedlichen Konsorten die Umsetzung 
einer solchen Konversion im nationalen wie regio nalen Interesse. Dabei hat besondere Bedeu-
tung, dass neben de m für die Energieversorgung wichtige n Einsatz von Wasserstoff im Hafen 
Rostock sehr gute Möglichkeiten vorliegen, grün hergestellten Wasserstoff auch stofflich zu nut-
zen, um so z. B. Industrieproduktionen CO
2-frei zu gestalten. 
Die RheinEnergie -Beteiligung am Kraftwerk Rostock spielt bei der Dekarbonisierung des  
RheinEnergie-Erzeugungsparks eine bedeutsame Rolle. Die RheinEnergie sagt daher zu, die ihr zu-
zurechnende CO2-Emission aus dem Kraftwerk Rostock zu vermeiden, indem das Kraftwerk bis 
spätestens 2030 keine Steinkohle mehr einsetzt. Im Falle von Szenario 3 erfolgt die Stilllegung 
deutlich vor 2030. Bis zur Heizperiode 2024/2025 bleibt der Betrieb der Anlage insbesondere in 
Rücksicht auf die bestehende Wärmeversorgungsverpflichtung für die Stadtwerke Rostock unan-
getastet. 
• Die R heinEnergie wird sich im Zuge des  Überprüfungsmechanismus dafür einsetzen, dass 
eine vorzeitige Stilllegung der Anlage ab  Ende 2025 – soweit wirtschaftlich tragfähig – im 
Einvernehmen mit der EnBW umgesetzt werden kann. Dafür werden frühzeitig Gespräche 
mit der EnBW geführt. 
• Durch eine St illlegung darf weder die Wärmeversorgung der Rostocker Verbraucher:innen  
(Vorbehalt der Stadtwerke Rostock), noch die Stabilität der norddeutschen Stromnetze ge-
fährdet werden (BNetzA-Vorbehalt). 
 
Für die Konversion des Kraftwerksstandorts zu einem Erzeugungs- und Versorgungsstandort auf 
Basis Erneuerbarer Energien spielt auch eine Rolle, dass die bestehenden Arbeitsplätze vor Ort 
und das Know-how des Kraftwerkspersonals bestmöglich gesichert sowie weiter genutzt werden 
können.

23 
 
7. Monitoring und Überprüfungsmechanismus 
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der politischen Klimaschutzprozesse und der 
auf die verschiedenen Sektoren wirkenden europäischen, nationalen und kommunalen ordnungs-
rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der technologischen und marktlichen Weiterentwicklung 
sagt die RheinEnergie ein Monitoring ihres CO
2-Footprints (CO2-Unternehmensbilanz) sowie einen 
Überprüfungsmechanismus für ihren Dekarbonisierungspfad bis 2035 (dynamische Roadmap) zu. 
Beide Instrumente sind wie folgt beschrieben: 
CO2-Monitoring 
Die RheinEnergie wird ihre CO 2-Emissionen jährlich transparent auf Basis des „ Greenhouse-Gas-
Protocol“-Systems bilanzieren und über ihre durchgeführten Umsetzungsmaßnahmen zur Reduk-
tion der CO2-Emissionen an die Stadt berichten. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung und das 
Berichtsformat stimmen sich RheinEnergie, Stadt Köln und Klimawende Köln ab.  
 
Überprüfungsmechanismus 
Im Rahmen ihrer turnusmäßigen Strategiechecks sagt RheinEnergie alle zwei Jahre die Überprü-
fung ihres Dekarbonisierungs pfades zu. Dazu zählt insbesondere die Über prüfung der dann je-
weils eingetretenen energierechtlichen und - wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des sich 
daraus entwickelnden Dekarbonisierungspfades für die in Kapitel 2 dargestellte Zielsetzung, sowie 
die durchgeführten Maßnahmen und das Einhalten/Erreichen der vereinbarten Zwischenschritte. 
Die Überprüfung und ihre wirtschaftlichen Wirkungen (z. B. Investitionsmaßnahmen) erfolgt in 
den Gremien der RheinEnergie. Das Ergebnis des Validierungsprozesses wird die RheinEnergie an 
die Stadt berichten. Ein erster Überprüfungsschritt findet bis spätestens Ende 2023 statt.  
Über den erreichten Stand der Umsetzung der Dekarbonisierungs-Roadmap tauschen sich Rhein-
Energie und Klimawende Köln jährlich aus. Dabei erläutert RheinEnergie den aktuellen Stand ihrer 
in Realisierung befindlichen oder geplanten weiteren Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer 
fünf Wirtschaftsjahre umfassenden Mittelfristplanung. Über den zweijährigen Überprüfungsbe-
richt (s. o.) findet ein ebensolcher Austausch statt. 
Mit beiden Instrumenten stellen Stadt Köln und RheinEnergie sicher, dass Änderungen und Kor-
rekturen an der Dekarbonisierungs-Roadmap in engen Zeitabständen möglich sind und dynami-
sche Entwicklungen durch geeignete frühzeitige Maßnahmen unter Berücksichtigung der Rechte 
und Pflichten des Aufsichtsrates der RheinEnergie sowie des Rates der Stadt Köln aktiv aufgenom-
men werden.

8. Konzertiertes Bündnis für eine beschleunigte Dekarbonisierung
der Energieversorgung in Köln
Klimawende Köln und RheinEnergie streben gemeinsam mit dem Rat und der Verwaltung der
Stadt Köln sowie mit der Kölner Wirtschaft, den Schulen und Hochschulen, den Organisationen
und Initiativen und allen Kölnerinnen und Kölnern ein konzertiertes Bündnis für einen am Pariser
Klimaschutzabkommen ausgerichteten Klimaschutz in Köln an. Durch dieses Miteinander in un­
terschiedlichen Rollen sehen Klimawende Köln, die Stadt Köln und Rhein Energie größere Chancen, 
den Klimaschutz voran zu bringen, als durch eine ressourcenbindende, anhaltende Konfliktkons­
tellation. 
Daher bitten Rhein Energie und Klimawende Köln den Rat der Stadt Köln, einen Beschluss auf der
Grundlage dieses Eckpunktepapieres zeitnah bzw. bis Ende 2021 zu fassen. Vorbehaltlich eines
hinreichenden Ratsbeschlusses und der Zustimmung ihres Plenums erklärt Klimawende Köln öf­
fentlich einen Verzicht, das Bürgerbegehren durchzuführen. Rhein Energie bekennt sich öffentlich
zur Einhaltung der in dem Papier genannten Ziele und Umsetzungsschritte. 
/ 
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K Kle p
24

Anlage 5_DH_Bürgereingabe_Flusswärmepumpe_Beantwortung von Fragen

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VI 
61  
611/2 
   
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zur Beschlussvorlage Bürgereingabe 
gem. § 24 GO, betr.: Flusswärmepumpe für den Deutzer Hafen (202/2022 B) 
  
1. Die RheinEnergie AG soll das Energiekonzept für den Deutzer Hafen er-
stellen. 
Wir würden sehr gern erfahren, was genau beauftragt wurde? 
Mit welchen Rahmenbedingungen und Eckdaten wird gerechnet (z.B. Flä-
che der Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Wärmebedarf, topografi-
sche Bedingungen, …)? 
Wann ist mit der Fertigstellung des Energiekonzepts zu rechnen? Ist 
es richtig, dass dieses dann Grundlage für die weiteren Bebauungspläne 
ist und dass vor der Fertigstellung dieses Energiekonzeptes keine weite-
ren Bebauungspläne beschlossen werden können?  
Beauftragt wurde ein Energiekonzept für den Deutzer Hafen Köln, das den Kli-
maschutzanforderungen der Stadt Köln genügt. Diese Anforderungen sind in-
zwischen durch die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städti-
scher Neubauvorhaben in Köln“ definiert. 
Die Sicherstellung der Wärmeversorgung des Entwicklungsgeländes Deutzer 
Hafen mit Nahwärme aus Fernwärme erfüllt diese Anforderungen und bleibt 
flexibel bei der weiteren planerischen Konkretisierung bzw. Ausschreibung der 
einzelnen Baufelder. 
Für die Teil-Bebauungspläne im Deutzer Hafen muss sichergestellt werden, 
dass die Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz Köln eingehalten wer-
den. Ein Energiekonzept ist für die Durchführung der Bauleitpläne daher nicht 
zwingend erforderlich. 
2. Unserer Kenntnis nach wird ein Nahwärmenetz mit einer Betriebstempe-
ratur von ca. 60 °C für den Deutzer Hafen geplant. Wir gehen davon aus, 
dass kein neues Gasnetz verlegt wird. 
Wir möchten an dieser Stelle nachfragen, ob es ein bestehendes Erdgas-
netz im Deutzer Hafen gibt, und, falls ja, ob die Absicht besteht, dieses 
zu entfernen? 
Hintergrund: Der Betrieb eines fossilen Gasnetzes in einem Neubauge-
biet widerspricht dem Kölner Klimaneutralitätsziel und erscheint uns da-
her nicht sinnvoll. 
 
In Teilen ist ein Erdgasnetz im Deutzer Hafen vorhanden. Für die künftige 
Wärmeversorgung im Deutzer Hafen wird es keine Rolle mehr spielen.  
 
Anlage 5

- 2 - 
 
/ 3 
 
3. Wie hoch wäre die zu erwartende Jahresarbeitszahl einer Flusswärme-
pumpe im Deutzer Hafen (Nahwärmenetztemperatur 60°C) im Vergleich 
zu der Jahresarbeitszahl einer Flusswärmepumpe in Niehl (Fernwärme-
temperatur im Winter über 100°C)? Wie wäre die jeweilige Energiebilanz? 
 
Die Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit von Groß(fluss)wärme-
pumpen hängt nicht vom Grad ihrer dezentralen Bereitstellung ab. Gerade bei 
Flusswärmepumpen spielt die Genehmigungsfähigkeit von Einbauwerken 
(Wasserentnahme, Wasserabgabe, Kühlung, Einfluss auf Flora und Fauna, 
Flächenbedarfe etc.) eine zentrale Rolle. 
 
Ungeachtet dessen hat die RheinEnergie zugesagt, ihre Fern- und Nahwär-
menetze bis 2035 zu dekarbonisieren. Auf diesem Pfad ist der Einsatz von 
(Fluss)wärmepumpen vorgesehen, wie die konkrete Planung einer solchen 
Anlage im Niehler Hafen (auf dem Gelände des Heizkraftwerkes) zeigt. 
 
4. Wenn das Nahwärmenetz zur Absicherung der Wärmeversorgung im Be-
darfsfall über eine Kopplungsstelle an das Fernwärmenetz Innenstadt 
(Betriebstemperatur: ca. 100 bis 130 °C) der RheinEnergie AG ange-
schlossen werden soll, wann und mit wie viel Wärmeübertragung pro 
Jahr ist hier zu rechnen? Wie ist der „Bedarfsfall“ definiert?  
 
Der Deutzer Hafen wird künftig mit Nahwärme aus Fernwärme wärmeversorgt. 
 
Wieviel Wärme im Deutzer Hafen vom vorgelagerten Fernwärmenetz an das 
Nahwärmenetz übertragen wird, hängt von der konkreten Ausschreibung für 
die einzelnen Baufelder bzw. den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer 
ab. 
 
5. Im dritten Absatz der Begründung wird von ‚energetischen Konzepten‘ 
der Projektentwickler/Bauherren gesprochen. Um es besser verstehen zu 
können, möchten wir nachfragen, wer jetzt die Wärmekonzepte erstellen 
soll? Die RheinEnergie? Die Eigentümer*innen? Oder beide? Können Sie 
uns ggf. bitte die Abgrenzung darstellen? 
 
Die RheinEnergie baut die grundlegende, gesicherte Infrastruktur für die Ver-
sorgung des Deutzer Hafens mit Strom und Wärme auf. Neben der Wärme 
werden die Bauherren auch weitere Medien benötigen bzw. wünschen, die de-
zentral bereitgestellt werden (z. B. Photovoltaik, Kälte). Die RheinEnergie wird 
dazu mit den Investoren in Gespräch gehen und Lösungen anbieten.  
 
 
 
 
 
6. Wir möchten gerne erfahren, wo später entschieden wird bzw. wer später 
entscheidet, welches der Energiekonzepte umgesetzt werden soll?

- 3 - 
 
 
 
Das Energiekonzept wird in Abstimmung zwischen RheinEnergie, moderne 
stadt und Stadt Köln unter Einbindung der Koordinationsstelle Klimaschutz 
ausgearbeitet. Dabei handelt es sich um ein flexibles System, das pro Baufeld 
an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Bauherren angepasst werden 
kann. 
 
7. Sehr wichtig erscheint uns auf die Leitlinien zum Klimaschutz in der Um-
setzung nichtstädtischer Neubauvorhaben in Köln hinzuweisen, die auf 
die geplanten Gebäude im Deutzer Hafen Anwendung finden. Dort wird 
der ‚K FW-E ffizienzhaus-40-EE-Standard oder besser‘ gefordert. Das be-
deutet, dass mindestens 55 % der Wärme- und Kälteversorgung durch 
erneuerbare Energien abgedeckt werden müssen. Nur wenn das nach-
weislich nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, sich an die Fern-
wärme anschließen zu lassen, wenn für diese ein Transformationsplan 
vorliegt. 
 
Die Leitlinien zum Klimaschutz nichtstädtischer Neubauvorhaben gelten auch 
für die Baufelder im Deutzer Hafen, siehe auch Beantwortung von Frage 1. 
 
Allen Planungsbeteiligten, insbesondere auch den künftigen Bauherr/innen, 
werden mit dem „Deutzer Hafen Handbuch Nachhaltigkeit“ Ideen und Instru-
mente an die Hand gegeben, ihren Teil zu einem nachhaltigen und zukunftsfä-
higen Quartier beizutragen.  
 
Die Vorzertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen 
(DGNB) für den Deutzer Hafen zeigt, dass bei der Planung bereits vielfältige 
Nachhaltungsanforderungen an das Quartier berücksichtigt wurden. Ange-
strebt ist eine Vollzertifizierung für das gesamte Quartier aber auch der einzel-
nen Baufelder bzw. Gebäude, um die Schaffung eines klimaneutral betriebe-
nen und ressourcenschonenden Quartiers zu unterstützen.  
 
8. Wurde die Koordinationsstelle Klimaschutz an der Erstellung der Be-
schlussvorlage 202/2022B beteiligt? Falls nein, warum nicht, da sie doch 
eine der Stellen innerhalb der Stadtverwaltung ist, die sich qualifiziert 
zum Thema Wärmeversorgung äußern kann und die für die kommunale 
Wärmeplanung federführend verantwortlich ist? 
 
Die Beschlussvorlage wurde durch das Stadtplanungsamt in Abstimmung mit 
der RheinEnergie beantwortet. Die Koordinationsstelle Klimaschutz ist in das 
Projekt Deutzer Hafen bisher im Rahmen der Beteiligungen der Träger öffentli-
cher Belange mit Bezug zu den Klimaschutz-Leitlinien eingebunden, dazu ge-
hört ebenso die Energieversorgung. Zwischen Koordinationsstelle Klima-
schutz, Stadtplanungsamt und RheinEnergie sind Abstimmungsgespräche be-
züglich Wärmeversorgung und Energiekonzept Deutzer Hafen vorgesehen.

Beratungsverlauf (2)

27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0543/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.03.2023
Erstellt
09.02.2023 15:20