4292/2018
Freigabe von Mitteln für den Sicherheitsaufwand bei Großveranstaltungen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 4292/2018 Freigabedatum 17.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Mitteln für den Sicherheitsaufwand bei Großveranstaltungen Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales be- schließt, dass die Verwaltung die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen zur Verbesse- rung der Sicherheit bei Großveranstaltungen umsetzt. 2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales sowie der Finanzausschuss beschließen die Freigabe der hierfür im Haushaltsjahr 2019 bereitste- henden Aufwandsermächtigung in Höhe von 70.000 € im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Alternative: Auf die aufgeführten Maßnahmen wird verzichtet. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 70.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Session Nr. 1714/2016 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 20.06.2016 Maßnahmen und die Mittelfreigabe für ein erhöhtes Risikomanagement bei Großveranstaltungen und Anlässen mit größeren Menschenansamm- lungen beschlossen. In der weiteren Folge wurden die Maßnahmen zum Karneval, dem 11.11. und Silvester weiter ausgebaut (Ratsbeschlüsse Nr. 0773/2017 vom 18.05.2017 und 0810/2018 vom 03.05.2018). Mit Beschluss des Haushalts 2019 ff. hat der Rat der Verwaltung einmalig im Haushaltsjahr 2019 weitere 250.000 € für Sicherheitsaufwände bei Großveranstaltungen im Teilergebnis- plan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Vor der Verwendung der Mittel ist eine Freigabe durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales und den Finanzausschuss notwendig. Einen Teil dieser Mittel beabsichtigt die Verwaltung für Maßnahmen zu verwenden, die erst zum 11.11.2019 umgesetzt werden können und insbesondere der Steigerung der Sicherheit im Zülpicher Viertel dienen. Da in die Planung für diese Maßnahmen auch die Erfahrungen des anstehenden Straßenkarnevals einfließen sollen, wird die Verwaltung hierzu zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Beschlussvorschlag vorlegen. Bereits zum Straßenkarneval 2019 sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden, für deren Finanzierung eine Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 70.000 € notwendig ist. 3 1. Optimierung der Besucherinnen- und Besucherführung im Zülpicher Viertels Der Zustrom zum Zülpicher Viertel ist an Karneval und zum 11.11. unvermindert hoch. Hierdurch bedingt musste die Verwaltung erstmalig zum Straßenkarneval 2018 ein weitreichendes Sperrkonzept für das Zülpicher Viertel umsetzen, um neben den Fei- ernden selbst vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Zielsetzung dieses Sperrkonzeptes ist es, über die Vermeidung von Überfüllungen hinaus insbesondere auch die Freihaltung der Anfahrtswege und Bewegungsflächen für Polizei und Rettungskräfte. Es ist festzustellen, dass die von der Verwaltung hierzu geplanten und zum Straßenkarneval 2018 eingeleiteten Maßnahmen zwar in der Öf- fentlichkeit teilweise kritisiert worden sind, jedoch letztlich notwendig waren und die Grundlage für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Zugang für Hilfs- und Rettungskräfte bildeten. Auf die Bergung und Versorgung eines Unfallopfers nach einem Balkonsturz aus großer Höhe im Bereich Zülpicher Straße und die diesbezügliche Berichterstattung in den Medien wird beispielhaft verweisen. Insbesondere am 11.11.2018 zeigte sich, dass die Feiernden, die zu einem Großteil nicht aus Köln stammen, die Zülpicher Straße zwischen Zülpicher Platz und Südbahn- hof als alleiniges Ziel zu erreichen versuchten. Innerhalb dieses Bereiches angekom- men, haben sich die Feiernden nicht weiter verteilt sondern verblieben in den Berei- chen Zülpicher Platz/Roonstraße und Zülpicher Straße bis zur Heinsbergstraße. Auf- grund der hohen Personendichte war ein Nachführen von Feiernden in diesen Bereich aus den vorgenannten Gründen nicht zu verantworten. Daher mussten die Zugänge hierhin geschlossen werden. Trotz Ausweisung von Umleitungen zur Bühne an der Uni-Mensa und der Möglichkeit die Nebenstraßen der Zülpicher Straße aufzusuchen, versuchten die Feiernden tei l- weise mit Gewalt auch aus den Nebenstraßen auf die Zülpicher Straße selbst zu ge- langen. Folglich musste das Viertel im Bereich um die Zülpicher Straße am 11.11.2018 aus Sicherheitsgründen über einige Stunden komplett gesperrt bleiben. Im Zuge dieser Maßnahmen ist deutlich geworden, dass es neben einer Verstärkung der Sperren mit Material und Personal auch einer deutlicheren Information der Feiern- den bedarf. Dazu sollen verständlich gestaltete Banner und Hinweisschilder dienen, welche die Feiernden über Ein- und Ausgänge sowie Komplettsperren besser infor- mieren. Durch eine eindeutige und klare Kennzeichnung von Zu- und Ausgängen sol- len der Druck auf einzelne Sperrpunkte deutlich reduziert und somit die Transparenz der Maßnahmen und die Orientierung der Besucherinnen und Besucher gesteigert werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Zugänge temporär gesperrt werden müssen. Parallel dazu wird die Ausschilderung der Wegeführung optimiert, welche die Feiern- den wahlweise in die Seitenstraßen oder zur Bühne an der Uni-Mensa führen soll. Verbunden mit einer entsprechenden Ansage über mobile Lautsprechereinheiten an neuralgischen Stellen soll dies zu einem verbesserten Fluss der Feiernden in das ge- samte Viertel führen. Die hierfür notwendigen mobilen Beschallungsanlagen werden durch den Dienstleister der Stadt Köln zur Verfügung gestellt und kommen an im Si- cherheitskonzept vordefinierten Stellen zum Einsatz. Diese mobilen Lautsprechereinheiten sind dann z.B. auch für Silvester nutzbar, um insbesondere den Rückfluss der Feiernden in Richtung Hauptbahnhof besser zu steu- ern. Darüber hinaus plant die Verwaltung das Mitführen von Handwagen, Karren u. ä Ge- genständen sowie Musikanlagen in den vom Sperrkonzept betroffenen Bereich zu un- terbinden. Auch hierfür bedarf es einer entsprechenden Beschilderung, wie sie bei- 4 spielweise von dem Veranstalter der Kölner Lichter erfolgreich für den Rheinpark ein- gesetzt wird. Hintergrund ist, dass derartige Gegenstände innerhalb größerer Menschenansamm- lungen Stolperfallen darstellen sowie im Entfluchtungsfall die notwendigen Flucht- und Rettungswege versperren bzw. einengen können. Musikanlagen, die zum Teil auch auf Handwagen und Karren mitgeführt und betrieben werden, führen immer wieder zu einer Bildung von großen Menschentrauben im direk- ten Umfeld dieser Anlagen. Das wiederum führt zu einer ungenügenden Verteilung der Feiernden und der Notwendigkeit, Zugänge temporär zu sperren, obwohl im gesamten Zülpicher Viertel noch ausreichend Platz für Besucherinnen und Besucher ist. 2. Optimierung der Pfandausgabestellen während des Glasverbots in der Altstadt Das zum Straßenkarneval und 11.11.2018 umgesetzte Pfandsystem hat innerhalb des Geltungsbereichs des Glasverbotes weitestgehend funktioniert. Verbesserungswürdig ist die Pfandausgabe am Rand der Zone. Insbesondere am 11.11. ist die Platzierung der Pfandausgabestände in unmittelbarer Nähe zu den Glaskontrollstellen aufgrund der teilweise direkt angrenzenden Sperrstel- len des Veranstalters der Sessionseröffnung auf dem Alter Markt/Heumarkt schwierig. Am 11.11. betrifft dies sowohl den Alter Markt als auch den Heumarkt. An Weiberdon- nerstag ist dies nur für den Alter Markt der Fall. Die Erkenntnisse des Straßenkarnevals und des 11.11.2018 haben gezeigt, dass die Ausgabestellen, welche gemeinsam von den Altstadtwirten und dem jeweiligen Ver- anstalter zu betreiben sind, teilweise nicht richtig wahrgenommen werden. Hierdurch kam es an den Glaskontrollstellen immer wieder zu Stauungen und gegenläufigem Verkehr, weil die mit Glas abgewiesenen Feiernden zur Pfandausgabe zurückge- schickt werden mussten. Im Bedarfsfall musste die Verwaltung hier übergangsweise auf die Ausgabe von un- bepfandeten Einwegbecher zurückgreifen, um Gefahrenstellen zu entschärfen. Um dies in Zukunft im Sinne der Sicherheit und der Umwelt zu vermeiden, plant die Verwaltung eine räumliche Integration der Pfandbecherausgabe in die Glaskontroll- stellen. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig auch die Glaskontrolle optimiert. Hierfür sieht die Verwaltung den Einsatz von Zeltkonstruktionen des Dienstleisters vor, welche mit einem entsprechenden Branding sowohl für das Glasverbot als auch die Pfandausgabestellen versehen sind. Der Laufweg der Feiernden wird so gesteuert, dass sie die Pfandausgabestellen passieren müssen und gleichzeitig auf das Mitfüh- ren von Glas kontrolliert werden können. So werden gegenläufige Verkehre vermieden und eventuelle Rückstauung können auf Bereiche mit ausreichend Ausweichmöglichkeiten verlagert werden. Hierdurch werden auch die Anfahrt von Rettungsfahrzeugen und Patientenübergaben verbessert. Das einheitliche Erscheinungsbild erzeugt auch einen Wiederkennungseffekt bei den Feiernden, der sich aus Sicht der Verwaltung kurzfristig bezahlt machen wird. Die Banner, welche die Zugänge zu den Glasverbotszonen der Altstadt und des Zülpicher Viertels markieren, wurden auch bei der freiwilligen Glasabgabe in der Südstadt ver- wendet. Die Feiernden haben aufgrund des Wiedererkennungseffektes nicht zwischen Verbot und Freiwilligkeit unterschieden und ihre Flaschen zu einem Großteil freiwillig abgegeben. Bereits zum Straßenkarneval soll diese Konstruktion an einigen Zugängen zur Glas- 5 verbotszone getestet werden. Bei erfolgreichem Test wird das System flächendeckend für die Altstadt ab dem 11.11.2019 eingeführt. 3. Zusätzliche freiwillige Glasabgabe im Bereich der Bühne an der Uni-Mensa Am 11.11.2018 wurde die Bühne an der Uni-Mensa als Ausweichstandort für das Zül- picher Viertel sehr gut angenommen. In diesem Bereich galt mangels Rechtsgrundla- ge kein Glasverbot. Als Folge wurde viel Glas eingebracht, welches trotz vorhandener Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Boden auch der angrenzenden Grünanlage liegen blieb. Auch wenn es nicht zu nennenswerten Schnittverletzungen in diesem Bereich kam, beabsichtigt die Verwaltung, dort eine freiwillige Glasabgabe – analog der Südstadt – einzurichten. Hierfür müssen entsprechendes Ausschilderungsmaterial beschafft und zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Ebenso ist hierfür zusätz- liches Personal notwendig. Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen mit der KGAB hinsichtlich der Übernahme dieser Aufgabe. Da die Maßnahmen inhaltlich schon in der Ausschreibung der Sicherheitsmaßnahmen zum Straßenkarneval und dem 11.11. (Ratsbeschluss 0810/2018 vom 03.05.2018) enthalten sind, bedarf es keiner erneuten Bedarfsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Es handelt sich lediglich um eine quantitative und nicht um eine qualitative Ausweitung, die bereits opti- onal in dem Rahmenvertrag enthalten ist. Für die vorgenannten Maßnahmen werden zum Straßenkarneval 2019 Mittel i.H.v. 70.000 € benötigt. Die weitergehenden Planungen werden auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Stra- ßenkarneval fortgeführt und sollen nach erfolgreicher Erprobung zum 11.11.2019 umgesetzt bzw. ausgeweitet werden. Ziel der Verwaltung ist es, deutlich vor dem 11.11.2019 einen wei- teren Beschlussvorschlag dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales und dem Finanzausschuss vorzulegen, um über die Mittelverwen- dung und -freigabe des verbleibenden Betrages bei der unter Beschlusspunkt 2 genannten Haushaltsposition zu entscheiden. Soweit sich die Maßnahmen bewähren und strukturelle Aufwände verursachen, wird die Verwaltung dies bei der Haushaltsplananmeldung für die kommenden Jahre berücksichtigen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4292/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 27.12.2018 15:46