Mandari Insight

4292/2018

Freigabe von Mitteln für den Sicherheitsaufwand bei Großveranstaltungen

Beschlussvorlage Ausschuss 17.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 10.23

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

12963 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 4292/2018 
Freigabedatum 
17.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Mitteln für den Sicherheitsaufwand bei Großveranstaltungen 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales be-
schließt, dass die Verwaltung die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Sicherheit bei Großveranstaltungen umsetzt. 
 
2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales sowie 
der Finanzausschuss beschließen die Freigabe der hierfür im Haushaltsjahr 2019 bereitste-
henden Aufwandsermächtigung in Höhe von 70.000 € im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine 
Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
Alternative: 
 
Auf die aufgeführten Maßnahmen wird verzichtet. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  70.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Mit Session Nr. 1714/2016 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales am 20.06.2016 Maßnahmen und die Mittelfreigabe für ein erhöhtes 
Risikomanagement bei Großveranstaltungen und Anlässen mit größeren Menschenansamm-
lungen beschlossen. In der weiteren Folge wurden die Maßnahmen zum Karneval, dem 
11.11. und Silvester weiter ausgebaut (Ratsbeschlüsse Nr. 0773/2017 vom 18.05.2017 und 
0810/2018 vom 03.05.2018). 
 
Mit Beschluss des Haushalts 2019 ff. hat der Rat der Verwaltung einmalig im Haushaltsjahr 
2019 weitere 250.000 € für Sicherheitsaufwände bei Großveranstaltungen im Teilergebnis-
plan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Vor der Verwendung der Mittel ist eine Freigabe 
durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
und den Finanzausschuss notwendig.  
 
Einen Teil dieser Mittel beabsichtigt die Verwaltung für Maßnahmen zu verwenden, die erst 
zum 11.11.2019 umgesetzt werden können und insbesondere der Steigerung der Sicherheit 
im Zülpicher Viertel dienen. Da in die Planung für diese Maßnahmen auch die Erfahrungen 
des anstehenden Straßenkarnevals einfließen sollen, wird die Verwaltung hierzu zu einem 
späteren Zeitpunkt einen gesonderten Beschlussvorschlag vorlegen. 
 
Bereits zum Straßenkarneval 2019 sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden, für deren 
Finanzierung eine Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 70.000 € notwendig ist.

3 
1. Optimierung der Besucherinnen- und Besucherführung im Zülpicher Viertels 
Der Zustrom zum Zülpicher Viertel ist an Karneval und zum 11.11. unvermindert hoch. 
Hierdurch bedingt musste die Verwaltung erstmalig zum Straßenkarneval 2018 ein 
weitreichendes Sperrkonzept für das Zülpicher Viertel umsetzen, um neben den Fei-
ernden selbst vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen.  
Zielsetzung dieses Sperrkonzeptes ist es, über die Vermeidung von Überfüllungen 
hinaus insbesondere auch die Freihaltung der Anfahrtswege und Bewegungsflächen 
für Polizei und Rettungskräfte. Es ist festzustellen, dass die von der Verwaltung hierzu 
geplanten und zum Straßenkarneval 2018 eingeleiteten Maßnahmen zwar in der Öf-
fentlichkeit teilweise kritisiert worden sind, jedoch letztlich notwendig waren und die 
Grundlage für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den 
Zugang für Hilfs- und Rettungskräfte bildeten. Auf die Bergung und Versorgung eines 
Unfallopfers nach einem Balkonsturz aus großer Höhe im Bereich Zülpicher Straße 
und die diesbezügliche Berichterstattung in den Medien wird beispielhaft verweisen.  
 
Insbesondere am 11.11.2018 zeigte sich, dass die Feiernden, die zu einem Großteil 
nicht aus Köln stammen, die Zülpicher Straße zwischen Zülpicher Platz und Südbahn-
hof als alleiniges Ziel zu erreichen versuchten. Innerhalb dieses Bereiches angekom-
men, haben sich die Feiernden nicht weiter verteilt sondern verblieben in den Berei-
chen Zülpicher Platz/Roonstraße und Zülpicher Straße bis zur Heinsbergstraße. Auf-
grund der hohen Personendichte war ein Nachführen von Feiernden in diesen Bereich 
aus den vorgenannten Gründen nicht zu verantworten. Daher mussten die Zugänge 
hierhin geschlossen werden. 
 
Trotz Ausweisung von Umleitungen zur Bühne an der Uni-Mensa und der Möglichkeit 
die Nebenstraßen der Zülpicher Straße aufzusuchen, versuchten die Feiernden tei l-
weise mit Gewalt auch aus den Nebenstraßen auf die Zülpicher Straße selbst zu ge-
langen. Folglich musste das Viertel im Bereich um die Zülpicher Straße am 
11.11.2018 aus Sicherheitsgründen über einige Stunden komplett gesperrt bleiben.  
 
Im Zuge dieser Maßnahmen ist deutlich geworden, dass es neben einer Verstärkung 
der Sperren mit Material und Personal auch einer deutlicheren Information der Feiern-
den bedarf. Dazu sollen verständlich gestaltete Banner und Hinweisschilder dienen, 
welche die Feiernden über Ein- und Ausgänge sowie Komplettsperren besser infor-
mieren. Durch eine eindeutige und klare Kennzeichnung von Zu- und Ausgängen sol-
len der Druck auf einzelne Sperrpunkte deutlich reduziert und somit die Transparenz 
der Maßnahmen und die Orientierung der Besucherinnen und Besucher gesteigert 
werden. Gleiches gilt für den Fall, dass Zugänge temporär gesperrt werden müssen.  
Parallel dazu wird die Ausschilderung der Wegeführung optimiert, welche die Feiern-
den wahlweise in die Seitenstraßen oder zur Bühne an der Uni-Mensa führen soll. 
 
Verbunden mit einer entsprechenden Ansage über mobile Lautsprechereinheiten an 
neuralgischen Stellen soll dies zu einem verbesserten Fluss der Feiernden in das ge-
samte Viertel führen. Die hierfür notwendigen mobilen Beschallungsanlagen werden 
durch den Dienstleister der Stadt Köln zur Verfügung gestellt und kommen an im Si-
cherheitskonzept vordefinierten Stellen zum Einsatz.  
Diese mobilen Lautsprechereinheiten sind dann z.B. auch für Silvester nutzbar, um 
insbesondere den Rückfluss der Feiernden in Richtung Hauptbahnhof besser zu steu-
ern. 
 
Darüber hinaus plant die Verwaltung das Mitführen von Handwagen, Karren u. ä Ge-
genständen sowie Musikanlagen in den vom Sperrkonzept betroffenen Bereich zu un-
terbinden. Auch hierfür bedarf es einer entsprechenden Beschilderung, wie sie bei-

4 
spielweise von dem Veranstalter der Kölner Lichter erfolgreich für den Rheinpark ein-
gesetzt wird. 
Hintergrund ist, dass derartige Gegenstände innerhalb größerer Menschenansamm-
lungen Stolperfallen darstellen sowie im Entfluchtungsfall die notwendigen Flucht- und 
Rettungswege versperren bzw. einengen können. 
Musikanlagen, die zum Teil auch auf Handwagen und Karren mitgeführt und betrieben 
werden, führen immer wieder zu einer Bildung von großen Menschentrauben im direk-
ten Umfeld dieser Anlagen. Das wiederum führt zu einer ungenügenden Verteilung der 
Feiernden und der Notwendigkeit, Zugänge temporär zu sperren, obwohl im gesamten 
Zülpicher Viertel noch ausreichend Platz für Besucherinnen und Besucher ist. 
 
2. Optimierung der Pfandausgabestellen während des Glasverbots in der Altstadt 
Das zum Straßenkarneval und 11.11.2018 umgesetzte Pfandsystem hat innerhalb des 
Geltungsbereichs des Glasverbotes weitestgehend funktioniert. 
Verbesserungswürdig ist die Pfandausgabe am Rand der Zone.  
Insbesondere am 11.11. ist die Platzierung der Pfandausgabestände in unmittelbarer 
Nähe zu den Glaskontrollstellen aufgrund der teilweise direkt angrenzenden Sperrstel-
len des Veranstalters der Sessionseröffnung auf dem Alter Markt/Heumarkt schwierig. 
Am 11.11. betrifft dies sowohl den Alter Markt als auch den Heumarkt. An Weiberdon-
nerstag ist dies nur für den Alter Markt der Fall. 
 
Die Erkenntnisse des Straßenkarnevals und des 11.11.2018 haben gezeigt, dass die 
Ausgabestellen, welche gemeinsam von den Altstadtwirten und dem jeweiligen Ver-
anstalter zu betreiben sind, teilweise nicht richtig wahrgenommen werden. Hierdurch 
kam es an den Glaskontrollstellen immer wieder zu Stauungen und gegenläufigem 
Verkehr, weil die mit Glas abgewiesenen Feiernden zur Pfandausgabe zurückge-
schickt werden mussten.  
Im Bedarfsfall musste die Verwaltung hier übergangsweise auf die Ausgabe von un-
bepfandeten Einwegbecher zurückgreifen, um Gefahrenstellen zu entschärfen. 
 
Um dies in Zukunft im Sinne der Sicherheit und der Umwelt zu vermeiden, plant die 
Verwaltung eine räumliche Integration der Pfandbecherausgabe in die Glaskontroll-
stellen. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig auch die Glaskontrolle optimiert. 
Hierfür sieht die Verwaltung den Einsatz von Zeltkonstruktionen des Dienstleisters vor, 
welche mit einem entsprechenden Branding sowohl für das Glasverbot als auch die 
Pfandausgabestellen versehen sind. Der Laufweg der Feiernden wird so gesteuert, 
dass sie die Pfandausgabestellen passieren müssen und gleichzeitig auf das Mitfüh-
ren von Glas kontrolliert werden können. 
 
So werden gegenläufige Verkehre vermieden und eventuelle Rückstauung können auf 
Bereiche mit ausreichend Ausweichmöglichkeiten verlagert werden. 
Hierdurch werden auch die Anfahrt von Rettungsfahrzeugen und Patientenübergaben 
verbessert. 
 
Das einheitliche Erscheinungsbild erzeugt auch einen Wiederkennungseffekt bei den 
Feiernden, der sich aus Sicht der Verwaltung kurzfristig bezahlt machen wird. Die 
Banner, welche die Zugänge zu den Glasverbotszonen der Altstadt und des Zülpicher 
Viertels markieren, wurden auch bei der freiwilligen Glasabgabe in der Südstadt ver-
wendet. Die Feiernden haben aufgrund des Wiedererkennungseffektes nicht zwischen 
Verbot und Freiwilligkeit unterschieden und ihre Flaschen zu einem Großteil freiwillig 
abgegeben. 
 
Bereits zum Straßenkarneval soll diese Konstruktion an einigen Zugängen zur Glas-

5 
verbotszone getestet werden. Bei erfolgreichem Test wird das System flächendeckend 
für die Altstadt ab dem 11.11.2019 eingeführt. 
 
3. Zusätzliche freiwillige Glasabgabe im Bereich der Bühne an der Uni-Mensa 
Am 11.11.2018 wurde die Bühne an der Uni-Mensa als Ausweichstandort für das Zül-
picher Viertel sehr gut angenommen. In diesem Bereich galt mangels Rechtsgrundla-
ge kein Glasverbot. Als Folge wurde viel Glas eingebracht, welches trotz vorhandener 
Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Boden auch der angrenzenden Grünanlage liegen 
blieb. 
 
Auch wenn es nicht zu nennenswerten Schnittverletzungen in diesem Bereich kam, 
beabsichtigt die Verwaltung, dort eine freiwillige Glasabgabe – analog der Südstadt – 
einzurichten. Hierfür müssen entsprechendes Ausschilderungsmaterial beschafft und 
zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Ebenso ist hierfür zusätz-
liches Personal notwendig. Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen mit der KGAB 
hinsichtlich der Übernahme dieser Aufgabe. 
 
Da die Maßnahmen inhaltlich schon in der Ausschreibung der Sicherheitsmaßnahmen zum 
Straßenkarneval und dem 11.11. (Ratsbeschluss 0810/2018 vom 03.05.2018) enthalten sind, 
bedarf es keiner erneuten Bedarfsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Es handelt 
sich lediglich um eine quantitative und nicht um eine qualitative Ausweitung, die bereits opti-
onal in dem Rahmenvertrag enthalten ist. 
 
Für die vorgenannten Maßnahmen werden zum Straßenkarneval 2019 Mittel i.H.v. 70.000 € 
benötigt. 
 
Die weitergehenden Planungen werden auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Stra-
ßenkarneval fortgeführt und sollen nach erfolgreicher Erprobung zum 11.11.2019 umgesetzt 
bzw. ausgeweitet werden. Ziel der Verwaltung ist es, deutlich vor dem 11.11.2019 einen wei-
teren Beschlussvorschlag dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales und dem Finanzausschuss vorzulegen, um über die Mittelverwen-
dung und -freigabe des verbleibenden Betrages bei der unter Beschlusspunkt 2 genannten 
Haushaltsposition zu entscheiden. 
 
Soweit sich die Maßnahmen bewähren und strukturelle Aufwände verursachen, wird die 
Verwaltung dies bei der Haushaltsplananmeldung für die kommenden Jahre berücksichtigen.

Beratungsverlauf (2)

04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4292/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.01.2019
Erstellt
27.12.2018 15:46