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RR 62/2024

Ergänzungsantrag der Fraktion Grüne vom 11.12.2024 Windvorrangzonen

Sitzungsvorlage RR 20.12.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.12.2024, TOP 6.3

Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktion Grüne vom 11.12.2024 Windvorrangzonen)

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Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag)

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Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktion Grüne vom 11.12.2024 Windvorrangzonen)

1342 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 62/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 11.12.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.12.2024 6.3 beschließend 
 
TOP: 
Ergänzungsantrag der Fraktion Grüne vom 11.12.2024 
Windvorrangzonen 
 
Beschlussvorschlag: 
 
  
1. Die Regionalplanungsbehörde wird gebeten nachzuprüfen ob in den Gebietskörper-
schaften, in denen derzeit keine Windvorrangzonen ausgewiesen sind (Städte Aachen, 
Köln, Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis), Flächen ermittelt werden kön-
nen sofern nur ein Ausschluss-Kriterium zugrunde gelegt wird, das aber grundsätzlich 
zu überwinden ist.  
 
2. Die ursprünglich im ersten Entwurf des Teilplanes Erneuerbare Energien geplante 
Windvorrangzone zwischen Düren und Inden sowie zwischen der Autobahn A 4 und 
dem Tagebau Inden wird als Reservefläche für zukünftige Anpassungen des Regio-nal-
planentwurfs nach der Offenlage vorgesehen.  
 
3. Zumindest für die ursprünglich ausgewiesene Fläche zwischen Düren und Inden ist die 
erforderliche Umweltprüfung noch vor Ende der Beteiligungsfrist der ersten Of-fenlage 
vorzunehmen.  
 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Ergänzungsantrag

Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag)

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Ergänzungsantrag zu TOP 6 Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien 
 
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe, 
 
wir möchten Sie bitten, den nachfolgenden Ergänzungsantrag zu TOP 6 der Tagesordnung 
der Sitzung des Regionalrates am 20.12.2024 mitzuberücksichtigen:   
 
1. Die Regionalplanungsbehörde wird gebeten nachzuprüfen ob in den Gebietskörper-
schaften, in denen  derzeit keine Windvorrangzonen ausgewiesen sind (Städte 
Aachen, Köln, Leverkusen und de r Rheinisch-Bergische Kreis), Flächen ermittelt 
werden können sofern nur ein Ausschluss-Kriterium zugrunde gelegt wird , das aber 
grundsätzlich zu überwinden ist. 
 
2. Die ursprünglich im ersten Entwurf des Teilplanes Erneuerbare Energien geplante 
Windvorrangzone zwischen Düren und Inden sowie zwischen der Autobahn A 4 und 
dem Tagebau Inden wird als Reservefläche für zukünftige Anpassungen des Regio-
nalplanentwurfs nach der Offenlage vorgesehen.   
 
3. Zumindest für die ursprünglich ausgewiesene Fläche zwischen Düren und Inden ist 
die erforderliche Umweltprüfung noch vor Ende der Beteiligungsfrist der ersten Of-
fenlage vorzunehmen.  
 
Begründung: 
In den Städten Aachen, Köln, Leverkusen und dem Rheinisch -Bergischen Kreis werden im 
Entwurf überhaupt keine Flächen für Windvorranggebiete ausgewiesen. Es gibt dort aber 
womöglich geeignete Flächen, die bisher nur wegen eines Kriteriums ausgeschlossen wer-
den, z.B. im Rheinisch -Bergischen Kreis wegen eines technisch veralteten Drehfunkfeuers 
für den Flughafen Köln-Bonn.  
Da davon auszugehen ist, dass einige der derzeitig noch im Teilplan der ersten Offenlage 
ausgewiesenen Vorrangzonen nicht in den endgültigen Regionalplan aufgenommen wer-
den können, sollten bereits jetzt alle möglichen Flächen, die für eine Windenergienutzung 
geeignet sind, ermittelt werden. Durch die Ermittlung und Bewertung dieser zusätzlichen 
Flächen ist eine Kompensation dann ohne nennenswerte Verzögerung möglich, gerade 
wenn ansonsten das eigentliche Flächenziel für den Regierungsbezirk Köln nicht einzuhal-
ten wäre 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 und 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 10.12.2024 
An den 
 
Vorsitzenden des  
Regionalrates Köln 
Herrn Rainer Deppe 
Bezirksregierung Köln 
 
 
50606 Köln

2 
 
 
Die noch im Erstentwurf vorgesehene, vor Ort auch als „Dreieck“ beschriebene Windvor-
rangfläche zwischen Düren und Inden wurde im weiteren Verlauf der Planungen auf einen 
sehr schmalen Streifen entlang der Autobahn reduziert obwohl es weder eine negative Stel-
lungnahme der Stadt Düren zur Ursprungsplanung gab , noch gravierende militärische Aus-
schlusswirkungen zu berücksichtigen sind.  
Angesichts der Herausforderun g, die im Regierungsbezirk Köln  geforderten Windenergie-
bereiche bereitstellen zu können, sollte diese ursprünglich als geeignet dargestellte Fläche 
zumindest im weiteren Verlauf der Planung Berücksichtigung finden können.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender 
 
 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Beratungsverlauf (1)

20.12.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.3
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 62/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.12.2024
Erstellt
11.12.2024 17:15