RR 62/2024
Ergänzungsantrag der Fraktion Grüne vom 11.12.2024 Windvorrangzonen
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Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag der Fraktion Grüne vom 11.12.2024 Windvorrangzonen)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 62/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 11.12.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.12.2024 6.3 beschließend TOP: Ergänzungsantrag der Fraktion Grüne vom 11.12.2024 Windvorrangzonen Beschlussvorschlag: 1. Die Regionalplanungsbehörde wird gebeten nachzuprüfen ob in den Gebietskörper- schaften, in denen derzeit keine Windvorrangzonen ausgewiesen sind (Städte Aachen, Köln, Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis), Flächen ermittelt werden kön- nen sofern nur ein Ausschluss-Kriterium zugrunde gelegt wird, das aber grundsätzlich zu überwinden ist. 2. Die ursprünglich im ersten Entwurf des Teilplanes Erneuerbare Energien geplante Windvorrangzone zwischen Düren und Inden sowie zwischen der Autobahn A 4 und dem Tagebau Inden wird als Reservefläche für zukünftige Anpassungen des Regio-nal- planentwurfs nach der Offenlage vorgesehen. 3. Zumindest für die ursprünglich ausgewiesene Fläche zwischen Düren und Inden ist die erforderliche Umweltprüfung noch vor Ende der Beteiligungsfrist der ersten Of-fenlage vorzunehmen. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Ergänzungsantrag
Sitzungsvorlage RR (Ergänzungsantrag)
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Ergänzungsantrag zu TOP 6 Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe,
wir möchten Sie bitten, den nachfolgenden Ergänzungsantrag zu TOP 6 der Tagesordnung
der Sitzung des Regionalrates am 20.12.2024 mitzuberücksichtigen:
1. Die Regionalplanungsbehörde wird gebeten nachzuprüfen ob in den Gebietskörper-
schaften, in denen derzeit keine Windvorrangzonen ausgewiesen sind (Städte
Aachen, Köln, Leverkusen und de r Rheinisch-Bergische Kreis), Flächen ermittelt
werden können sofern nur ein Ausschluss-Kriterium zugrunde gelegt wird , das aber
grundsätzlich zu überwinden ist.
2. Die ursprünglich im ersten Entwurf des Teilplanes Erneuerbare Energien geplante
Windvorrangzone zwischen Düren und Inden sowie zwischen der Autobahn A 4 und
dem Tagebau Inden wird als Reservefläche für zukünftige Anpassungen des Regio-
nalplanentwurfs nach der Offenlage vorgesehen.
3. Zumindest für die ursprünglich ausgewiesene Fläche zwischen Düren und Inden ist
die erforderliche Umweltprüfung noch vor Ende der Beteiligungsfrist der ersten Of-
fenlage vorzunehmen.
Begründung:
In den Städten Aachen, Köln, Leverkusen und dem Rheinisch -Bergischen Kreis werden im
Entwurf überhaupt keine Flächen für Windvorranggebiete ausgewiesen. Es gibt dort aber
womöglich geeignete Flächen, die bisher nur wegen eines Kriteriums ausgeschlossen wer-
den, z.B. im Rheinisch -Bergischen Kreis wegen eines technisch veralteten Drehfunkfeuers
für den Flughafen Köln-Bonn.
Da davon auszugehen ist, dass einige der derzeitig noch im Teilplan der ersten Offenlage
ausgewiesenen Vorrangzonen nicht in den endgültigen Regionalplan aufgenommen wer-
den können, sollten bereits jetzt alle möglichen Flächen, die für eine Windenergienutzung
geeignet sind, ermittelt werden. Durch die Ermittlung und Bewertung dieser zusätzlichen
Flächen ist eine Kompensation dann ohne nennenswerte Verzögerung möglich, gerade
wenn ansonsten das eigentliche Flächenziel für den Regierungsbezirk Köln nicht einzuhal-
ten wäre
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 und 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 10.12.2024
An den
Vorsitzenden des
Regionalrates Köln
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
2
Die noch im Erstentwurf vorgesehene, vor Ort auch als „Dreieck“ beschriebene Windvor-
rangfläche zwischen Düren und Inden wurde im weiteren Verlauf der Planungen auf einen
sehr schmalen Streifen entlang der Autobahn reduziert obwohl es weder eine negative Stel-
lungnahme der Stadt Düren zur Ursprungsplanung gab , noch gravierende militärische Aus-
schlusswirkungen zu berücksichtigen sind.
Angesichts der Herausforderun g, die im Regierungsbezirk Köln geforderten Windenergie-
bereiche bereitstellen zu können, sollte diese ursprünglich als geeignet dargestellte Fläche
zumindest im weiteren Verlauf der Planung Berücksichtigung finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 62/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.12.2024
- Erstellt
- 11.12.2024 17:15