3938/2019
Bürgereingabe nach § 24 GO- "Parkanarchie auf dem Auerbachplatz parallel zum Flohmarkt"
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3938/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO- "Parkanarchie auf dem Auerbachplatz parallel zum Flohmarkt" Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt diese zur Kennt- nis. Die Bezirksvertretung Lindenthal folgt der fachlichen Einschätzung der Verwaltung. Die Kinderfreispielfläche wird so vor Fahrzeugen geschützt, dass die Sicherheit, der dort spielenden Kinder, in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr täglich, gewährleistet wird. Dem Veranstalter des Trödelmarktes wird hierfür eine zusätzliche Auflage erteilt. Die Verwaltung wird ausgefordert im Rahmen der personellen Ressourcen Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Der Einsatz des mobilen Treffs Juppi an den Trödelmarkttagen wird von der Verwaltung begrüßt. Hierfür müsste jedoch zusätzliches Personal eingestellt werden. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Neben der Bedeutung der Platzfläche als Spielfläche, spielen insbesondere die Nutzung des Platzes als Marktfläche, als Schützenfestplatz, als Trödelmarkt sowie auch als Parkfläche eine große Rolle. Hier treffen viele Nutzungen und Ansprüche aufeinander. Die Kinderfreispielfläche steht den Kindern täglich von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Eine Erlaubnis zum Parken besteht täglich zwischen 19.00 Uhr und 9.00 Uhr. Das Parken auf der Kinder- spielfläche ist nicht erlaubt. Die Verkehrssituation des Auerbachplatzes wurde in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach über- prüft. Diese Überprüfung hat ergeben, dass sowohl die vorhandenen Markierungen als auch Beschil- derungen in einem verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand sind und ein regelmäßiges Ein- schreiten des Ordnungs- und Verkehrsdienstes bei Verstößen gegen die bestehenden Regelungen ermöglichen. Zusätzliche verkehrstechnische Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Termine des einmal im Monat stattfindenden Flohmarktes sind der Verkehrsüberwachung be- kannt und werden bei der Einsatzplanung berücksichtigt. Die Verkehrsüberwachung ist vor Ort, um die Verkehrssicherheit zu gewähren. Es ist jedoch nicht möglich, dass die Einsatzkräfte während der gesamten Veranstaltung anwesend sind, da sie den gesamten Bereich/Bezirk überwachen müssen. Fahrzeuge, die behindernd und gefährdend parken, werden verwarnt. Der Veranstalter des Trödelmarktes wurde auf die Problematik hingewiesen, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. In den ordnungsbehördlichen Erlaubnissen ab 2020 wird ihm eine zusätzliche Auflage erteilt, die Kin- derfreispielfläche so abzusichern, dass ein Beparken während des Flohmarktes verhindert wird (z.B. mit Flatterband). Sollten Fahrzeuge dennoch verbotswidrig parken, können diese der Leiststelle des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter 0221/221-32000 gemeldet werden, damit von dort regelnd eingegriffen wer- den kann. „Der mobile Treff Juppi“ ist wochentags auf festgelegten Plätzen im Einsatz. Die Einsatzorte richten sich nach dem Bedarf. Neben Spiel, Sport und Bastelangeboten werden auch Beratung und Gesprä- che angeboten. Die Termine des jeweiligen Platzes sind den Kindern und Jugendlichen bekannt. „Der mobile Treff Juppi“ wird an Wochenenden nur an wenigen großen Veranstaltungen, wie dem Weltkindertag eingesetzt. Nach einem Wochenendeinsatz haben die Mitarbeiter/innen einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Reguläre Anfahrtstermine müssen dann zu Lasten der Kinder an den üblichen Einsatzorten ausfallen. Aus diesem Grunde wurden bisherige Anfragen zu Straßenfesten und ähnlichem abgelehnt. Für den Einsatz des mobilen Treffs Juppi an den Trödelmarkttagen müsste zusätzliches Personal eingestellt werden. Die städtischen Fahrzeuge dürfen allerdings nur von fest angestellten Mitarbeitern gefahren werden, da hier neben eines LKW-Führerscheins eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist, für die nur Mitarbeiter mit Festanstellung zugelassen werden. Ein zum Flohmarkt parallel stattfindender Einsatz auf der Kinderspielfreifläche wäre eine große Berei- cherung.
Petition Auerbachplatz
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Von: Marcel Hövelmann <mail@marcel-hoevelmann.de> Gesendet: Sonntag, 12. Mai 2019 13:54 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW an die BV Lindenthal - Parkanarchie auf dem Auerbachplatz parallel zum Flohmarkt Sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal, wie auch heute am 12.5 abermals feststellbar, herrschen auf der Kinderspielfreifläche des Auerbachplatzes während des Flohmarktes chaotische Zustände. So löblich und positiv der Flohmarkt im westlichen Bereich abseits der Kinderspielfreifläche für Sülz ist, so halte ich es a) nicht für tolerierbar das parallel dazu eine chaotische Komplettbeparkung der Kinderspielfreifläche stattfindet und b) der Ordnung- und Verkehrsdienst mir gegenüber verbal äussert: "So ist das nun mal." Dies auch noch bezugnehmend auf einen regen Parksuchverkehr auf der Kinderspielfreifläche. Daher rege ich an, dass * während der Flohmarkt-Zeiten eine PKW-Befahrung des gesamten Auerbachplatzes nicht ermöglicht wird (Ausnahme Einfahrt Tiefgarage) * Bis Beginn des Flohmarkt ggfs parkende PKWs auf der ganzen Fläche abgeschleppt werden * Das parallel zum Flohmarkt das Spieleangebot des Spielemobils Juppi der Stadt Köln auf einem Teilbereich der Kinderspielfreifläche zum Einsatz kommt. Mit freundlichen Grüßen Marcel Hövelmann Mommsenstr. 21 50935 Köln -- Diese Nachricht wurde mobil versendet
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3938/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.01.2020
- Erstellt
- 12.11.2019 11:45