V/0116/2012
Ausführung des Haushaltsplanes 2012, Mittelreservierung "Flexible Haushaltsführung" an Schulen
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01032012_Anlage 2 Schulbuchmittel 2012 Erstzuweisung.xls
2084 Zeichen
Schulbuchmittel 2012 -Erstzuweisung- Anlage 2 Schule Zuweisung Schule Zuweisung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2.420, 00 € Geistschule 16.930,00 € Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2.910,00 € Waldschule Kind erhaus 14.500,00 € Gottfried-von-Cappenbergschule 4.730,00 € Droste-Haup tschule Roxel 12.370,00 € Idaschule 5.500,00 € Hauptschule Wolbeck 13.030,00 € Kreuzschule 4.260,00 € Hauptschule Coerde 15.120,00 € Ludgerusschule Hiltrup 8.220,00 € Fürstin-von-Gallit zin-Schule 15.820,00 € Marienschule Hiltrup 3.590,00 € Karl-Wagenfeld-Schule 24.790,00 € Martinischule 5.260,00 € Paul-Gerhardt-Schule 20.020,00 € Nikolaischule Wolbeck 6.440,00 € Johannes-Gutenberg-R ealschule 23.330,00 € Norbertschule 5.560,00 € Geschwister-Scholl-Realschule 19.090,00 € Overbergschule 3.930,00 € Realschule Wolbeck 24.350,00 € Theresienschule 4.200,00 € Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 58. 180,00 € Thomas-Morus-Schule 5.730,00 € Freiherr-vom-Stein-Gym nasium 48.880,00 € Bodelschwinghschule 3.890,00 € Geschwister-Scholl-Gymnasium 30.650,00 € Johannisschule 2.460,00 € Gymasium Paulinum 45.610,00 € Martin-Luther-Schule 3.500,00 € Gymasium Wolbeck 48.920,00 € Matthias-Claudius-Schule 5.500,00 € Immanuel-Kant-Gy mnasium 40.940,00 € Paul-Schneider-Schule 3.910,00 € Pascal-Gymnasium 46. 220,00 € Pötterhoekschule 3.010,00 € Schillergymnasium 34.300,00 € Wartburg-Grundschule 8.710,00 € Wilhelm-Hittorf-Gymn asium 41.590,00 € Mosaikschule 6.890,00 € Albert-Schweitzer-Schule 9.140,00 € Eichendorffschule Angelmodde 4.830,00 € Johannesschul e Hiltrup 7.600,00 € Grundschule Berg-Fidel 3.990,00 € Uppenbergschule 7.29 0,00 € Grundschule Kinderhaus West 4.910,00 € Richard-von We izsäcker-Schule 5.250,00 € Ludgerusschule Albachten 5.770,00 € Abendrealschule 17 .890,00 € Margaretenschule 3.730,00 € Abendgymnasium der Stadt Münster 16.610,00 € Matthias-Claudius-Schule Handorf 2.570,00 € Helen-Kel ler-Schule 9.370,00 € Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 3.340,00 € Sekundarschul e Roxel 4.420,00 € Zwischensumme Grundschulen 129.760,00 € Gesamtschule Mitte 5.300,00 € gesamt 807.270,00 €
23022012_Anlage 1 zur Vorlage 0116_2012
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Anlage 1 Schule Klas- sen Schüler- /innen Mittelkon- tingent rechnerisch pro Schüler/in Aegidii-Schule 5 131 5.885,65 € 44,93 € Annetteschule Angelmodde 6 119 5.735,99 € 48,20 € Annetteschule Nienberge 8 180 6.664,16 € 37,02 € Clemensschule 8 199 6.945,36 € 34,90 € Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8 143 6.116,56 € 42,77 € Dreifaltigkeitsschule 7 145 6.128,39 € 42,26 € Gottfried-von-Cappenberg-Schule 10 232 7.679,23 € 33,10 € Davertschule Amelsbüren 11 248 8.074,00 € 32,56 € Grundschule Loevelingloh 4 106 5.497,87 € 51,87 € Grundschule Sprakel 4 105 5.483,07 € 52,22 € Hermannschule 6 130 5.898,79 € 45,38 € Idaschule 11 270 8.399,60 € 31,11 € Kardinal-von-Galen Schule 8 201 6.974,96 € 34,70 € Kreuzschule 8 209 7.093,36 € 33,94 € Ludgerusschule Hiltrup 16 403 13.577,85 € 33,69 € Marienschule Hiltrup 8 176 6.604,96 € 37,53 € Marienschule Roxel 14 336 9.850,31 € 29,32 € Martinischule 8 171 7.035,26 € 41,14 € Mauritzschule 8 156 6.308,96 € 40,44 € Michaelschule 12 300 9.101,57 € 30,34 € Nikolaischule 14 316 11.644,31 € 36,85 € Norbertschule 12 273 11.041,97 € 40,45 € Overbergschule 4 115 6.082,07 € 52,89 € Pleisterschule 5 115 5.648,85 € 49,12 € Grundschule am Kinderbach 8 160 6.478,16 € 40,49 € Theresienschule 8 206 7.048,96 € 34,22 € Thomas-Morus-Schule 12 281 8.720,37 € 31,03 € Bodelschwinghschule 8 191 6.826,96 € 35,74 € Johannisschule 6 121 5.765,59 € 47,65 € Martin-Luther-Schule 8 172 6.545,76 € 38,06 € Matthias-Claudius-Schule Münster 11 270 11.469,60 € 42,48 € Melanchthonschule 8 157 6.873,76 € 43,78 € Paul-Schneider-Schule 9 192 7.369,26 € 38,38 € Pestalozzischule 4 67 4.920,67 € 73,44 € Pötterhoekschule 7 148 6.282,79 € 42,45 € Wartburggrundschule 16 427 14.923,05 € 34,95 € Mosaikschule 12 338 9.803,97 € 29,01 € Eichendorffschule 11 237 8.131,20 € 34,31 € Grundschule Berg Fidel 9 196 12.048,46 € 61,47 € Astrid Lindgren-Schule 4 104 5.468,27 € 52,58 € Grundschule Kinderhaus-West 11 241 8.190,40 € 33,99 € Ludgerusschule Albachten 12 283 8.749,97 € 30,92 € Margaretenschule 8 183 6.818,56 € 37,26 € Matthias-Claudius-Schule Handorf 6 126 5.839,59 € 46,35 € Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 7 164 6.409,59 € 39,08 € Peter-Wust-Schule 8 180 6.664,16 € 37,02 € Summe Grundschulen 398 9.223 350.822,20 € 38,04 € Schule Klas- sen Schüler- /innen Mittelkon- tingent rechnerisch pro Schüler/in Fürstenbergschule 11 239 13.129,27 € 54,93 € Geistschule 16 351 17.283,49 € 49,24 € Hauptschule Hiltrup 16 349 16.513,57 € 47,32 € Waldschule Kinderhaus 13 274 16.642,05 € 60,74 € Droste-Hauptschule 12 280 18.978,27 € 67,78 € Hauptschule Wolbeck 11 251 13.907,39 € 55,41 € Hauptschule Coerde 12 238 15.885,65 € 66,75 € Summe Hauptschulen 91 1.982 112.339,69 € 56,68 € Erich-Klausener-Schule 18 557 16.988,13 € 30,50 € Fürstin-von-Gallitzin-Schule 13 358 13.650,64 € 38,13 € Karl-Wagenfeld-Schule 20 561 17.415,93 € 31,04 € Paul-Gerhardt Realschule 17 453 15.253,41 € 33,67 € Johannes-Gutenberg-Realschule 18 528 16.555,74 € 31,36 € Geschwister-Scholl-Realschule 16 432 14.756,22 € 34,16 € Realschule Roxel 12 309 12.185,97 € 39,44 € Realschule Wolbeck 19 551 17.082,75 € 31,00 € Realschule im Kreuzviertel 24 684 19.986,18 € 29,22 € Summe Realschulen 157 4.433 143.874,97 € 32,46 € Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 56 1.357 39.104,00 € 28,82 € Freiherr-vom-Stein-Gymasium 47 1.140 34.206,41 € 30,01 € Geschwister-Scholl-Gymnasium 32 715 26.082,36 € 36,48 € Gymasium Paulinum 42 1.053 32.126,10 € 30,51 € Gymasium Wolbeck 48 1.141 34.399,76 € 30,15 € Immanuel-Kant-Gymnasium 40 955 31.700,92 € 33,19 € Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 25 607 22.195,73 € 36,57 € Pascal-Gymasium 46 1.078 33.087,08 € 30,69 € Ratsgymnasium 29 728 24.745,19 € 33,99 € Schillergymasium 33 800 26.550,83 € 33,19 € Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 40 970 30.928,62 € 31,89 € Summe Gymnasien 438 10.544 335.127,00 € 31,78 € Hans-Böckler-Berufkolleg 120 3.107 106.790,55 € 34,37 € Adolph-Kolping-Berufskolleg 71 2.481 78.379,25 € 31,59 € W.-E.v.-Ketteler-Berufskolleg 183 2.706 59.392,55 € 21,95 € Anne-Frank-Berufskolleg 162 1.426 45.366,07 € 31,81 € Ludwig-Erhard-Berufskolleg 162 3.272 51.071,88 € 15,61 € Hansa-Berufskolleg 130 3.905 57.250,49 € 14,66 € Summe Berufskollegs 828 16.897 398.250,79 € 23,57 € Albert-Schweitzer-Schule 14 207 15.647,12 € 75,59 € Augustin-Wibbelt-Schule 12 132 12.498,84 € 94,69 € Johannesschule Hiltrup 15 172 15.265,21 € 88,75 € Uppenbergschule 14 165 14.105,96 € 85,49 € Richard-von-Weizsäcker-Schule 15 119 13.623,27 € 114,48 € Erich-Kästner-Schule 12 133 12.529,82 € 94,21 € Summe Förderschulen 82 928 83.670,22 € 90,16 € Zwischensumme Schulen 1.994 44.007 1.424.084,87 € 32,36 € Gesamtsummen 2.036 44.872 1.490.653,11 € 33,22 € Schule Klas- sen Schüler- /innen Mittelkon- tingent rechnerisch pro Schüler/in Zwischensumme Schulen 1.994 44.007 1.424.084,87 € 32,36 € PTA Lehranstalt 4 112 16.736,67 € 149,43 € Abendrealschule 16 321 13.201,21 € 41,13 € Abendgymnasium 22 432 18.466,33 € 42,75 € Helen-Keller-Schule 11.284,03 € Grundschulwerkstatt 880,00 € Projekt Interim 6.000,00 € Summe Einrichtungen 42 865 66.568,24 € 76,96 € Gesamtsummen 2.036 44.872 1.490.653,11 € 33,22 €
Berichtsvorlage
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V/0116/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Ausführung des Haushaltsplanes 2012; Mittelreservierung "Flexible Haushaltsführung" an
Schulen
Beratungsfolge
13.03.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Vorbemerkungen:
Den städtischen Schulen und Einrichtungen werden im Rahmen der „Flexiblen Haushaltsführung”
zur Finanzierung der Sachkosten (u. a. Lehrmittel, Verbrauchsmaterialien, Reparaturen, Beschaf-
fungen) Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung g estellt. Das
1987 vom damaligen Schulausschuss beschlossene System der Mittelbereitstellung und Mitte l-
bewirtschaftung wurde seitdem ständig weiterentwickelt und optimiert. Dies geschah im Einve r-
nehmen mit den Schulen; der Fachausschuss wurde regelmäßig über die Weiteren twicklungen
informiert.
Zum Haushalt 2012 wurden ke ine grundsätzlichen Ansatzänderungen der Schuletats beschlos-
sen, sodass die Basisbeträge im Wesentlichen den Beträgen der Vorjahre entsprechen. Verä n-
derungen der Mittelkontingente der einzelnen Schulen e rgeben sich somit primär durch Schüler -
und Klassenzahländerungen. Allerdings hat es verschiedene systemische Weiteren twicklungen
gegeben, auf die unter den Ziffern 4 und 5 gesondert hingewiesen wird.
1. Haushaltsmittel für Schulen und Einrichtungen
Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewirt-
schaftung zur Verfügung gestellt werden, sind im Haushaltsplan (Teilergebnisplan) wie folgt
veranschlagt:
Vorlagen-Nr.:
V/0116/2012
Auskunft erteilt:
Herr Müller
Ruf:
492 40 33
E-Mail:
MuellerHt@stadt-muenster.de
Datum:
07.02.2012
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0116/2012
Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Produkt: 030101 Grundschulen
030102 Hauptschulen
030103 Realschulen
030104 Gymnasien
030105 Förderschulen
030106 Berufskollegs
030107 Zweiter Bildungsweg/sonst. städt. Einrichtungen
2. Verteilung der Haushaltsmittel
Das Grundsystem für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Schulen basiert auf der vor
Jahren vorgenommenen Aufteilung der Haushaltsmittel zu jeweils einem Drittel als einhei t-
licher Sockelbetrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag. Diese Beträge wurden en t-
sprechend der Haushaltsentwick lung seit 1987 fortgeschrieben. Darüber hinaus ergaben
sich Modifizierungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen oder besondere Einze l-
fallregelungen aufgrund von parlamentarischen Beschlüssen (z. B. für Integrative Förd e-
rung, Folgekosten für “Medienentwicklungsplan” usw.).
Für 201 2 ergeben sich folgende Hauptbestandteile in der Mittelverteilung bei den allg e-
meinbildenden Schulen:
Schulform Sockelbetrag Betrag je Klasse Betrag je Schüler
Grundschulen 1.665,93 € 157,97 € 7,30 €
Hauptschulen 3.740,99 € 257,54 € 11,56 €
Realschulen 3.369,82 € 184,08 € 7,41 €
Gymnasien 6.527,22 € 178,17 € 7,68 €
Förderschulen 2.900,80 € 292,39 € 23,48 €
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beträge (auf der Basis der Schülerstatistik
15.10.2011) und aller weiteren Komponenten wurden die Mittelkontingente der einzelnen
Schulen ermittelt.
Den städtischen Schulen und Einrichtungen stehen - ohne die im Schulbudget zugewies e-
nen Schulbuchmittel (siehe Ziffer 4) - Haushaltsmittel von insgesamt 1.490.653,11 € für
2012 zur Verfügung. (siehe Anlage 1) . Schulform -/produktbezogen ergibt sich folgende
Übersicht:
Produkt
Schule Klas-
sen
Schüler-
/innen
Mittelkon-
tingent
Anteil Betrag/
Schüler/in
03.01.01 Grundschulen 398 9.223 350.822,20 € 23,53% 38,04 €
03.01.02 Hauptschulen 91 1.982 112.339,69 € 7,54% 56,68 €
03.01.03 Realschulen 157 4.433 143.874,97 € 9,65% 32,46 €
03.01.04 Gymnasien 438 10.544 335.127,00 € 22,48% 31,78 €
03.01.05 Förderschulen 82 928 83.670,22 € 5,61% 90,16 €
03.01.06 Berufskollegs 828 16.897 398.250,79 € 26,72% 23,57 €
03.01.07 Sonst. Einrichtungen 42 865 66.568,24 € 4,47% 76,96 €
insgesamt 2.036 44.872 1.490.653,11 € 100,00% 33,22 €
Bei dem „Betrag/Schüler/in“ handelt es sich lediglich um die mathematische Rechengröße.
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V/0116/2012
Diese Mittel werden von den Schulen über die von der Stadt Münster eingerichteten Schu l-
girokonten bewirtschaftet. Es erfolgen quartalsweise Abschlagszahlungen auf die Mittelkon-
tingente sowie vierteljährlich automatisierte Verwendungsnachweise der Schulen.
Unberücksichtigt bei dieser Darstellung bleiben die zum Schuljahr 2012/2013 voraussich t-
lich den Betrieb aufnehmenden neuen Schulen „Sekundarschule Roxel“ und „Gesamtsch u-
le Mitte“. Für diese Schulen werden die Schuletats aufgrund der tatsächlichen Sch üler- und
Klassenzahlen im Sommer festgelegt und zur Verfügung gestellt.
3. Regelung für die Berufskollegs
Die Mittelverteilung der Berufskollegs wurde 2008 von einer Projektgruppe zusammen mit
Vertretern der Berufskollegs neu erarbeitet und mit Vorlage V/0891/2 008 dem Ausschuss
für Schule und Weiterbildung bekannt gemacht. Hier erfolgt die Mittelzuweisung unter sp e-
zifizierter Berücksichtigung der Schülerzahlen in den unterschiedlichen schulischen Ang e-
boten und Bildungsgängen. Bei der Neugestaltung hatten die Ber ufskollegs zunächst aus-
drücklich keine Einbindung der Schulbuchmittel in die Schuletats gewünscht.
Für die Berufskollegs steht als Schuletatmittel für das Haushaltsjahr 2012 insgesamt
398.250,79 € zur Verfügung.
4. Haushaltsmittel für die Schulbuchbeschaffungen (Schulträgeranteil)
Im Rahmen des Modellversuchs „Selbstständige Schule“ waren die Schulbuchmittel seiner-
zeit in die Schulbudgets der 12 Schulen verlagert worden, was sich im Wesentlichen b e-
währt hat. Dieses Verfahren haben nach Auslaufen des Modellversuchs zunächst 11 der 12
beibehalten. Vor diesem Hintergrund war den anderen Schulen (Ausnahme Berufskollegs)
für 2011 und erneut für 2012 die Umstellung angeboten worden. Diese Umstellung wünsch-
ten sich In 2011 weitere 31 Schulen, für 2012 beabs ichtigen mindestens weitere 13 Schu-
len die Umstellung , so dass voraussichtlich ab dem Schuljahr 2012/2013 in sgesamt 56
Schulen (entsprechend ca. 63 %) über ein Schulbudget verfügen.
Exkurs Schulbuchmittelbewirtschaftung (Lernmittelfreiheit):
Grundsätzliche Hinweise
Gemäß § 96 Schulgesetz stellt der Schulträger Lernmittel (Schulbücher) - in der Regel
zum befristeten Gebrauch - zur Verfügung. Mit der „Verordnung über die Durchschnitts-
beträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz “ werden Schulbuchbeträge
für die einzelnen Schulformen und Bildungsgänge festgelegt. Hiervon wird 1/3 als s o-
genannter Eigenanteil von den Eltern/volljährigen Schülern/innen aufgebracht, die we i-
teren 2/3 werden vom Schulträger bereit gestellt. Um diesen Schulträgeranteil geht es
bei den nachfolgenden Hinweisen bzw. Modellen.
Für Schulbücher gilt -ebenso wie für alle anderen Bücher - in Deutschland dem Grunde
nach eine Preisbindung. Im Rahmen der EU -weiten Ausschreibung werden dem Schul-
träger Stadt Münster - basierend auf d en Maximalvorgaben des deutschen Börsenve r-
eins - für die Schulbuch erstaufträge in der Regel 15 % Rabatt gewährt. Dieser Rabatt
steht dem Schulträger zu und wird bei der Kalkulation der Haushaltsmittel bereits a n-
satzreduzierend berücksichtigt.
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V/0116/2012
Bisheriges Modell
Den Schulen wird ein (schul-)jährliches Mittelkontingent zur Verfügung gestellt, welches
dem entsprechenden Schulträgeranteil entspricht. Abhängig vom tatsächlich e rmittelten
Bedarf und den Bruttoausgaben (ohne Berücksichtigung des Schulträgerrabat tes) e r-
folgt zum April des Jahres eine genaue Abrechnung. Haben Schulen ihr Budget im Ei n-
zelfall überschritten, belastet der entsprechende Betrag das Schulbuc hmittelkontingent
des Folgejahres. Soweit eine Einsparung erfolgt, werden 50 % der eingesparten Mi ttel
den Schulen für den Schuletat zusätzlich zur Verfügung gestellt , die restlichen 50 %
verbleiben bei der Stadt.
Modell „umgestellte Schulen“
Bei den „umgestellten Schulen“ werden die Schulbuchmittel zur Flexibilisierung mit in
den Schuletat einbezogen, so dass sich ein sogenanntes Schulbudget ergibt.
Den Schulen wird der um 15% reduzierte Schulträgeranteil zur Verfügung gestellt. Da
die Bezahlung der Rechnungen direkt von den Schulen über das Schulgirokonto erfolgt,
entsteht durch die entsprechende R abattierung ein maximal 15 % geringerer Mittelb e-
darf. Im Wesentlichen erfolgt diese Umstellung budgetneutral, da einerseits von etwa i-
gen Einsparungen nur 50 % ausgeschüttet wurden und andererseits die tatsächliche
jährliche Rabattierung in den letzten Jahr en bei 14,1 % lag. Dies wird durch die pa u-
schale 15%-Kürzung in etwa ausgeglichen.
Da die Berufskollegs, bei denen in der Vergangenheit immer sehr erhebliche Beträge
eingespart wurden, nicht an diesem Modell beteiligt sind und auch in der Vergangenheit
die Schwankungsbreite bei den Einsparungen erheblich variierte, haben die kalkulierten
Haushaltsmittel nach de n bisherigen Umstellungsphasen ausgereicht, so dass dem
Grunde nach eine Kostenneutralität gegeben ist.
Um die unterschiedlichen Budgetbestandteile - die zu einem deckungsfähigen (Gesamt)
Schulbudget zusammengeführt sind - transparent zu machen, ist eine Übersicht über
die vorgesehenen „Abschlagsbeträge“, die den umgestellten Schulen im Sommer 2012
auf das Schulgirokonto überwiesen werden (die genau en Beträge stehen erst nach
Auswertung der relevanten Schülerzahlen im April 2013 fest), als Anlage 2 beigefügt.
5. Sondermittel
5.1 Integrative / sonderpädagogische Förderung an Schulen
In der Vergangenheit wurden entsprechend den seinerzeitigen Ra tsbeschlüssen den
Schulen mit Integrationsklassen zusätzliche Schuletatmittel zur Verfügung gestellt
(2011 = 528,57 € je Klasse/Gruppe = insgesamt ca. 16.500,00 €). Mit Blick auf die
unterschiedliche Entwicklung an diesen Schulen und vor allem die gewollte zuneh-
mende integrative Förderung in Regelschulen wird diese Mittelverstärkung für 2012
auf „Schülerbeträge“ umgestellt.
Es wird jeder Schule für diese spezielle Förderung - unabhängig ob im Rahmen einer
GU-Klasse oder der Einzelfallintegration - ein zusätzlicher - rechnerischer - Betrag in
Höhe von 110,00 € je förderbedürftigem/r Schüler/in zur Verfügung gestellt. Hierdurch
sollen sowohl spezielle Fördermaterialien für diese Schüler, aber auch flankierende
Materialien für die Regelschüler/innen finanziert werden können.
Der Gesamtbetrag hierfür beläuft sich insgesamt auf über 27.000,00 €; der Mehrbe-
darf wurde im Wesentlichen durch die rückläufigen Aufwendungen bei den Haup t-
schuletats - insbesondere auch durch die Auflösung der Wartburgschule - aufgefan-
gen.
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V/0116/2012
Exkurs Zielvorgabe aufgrund des Beschlusses der ASW zum Etat 2012
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Etatsitzung am 22.11.2011
u. a. als Ziel für den Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ festgelegt: „ Der in
Münster erreichte Standard der sonderpäda gogischen Förderung muss auch bei i n-
klusiver Beschulung erhalten bleiben.“
Diese Zielvorgabe betrifft auch die Schuletats. Mit der vorgenannten Mittelverstä r-
kung wird eine Gleichbehandlung von inklusiv beschulten Kindern in Regelschulen
mit den bisherig en Beschlüssen zur Mittelbereitstellung für Integrationsklassen her-
gestellt.
Eine Gleichbehandlung von integrativ beschulten Kindern in Regelschulen mit Schü-
lern/innen in den Förderschulen stellt sich allerdings als wesentlich schwieriger dar.
Hierbei ist nicht nur der Aspekt der - in den Förderschulen relativ homogenen Sch ü-
lergruppen -, sondern auch die gewünschte Einbindung der inklusiv bzw. integrativ
geförderten Kinder in den Verbund der dadurch heterogeneren Regelschulklasse und
der damit verbundene Aufwand zu berücksichtigen.
Berücksichtigt man nur die Kernbudgets der Schulen (d. h. ohne MEP -Folgekosten
und schulindividuelle Zuschläge für einzelne Schulen), so ergeben sich folgende
rechnerischen „je-Schüler/in-Basisbeträge“ bzw. „Zuschlagsbeträ ge“ (Erhöhung der
Basisbeträge um den Zuschlag von 110,00 € je integrativ beschultem Kind in Rege l-
schulen):
Schulform Basisbetrag je
Schüler/in
Betrag mit Zu-
schlag (110,- €)
Mehrbetrag gegen-
über Förderschule
Grundschulen 22,43 € 132,43 € 64,35 €
Hauptschulen 36,60 € 146,60 € 78,53 €
Realschulen 20,77 € 130,77 € 62,70 €
Gymnasien 21,89 € 131,89 € 63,82 €
Förderschulen *) 68,07 € entfällt 0,00 €
Berufskollegs *) 23,38 € 133,38 € 65,31 €
Einrichtungen 54,90 € 164,90 € 96,83 €
Alle Schulformen 24,76 € 134,76 € 66,69 €
*) derzeit keine integrativ beschulten Schüler/innen gemeldet / berücksichtigt
Der oben dargestellte Mehrbetrag gegenüber der Förderschule (pro Schüler/in) würde
bedeuten, dass beim Schuletat der „Integrationszuschlag“ - und auch der in der Ve r-
gangenheit orientiert an den Bedarfsmeldungen der Schulen beschlossene Z uschlag
für die Schulen mit gemeinsamem Unterricht - gegenüber der o. g. parlamentarischen
Zielvorgabe viel zu hoch wäre und dementsprechend gekürzt werden müsste. Dieser
Konsequenz wird bei der Mittelverteilung 2012 nicht gefolgt.
Insoweit sollte - auch mit Blick auf andere Konsequenzen (Raumgrößen, Kosten sp e-
zieller Einrichtungen und Ausstattung), bei denen ansonsten umfangreiche und ko s-
tenintensive Nachbesserungen erforderlich wären - zum Haushalt 2013 die Zielvo r-
gabe noch präzisiert und mit Kennzahlen hinterlegt werden.
5.2 Folgekosten „Programm Grundschule”
Zur Verbesserung der Haushaltssituation der kleineren Grundschulen werden seit
vielen Jahren zusätzlich zu den sonstigen Grundbeträgen bei Schulen mit bis zu 8
Klassen nach Größe gestaffelt insgesamt weitere 7.261,66 € zur Verfügung gestellt.
6
V/0116/2012
5.3 Folgekosten Medienentwicklungsplan
Neben den im Rahmen des Medienentwicklungsplanes bereit gestellten laufenden
Mitteln wird im Schuletat zur Abdeckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, E r-
gänzungsbeschaffungen außerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw. in
2012 den Sch ulen 327.805,00 € zur Verfügung gestellt (Sockelbetrag in Höhe von
1.000,00 € (Primarstufenschulen) bzw. 2.000,00 € (Sekundarstufenschulen) zuzüglich
einheitlich 7,50 € je Schüler/in).
5.4 Sachmittelausstattung für herkunftssprachlichen Unterricht
Im Haushaltsjahr 2012 nehmen 982 Kinder am herkunftssprachlichen (bisher „mutter-
sprachlicher“) Unterricht teil. Hierfür wird ein Sachkostenzuschuss von 4,10 € je Kind
in den Schuletat d er Stammschule (Lernorte des herkunftssprachlichen Unterrichts)
eingestellt (Gesamtsumme 4.026,20 €).
In Abstimmung mit den Schulen sind perspektivisch weitere Flexibilisierungen und Weiterentwick-
lungen (z. B. Einbindung weiterer Schulen bei den Schulbudg ets, Ganztagssachmittel, Sozia l-
komponenten) vorstellbar. Soweit sich hier Veränderungen für 2013 ergeben, wird dem Au s-
schuss für Schule und Weiterbildung darüber berichtet.
Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festge legten
Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der Schulen und Einrichtungen informiert. Die
vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, st e-
hen für das Jahr 2012 zur Bewirtschaftung im Rahmen der “Flexi blen Haushaltsführung” zur Ver-
fügung.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
Übersicht über die Mittelkontingente 2012 der Schulen
Schulbuchmittel 2012 - Erstzuweisung -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Loevelingloh 4
- Kinderhaus 13
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0116/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37