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V/0117/2025

Entscheidung zur Prinz-Eugen-Straße

Vorlagen 06.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 06.05.2025, TOP 4.1

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

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Ansehen

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Prinz_Eugen

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Ansehen

Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV

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Ansehen

Anlage_4_Leitlinien_z.E.i.ö.R

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht

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Ansehen

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

121 Zeichen

Anregung Nr. 2025-00023
V/0117/2025 - Anlage 5

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Prinz_Eugen

5675 Zeichen

V/0117/2025 – Anlage 3 
Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Prinz-Eugen-Straße: 
1) Mitteilung vom 27.01.2025 
Über ihr Schreiben, das ich vor ein paar Tagen per Post erhielt, habe ich erfahren, dass es 
eine Absichtserklärung der Bezirksvertretung Münster-Mitte gibt, u.a. die Prinz-Eugen-Straße 
umzubenennen. 
All die Informationen im Internet, auf die verwiesen wurde, habe ich mir bereits angeschaut. 
Meine spontanen Bedenken, die Prinz-Eugen-Straße umzubenennen, wurde durch diese 
lnternetbeiträge nicht geschmälert/entkräftet. 
lm Prüfbericht von Dr. A. Schwitanski findet sich folgender Abschnitt: 
„Die Prinz-Eugen-Straße wurde in Münster in genau jener Logik benannt, die den Prinzen 
ahistorisch zu einem Vorkämpfer deutschen Lebensraums im Südosten machte. Als einziger 
Personenname wurde Prinz Eugen in ein Cluster von Straßennamen gesetzt, das nach 
,,landsmannschaftlichen, insbesondere auslandsdeutschen Bezeichnungen" gebildet wurde 
und in dem sonst nur Regions- und Ortsbezeichnungen vorkamen: Sudentenweg, Egerweg, 
Glatzer Weg, Siebenbürgenweg, Hermannstadtweg, Kronstadtweg, Klausenburgweg, Prinz-
Eugen-Straße." 
Ein kurzer Blick auf den Stadtplan zeigt, dass die Prinz-Eugen-Straße von dem oben 
genannten “Cluster“ ca. 2 km entfernt ist und nicht inmitten dieser Straßen mit 
,,landsmannschaftlichen, insbesondere auslandsdeutschen Bezeichnungen“ liegt. Prinz 
Eugen war ein gebürtiger ltaliener, von der Kultur her Franzose, kam 1683 als Flüchtling 
mittellos nach Österreich und begab sich dort in den Dienst des Landes. Er war also ein 
Paradebeispiel für multikulturelle Integration. Außerdem war er höchstwahrscheinlich 
homosexuell, also eine wirklich bunte Persönlichkeit. 
Außerdem war Prinz Eugen ein großer Förderer von Wissenschaft und Sammler von Kunst. 
Prinz Eugen war u. a. mit Gottfried Wilhelm von Leibniz befreundet und unterstützte ihn bei 
der Gründung der k. k. Akademie der Wissenschaften. Weitere Freunde waren Voltaire und 
Montesquieu, Philosophen der Aufklärung, der Grundlage für das heutige individuelle 
Selbstverständnis des Menschen. 
Das Schloss Belvedere war und ist sowohl bei der Wiener Bevölkerung als auch bei 
internationalen Besuchern sehr beliebt. Es befindet sich in der Prinz-Eugen-Straße in Wien. 
Niemand in Wien oder international käme auf die ldee, diese Straße umzubenennen. 
Die Prinz-Eugen-Straße in Münster soll u.a. umbenannt werden, weil Hitler vor dem Denkmal 
Prinz Eugens auf dem Heldenplatz seine Anschlussrede hielt. Das war jedoch nichts 
Besonderes, da zu dieser Zeit alle Kundgebungen dort stattfinden und auch heute noch, da 
es einfach der größte zentrale Platz in Wien ist. Selbst der Papst hat diesen Platz 1983 für 
seinen Österreichbesuch ausgewährt. 
Die Tatsache, dass Hitler Prinz Eugen für seine Zwecke missbraucht hat, darf nicht dazu 
führen, dass Prinz Eugen dafür verantwortlich gemacht wird. Mit dieser einseitigen 
Behauptung wird man der großen Persönlichkeit Prinz Eugens nicht gerecht. 
Prinz Eugen wäre mit den Handlungen Hitlers sicher nicht einverstanden gewesen…

V/0117/2025 – Anlage 3 
2) Mitteilung vom 16.01.2025, Beispiel für 50 gleiche Schreiben  
Wir, die Anwohner, der Prinz-Eugen-Straße in Münster wehren uns vehement dagegen, dass 
unsere Straße aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen umbenannt werden soll. 
Das Schwitanski Gutachten, als Argumentationshilfe der SPD, Grünen und Volt für eine 
Umbenennung ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar.  
Wer würde heute beim Blick auf den Straßennamen Prinz-Eugen überhaupt auf die Idee 
kommen an Hitler oder die Nazis zu denken? Eine besondere Nähe zu Hitler scheint uns 
doch sehr konstruiert zu sein. 
Das ,,Ob-Überhaupt-Umbenennen“ scheint wohl nicht mehr in Frage gestellt zu werden, 
sondern bereits von den 3 Parteien apodiktisch beschlossen zu sein. 
Doch das werden wir Bürger nicht einspruchslos hinnehmen. Auch das kurzfristige Ansetzen 
und die Erreichbarkeit der Info-Veranstaltung in der Annette-Schule ist bei der aktuellen 
Bautätigkeit auf der Weseler Str. besonders für ältere Leute schwer zumutbar. 
Eigentümer als auch Mieter, als Betroffene müssen dann mit entsprechenden Folgen und 
Kosten rechnen. 
- Änderung der Adressenangabe im Pass, Personalausweis, Kfz-Papiere 
- Versicherungen. Banken, Vereinen, sonst. Kontakte oder Institutionen 
- Änderung von Briefpapier, Visitenkarten, umfangreiche Infos an Geschäftspartner, 
- sowie Schwierigkeiten mit der Erreichbarkeit z.B. in Navigationssystemen. 
Die unnötige und unverhältnismäßige Änderung der Adresse durch eine 
Straßenumbenennung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Rechtsmittel eingelegt 
werden können. Genau das werden wir auch bei einer Umbenennung der Prinz-Eugen-
Straße in Form einer Sammelklage anstreben. 
 
3) Mitteilung vom 16.01.2025 
Wir als Anwohner der Prinz-Eugen-Straße sind darüber sehr verwundert, dass nun unsere 
Straße – in was? Umbenannt werden soll. 
Wir gehen davon aus, dass Ihnen und der Fraktion die Persönlichkeit Prinz Eugen von 
Savoyen bekannt ist. Diese Person hat das Abendland vor der Islamisierung gerettet. Diese 
Rettung fand 200 Jahre vor der Gründung des Dritten Reiches statt. Daraus folgt, Prinz 
Eugen von Savoyen ist kein Mitglied der NSDAP oder einer anderen NS-Organisation 
gewesen, sondern wurde „ideologisch“ durch das NS-Regime vereinnahmt. 
Und nun soll der Prinz schon wieder „ideologisch“ ver(ge-)braucht werden. Anbei lege ich 
meinen Leserbrief in Kopie bei. Sollte die Fraktion noch Fragen an uns haben, wie können 
beraten. 
Unsere Anwohnerbefragung war sehr erfolgreich, geschätzte 80 % - 90 % der Anwohner 
wollen den Namen behalten…

Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV

7932 Zeichen

Antrag A-M/0002/2023 
      
 
 14.01.2023 
  
Umbenennung weiterer Straßennamen 
  
  
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
  
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt, 
·       auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines 
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege, 
·       nach intensiven internen Vorberatungen und 
·       nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der 
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die 
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen   
  
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße, 
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen. 
 
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen. 
 
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald 
·
       die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und 
·       die neuen Straßennamen ausgewählt sind. 
 
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des 
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren. 
  
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah 
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung 
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die 
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen 
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung 
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der 
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die 
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu 
erläutern. 
  
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue 
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah 
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen. 
 
V/0117/2025 - Anlage 1

Antrag A-M/0002/2023 
Begründung 
 
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66 
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster 
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel 
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik 
zu veröffentlichen.   
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung 
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
 https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem 
Untersuchungsbericht). 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen 
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen 
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt. 
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets 
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen) 
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese 
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend 
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen 
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die 
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus 
dem Stadtbild verdrängt wurden. 
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos 
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies 
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse 
geehrt werden.  
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen, 
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß. 
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen 
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den 
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212 
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere 
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde 
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und 
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben 
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu 
inszenieren.  
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1. 
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der 
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen 
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe 
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und 
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen 
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.

Antrag A-M/0002/2023 
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im 
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog. 
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte 
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der 
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung 
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von 
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs 
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.    
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809. 
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für 
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat 
überdies keinerlei Bezug zu Münster. 
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck 
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die 
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für 
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die 
republikanische Verfassung richtete, benutzt. 
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht 
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da 
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete. 
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die 
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als 
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer 
Feldherr von Tannenberg speiste.  
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen 
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser 
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der 
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er 
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war. 
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten 
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische, 
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten 
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild 
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme. 
 
Kai Meyer vor dem Esche   Martin Honderboom 
Gina Auer      Laura Maxellon 
Anne Herbermann    Marita Otte      
Ulrike Kötter 
Stephan Nonhoff 
Claudia Scholz 
Achim Specht 
 
Martin Grewer    Gerwin Karafiol

Anlage_4_Leitlinien_z.E.i.ö.R

6990 Zeichen

V/0117/2025 – Anlage 4 
 1 
 
Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum  
 
Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu 
„Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der 
Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu 
halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung 
von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als 
Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der 
Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen 
Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für 
Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu 
beschränken sind. 
 
Ehrungen im öffentlichen Raum 
Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 
 
1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will  einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. 
Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 
2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines 
Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel 
mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein.  
3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung 
und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein.  
4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt 
Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss 
diese Ehrung detailliert begründet werden. 
5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet 
werden.  
6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 
können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene 
Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen.  
7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, 
sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel 
sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 
8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in 
Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten 
gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren 
Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach 
den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. 
 
Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 
1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der 
Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von 
privaten Straßen möglich.  
2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, 
Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(-
gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei 
nie intendiert.  
3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen 
Zwischenräume bestehen.

V/0117/2025 – Anlage 4 
 2 
 
4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als 
Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders 
bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen 
sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 
5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für 
ein semantisches Feld entscheidet.  
6. Unzulässig sind: 
6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, 
Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der 
Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen 
entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 
6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine 
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind 
oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt 
oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und 
Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben.  
6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder 
diskriminierende Wirkung haben können. 
7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema 
Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens 
durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs 
erfolgen. 
8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen,  nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und 
auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen:  
8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist.  
8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung 
vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) 
unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung 
propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 
8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten 
Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen 
Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 
8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen 
Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das 
Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine 
Neubewertung nötig macht. 
 
Denkmale und Ehrengräber  
1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten 
Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden 
Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 
2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die 
Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht 
Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen 
Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 
16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der 
Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch 
die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.

Anlage A

1260 Zeichen

Anlage A zur V/0117/2025 
Kurzüberblick 
Der Name Prinz-Eugen-Straße wird beibehalten. Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach 
§ 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen und bezogen auf die Prinz-Eugen-
Straße erledigt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Beibehaltung der Prinz-Eugen-Straße dient dem Ziel »Münster auf der Basis unserer Ge-
schichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwi-
ckeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

8869 Zeichen

V/0117/2025 
V/0117/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entscheidung zur Prinz-Eugen-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Name Prinz-Eugen-Straße wird beibehalten. 
 
2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 
vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige 
Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Prinz-Eugen-Straße erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Sachstand:  
Am 8. Dezember 2020 beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden 
Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstan-
den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebten, 
sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger 
Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde.  
Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV  Münster-Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der 
Prinz-Eugen-Straße keinen dichten, sondern lediglich einen gegebenen Bezug zur NS Ideologie. 
Die BV Münster-Mitte hat ausführlich in einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren 
über das weitere Vorgehen beraten. 
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
22.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw abe 
Telefon: 492-6235 
Schw abeNora@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0117/2025 
Im Januar 2023 wird in der BV Münster -Mitte der Antrag A-M/0002/2023 (Anlage 1) eingebracht, 
in dem es heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt, nach einer Information der Anwoh-
ner*innen und Eigentümer *innen der entsprechenden Straßen ü ber die anstehende Entschei-
dung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue Stra-
ßennamen u. a. die Prinz-Eugen-Straße umzubenennen.   
Erst im Anschluss  soll der endgültige Umbenennungsbeschluss  der BV Münster-Mitte gefasst 
werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be-
schlossen. 
Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen zu Straßenumbenennungen in der Stadt Münster 
wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „ Leitlinien zu Ehrungen 
im öffentlichen Raum “ und „ einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung “ 
erarbeitet. Diese wurden im September 2024 vom Rat beschlossen.  Seit diesem Beschluss wer-
den die Verfahren zu Straßenumbenennunge n entsprechend weitergeführt. 
 
Begründung: 
Zur Person Prinz Eugen von Savoyen, (1663-1736) 
Wilhelm Kohl schreibt am 16.10.1956 in der Münstersche Zeitung:  
Im Jahre 1936 wurde diese Straße zur Erinnerung an Prinz Eugen von Savoyen benannt. Sohn des 
Prinzen von Savoyen-Carignan und der Olympia Mancini, einer Nichte Mazarins, wurde er 1663 in 
Paris geboren. Als Ludwig XIV. ihn nicht in sein Heer aufnehmen wollte, trat der Savoyer in die Diens-
te Österreichs und erkämpft sich als tapferer Soldat und hervorragender Stratege in Feldzügen gegen 
Türken und Franzosen den Feldmarschalltitel. Eugen, der über außerordentliches diplomatisches 
Geschick und umfassende Bildung verfügte, unterhielt Briefwechsel mit Leibniz und war ein Gönner 
Rousseaus. Österreich verdankt ihm sei ne vielen Jahrzehnte währende Vormachtstellung auf dem 
Balkan. Prinz Eugen starb 1736 in Wien. 
 
In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zu Prinz Eugen:  
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im Kampf gegen das 
Osmanische Re ich. Diese Kriege wurden später als sog. “Türkenkriege” und Prinz Eugen als 
“Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ ge-
dacht werden, der aus dem Kreis der zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS -Regime nutzte 
diese Vereinnahmung Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von 
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs fand auf der 
Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.  
 
Das Stadtarchiv Münster schreibt:  
Mit der Heldengeschichte Eugens ließen sich „Volksdeutsche“  in Südosteuropa für den „Heimat-
schutz“ mobilisieren.  Schließlich ist eine SS -Division nach Eugen benannt  worden. In diesen Er-

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V/0117/2025 
innerungszusammenhang fügt sich die  Prinz-Eugen-Straße in Münster, die mit den benachbarten  
Straßennamen eine Verbindung zu den Auslandsdeutschen  herstellen sollte.  
 
Bisheriges Verfahren 
Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem Beschluss der Leitlinien aufge-
griffen, die Anwo hnenden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und a m 27. Ja-
nuar 2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu de r beabsichtigten Umbenennung der Prinz -
Eugen-Straße und anderer Straßen organisiert . Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine  digita-
le Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt.  
Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und der weitaus größte Teil der schriftlichen Mit-
teilungen im Anhörungsverfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße aus. Die 
Beiträge waren zum Te il sehr ausführlich und sachkundig und betonten vor allem, dass die Per-
son Prinz Eugens als ehrenwert gilt und nur der Benennungszeitpunkt 1936 und die damit ver-
bundenen propagandistischen Absichten kritisch gesehen werden könnten. Die Umstände des 
Benennungszeitpunktes, wären jedoch nicht der Person anzulasten.  
Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei der BV Müns-
ter-Mitte und der Verwaltung eingereicht, die den Erhalt der historischen Straßennamen in Müns-
ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde ( Anlage 5). Die  Petition 
wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt u nd damit einem geregel-
ten Verfahren zugeführt. 
 
Entscheidung über den Straßennamen Prinz -Eugen-Straße 
Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW w ird mit dieser Beschlussvorlage 
aufgegriffen und ist bezogen auf die Prinz-Eugen-Straße erledig t.  
Der Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte 
von Dr. Alexander J.  Schwitanski, 2021  ist veröffentlicht unter: https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933-
45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2) . Alle eingegangenen Mitteilungen 
sind auf der Homepage „Strassennamen in Münster“ https://www.stadt-
muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte-
ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusammengestellt.  
Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“  sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen-
nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus-
nahme und ermöglichen diese nu r, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen der besseren Orientierung 
geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, 
dass die Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6)  oder die ursprüngliche Stra-
ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der 
Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach sind u. a. „Neubenen-
nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen verkörpern, die dem Ansehen der Stadt 
Münster schaden“ ebenso unzulässig wie „Neubenennungen die… diskrimin ierende Wirkung 
haben können“.

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V/0117/2025 
Die Einordnung Prinz Eugens in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski ohne einen dichten  Bezug 
zur NS -Ideologie und die Betrachtung der Person Prinz Eugens, der in der Zeit von 1663 bis 
1736 gelebt hat, lässt daran zweifeln, da ss eine  Ehrung der Person dem Ansehen der Stadt 
Münster schadet.  
Neben der Bewertung der Person  Prinz Eugens  sind die Belange der Anwohnenden  und Eigen-
tümer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für diese bedeutet eine Adress-
änderung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeug-
papieren als auch für die Mitteilung an alle relevanten Stellen. Für Gewerbetreibende erhöht sich 
der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwandsentschädigung kann dafür nicht gezahlt werden . 
Als Fazit aus den vorliegenden Fakten und unter Beachtung der Leitlinien empfiehlt die Verwal-
tung deshalb die Beibehaltung des Namens Prinz-Eugen-Straße.  
 
 
gez. 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 
Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 
Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden 
Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum 
Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht

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V/0117/2025 – Anlage 2 
Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der 
BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 
 
Eugen, Prinz von Savoyen, Graf von Soissons, wurde 1663 in Paris geboren und starb 1736 
in Wien. Eugen gehörte zum europäischen Hochadel. Sein Vater war Graf von Soissons, 
gehörte damit zur französischen Bourbonenfamilie, und Enkel des Herzogs von Savoyen 
sowie König Philipps II. von Spanien, die Mutter entstammte der Familie Kardinal Mazarins. 
Eugen wuchs am französischen Hof in Versailles mit sechs weiteren Geschwistern auf, der 
Vater verstarb früh. Die Mutter war, wie auch ihre Schwester, zeitweilig Mätresse Ludwigs 
XIV. Nach dem Zeugnis Liselottes von der Pfalz wuchsen Eugen und seine Geschwister in 
einer Art Verwahrlosung auf, während die Mutter in Hofintrigen verstrickt war, in deren Folge 
sie aus Frankreich fliehen musste, die Kinder in Versailles zurücklassend. Von Eugen wurde 
behauptet, er habe sich bereits in jungen Jahren an Männer verkauft.  
1683 floh Eugen aus Frankreich, nachdem seine Ambitionen auf eine militärische Laufbahn 
in Frankreich enttäuscht wurden. Er trat in das Heer Kaiser Leopolds I. ein, der sich vor 
einem türkischen Heer aus Wien zurückgezogen hatte. Eugen eruierte in der Folgezeit auch 
Möglichkeiten, in savoyische oder spanische Dienste zu treten, wurde dabei zum spanischen 
Granden erhoben und in den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen, letztlich blieb er 
aber in österreichischen Diensten, wo sich ihm rasch Karrierechancen boten. 1697 erhielt er 
den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im Kampf gegen das Osmanische Reich. 
In mehreren Feldzügen gewannen Truppen unter Eugens Befehl Ungarn, Siebenbürgen (im 
heutigen Rumänien), letztlich auch Belgrad für die österreichische Krone. Aufgrund des 
französisch-habsburgischen Gegensatzes im spanischen Erbfolgekrieg führte Eugen Krieg in 
einer Koalition mit England und den Niederlanden gegen Frankreich am Oberrhein, in den 
Niederlanden und in Italien. Dieser Krieg gegen Frankreich erstreckte sich über vierzehn 
Jahre und war für Zentraleuropa letztlich bedeutsamer, als die vier Schlachten gegen das 
Osmanische Reich, die Eugen schlug, auf die sich letztlich jedoch die Erinnerung an den 
Prinzen erstreckt.  
Seine militärischen Erfolge waren mit weitreichenden politischen und diplomatischen 
Weichenstellungen verbunden, so dass Eugens Wirken nicht auf rein militärische Belange 
reduziert blieb. Über mehrere Stationen brachte er es bis zum Hofkriegsratspräsidenten, 
womit er auch eine wesentliche politische Führungsrolle innerhalb des österreichischen 
Staatsgebildes einnahm. Der Regensburger Reichstag hatte ihn zudem zum 
Reichsfeldmarschall erhoben.  
Eugen von Savoyen war, dies kann die biographische Skizze nur andeuten, eine komplexe 
Figur der frühen Neuzeit. Als Teil des Hochadels konnte Eugen europäisch agieren, seine 
Festlegung auf Österreich, genauer auf Dienste für Habsburger Kaiser, waren nicht 
vorgezeichnet. Nationale Ideen lagen noch außerhalb der Vorstellungswelt, vielmehr betrieb 
Eugen sein militärisches und politisches Wirken zugunsten einer Dynastie, die jedoch, 
vermittelt über die Kaiserkrone des Alten Reiches, Einfluss über ihre dynastischen Kernlande 
hinaus nehmen konnte. Entsprechend gab es in der Erinnerung an Prinz Eugen ganz 
unterschiedliche Züge: Er galt als erfolgreicher Staatsmann und Militär, der die 
Großmachtstellung Österreichs ausbaute; richtete sich der Blick auf seine Rolle in den 
Kriegen gegen die konkurrierende Großmacht des Osmanischen Reiches – ebenso ein 
Vielvölkerstaat wie die Länder unter Habsburger Herrschaft – so konnte Eugen auch zum

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Helden des Christentums avancieren, wobei die Tatsache, dass die Untertanen der 
osmanischen Sultane nicht nur muslimische Türken waren, ausgeblendet werden musste.  
Bis ins 19. Jahrhundert hinein wurden die „Türkenkriege“ daher in Deutschland zu einem 
Erinnerungstopos, der den Kriegsgegner als den schlechthin Anderen aus dem Kreis der 
zivilisierten Völker ausgrenzte und die Rolle von Kaiser und Fürsten als Verteidiger gegen 
einen äußeren Feind betonte, der die „Antithese des Deutschen“ darstellte.  
Darauf konnte auch die Instrumentalisierung Eugen von Savoyens durch die NS-Propaganda 
aufsatteln, die Eugen für zwei funktional unterschiedliche Deutungen vereinnahmte. Die 
erste arbeitete mit am Führermythos, indem sie Hitler und Eugen gleichsetzte. In dem Film 
Der große König von 1942 des bekannten NS-Regisseurs Veit Harlan stand Prinz Eugen für 
die Figur des „Führers ohne Krone“, der das Reich durch persönliche Eignung vor der 
Katastrophe rettet und so die Legitimität seiner Führerschaft erweist. Bedeutender war 
freilich die Rolle, die Eugen als Chiffre für die Verbindung von Rassenideologie und 
Geopolitik zu spielen hatte. Seine Rede zum „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich 
hielt Hitler am 15. März 1938 auf einem Trakt der Wiener Hofburg direkt über dem 
Reiterstandbild Prinz Eugens. Er wies dabei Österreich als „der Ostmark“ die Rolle eines 
„Bollwerks“ der deutschen Nation und des deutschen Reiches zu und aktualisierte dabei „die 
Erinnerung an die Türkenfeldzüge und Eroberungen des Prinzen Eugen“ ohne ihn zu 
nennen. Die beschworene defensive Haltung wandelte sich in eine offensive, als das 
Deutsche Reich die territorialen Verhältnisse auf dem Balkan neu regelte.  
Die Berufung auf Prinz Eugen und seine Eroberungen auf dem Balkan mit der späteren 
Ansiedlung Deutscher zum Beispiel im Banat und der Batschka schuf eine gemeinsame 
Grundlage in der bisweilen von gegenteiligen Interessen getragenen Kommunikation 
zwischen den Stellen des Deutschen Reichs und den Organisationen der Volksdeutschen in 
den zum Beispiel an Ungarn abgetretenen Bereichen des Königreichs Jugoslawien. Auch 
unter Berufung auf eine enthistorisierende, mythifizierte Heldengeschichte Prinz Eugens 
gelang es der NS-Führung, die deutschen Volksgruppen insbesondere im ehemaligen 
Jugoslawien auch militärisch innerhalb der SS-Division „Prinz Eugen“ – vorgeblich zum 
„Heimatschutz“ – zu mobilisieren. Deren Einsatz vor allem zur Partisanenbekämpfung im 
Bereich des ehemaligen Jugoslawien und damit zur Absicherung der deutschen 
Besatzungspolitik knüpfte direkt an die postulierte „Grenzertradition“ der deutschen Siedler 
an und überhöhte diese mit Vorstellungen von einer überlegenen deutschen Kultur. Durch 
das Vorgehen der SS-Division auch gegen die Zivilbevölkerung während des 
Partisanenkriegs wurde die Erinnerung an Prinz Eugen nun auch mit Kriegsverbrechen 
während des Zweiten Weltkriegs in Verbindung gebracht.  
Die Prinz-Eugen-Straße wurde in Münster in genau jener Logik benannt, die den Prinzen 
ahistorisch zu einem Vorkämpfer deutschen Lebensraums im Südosten machte. Als einziger 
Personenname wurde Prinz Eugen in ein Cluster von Straßennamen gesetzt, das nach 
„landsmannschaftlichen, insbesondere auslandsdeutschen Bezeichnungen“ gebildet wurde 
und in dem sonst nur Regions- und Ortsbezeichnungen vorkamen: Sudentenweg, Egerweg, 
Glatzer Weg, Siebenbürgenweg, Hermannstadtweg, Kronstadtweg, Klausenburgweg, Prinz-
Eugen-Straße. Auch wenn aktuell bei der historischen Beschäftigung mit dem Prinzen die 
Bedingungen seines Aufwachsens, seine mutmaßliche Homosexualität oder auch seine 
Förderung der Künste hervorgehoben werden, knüpfen politisch gefärbte 
Erinnerungsversuche weiter an das enggeführte Bild vom „Türkenkrieger“ an. So hat in 
neuerer Zeit auch die österreichische FPÖ Eugen instrumentalisiert, um im historischen

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Gewand des Türkenkrieges politische Seitenhiebe gegen Gegner im Wahlkampf von 2010 
zu verteilen und mal wieder zur Verteidigung des christlichen Abendlands aufzurufen, 
diesmal gegen nichtchristliche Migrantinnen und Migranten.  
Auch die Versuche in Münster, die Bedeutung des Straßennamens zu erläutern, schließen 
mit der Attribuierung „Türkensieger“ an die Engführung der historischen Bedeutung Eugens 
an.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Prinz-Eugen-Straße
  • Admiral-Spee-Straße
  • Otto-Weddigen-Straße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Weseler Straße
  • Egerweg
  • Glatzer Weg
  • Siebenbürgenweg
  • Hermannstadtweg
  • Kronstadtweg
  • Klausenburgweg
  • Tannenbergstraße
  • Langemarckstraße
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0117/2025
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2025
Erstellt
06.03.2025 08:45