V/0117/2025
Entscheidung zur Prinz-Eugen-Straße
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Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025
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Anregung Nr. 2025-00023 V/0117/2025 - Anlage 5 Anregung Nr. 2025-00023 Anregung Nr. 2025-00023 Anregung Nr. 2025-00023
Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Prinz_Eugen
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V/0117/2025 – Anlage 3 Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Prinz-Eugen-Straße: 1) Mitteilung vom 27.01.2025 Über ihr Schreiben, das ich vor ein paar Tagen per Post erhielt, habe ich erfahren, dass es eine Absichtserklärung der Bezirksvertretung Münster-Mitte gibt, u.a. die Prinz-Eugen-Straße umzubenennen. All die Informationen im Internet, auf die verwiesen wurde, habe ich mir bereits angeschaut. Meine spontanen Bedenken, die Prinz-Eugen-Straße umzubenennen, wurde durch diese lnternetbeiträge nicht geschmälert/entkräftet. lm Prüfbericht von Dr. A. Schwitanski findet sich folgender Abschnitt: „Die Prinz-Eugen-Straße wurde in Münster in genau jener Logik benannt, die den Prinzen ahistorisch zu einem Vorkämpfer deutschen Lebensraums im Südosten machte. Als einziger Personenname wurde Prinz Eugen in ein Cluster von Straßennamen gesetzt, das nach ,,landsmannschaftlichen, insbesondere auslandsdeutschen Bezeichnungen" gebildet wurde und in dem sonst nur Regions- und Ortsbezeichnungen vorkamen: Sudentenweg, Egerweg, Glatzer Weg, Siebenbürgenweg, Hermannstadtweg, Kronstadtweg, Klausenburgweg, Prinz- Eugen-Straße." Ein kurzer Blick auf den Stadtplan zeigt, dass die Prinz-Eugen-Straße von dem oben genannten “Cluster“ ca. 2 km entfernt ist und nicht inmitten dieser Straßen mit ,,landsmannschaftlichen, insbesondere auslandsdeutschen Bezeichnungen“ liegt. Prinz Eugen war ein gebürtiger ltaliener, von der Kultur her Franzose, kam 1683 als Flüchtling mittellos nach Österreich und begab sich dort in den Dienst des Landes. Er war also ein Paradebeispiel für multikulturelle Integration. Außerdem war er höchstwahrscheinlich homosexuell, also eine wirklich bunte Persönlichkeit. Außerdem war Prinz Eugen ein großer Förderer von Wissenschaft und Sammler von Kunst. Prinz Eugen war u. a. mit Gottfried Wilhelm von Leibniz befreundet und unterstützte ihn bei der Gründung der k. k. Akademie der Wissenschaften. Weitere Freunde waren Voltaire und Montesquieu, Philosophen der Aufklärung, der Grundlage für das heutige individuelle Selbstverständnis des Menschen. Das Schloss Belvedere war und ist sowohl bei der Wiener Bevölkerung als auch bei internationalen Besuchern sehr beliebt. Es befindet sich in der Prinz-Eugen-Straße in Wien. Niemand in Wien oder international käme auf die ldee, diese Straße umzubenennen. Die Prinz-Eugen-Straße in Münster soll u.a. umbenannt werden, weil Hitler vor dem Denkmal Prinz Eugens auf dem Heldenplatz seine Anschlussrede hielt. Das war jedoch nichts Besonderes, da zu dieser Zeit alle Kundgebungen dort stattfinden und auch heute noch, da es einfach der größte zentrale Platz in Wien ist. Selbst der Papst hat diesen Platz 1983 für seinen Österreichbesuch ausgewährt. Die Tatsache, dass Hitler Prinz Eugen für seine Zwecke missbraucht hat, darf nicht dazu führen, dass Prinz Eugen dafür verantwortlich gemacht wird. Mit dieser einseitigen Behauptung wird man der großen Persönlichkeit Prinz Eugens nicht gerecht. Prinz Eugen wäre mit den Handlungen Hitlers sicher nicht einverstanden gewesen… V/0117/2025 – Anlage 3 2) Mitteilung vom 16.01.2025, Beispiel für 50 gleiche Schreiben Wir, die Anwohner, der Prinz-Eugen-Straße in Münster wehren uns vehement dagegen, dass unsere Straße aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen umbenannt werden soll. Das Schwitanski Gutachten, als Argumentationshilfe der SPD, Grünen und Volt für eine Umbenennung ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar. Wer würde heute beim Blick auf den Straßennamen Prinz-Eugen überhaupt auf die Idee kommen an Hitler oder die Nazis zu denken? Eine besondere Nähe zu Hitler scheint uns doch sehr konstruiert zu sein. Das ,,Ob-Überhaupt-Umbenennen“ scheint wohl nicht mehr in Frage gestellt zu werden, sondern bereits von den 3 Parteien apodiktisch beschlossen zu sein. Doch das werden wir Bürger nicht einspruchslos hinnehmen. Auch das kurzfristige Ansetzen und die Erreichbarkeit der Info-Veranstaltung in der Annette-Schule ist bei der aktuellen Bautätigkeit auf der Weseler Str. besonders für ältere Leute schwer zumutbar. Eigentümer als auch Mieter, als Betroffene müssen dann mit entsprechenden Folgen und Kosten rechnen. - Änderung der Adressenangabe im Pass, Personalausweis, Kfz-Papiere - Versicherungen. Banken, Vereinen, sonst. Kontakte oder Institutionen - Änderung von Briefpapier, Visitenkarten, umfangreiche Infos an Geschäftspartner, - sowie Schwierigkeiten mit der Erreichbarkeit z.B. in Navigationssystemen. Die unnötige und unverhältnismäßige Änderung der Adresse durch eine Straßenumbenennung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können. Genau das werden wir auch bei einer Umbenennung der Prinz-Eugen- Straße in Form einer Sammelklage anstreben. 3) Mitteilung vom 16.01.2025 Wir als Anwohner der Prinz-Eugen-Straße sind darüber sehr verwundert, dass nun unsere Straße – in was? Umbenannt werden soll. Wir gehen davon aus, dass Ihnen und der Fraktion die Persönlichkeit Prinz Eugen von Savoyen bekannt ist. Diese Person hat das Abendland vor der Islamisierung gerettet. Diese Rettung fand 200 Jahre vor der Gründung des Dritten Reiches statt. Daraus folgt, Prinz Eugen von Savoyen ist kein Mitglied der NSDAP oder einer anderen NS-Organisation gewesen, sondern wurde „ideologisch“ durch das NS-Regime vereinnahmt. Und nun soll der Prinz schon wieder „ideologisch“ ver(ge-)braucht werden. Anbei lege ich meinen Leserbrief in Kopie bei. Sollte die Fraktion noch Fragen an uns haben, wie können beraten. Unsere Anwohnerbefragung war sehr erfolgreich, geschätzte 80 % - 90 % der Anwohner wollen den Namen behalten…
Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV
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Antrag A-M/0002/2023
14.01.2023
Umbenennung weiterer Straßennamen
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen:
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt,
· auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege,
· nach intensiven internen Vorberatungen und
· nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue
Straßennamen
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße,
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen.
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen.
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald
·
die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und
· die neuen Straßennamen ausgewählt sind.
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu
erläutern.
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen.
V/0117/2025 - Anlage 1
Antrag A-M/0002/2023
Begründung
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik
zu veröffentlichen.
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem
Untersuchungsbericht).
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt.
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen)
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus
dem Stadtbild verdrängt wurden.
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse
geehrt werden.
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen,
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß.
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu
inszenieren.
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1.
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.
Antrag A-M/0002/2023
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog.
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809.
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat
überdies keinerlei Bezug zu Münster.
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die
republikanische Verfassung richtete, benutzt.
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete.
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer
Feldherr von Tannenberg speiste.
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war.
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische,
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme.
Kai Meyer vor dem Esche Martin Honderboom
Gina Auer Laura Maxellon
Anne Herbermann Marita Otte
Ulrike Kötter
Stephan Nonhoff
Claudia Scholz
Achim Specht
Martin Grewer Gerwin Karafiol
Anlage_4_Leitlinien_z.E.i.ö.R
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V/0117/2025 – Anlage 4 1 Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu „Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu beschränken sind. Ehrungen im öffentlichen Raum Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein. 3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein. 4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss diese Ehrung detailliert begründet werden. 5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet werden. 6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen. 7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von privaten Straßen möglich. 2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(- gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei nie intendiert. 3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen Zwischenräume bestehen. V/0117/2025 – Anlage 4 2 4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für ein semantisches Feld entscheidet. 6. Unzulässig sind: 6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben. 6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder diskriminierende Wirkung haben können. 7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs erfolgen. 8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen, nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen: 8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist. 8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine Neubewertung nötig macht. Denkmale und Ehrengräber 1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.
Anlage A
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Anlage A zur V/0117/2025 Kurzüberblick Der Name Prinz-Eugen-Straße wird beibehalten. Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen und bezogen auf die Prinz-Eugen- Straße erledigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Beibehaltung der Prinz-Eugen-Straße dient dem Ziel »Münster auf der Basis unserer Ge- schichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwi- ckeln.« Finanzierung Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0117/2025 V/0117/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entscheidung zur Prinz-Eugen-Straße Beratungsfolge 06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Name Prinz-Eugen-Straße wird beibehalten. 2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Prinz-Eugen-Straße erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Sachstand: Am 8. Dezember 2020 beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstan- den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebten, sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde. Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV Münster-Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der Prinz-Eugen-Straße keinen dichten, sondern lediglich einen gegebenen Bezug zur NS Ideologie. Die BV Münster-Mitte hat ausführlich in einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren über das weitere Vorgehen beraten. Vermessungs- und Katasteramt 22.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schw abe Telefon: 492-6235 Schw abeNora@stadt- muenster.de - 2 - V/0117/2025 Im Januar 2023 wird in der BV Münster -Mitte der Antrag A-M/0002/2023 (Anlage 1) eingebracht, in dem es heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt, nach einer Information der Anwoh- ner*innen und Eigentümer *innen der entsprechenden Straßen ü ber die anstehende Entschei- dung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue Stra- ßennamen u. a. die Prinz-Eugen-Straße umzubenennen. Erst im Anschluss soll der endgültige Umbenennungsbeschluss der BV Münster-Mitte gefasst werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be- schlossen. Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen zu Straßenumbenennungen in der Stadt Münster wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „ Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum “ und „ einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung “ erarbeitet. Diese wurden im September 2024 vom Rat beschlossen. Seit diesem Beschluss wer- den die Verfahren zu Straßenumbenennunge n entsprechend weitergeführt. Begründung: Zur Person Prinz Eugen von Savoyen, (1663-1736) Wilhelm Kohl schreibt am 16.10.1956 in der Münstersche Zeitung: Im Jahre 1936 wurde diese Straße zur Erinnerung an Prinz Eugen von Savoyen benannt. Sohn des Prinzen von Savoyen-Carignan und der Olympia Mancini, einer Nichte Mazarins, wurde er 1663 in Paris geboren. Als Ludwig XIV. ihn nicht in sein Heer aufnehmen wollte, trat der Savoyer in die Diens- te Österreichs und erkämpft sich als tapferer Soldat und hervorragender Stratege in Feldzügen gegen Türken und Franzosen den Feldmarschalltitel. Eugen, der über außerordentliches diplomatisches Geschick und umfassende Bildung verfügte, unterhielt Briefwechsel mit Leibniz und war ein Gönner Rousseaus. Österreich verdankt ihm sei ne vielen Jahrzehnte währende Vormachtstellung auf dem Balkan. Prinz Eugen starb 1736 in Wien. In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zu Prinz Eugen: Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im Kampf gegen das Osmanische Re ich. Diese Kriege wurden später als sog. “Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ ge- dacht werden, der aus dem Kreis der zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS -Regime nutzte diese Vereinnahmung Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt. Das Stadtarchiv Münster schreibt: Mit der Heldengeschichte Eugens ließen sich „Volksdeutsche“ in Südosteuropa für den „Heimat- schutz“ mobilisieren. Schließlich ist eine SS -Division nach Eugen benannt worden. In diesen Er- - 3 - V/0117/2025 innerungszusammenhang fügt sich die Prinz-Eugen-Straße in Münster, die mit den benachbarten Straßennamen eine Verbindung zu den Auslandsdeutschen herstellen sollte. Bisheriges Verfahren Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem Beschluss der Leitlinien aufge- griffen, die Anwo hnenden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und a m 27. Ja- nuar 2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu de r beabsichtigten Umbenennung der Prinz - Eugen-Straße und anderer Straßen organisiert . Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine digita- le Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt. Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und der weitaus größte Teil der schriftlichen Mit- teilungen im Anhörungsverfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße aus. Die Beiträge waren zum Te il sehr ausführlich und sachkundig und betonten vor allem, dass die Per- son Prinz Eugens als ehrenwert gilt und nur der Benennungszeitpunkt 1936 und die damit ver- bundenen propagandistischen Absichten kritisch gesehen werden könnten. Die Umstände des Benennungszeitpunktes, wären jedoch nicht der Person anzulasten. Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei der BV Müns- ter-Mitte und der Verwaltung eingereicht, die den Erhalt der historischen Straßennamen in Müns- ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde ( Anlage 5). Die Petition wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt u nd damit einem geregel- ten Verfahren zugeführt. Entscheidung über den Straßennamen Prinz -Eugen-Straße Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW w ird mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen und ist bezogen auf die Prinz-Eugen-Straße erledig t. Der Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 ist veröffentlicht unter: https://www.stadt- muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933- 45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2) . Alle eingegangenen Mitteilungen sind auf der Homepage „Strassennamen in Münster“ https://www.stadt- muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte- ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusammengestellt. Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen- nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus- nahme und ermöglichen diese nu r, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Stra- ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach sind u. a. „Neubenen- nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen verkörpern, die dem Ansehen der Stadt Münster schaden“ ebenso unzulässig wie „Neubenennungen die… diskrimin ierende Wirkung haben können“. - 4 - V/0117/2025 Die Einordnung Prinz Eugens in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski ohne einen dichten Bezug zur NS -Ideologie und die Betrachtung der Person Prinz Eugens, der in der Zeit von 1663 bis 1736 gelebt hat, lässt daran zweifeln, da ss eine Ehrung der Person dem Ansehen der Stadt Münster schadet. Neben der Bewertung der Person Prinz Eugens sind die Belange der Anwohnenden und Eigen- tümer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für diese bedeutet eine Adress- änderung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeug- papieren als auch für die Mitteilung an alle relevanten Stellen. Für Gewerbetreibende erhöht sich der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwandsentschädigung kann dafür nicht gezahlt werden . Als Fazit aus den vorliegenden Fakten und unter Beachtung der Leitlinien empfiehlt die Verwal- tung deshalb die Beibehaltung des Namens Prinz-Eugen-Straße. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023
Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht
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V/0117/2025 – Anlage 2 Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 Eugen, Prinz von Savoyen, Graf von Soissons, wurde 1663 in Paris geboren und starb 1736 in Wien. Eugen gehörte zum europäischen Hochadel. Sein Vater war Graf von Soissons, gehörte damit zur französischen Bourbonenfamilie, und Enkel des Herzogs von Savoyen sowie König Philipps II. von Spanien, die Mutter entstammte der Familie Kardinal Mazarins. Eugen wuchs am französischen Hof in Versailles mit sechs weiteren Geschwistern auf, der Vater verstarb früh. Die Mutter war, wie auch ihre Schwester, zeitweilig Mätresse Ludwigs XIV. Nach dem Zeugnis Liselottes von der Pfalz wuchsen Eugen und seine Geschwister in einer Art Verwahrlosung auf, während die Mutter in Hofintrigen verstrickt war, in deren Folge sie aus Frankreich fliehen musste, die Kinder in Versailles zurücklassend. Von Eugen wurde behauptet, er habe sich bereits in jungen Jahren an Männer verkauft. 1683 floh Eugen aus Frankreich, nachdem seine Ambitionen auf eine militärische Laufbahn in Frankreich enttäuscht wurden. Er trat in das Heer Kaiser Leopolds I. ein, der sich vor einem türkischen Heer aus Wien zurückgezogen hatte. Eugen eruierte in der Folgezeit auch Möglichkeiten, in savoyische oder spanische Dienste zu treten, wurde dabei zum spanischen Granden erhoben und in den Orden vom Goldenen Vlies aufgenommen, letztlich blieb er aber in österreichischen Diensten, wo sich ihm rasch Karrierechancen boten. 1697 erhielt er den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im Kampf gegen das Osmanische Reich. In mehreren Feldzügen gewannen Truppen unter Eugens Befehl Ungarn, Siebenbürgen (im heutigen Rumänien), letztlich auch Belgrad für die österreichische Krone. Aufgrund des französisch-habsburgischen Gegensatzes im spanischen Erbfolgekrieg führte Eugen Krieg in einer Koalition mit England und den Niederlanden gegen Frankreich am Oberrhein, in den Niederlanden und in Italien. Dieser Krieg gegen Frankreich erstreckte sich über vierzehn Jahre und war für Zentraleuropa letztlich bedeutsamer, als die vier Schlachten gegen das Osmanische Reich, die Eugen schlug, auf die sich letztlich jedoch die Erinnerung an den Prinzen erstreckt. Seine militärischen Erfolge waren mit weitreichenden politischen und diplomatischen Weichenstellungen verbunden, so dass Eugens Wirken nicht auf rein militärische Belange reduziert blieb. Über mehrere Stationen brachte er es bis zum Hofkriegsratspräsidenten, womit er auch eine wesentliche politische Führungsrolle innerhalb des österreichischen Staatsgebildes einnahm. Der Regensburger Reichstag hatte ihn zudem zum Reichsfeldmarschall erhoben. Eugen von Savoyen war, dies kann die biographische Skizze nur andeuten, eine komplexe Figur der frühen Neuzeit. Als Teil des Hochadels konnte Eugen europäisch agieren, seine Festlegung auf Österreich, genauer auf Dienste für Habsburger Kaiser, waren nicht vorgezeichnet. Nationale Ideen lagen noch außerhalb der Vorstellungswelt, vielmehr betrieb Eugen sein militärisches und politisches Wirken zugunsten einer Dynastie, die jedoch, vermittelt über die Kaiserkrone des Alten Reiches, Einfluss über ihre dynastischen Kernlande hinaus nehmen konnte. Entsprechend gab es in der Erinnerung an Prinz Eugen ganz unterschiedliche Züge: Er galt als erfolgreicher Staatsmann und Militär, der die Großmachtstellung Österreichs ausbaute; richtete sich der Blick auf seine Rolle in den Kriegen gegen die konkurrierende Großmacht des Osmanischen Reiches – ebenso ein Vielvölkerstaat wie die Länder unter Habsburger Herrschaft – so konnte Eugen auch zum V/0117/2025 – Anlage 2 Helden des Christentums avancieren, wobei die Tatsache, dass die Untertanen der osmanischen Sultane nicht nur muslimische Türken waren, ausgeblendet werden musste. Bis ins 19. Jahrhundert hinein wurden die „Türkenkriege“ daher in Deutschland zu einem Erinnerungstopos, der den Kriegsgegner als den schlechthin Anderen aus dem Kreis der zivilisierten Völker ausgrenzte und die Rolle von Kaiser und Fürsten als Verteidiger gegen einen äußeren Feind betonte, der die „Antithese des Deutschen“ darstellte. Darauf konnte auch die Instrumentalisierung Eugen von Savoyens durch die NS-Propaganda aufsatteln, die Eugen für zwei funktional unterschiedliche Deutungen vereinnahmte. Die erste arbeitete mit am Führermythos, indem sie Hitler und Eugen gleichsetzte. In dem Film Der große König von 1942 des bekannten NS-Regisseurs Veit Harlan stand Prinz Eugen für die Figur des „Führers ohne Krone“, der das Reich durch persönliche Eignung vor der Katastrophe rettet und so die Legitimität seiner Führerschaft erweist. Bedeutender war freilich die Rolle, die Eugen als Chiffre für die Verbindung von Rassenideologie und Geopolitik zu spielen hatte. Seine Rede zum „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich hielt Hitler am 15. März 1938 auf einem Trakt der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Prinz Eugens. Er wies dabei Österreich als „der Ostmark“ die Rolle eines „Bollwerks“ der deutschen Nation und des deutschen Reiches zu und aktualisierte dabei „die Erinnerung an die Türkenfeldzüge und Eroberungen des Prinzen Eugen“ ohne ihn zu nennen. Die beschworene defensive Haltung wandelte sich in eine offensive, als das Deutsche Reich die territorialen Verhältnisse auf dem Balkan neu regelte. Die Berufung auf Prinz Eugen und seine Eroberungen auf dem Balkan mit der späteren Ansiedlung Deutscher zum Beispiel im Banat und der Batschka schuf eine gemeinsame Grundlage in der bisweilen von gegenteiligen Interessen getragenen Kommunikation zwischen den Stellen des Deutschen Reichs und den Organisationen der Volksdeutschen in den zum Beispiel an Ungarn abgetretenen Bereichen des Königreichs Jugoslawien. Auch unter Berufung auf eine enthistorisierende, mythifizierte Heldengeschichte Prinz Eugens gelang es der NS-Führung, die deutschen Volksgruppen insbesondere im ehemaligen Jugoslawien auch militärisch innerhalb der SS-Division „Prinz Eugen“ – vorgeblich zum „Heimatschutz“ – zu mobilisieren. Deren Einsatz vor allem zur Partisanenbekämpfung im Bereich des ehemaligen Jugoslawien und damit zur Absicherung der deutschen Besatzungspolitik knüpfte direkt an die postulierte „Grenzertradition“ der deutschen Siedler an und überhöhte diese mit Vorstellungen von einer überlegenen deutschen Kultur. Durch das Vorgehen der SS-Division auch gegen die Zivilbevölkerung während des Partisanenkriegs wurde die Erinnerung an Prinz Eugen nun auch mit Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkriegs in Verbindung gebracht. Die Prinz-Eugen-Straße wurde in Münster in genau jener Logik benannt, die den Prinzen ahistorisch zu einem Vorkämpfer deutschen Lebensraums im Südosten machte. Als einziger Personenname wurde Prinz Eugen in ein Cluster von Straßennamen gesetzt, das nach „landsmannschaftlichen, insbesondere auslandsdeutschen Bezeichnungen“ gebildet wurde und in dem sonst nur Regions- und Ortsbezeichnungen vorkamen: Sudentenweg, Egerweg, Glatzer Weg, Siebenbürgenweg, Hermannstadtweg, Kronstadtweg, Klausenburgweg, Prinz- Eugen-Straße. Auch wenn aktuell bei der historischen Beschäftigung mit dem Prinzen die Bedingungen seines Aufwachsens, seine mutmaßliche Homosexualität oder auch seine Förderung der Künste hervorgehoben werden, knüpfen politisch gefärbte Erinnerungsversuche weiter an das enggeführte Bild vom „Türkenkrieger“ an. So hat in neuerer Zeit auch die österreichische FPÖ Eugen instrumentalisiert, um im historischen V/0117/2025 – Anlage 2 Gewand des Türkenkrieges politische Seitenhiebe gegen Gegner im Wahlkampf von 2010 zu verteilen und mal wieder zur Verteidigung des christlichen Abendlands aufzurufen, diesmal gegen nichtchristliche Migrantinnen und Migranten. Auch die Versuche in Münster, die Bedeutung des Straßennamens zu erläutern, schließen mit der Attribuierung „Türkensieger“ an die Engführung der historischen Bedeutung Eugens an.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Prinz-Eugen-Straße
- Admiral-Spee-Straße
- Otto-Weddigen-Straße
- Andreas-Hofer-Straße
- Weseler Straße
- Egerweg
- Glatzer Weg
- Siebenbürgenweg
- Hermannstadtweg
- Kronstadtweg
- Klausenburgweg
- Tannenbergstraße
- Langemarckstraße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0117/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2025
- Erstellt
- 06.03.2025 08:45