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2523/2017

Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 14.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.12.2017, TOP 12.7

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3800 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/12 
Vorlagen-Nummer 
 2523/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
 
Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang 
hier: mündliche Nachfrage von Herrn Klemm in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
am 08.05.2017, TOP 12.1 
„Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass gemäß der Vorlage 85 % 
der Fahrzeuge in der Tempo 30 Zone zwischen 43 und 44 km/h schnell seien. Die Verwaltung be-
zeichne dies als unproblematisch. Allerdings sei dies eine Überschreitung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit von fast 50 %. Er fragt daher nach, ob die Verwaltung solch hohe Überschreitungen in 
Tempo 30 Zonen generell als unproblematisch einstufen?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tempo 30-Zonen sind in Köln ein weit verbreitetes Phänomen 
und Problem. Bei Verkehrszählungen wird grundsätzlich zunächst die V85 (die Geschwindigkeit, die 
von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird) betrachtet.  
 
Sollte es allerdings aufgrund einer erhöhten Geschwindigkeit zu Problemen führen, folgen weitere 
Überlegungen bzgl. Optimierungsmaßnahmen. Dies gilt insbesondere für Straßenabschnitte, die sich 
in der Nähe von schützenswerten Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen und Altenheimen, befin-
den. Bei Schulwegen ist die Verkehrssicherheit insbesondere zu gewährleisten. 
 
Bauliche Eingriffe werden vorgenommen, sofern diese erforderlich und möglich sind. Aufgrund von 
Mindestfahrbahnbreiten für Rettungswagen oder der Freihaltung von Zufahrten lassen sich nicht alle 
Straßenräume konfliktfrei einengen.   
 
Generell sollten die Geschwindigkeiten stets im Zusammenhang mit der Verkehrsmenge betrachtet 
werden. Nichtsdestotrotz hält die Verwaltung die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeits-
begrenzung und der damit verbundenen Verkehrssicherheit für sehr bedeutsam.  
 
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tempo 30-Zonen werden seitens der Verwaltung an die Polizei 
und/oder an das Ordnungsamt mit der Bitte um Überwachung weitergeleitet. Aufgrund eingeschränk-
ter personeller Möglichkeiten der Polizei ist eine regelmäßige Kontrolle in allen stadtweit betroffenen 
Bereichen nicht möglich. Das Ordnungsamt wird in unregelmäßigen Abständen weiterhin die Ge-
schwindigkeit überwachen.  
 
Wie bereits zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum 20.03.2017 seitens der Verwaltung the-
matisiert, wird für den Goldfasanenweg im Teilabschnitt zwischen Flamingoweg und Wachtelweg, an 
den möglichen Standorten, alternierendes Parken zwecks geschwindigkeitsreduzierender Wirkung 
eingerichtet. 
 
Nach Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahme besteht kein weiterer Handlungsbedarf, zumal 
es sich um keine Unfallhäufungsstelle handelt.

2 
 
 
Konkret für den Goldfasanenweg wurden vom 04.07.2017-05.07.2017 erneut Zählungen durchge-
führt. 
Die V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird) beträgt 
auf dem Goldfasanenweg im Juli 2017 in Richtung Flamingoweg 43 km/h (Mai 2016: 43 km/h) und in 
Richtung Akazienweg 45 km/h (Mai 2016: 44 km/h). Im Vergleich zu den Geschwindigkeitsmessun-
gen vom 03.05.2016-04.05.2016 liegen demnach keine wesentlichen Veränderungen vor. 
 
Da im Querschnitt maximal nur 81 Kfz in der Spitzenstunde (Sph) zwischen 16-17 Uhr (Mai 2016: 107 
Kfz in Sph 16-17 Uhr) gezählt wurden, ergibt sich aufgrund der geringen Verkehrsmenge nach wie 
vor keine außergewöhnliche Dringlichkeit für die Umgestaltung.  
 
Insgesamt weisen bis auf kleine Schwankungen beide Zählungen ähnliche Rückschlüsse über die 
Verkehrssituation in Ehrenfeld/Vogelsang auf.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2523/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
14.11.2017
Erstellt
15.08.2017 07:57