2523/2017
Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3800 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/12 Vorlagen-Nummer 2523/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang hier: mündliche Nachfrage von Herrn Klemm in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 08.05.2017, TOP 12.1 „Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass gemäß der Vorlage 85 % der Fahrzeuge in der Tempo 30 Zone zwischen 43 und 44 km/h schnell seien. Die Verwaltung be- zeichne dies als unproblematisch. Allerdings sei dies eine Überschreitung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit von fast 50 %. Er fragt daher nach, ob die Verwaltung solch hohe Überschreitungen in Tempo 30 Zonen generell als unproblematisch einstufen?“ Antwort der Verwaltung Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tempo 30-Zonen sind in Köln ein weit verbreitetes Phänomen und Problem. Bei Verkehrszählungen wird grundsätzlich zunächst die V85 (die Geschwindigkeit, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird) betrachtet. Sollte es allerdings aufgrund einer erhöhten Geschwindigkeit zu Problemen führen, folgen weitere Überlegungen bzgl. Optimierungsmaßnahmen. Dies gilt insbesondere für Straßenabschnitte, die sich in der Nähe von schützenswerten Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen und Altenheimen, befin- den. Bei Schulwegen ist die Verkehrssicherheit insbesondere zu gewährleisten. Bauliche Eingriffe werden vorgenommen, sofern diese erforderlich und möglich sind. Aufgrund von Mindestfahrbahnbreiten für Rettungswagen oder der Freihaltung von Zufahrten lassen sich nicht alle Straßenräume konfliktfrei einengen. Generell sollten die Geschwindigkeiten stets im Zusammenhang mit der Verkehrsmenge betrachtet werden. Nichtsdestotrotz hält die Verwaltung die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeits- begrenzung und der damit verbundenen Verkehrssicherheit für sehr bedeutsam. Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tempo 30-Zonen werden seitens der Verwaltung an die Polizei und/oder an das Ordnungsamt mit der Bitte um Überwachung weitergeleitet. Aufgrund eingeschränk- ter personeller Möglichkeiten der Polizei ist eine regelmäßige Kontrolle in allen stadtweit betroffenen Bereichen nicht möglich. Das Ordnungsamt wird in unregelmäßigen Abständen weiterhin die Ge- schwindigkeit überwachen. Wie bereits zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum 20.03.2017 seitens der Verwaltung the- matisiert, wird für den Goldfasanenweg im Teilabschnitt zwischen Flamingoweg und Wachtelweg, an den möglichen Standorten, alternierendes Parken zwecks geschwindigkeitsreduzierender Wirkung eingerichtet. Nach Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahme besteht kein weiterer Handlungsbedarf, zumal es sich um keine Unfallhäufungsstelle handelt. 2 Konkret für den Goldfasanenweg wurden vom 04.07.2017-05.07.2017 erneut Zählungen durchge- führt. Die V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird) beträgt auf dem Goldfasanenweg im Juli 2017 in Richtung Flamingoweg 43 km/h (Mai 2016: 43 km/h) und in Richtung Akazienweg 45 km/h (Mai 2016: 44 km/h). Im Vergleich zu den Geschwindigkeitsmessun- gen vom 03.05.2016-04.05.2016 liegen demnach keine wesentlichen Veränderungen vor. Da im Querschnitt maximal nur 81 Kfz in der Spitzenstunde (Sph) zwischen 16-17 Uhr (Mai 2016: 107 Kfz in Sph 16-17 Uhr) gezählt wurden, ergibt sich aufgrund der geringen Verkehrsmenge nach wie vor keine außergewöhnliche Dringlichkeit für die Umgestaltung. Insgesamt weisen bis auf kleine Schwankungen beide Zählungen ähnliche Rückschlüsse über die Verkehrssituation in Ehrenfeld/Vogelsang auf.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2523/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 14.11.2017
- Erstellt
- 15.08.2017 07:57