A-W/0031/2015
Verkehrsberuhigung Potstiege
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Stellungnahme der Verwaltung
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Aw [0034 [2045 ' 32 2 7100/ BV-West nn 02.03.2018 Herr Pivl . . - 32 92 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer 14, MRZ, 2016 Ami für Bürger u. Ralseervikef) NO) Berkrksvenwaliung Wisst über 33.24 Frau Remmers Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verkehrsteilnehmer auf der Straße Potstiege zwischen Hollandtstraße und Nieden- stiege sowohl die Vorfahrt der einmündenden Stiegen als auch die Tempo-30-Regelung be- rücksichtigen. Auf die Zwischenmitteilung vom 06.08.2015 wird Bezug genommen. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Messung und der erfolgten Abstimmung mit der Verkehrsplanung, dem Tiefoauamt sowie der Polizei wird nachfolgend berichtet: ' . Zur Feststellung des Geschwindigkeitsniveaus wurden Messungen mit einem Seitenradar- messgerät durchgeführt.: Die Messergebnisse umfassen den Zeitraum vom 06.01. bis 12.01.2016. Bei der Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus ist die sogenannte v85 von Relevanz. Dabei handelt es sich um die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Verkehrs- teilnehmer/innen nicht überschritten ‘wird. Die gemessenen Geschwindigkeiten haben in Fahrtrichtung von-Esmarch-Straße einen Wert von-33 km/h und in Fahrtrichtung Niedenstie- ge einen Wert von. 30 km/h ergeben. Die zulässige Geschwindigkeit wird damit nur in Fahrt- richtung von-Esmarch-Straße geringfügig überschritten. Bezogen auf andere Tempo-30- Zonen im Stadtgebiet. handelt es sich um ein gutes Ergebnis. Wie üblich in. einer Tempo-30-zone besteht auch in der Potstiege die Vorfahrtsregelung rechts vor links. In diesem Tempo-30-Zoneneingang und im Einmündungsbereich zur Hol- landtstraße sind bereits Aufpflasterungen vorhanden, die zu einer Geschwindigkeitsdämp- fung führen. Durch das alternierende Parken wird die ca. 6,70m breite Fahrbahn abschnitts- weise eingeengt, so dass höhere Geschwindigkeiten nicht erzielt werden können. Mit dieser Maßnahme wird eine „künstliche“ Verkehrsberuhigung erreicht. Die Unfalllage ist nach An- frage bei der Polizei unauffällig. Dennoch hat die Polizei Überwachungsmaßnahmen einge- leitet. Vor dem geschildeten Hintergrund ist.der Bereich der Potstiege als verkehrssicher einzustu- fen. Insofern sind weitere straßenverkehrliche Maßnahmen nicht zu rechtfertigen. Schulze-Weiner
Originalantrag
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West Münster, 31.07.2015 An die Bezirksvertretung Münster-West Herrn Bezirksbürgermeister Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Verkehrsberuhigung Potstiege Die Verwaltung wird beauftragt Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verkehrsteilnehmer in der Potstiege zwischen Hollandtstraße und Niedenstiege so- wohl die Vorfahrt der einmündenden Stiege n als auch die Tempo -30-Regelung berücksicht i- gen. Begründung: Die Potstiege ist sehr breit und gerade und lädt damit zum schnellen Fahren ein und die Rechts- vor-Links-Regelung an der Einmündung der Stiegen scheint nicht allen Autofahrern klar zu sein. Direkt an der Straße, aber auch an den Stiegen wohnen viele Familien mit kleinen Ki n- dern. Auch Ra dfahrer und Fußgänger nutzen die Stiegen u. a. als Verbindung zum Coesfeld - und Arnheimweg. Deshalb sollten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden wie etwa Markierungen auf der Straße, die auf die Rechts-vor-Links-Regelung hinweisen. Gezeichnet: Kretzschmar Brinktrine Kraut-Kleinschmidt Köster Schmitz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Hollandtstraße
- Arnheimweg
- Von-Esmarch-Straße
- Niedenstiege
- Potstiege
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0031/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 04.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37