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A-W/0031/2015

Verkehrsberuhigung Potstiege

Antrag an die BV West 04.08.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 21.04.2016, TOP 9.5

Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

2312 Zeichen

Aw [0034 [2045

' 32 2 7100/ BV-West nn 02.03.2018
Herr Pivl . . - 32 92
An die
Bezirksvertretung

Münster-West

über
Herrn Stadtrat Heuer

14, MRZ, 2016

Ami für Bürger u. Ralseervikef) NO)
Berkrksvenwaliung Wisst

über
33.24
Frau Remmers

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West bittet Maßnahmen zu ergreifen,
damit die Verkehrsteilnehmer auf der Straße Potstiege zwischen Hollandtstraße und Nieden-
stiege sowohl die Vorfahrt der einmündenden Stiegen als auch die Tempo-30-Regelung be-
rücksichtigen. Auf die Zwischenmitteilung vom 06.08.2015 wird Bezug genommen. Aufgrund
der nunmehr vorliegenden Messung und der erfolgten Abstimmung mit der Verkehrsplanung,
dem Tiefoauamt sowie der Polizei wird nachfolgend berichtet: '

. Zur Feststellung des Geschwindigkeitsniveaus wurden Messungen mit einem Seitenradar-
messgerät durchgeführt.: Die Messergebnisse umfassen den Zeitraum vom 06.01. bis
12.01.2016. Bei der Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus ist die sogenannte v85 von
Relevanz. Dabei handelt es sich um die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Verkehrs-
teilnehmer/innen nicht überschritten ‘wird. Die gemessenen Geschwindigkeiten haben in
Fahrtrichtung von-Esmarch-Straße einen Wert von-33 km/h und in Fahrtrichtung Niedenstie-
ge einen Wert von. 30 km/h ergeben. Die zulässige Geschwindigkeit wird damit nur in Fahrt-
richtung von-Esmarch-Straße geringfügig überschritten. Bezogen auf andere Tempo-30-
Zonen im Stadtgebiet. handelt es sich um ein gutes Ergebnis.

Wie üblich in. einer Tempo-30-zone besteht auch in der Potstiege die Vorfahrtsregelung
rechts vor links. In diesem Tempo-30-Zoneneingang und im Einmündungsbereich zur Hol-
landtstraße sind bereits Aufpflasterungen vorhanden, die zu einer Geschwindigkeitsdämp-
fung führen. Durch das alternierende Parken wird die ca. 6,70m breite Fahrbahn abschnitts-
weise eingeengt, so dass höhere Geschwindigkeiten nicht erzielt werden können. Mit dieser
Maßnahme wird eine „künstliche“ Verkehrsberuhigung erreicht. Die Unfalllage ist nach An-
frage bei der Polizei unauffällig. Dennoch hat die Polizei Überwachungsmaßnahmen einge-
leitet.

Vor dem geschildeten Hintergrund ist.der Bereich der Potstiege als verkehrssicher einzustu-
fen. Insofern sind weitere straßenverkehrliche Maßnahmen nicht zu rechtfertigen.

Schulze-Weiner

Originalantrag

1143 Zeichen

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
 
   Münster, 31.07.2015 
   
 
 
 
An die 
Bezirksvertretung Münster-West 
Herrn Bezirksbürgermeister Brinktrine 
 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
Verkehrsberuhigung Potstiege 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt Maßnahmen zu ergreifen,  
 
damit die Verkehrsteilnehmer in der Potstiege  zwischen Hollandtstraße und Niedenstiege  so-
wohl die Vorfahrt der einmündenden Stiege n als auch die Tempo -30-Regelung berücksicht i-
gen. 
 
 
 
Begründung:  
 
Die Potstiege ist sehr breit und gerade und lädt damit zum schnellen Fahren ein und die Rechts-
vor-Links-Regelung an der Einmündung der Stiegen scheint nicht allen Autofahrern klar zu 
sein. Direkt an der Straße, aber auch an den Stiegen wohnen viele Familien mit kleinen Ki n-
dern. Auch Ra dfahrer und Fußgänger nutzen die Stiegen u. a. als Verbindung zum Coesfeld - 
und Arnheimweg. Deshalb sollten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden wie 
etwa Markierungen auf der Straße, die auf die Rechts-vor-Links-Regelung hinweisen. 
 
 
Gezeichnet: 
 
Kretzschmar 
Brinktrine 
Kraut-Kleinschmidt  
Köster 
Schmitz

Beratungsverlauf (1)

21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hollandtstraße
  • Arnheimweg
  • Von-Esmarch-Straße
  • Niedenstiege
  • Potstiege

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Details

Aktenzeichen
A-W/0031/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
04.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37