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Baubeschluss für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover

Beschlussvorlage Ausschuss 1625/2018 vom 22.10.2018

Stand: Am 17.12.2018 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 13.11.2018

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    1 Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 16.11.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.11.2018 öffentlich 3.4 Baubeschluss für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolsho- ver Straße/Kalker Hauptstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, RolshoverStraße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen 1625/2018 RM Hammer bittet um Mitteilung, ob als Alternative auch die Einrichtung eines Kreis- verkehres geprüft wurde. Zudem weist er kritisch darauf hin, dass die geplanten Mul- tifunktionsflächen insbesondere den Gehwegbereich vor den Köln-Arcaden sehr ein- engen und er daher die Frage aufwerfen möchte, ob diese in der vorgesehenen Brei- te unbedingt erforderlich seien. Letztendlich bittet er noch um eine Erläuterung zur Radwegeführung auf der Kalk- Mülheimer-Straße. Radfahrende, die von Norden kommen, könnten nicht mehr gera- deaus fahren, sondern müssen stattdessen rechts abbiegen um dann anschließend einen U-Turn zu machen. Hier rege er an, nachzubessern und den Radfahrenden auf der geradeaus führenden Fahrbahn zu belassen. Auch die dortige Fahrbahnbreite von 4,75 m erscheine ihm für eine einspurige Verkehrsführung – im Verhältnis zum Fahrradstreifen von lediglich 1,50 m Breite – überdimensioniert. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, teilt mit, dass ein Kreisverkehr geometrisch passen würde; jedoch habe man hier einen ho- hen Anteil an Kfz-Verkehr und zudem eine sehr hohe Anzahl an querenden zu Fuß Gehenden auf allen Ästen, so dass ein Kreisverkehr an dieser Stelle nicht leistungs- fähig wäre. Funktionierende Multifunktionsflächen habe die Verwaltung beispielsweise bereits auf der Frankfurter Straße sowie der Severinsstraße eingerichtet. In wie weit diese von den anliegenden Geschäftsleuten in Anspruch genommen werden, könne die 2 Verwaltung nicht vorhersagen. Die Flächen können für Außengastronomie, Möblie- rung oder auch zum Parken genutzt werden; die Verwaltung bringe damit Flexibilität in die Planung. Den Hinweis zur Radwegeführung und Fahrbahnbreite nehme er zur Prüfung mit. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit Anmerkungen und Hinweisen zu- nächst zur Beratung in die Bezirksvertretung Kalk. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Anlage 2 Lageplan BA 2

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    30 18,00 Baum erhalten vorh. Baum entfällt vorh. Baum entfällt Baum erhalten Baum erhalten Baum erhalten Baum geplant Baum geplant M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen 101a VII PD VI FD VD 78VD HB Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 20/10 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 30/15 altgraphit oder gleichwertig Asphalt Gussasphalt Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 grau/ anthrazit-Schachbrett baulicher Radweg Betonsteinpflaster 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 Bügel fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 40/40 grau Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Bügel Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiterin (661/4) Bezirksingenieur/-in (661/4) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 250 8-Rolshover Straße 8/Kalk Lageplan 13.07.2017 13.07.2017 13.07.2017 Rolshoverstraße / Kalker Hauptstraße Umgestaltung der Kreuzung 02696 Kalk 661/5 Radverkehrsführung 04.07.17gez. Hr .Foelske 663/21 Mitzeichnung Vorentwurf 05.07.17gez. Hr. Piszczek gez. Kühns 12.10.2017 gez. Scheper 12.10.2017 gez. Stolte-Neuman 12.10.2017 gez. Harzendorf 12.10.2017 Anpassung Bordstein an Multifunktionsflächen Kü 19.10.2017 Anpassung Radausschleusung Rolshover Straße Ri. Norden Kü 19.10.2017 Anpassung Material Kreuzungsbereich Sieversstraße Kü 13.11.2017 27.10.2017 Anpassung Fußgängerüberweg Kreuzungsbereich Sieversstraße Kü Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ Anlage 2
  • Anlage 1 Lageplan BA 1

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    Baum erhalten Baum erhalten Baum erhalten Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 20/10 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 30/15 altgraphit oder gleichwertig Asphalt Gussasphalt Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 grau/ anthrazit-Schachbrett baulicher Radweg Betonsteinpflaster 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 Bügel fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 40/40 grau Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Bügel Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiterin (661/4) Bezirksingenieur/-in (661/4) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 250 8-Rolshover Straße 8/Kalk Lageplan 13.07.2017 13.07.2017 13.07.2017 Rolshoverstraße / Kalker Hauptstraße Umgestaltung der Kreuzung 02696 Kalk 661/5 Radverkehrsführung 04.07.17gez. Hr .Foelske 663/21 Mitzeichnung Vorentwurf 05.07.17gez. Hr. Piszczek gez. Kühns 12.10.2017 gez. Scheper 12.10.2017 gez. Stolte-Neuman 12.10.2017 gez. Harzendorf 12.10.2017 Anpassung Bordstein an Multifunktionsflächen Kü 19.10.2017 Anpassung Radausschleusung Rolshover Straße Ri. Norden Kü 19.10.2017 Anpassung Material Kreuzungsbereich Sieversstraße Kü 27.10.2017 Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________ 08.05.2018 Hr. Lauer Fr. Felden Anlage 1
  • Anlage 3 - RPA Prüfbericht vom 11_05_2018

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    Anlage 3
  • Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 11.12.2018

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    Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 12.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.12.2018 öffentlich 3.2 Baubeschluss für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolsho- ver Straße/Kalker Hauptstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen 1625/2018 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zunächst mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes der Maßnahme „Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße“ gemäß der vorliegenden Planung in zwei Bauabschnitten mit Gesamtkosten in Höhe von 1.390.495,92 €. 414.240 €. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße in Höhe von insgesamt 420.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieverstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Anlage 4 - RPA Prüfbericht vom 13_08_2018

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    Anlage 4
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1625/2018 Freigabedatum 22.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Umge- staltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße“ gemäß der vorlie- genden Planung in zwei Bauabschnitten mit Gesamtkosten in Höhe von 1.390.495,92 €. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Kalk uneingeschränkt zustimmt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße in Höhe von insgesamt 420.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601- 1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieverstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. Verkehrsausschuss 13.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018 Verkehrsausschuss 11.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.376.049,32 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird derzeit geprüft sowie 100.000 € Erstattung AWB % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 14.446,60€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird derzeit geprüft % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 27.520,99 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff. a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Allgemeines Am 27.09.2016 wurde der Kaufvertrag zwischen der Stadt Köln und der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) für das Grundstück an der Dillenburger Straße/Christian-Sünner-Straße, Gemarkung Vingst, Flur 29 in Köln-Kalk zum Zwecke der geplanten Ansiedlung der AWB unter- schrieben. Unter § 4 (Bau- und Nutzungsbeschränkungen, Auflagen) des Kaufvertrages hat sich die Stadt Köln verpflichtet, Verkehrsertüchtigungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich Rolshover Stra- ße/Kalker Hauptstraße durchzuführen. Diese sind u.a. aufgrund des geplanten Bauvorhabens (Be- triebshof) und des damit verbundenen erhöhten Verkehrsaufkommens notwendig. Laut Kaufvertrag übernimmt der Käufer (AWB) für die erforderlichen zusätzlichen straßenbaulichen Maßnahmen am Knotenpunkt Kosten bis zu einer max. Höhe von 100.000 € einschließlich Umsatzsteuer. Die Stadt Köln hat sich im Rahmen des geschlossenen Kaufvertrages verpflichtet, den Umbau des Knoten- punktes bis zur Aufnahme des Betriebes (AWB) zum 31.12.2019 zu realisieren. Planung Um die Kreuzung Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße für alle Verkehrsteilnehmenden attraktiver zu gestalten, sieht die aktuelle Planung eine umfassende Neugestaltung vor. Ein Rückbau der vorhan- denen Verkehrsinseln auf der Kalker Hauptstraße ermöglicht es, die Fußgängerfurt kompakter auszu- führen, wodurch eine Reduzierung der Querungslängen erreicht wird. Um den zu Fuß Gehenden am Knotenpunkt komfortablere Wegebeziehungen zu bieten, sieht die aktuelle Planung eine diagonale Fußgängerquerung (nach Vorbild der Kreuzung Neusser Straße/Wilhelmstraße) vor. Bei dieser Art der signaltechnischen Schaltung bekommen die zu Fuß Gehenden eine eigene Grünphase, bei der 3 alle anderen Verkehrsteilnehmenden stehen bleiben müssen und die zu Fuß Gehenden auch diago- nal queren können. In der Rolshover Straße ist eine zusätzliche Spur vorgesehen, sodass nach dem Umbau insgesamt 4 getrennte Fahrspuren (1 Richtung Süden, 1 Linksabbiegespur Richtung Westen, 1 Geradeausspur Richtung Norden und 1 Rechtsabbiegespur Richtung Osten) vorhanden sind. Ein 1,50 m breiter Fahr- radschutzstreifen und Aufstellflächen für Radfahrende sind ebenfalls vorgesehen. Die getrennt ge- führten Rechts- und Linksabbiegespuren ermöglichen einen besseren Verkehrsfluss und vermindern den Rückstau in der Rolshover Straße. Die Kalker Hauptstraße Richtung Westen (Köln Arcaden) erhält ebenfalls einen Fahrradschutzstrei- fen, wodurch der Radverkehr einheitlich auf der Fahrbahn geführt wird. Im Kreuzungsbereich ermög- lichen es Fahrradaufstellflächen auch nach links in die Kalk-Mülheimer Straße abzubiegen. Für den ruhenden Verkehr und die Außengastronomie werden „Multifunktionsstreifen“ in den Nebenanlagen nach Vorbild der Frankfurter Straße in Köln-Mülheim vorgesehen. Im Bereich der Kalker Hauptstraße Richtung Osten (ehemaliger Kaufhof) können durch den Rückbau der Verkehrsinsel die Querungswege reduziert werden. Der Fahrradschutzstreifen und der Gehweg werden verbreitert. Zwischen der Hausnummer 98 und 108 wird ebenfalls ein „Multifunktionsstreifen“ in den Nebenanlagen vorgesehen. In der Kalk-Mülheimer Straße wird zunächst lediglich der Kreuzungsbereich umgestaltet. Die aktuell vorhandenen zwei Fahrspuren werden auf eine reduziert und ermöglichen so die Einrichtung eines 2,00 m breiten Fahrradschutzstreifens. Ausführung in 2 Bauabschnitten Aufgrund der vertraglich zugesicherten Fertigstellung der Verkehrsertüchtigungsmaßnahmen im Kno- tenpunktbereich Rolshover Straße bis zum 31.12.2019 ist vorgesehen, die Maßnahme in zwei Bau- abschnitten auszuführen. Der 1. Bauabschnitt (siehe Anlage 1) realisiert die zugesicherte Ertüchtigung des Einmündungsberei- ches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße und wird bis zum 31.12.2019 ausgeführt. Die Maßnahme wird unter Vollsperrung im Vollausbau hergestellt, sodass lediglich in den Anschlussbereichen Teile der Decke erneuert werden. Der 2. Bauabschnitt (siehe Anlage 2), welcher zeitnah nach Abschluss des 1. Bauabschnitts umge- setzt wird, umfasst die vollständige Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Kalk-Mülheimer Straße. Eine Nichteinhaltung der Ausbaufrist würde grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch der AWB gegenüber der Stadt Köln begründen. Zudem würde durch eine verspätete Realisierung der Anspruch auf die Kostenbeteiligung durch die AWB entfallen. Mit der Umsetzung des ersten Bauabschnitts würde die Stadt Köln diese Verpflichtungen erfüllen. Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit 1. Bauabschnitt Der 1. Bauabschnitt erhöht die Leistungsfähigkeit der Rolshover Straße im Kreuzungsbereich durch die Schaffung einer zusätzlichen Spur. Die im Bestand vorhandenen geradeauslinks- bzw. gerade- ausrechts Spuren werden in je eine links-, geradeaus- und rechts Spur aufgeteilt. Die Aufstelllänge für den Linksabbieger verdoppelt sich. Leistungsfähigkeit 2. Bauabschnitt 4 Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit wurde geprüft. Die geplante Variante bietet hierbei folgende Vorteile: • Konflikte zwischen dem motorisierten Kraftfahrzeugverkehr und Fußgängern werden reduziert, wodurch auch ein verbesserter Verkehrsablauf für alle Verkehrsarten zu erwarten ist. • Die Aufstellflächen in der Rolshover Straße sind deutlich größer dimensioniert, so dass Behinderun- gen an benachbarten Kreuzungen reduziert werden. • Die Rad- und Fußgängerführungen sind plausibel, komfortabel und erreichen dadurch auch eine hohe Akzeptanz. • Der Rechtsabbieger der Kalker Hauptstraße in die Rolshover Straße kann in dieser Variante ver- bessert abgewickelt werden. Er fährt auf ein eigenes Signal und wird nur in der Fußgängerphase ge- sperrt. Davon profitiert auch der Öffentliche Personennahverkehr mit der Linie 150, die dort abbiegt. Die Maßnahme wurde mit den Behindertenverbänden abgestimmt. Ein Sicherheitsaudit wird noch durchgeführt. 5 Förderung Der Bezirksregierung Köln als zuständige Bewilligungsbehörde wurde ein Finanzierungsantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi kom Stra) zur Prüfung vorgelegt. Im jährlich stattfindenden Programmberatungsgespräch bei der Bezirksregie- rung Köln im November 2018 wird über die grundsätzliche Förderfähigkeit und die Programmaufnah- me beraten. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnungen geprüft (RPA-Nr. KOB 2018/0612) und der Fortsetzung der Maßnahme mit Schreiben vom 11.06.2018 unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass vor Einleitung des Vergabeverfahrens ausreichende Kenntnisse über die vorhandenen Bodenverhält- nisse und den vorhandenen Straßenaufbau erlangt werden. Die Ergebnisse müssen in die Planung und Verdingungsunterlagen einfließen (siehe Anlage 3). Diese zusätzlichen Untersuchungen sind eingeleitet. Nach weiteren aufklärenden Gesprächen hat das Rechnungsprüfungsamt der Durchfüh- rung der Maßnahme (RPA-Nr. KOB 2018/1144) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.390.495,92 € mit Schreiben vom 13.08.2018 zugestimmt (siehe Anlage 4). Finanzierung Die Kosten für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße be- laufen sich gemäß vorliegender Kostenberechnungen für den ersten Bauabschnitt auf 420.189 € und für den zweiten Bauabschnitt auf 970.306,92 €. Die Gesamtkosten betragen 1.390.435,92 €. Darin enthalten sind konsumtive Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 14.446,60 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung anteilig in Rechnung gestellt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Hpl. 2018 veranschlagt. Bei Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieverstraße-Umgestaltung, stehen in Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnah- men) Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 700.000,00 € zur Verfügung. Die darüber hinaus benötigten Finanzmittel werden im Zuge des Hpl.-Entwurfes 2019 veranschlagt. Im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze ist im Hpl.-Entwurf 2019 (einschließlich mittelfristi- ger Finanzplanung) ab dem Haushaltsjahr 2020 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. Des Weiteren ist im gleichen Teilergebnisplan im Hpl.-Entwurf 2019 (einschließlich mittelfristiger Fi- nanzplanung) ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen ab 2020 in Höhe von 27.520,99 € berücksichtigt. Anlagen Anlage 1 (Lageplan 1. Bauabschnitt) Anlage 2 (Lageplan 2. Bauabschnitt) Anlage 3 (Prüfbericht RPA vom 11.05.2018) Anlage 4 (Prüfbericht RPA vom 13.08.2018)
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

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    Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1625/2018 Stand: 27.10.2023 Sachstandsbericht Baubeschluss für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zunächst mit der Umsetzung des 1. Bau- abschnittes der Maßnahme „Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße“ gemäß der vorliegenden Planung in zwei Bauabschnitten mit Ge- samtkosten in Höhe von 1.390.495,92 €. 414.240 €. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der 1. Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2019 baulich umgesetzt und abgenommen.

Beratungsverlauf

  1. 13.11.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: im ersten Durchgang verwiesen
  2. 29.11.2018

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 11.12.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  4. 17.12.2018 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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