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0190/2024

PISA-Studie, ausgewählte Reaktionen und Position der Bildungsverwaltung Köln

Mitteilung Ausschuss 21.02.2024

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Anlage 1 Gelsenkirchener Erklärung Städtetag vom 15./16.11.2023

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Anlage 1 Gelsenkirchener Erklärung Städtetag vom 15./16.11.2023

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Gelsenkirchener Erklärung 
des Städtetages Nordrhein-Westfalen 
im Rahmen des Bildungskongresses  
„Zukunft sichern! Bildungsaufbruch jetzt!“ 
am 15./16. November 2023 
 
 
 
Bildung ist die Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand, Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit 
und Zusammenhalt unserer demokratischen Gesellschaft. Der Bildungserfolg junger Men-
schen in NRW entscheidet darüber, wie erfolgreich NRW im nationalen und internationalen 
Standortwettbewerb sein kann. Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung. Damit einher gehen 
die Chancen junger Menschen für die Gestaltung ihres eigenen Lebens. Eine demokratische 
Gesellschaft gründet darauf, dass alle Menschen mit ihren Potentialen gesehen werden und 
die Chance erhalten, ihre individuellen Möglichkeiten zu entfalten. Die Ergebnisse des aktu-
ellen Bildungsberichtes des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) ver-
deutlichen, dass dies gegenwärtig nicht gelingt. Sie bestätigen den negativen Trend der letz-
ten Jahre, den auch andere Bildungsstudien bereits belegt haben. Die Ergebnisse sind alar-
mierend. Das Land ist in der Pflicht zu handeln, um für drängende Fragen der Bildungspolitik 
gemeinsam mit Kommunen und Bildungsakteuren Lösungen zu erarbeiten.  
 
In unseren Städten werden Teilhabe und Zugehörigkeit für Menschen erfahrbar, ermöglicht 
und gelebt. Der Schlüssel zu sozialem Aufstieg, zu Integration und persönlicher Zufriedenheit 
liegt im Bildungsbereich. Mit Bildungsabschlüssen werden Zugänge eröffnet, ohne sie sind 
Entwicklungen blockiert und Türen bleiben verschlossen. Bildungserfolg muss in jedem 
Stadtquartier möglich sein, sonst ist der Zusammenhalt in unseren Städten gefährdet. Wir 
wollen dazu beitragen, unsere demokratische Gesellschaft zu festigen und der sozialen Seg-
regation aktiv entgegenzuwirken. Die Zukunftschancen unserer Kinder dürfen nicht davon 
abhängen, an welchem Ort sie leben und wo sie aufwachsen. Noch immer verlassen zu viele 
junge Menschen die Schule ohne Abschluss. Es ist notwendig, diesen gesellschaftlichen Skan-
dal stärker in die bildungspolitische Aufmerksamkeit zu rücken.

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Die Städte begreifen Bildung als zentrale Gestaltungsaufgabe zukunftsorientierter Kommu-
nalpolitik. Dazu haben sie sich bereits in der Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages 
bekannt. Sie leisten als Teil der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft ihren 
Beitrag zur Gestaltung von Bildungschancen. Sie haben in den vergangenen Jahren Struktu-
ren und breite Expertise im Bildungsbereich aufgebaut. Städte stoßen jedoch mit ihren Mög-
lichkeiten zur kommunalen Steuerung dort an ihre Grenzen, wo es landesgsetzlicher Rege-
lungen bedarf.  Hier gilt es anzusetzen und Bildung als gesamtstaatliche Aufgabe zu gestal-
ten.  
 
Wir fordern daher das Land NRW auf, die Städte in ihrem Engagement stärker als bisher zu 
unterstützen und mit ihnen in den folgenden Themenfeldern auf Augenhöhe zusammenzu-
arbeiten: 
 
1. Gute Bildung 2030: NRW braucht ein zwischen Land und Kommunen geeintes Bild, was 
„Gute Bildung 2030“ beinhaltet und welche Anstrengungen wir unternehmen müsse, um 
das Ziel zu erreichen. Die anstehenden Herausforderungen müssen in einem dialogischen 
Prozess auf Augenhöhe benannt, priorisiert und notwendige Handlungsschritte eingelei-
tet werden. Dieser Prozess muss breit getragen und über die zeitlichen Grenzen der Le-
gislatur mit allen demokratischen Parteien in NRW vereinbart werden. Gute Bildung 
braucht Zeit, Ressourcen, Professionalität und Kontinuität.  
 
2. Ungleiches muss ungleich behandelt werden: Der Bildungserfolg von Kindern hängt 
auch in NRW zu stark von ihrer Herkunft ab. Die Landesregierung muss auf der Basis ei-
nes qualifizierten Bildungsmonitorings das Instrument des schulscharfen Sozialindex stär-
ken und gleiche Bildungschancen für Kinder in unterschiedlichen Sozialräumen ermögli-
chen. Ein aussagekräftiger Sozialindex muss als Steuerungsinstrument für die Verteilung 
von Bildungsressourcen ausgebaut und genutzt werden. Bildung nach Kassenlage der 
Kommunen kann in NRW nicht gewollt sein. 
 
3. Mehr Zeit für Kinder: Wir fordern die Landesregierung auf, in einem Arbeitsprozess mit 
den Kommunen die Chance zu nutzen, den Ganztag ab 2026 als Bildungs- und Betreu-
ungsangebot zu qualifizieren. Der rhythmisierte Ganztag muss in einer Neukonzeption im 
ganzen Land ermöglicht werden. Dabei sind die Bedarfe benachteiligter Sozialräume be-
sonders in den Blick zu nehmen. Die Verzahnung von kulturellen, sozialen, sport- und be-
wegungsfördernden Angeboten muss integraler Bestandteil eines Konzepts zur ganztägi-
gen Förderung ab 2026 sein, das im Schulgesetz zu verankern ist. Die Umsetzung des 
Rechtsanspruches auf einen Platz im Ganztag darf nicht an den Rahmenbedingungen 
scheitern. Die Landesregierung muss umgehend mit den Städten realistische Standards 
für die bauliche Gestaltung und den Einsatz von Fachkräften im Ganztag vereinbaren, um 
eine Umsetzung der Ziele zu ermöglichen.

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4. Schule 2.0: Die Digitalisierung von Bildung stellt eine neue und dauerhafte Aufgabe dar. 
Sowohl Schulträger als auch Schulen benötigen eine verbindliche Roadmap, die alle Fra-
gen von Qualifizierung, Lernmanagement bis zu technischen Fragestellungen beachtet. 
Veränderte Anforderungen an den gebauten pädagogischen Raum, an die technische 
Ausstattung von Schulen und, entscheidend, an die Lernkultur in Schulen müssen berück-
sichtigt werden. Das Land muss die verlässliche und zukunftsgerichtete Weiterentwick-
lung des digitalen Lehrens und Lernens mit Fortbildungsangeboten für seine Lehrkräfte 
sicherstellen. 
 
5. Gemeinsame neue Wege: Die Schulträgeraufgaben müssen neu betrachtet werden. Es 
ist notwendig, sie vor dem Hintergrund veränderter Aufgabenstellungen des schulischen 
Alltags wie der Digitalisierung, der ganztägigen Förderung, Schulsozialarbeit, Inklusion 
und Integration neu zu bewerten und auszufinanzieren. Dies betrifft auch den wachsen-
den Bedarf an Schulraum. Die Städte brauchen Planungssicherheit. Notwendig ist eine 
grundständige, verlässliche und auskömmliche Schulfinanzierung als Alternative zu be-
fristeten Förderprogrammen.

Mitteilung Ausschuss

9592 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 + 40/404 
 
Vorlagen-Nummer 21.02.2024 
 0190/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 
Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 
 
PISA-Studie, ausgewählte Reaktionen und Position der Bildungsverwaltung Köln 
Die im Dezember 2023 veröffentlichten Ergebnisse der aktuellen PISA -Studie haben einen 
neuen „PISA-Schock“ ausgelöst und werden in (Fach-)Öffentlichkeit, Verwaltung und Politik in-
tensiv diskutiert. Die Verwaltung möchte vorliegend über die Ergebnisse, Reaktionen und ins-
besondere Empfehlungen informieren, ihre Position darstellen und damit die Diskussion in den 
politischen Gremien der Stadt Köln unterstützen. 
 
1. Ergebnisse der neuen PISA-Studie 
 
Am 05.12.2023 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
(OECD) die Ergebnisse der PISA-Erhebung 2022 vorgestellt. PISA steht für Programme for  
International Student Assessment und ist – neben der IQB-Bildungsstudie und der IGLU-Lese-
studie – die größte internationale Schulleistungsstudie, an der 2022 knapp 700.000 Schülerin-
nen und Schüler im Alter von 15 Jahren aus 81 Ländern und Regionen teilgenommen haben. 
PISA fragt nicht Faktenwissen ab, sondern testet, ob die Teilnehmenden ihr Wissen anwenden 
und Informationen sinnvoll verknüpfen können – Schlüsselkompetenzen, um in der Informati-
onsgesellschaft des 21. Jahrhunderts erfolgreich zu sein. Die PISA-Studie findet alle drei Jahre 
statt und umfasst die Bereiche Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissenschaften. Jeweils 
einer der drei Bereiche bildet alternierend den Schwerpunkt. Schwerpunktbereich in 2022 war 
die Mathematik. PISA 2022 ist die erste groß angelegte Studie, in die Daten zu den Leistungen 
der Schülerinnen und Schüler, zu ihrem Wohlergehen und zur Bildungsgerechtigkeit aus der 
Zeit sowohl vor als auch nach der Pandemie einfließen. Die PISA -Studie weist deutschland-
weite Ergebnisse aus. Daten für die Bundesländer oder gar Kommunen liegen nicht vor. 
 
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass in 31 Ländern und Volkswirtschaften trotz der 
schwierigen Umstände die Mathematikleistungen der Schüler*innen wenigstens auf dem Ni-
veau von PISA 2018 verblieben sind. Insgesamt kam es in der PISA-Erhebung 2022 allerdings 
zu einem beispiellosen Rückgang des OECD-Leistungsdurchschnitts. Verglichen mit 2018 sank 
er in Lesekompetenz um 10 Punkte und in Mathematik um fast 15 Punkte. Der Leistungsrück-

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gang in Mathematik ist dreimal so hoch wie jede vorherige Veränderung von einer PISA-Erhe-
bung zur nächsten. Auf die Coronapandemie kann der Leistungsrückgang nur teilweise zurück-
geführt werden. Die Leistungen in Lesekompetenz und Naturwissenschaften hatten bereits vor-
her zu sinken begonnen und auch bei den Mathematikleistungen waren in diversen Ländern 
schon vor 2018 negative Trends zu beobachten. Das hat vielfältige Gründe, auf die sich die 
unten unter 2) ausgewiesenen Empfehlungen beziehen. 
 
Dem OECD -Länderbericht für Deutschland lässt sich beispielsweise Folgendes entnehmen 
(vergleiche PISA 2022 Country Notes Deutschland): 
 Die Durchschnittsergebnisse in Mathematik, Lesekompetenz und Naturwissenschaften 
fielen in 2022 schwächer aus als 2018. Insgesamt handelt es sich bei den Ergebnissen 
von 2022 in allen frei Kompetenzbereichen um die niedrigsten Werte, die jemals im Rah-
men von PISA gemessen wurden. Die Differenz zwischen den Durchschnittsergebnis-
sen der 15-Jährigen von 2018 und 2022 in Mathematik und Lesekompetenz entspricht 
etwa einem Schuljahr. Der starke Rückgang der mittleren Punktzahlen zwischen 2018 
und 2022 bestätigte und verstärkte einen Trend, der bereits zuvor festgestellt worden 
war. 
 Die Mathematikleistungen der sozioökonomisch begünstigten Schüler*innen lagen um 
111 Punkte über denen der benachteiligten Schüler*innen. Damit war der Abstand zwi-
schen diesen beiden Gruppen größer als im OECD-Durchschnitt mit 93 Punkten.  
 25% aller Schüler*innen gelten als sozioökonomisch benachteiligt, unter Schüler*innen 
mit Migrationshintergrund beträgt dieser Anteil 42%. Zum Beispiel im Bereich der Ma-
thematik ergibt sich ein durchschnittlicher, signifikanter Leistungsvorsprung der Schü-
ler*innen ohne Migrationshintergrund von 59 Punkten gegenüber Schüler*innen mit Mig-
rationshintergrund. Wird dem sozioökonomischen Profil der Schüler*innen Rechnung 
getragen, ergibt sich ein signifikanter Unterschied von 32 Punkten. 
 
2. Auswahl Reaktionen und Empfehlungen 
 
Hinsichtlich der vielen Reaktionen auf die und vor allem Empfehlungen zur Veröffentlichung der 
neuen PISA-Ergebnisse wird im Folgenden eine kurze, schlagwortartige Übersicht ausgewie-
sen. Die Verwaltung hat insbesondere folgende Interventionsbereiche in den Reaktionen von 
Bildungsforscher*innen, Bildungspolitiker*innen und Bildungsexpert*innen (u.a. Schulleitungen) 
wahrgenommen: 
 
(1) Basiskompetenzen: Lesen, Schreiben, Rechnen stärken, Kernlehrpläne entschlacken; 
engeres Monitoring der Kompetenzen, mehr Diagnose. 
(2) Lehrkräfte: ausreichend viele Lehrer*innen, qualifizierte Quereinsteiger*innen, Entlastung 
von Schulleitungen und Lehrkräften, u.a. durch Verwaltungsassistenzen, Reform Lehr-
kräfteausbildung 
(3) Selbstständige Schule: mehr Entscheidungsfreiheiten für Schulen 
(4) Kooperation Bund/Länder: Grundgesetzänderung, nationaler Bildungsgipfel, Startchan-
cen-Programm 
(5) Schulsozialindex: Gezielte Förderung von Schulen in Stadtteilen in benachteiligten Stadt-
teilen, Priorisierung beim Einsatz begrenzter Ressourcen 
(6) Schulgebäude und Ausstattung: kleinere Klassen, gut ausgestattete, moderne Schulge-
bäude, Ausstattung, Digitalisierung, positive Lernumgebung

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(7) Frühkindliche Bildung: kostenlose Kitas, ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen, 
frühe Sprachförderung, Förderung der Vorläuferkompetenzen, ein bis zwei ver-
pflichtende(s) Kita-Jahr(e) vor Einschulung, verpflichtende Sprachstandstests zwei Jahre 
vor Einschulung, Vorschuljahr, gezielte individuelle Förderung 
(8) Ganztagsbildung: mehr Bildungsgerechtigkeit durch ganztägige, rhythmisierte formale, 
nonformale und informelle Bildung und Förderung 
(9) Kooperation Jugendhilfe/Schule: strukturelle Hilfen für gelingende Entwicklung und ganz-
heitliche Bildung in Schulen reinholen, von der Jugendhilfe bis zur flächendeckenden 
Schulsozialarbeit und Therapieangeboten, multiprofessionelle Teams 
(10) Vernetzung im Sozialraum: Öffnung von Schule in Sozialraum und des Sozialraums für 
Schule, Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen, Bildungscampus -Modelle und 
Bildungslandschaften 
(11) Elternbildung: Eltern und Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungskompetenz stärken 
und als Bildungspartner*innen gewinnen. 
 
3. Einschätzung und Positionierung der Bildungsverwaltung Köln 
 
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat im November 2023 seine Gelsenkirchener Erklärung 
(siehe Anlage) verabschiedet und fordert darin das Land auf, die Städte in ihrem Engagement 
für gute Bildung und Bildungsgerechtigkeit vor Ort stärker als bisher zu unterstützen und mit 
ihnen in den Themenfeldern „Gute Bildung 2030 [Dialog]“, „Ungleiches ungleich behandeln“ 
[Sozialindex], „Mehr Zeit für Kinder“ [Ganztag], „Schule 2.0“ [Digitalisierung] und „Gemeinsam 
neue Wege“ [Reform der Schulfinanzierung] auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. 
 
Nach aktuellen Informationen wird nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern 
zum Schuljahr 2024/25 das Startchancen-Programm der Bundesregierung (in einer ersten Aus-
baustufe) umgesetzt werden. Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich und wird 
sich mit hohem Engagement an einer erfolgreichen Umsetzung des Programms zur Stärkung 
von Schulen und ihren Schüler*innen in Stadtteilen mit erhöhten Armuts- und Bildungsrisiken 
beteiligen. Die Verwaltung kann dabei zurückgreifen auf die Ergebnisse der Aktionsprogramme 
„Ankommen und Aufholen nach Corona“ und „Integration“, über die sie in einem Zeitraum von 
3,5 Jahren im Zusammenspiel mit Schulen, Schulaufsicht, Jugendhilfe und Partner*innen aus 
Kultur und Wirtschaft sozialindizierte Strategien zur Stärkung von Schulen und Schüler*innen 
entwickelt, erprobt und ausgewertet hat. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Fördersumme für Köln, 
die Anzahl und Auswahl der geförderten Schulen und die Rolle der Kommunen noch nicht ab-
schließend geklärt. Die Verwaltung wird gesondert berichten, sobald hierzu weiterführende In-
formationen vorliegen. 
 
Die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023“ (3033/2023) dokumentiert die Ziel-
perspektive einer quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Schul- und Bildungsland-
schaft Köln mit ausreichend Schulplätzen, kleineren Klassen, modernen Schulgebäuden und 
mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. 
 
Hervorzuheben ist schließlich, dass die Verwaltung, wie andere Akteure, insbesondere auch in 
frühkindlicher Bildung und Ganztagsbildung sehr elementare Hebel für mehr Bildungschancen 
und mehr Bildungsgerechtigkeit sieht. Diese beiden Themen stellen ausdrücklich (weiterhin ) 
Schwerpunkte des städtischen Arbeitsprogramms 2024 und fortfolgender Jahre dar, die ent-
sprechend mit Hochdruck vorangetrieben werden

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Die Umsetzung oben genannter Empfehlungen in diesen Bereichen setzt wesentlich entspre-
chende landesseitige Flankierungen und Ermöglichungen voraus – hier gilt es, Bildung als ge-
samtstaatliche Aufgabe zu gestalten und die Möglichkeiten und Handlungsspielräume der staat-
lich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft weiter auszuloten und auszubauen. 
  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

04.03.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0190/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.02.2024
Erstellt
12.01.2024 15:00