3270/2025
Beantwortung einer Anfrage (AN/1223/2025) - Kleingartensiedlung Faßbenderkaul
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3400 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 3270/2025 Freigabedatum 21.11.2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Beantwortung einer Anfrage (AN/1223/2025) der Fraktion Bündnis 90 / Grüne betreffend "Kleingartensiedlung Faßbenderkaul" In der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 08.09.2025 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgende Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt: Die Stadt Köln hat die Klage gegen den Kleingartenverein Köln Süd e.V. bezüglich der Kündi- gung der Pachtverträge der Anlage Faßbenderkaul auch vor dem Bundesgerichtshof verloren. Hintergrund war die Nicht-Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Auf- stellung eines Bebauungsplans. Der ursprüngliche Vorhabenträger ist inzwischen abgesprun- gen. In der Mitteilung 3636/2024 wurde die BV 2 von einem verkleinerten Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonner Str. 536 informiert. 1. Wird das Bauvorhaben gem. der Mitteilung 3636/2024 realisiert und vorangetrieben? 2. Gibt es Bestrebungen, die unmittelbar nördlich angrenzende Baulücke zu bebauen? 3. Ist es zutreffend, dass die Verwaltung mit einem Vorhabenträger bereits an einem vor- habenbezogenen Bebauungsplan arbeitet mit dem Ziel, die Kleingärten oder Teile da- von mittelfristig doch noch zu bebauen? Wenn ja, welche Teile sind davon erfasst? 4. Soweit ein Bebauungsplan in Ausarbeitung ist, wann wird die BV 2 beteiligt? Beantwortung durch die Verwaltung: Zu 1. Wird das Bauvorhaben gem. der Mitteilung 3636/2024 realisiert und vorangetrie- ben? Die Bauvoranfrage zum Bauvorhaben gem. der Mitteilung 3636/2024 wurde bereits durch das Bauaufsichtsamt positiv beschieden. In dieser „kleinen Lösung“ können ca. 30 Wohneinheiten nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplanverfahren genehmigt werden. Falls kein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) für diesen Bereich aufgestellt wird, kann das Vorhaben in der „kleinen Lösung“ vorangetrieben und realisiert werden. Zu 2. Gibt es Bestrebungen, die unmittelbar nördlich angrenzende Baulücke zu be- bauen? Die Entscheidung, ob die unmittelbar nördlich angrenzende Baulücke bebaut werden soll, hängt von der grundsätzlichen politischen Entscheidung ab, ob in dem Bereich der Bonner Straße 536 ein VEP aufgestellt werden soll oder nicht. Zu 3. Ist es zutreffend, dass die Verwaltung mit einem Vorhabenträger bereits an einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan arbeitet mit dem Ziel, die Kleingärten oder Teile 2 davon mittelfristig doch noch zu bebauen? Wenn ja, welche Teile sind davon erfasst? Die Abgrenzung eines möglichen VEP beinhaltet die Fläche gem. der Mitteilung 3636/2024 und zusätzlich arrondierende Flächen im Bereich der Kleingartenanlage. Die genaue Abgrenzung des VEP, wird mit dem Vorhabenträger erst nach einem politischen Beschluss abgestimmt. Zu 4. Soweit ein Bebauungsplan in Ausarbeitung ist, wann wird die BV 2 beteiligt? Die Verwaltung würde nur mit einer entsprechenden politischen Beschlusslage die Umsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einleiten. Der BV2 und dem Rat wird eine ent- sprechende Beschlussvorlage im II Quartal 2026 vorgelegt. Bei einem positiven Beschluss für einen VEP, würde sich dann die regulären Beteiligungsschritte eines Bebauungsplanverfahrens anschließen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3270/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 17.11.2025 14:25