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3979/2016

Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007

Mitteilung Ausschuss 19.01.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage-1_Jahresbericht-2015

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Mitteilung Ausschuss

1864 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/3 
Vorlagen-Nummer  19.01.2017 
 3979/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 31.01.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017 
 
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007 
Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 
7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren 
Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber 
eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistun-
gen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
In Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung heißt es:  
„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig-
keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf-
fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und 
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und 
schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität 
und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen 
über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“ 
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 
2015.  
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen 
Internetseiten unter http://www.stadt-koeln.de/4/verkehr/07175/ in der Rubrik „Verkehr“ veröffentlicht 
und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt.  
 
 
 
 
gez. Höing

Anlage-1_Jahresbericht-2015

9398 Zeichen

Gesamtbericht der Stadt Köln für 2015 gemäß Artikel 7 der Verordnung 
1370/2007 der Europäischen Union 
Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr 
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der 
Europäischen Union verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren 
Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten 
Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten 
Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im 
Rahmen der Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt 
Köln und auf den Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über 
interlokale Verkehre und deren Finanzierung betraut. 
Die KVB führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden 
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen 
Nahverkehrsplans Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) 
durch. Hierzu gehört auch die flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des 
Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.  
Im Jahr 2015 betrieben die Kölner Verkehrsbetriebe zwölf Stadtbahnlinien, 50 Buslinien und 
neun Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi beziehungsweise RufBus). Gemäß 
Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz 
unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 
Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern 
über  Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2015 sieben Stadtbahnlinien, zum 
Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum 
Einsatz.  
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2015 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im 
gesamten Busnetz 564 Kilometer. Es kamen 379 Stadtbahnfahrzeuge und 326 Busse (226 
Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, 100 von Subunternehmern betriebene) zum 
Einsatz. Die Gesamtleistung betrug 2015 54,1 Millionen Wagenkilometer. Es wurden 276,2 
Millionen Fahrgäste befördert.  
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem 
Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale 
Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:

 Infrastrukturvorhaltung 
 Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen 
 Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und 
Systemnachteile im Busbereich 
Im Kalenderjahr 2015 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in 
der Sparte Bus einen Finanzausgleich von 30,7 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in 
der Sparte Stadtbahn beliefen sich auf 66,3 Millionen Euro.  
Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2015 Mittel aus den 
pauschalisierten Zuwendungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen 
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 4,6 Mio. Euro für den Einsatz 
umweltfreundlicher bzw. emissionsarmer Busse gewährt. 
Zudem erhielt die KVB AG Zuwendungen nach § 11 ÖPNVG in Höhe von 3,2 Mio. Euro für 
die Grunderneuerung von 28 hochflurigen Stadtbahnwagen zum Einsatz im Linienverkehr. 
Dieser Investitionskostenzuschuss wird bei der jährlichen Berechnung der vorgenannten 
allgemeinen Ausgleichszahlung der Stadt Köln entsprechend berücksichtigt. 
Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen 
Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2015 Aufwendungen in Höhe von 379 Millionen 
Euro.  
Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in 
Höhe von 263,6 Millionen Euro gegenüber.  
Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 9 Millionen Euro 
Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten sowie weitere 3 Millionen 
Euro von der Stadt Köln und den Umlandgemeinden für die Beförderung von 
Auszubildenden.  
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu 
erhalten, führen die Stadt Köln und das betraute Verkehrsunternehmen Kölner Verkehrs-
Betriebe AG unabhängig voneinander regelmäßige Befragungen durch. Während die Stadt 
Köln im Rahmen ihrer Umfrage „Leben in Köln“ in mehrjährigem Abstand eine repräsentative 
Stichprobe aus allen Bürgerinnen und Bürgern unter anderem zu den wichtigsten 
Einzelmerkmalen des Öffentlichen Personennahverkehrs schriftlich befragt, lässt die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren Gelegenheits-
Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur Zufriedenheit mit 
der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie durchführen. 
Für das Jahr 2015 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers

zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des 
Öffentlichen Personennahverkehrs nachgekommen werden. Um eine Entwicklung 
darzustellen, sind zu den aktuellen Werten die Ergebnisse der entsprechenden Befragungen 
aus den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 gegenübergestellt. Eine aktuelle 
Befragung der Stadt Köln für 2015 liegt nicht vor. 
1. Angebotsqualität 
Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen 
zusammengefasst. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
1. Angebotsqualität 
(Quelle: KVB Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Die Taktfrequenz und die Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot werden von den Fahrgästen 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG wie schon in den vorangegangenen Jahren als 
durchschnittlich eingestuft und stagnieren auf diesem mittleren Niveau. 
  
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Taktfrequenz
Anschlüsse

2. Betriebsqualität 
Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der 
Bahnen und Busse gruppiert. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
2. Betriebsqualität 
(Quelle: KVB Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Die Pünktlichkeit im ÖPNV-Angebot wird von allen Befragten bei geringen Schwankungen im 
Verlauf der Jahre durchschnittlich bewertet. Mit der Schnelligkeit des Öffentlichen 
Personennahverkehrs sind die Befragten hingegen recht zufrieden. Beide Bewertungen 
schwanken im Verlauf der Jahre nur geringfügig.  
  
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit
Schnelligkeit der
Beförderung

3. Fahrgastservice  
Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die 
Beschilderung zur Orientierung zusammengefasst. 2015 wurden erstmalig auch die 
Informationen bei Störungen und Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug 
bewertet. Das Merkmal Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung wurde 2015 nicht 
abgefragt.  
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
3. Fahrgastservice 
(Quelle: KVB Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
(1) 2015 nicht erhoben 
(2) 2015 erstmalig erhoben 
Nach Einschätzung der Befragten werden die Fahrplaninformationen an Haltestellen und die 
Hinweisbeschilderung leicht überdurchschnittlich bewertet. Beide Merkmale können aus 
Fahrgastsicht im Verlauf der Jahre somit als solide und stabil eingeschätzt werden. Die 
beiden neu erhobenen Merkmale zum Thema Informationen im Fall von Störungen und 
Verspätungen werden schlechter bewertet.  
  
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Fahrplan-Information an
Haltestellen
Beschilderung/Hinweisschilder zur
Orientierung (1)
Infos bei Störungen und
Verspätungen an Haltestellen (2)
Infos bei Störungen und
Verspätungen im Fahrzeug (2)

4. Sauberkeit und Sicherheit 
Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit 
aufgeführt.  
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
4. Sauberkeit und Sicherheit 
(Quelle: KVB Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Die Bewertung aller Merkmale zum Thema Sauberkeit und Sicherheit schwankt über die 
Jahre nur geringfügig. Tendenziell wird die Sicherheit abends an den Haltestellen und im 
Fahrzeug seit der Einstellung von überwiegend im Abend- und Nachtverkehr zum Einsatz 
kommenden Sicherheitskräften seit Januar 2011 besser bewertet. Um die Sauberkeit weiter 
zu verbessern, wurde neben dem Ess- und Trinkverbot, das seit 2007 in allen Fahrzeugen 
gilt, im Jahr 2013 auch ein Alkoholkonsumverbot eingeführt. 
Die Gesamtzufriedenheit lag 2015 bei 2,89 und schwankt somit über die Jahre nur 
geringfügig. 
Köln im Dezember 2016 
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
Sauberkeit im
Fahrzeug
Sauberkeit und
Gepflegtheit der
Haltestellen
Sicherheit abends an
Haltestellen
Sicherheit abends im
Fahrzeug
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015

Beratungsverlauf (2)

31.01.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3979/2016
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27