3979/2016
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
1864 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/3 Vorlagen-Nummer 19.01.2017 3979/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 31.01.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 der EU-Verordnung 1370/2007 Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistun- gen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. In Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung heißt es: „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig- keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf- fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“ Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 2015. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten unter http://www.stadt-koeln.de/4/verkehr/07175/ in der Rubrik „Verkehr“ veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt. gez. Höing
Anlage-1_Jahresbericht-2015
9398 Zeichen
Gesamtbericht der Stadt Köln für 2015 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union Die Stadt Köln ist als zuständiger Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Köln und auf den Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren Finanzierung betraut. Die KVB führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) durch. Hierzu gehört auch die flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg. Im Jahr 2015 betrieben die Kölner Verkehrsbetriebe zwölf Stadtbahnlinien, 50 Buslinien und neun Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi beziehungsweise RufBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2015 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz. Die Linienlänge betrug zum 31.12.2015 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten Busnetz 564 Kilometer. Es kamen 379 Stadtbahnfahrzeuge und 326 Busse (226 Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, 100 von Subunternehmern betriebene) zum Einsatz. Die Gesamtleistung betrug 2015 54,1 Millionen Wagenkilometer. Es wurden 276,2 Millionen Fahrgäste befördert. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Infrastrukturvorhaltung Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und Systemnachteile im Busbereich Im Kalenderjahr 2015 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in der Sparte Bus einen Finanzausgleich von 30,7 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in der Sparte Stadtbahn beliefen sich auf 66,3 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2015 Mittel aus den pauschalisierten Zuwendungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen in Höhe von ca. 4,6 Mio. Euro für den Einsatz umweltfreundlicher bzw. emissionsarmer Busse gewährt. Zudem erhielt die KVB AG Zuwendungen nach § 11 ÖPNVG in Höhe von 3,2 Mio. Euro für die Grunderneuerung von 28 hochflurigen Stadtbahnwagen zum Einsatz im Linienverkehr. Dieser Investitionskostenzuschuss wird bei der jährlichen Berechnung der vorgenannten allgemeinen Ausgleichszahlung der Stadt Köln entsprechend berücksichtigt. Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2015 Aufwendungen in Höhe von 379 Millionen Euro. Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in Höhe von 263,6 Millionen Euro gegenüber. Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 9 Millionen Euro Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten sowie weitere 3 Millionen Euro von der Stadt Köln und den Umlandgemeinden für die Beförderung von Auszubildenden. Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu erhalten, führen die Stadt Köln und das betraute Verkehrsunternehmen Kölner Verkehrs- Betriebe AG unabhängig voneinander regelmäßige Befragungen durch. Während die Stadt Köln im Rahmen ihrer Umfrage „Leben in Köln“ in mehrjährigem Abstand eine repräsentative Stichprobe aus allen Bürgerinnen und Bürgern unter anderem zu den wichtigsten Einzelmerkmalen des Öffentlichen Personennahverkehrs schriftlich befragt, lässt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren Gelegenheits- Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur Zufriedenheit mit der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie durchführen. Für das Jahr 2015 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs nachgekommen werden. Um eine Entwicklung darzustellen, sind zu den aktuellen Werten die Ergebnisse der entsprechenden Befragungen aus den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 gegenübergestellt. Eine aktuelle Befragung der Stadt Köln für 2015 liegt nicht vor. 1. Angebotsqualität Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen zusammengefasst. Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 1. Angebotsqualität (Quelle: KVB Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) Die Taktfrequenz und die Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot werden von den Fahrgästen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG wie schon in den vorangegangenen Jahren als durchschnittlich eingestuft und stagnieren auf diesem mittleren Niveau. 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Taktfrequenz Anschlüsse 2. Betriebsqualität Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Bahnen und Busse gruppiert. Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 2. Betriebsqualität (Quelle: KVB Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) Die Pünktlichkeit im ÖPNV-Angebot wird von allen Befragten bei geringen Schwankungen im Verlauf der Jahre durchschnittlich bewertet. Mit der Schnelligkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs sind die Befragten hingegen recht zufrieden. Beide Bewertungen schwanken im Verlauf der Jahre nur geringfügig. 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Schnelligkeit der Beförderung 3. Fahrgastservice Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die Beschilderung zur Orientierung zusammengefasst. 2015 wurden erstmalig auch die Informationen bei Störungen und Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Das Merkmal Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung wurde 2015 nicht abgefragt. Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 3. Fahrgastservice (Quelle: KVB Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) (1) 2015 nicht erhoben (2) 2015 erstmalig erhoben Nach Einschätzung der Befragten werden die Fahrplaninformationen an Haltestellen und die Hinweisbeschilderung leicht überdurchschnittlich bewertet. Beide Merkmale können aus Fahrgastsicht im Verlauf der Jahre somit als solide und stabil eingeschätzt werden. Die beiden neu erhobenen Merkmale zum Thema Informationen im Fall von Störungen und Verspätungen werden schlechter bewertet. 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Fahrplan-Information an Haltestellen Beschilderung/Hinweisschilder zur Orientierung (1) Infos bei Störungen und Verspätungen an Haltestellen (2) Infos bei Störungen und Verspätungen im Fahrzeug (2) 4. Sauberkeit und Sicherheit Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit aufgeführt. Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 4. Sauberkeit und Sicherheit (Quelle: KVB Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) Die Bewertung aller Merkmale zum Thema Sauberkeit und Sicherheit schwankt über die Jahre nur geringfügig. Tendenziell wird die Sicherheit abends an den Haltestellen und im Fahrzeug seit der Einstellung von überwiegend im Abend- und Nachtverkehr zum Einsatz kommenden Sicherheitskräften seit Januar 2011 besser bewertet. Um die Sauberkeit weiter zu verbessern, wurde neben dem Ess- und Trinkverbot, das seit 2007 in allen Fahrzeugen gilt, im Jahr 2013 auch ein Alkoholkonsumverbot eingeführt. Die Gesamtzufriedenheit lag 2015 bei 2,89 und schwankt somit über die Jahre nur geringfügig. Köln im Dezember 2016 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 Sauberkeit im Fahrzeug Sauberkeit und Gepflegtheit der Haltestellen Sicherheit abends an Haltestellen Sicherheit abends im Fahrzeug 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3979/2016
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27