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3298/2024

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich Marktöffnungszeiten und Marktstandkontrolle auf dem Chorweiler Markt (AN/0398/2024)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.11.2024, TOP 7.1.12

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5837 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 3298/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich Marktöffnungszeiten und 
Marktstandkontrolle auf dem Chorweiler Markt (AN/0398/2024) 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler stellt zur Sitzung am 14.03.2024 
folgende Anfrage: 
 
Wir wenden uns heute an Sie, um nähere Informationen über die Marktöffnungszeiten und die 
Kontrolle der Marktstände auf dem Chorweiler Markt zu erhalten. Als langjährige/r Anwoh-
ner/in diesen Bezirk ist uns die Bedeutung eines gut organisierten und regulierten Marktes für 
unsere Gemeinschaft bewusst, und wir sind an den Prozessen interessiert, die diese ermögli-
chen. 
Insbesondere würden wir gerne mehr über die Entscheidungsgrundlagen erfahren, die zur 
Festlegung der Öffnungszeiten des Marktes geführt haben, insbesondere in Bezug auf die Zu-
lassung von Händlern ab 6:00 Uhr morgens.  
 
1. Welche Kriterien wurden hierbei berücksichtigt? Gab es eine eingehende Diskussion 
oder öffentliche Beteiligung, die zur Festlegung dieser Zeiten geführt hat? Falls vorhanden, 
könnten Sie uns bitte auch Informationen über etwaige Beschwerden oder Bedenken aus der 
Bevölkerung oder benachbarten Bezirken bezüglich der Marktstände und ihrer Betriebszeiten 
geben? 
 
2. Des Weiteren interessiert uns, welche Institution oder Behörde für die Kontrolle der 
Marktstände zuständig ist. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die 
Marktstände den geltenden Vorschriften und Qualitätsstandards entsprechen?  
 
3. Wer führt diese Kontrollen durch und wie oft finden sie statt? Sind die Kontrollen auf 
bestimmte Aspekte wie Hygiene, Produktsicherheit oder die Einhaltung von Verkaufsregeln 
ausgerichtet? 
 
Die Verwaltung berichtet dazu wie folgt: 
 
zu Frage 1.: 
Die Marktplätze, Markttage und Marktzeiten werden im Rahmen der Festsetzung der 
Marktveranstaltungen der Stadt Köln für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren festge-
legt. Zuständig hierfür ist die Marktverwaltung. Der aktuelle Zeitraum der Festsetzun-
gen begann am 1. April 2021 und endet mit Ablauf des 31. März 2026. 
Informationen darüber ergehen an die Bezirksvertretungen, die in der Regel auch die 
jährlichen Sperrtage per Beschluss an die Marktverwaltung kommunizieren. Sperrtage 
sind die Markttage, an denen ein Wochenmarkt auf Grund anderer Veranstaltungen

2 
 
auf dem Marktplatz entweder auf einer alternativen Fläche oder mangels Alternativflä-
che nicht stattfinden kann. 
Ein Austausch über die Rahmenbedingungen eines Marktes findet somit regelmäßig 
über die Bezirksvertretungen statt. 
Der Liverpooler Platz in Chorweiler, welcher als Marktplatz festgesetzt wurde, dient au-
ßerhalb der Marktzeiten als öffentlicher Parkplatz. Der Markttag dort beginnt somit für 
die Wochenmarktaufsichten der Marktverwaltung damit, den Platz ab 5 Uhr durch das 
Abschleppenlassen ggf. parkendender Fahrzeuge zugänglich zu machen. Ab 6 Uhr 
wird den Wochenmarkthändlerinnen und –händlern der Aufbau gestattet, damit ab 7 
Uhr die Verkaufszeit beginnen kann, welche bis 13 Uhr geht (samstags bis 14:30 Uhr). 
Anschließend darf bis 14 Uhr abgebaut werden (samstags bis 15:30 Uhr), damit der 
Platz anschließend gereinigt und wieder als Parkfläche freigegeben werden kann. 
Für den Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz gibt keine aktuelle Beschwerdelage 
bezüglich der Öffnungszeiten. Eine Bürgerbeschwerde aus dem August 2024 bezog 
sich auf unzureichende Preisauszeichnungen bei den Obst- und Gemüseständen. 
Diese wurde an die entsprechende Fachabteilung gemeldet, woraufhin Kontrollen er-
folgten und der Mangel abgestellt werden konnte. 
 
zu Frage 2.: 
Die Kontrolle der Wochenmärkte erfolgt primär durch die Wochenmarktaufsichten der 
Marktverwaltung. Diese sind zeitlich und örtlich zuständig, um die Einhaltung der recht-
lichen Vorgaben aus der Marktsatzung und der Marktverordnung zu kontrollieren und 
etwaige Verstöße zu ahnden. 
Unterstützt wird die Marktverwaltung dabei regelmäßig durch Kräfte aus dem Ord-
nungsamt. Diese prüfen bspw. die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu Preisaus-
zeichnungen. 
Ergänzend dazu führen die Mitarbeitenden des Umwelt und Verbraucherschutzamtes 
selbstständig unangemeldete Kontrollen durch. 
Darüber hinaus findet anlassbezogen eine schwerpunktmäßige Einbindung der Kräfte 
des Ordnungs- und Verkehrsdienstes statt, welche auf den umliegenden Flächen der 
jeweiligen Marktplätze zuständig sind. 
Das geschilderte Zusammenspiel der Fachdienststellen kann als sehr zielführend be-
schrieben werden, um eine regelkonforme Durchführung der Wochenmärkte zu ge-
währen. 
 
zu Frage 3.: 
Es wird in Teilen auf die Beantwortung zu Frage 2. verwiesen. 
Die Marktverwaltung führt täglich Kontrollen über Auf- und Abbauzeiten, Aufbau, 
Größe und Sicherheit der Wochenmarktstände und über die zugewiesenen Sortimente 
durch. Darüber hinaus sind weitere Kontrollen jederzeit möglich. Dabei ergänzen sich 
die Kontrollen der unter 2. genannten Fachdienststellen so, dass zusätzliche, tieferge-
hende Kontrollen jederzeit möglich sind. Da es nicht gewährleistet werden kann jede 
Wochenmarktveranstaltung mit den zur Verfügung stehenden Kräften durchgehend zu 
betreuen, wechseln die Schwerpunkte der Kontrollen so, dass alle Wochenmärkte ei-
ner wiederkehrenden, gründlichen Kontrolle unterzogen werden. In der Summe sorgt 
dies dafür, dass die Verwaltung jederzeit einen Eindruck vom Geschehen auf den Wo-
chenmärkten hat und auf diese einwirken kann. 
Nicht zuletzt gibt die Beschwerdelage zu den einzelnen Märkten ein jeweils aktuelles 
Lagebild, auf welches mit dem geschilderten Kontrollrhythmus adäquat und zielgerich-
tet reagiert werden kann.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Liverpooler Platz
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3298/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.11.2024
Erstellt
23.10.2024 09:10