3638/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Escher Straße in Nippes (Az.: 02-1600-15-20); Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Escher Straße in Nippes (Az.: 02-1600-15-20)
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Anlage 7 - Anlage zur 5. Eingabe - Planungsvorschlag Nippes S-Bahnhof
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durchgehende Lichtbänder auf beiden Seiten unter den Brücken, dauerhafte Beleuchtung auch tagsüber (vgl. Am Domhof) tägliche Kontrolle des Verbots der Taubenfütterung (morgens früh) unter den Brücken aktive Maßnahmen zur Vergrämung der Tauben Ersetzung der Betonlärmschutzwände durch durchsichtige Wände (Deutsche Bahn) Vergrößerung des Eingangs zum S- Bahnhof (Deutsche Bahn) durch Versetzung des Aufzugs Verhinderung des wilden kommerziellen Plakatierens unter den Brückenbögen Ansiedlung von Gastronomie mit Außenbetrieb an der ehemaligen Tankstelle (Erhaltung des Dachs, Entsiegelung, Begrünung) Vorschläge für Maßnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Nippes Radweg für beide Richtungen statt Parkstreifen Sperrung der Durchfahrt für Autos durch Poller (vgl. Maybachstr.)
Anlage 6 - 5. Eingabe
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Anlage 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bereich des S-Bahnhofs Nippes ist in einem unbefriedigenden Zustand. Im letzten Jahr
wurden einige Verbesserungen erreicht (grünes Licht nachts, Pflasterung, Fahrradständer),
die jedoch nicht ausreichen. Der Autoverkehr staut sich regelmäßig in der Escher Straße, der
Bereich unter den Eisenbahnbrücken ist weiterhin ständig verschmutzt, oft ekelerregend. Die
Zufahrt zur autofreien Siedlung ist für Radfahrer schwierig, wird aber von sehr vielen
Schülerinnen und Schülern der in Neuehrenfeld und Bilderstöckchen gelegenen Schulen und
Sportplätzen täglich benutzt. Eine Aufwertung dieses Bereichs scheint mir dringend
notwendig, auch angesichts der Bebauungspläne für die benachbarten Bereiche um die
Liebigstraße (Schlachthof). Die Renovierung der GAG-Häuser in Liebigstraße und Escher
Straße wird hoffentlich auch zur Verbesserung der Lebensqualität in diesem Viertel
beitragen.
Die Verkehrslage in diesem Bereich ist kompliziert, weil sich dort sechs Straßen treffen. Ich
schicke Ihnen hier ein paar Vorschläge für die Verbesserung der Situation. Als Anwohner der
Escher Straße kenne ich die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse gut. Die Bezirksvertretung
Nippes hat am 9.6. über die Situation beraten, aber keinen Beschluss gefasst. Meine
Vorschläge können vielleicht in eine erneute Beratung und Beschlussfassung einbezogen
werden.
Kernpunkte meiner Vorschläge sind:
• die Einbahnstraßenregelung auf der Escherstraße zwischen Innerer Kanalstraße und
S-Bahnhof, Richtung Norden. Die in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 9.6.22
beratenen Vorschläge gehen von einer Einbahnstraße in Richtung Süden aus. Dies scheint
mir aber im Gesamtzusammenhang der Verkehrssituation aber keine geeignete Lösung zu
sein.
• die Einrichtung von zwei Kreisverkehren auf beiden Seiten des S-Bahnhofs
• die Blockierung der Durchfahrt für Autos durch die Escher Straße zwischen S-
Bahnhof und Geldernstraße
• die Erweiterung der Möglichkeit des Linksabbiegens auf der Liebigstraße/Hornstraße
und Hornstraße/Innere Kanalstraße
• verschiedene Maßnahmen zur ästhetischen Verbesserung des Bereichs unter den
Brücken, vor allem die Erweiterung der Beleuchtung
Weitere Vorschläge entnehmen Sie bitte den beigefügten Skizzen für Maßnahmen im
Bereich des S-Bahnhofs Nippes und zur Verkehrsführung. Das Ziel ist die Gestaltung eines
urbanen Kristallisationspunktes mit Aufenthaltsqualität, bei dem der öffentliche Nahverkehr
und der Fahrradverkehr Vorrang haben.
Meine Vorschläge sind natürlich eine Wunschliste, deren reale Verwirklichungsmöglichkeiten
erst überprüft werden müssten. Dabei ist die Mitwirkung der Deutschen Bahn unerlässlich.
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Ohne Einschränkung der Parkmöglichkeiten für Autos wird es nicht gehen. Die
Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und des Fahrradverkehrs ist schließlich ein
wichtiges Ziel der Verkehrspolitik der Stadt Köln. Die Einbahnstraßenregelung für die Escher
Straße ist aber ohne großen Aufwand machbar.
Zu konkreten Begründungen der einzelnen Maßnahmen bin ich gerne bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Da es sich hierbei um einen Prüfauftrag handelt, ist zu diesem Zeitpunkt keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 5 - 4. Eingabe
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Anlage 5 Von: xxx] Gesendet: Sonntag, 12. Juni 2022 17:33 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Sehr geehrte Damen und Herren, Der Rat/Bezirksvertretung Nippes/Ehrenfeld möge die Einrichtung einer geschützten Fahrradspur bds. auf der Liebigstraße beschließen. Zur Begründung: Aktuell besteht zum Großteil auf der Liebigstraße eine Radwegsbenutzungspflicht mit einer geteilten Fläche für Räder und Fußgänger:innen. Es bestehen aus meiner Sicht aktuell verschiedene Probleme: - Die Liebigstraße wird durch die Breite der Straße und die alleinige Nutzung von vielen Autofahrer:innen viel zu schnell befahren, obwohl dort Tempo 50 gilt - Die Radwege werden insbesondere Richtung Subbelrather Str. durch parkenden Autos extrem verschmälert, sodass man als Radfahrer:in oft gezwungen ist auf den Gehweg auszuweichen (s. Foto) - Die Radwege sind durch die Verbindung zwischen Nippes und Ehrenfeld und die Nähe zum Pascha sowie Odonien sehr häufig übersäht mit Glasscherben, welche leider sehr sehr lange liegen bleiben, sodass viele Radfahrer:innen sich dort einen Platten einfangen. Der Vorschlag: Die Liebigstraße ist eigentlich überall breit genug, um beidseits einen Radweg auf der Straße zu führen, ggf. unter Wegfall einiger Parkplätze. Dieser Radweg sollte , wo möglich, abgesichert sein zum Schutz der Radfahrer:innen, zum Beispiel wie auf der Riehler Str. Das hatte folgende Effekte: - Die Autos wären gezwungen langsamer zu fahren, weil sie sich nun die Verkehrsfläche mit den Rädern teilen. - Das wiederum reduziert insbesondere die Lärmbelästigung. - Die Radfahrer:innen hätten so einen angemessenen Verkehrsraum, insbesondere dort, wo die parkenden Autos die Fläche verkleinern. - Als Radfahrer:in kommt man ebenfalls in den Genuss von sauberen und -im Winter - von geräumten Straßen. - Angesichts des neu entstehenden Viertels auf der Liebigstraße würde so die Aufenthalts- und Mobilitätsqualität gesteigert werden. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3638/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Escher Straße in Nippes (Az.: 02-1600- 15-20); Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrrad- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Liebigstr./Escherstr./Sechzigstr. Hartwichstr./S-Bahnstation und Entfernung der Werbesäule Escherstr./Hartwichstr. (Az.: 02-1600-115-20); Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Escherstraße zur Inneren Kanalstraße (Az.: 02-1600-147-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingaben Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, die angesprochenen Bordsteinabsenkungen einschl. der damit verbundenen weiteren Maßnahmen zu prüfen. Langfristig soll die Auswirkung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süd sowie die damit einhergehende Optimierung für den Radverkehr geprüft werden. Die Durchlässigkeit in beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr ist hierbei sicherzu- stellen. Die Werbesäule ist im Rahmen dieser Überprüfung nach Möglichkeit zu versetzen. Die Ver- waltung informiert die Politik über das Ergebnis im Rahmen einer Mitteilung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten bemängeln die Verkehrssituation auf der Escher Straße und regen Verkehrsänderungen an (s. Anlagen 2-4). Stellungnahme der Verwaltung: Das Gebiet, das durch Parkgürtel, Kempener Straße, Innere Kanalstraße sowie im Westen durch den Anschluss an die A 57 begrenzt ist, wird durch die vorhandene Bahntrasse in zwei Quartiere unter- teilt. Lediglich die Escher Straße verbindet diese beiden Gebiete im Bereich der DB-Unterführung Liebigstraße. Westlich der Bahnlinie befindet sich ein Mischgebiet mit Gewerbe und Wohnbereichen. Bei dem Quartier östlich der Bahntrasse überwiegt die Wohnfunktion. Die Anbindung des o. a. Gesamtgebiets an das übergeordnete Straßennetz (Innere Kanalstraße) erfolgt über die Hornstraße, Escher Straße und Merheimer Straße. Direkte Linksabbiegemöglichkei- ten in Fahrtrichtung Zoobrücke über die Innere Kanalstraße sind stark eingeschränkt. Im Bereich der Hornstraße ist das Linksabbiegen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr möglich. In dieser Zeitspanne gilt auf der Escher Straße ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Eine sinnvolle uneingeschränkte Umlenkung der Verkehre direkt über die Hornstraße wurde bereits mehrfach von der Verwaltung untersucht. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung auf der Innere Kanalstraße ist dies jedoch nur in den vorher genannten verkehrsarmen Zeiten für den Linksabbieger in Richtung Zoobrücke möglich. Es zeigt sich also, dass die verkehrliche Erschließung an die Innere Kanalstraße und im weiteren Verlauf an die A57 und Richtung Zoobrücke sowohl für Gewerbe- als auch Wohngebiet bereits stark eingeschränkt ist. In der Bestandssituation gibt es derzeit keine Lösung für eine geänderte Verkehrsfüh- rung/Verkehrssteuerung. Die Verkehrssituation wird von der Stadtverwaltung weiterhin beobachtet. In einer ebenfalls die Escher Straße betreffenden Eingabe (Az 115/20B) wird eine Verbesserung für den Radverkehr gefordert. Hierzu merkt die Verwaltung an: Im Bestand ist die separate Markierung einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn aufgrund der vor- handenen Breiten nicht möglich. Bei Einrichtung einer Einbahnstraße können bedarfsgerecht erwei- terte Radverkehrsplanungen erstellt werden. Im Bestand ist lediglich die Absenkung des Bordsteins im Bereich der großen Werbetafeln (ca. 50 m vor der Ampel) möglich, um ein Vorbeifahren am Rückstau über die Nebenanlage zu erreichen. Hier ist der Gehweg breiter als im vorherigen Abschnitt der Straße. In diesem Zusammenhang ist die Ver- träglichkeit mit dem Fußverkehr zu berücksichtigen. Hierzu muss neben einer straßenverkehrsrechtli- chen Prüfung die Einbindung in die Ampelanlage der Inneren Kanalstraße geprüft und angepasst werden. Die Werbesäule ist im Rahmen der Festlegungen des Werbenutzungsvertrages aufgestellt worden. 3 Der Standort wird in Zusammenhang mit den Belangen aller Verkehrsteilnehmenden erneut überprüft. Es ist zu beachten, dass die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Regel dem Ziel der Verkehrsbe- ruhigung widerspricht. Die Umwandlung einer Straße mit Zweirichtungsverkehr in eine Einbahnstraße kann zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zu einer Belastung der benachbarten Straßen - in diesem Fall muss mit einer entsprechenden Verkehrsverlagerung in das Wohngebiet von Nippes gerechnet werden – und zum anderen durch das Ausbleiben von Gegenverkehr zu einer Erhöhung der Geschwindigkeiten führen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürge- rinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe AZ 15/20 3. Eingabe AZ 115/20 4. Eingabe AZ 147/21
Anlage 2- Eingabe AZ 15-20
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Anlage 2 AZ 15/20 Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne seit zwei Jahren in der Escher Str. 33 in Köln Nippes zwischen S-Bahnhof Nippes und Innere Kanalstrasse. Hier ist eigentlich zum grossen Teil Tempo 30 Zone, die allerdings konsequent von den Autofahrern ignoriert wird. Zudem staut es sich jeden Morgen im Berufsverkehr fast 1 km von der Kreuzung Innere Kanalstrasse zurück auf die Escher Str., da viele Autofahrer die Straße als Abkürzung von der A57 nutzen. Da es leider hier keinen Radweg gibt, kommt man hier als Radfahrer nur auf dem Fußweg vorbei oder unter Lebensgefahr, indem man quasi links überholt und in den Gegenverkehr kommt. Sich hinter der stinkenden Autoschlange 15 Minuten anzustellen ist nicht zumutbar. An wen kann ich mich wenden, damit hier - z.B. durch die Einrichtung einer Einbahnstrasse und Verbot des Linksabbiegens auf die Innere Kanalstrasse - endlich Abhilfe geschaffen wird? Kann sich bitte der Verkehrsdezernent die Situation mal ansehen. Auf dem Abschnitt dieser Escher Strasse sind in den letzten Jahren etliche Neubauten entstanden. Hier wohnen junge Familien, die sich jeden Tag mit dem zunehmenden Verkehr herumschlagen müssen. Ohne Probleme könnte durch ein intelligentes Verkehrskonzept dem beizukommen sein. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 4- Eingabe AZ 147-21
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Anlage 4 AZ 147-21 Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, wenn die Stadtentwicklung und die Verkehrsentwicklung klima- und anwohnerfreundlicher in Köln wird. Seit über 20 Jahren fahre ich mit dem Fahrrad durch Köln und nutze für die sonstige Mobilität den öffentlichen Nahverkehr wie Carsharing ( Cambio) und dennoch erlebe ich immer mehr Verkehr, derzeit und besonders LKW Verkehr auf der Escher Str zur Inneren Kanalstr. Und dies, obwohl gerade für Familien immer mehr auch dort gebaut wird und die Hornstr als Gewerbestr. den LKW Verkehr wahrscheinlich viel besser ertragen könnte. Dies umso mehr, da die Ampelführung an der Hornstr/Ecke Innere Kanalstr die Abbiegung zu beiden Richtungen auf die Innere Kanalstr seit Jahren zulässt. Ich bitte daher die Verwaltung erneut zu beauftragen die Verkehrsführung über die Hornstr. statt der Escher Str zur Inneren Kanalstr zu leiten bzw dies zu überprüfen. So könnten Anwohner insbesondere vom LKW Verkehr entlastet werden, dies besonders an der Escher Str. Damit würde auch dieser Teil Nippes sehr aufgewertet Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3- Eingaben AZ 115-20
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An die Bezirksvertretung Nippes c/o Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusserstr. 450 50733 Köln Köln, 17.06.2020 /fw/stadtKöln MJ Eingang 2 6. JUNI 2020 I Be,i,kwert,etuag Nippes 1 Betreff: Bürgerantrag Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Liebigstr ./Escherstr ./Sechz igstr ./Hartwichstr ./S-Ba hnstation Köln-Nippes Sehr geehrter Herr Schößler, wir bitten Sie, den folgenden Bürgerantrag (§24 Gemeindeordnung) auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretersitzung zu setzen Antrag: -Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Liebigstr ./Escherstr ./Sechzigstr ./Hartwichstr. /Bushaltestelle unter der S-Bahnstation Köln-Nippes mit der Zielsetzung, dass es für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen eine sichere Querung vom südlichen Bereich in Richtung Norden gibt und eine sichere Einbiegung von Radfahrer*innen, aus Richtung der Liebigstr. in die Sechzigstr. möglich wird. -Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der Liebigstr./ und unter der S-Bahnstation Köln Nippes und Erstellung von Radschutzstreifen. Begründung: Der Verkehrsknotenpunkt unter der S-Bahn Nippes stellt eine wichtige Verbindung zwischen Nippes (Sechzigviertel und Autofreie Siedlung) und Ehrenfeld dar. Hier treffen auf jeder Seite der S-Bahn drei Straßen zusammen und zusätzlich fahren hier 2 Buslinien (127 und 142). Diese Verbindung wird von immer mehr Radfahrenden genutzt. U.a. müssen hier die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Osterrather Straße, vom Albertus-Magnus-Gymnasium (Ehrenfeld), Montessori Gymnasium und Drei-Königs-Gymnasium (Bickendorf) die in Nippes wohnen, jeden Tag morgens und abends durch, meist mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Zusätzlich hat der ESV Olympia im angrenzenden Gleisdreieck seinen Fußball- und Tennisplatz. Das sind weitere 400 Kinder die jeden Tag hier zum Sport fahren. Viele von den Kindern biegen mit ihrem Fahrrad auf dem Rückweg nach Nippes, auf der östlichen Seite der S-Bahn, links in die Sechzigstraße ein. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen 1 Anlage 3 Eingaben AZ 115-20 Schulpflegschaft Vorsitzende: D AMG Al.l�T\1$ MACNUS G"U,l�JA.SIUM �OUJ E-Mail: Bürgerariträge von Frau xxx und Herrn xxx für eine fahrradund fußgängerfreul'!dlithE! Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes an der S-Bahnstation Köln-Nippes Sehr geehrte Damen und Herren, , , . viele Schüler des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Köln passieren a1,1f ihrem täglichen Schulweg den gefährlichen Verkehrsknotenpunkt am 5-Bahnhof Köln-Nippes. Ich als Schulpflegsch�ftsvorsitzende des AMG möchte daher nachdrück lich ic� die Anträge von Fr. xxx und Hr. xxx zur: Entschärfung dieses Verkehrsknotenpunktes unterstützen: • Umwandlung der Escher Straße von der Hartwichstraße in Richtung Innere Kanalstraße in eine_ Einbahnstraße, die nur von motorisierten lndividualverkelir mit einem m'!x. zulässigen Gesamtgewicht von 3.St befahren werden darf. • Einrichtung von Radschutzstreifen in beide Richtungen • Entfernung der Litfaßsäule an der Einmündung der Escher Straße in die Hartwichstraße • Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes mit der Zielsetzung, da�s es für Fußgänger und Radfahrer eine sichere Möglichkeit zur Überquerung der Kreuzung und eine sichere Möglichkeit zum Linksabbiegen von der Liebigstraße in die Sechzigstraße gibt. • Aufhebung der Pflicht zur Nutzung des Radweges auf der Lieblgstraße im Bereich des S Bahnhofs Köln-Nippes, Der Verkehrsknotenpunkt in seiner jetzigen Form ist ein erhebliches Risiko für die Schüler des AMG und eine Umgestaltung daher dringend notwendig. Mit freundlichen Grüßen· Schulpflegschaftsvorsitzende Albertus Magnus Gymnasium 1, Juni 2020 1 2 An die Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln Telefon: Mobil: E-Mail: Köln, 18.05.2020 Bürgeranträge der Frau xxx und des Herrn xxx bezüglich einer fahrrad-und fußgängerfreundlichen Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Liebigstr./Escherstr./Sechzigstr./Hartwichstr./S-Bahnstation Köln-Nippes Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Schulpflegschaftsvorsitzende der Städtischen Katholischen Grundschule Osterather Straße in Köln-Bilderstöckchen. Die Anträge der Frau xxx und des Herrn xxx wurden mir zur Kenntnis gebracht. In meiner Funktion als Schulpflegschaftsvorsitzende unterstütze ich folgende Anliegen: ■ Umwandlung der Escher Straße von der Hartwichstraße in Richtung Innere Kanalstraße in eine Einbahnstraße für den motorisierten Individualverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht. ■ Errichtung von Radschutzstreifen in beiden Richtungen. ■ Entfernung der Werbesäule an der Einmündung Escherstraße / Hartwichstraße ■ Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes Liebigstr. / Escherstr. / Sechzigstr. / Hartwichstr. / Bushaltestelle unter der S-Bahnstation Köln-Nippes mit der Zielsetzung, dass es für Fußgänger und Fahrradfahrer eine sichere Querung vom südlichen Bereich in Richtung Norden gibt und eine sichere Einbiegung von Radfahrer""innen, aus Richtung der Liebigstr. in die Sechzigstr. möglich wird. ■ Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der Liebigstr. / und unter der S- Bahnstation Köln-Nippes Die Grundschule Osterather Straße wird von Schülern besucht, die in Nippes wohnen und die auf ihrem Schulweg diesen Verkehrsknotenpunkt passieren. Die Sicherheit unserer Kinder und ihrer Eltern ist mir ein großes Anliegen. Aus diesem Grund unterstütze ich die Anträge. 3 4 An die Bezirksvertretung Nippes c/o Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusserstr. 450 50733 Köln Köln, 16.06.2020 Betreff: Bürgerantrag Umwandlung der Escher Straße zwischen Hartwichstraße und Innere Kanalstraße in eine Einbahnstraße Sehr geehrter Herr Schößler, wir bitten Sie, den folgenden Bürgerantrag (§24 Gemeindeordnung) auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretersitzung zu setzen Antrag -Umwandlung der Escher Straße von der Hartwichstraße in Richtung Innere Kanalstraße in eine Einbahnstraße für den motorisierten Individualverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht. -Errichtung von Radschutzstreifen in beiden Richtungen. -Entfernung der Werbesäule an der Einmündung Escherstraße /Hartwichstraße Begründung: Am $-Bahnhof Nippes treffen auf der östlichen Seite vier Straßen zusammen. Die Verkehrssituation ist für alle Verkehrsteilnehmer/Innen durch die unübersichtliche Lage der Kreuzung, auch durch eine Werbesäule nur schwer zu überblicken. Insbesondere das Abbiegen mit dem Fahrrad von der Liebigstraße in die Sechzigstraße ist nicht sicher möglich. Eine Einbahnstraßenregelung (bspw. nur noch mit Fahrtrichtung Innere Kanalstraße) würde die schmale Straße erheblich entlasten und würde den Verkehr deutlich reduzieren. Für die neuen Bewohner der Escher Straße hätte dies eine entspannende Wirkung. Die Liebigstraße und die Hartwichstraße könnten weiterhin über die Harnstraße erreicht werden. Der Knotenpunkt am S-Bahnhof Nippes ist Teil des Schulwegs der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Osterrather Straße, vom Albertus Magnus Gymnasium (Ehrenfeld), Montessori Gymnasium und Dreikönigsgymnasium (Bickendorf) die in Nippes wohnen. Die Mitglieder vom ESV Olympia nutzen diese Verbindung, um zum Tennis- oder Fußballtraining zu kommen. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Bitte sorgen Sie für die Sicherheit unserer Kinder und auch für die erwachsenen Verkehrsteilnehmer/Innen. Mit herzlichen Grüßen 5
Anlage 8- Anlage zur 5. Eingabe - Verkehrsführung Nippes S-Bahnhof
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Linksabbiegerspur - Beseitigung des Parkstreifens Blockierung der Durchfahrt für Autos durch Poller Erleichterung des Linksabbiegens in die Siedlung durch Kreisverkehr (vor allem für Radfahrer) Links- und Rechts- abbiegen als Zugang zu den Autobahnen Anzeige der Durchfahrts- höhe unter den Bahnbrücken durch hängende Warnlatte Vorschläge zur Verkehrsführung im Bereich des S-Bahnhofs Nippes breiter Radweg für beide Richtungen, Beseitigung des Parkstreifens auf der westlichen Seite
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Hartwichstraße
- Escher Straße 33
- Kempener Straße
- Innere Kanalstraße
- Liebigstraße
- Hornstraße
- Maybachstraße
- Riehler Straße
- Sechzigstraße
- Neusser Straße 450
- Am Domhof
- Subbelrather Straße
- Merheimer Straße
- Osterather Straße
- Geldernstraße
- Parkgürtel
- Zoobrücke
- Straße 4
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3638/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.01.2022
- Erstellt
- 15.10.2021 10:45