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V/0107/2009

Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+

Vorlagen 12.02.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 10.03.2009, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

12785 Zeichen

V/0107/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
04.03.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
10.03.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Förderung der in der Begründung aufgeführten Projekte wird zugestimmt. 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Evaluation über den Verbleib und die weiteren 
Qualifizierungswege der TeilnehmerInnen auf der Grundlage der Vorgaben, z.B. der Euro-
päischen Union gelten, erfolgen.  
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr 2009 Gesamtkosten in Höhe von 300.000 
€ für die aufgeführten Projekte entstehen  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über den 
Haushalt 2009, zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0302 Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
2009 272.000 
 
 
Insgesamt: 272.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0107/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.02.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0107/2009 
 
 
 
Begründung: 
 
 
zu 1: Flankierende Maßnahmen der Jugendberufshilfe 
 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, im Rahmen der zum Zwecke der Jugendberufshilfe der AIM 
jugend+ zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 300.000 €, benachteiligte junge Menschen in 
Münster bei der beruflichen und sozialen Integration zu fördern. Hierzu beschloss der Rat der 
Stadt Münster im Jahr 2007 das Handlungsprogramm, das folgende übergreifende Ziele verfolgt: 
 
• Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen 
ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben 
der AMS (nachrangige Förderung) 
• Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung 
der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen 
der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden. 
• Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe / Jugendsozial-
arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be-
rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören. 
 
Im Jahr 2009 sollen weitere Projekte der Jugendberufshilfe gefördert werden, da die Notwendigkeit 
der flankierenden Förderung weiter gegeben ist und keine Zuständigkeit nach SGB II und SGB III 
besteht, bzw. eine ergänzende Förderung der Jugendberufshilfe erforderlich ist. Ziel der Projekt-
förderung über die AIM jugend+ ist es, die Lücken, die sich infolge der rechtlichen Vorgaben der 
Akteure ergeben, zu schließen und passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Insbesondere 
geht es darum, die Lernbereitschaft (Stichwort „lebenslanges Lernen“) und Fähigkeit weiterführen-
de Maßnahmen und Angebote der Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft Münster oder auch 
schulische Angebote absolvieren zu können, zu fördern und zu erhöhen. Die Münsteraner Ju-
gendberufshilfe ist im Rahmen der Möglichkeiten nur begrenzt tätig. Sie hat keinen Einfluss auf die 
weiterführenden Angebote und verfügt auch nicht über die dazu notwendigen Ressourcen. Die 
Vermittlung und weiterführende Qualifizierung verantworten in Münster die Agentur für Arbeit (Be-
rufsberatung) und die Arbeitsgemeinschaft Münster auf der Grundlage bundespolitischer Vorga-
ben.   
 
Die Agentur für Arbeit, die Arbeitsgemeinschaft Münster und die Stadt Münster verfolgen das Ziel, 
Jugendliche in Arbeit und Ausbildung durch entsprechende Maßnahmen zu integrieren. Als Ergeb-
nis der „Jugendkonferenzen“ verständigten sich die Akteure auf ein abgestimmtes und gemeinsa-
mes Vorgehen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster, der 
Agentur für Arbeit und der Stadt Münster (Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport) 
wurde das „Fördersystem zur Optimierung der ber uflichen Integration junger Menschen im Alter 
zwischen 15 und 25 Jahren“ vereinbart. Bei der Unterzeichnung am 28.01.2008 verständigten sich 
die Akteure darauf, die gemeinsamen Ziele zu optimieren und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.  
 
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung die Förderung der nachfolgenden aufgeführten Pro-
jekte bei verschiedenen Trägern vor. Die Projekte sind mit der Agentur für Arbeit (Berufsberatung) 
und der Arbeitsgemeinschaft Münster abgestimmt und die Arbeitsgemeinschaft beteiligt sich teil-
weise im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags anteilig an der Finanzierung. Für die Durchführung 
der Projekte wird ein Mittelvolumen von insgesamt 300.000 € im Jahr 2009 benötigt.

- 3 - 
V/0107/2009 
 
Träger Maßnahme Anzahl der 
Plätze 
Förderzeit-
raum  
Betrag 
2009 
GGUA-
Flüchtlingshilfe; 
JAZ; HBZ; GE-
BA
1 
MAMBA „Münsters Aktionspro-
gramm für MigrantInnen & Bleibebe-
rechtigte zur Arbeitsmarktintegrati-
on“  
300
Davon ca. 
100 Jugend-
liche
01.10.2008 - 
31.12.2009 
30.000,00
GEBA Step by Step – Modulare persönli-
che und berufliche Zukunftsplanung 
für junge Mütter 
 
15
01.09.2009 – 
31.12.2009 
16.250,00
Lernen Fördern 
e.V: 
Vermittlung arbeitsmarktrelevanter 
Grundkompetenzen „Lernort-Süd“ 
 
15
01.09.2009 
31.12.2009 
25.750,00
VIP e.V. Antiagressivitätstraining für Jungen 
und Mädchen 
 
20 bis 24
2 X je 12 
Wochen 
20.500,00
Stadt Münster2 
 
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien „Schulverweiger-Projekt“ 
 
nach Bedarf, 
max. 15 zeit-
gleich 
15
01.01.2009 
31.12.2009 
28.000,00
JAZ gGmbH GEMMA - Berufsorientierung Mäd-
chen und junge Frauen 
 
15
01.05.2009 - 
30.04.2010 
49.500,00
JAZ gGmbH Beratungsangebot Streetwork 
 
 
nach Bedarf 01.01.2009 
31.12.2009 
2.000,00
JAZ gGmbH Einzelplätze in der Maßnahme „Ar-
beiten + Lernen“ oder Koförderung 
von Plus 1 beim JAZ3 
4
01.01.2009 
31.12.2009 
24.000,00
Adolph-Kolping-
Berufskolleg 
Kooperationsprojekt einer Kita mit 
der Abteilung berufliche Grundbil-
dung 
25 01.01.2009 
31.12.2009 
 
5.000,00
Lernen Fördern 
e.V: 
Flankierender Unterricht zum Nach-
holen des Hauptschulabschlusses 
im Lernort-Süd und der Stadtteil-
werkstatt 
20
01.01.2009 
31.12.2009 
18.000,00
GEBA  BAFF – GANZIL (Ganzheitliche 
Integrationsleistungen für junge 
Frauen in eine Teilzeitausbildung) 
 
10
01.12.2008 
31.05.2010 
41.000,00
 Summe   300.000,00
 
 
 
 
 
zu 2: Erfolgsbeobachtung 
                                                
 
1 Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Modellv orhaben aus Mitteln der Europäischen Union, gefördert 
über das Programm Xenos mit einem Fördervolumen von 800.000 €. Über die anteilige Finanzierung mit der 
AIM-Projektförderung wird die erforderliche Kofianzie rung sichergestellt, die zwingend vorgegeben ist. Über 
das Projekt sollen insgesamt rd. 300 Personen, darüber ca. 100 Jugendliche Migranten erreicht werden. 
2 Die Mittel in Höhe von 28.000,00 € jährlich verbleib en nach der Neuorganisation dauerhaft in der Produkt-
gruppe 0603 des Amtes 51. Die Volksbank Münster sponsert dies Projekt darüber hinaus mit 10.000 € jähr-
lich. 
3 Das Projekt „Plus 1“ wird seit 5 Jahren auf Spendenbasis von einem Münsteraner Netzwerk getragen und 
versorgt benachteiligte Jugendliche mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen und bietet eine Begleitung der Ju-
gendlichen und Betriebe an.

- 4 - 
V/0107/2009 
 
Die Diskussion über die Aktivitäten wird immer begleitet von der Frage nach der Zielgenauigkeit 
der Instrumente und in welchem Zusammenhang die Kosten zu dem Nutzen stehen. Oder anders 
ausgedrückt: „Wird durch die jeweilige Maßnahme eine dauerhafte Integration erreicht?“ „Lohnen 
sich die Aufwendungen, die der Stadt Münster durch die Förderung von Maßnahmen und Projek-
ten der Jugendberufshilfe entstehen, in Relation zu erwartbarem fiskalischen und sozialen Nutzen?  
 
Diese Fragen berühren zentrale Aspekte, einerseits geht es darum, festzustellen, wie Erwerbs- 
und Berufsbiographien verlaufen und andererseits geht es um die Grundsatzproblematik des 
volkswirtschaftlichen Saldos zwischen  den Aufwendungen zur Überwindung und Vermeidung von 
Arbeitslosigkeit sowie den Erträgen und Einsparungen.  
 
Die Frage, wie Berufs- und Erwerbsbiografien verlaufen, ist insbesondere immer dann sehr span-
nend, wenn es darum geht, festzustellen, ob eine bestimmte Intervention (z.B. Vermittlung ar-
beitsmarktrelevanter Grundkompetenzen) auch auf D auer angelegt ist. Allerdings ist der Aufwand, 
derartige Informationen und Daten zu erheben und Antworten auf die Fragen zu bekommen, sehr 
groß. Es setzt eine systematische Untersuchung der zeitlichen Abfolge und gesellschaftlichen Or-
ganisation von Lebensereignissen voraus.  
 
Diese Informationen können nur im Rahmen von Längschnittuntersuchungen ermittelt werden. 
Hierzu ist es erforderlich, dass die Betroffenen sich bereit erklären, in regelmäßigen Abständen 
individuelle Biografiedaten weiter zu geben bzw. an entsprechenden Erhebungen teilzunehmen. 
Anhand dieser Daten wäre es möglich, die Ursachen und Folgen von Kontinuität und Diskontinuität 
im Lebenslauf zu verfolgen, sowohl auf der Ebene der institutionalisierten Programme und Regula-
tionen für den Lebenslauf, als auch auf der Ebene der individuellen Biografie, der Lebensführung. 
Diese Perspektive auf Institutionen und Individuen zugleich ermöglicht, die sozialen Mechanismen, 
die den Lebenslauf regulieren, wie auch die Motivlagen, Interessen, Orientierungen und Hand-
lungsstrategien von Personen als soziale Arrangements zu verstehen und herauszuarbeiten. An-
hand des „Lebenslaufs“ ließe sich dann ablesen, welchen Einfluss in bestimmten Statuspassagen 
bestimmte Akteure oder Helfer (z.B. die Jugendberufshilfe sowie die weiterführenden Maßnahmen 
und Hilfen der Agentur für Arbeit und des Grundsicherungsträgers) auf die Lebensgeschichte bzw. 
den Beruflichen Werdegang hatten sowie der individuelle subjektive Umgang mit der eigenen Le-
bensgeschichte.  
 
Die Stadt Münster kann auf Grund des damit verbundenen Aufwands derartige Längsschnittbe-
trachtungen nicht durchzuführen. Eine derartige Untersuchung setzt voraus, dass die ehemaligen 
Teilnehmer sich an entsprechenden Erhebungen und Befragungen beteiligen und mit der Speiche-
rung ihrer personenbezogenen Daten über einen längeren Zeitraum einverstanden sind. Bei der 
Beschreibung der Berufsbiografien ehemaliger Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen 
der Jugendberufshilfe ist es deswegen nur möglich „Einzelfälle“ exemplarisch darzustellen.  
 
Darüber hinaus ist die Stadt Münster verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, 
insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz  einzuhalten. Konkret bedeutet dies, 
dass erhobene Daten der Maßnahmeteilnehmer nur zur Erfüllung der im Rahmen der Maßnahme 
genannten Pflichten genutzt werden dürfen. Beteiligen sich der Bund, Land oder EU anteilig an 
den Maßnahmekosten verpflichten sich die Träger und auch die Stadt gegenüber den Förderge-
bern die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sind verpflichtet, sämtliche erho-
benen und verarbeiteten Daten zwei Jahren nach Beendigung der Maßnahmen zu löschen. Auf 
Verlangen ist die Löschung nachzuweisen.  
 
Gleichwohl ist die Verwaltung sehr interessiert an Informationen, die Auskunft darüber geben, wie 
erfolgreich die Maßnahmen sind.  Der Verbleib der Teilnehmenden wird analog zu den Vorgaben 
anderer Fördergeber (z.B. der EU) am Ende der Maßnahme und sechs Monate nach Beendi-
gung der Maßnahme erfasst.

- 5 - 
V/0107/2009 
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Änderungen und der Bündelung von Aufgaben in der 
Abteilung 40.5 „Schule/Wirtschaft und berufliche Qualifizierung“ beabsichtigt die Verwaltung in der 
zweiten Jahreshälfte eine umfassende Vorlage über die strategische und konzeptionelle Ausrich-
tung der Abteilung vorlegen. In diesem Zusammenhang wird auch eine Evaluation der in den Jah-
ren 2007 und 2008 geförderten Maßnahmen vorgelegt. In diesem Zusammenhang wird die Ver-
waltung auch prüfen, inwieweit es möglich ist, regelmäßig und nicht nur im Rahmen von Sonderun-
tersuchungen, den Verbleib bzw. die Maßnahmeerfolge nach längeren Zeitabständen zu ermitteln. 
Dies setzt jedoch Vereinbarungen mit der Arbeitsgemeinschaft Münster und den Trägern voraus. 
Hierbei wird es auch darum gehen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.  
 
 
i.V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

25.02.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0107/2009
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37