V/0107/2009
Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+
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Beschlussvorlage
12785 Zeichen
V/0107/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe - AIM jugend+
Beratungsfolge
25.02.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
04.03.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
10.03.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Förderung der in der Begründung aufgeführten Projekte wird zugestimmt.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Evaluation über den Verbleib und die weiteren
Qualifizierungswege der TeilnehmerInnen auf der Grundlage der Vorgaben, z.B. der Euro-
päischen Union gelten, erfolgen.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr 2009 Gesamtkosten in Höhe von 300.000
€ für die aufgeführten Projekte entstehen
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über den
Haushalt 2009, zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0302 Förderung von benachteiligten
jungen Menschen
2009 272.000
Insgesamt: 272.000
Vorlagen-Nr.:
V/0107/2009
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Ringbeck
Ruf:
492 28 80
E-Mail:
Ringbeck@stadt-muenster.de
Datum:
04.02.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0107/2009
Begründung:
zu 1: Flankierende Maßnahmen der Jugendberufshilfe
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, im Rahmen der zum Zwecke der Jugendberufshilfe der AIM
jugend+ zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 300.000 €, benachteiligte junge Menschen in
Münster bei der beruflichen und sozialen Integration zu fördern. Hierzu beschloss der Rat der
Stadt Münster im Jahr 2007 das Handlungsprogramm, das folgende übergreifende Ziele verfolgt:
• Ziel 1: Effektive Unterstützung einer intensiven und an den individuellen Problemlagen
ausgerichteten Betreuung und Förderung junger Menschen in Ergänzung zu den Aufgaben
der AMS (nachrangige Förderung)
• Ziel 2: Profilierung und Ausdifferenzierung der bewährten Strukturen, die für die Erfüllung
der eigenständigen Aufgaben (z.B. Schulsozialarbeit, Jugendwerkstätten etc.) im Rahmen
der Jugendberufshilfe in der Stadt Münster geschaffen wurden.
• Ziel 3: Stärkere Verwirklichung des präventiven Auftrages der Jugendhilfe / Jugendsozial-
arbeit als eigenständige Funktion für junge Menschen im Übergang von der Schule ins Be-
rufsleben, insbesondere für diejenigen, die noch nicht zum SGB II-Klientel gehören.
Im Jahr 2009 sollen weitere Projekte der Jugendberufshilfe gefördert werden, da die Notwendigkeit
der flankierenden Förderung weiter gegeben ist und keine Zuständigkeit nach SGB II und SGB III
besteht, bzw. eine ergänzende Förderung der Jugendberufshilfe erforderlich ist. Ziel der Projekt-
förderung über die AIM jugend+ ist es, die Lücken, die sich infolge der rechtlichen Vorgaben der
Akteure ergeben, zu schließen und passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Insbesondere
geht es darum, die Lernbereitschaft (Stichwort „lebenslanges Lernen“) und Fähigkeit weiterführen-
de Maßnahmen und Angebote der Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft Münster oder auch
schulische Angebote absolvieren zu können, zu fördern und zu erhöhen. Die Münsteraner Ju-
gendberufshilfe ist im Rahmen der Möglichkeiten nur begrenzt tätig. Sie hat keinen Einfluss auf die
weiterführenden Angebote und verfügt auch nicht über die dazu notwendigen Ressourcen. Die
Vermittlung und weiterführende Qualifizierung verantworten in Münster die Agentur für Arbeit (Be-
rufsberatung) und die Arbeitsgemeinschaft Münster auf der Grundlage bundespolitischer Vorga-
ben.
Die Agentur für Arbeit, die Arbeitsgemeinschaft Münster und die Stadt Münster verfolgen das Ziel,
Jugendliche in Arbeit und Ausbildung durch entsprechende Maßnahmen zu integrieren. Als Ergeb-
nis der „Jugendkonferenzen“ verständigten sich die Akteure auf ein abgestimmtes und gemeinsa-
mes Vorgehen. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Münster, der
Agentur für Arbeit und der Stadt Münster (Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport)
wurde das „Fördersystem zur Optimierung der ber uflichen Integration junger Menschen im Alter
zwischen 15 und 25 Jahren“ vereinbart. Bei der Unterzeichnung am 28.01.2008 verständigten sich
die Akteure darauf, die gemeinsamen Ziele zu optimieren und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung die Förderung der nachfolgenden aufgeführten Pro-
jekte bei verschiedenen Trägern vor. Die Projekte sind mit der Agentur für Arbeit (Berufsberatung)
und der Arbeitsgemeinschaft Münster abgestimmt und die Arbeitsgemeinschaft beteiligt sich teil-
weise im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags anteilig an der Finanzierung. Für die Durchführung
der Projekte wird ein Mittelvolumen von insgesamt 300.000 € im Jahr 2009 benötigt.
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V/0107/2009
Träger Maßnahme Anzahl der
Plätze
Förderzeit-
raum
Betrag
2009
GGUA-
Flüchtlingshilfe;
JAZ; HBZ; GE-
BA
1
MAMBA „Münsters Aktionspro-
gramm für MigrantInnen & Bleibebe-
rechtigte zur Arbeitsmarktintegrati-
on“
300
Davon ca.
100 Jugend-
liche
01.10.2008 -
31.12.2009
30.000,00
GEBA Step by Step – Modulare persönli-
che und berufliche Zukunftsplanung
für junge Mütter
15
01.09.2009 –
31.12.2009
16.250,00
Lernen Fördern
e.V:
Vermittlung arbeitsmarktrelevanter
Grundkompetenzen „Lernort-Süd“
15
01.09.2009
31.12.2009
25.750,00
VIP e.V. Antiagressivitätstraining für Jungen
und Mädchen
20 bis 24
2 X je 12
Wochen
20.500,00
Stadt Münster2
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien „Schulverweiger-Projekt“
nach Bedarf,
max. 15 zeit-
gleich
15
01.01.2009
31.12.2009
28.000,00
JAZ gGmbH GEMMA - Berufsorientierung Mäd-
chen und junge Frauen
15
01.05.2009 -
30.04.2010
49.500,00
JAZ gGmbH Beratungsangebot Streetwork
nach Bedarf 01.01.2009
31.12.2009
2.000,00
JAZ gGmbH Einzelplätze in der Maßnahme „Ar-
beiten + Lernen“ oder Koförderung
von Plus 1 beim JAZ3
4
01.01.2009
31.12.2009
24.000,00
Adolph-Kolping-
Berufskolleg
Kooperationsprojekt einer Kita mit
der Abteilung berufliche Grundbil-
dung
25 01.01.2009
31.12.2009
5.000,00
Lernen Fördern
e.V:
Flankierender Unterricht zum Nach-
holen des Hauptschulabschlusses
im Lernort-Süd und der Stadtteil-
werkstatt
20
01.01.2009
31.12.2009
18.000,00
GEBA BAFF – GANZIL (Ganzheitliche
Integrationsleistungen für junge
Frauen in eine Teilzeitausbildung)
10
01.12.2008
31.05.2010
41.000,00
Summe 300.000,00
zu 2: Erfolgsbeobachtung
1 Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Modellv orhaben aus Mitteln der Europäischen Union, gefördert
über das Programm Xenos mit einem Fördervolumen von 800.000 €. Über die anteilige Finanzierung mit der
AIM-Projektförderung wird die erforderliche Kofianzie rung sichergestellt, die zwingend vorgegeben ist. Über
das Projekt sollen insgesamt rd. 300 Personen, darüber ca. 100 Jugendliche Migranten erreicht werden.
2 Die Mittel in Höhe von 28.000,00 € jährlich verbleib en nach der Neuorganisation dauerhaft in der Produkt-
gruppe 0603 des Amtes 51. Die Volksbank Münster sponsert dies Projekt darüber hinaus mit 10.000 € jähr-
lich.
3 Das Projekt „Plus 1“ wird seit 5 Jahren auf Spendenbasis von einem Münsteraner Netzwerk getragen und
versorgt benachteiligte Jugendliche mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen und bietet eine Begleitung der Ju-
gendlichen und Betriebe an.
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Die Diskussion über die Aktivitäten wird immer begleitet von der Frage nach der Zielgenauigkeit
der Instrumente und in welchem Zusammenhang die Kosten zu dem Nutzen stehen. Oder anders
ausgedrückt: „Wird durch die jeweilige Maßnahme eine dauerhafte Integration erreicht?“ „Lohnen
sich die Aufwendungen, die der Stadt Münster durch die Förderung von Maßnahmen und Projek-
ten der Jugendberufshilfe entstehen, in Relation zu erwartbarem fiskalischen und sozialen Nutzen?
Diese Fragen berühren zentrale Aspekte, einerseits geht es darum, festzustellen, wie Erwerbs-
und Berufsbiographien verlaufen und andererseits geht es um die Grundsatzproblematik des
volkswirtschaftlichen Saldos zwischen den Aufwendungen zur Überwindung und Vermeidung von
Arbeitslosigkeit sowie den Erträgen und Einsparungen.
Die Frage, wie Berufs- und Erwerbsbiografien verlaufen, ist insbesondere immer dann sehr span-
nend, wenn es darum geht, festzustellen, ob eine bestimmte Intervention (z.B. Vermittlung ar-
beitsmarktrelevanter Grundkompetenzen) auch auf D auer angelegt ist. Allerdings ist der Aufwand,
derartige Informationen und Daten zu erheben und Antworten auf die Fragen zu bekommen, sehr
groß. Es setzt eine systematische Untersuchung der zeitlichen Abfolge und gesellschaftlichen Or-
ganisation von Lebensereignissen voraus.
Diese Informationen können nur im Rahmen von Längschnittuntersuchungen ermittelt werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Betroffenen sich bereit erklären, in regelmäßigen Abständen
individuelle Biografiedaten weiter zu geben bzw. an entsprechenden Erhebungen teilzunehmen.
Anhand dieser Daten wäre es möglich, die Ursachen und Folgen von Kontinuität und Diskontinuität
im Lebenslauf zu verfolgen, sowohl auf der Ebene der institutionalisierten Programme und Regula-
tionen für den Lebenslauf, als auch auf der Ebene der individuellen Biografie, der Lebensführung.
Diese Perspektive auf Institutionen und Individuen zugleich ermöglicht, die sozialen Mechanismen,
die den Lebenslauf regulieren, wie auch die Motivlagen, Interessen, Orientierungen und Hand-
lungsstrategien von Personen als soziale Arrangements zu verstehen und herauszuarbeiten. An-
hand des „Lebenslaufs“ ließe sich dann ablesen, welchen Einfluss in bestimmten Statuspassagen
bestimmte Akteure oder Helfer (z.B. die Jugendberufshilfe sowie die weiterführenden Maßnahmen
und Hilfen der Agentur für Arbeit und des Grundsicherungsträgers) auf die Lebensgeschichte bzw.
den Beruflichen Werdegang hatten sowie der individuelle subjektive Umgang mit der eigenen Le-
bensgeschichte.
Die Stadt Münster kann auf Grund des damit verbundenen Aufwands derartige Längsschnittbe-
trachtungen nicht durchzuführen. Eine derartige Untersuchung setzt voraus, dass die ehemaligen
Teilnehmer sich an entsprechenden Erhebungen und Befragungen beteiligen und mit der Speiche-
rung ihrer personenbezogenen Daten über einen längeren Zeitraum einverstanden sind. Bei der
Beschreibung der Berufsbiografien ehemaliger Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen
der Jugendberufshilfe ist es deswegen nur möglich „Einzelfälle“ exemplarisch darzustellen.
Darüber hinaus ist die Stadt Münster verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz einzuhalten. Konkret bedeutet dies,
dass erhobene Daten der Maßnahmeteilnehmer nur zur Erfüllung der im Rahmen der Maßnahme
genannten Pflichten genutzt werden dürfen. Beteiligen sich der Bund, Land oder EU anteilig an
den Maßnahmekosten verpflichten sich die Träger und auch die Stadt gegenüber den Förderge-
bern die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sind verpflichtet, sämtliche erho-
benen und verarbeiteten Daten zwei Jahren nach Beendigung der Maßnahmen zu löschen. Auf
Verlangen ist die Löschung nachzuweisen.
Gleichwohl ist die Verwaltung sehr interessiert an Informationen, die Auskunft darüber geben, wie
erfolgreich die Maßnahmen sind. Der Verbleib der Teilnehmenden wird analog zu den Vorgaben
anderer Fördergeber (z.B. der EU) am Ende der Maßnahme und sechs Monate nach Beendi-
gung der Maßnahme erfasst.
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V/0107/2009
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Änderungen und der Bündelung von Aufgaben in der
Abteilung 40.5 „Schule/Wirtschaft und berufliche Qualifizierung“ beabsichtigt die Verwaltung in der
zweiten Jahreshälfte eine umfassende Vorlage über die strategische und konzeptionelle Ausrich-
tung der Abteilung vorlegen. In diesem Zusammenhang wird auch eine Evaluation der in den Jah-
ren 2007 und 2008 geförderten Maßnahmen vorgelegt. In diesem Zusammenhang wird die Ver-
waltung auch prüfen, inwieweit es möglich ist, regelmäßig und nicht nur im Rahmen von Sonderun-
tersuchungen, den Verbleib bzw. die Maßnahmeerfolge nach längeren Zeitabständen zu ermitteln.
Dies setzt jedoch Vereinbarungen mit der Arbeitsgemeinschaft Münster und den Trägern voraus.
Hierbei wird es auch darum gehen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
i.V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0107/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37