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2009/0400

Förderung der kirchlichen Träger von Kindertagesstätten in Darmstadt hier: Betriebsverträge

Magistratsvorlage 15.09.2009

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2009/0400

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2009/0400

6730 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.10.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0400 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Förder ung der kirchlichen Träger von Kindertagesstätten in Darmstadt 
hier: Betriebsverträge 
 
Vorlage vom: 15. 9.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt die praktische Umsetzung der geltenden Betriebsverträge für die kirchlichen 
Kindertagesstätten in Darmstadt zur Kenntnis.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neufassung bzw. Aktualisierung der Verträge mit den kirchli-
chen Trägern von Kindertagesstätten in Darmstadt, mit dem Ziel der einvernehmlichen Festlegung 
von platzbezogenen Förderpauschalen, zu verhandeln. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 15.09.2009:  
 
Begründung:
 
 
Im Rahmen der seit dem 01.01.2002 geltenden Verträge der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sowohl 
mit den katholischen als auch mit den evangelischen Kirchengemeinden, die Kindert agesstätten in 
Darmstadt betreiben, ist unter anderem die Finanzierung der Betriebskosten der betreffenden Kin-
dertagesstätten geregelt. 
 
Demnach sollte die jeweilige Kirche im Haushaltsjahr 2002 nach Abzug „der (Landes-) Zuschüsse 
für die Integration von Ausländerkindern und behinderten Kindern, Kostenerstattungen für Verpfle-
gung, eigenfinanzierte Schuldentilgung u. ä. 24 % der danach verbleibenden Betriebskosten tra-
gen.“ 
Hierbei blieben Spenden für den laufenden Betrieb bis zu einer Gesamthöhe von 7.669,00 Euro 
jährlich pro Einrichtung anrechnungsfrei. 
Auch „Drittmittel für überplanmäßige Geschäftsverhältnisse und projektbezogene Maßnahmen wur-
den nicht berücksichtigt.“ 
 
Der verbleibende Restbetrag an Betriebskosten wird von den Eltern, der Stadt, Leistungen Dritter 
und aus den Zuschüssen des Landes Hessen gem. § 7 und § 8 Abs. 1 des Hessischen Kindergar-
tengesetzes gedeckt. 
 
Ab dem Haushaltsjahr 2003 hat sich der kirchliche Anteil von 24 % auf 15 % reduziert. 
 
Diese Verringerung des kirchlichen Anteils erfolgte entsprechend einer Vertragsergänzung 
„mit der Maßgabe, dass auf die nach den Bestimmungen dieses Vertrages errechneten Betriebs-
kosten die Landesmittel nach dem Hessischen Kindergartengesetz angerechnet werden und da-
nach nicht mehr in den Finanzierungsanteil der Kirche einfliesen, sondern der Stadt belassen wer-
den.“ 
 
Hierbei handelte es sich um die Landeszuschüsse nach § 9 „Besondere Integrationsaufgaben“ des 
Hessischen Kindergartengesetzes, da die nach §§ 7 und 8 -wie oben ausgeführt- bereits auf den 
städtischen Kostenanteil angerechnet wurden. 
 
Nach § 9 Hessisches Kindergartengesetz handelte es sich in Abs. 1 um die Förderung der Integrati-
on von Kindern mit Migrationshintergrund und in Abs. 2 um die Förderung der Integration von Kin-
dern mit Behinderung im Kindergarten. 
 
Mit der oben genannten Vertragsergänzung erhoffte man sich eine teilweise Kompensation des 
infolge der deutlichen Reduzierung des kirchlichen Anteils von 24 % auf 15 % zwangsläufig gestie-
genen städtischen Kostenanteils. 
 
Diese, zumindest teilweise Entlastung des städtischen Finanzierungsanteils der kirchlichen Kinder-
tagesstätten in Darmstadt, ist jedoch im Rahmen der praktischen Umsetzung der Betriebsverträge 
bei der Abrechnung der Verwendungsnachweise aus den vergangenen Rechnungsjahren tatsäch-
lich nicht erfolgt. Beide vorgenannten Landesförderungen setzen die Neueinstellungen geeigneter 
zusätzlicher Fachkräfte auf Grundlage des im Einzelfall unterschiedlichen, konkreten Förderum-
fangs voraus. 
 
 
 
...

3 
Grundsätzlich ist hier davon auszugehen, dass in den kirchlichen Kindertagesstätten in Darmstadt in 
diesem Zusammenhang kostendeckend entsprechend zweckgebundenes zusätzliches Fachperso-
nal eingestellt worden ist. 
 
Insofern konnte die erhoffte teilweise rechnerische Entlastung des städtischen Finanzierungsanteils 
nicht realisiert werden. 
 
Auf dieser Grundlage wird seitens der Verwaltung eine Neufassung der geltenden Betriebsverträge 
empfohlen. 
 
Um eine Kostenreduzierung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erreichen, wäre zum Beispiel 
eine veränderte (höhere) prozentuale Beteiligung der Kirche an den laufenden Betriebskosten ihrer 
Kindertagesstätten in Darmstadt denkbar. 
 
Wesentlich sinnvoller erscheint jedoch die einvernehmliche Festlegung einer platzbezogenen Fi-
nanzierungspauschale. 
 
Diese hätte neben der Sicherstellung von Planungssicherheit in jeglicher Hinsicht, sowohl für die 
Kirche als auch für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, den großen Vorteil einer absehbaren Kos-
tenbegrenzung im städtischen Haushalt, gegenüber dem derzeit praktizierten aufwendigen, nach-
gehenden Abrechnungsverfahren. 
 
Damit einher ginge darüber hinaus eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung auf Seiten der Kirche 
und auch beim betreffenden städtischen Fach- und Revisionsamt. 
 
Unabhängig von der beschriebenen nicht eindeutigen Vertragsgestaltung hinsichtlich der rechneri-
schen Berücksichtigung von Landesförderungen erscheint andernfalls eine Anpassung der gelten-
den Betriebsverträge an zwischenzeitlich geltende Sachverhalte (geänderte Rechtsgrundlagen, 
BAMBINI etc.) dringend geboten bzw. unumgänglich. 
 
Desweiteren gelten in zahlreichen kirchlichen Kindertagesstätten in Darmstadt zwischenzeitlich 
spezifische Sondervereinbarungen. Im Hinblick auf die bereits erfolgte bzw. beantragte Umsetzung 
der flexiblen Betreuungszeiten und der bereits vorgenommenen bzw. anstehenden Erweiterung um 
zusätzliche Betreuungsgruppen für Kinder im Alter unter  
3 Jahren, die ggf. im Rahmen einer Vertragsneufassung mit berücksichtigt werden könnten. 
 
Da die Betriebsverträge aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall geändert bzw. aktualisiert werden 
müssten/sollten, erscheint eine grundlegende Umstellung der zukünftigen Betriebskostenförderung 
der kirchlichen Träger von Kindertagesstätten auf eine platzbezogene Pauschalfinanzierung -die im 
Übrigen auftragsgemäß auch bereits für die kleineren freien Träger von Kindertagesstätten in Vor-
bereitung ist- zum jetzigen Zeitpunkt in jeglicher Hinsicht am sinnvollsten. 
 
Darmstadt, den 15.09.2009 
401-02-226 uh-ge 
 
Dezernat II 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 518 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0400
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.09.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00