3753/2023
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2023 und der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2024
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Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 23.11.2023 3753/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.12.2023 Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2023 und der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2024 I Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2023 Vom 24. bis 26. Oktober 2023 fand die 165. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschät- zung statt. Die Ergebnisse wurden vom Städtetag wie folgt übermittelt: 1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung Der Deutsche Städtetag führt zur Steuerschätzung der Bundesregierung aus: „Die Einnahmen der Städte und Gemeinden steigen voraussichtlich im Jahr 2023 um 2,8 % (Mai-Steuerschätzung: 2,8 %), im Jahr 2024 um 4,8 % (Mai-Steuerschätzung: 3,8 %) und im Jahr 2025 um 6,0 % (Mai-Steuerschätzung: 5,9 %). In den Folgejahren sinkt das Steuerwachstum von 4,4 % auf 3,3 %. Im Vergleich zur Schätzung aus Mai 2023 liegen die erwarteten Einnahmen im Jahr 2023 auf dem gleichen Niveau, in den beiden darauffolgenden Jahren liegen sie jeweils 1,5 Mrd. Euro bzw. 1,7 Mrd. Euro höher als bislang prognostiziert. Trotz eines schwächer als bislang erwarteten realwirtschaftlichen Verlaufs führt die höher als erwartet ausfallende Inflation zu einem höheren nominalen Bruttoinlandspro- dukt (BIP). Diese Werte verdeutlichen nochmals sehr eindringlich, dass für die Steuer- schätzung aktuell die Inflationsentwicklung deutlich größere Bedeutung hat als die re- alwirtschaftliche Entwicklung. Daher verschlechtern sich trotz schlechterem realwirt- schaftlichem Ausblick die nominalen Einnahmeerwartungen nicht.“ 2 Prognose der Bundesregierung Die Steuerschätzung Oktober 2023 basiert auf einer Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung seitens der Bundesregierung. Wie üblich berücksichtigt die Steuerschät- zung nicht die noch nicht beschlossenen, aber zu erwartenden Steuerrechtsänderun- gen. Hier sind im Wesentlichen die Änderungen des Einkommensteuertarifs, das Infla- tionsausgleichsgesetzes sowie das in Rede stehende Wachstumschancengesetz zu nennen. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung verschieben sich die dort getroffenen Progno- sen zeitlich nach hinten. Die in der Prognose aus Mai erwartete wirtschaftliche Bele- bung fand nicht in dem erwarteten Maß statt, zudem verlief die Zinsentwicklung mar- kanter als ursprünglich erwartet. Die aktuelle Prognose erwartet ein deutlich höheres Inflationsniveau als die Frühjahrsprognose. Im Ergebnis wird trotz einer schlechteren realwirtschaftlichen Entwicklung ein um 0,6 % höheres nominales BIP als noch im Frühjahr unterstellt. Das Jahr 2024 steht laut Prognose im Zeichen einer weitgehenden, aber nicht voll- ständigen wirtschaftlichen Erholung. Zwei Bereiche bedürfen im Rahmen der Prog- nose besonderer Beachtung: wie sich die Realwirtschaft, insbesondere die Nachfrage nach Konsumgütern, und die Inflation nach dem Energiepreisschock 2022 entwickeln werden. Derzeit wird von einer steigenden Konsumnachfrage ausgegangen. Bezüg- lich der Inflation geht die Prognose davon aus, dass sich die hohen Inflationsraten aus dem ersten Halbjahr 2023 in den beiden Folgequartalen nicht wiederholen. Als weite- rer wichtiger Einflussfaktor vergangener Prognosen ist eine Gasmangellage bisher nicht eingetreten und wird in der Prognose der Bundesregierung weiterhin als unwahr- scheinlich eingestuft. 2. Auswertung der Steuerschätzung Oktober 2023 für die Stadt Köln 2.1 Allgemeines Der Arbeitskreis Steuerschätzung schätzt die Steuereinnahmen auf der Grundlage des geltenden bzw. beschlossenen Steuerrechts. Somit sind absehbare Steuererleich- terungen zum Jahreswechsel 2023/2024 unberücksichtigt. Geplante Steuererleichte- rungen wurden bereits in den letzten Steuerschätzungen für die Stadt Köln nach dem Vorsichtsprinzip berücksichtigt und bei der „Übersetzung“ der Steuerschätzungen auf die Belange der Stadt Köln als Risiko „eingepreist“. Die Ergebnisse der zurückliegen- den Steuerschätzungen der Bundesregierung wurden daher bereits modifiziert auf die erwarteten Entwicklungen in der Stadt Köln übertragen. Auch für die aktuelle Steuer- schätzung der Stadt Köln werden erneut Modifizierungen entsprechend den Empfeh- lungen des Deutschen Städtetags vorgenommen. 2.2 Gewerbesteuer Für das laufende Jahr 2023 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und Ausdifferenzierungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein Gewerbesteuerertrag in Höhe von 1.649,5 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die 3 prognostizierte Entwicklung 139,0 Mio. EUR über Plan. Der weitere Verlauf in der De- batte um das Wachstumschancengesetz, das in der aktuellen Entwurfsfassung mas- sive Auswirkungen auf die kommunalen Steuererträge beinhaltet, ist offen. Für die Stadt Köln wurde daher im Jahr 2024 nach dem Vorsichtsprinzip ein Abschlag einge- preist und mit einer Steigerungsrate in Höhe von 3,2 % gegenüber 2023 gerechnet. Die leichten Aufholeffekte verlagern sich wie vom Deutschen Städtetag beschrieben nach hinten: Im Jahr 2025 beträgt die prognostizierte Steigerung 4,4 %, im Jahr 2026 liegt sie bei 4,6 %. Eine moderate Steigerung entfällt auf das Jahr 2027 mit 3,0 %. Unter Anpassung der Steigerungssätze und den damit einhergehenden Abweichun- gen bedeuten die Prognosen der Oktober-Steuerschätzung für Köln in den Jahren 2023 bis 2027 gleichwohl Chancen für ansteigende Gewerbesteuererträge gegenüber der Planung zum Haushalt 2023/24 inkl. Mittelfristplanung: Gewerbesteuer (in Mio. EUR) Haushaltsplan 2023/24 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Oktober 2023 Abweichung 2023 1.510,5 1.649,5 139,0 2024 1.578,5 1.702,3 123,8 2025 1.647,9 1.777,2 129,3 2026 1.710,5 1.858,9 148,4 2027 1.775,6 1.914,7 139,1 Gesamt 8.223,0 8.902,6 679,6 2.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Die Erwartungen der Bundesregierung zur Entwicklung der Einkommensteuer im aktu- ellen Jahr wurden im Rahmen der Prognose deutlich nach unten korrigiert. In den ers- ten drei Quartalen waren sogar Rückgänge bei der veranlagten Einkommensteuer zu verzeichnen. Leichte Stützeffekte ergeben sich in den Folgejahren durch die Entwick- lung der veranlagten Einkommensteuer, die insbesondere in 2025 und 2026 hohe Zu- wachsraten zeigt. Die aktuelle Steuerschätzung für die Stadt Köln berücksichtigt, wie schon im Mai, zu- sätzlich erwartete Veränderungen des Einkommensteuertarifs, die gewöhnlicherweise im 2-Jahresrhythmus vorgenommen werden. Die angenommene Verschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer und Änderungen des Einkommensteuertarifs bedingt durch Anpassungen aufgrund der Inflation wurden hier – entsprechend der Empfehlung des Deutschen Städtetages – für die Prognose berücksichtigt. Aktuelle Hochrechnungen für das laufende Jahr 2023 ergeben gegenüber dem Planansatz 2023 Risiken für einen Wenigerertrag in Höhe von rund 45,4 Mio. EUR. Für die Folgejahre (2024 – 2027) werden unter Berücksichtigung der Steuererleichterungen angepasste Steigerungsraten von 6,4 %, 6,1 %, 3,4 % und 4,7 4 % angenommen. Im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung liegt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer jedes Jahr unter den Planungen, so dass die oben dargestellten Steigerungen bei der Gewerbesteuer teilweise durch die hier vorhandenen Risiken aufgezehrt werden. Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer folgende Mindererträge gegenüber dem Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 2023 = -45,4 Mio. EUR 2024 = -33,7 Mio. EUR 2025 = -17,8 Mio. EUR 2026 = -24,2 Mio. EUR 2027 = -21,6 Mio. EUR Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum im Bereich der Einkom- mensteuer Wenigererträge in Höhe von 142,7 Mio. EUR. 2.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Bundesregierung erwartet für die Entwicklung der Umsatzsteuern im Prognose- zeitraum eine ähnliche Entwicklung wie im Frühjahr. Ab 2024 werden rückläufige Infla- tionsraten angenommen. Aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung ergeben sich folgende prog- nostizierte Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfrist- planung bis 2027: 2023 = 0,1 Mio. EUR 2024 = 4,4 Mio. EUR 2025 = 7,3 Mio. EUR 2026 = 7,8 Mio. EUR 2027 = 8,3 Mio. EUR Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum Mehrerträge in Höhe von 27,9 Mio. EUR. 2.5 Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Oktober 2023 Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung sowie unter Berücksichtigung der anzupassenden Gewerbesteuerumlage mithin Chancen für folgende Mehrerträge gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 5 2023 = 83,4 Mio. EUR 2024 = 85,3 Mio. EUR 2025 = 109,2 Mio. EUR 2026 = 121,1 Mio. EUR 2027 = 115,7 Mio. EUR 3 Fazit der Steuerschätzung Insgesamt können im Betrachtungszeitraum einschließlich der gesamten Mittelfristpla- nung bis 2027 und auf Basis der oben skizzierten Prämissen Mehrerträge in Höhe von 514,7 Mio. EUR erwartet werden. Gegenüber der Steuerschätzung aus Mai prognosti- ziert die aktuelle Steuerschätzung wieder höhere Zuwächse. Im Vergleich zum Haus- haltsplan kann die Stadt Köln auf Grundlage der aktuellen Steuerschätzung und unter Berücksichtigung zu erwartender Steuererleichterungen wie schon im Frühjahr davon ausgehen, dass keine zusätzlichen Risiken, sondern – im Saldo – Chancen für die weitere Haushaltsentwicklung entstehen. Die aktuell vorliegende Steuerschätzung zeigt auch, dass die bisherigen Planungen auf einer soliden Grundlage erfolgt sind, welche die unsichere wirtschaftliche Entwicklung mitberücksichtigt hat. Dies ist im Sinne einer Risikovorsorge, auch im Hinblick auf die unklaren Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes, weiterhin angezeigt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Steuermehrerträge maßgeblich inflationsgetrieben sind und ihnen daher Kos- tensteigerungen auf der Aufwandsseite gegenüberstehen. Die nominalen Steuermehr- erträge sind daher faktisch weniger „wert“. Außerdem ist anzumerken, dass trotz der soliden Grundlage der bisherigen und aktuellen Planung eine Prognose aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen sowie steuerpolitischen Entwicklungen schwierig ist und daher weitere Anpassungen notwendig werden können. Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Mai 2024 statt. Die Mai-Steuer- schätzung wird wie auch in den vergangenen Jahren maßgeblichen Einfluss auf das Haushaltsaufstellungsverfahren für den nächsten Haushalt haben. II. Allgemeine Informationen zur Modellrechnung für das Gemeindefinanzie- rungsgesetz (GFG) 2024 Die Landesregierung hat die Landtagstabellen zur Modellrechnung des GFG 2024 vorgelegt. Gegenüber der Arbeitskreisrechnung vom 23. August 2023 (siehe Vorlage 2743/2023) mindern sich die Zuweisungsbeträge für alle Kommunen um rund 21,6 Mio. Euro. Der Modellrechnung liegt das Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteu- ern für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 zu Grunde. Es steht nunmehr eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15,32 Mrd. EUR zur Verfügung. Das ist etwas weniger als mit der Arbeitskreisrechnung im Sommer dieses Jahres noch prognostiziert wurde. Für die Stadt Köln steigen die Schlüsselzuweisungen nach der Modellrechnung in- folge der Datenaktualisierung des Landes gleichwohl um etwa 6,6 Mio. EUR gegen- über der Arbeitskreisrechnung. Die übrigen Zuweisungsbeträge zeigen nur geringe Abweichungen gegenüber der Arbeitskreisrechnung. 6 Die Abweichungen gestalten sich wie folgt: HPL 2024 AK- Rech- nung GFG 2024 Modell- rechnung GFG 2024 Veränderung HPL 2024 - Modellrech- nung GFG 2024 Schlüsselzuweisungen 552.608.897 581.994.167 588.611.759 36.002.862 Aufwands-/Unterhaltungspau- schale 6.097.906 6.092.717 6.092.717 -5.189 Schul- und Bildungspauschale 49.253.188 48.985.467 48.914.065 -339.123 Pauschale Altenhilfe 5.491.527 5.474.739 5.467.000 -24.527 Allg. Investitionspauschale (inves- tiv) 50.712.589 50.623.061 50.539.922 -172.667 Gesamt 664.164.107 693.170.151 699.625.464 35.461.357 Davon Erträge 613.451.518 642.547.090 649.085.542 35.634.024 III. Fazit Insgesamt ist festzustellen, dass sich durch die Oktober-Steuerschätzung in der Summe und bei der Schlüsselzuweisung zwar Chancen für Mehrerträge ergeben, diese jedoch durch Mindererträge sowie erhebliche Mehrbedarfe im Haushalt u. a. in- folge der Inflation aufgezehrt werden. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3753/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.11.2023
- Erstellt
- 14.11.2023 15:21