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3753/2023

Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2023 und der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2024

Mitteilung Ausschuss 23.11.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2023, TOP 2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

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Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 23.11.2023 
 3753/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.12.2023 
 
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2023 und der  Modellrechnung für das 
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2024 
I Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2023 
 
Vom 24. bis 26. Oktober 2023 fand die 165. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschät-
zung statt. Die Ergebnisse wurden vom Städtetag wie folgt übermittelt: 
 
1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung 
 
Der Deutsche Städtetag führt zur Steuerschätzung der Bundesregierung aus: 
 
„Die Einnahmen der Städte und Gemeinden steigen voraussichtlich im Jahr 2023 um 
2,8 % (Mai-Steuerschätzung: 2,8 %), im Jahr 2024 um 4,8 % (Mai-Steuerschätzung: 
3,8 %) und im Jahr 2025 um 6,0 % (Mai-Steuerschätzung: 5,9 %). In den Folgejahren 
sinkt das Steuerwachstum von 4,4 % auf 3,3 %. Im Vergleich zur Schätzung aus Mai 
2023 liegen die erwarteten Einnahmen im Jahr 2023 auf dem gleichen Niveau, in den 
beiden darauffolgenden Jahren liegen sie jeweils 1,5 Mrd. Euro bzw. 1,7 Mrd. Euro 
höher als bislang prognostiziert. 
 
Trotz eines schwächer als bislang erwarteten realwirtschaftlichen Verlaufs führt die 
höher als erwartet ausfallende Inflation zu einem höheren nominalen Bruttoinlandspro-
dukt (BIP). Diese Werte verdeutlichen nochmals sehr eindringlich, dass für die Steuer-
schätzung aktuell die Inflationsentwicklung deutlich größere Bedeutung hat als die re-
alwirtschaftliche Entwicklung. Daher verschlechtern sich trotz schlechterem realwirt-
schaftlichem Ausblick die nominalen Einnahmeerwartungen nicht.“

2 
 
Prognose der Bundesregierung 
 
Die Steuerschätzung Oktober 2023 basiert auf einer Prognose der wirtschaftlichen 
Entwicklung seitens der Bundesregierung. Wie üblich berücksichtigt die Steuerschät-
zung nicht die noch nicht beschlossenen, aber zu erwartenden Steuerrechtsänderun-
gen. Hier sind im Wesentlichen die Änderungen des Einkommensteuertarifs, das Infla-
tionsausgleichsgesetzes sowie das in Rede stehende Wachstumschancengesetz zu 
nennen. 
 
Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung verschieben sich die dort getroffenen Progno-
sen zeitlich nach hinten. Die in der Prognose aus Mai erwartete wirtschaftliche Bele-
bung fand nicht in dem erwarteten Maß statt, zudem verlief die Zinsentwicklung mar-
kanter als ursprünglich erwartet. Die aktuelle Prognose erwartet ein deutlich höheres 
Inflationsniveau als die Frühjahrsprognose. Im Ergebnis wird trotz einer schlechteren 
realwirtschaftlichen Entwicklung ein um 0,6 % höheres nominales BIP als noch im 
Frühjahr unterstellt. 
 
Das Jahr 2024 steht laut Prognose im Zeichen einer weitgehenden, aber nicht voll-
ständigen wirtschaftlichen Erholung. Zwei Bereiche bedürfen im Rahmen der Prog-
nose besonderer Beachtung: wie sich die Realwirtschaft, insbesondere die Nachfrage 
nach Konsumgütern, und die Inflation nach dem Energiepreisschock 2022 entwickeln 
werden. Derzeit wird von einer steigenden Konsumnachfrage ausgegangen. Bezüg-
lich der Inflation geht die Prognose davon aus, dass sich die hohen Inflationsraten aus 
dem ersten Halbjahr 2023 in den beiden Folgequartalen nicht wiederholen. Als weite-
rer wichtiger Einflussfaktor vergangener Prognosen ist eine Gasmangellage bisher 
nicht eingetreten und wird in der Prognose der Bundesregierung weiterhin als unwahr-
scheinlich eingestuft.  
 
2. Auswertung der Steuerschätzung Oktober 2023 für die Stadt Köln  
 
2.1 Allgemeines 
 
Der Arbeitskreis Steuerschätzung schätzt die Steuereinnahmen auf der Grundlage 
des geltenden bzw. beschlossenen Steuerrechts. Somit sind absehbare Steuererleich-
terungen zum Jahreswechsel 2023/2024 unberücksichtigt. Geplante Steuererleichte-
rungen wurden bereits in den letzten Steuerschätzungen für die Stadt Köln nach dem 
Vorsichtsprinzip berücksichtigt und bei der „Übersetzung“ der Steuerschätzungen auf 
die Belange der Stadt Köln als Risiko „eingepreist“. Die Ergebnisse der zurückliegen-
den Steuerschätzungen der Bundesregierung wurden daher bereits modifiziert auf die 
erwarteten Entwicklungen in der Stadt Köln übertragen. Auch für die aktuelle Steuer-
schätzung der Stadt Köln werden erneut Modifizierungen entsprechend den Empfeh-
lungen des Deutschen Städtetags vorgenommen.  
 
2.2 Gewerbesteuer 
 
Für das laufende Jahr 2023 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und 
Ausdifferenzierungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein 
Gewerbesteuerertrag in Höhe von 1.649,5 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die

3 
 
prognostizierte Entwicklung 139,0 Mio. EUR über Plan. Der weitere Verlauf in der De-
batte um das Wachstumschancengesetz, das in der aktuellen Entwurfsfassung mas-
sive Auswirkungen auf die kommunalen Steuererträge beinhaltet, ist offen. Für die 
Stadt Köln wurde daher im Jahr 2024 nach dem Vorsichtsprinzip ein Abschlag einge-
preist und mit einer Steigerungsrate in Höhe von 3,2 % gegenüber 2023 gerechnet. 
Die leichten Aufholeffekte verlagern sich wie vom Deutschen Städtetag beschrieben 
nach hinten: Im Jahr 2025 beträgt die prognostizierte Steigerung 4,4 %, im Jahr 2026 
liegt sie bei 4,6 %. Eine moderate Steigerung entfällt auf das Jahr 2027 mit 3,0 %. 
 
Unter Anpassung der Steigerungssätze und den damit einhergehenden Abweichun-
gen bedeuten die Prognosen der Oktober-Steuerschätzung für Köln in den Jahren 
2023 bis 2027 gleichwohl Chancen für ansteigende Gewerbesteuererträge gegenüber 
der Planung zum Haushalt 2023/24 inkl. Mittelfristplanung: 
 
Gewerbesteuer (in Mio. EUR) 
 Haushaltsplan 
2023/24 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Oktober 2023 Abweichung 
2023 1.510,5 1.649,5 139,0 
2024 1.578,5 1.702,3 123,8 
2025 1.647,9 1.777,2 129,3 
2026 1.710,5 1.858,9 148,4 
2027 1.775,6 1.914,7 139,1 
Gesamt 8.223,0 8.902,6 679,6 
 
2.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 
 
Die Erwartungen der Bundesregierung zur Entwicklung der Einkommensteuer im aktu-
ellen Jahr wurden im Rahmen der Prognose deutlich nach unten korrigiert. In den ers-
ten drei Quartalen waren sogar Rückgänge bei der veranlagten Einkommensteuer zu 
verzeichnen. Leichte Stützeffekte ergeben sich in den Folgejahren durch die Entwick-
lung der veranlagten Einkommensteuer, die insbesondere in 2025 und 2026 hohe Zu-
wachsraten zeigt. 
 
Die aktuelle Steuerschätzung für die Stadt Köln berücksichtigt, wie schon im Mai, zu-
sätzlich erwartete Veränderungen des Einkommensteuertarifs, die gewöhnlicherweise 
im 2-Jahresrhythmus vorgenommen werden. Die angenommene Verschiebung der 
Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer und Änderungen des Einkommensteuertarifs 
bedingt durch Anpassungen aufgrund der Inflation wurden hier – entsprechend der 
Empfehlung des Deutschen Städtetages – für die Prognose berücksichtigt.  
 
Aktuelle Hochrechnungen für das laufende Jahr 2023 ergeben gegenüber dem 
Planansatz 2023 Risiken für einen Wenigerertrag in Höhe von rund 45,4 Mio. EUR. 
Für die Folgejahre (2024 – 2027) werden unter Berücksichtigung der 
Steuererleichterungen angepasste Steigerungsraten von 6,4 %, 6,1 %, 3,4 % und 4,7

4 
 
% angenommen. Im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. 
Mittelfristplanung liegt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer jedes Jahr unter 
den Planungen, so dass die oben dargestellten Steigerungen bei der Gewerbesteuer 
teilweise durch die hier vorhandenen Risiken aufgezehrt werden. 
 
Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung für 
den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer folgende Mindererträge gegenüber 
dem Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 
 
2023 =  -45,4 Mio. EUR 
2024 =  -33,7 Mio. EUR 
2025 =  -17,8 Mio. EUR 
2026 =  -24,2 Mio. EUR 
2027 =  -21,6 Mio. EUR 
 
Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum im Bereich der Einkom-
mensteuer Wenigererträge in Höhe von 142,7 Mio. EUR. 
 
2.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
 
Die Bundesregierung erwartet für die Entwicklung der Umsatzsteuern im Prognose-
zeitraum eine ähnliche Entwicklung wie im Frühjahr. Ab 2024 werden rückläufige Infla-
tionsraten angenommen.  
 
Aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung ergeben sich folgende prog-
nostizierte Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfrist-
planung bis 2027: 
 
2023 =  0,1 Mio. EUR 
2024 =  4,4 Mio. EUR 
2025 =  7,3 Mio. EUR 
2026 =  7,8 Mio. EUR 
2027 =  8,3 Mio. EUR 
 
Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum Mehrerträge in Höhe 
von 27,9 Mio. EUR. 
 
2.5 Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Oktober 2023 
 
Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung sowie 
unter Berücksichtigung der anzupassenden Gewerbesteuerumlage mithin Chancen 
für folgende Mehrerträge gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. 
Mittelfristplanung bis 2027:

5 
 
 
2023 =  83,4 Mio. EUR 
2024 =  85,3 Mio. EUR 
2025 =  109,2 Mio. EUR 
2026 = 121,1 Mio. EUR 
2027 = 115,7 Mio. EUR 
 
3 Fazit der Steuerschätzung 
 
Insgesamt können im Betrachtungszeitraum einschließlich der gesamten Mittelfristpla-
nung bis 2027 und auf Basis der oben skizzierten Prämissen Mehrerträge in Höhe von 
514,7 Mio. EUR erwartet werden. Gegenüber der Steuerschätzung aus Mai prognosti-
ziert die aktuelle Steuerschätzung wieder höhere Zuwächse. Im Vergleich zum Haus-
haltsplan kann die Stadt Köln auf Grundlage der aktuellen Steuerschätzung und unter 
Berücksichtigung zu erwartender Steuererleichterungen wie schon im Frühjahr davon 
ausgehen, dass keine zusätzlichen Risiken, sondern – im Saldo – Chancen für die 
weitere Haushaltsentwicklung entstehen. Die aktuell vorliegende Steuerschätzung 
zeigt auch, dass die bisherigen Planungen auf einer soliden Grundlage erfolgt sind, 
welche die unsichere wirtschaftliche Entwicklung mitberücksichtigt hat. Dies ist im 
Sinne einer Risikovorsorge, auch im Hinblick auf die unklaren Auswirkungen des 
Wachstumschancengesetzes, weiterhin angezeigt. Dies gilt insbesondere deshalb, 
weil die Steuermehrerträge maßgeblich inflationsgetrieben sind und ihnen daher Kos-
tensteigerungen auf der Aufwandsseite gegenüberstehen. Die nominalen Steuermehr-
erträge sind daher faktisch weniger „wert“. Außerdem ist anzumerken, dass trotz der 
soliden Grundlage der bisherigen und aktuellen Planung eine Prognose aufgrund der 
aktuellen gesamtwirtschaftlichen sowie steuerpolitischen Entwicklungen schwierig ist 
und daher weitere Anpassungen notwendig werden können. 
 
Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Mai 2024 statt. Die Mai-Steuer-
schätzung wird wie auch in den vergangenen Jahren maßgeblichen Einfluss auf das 
Haushaltsaufstellungsverfahren für den nächsten Haushalt haben. 
 
II. Allgemeine Informationen zur Modellrechnung für das Gemeindefinanzie-
rungsgesetz (GFG) 2024 
 
Die Landesregierung hat die Landtagstabellen zur Modellrechnung des GFG 2024 
vorgelegt. Gegenüber der Arbeitskreisrechnung vom 23. August 2023 (siehe Vorlage 
2743/2023) mindern sich die Zuweisungsbeträge für alle Kommunen um rund 21,6 
Mio. Euro. Der Modellrechnung liegt das Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteu-
ern für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 zu Grunde. Es steht 
nunmehr eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15,32 Mrd. EUR zur 
Verfügung. Das ist etwas weniger als mit der Arbeitskreisrechnung im Sommer dieses 
Jahres noch prognostiziert wurde.  
 
Für die Stadt Köln steigen die Schlüsselzuweisungen nach der Modellrechnung in-
folge der Datenaktualisierung des Landes gleichwohl um etwa 6,6 Mio. EUR gegen-
über der Arbeitskreisrechnung. Die übrigen Zuweisungsbeträge zeigen nur geringe 
Abweichungen gegenüber der Arbeitskreisrechnung.

6 
 
 
Die Abweichungen gestalten sich wie folgt: 
 
 HPL 2024 
AK- Rech-
nung  
GFG 2024 
Modell- 
rechnung  
GFG 2024 
Veränderung 
HPL 2024 - 
Modellrech- 
nung GFG 
2024 
Schlüsselzuweisungen 552.608.897 581.994.167 588.611.759 36.002.862 
Aufwands-/Unterhaltungspau-
schale 6.097.906 6.092.717 6.092.717 -5.189 
Schul- und Bildungspauschale 49.253.188 48.985.467 48.914.065 -339.123 
Pauschale Altenhilfe 5.491.527 5.474.739 5.467.000 -24.527 
Allg. Investitionspauschale (inves-
tiv) 50.712.589 50.623.061 50.539.922 -172.667 
Gesamt 664.164.107 693.170.151 699.625.464 35.461.357 
Davon Erträge  613.451.518 642.547.090 649.085.542 35.634.024 
 
III. Fazit 
 
Insgesamt ist festzustellen, dass sich durch die Oktober-Steuerschätzung in der 
Summe und bei der Schlüsselzuweisung zwar Chancen für Mehrerträge ergeben, 
diese jedoch durch Mindererträge sowie erhebliche Mehrbedarfe im Haushalt u. a. in-
folge der Inflation aufgezehrt werden. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3753/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.11.2023
Erstellt
14.11.2023 15:21