2504/2022
Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune“
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 2504/2022 Freigabedatum 15.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aktionsplan zur Folgezertifizierung der Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune„ Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022- 2025 wurde am 20. Juni 2022 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen . Auf Grundlage des Beschlusses und unter besonderer Würdigung der strategischen Entwicklung des Aktionsplanes zur Verbesserung der Kinderfreundlichkeit in Köln hat der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. einer erneuten Siegelverleihung zugestimmt. Der JHA beschließt auf Basis des bereits beschlossenen Aktionsplans nach eingehender fachlicher Beratung, bei der konkreten Maßnahmenumsetzung in besonderem Maße die Dimensionen Inklusion und Diskriminierungssensibilität zu beachten und zu evaluieren und hierbei relevante Zielgruppen und Fachkräfte mit ihrer besonderen Fachexpertise explizit einzubeziehen, um vielfältigen und diversen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2022 dem Aktionsplan zur Folgezertifizie- rung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune gemäß der Fassung des Beschlusses des Ju- gendhilfeausschusses vom 05. April 2022 beschlossen. Bei der Umsetzung sollen Kinder und Ju- gendliche mit Behinderung stärker berücksichtigt werden. Der Rat hat in seinem Beschluss zudem angemerkt, dass die Anregungen des Integrationsrates, so- wie der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Umsetzung der Ziele des Aktionsplanes von der Verwaltung aktiv aufgegriffen und dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächs- ten Sitzung gesondert zur spezifischen fachlichen Beratung vorgelegt werden sollen. In Session ist der Vorgang unter https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107474 einsehbar. Anregungen des Integrationsrates aus der Sitzung vom 05. April 2022 (Vgl. Anlage 5 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=878429&type=do) Der Beschluss im Integrationsrat lautete: Der Rat der Stadt Köln nimmt den „2. Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022- 2025“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dessen Umsetzung ab Juli 2022. Bei der Umsetzung des KJFG ist die Situation bzw. Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen mit internationaler Familiengeschichte stärker zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert im neuen KJFP die Thematik "Empowerment von BiPOC und Rassismuskritische Ansätze" in allen Bereichen der Jugendförderung zu verankern und als eine Maßnahme eine Fachberatungsstelle bei einem migranti- schen Jugendzentrum einzurichten. Diskussionsgrundlage des Beschlusses war ein Änderungsantrag des FachAK 3. Anregungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender aus der Sitzung vom 14. Juni 20222 (Vgl. Anlage 15 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=882888&type=do) Der Beschluss in der Stadt AG LST lautete: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt dem Rat, folgenden er- gänzenden Beschluss zu fassen: In dem vorgelegten Entwurf des „Aktionsplans zur Folgezertifizie- rung der Stadt Köln als Kinderfreundliche Kommune“ sind an folgenden Stellen Ergänzungen vorzu- nehmen: 1. Im Handlungsfeld: „Chancengerechtigkeit Vielfalt“, Seite 65/ letzter Absatz, nach dem 2. Satz wird eingefügt: …an Förderschulen stärken. Ein dritter Fokus besteht im Schutz vor Diskriminie- rung und Gewalt der Zielgruppe von trans, nichtbinären und intergeschlechtlichen Kindern (s. SGB VIII § 9) sowie die Unterstützung dieser Kinder, deren Familien und der sie begleitenden Kinderhil- feeinrichtungen (Kitas etc). In den anderen… 3 Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Verwaltung begrüßt die oben genannten Stellungnahmen und unterstützt die genannten Inhalte und Themen ausdrücklich. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben und entsprechend dem Selbstverständnis und den Prinzipien der Kinder- und Jugendarbeit, basieren alle Angebote und geplante Maßnahmen der Kinder- und Jugend- förderung auf Gewährung von niedrigschwelliger, gleichberechtigter und voraussetzungsloser Teilha- be aller Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener, unabhängig von ihrer persönlichen und sozia- len Hintergrundsituation. Grundsätzlich gilt dies selbstverständlich auch für alle erzieherischen Hilfen und die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen. Insbesondere gilt, dass Minderjährige unab- hängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Herkunft, gemäß ihrer Bedarfe gefördert, unterstützt und geschützt werden. Es ist und bleibt ein fortlaufender Prozess und Querschnittsaufgabe diverse Zielgruppeninteressen einzubeziehen und für ihre Berücksichtigung zu sensibilisieren. Damit dies gut gelingen kann, wird auf eine integrierte Planungsstrategie gesetzt, die darauf abzielt, die vorhandenen Strukturen zu stärken oder auszubauen. Bei den bereits vorhandenen oder sich im Aufbau befindenden Strukturen können Themen angesiedelt und weiterverfolgt werden. Beispielhaft seien hier einige dieser Strukturen benannt: 1. Am 09.11.2021 wurde der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) mit ähnlich lau- tenden Beschlussergänzungen vom Rat der Stadt Köln verabschiedet. Einzusehen unter https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=846778&type=do . Um weitere Fachexpertise einzuholen, wurde ein Begleitgremium zur Umsetzung der Förder- maßnahmen installiert. Dies ermöglicht eine kontinuierliche, maßnahmenscharfe und jeweils aktuelle Berücksichtigung der Belange aller Zielgruppen. Neben pädagogischen Fachkräften aus allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendförderung werden hier sowohl Vertre- ter*innen relevanter Zielgruppen als auch weitere Fachexpertise aus einschlägigen Institutio- nen und Gremien in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezogen. Die Koordination des Gesamtvorhabens Kinderfreundlichen Kommune ist ebenfalls Mitglied im Begleitgremium zum KJFP. Ebenfalls sind Mitglieder zu den Themen Inklusion und Antidiskri- minierung assoziiert. Hier zeigen sich bereits die im Aktionsplan beschriebenen Verbindungs- linien zwischen den beiden Planungen. 2. Im Sinne einer zusätzlichen, besonderen Sensibilisierung für die Anliegen von trans*, inter* und nichtbinären Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wird durch die Einrichtung einer Fachberatungsstelle im Rahmen der Maßnahmenplanung des Kinder- und Jugendför- derplans für die Träger und Einrichtungen aller Handlungsfelder der Kinder und Jugendförde- rung eine strukturell angelegte Verankerung der Thematik „Sexuelle und geschlechtliche Viel- falt“ in allen Bereichen der Kinder- und Jugendförderung erfolgen. Hiermit wird insbesondere eine themenbezogene Fortbildung und Stärkung derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der für die Förderplanung relevanten Arbeitsbereiche der §§ 11-14 SGB VIII tätig sind, sichergestellt (Vergleiche Maßnahme M 5.1 des KJFP). Durch die Fortbildung und Sensibilisierung der Fachkräfte werden die Querschnittsthemen in allen Arbeitsbereichen installiert und so dauerhaft die Beratung, Unterstützung und Förderung von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen verbessert. 3. In Ergänzung und analog zu den oben genannten Aspekten in Bezug auf eine inklusiv ausge- richtete Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendförderung, gilt auch in Bezug auf die Unter- stützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- und Fluchtgeschichte die Verfolgung der Querschnittsaufgaben/ Qualitätsleitlinien gerechte Bildungs- und Teilha- bechancen für alle Zielgruppen, Inklusion und Diversität, Lebensweltorientierung sowie Inter- kulturalität. Diese sollen in allen Handlungsfeldern sowie Maßnahmenkonzepten mitgedacht werden und so allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Köln, unabhängig von ihrer persönlichen und sozialen Situation, zu Gute kommen. 4 4. Durch die Stärkung der strukturellen Partizipation von Kindern und Jugendlichen kann eine bedarfsorientierte Kinder- und Jugendförderplanung erfolgen. Mit dem Veedels- Check als mögliches neues bezirkliches Partizipationsformat wurde eine Möglichkeit geschaffen alle Zielgruppen auf bezirklicher Ebene und somit im direkten Lebensumfeld einzubinden. Es ist geplant, dass die Ergebnisse des Veedels- Checks auch unmittelbar in die geplanten bezirks- bezogenen Angebots- und Förderplanungen der Kinder- und Jugendförderung einfließen (Vgl. hierzu Maßnahme M 1.1.1 des KJFP). In den einzelnen Planungsvorhaben und strategischen Prozessen werden Bedarfe entdeckt, aber auch durch die Verknüpfung bereits bestehender Planungsvorhaben zum Thema „Kin- der- und Jugendfreundlichkeit“ werden Bedarfe sichtbarer. Bereits bestehende Strukturen können so im Sinne von Effizienz und Effektivität und gemeinsamer Zielführung sinnvoll er- gänzt werden. Somit wird auch der Verpflichtung aus dem SGB VIII entsprochen, unterschied- lichen Ausgangslagen mit unterschiedlichen Maßnahmen zu begegnen. Weiterhin wird hier ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob für alle Zielgruppen ein Zugang ge- währt wurde. 5. Um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, braucht es eine einheitliche Vision die von allen Ak- teur*innen mitgetragen wird. Deshalb steht im Zentrum der neuen strategisch ausgerichteten Struktur des neuen Aktionsplans kinder- und jugendfreundliches Köln auf der ersten Ebene ein Leitbild, dass die Vision einer kinder- und jugendfreundlichen Kommune darstellt und Ziel- formulierungen beinhaltet. Die in § 12 b der Hauptsatzung der Stadt Köln verankerte Kinder- und Jugendfreundlichkeit wird so weiter ausdifferenziert. Das Leitbild formuliert gleichzeitig ei- ne Selbstverpflichtung, an der sich kommunales Handeln messen lassen muss. In die Leitbil- derstellung werden sowohl relevante Zielgruppen als auch weitere Fachexpertise aus ein- schlägigen Institutionen und Gremien einbezogen. 6. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Katho NRW zur wissenschaftlichen Beglei- tung des Gesamtvorhabens Kinderfreundliche Kommune geschlossen. Die wissenschaftliche Begleitung zielt unter anderem darauf ab aus einer diskriminierungssensiblen und diskursana- lytischen Perspektive die Umsetzung der Kinderrechte durch die Stadt Köln zu analysieren. Abschließendes Fazit: Die UN- Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen. Das Gesamtvorhaben Kinder- freundliche Kommune steht für den strategischen Prozess die UN-Kinderrechtskonvention auf kom- munaler Ebene ressort-, ämter- und dezernatsübergreifend umzusetzen. Dies schlägt sich unter an- derem in den für alle Handlungsfelder geltenden Querschnittsaufgaben und der Verschränkung mit anderen Prozessen und Planungen nieder. Die sich teils im Aufbau befindlichen Strukturen sollen langfristig und nachhaltig dafür sorgen, dass allen Kindern und Jugendlichen ein Zugang gewährt wird. Es wird vermieden, Parallelstrukturen aufzubauen und daher auf die Stärkung und Verbesse- rung der bestehenden Strukturen gesetzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2504/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.08.2022
- Erstellt
- 10.08.2022 10:34