V/0748/2006
Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs
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Anlage1.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage V/0748/2006 Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnungen innerhalb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbildungsordnungen lfd. Nr. auslaufende Berufsbezeichnung lfd. Nr. neue Berufsbezeichnung Ergebnis/Begründung zur Verordnung 'BFK' 22 Dreher/in 141 Zerspanungsmechaniker/in Fachrichtungen Dreh-, Fräs-, Schleiftechnik; Automaten-Drehtechnik 102 Prozessleitelektroniker/in 25 Elektroniker/in für Automatisierungstechnik 34 Elektromaschinenbauer/in, Elektromaschinenmonteur/in 29 Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik 30 Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstechnik 114 Systemelektroniker/in 42 Fachkraft für Lagerwirtschaft 41 Fachkraft für Lagerlogistik 59 Handelsfachpacker/in 45 Fachlagerist/in 48 Fahrzeuglackierer/-in 91 Maler/in und Lackierer/in, Fachrichtung Fahrzeuglackierer/in 107 Schauwerbegestalter/in 57 Gestalter/in für visuelles Marketing 72 Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in 73 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Fachrichtungen: Fahrzeugbautechnik, Karosseriebautechnik und Karosserieinstandhaltungstechnik 109 Speditionskaufmann/-kauffrau 76a Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikleistungen 78 Kfz-Elektriker/in 79 Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Schwerpunkt: Fahrzeugkommunikationstechnik 18 Chemiebetriebsjungwerker/in 101a Produktionskraft Chemie Elektromechaniker/in35 Die Änderungen wurden im Rahmen der Anhörung zur Kenntnis genommen und sind in das Bezirksfachklassenverzeichnis aufgenommen worden.
Berichtsvorlage
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V/0748/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster und von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen hier: Verfahren, Änderungsvorschläge und Ergebnis zum Schuljahr 2006/2007 Beratungsfolge 24.10.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: 1. Auftrag Der Schulausschuss des Rates der Stadt Münster hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 28.03.1995 gebeten, ihn jährlich darüber zu informieren, ob und ggf. welche Vorschläge zur Änderung der Verordnung über die Bildung von Sc hulbezirken für Bezirksfachklassen an Be- rufskollegs im Regierungsbezirk Münster nach Durchführung des Anhörungsverfahrens ü- bernommen wurden. 2. Verfahren zum Schuljahr 2006/2007 2.1 Verlauf des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und Beschluss des Aus- schusses für Schule und Weiterbildung Die Bezirksregierung Münster hat am 10.03.2006 den Entwurf der für das Schuljahr 2006/2007 zu erlassenden Bezirksfachklassenverordnung übersandt. Am 07.02.2006 sind die durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vorgese- henen Änderungen der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifen- den Schulbezirken für Bezirksfachklassen als Entwurf mitgeteilt worden. Zu den vorgesehenen Änderungen haben die städtischen Berufskollegs Stellungnahmen abgegeben und darüber hinaus weitere Anregungen zur Änderung vorgelegt. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 23.05.2006 im Rahmen des Anhörungsverfahrens für die Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken Beschlüsse zur Bildung von Bezirksfachklassen und regierungsbe- zirksübergreifenden Bezirksfachklassen an Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster gefasst (vgl. öffentliche Beschlussvorlage V/0337/2006). Vorlagen-Nr.: V/0748/2006 Auskunft erteilt: Herr Woltering Ruf: 492 40 16 E-Mail: thomas.woltering@stadt-muenster.de Datum: 15.09.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0748/2006 2.2 Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und Umsetzung Das Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens ist in tabellarischer Übersicht in den Anlagen 1-3 dargestellt. Die Übersichten orientieren sich an der gewählten Struk- tur der Anlagen 1-3 zur Vorlage V/0337/2006: Anhörungsverfahren zur Bildung von Be- zirksfachklassen und regierungsbezirksübergreifenden Bezirksfachklassen. 2.2.1 Schulbezirke von Bezirksfachklassen Unter ‚Inhalt‘ ist der Beschluss des Ausschusses vom 23.05.2006 dargestellt. ‚Zusam- menfassung‘ beschreibt das Ergebnis der Entscheidung durch die Bezirksregierung Münster. Die Spalte ‚Ergebnis/Begründung zur Verordnung der Bezirksfachklassen‘ in den Anlagen beinhaltet Detailinformationen zum einzelnen Ausbildungsberuf. Anlage 1: Inhalt: Die in der Anlage 1 dargestellten Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnun- gen innerhalb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbildungs- ordnungen wurden zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Alle Berufsbezeichnungen der Anlage 1 sind in die Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. Anlage 2: Inhalt: Den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2006/2007 wurde zuge- stimmt. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Der Vorschlag der Stadt Münster, für den Ausbildungsberuf Elektroniker/in für Ma- schinen- und Antriebstechnik ab dem ersten Ausbildungsjahr eine Bezirksfach- klasse einzurichten, ist nicht umgesetzt worden. Die Bezirksregierung Münster trägt damit dem Konzept der berufsfeldbreiten Grundbildung in allen neugeordne- ten Elektroberufen Rechnung, so dass erst ab dem 2. Ausbildungsjahr Bezirks- fachklassen gebildet werden. Alle anderen Veränderungswünsche sind in die Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. 2.2.2 Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen Anlage 3: Inhalt: Den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen in den Schulbezirken der regie- rungsbezirksübergreifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen wurde zuge- stimmt. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur Kenntnis genommen. 3 V/0748/2006 Zusammenfassung: Alle dargestellten Änderungen in der Anlage 3 sind in die Verordnung über die Bil- dung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. 3. Aufhebung der Schulbezirke für Berufsschulen ab dem Schuljahr 2008/2009 Die rechtliche Grundlage zum Besuch der örtlich zuständigen Schule (§ 39 SchulG) gilt übergangsweise bis zum 31.07.2008 fort. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden die Schulbezirke für die Berufsschule aufgehoben werden. Dann hat jede und jeder Auszubildende einen Anspruch auf den Besuch der Be- rufsschule, die der Ausbildungsstätte am nächsten liegt. Auszubildende können im Rah- men der Aufnahmekapazität und wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt auch eine ande- re, insbesondere wohnortnähere Berufsschule besuchen. Die Einzelheiten werden in der Ausbildungsordnung (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgän- gen des Berufskollegs - APO-BK) geregelt werden. Kann ein Schulträger wegen der ge- ringen Zahl der Auszubildenden in bestimmten Berufen keine Fachklassen anbieten, kann die obere Schulaufsichtsbehörde Bezirksfachklassen und das Ministerium bezirksüber- greifende und länderübergreifende Fachklassen einrichten. Quelle: www.bildungsportal.nrw.de Diese Ausführungen dokumentieren, dass seitens des Ministeriums für Schule und Wei- terbildung und auch der Bezirksregierung Münster noch keine Detailausführungen bzw. konkreten Umsetzungsschritte mit operationalisierbaren Kriterien vorliegen. Es ist zu ver- muten, dass es weiterhin ein strukturiertes Verfahren zur Bildung von Schulbezirken in Berufsschulen geben wird, da zum einen die Bezirksregierung die Lehrerpersonalplanung (finanziell und fachlich) und die Schulträger die Ausstattung der Berufskollegs (Bestand, Neuinvestitionen) zu berücksichtigen haben. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
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Anlage 3 zur Vorlage V/0748/2006 Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Verordnung 'BFK' Pferdewirt/Pferdewirtin Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirk Detmold, Regierungsbezirk Münster, Regierungsbezirk Arnsberg nur erstes und zweites Ausbildungsjahr Die bislang am Berufskolleg Königstraße der Stadt Gelsenkirchen beschulten Auszubildenden aus dem Regierungsbezirk Arnsberg und aus den Städten Bottrop und Gelsenkirchen sowie aus dem Kreis Recklinghausen sollen zukünftig gemeinsam mit den schon bisher an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster beschulten Auszubildenden unterrichtet werden. Es wird vorgeschlagen, dieser Planung zuzustimmen. Der Vorschlag ist so umgesetzt worden. Tankwart/Tankwartin Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirk Detmold, Regierungsbezirk Münster ab dem 1. Ausbildungsjahr Die Auszubildenden aus den Regierungsbezirken Detmold und Münster sollen zukünftig bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster unterrichtet werden. Es wird vorgeschlagen, dieser Planung zuzustimmen. Der Vorschlag ist so umgesetzt worden. Tierpfleger/in, Fachrichtung Zoo und Fachrichtung Tierheim und Tierpension Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster Die Auszubildenden aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster für den Beruf Tierpfleger/in, Fachrichtung Zoo, sollen zukünftig auch an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster beschult werden. Die bislang dafür am Elly-Heuss-Knapp- Berufskolleg Düsseldorf eingerichtete regierungsbezirksübergreifende Fachklasse wird aufgegeben. Es wird vorgeschlagen, dieser Planung zuzustimmen. Der Vorschlag ist so umgesetzt worden. Hotelkaufmann/frau Berufskolleg Meschede des Hochsauerlandkreises Regierungsbezirke Arnsberg und Detmold, Münster ab 3. Ausbildungsjahr Der Vorschlag ist so umgesetzt worden. Die Oberstufe verbleibt in Münster. Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirk Münster ab 3. Ausbildungsjahr Der kontinuierliche Schulbesuch über eine gesamte Ausbildungsdauer, die Synergien aus gewachsenen Unterrichts- und Lernstrukturen, die in der Unter- und Mittelstufe identischen Lernfelder/Unterrichtsinhalte sowie die statistisch dokumentierte Steigerung der Schülerzahlen in dem ‚neuen‘ Beruf Systemgastronom sind die wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Gründe, auch die Oberstufe des Berufes Hotelkaufleute in der Adolph-Kolping-Schule zu unterrichten. Die Stadt Münster und die Nachbarkreise des Münsterlandes sprechen sich gegen die Verlagerung der Oberstufe aus. Es wird vorgeschlagen, dem Vorschlag zuzustimmen, dass die Oberstufe der Hotelkaufleute in Münster verbleibt. Auch Auszubildende aus dem Regierungsbezirk Münster sollen ab dem 3. Ausbildungsjahr das Berufskolleg Meschede besuchen können. Daneben sollen sie aber wahlweise ihre Ausbildung ab dem 3. Ausbildungsjahr auch am Albrecht-Dürer-Berufskolleg in Düsseldorf fortsetzen können. Bei der Summe der fachlichen Überschneidungen bzw. identischen Lernfelder der Gastronomieberufe und der Anzahl der Auszubildenden im Gastgewerbe erscheint es aus fachlichen Gründen sehr sinnvoll zu sein, über die gesamte Ausbildungsdauer Auszubildende aller dreijährigen Ausbildungsberufe des Gastgewerbes (sowie die Fachkräfte im Gastgewerbe) durchgängig an einem zentralen Lernort zu unterrichten. Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Berufskolleg der Stadt Düsseldorf ..., Regierungsbezirk Münster ab 3. Ausbildungsjahr
Anlage2.pdf
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Anlage 2 zur Vorlage V/0748/2006 Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Verordnung 'BFK' 29 43a Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Berufskolleg Kemnastraße, Schule der Sek. II des Kreises Recklinghausen, in Recklinghausen Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Berufskolleg für Technik Ahaus des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Recklinghausen; Städte Bottrop und Gelsenkirchen Stadt Münster, Kreis Steinfurt Kreise Borken und Coesfeld Dieser Ausbildungsberuf ist neu. Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster schlagen vor, den Schulbezirk zu verändern. Vorschlag des Neuzuschnitts: Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt (außer: Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen) und Kreis Coesfeld (ohne Coesfeld, Dülmen und Rosendahl) für die Wilhelm- Emmanuel-von-Ketteler-Schule und der Schulbezirk Kreise Borken, Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen, Stadt Coesfeld, Dülmen und Rosendahl für das Berufskolleg für Technik Ahaus. Der Vorschlag ist so umgesetzt worden. 74 Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf Städtische Kaufmännische Schulen, Berufskolleg der Stadt Rheine, in Rheine Kreis Steinfurt 74a Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster Dieser Ausbildungsberuf ist neu (vgl. Servicekraft im Dialogmarketing). Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen dem Schulbezirk zu. Der Vorschlag ist so umgesetzt worden. 101a Produktionskraft Chemie Hans-Böckler-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II des Kreis Recklinghausen, in Marl Regierungsbezirk Recklinghausen, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop Neuordnung siehe Nr. 18 Regierungsbezirk Münster Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen zu, dass eine Bezirksfachklasse für den Schulbezirk Kreis Steinfurt eingerichet wird. Der Bestand in Münster ist nicht gefährdet. Die Stadt Münster unterstützt den Antrag der Kreishandwerkerschaft Münster auf Beschulung ab dem 1. Ausbildungsjahr. Die Nachbarkreise des Münsterlandes (Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf) beantragen nach der Neuordnung der Elektroberufe eine wohnortnahe Beschulung im ersten Jahr. Die Bezirksregierung Münster wird schulfachlich entscheiden. Hierbei handelt es sich um einen neugeordneten Beruf (vormals Chemiebetriebsjungwerker/in). Gegen die Einrichtung einer Bezirksfachklasse in Marl bestehen keine Bedenken, da der Fortbestand der Klasse in Münster nicht gefährdet ist. ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung, s. Nr. 34 Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Der Vorschlag ist nicht umgesetzt worden. Die Bezirksregierung Münster trägt damit dem Konzept der berufsfeldbreiten Grundbildung in allen neugeordneten Elektroberufen Rechnung, so dass erst ab dem 2. Ausbildungsjahr Bezirksfachklassen gebildet werden. Der Vorschlag ist so umgesetzt worden. Der Vorschlag ist so umgesetzt worden. Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur Verordnung 'BFK' Regierungsbezirk Die Stadt Münster unterstützt den Antrag der ab 2. Ausbildungsjahr Hans-Böckler-Schule, Der Vorschlag ist nicht umgesetzt Elektroniker/in für Maschinen- Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster ohne Kreis Recklinghausen und die Städte Bottrop und Gelsenkirchen 107a Servicefachkraft im Dialogmarketing Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster Dieser Ausbildungsberuf ist neu (vgl. Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing). Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen dem Schulbezirk zu. Der Vorschlag ist so umgesetzt worden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0748/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37