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V/0748/2006

Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs

Vorlage 15.09.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 24.10.2006, TOP 10

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1506 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0748/2006
Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnungen innerhalb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbildungsordnungen 
lfd. Nr. auslaufende Berufsbezeichnung lfd. Nr. neue Berufsbezeichnung
Ergebnis/Begründung 
zur Verordnung 'BFK' 
22 Dreher/in 141
Zerspanungsmechaniker/in Fachrichtungen Dreh-, Fräs-, 
Schleiftechnik; Automaten-Drehtechnik
102 Prozessleitelektroniker/in 25 Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
34
Elektromaschinenbauer/in, 
Elektromaschinenmonteur/in 29 Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik
30 Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstechnik
114 Systemelektroniker/in 
42 Fachkraft für Lagerwirtschaft 41 Fachkraft für Lagerlogistik
59 Handelsfachpacker/in 45 Fachlagerist/in
48 Fahrzeuglackierer/-in 91 Maler/in und Lackierer/in, Fachrichtung Fahrzeuglackierer/in
107 Schauwerbegestalter/in 57 Gestalter/in für visuelles Marketing
72 Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in 73
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in Fachrichtungen: 
Fahrzeugbautechnik, Karosseriebautechnik und 
Karosserieinstandhaltungstechnik
109 Speditionskaufmann/-kauffrau 76a Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikleistungen
78 Kfz-Elektriker/in 79
Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Schwerpunkt: 
Fahrzeugkommunikationstechnik
18 Chemiebetriebsjungwerker/in 101a Produktionskraft Chemie
Elektromechaniker/in35
Die Änderungen wurden im Rahmen der Anhörung zur Kenntnis genommen 
und sind in das Bezirksfachklassenverzeichnis aufgenommen worden.

Berichtsvorlage

6464 Zeichen

V/0748/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Verordnung über die Bildung von Schulbezirken für Bezirksfachklassen an 
Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster und von regierungsbezirksübergreifenden 
Schulbezirken für Bezirksfachklassen 
hier: Verfahren, Änderungsvorschläge und Ergebnis zum Schuljahr 2006/2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Auftrag 
 
Der Schulausschuss des Rates der Stadt Münster hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 
28.03.1995 gebeten, ihn jährlich darüber zu informieren, ob und ggf. welche Vorschläge zur 
Änderung der Verordnung über die Bildung von Sc hulbezirken für Bezirksfachklassen an Be-
rufskollegs im Regierungsbezirk Münster nach Durchführung des Anhörungsverfahrens ü-
bernommen wurden. 
 
2. Verfahren zum Schuljahr 2006/2007 
 
2.1 Verlauf des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und Beschluss des Aus-
schusses für Schule und Weiterbildung 
 
Die Bezirksregierung Münster hat am 10.03.2006 den Entwurf der für das Schuljahr 
2006/2007 zu erlassenden Bezirksfachklassenverordnung übersandt. Am 07.02.2006 
sind die durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vorgese-
henen Änderungen der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifen-
den Schulbezirken für Bezirksfachklassen als Entwurf mitgeteilt worden.  
 
Zu den vorgesehenen Änderungen haben die städtischen Berufskollegs Stellungnahmen 
abgegeben und darüber hinaus weitere Anregungen zur Änderung vorgelegt.  
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 23.05.2006 im 
Rahmen des Anhörungsverfahrens für die Änderung der Verordnung über die Bildung 
von Schulbezirken Beschlüsse zur Bildung von Bezirksfachklassen und regierungsbe-
zirksübergreifenden Bezirksfachklassen an Berufskollegs im Regierungsbezirk Münster 
gefasst (vgl. öffentliche Beschlussvorlage V/0337/2006). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0748/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Woltering 
Ruf: 
492 40 16 
E-Mail: 
thomas.woltering@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.09.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0748/2006 
 
 
2.2 Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens und Umsetzung 
 
Das Ergebnis des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens ist in tabellarischer Übersicht 
in den Anlagen 1-3 dargestellt. Die Übersichten orientieren sich an der gewählten Struk-
tur der Anlagen 1-3 zur Vorlage V/0337/2006: Anhörungsverfahren zur Bildung von Be-
zirksfachklassen und regierungsbezirksübergreifenden Bezirksfachklassen. 
 
2.2.1 Schulbezirke von Bezirksfachklassen 
 
Unter ‚Inhalt‘ ist der Beschluss des Ausschusses vom 23.05.2006 dargestellt. ‚Zusam-
menfassung‘ beschreibt das Ergebnis der Entscheidung durch die Bezirksregierung 
Münster. Die Spalte ‚Ergebnis/Begründung zur Verordnung der Bezirksfachklassen‘ in 
den Anlagen beinhaltet Detailinformationen zum einzelnen Ausbildungsberuf. 
 
Anlage 1: 
 
Inhalt:
 
Die in der Anlage 1 dargestellten Berufsbezeichnungen aufgrund von Neuordnun-
gen innerhalb der Berufsfelder und Modernisierungen bestehender Ausbildungs-
ordnungen wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Zusammenfassung:
 
Alle Berufsbezeichnungen der Anlage 1 sind in die Verordnung über die Bildung 
von Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. 
 
Anlage 2: 
 
Inhalt:
 
Den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung 
von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2006/2007 wurde zuge-
stimmt. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur 
Kenntnis genommen. 
 
Zusammenfassung:
 
Der Vorschlag der Stadt Münster, für den Ausbildungsberuf Elektroniker/in für Ma-
schinen- und Antriebstechnik ab dem ersten Ausbildungsjahr eine Bezirksfach-
klasse einzurichten, ist nicht umgesetzt worden. Die Bezirksregierung Münster 
trägt damit dem Konzept der berufsfeldbreiten Grundbildung in allen neugeordne-
ten Elektroberufen Rechnung, so dass erst ab dem 2. Ausbildungsjahr Bezirks-
fachklassen gebildet werden.  
 
Alle anderen Veränderungswünsche sind in die Verordnung über die Bildung von 
Schulbezirken für Bezirksfachklassen übernommen worden. 
 
2.2.2 Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen 
 
Anlage 3: 
 
Inhalt:
 
Den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen in den Schulbezirken der regie-
rungsbezirksübergreifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen wurde zuge-
stimmt. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wurden zur 
Kenntnis genommen.

3 
V/0748/2006 
 
Zusammenfassung: 
Alle dargestellten Änderungen in der Anlage 3 sind in die Verordnung über die Bil-
dung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen 
übernommen worden. 
 
3. Aufhebung der Schulbezirke für Berufsschulen ab dem Schuljahr 2008/2009  
 
Die rechtliche Grundlage zum Besuch der örtlich zuständigen Schule (§ 39 SchulG) gilt 
übergangsweise bis zum 31.07.2008 fort.  
 
Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden die Schulbezirke für die Berufsschule aufgehoben 
werden. Dann hat jede und jeder Auszubildende einen Anspruch auf den Besuch der Be-
rufsschule, die der Ausbildungsstätte am nächsten liegt. Auszubildende können im Rah-
men der Aufnahmekapazität und wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt auch eine ande-
re, insbesondere wohnortnähere Berufsschule besuchen. Die Einzelheiten werden in der 
Ausbildungsordnung (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgän-
gen des Berufskollegs - APO-BK) geregelt werden. Kann ein Schulträger wegen der ge-
ringen Zahl der Auszubildenden in bestimmten Berufen keine Fachklassen anbieten, kann 
die obere Schulaufsichtsbehörde Bezirksfachklassen und das Ministerium bezirksüber-
greifende und länderübergreifende Fachklassen einrichten. 
 
Quelle: www.bildungsportal.nrw.de 
 
Diese Ausführungen dokumentieren, dass seitens des Ministeriums für Schule und Wei-
terbildung und auch der Bezirksregierung Münster noch keine Detailausführungen bzw. 
konkreten Umsetzungsschritte mit operationalisierbaren Kriterien vorliegen. Es ist zu ver-
muten, dass es weiterhin ein strukturiertes Verfahren zur Bildung von Schulbezirken in 
Berufsschulen geben wird, da zum einen die Bezirksregierung die Lehrerpersonalplanung 
(finanziell und fachlich) und die Schulträger die Ausstattung der Berufskollegs (Bestand, 
Neuinvestitionen) zu berücksichtigen haben.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

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3844 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage 
V/0748/2006
Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur 
Verordnung 'BFK'
Pferdewirt/Pferdewirtin Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster
Regierungsbezirk 
Detmold, 
Regierungsbezirk 
Münster, 
Regierungsbezirk 
Arnsberg
nur erstes und zweites 
Ausbildungsjahr
Die bislang am Berufskolleg Königstraße der Stadt Gelsenkirchen 
beschulten Auszubildenden aus dem Regierungsbezirk Arnsberg und 
aus den Städten Bottrop und Gelsenkirchen sowie aus dem Kreis 
Recklinghausen sollen zukünftig gemeinsam mit den schon bisher an 
der  Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster beschulten 
Auszubildenden unterrichtet werden. Es wird vorgeschlagen, dieser 
Planung zuzustimmen.
Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden.
Tankwart/Tankwartin Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster
Regierungsbezirk 
Detmold, 
Regierungsbezirk 
Münster
ab dem 1. 
Ausbildungsjahr
Die Auszubildenden aus den Regierungsbezirken Detmold und 
Münster sollen zukünftig bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr an der 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in Münster unterrichtet 
werden. Es wird vorgeschlagen, dieser Planung zuzustimmen.
Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden.
Tierpfleger/in, Fachrichtung 
Zoo und Fachrichtung 
Tierheim und Tierpension
Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster
Regierungsbezirke 
Arnsberg,  Detmold 
und Münster
Die Auszubildenden aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold 
und Münster für den Beruf Tierpfleger/in, Fachrichtung Zoo, sollen 
zukünftig auch an der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule in 
Münster beschult werden. Die bislang dafür am Elly-Heuss-Knapp-
Berufskolleg Düsseldorf eingerichtete regierungsbezirksübergreifende 
Fachklasse wird aufgegeben.  Es wird vorgeschlagen, dieser Planung 
zuzustimmen.
Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden.
Hotelkaufmann/frau Berufskolleg Meschede des 
Hochsauerlandkreises
Regierungsbezirke 
Arnsberg und 
Detmold, Münster
ab 3. Ausbildungsjahr Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden. Die Oberstufe verbleibt 
in Münster.
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster
Regierungsbezirk 
Münster
ab 3. Ausbildungsjahr
Der kontinuierliche Schulbesuch über eine gesamte Ausbildungsdauer, 
die Synergien aus gewachsenen Unterrichts- und Lernstrukturen, die in 
der Unter- und Mittelstufe identischen Lernfelder/Unterrichtsinhalte 
sowie die statistisch dokumentierte Steigerung der Schülerzahlen in 
dem ‚neuen‘ Beruf Systemgastronom sind die wesentlichen 
inhaltlichen und strukturellen Gründe, auch die Oberstufe des Berufes 
Hotelkaufleute in der Adolph-Kolping-Schule zu unterrichten.  Die Stadt 
Münster und die Nachbarkreise des Münsterlandes sprechen sich 
gegen die Verlagerung der Oberstufe aus. Es wird vorgeschlagen, dem 
Vorschlag zuzustimmen, dass die Oberstufe der Hotelkaufleute in 
Münster verbleibt.
Auch Auszubildende aus dem Regierungsbezirk Münster sollen ab 
dem 3. Ausbildungsjahr das Berufskolleg Meschede besuchen können. 
Daneben sollen sie aber wahlweise ihre Ausbildung ab dem 3. 
Ausbildungsjahr auch am Albrecht-Dürer-Berufskolleg in Düsseldorf 
fortsetzen können.                                                                              
Bei der Summe der fachlichen Überschneidungen bzw. identischen 
Lernfelder der Gastronomieberufe und der Anzahl der Auszubildenden 
im Gastgewerbe erscheint es aus fachlichen Gründen sehr sinnvoll zu 
sein, über die gesamte Ausbildungsdauer Auszubildende aller 
dreijährigen Ausbildungsberufe des Gastgewerbes (sowie die 
Fachkräfte im Gastgewerbe) durchgängig an einem zentralen Lernort 
zu unterrichten. 
Albrecht-Dürer-Berufskolleg, 
Berufskolleg der Stadt 
Düsseldorf
..., Regierungsbezirk 
Münster
ab 3. Ausbildungsjahr

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4219 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0748/2006
Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur 
Verordnung 'BFK'
29
43a Fachkraft für Möbel-, Küchen- 
und Umzugsservice
Berufskolleg Kemnastraße, 
Schule der Sek. II des Kreises 
Recklinghausen, in 
Recklinghausen 
Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler-Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster
Berufskolleg für Technik Ahaus 
des Kreises Borken, in Ahaus
Kreis 
Recklinghausen; 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen
Stadt Münster, Kreis 
Steinfurt
Kreise Borken und 
Coesfeld
Dieser Ausbildungsberuf ist neu. Die Kreise Borken, Coesfeld, 
Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster schlagen vor, den 
Schulbezirk  zu verändern. Vorschlag des Neuzuschnitts: Stadt 
Münster, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt (außer: Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen) und Kreis Coesfeld 
(ohne Coesfeld, Dülmen und Rosendahl)  für die Wilhelm-
Emmanuel-von-Ketteler-Schule  und der Schulbezirk Kreise 
Borken, Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, 
Wettringen, Stadt Coesfeld, Dülmen und Rosendahl für das 
Berufskolleg für Technik Ahaus.
Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden.
74 Kaufmann/Kauffrau für 
Bürokommunikation
Ludwig-Erhard-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster; Kreise 
Borken, Coesfeld, 
Steinfurt und 
Warendorf
Städtische Kaufmännische 
Schulen, Berufskolleg der Stadt 
Rheine, in Rheine
Kreis Steinfurt
74a Kaufmann/Kauffrau für 
Dialogmarketing
Ludwig-Erhard-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Regierungsbezirk 
Münster
Dieser Ausbildungsberuf ist neu (vgl. Servicekraft im 
Dialogmarketing). Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und 
Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen dem Schulbezirk zu.
Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden.
101a Produktionskraft Chemie Hans-Böckler-Berufskolleg, 
Schule der Sekundarstufe II des 
Kreis Recklinghausen, in Marl
Regierungsbezirk 
Recklinghausen,
Stadt Gelsenkirchen,
Stadt Bottrop
Neuordnung
siehe Nr. 18
Regierungsbezirk 
Münster
Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die 
Stadt Münster stimmen zu, dass eine Bezirksfachklasse für den 
Schulbezirk Kreis Steinfurt eingerichet wird.  Der Bestand in 
Münster ist nicht gefährdet.
Die Stadt Münster unterstützt den Antrag der 
Kreishandwerkerschaft Münster auf Beschulung ab dem 1. 
Ausbildungsjahr. Die Nachbarkreise des Münsterlandes (Borken, 
Coesfeld, Steinfurt, Warendorf) beantragen nach der Neuordnung 
der Elektroberufe eine wohnortnahe Beschulung im ersten Jahr. 
Die Bezirksregierung Münster wird schulfachlich entscheiden.
Hierbei handelt es sich um einen neugeordneten Beruf (vormals 
Chemiebetriebsjungwerker/in). Gegen die Einrichtung einer 
Bezirksfachklasse in Marl bestehen keine Bedenken, da der 
Fortbestand der Klasse in Münster nicht gefährdet ist.
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung, s. Nr. 34
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Der Vorschlag ist nicht umgesetzt 
worden. Die Bezirksregierung 
Münster trägt damit dem Konzept der 
berufsfeldbreiten Grundbildung in allen 
neugeordneten Elektroberufen 
Rechnung, so dass erst ab dem 2. 
Ausbildungsjahr Bezirksfachklassen 
gebildet werden. 
Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden.
Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden.
Elektroniker/in für Maschinen- 
und Antriebstechnik

Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Ergebnis/Begründung zur 
Verordnung 'BFK'
Regierungsbezirk Die Stadt Münster unterstützt den Antrag der ab 2. Ausbildungsjahr Hans-Böckler-Schule, Der Vorschlag ist nicht umgesetzt Elektroniker/in für Maschinen- Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster 
Regierungsbezirk 
Münster ohne Kreis 
Recklinghausen und 
die Städte Bottrop 
und Gelsenkirchen
107a Servicefachkraft im 
Dialogmarketing
Ludwig-Erhard-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Regierungsbezirk 
Münster
Dieser Ausbildungsberuf ist neu (vgl. Kaufmann/Kauffrau für 
Dialogmarketing). Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und 
Warendorf sowie die Stadt Münster stimmen dem Schulbezirk zu.
Der Vorschlag ist so umgesetzt 
worden.

Beratungsverlauf (1)

24.10.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0748/2006
Typ
Vorlage
Datum
15.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37